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13.08.2013
FG Pressemitteilung
Das FG Münster hat entschieden, dass die Ferienimmobiliennutzung, die eine AG verwaltet und nach einem Punkte- und Reservierungssystem an ihre Aktionäre überlässt, zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt, deren Höhe sich nach dem Mietpreis für vergleichbare Ferienobjekte richtet.
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