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04.10.2013
FG Kommentierung
Bekanntermaßen gilt beim Verkauf von Immobilien eine Spekulationsfrist von 10 Jahren. Wenn innerhalb dieser Frist durch einen Verkauf Gewinne erzielt werden, können Steuern fällig werden. Dabei kommt es aber nicht unbedingt darauf an, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Entscheidend ist, wann der Vertrag wirksam wird, entschied jüngst das FG Münster (Az.: 10 K 15/12 E).
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