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30.07.2015
FinMin Kommentierung
Das Finanzministerium Hamburg erklärt mit aktuellem Erlass, welche Besteuerungsregeln für ausländische Kapitalerträge von unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalanlegern gelten. Im Mittelpunkt der Weisung stehen Aussagen zur Steueranrechnung, zu Eintragungsgrundsätzen in der Einkommensteuererklärung und zu Mitwirkungspflichten.
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