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08.11.2016
OFD Kommentierung
Wenn Ärzte in ihrer Gemeinschaftspraxis neben freiberuflichen auch gewerbliche Tätigkeiten ausüben, kann die gesamte Praxistätigkeit als Gewerbebetrieb anzusehen sein, sodass Gewerbesteuer anfällt. Die OFD Frankfurt am Main hat nun dargestellt, wann eine solche gewerbliche Infizierung bei einer sog. integrierten Versorgung eintritt.
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