Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

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Trennungsgeld / 1.1 Allgemeine Vorbemerkungen

Der Allgemeine Teil des TVöD enthält weder zum Reisekostenrecht noch zum Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht eine eigenständige Regelung. Ebenso fehlt eine Regelung über eine besondere Entschädigung bei Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen. § 44 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Be...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Muster: Abfindungsvereinbarung

Rz. 295 Muster 10.16: Abfindungsvereinbarung Muster 10.16: Abfindungsvereinbarung [_________________________ Im Falle notarieller Beurkundung: Beurkundungsformalien] I. Vorwort 1. Nachlassbestand Am _________________________ ist der Erblasser E (nachfolgend "Erblasser" genannt) verstorben. In seinem Nachlass befindet sich als einziger Nachlassgegenstand noch das Gebäudegrundstüc...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Gesetzeslage

Rz. 317 Die meisten alten Bundesländer – nicht auch die neuen – haben Sonderregeln für die Vererbung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erlassen. Neben diesen Sondervorschriften auf Länderebene eröffnet § 13 GrdstVG die Möglichkeit der Zuweisung eines Hofes an einen Miterben als bundeseinheitliche Regelung, und damit gibt es auch in den neuen Bundesländern ein besonder...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / Literaturtipps

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Leistungen der gesetzlichen... / Zusammenfassung

Überblick Nach Eintritt eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit stellen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger eine umfassende medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sicher. Außerdem sichern diese Träger den Lebensunterhalt der Versicherten während der Rehabilitation durch die Zahlung von Verletztengeld und entschädigen eine bleibende Beei...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 6. Leistungsstörungen

Rz. 38 Kommt es zu einer Leistungsstörung, kann der Verzichtende in den Fällen des entgeltlichen Erbverzichts auf Zahlung der Abfindung klagen oder gem. § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten.[99] Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann auch (kumulativ) Schadensersatz verlangt werden (§ 325 BGB). Die Rückabwicklung des Erbverzichts erfolgt nach Maßgabe von § 2351 B...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / d) Schuldrechtliches und dingliches Rechtsgeschäft

Rz. 268 Kausales Rechtsverhältnis: Der Abschichtungsvertrag ist nach richtiger Ansicht ein gegenseitiger Vertrag i.S.d. §§ 320 ff. BGB.[251] Darin verpflichtet sich ein Miterbe, gegen Abfindung aus der Erbengemeinschaft auszuscheiden, während sich die anderen Miterben verpflichten, dem Ausscheidenden Nachlassgegenstände oder auch andere Leistungen aus ihrem Privatvermögen zu...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 1. Folgen des Verzichts

Rz. 67 Der Pflichtteilsverzicht ist quasi eine Unterart des Erbverzichts. Die obigen Ausführungen gelten daher sinngemäß auch für den Pflichtteilsverzicht, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen nachfolgend nur auf die wesentlichen Abweichungen eingegangen wird. Rz. 68 In der Rechtspraxis hat sich der Pflichtteilsverzicht als das sicherere Instrument zur Regelung des Erbfa...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / f) Späterer Ausgleich für die weichenden Erben

Rz. 347 Die Abfindung für die weichenden Erben auf Ertragswertbasis und die Haftung für Verbindlichkeiten mit dem hoffreien Nachlass sind für die weichenden Miterben gravierende Nachteile, die nur gerechtfertigt sind, wenn der Hof auch tatsächlich weitergeführt wird. Deshalb bestimmt § 17 Abs. 1 S. 1 GrdstVG: Zitat Zieht der Erwerber binnen fünfzehn Jahren nach dem Erwerb (§ 13...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 2. Folgen des Verzichts

Rz. 125 Analog zu § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB gilt die Vorversterbensfiktion. Durch den Zuwendungsverzicht wird somit nicht etwa die betroffene Verfügung[239] aufgehoben, sondern es wird lediglich der Anfall der Zuwendung beim Verzichtenden verhindert. Der Verzichtende wird also so gestellt, als wenn er beim Tod des Erblassers nicht mehr vorhanden gewesen wäre. Wenn der Zuwendung...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / c) Form

Rz. 287 Da somit kein Fall einer Verfügung über den Erbteil vorliegt, gilt auch nicht die Formvorschrift des § 2033 Abs. 1 S. 2 BGB. Allerdings ist der Abschichtungsvertrag dann formbedürftig, wenn als Abfindung die Leistung eines Gegenstands vereinbart wird, der nur durch ein formbedürftiges Rechtsgeschäft übertragen werden kann, bei Grundstücken gem. § 311b Abs. 1 BGB, bei...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Zuwendungsverzicht

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 7. Willensmängel

Rz. 40 Im Unterschied zu § 2078 Abs. 2 BGB ist ein Motivirrtum unbeachtlich.[103] Grundsätzlich gelten die Regeln des Allgemeinen Teils des BGB. Die Frage nach einer Unwirksamkeit beurteilt sich somit nach § 139 BGB,[104] die Frage nach Willensmängeln nach den §§ 116 ff. BGB. Im Gegensatz zum Irrtum über wertbildende Faktoren ist ein Irrtum über den Wert des Vermögens des Er...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 10. Erbverzicht und Höferecht

Rz. 51 Da das Höferecht ein Sondererbrecht ist, kann ein Erbverzicht auch isoliert sowohl auf das Hofesvermögen als auch auf das hoffreie Vermögen beschränkt werden.[133] Bekanntlich vermischen sich das Hofvermögen und das hoffreie Vermögen nicht. Es ist aber in diesem Zusammenhang darauf zu achten, ob sich der Erbverzicht auch auf die Abkömmlinge erstrecken soll. Verzichtet...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 206 & Ehegattenzustimmung (siehe auch Rdn 250) Gemäß § 1365 BGB empfiehlt sich generell, die Zustimmung des Ehegatten im Übergabevertrag vorzusehen. Die Zustimmung kann auch gem. § 1375 Abs. 2 S. 3 BGB von Bedeutung sein. Rz. 207 & Auflassungsvormerkung Bei Übergabeverträgen ist zwar auf die Möglichkeit einer Auflassungsvormerkung für den Übernehmer hinzuweisen. In aller Re...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 119 Der Vertrag wirkt wegen seines schuldrechtlichen Charakters nur zwischen den Vertragsteilen und ihren Erben. Die schuldrechtliche Wirkung des Vertrages macht es bei solchen Verträgen notwendig, eine Gegenleistung, z.B. in Form einer Abfindung, nur in der Weise zu vereinbaren, dass diese erst nach dem Erbfall fällig gestellt wird. Rz. 120 Voraussetzung für den Bestand ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / c) Abgrenzung zur Teilnachlassauseinandersetzung

Rz. 266 Die Abschichtung führt zum Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft gegen Abfindung entweder aus der Erbmasse oder aber aus Eigenmitteln der verbleibenden Miterben. Sie ist eine persönliche Teilnachlassauseinandersetzung; soweit Nachlassmittel aufgewandt werden, auch eine zusätzliche gegenständliche Teilauseinandersetzung. Die Teilnachlassauseinandersetzun...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 "Auf den Erbverzicht verzichte" – so endete eine Kommentierung von J. Mayer [1] zum Beschluss des OLG Celle – 2 W 115/97 – vom 15.1.1998,[2] in dem wieder einmal die unerwünschten Folgen eines Erbverzichtsvertrages zum Tragen kamen. Der Erbverzicht ist ein schwieriges Instrument zur Gestaltung der Erbnachfolge und gilt als "recht heimtückische Gestaltungsmöglichkeit", d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Schenkung unter Auflage

Rz. 21 Auch eine Schenkung unter einer Auflage[34] entspricht dem gesetzlichen Leitbild der §§ 516 ff. BGB, stellt also eine echte Schenkung im Sinne des Gesetzes dar. Der unentgeltlichen Zuwendung ist lediglich eine Bestimmung beigefügt, nach der der Empfänger der Schenkung zu einer Leistung, d.h. einem Tun oder Unterlassen, verpflichtet ist, wobei es nicht erforderlich ist...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Abschichtungsvertrag

Rz. 53 Muster 18.7: Abschichtungsvertrag Muster 18.7: Abschichtungsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durc...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 5. Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 135 Auch nach der Reform aus dem Jahr 2010 bleiben zahlreiche Fragen und Auslegungsprobleme ungeklärt.[258] So bleibt fraglich, ob auch ausdrückliche Ersatzerbeinsetzungen von Abkömmlingen oder von einzelnen Abkömmlingen durch Verzicht des Vorfahren ebenfalls entfallen.[259] Zudem darf die Reichweite des Zuwendungsverzichts nicht verkannt werden. So kommt es auch nach der...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Formfreiheit der Abfindungsvereinbarung

Rz. 262 Der BGH[241] betrachtet den Abschichtungsvertrag als formfrei mögliche Erbauseinandersetzung. Die Frage der Form wird von § 2042 BGB her beurteilt. Für den Erbteilungsvertrag ist eine Form nicht vorgesehen, es sei denn, die Vereinbarung würde eine Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder eines GmbH-Anteils enthalten. In einem solchen Fall ...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / III. Muster: Zuwendungsverzichtsvertrag

Rz. 145 Muster 5.5: Zuwendungsverzichtsvertrag Muster 5.5: Zuwendungsverzichtsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind M, S1 und T sowie S2. Sie schließen mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgenden Zuwendungsverzichtsvertrag I. Vorwort Die Ehegatten M und F haben am _________________________ vor dem Notar _________________________ zu U...mehr

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Trennungsgeld / 2 Trennungsgeldrechtliche Bestimmungen Bund/Kommune

Eine allgemeinverbindliche Regelung zum Trennungsgeld sieht der TVöD nicht vor. Für die unter den Geltungsbereich des BT-V fallenden Beschäftigten sind daher die trennungsgeldrechtlichen Bestimmungen maßgeblich, die für die Beamtinnen und Beamten des einzelnen Arbeitgebers jeweils gelten. Dies führt dazu, dass zwischen den Beschäftigten des Bundes und den Beschäftigten im ko...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Ausnahme: Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Rz. 93 Im Gegensatz dazu geht die Unterhaltsverpflichtung des Erblassers gegenüber einem geschiedenen Ehegatten als Nachlassverbindlichkeit auf den Erben über (§ 1586b Abs. 1 BGB). Allerdings haftet der Erbe nur bis zur Höhe des Betrages, der dem Pflichtteil entspricht, der dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre,§ 1586b Abs. ...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 3. Folgen des Erbverzichts

Rz. 16 Durch die Vereinbarung eines Erbverzichts scheidet der Verzichtende (Verwandter oder Ehegatte) lediglich aus der gesetzlichen Erbfolge aus, d.h., er kann ohne weiteres durch Verfügung von Todes wegen Erbe werden.[55] Die Wirkung des Erbverzichts wird nur gegenüber dem Erblasser entfaltet.[56] Der Verzichtende wird nach der in § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB kodifizierten Vorve...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit vorweggenommener Erbfolge durch den überlebenden Elternteil unter Nießbrauchsvorbehalt, Gleichstellung und Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 285 Muster 1.11: Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit vorweggenommener Erbfolge durch den überlebenden Elternteil unter Nießbrauchsvorbehalt, Gleichstellung und Anrechnung auf den Pflichtteil Muster 1.11: Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit vorweggenommener Erbfolge durch den überlebenden Elternteil unter Nießbrauchsvorbehalt, Gleichstellung und Anrechnung auf den Pfl...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 8. Aufhebung des Verzichts

Rz. 42 Zur Aufhebung eines Erbverzichts nach § 2351 BGB ist als actus contrarius ein Vertrag zwischen den Parteien erforderlich, die den Verzichtsvertrag geschlossen haben.[112] Daher kann der Aufhebungsvertrag nur zu Lebzeiten des Erblassers und des Verzichtenden geschlossen werden.[113] Rz. 43 Der Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsaufhebungsvertrag nach § 2351 BGB ist als ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 128 Sachverhalt Das Muster geht davon aus, dass A und B zu gleichen Teilen Erben des E sind. Die zwischen ihnen bestehende Erbengemeinschaft soll aufgehoben und der Nachlass freiwillig und gütlich auseinandergesetzt werden. Dies geschieht durch Zuteilung der einzelnen Nachlassgegenstände an die Miterben und Ausgleichung ihrer Werte. Rz. 129 Gestaltung des Rechtsverhältniss...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / b) Muster: Ehegattenerbvertrag – gesetzliche Erbfolge – Vermächtnis bzgl. Gesellschaftsbeteiligung – Nießbrauch – Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 76 Muster 4.6: Ehegattenerbvertrag – gesetzliche Erbfolge – Vermächtnis bzgl. Gesellschaftsbeteiligung – Nießbrauch – Pflichtteilsverzichtsvertrag Muster 4.6: Ehegattenerbvertrag – gesetzliche Erbfolge – Vermächtnis bzgl. Gesellschaftsbeteiligung – Nießbrauch – Pflichtteilsverzichtsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Es erscheinen:mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / III. Muster: Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 107 Muster 5.4: Pflichtteilsverzichtsvertrag Muster 5.4: Pflichtteilsverzichtsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind Herr Unternehmer U und seine Ehefrau F. Ferner sind seine Kinder S, T1 und T2 erschienen. Sie schließen mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgenden Erbvertrag [216] und Pflichtteilsverzichtsvertrag I. Erbvertrag 1. Ic...mehr

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Reisekosten / 14 Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung (§ 6 Abs. 2 BRKG) und geringeren Verpflegungskosten (§ 9 Abs. 1 BRKG)

Bei unentgeltlicher Verpflegung, die seitens des Amtes dem Beschäftigten gestellt wird, werden vom abwesenheitsabhängigen Tagegeld für das Frühstück  20 %; derzeit 5,60 EURMittagessen 40 %; derzeit 11,20 EURAbendessen 40 %; derzeit 11,20 EUR des vollen Tagesgeldes für einen vollen Kalendertag (= 28 EUR) einbehalten. Die Teiltagegelder können durch diese Anrechnung nicht unter ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 223 & Übertragung (siehe auch Rdn 10 ff., 74 ff.) Vorliegend handelt es sich um einen klassischen Regelungsgegenstand, nämlich eine Grundstücksübergabe mit z.T. höchstpersönlichen Gegenleistungen. Vorliegender Übergabevertrag ist im Gegensatz zur Hofübergabe kein typischer Leibgedingvertrag, also kein Vertrag, auf den die landesrechtlichen Regelungen über Art. 96 EGBGB ohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabtretung / 2 Abtretungsvereinbarung

Auch wenn das Gesetz für einen Abtretungsvertrag keine besondere Form vorschreibt, werden Abtretungserklärungen, allein schon aus Beweiszwecken, in aller Regel schriftlich niedergelegt. Zur Wirksamkeit einer Lohnabtretung ist eine Anzeige an den Arbeitgeber nicht erforderlich; maßgebend ist an sich das Datum der Abtretung. Das legt dem Drittschuldner besondere Prüfungspflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabtretung / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitnehmer kann seinen Anspruch auf Lohn gem. § 398 BGB an Dritte abtreten. Durch die Abtretung wird der Abtretungsempfänger neuer Gläubiger der Forderung und kann sie gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Abtretbar ist jeder Vergütungsanspruch in Geld, sowohl aus dem laufenden als auch evtl. früheren Beschäftigungsverhältnissen. Auch Ansprüche auf künftige...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Anteilsverk... / 4.5.2 Erbauseinandersetzung

Wird ein Nachlass mit Anteilen an Kapitalgesellschaften zwischen den Miterben auseinandergesetzt, kann dies zu einem nach § 17 EStG relevanten Vorgang führen oder auch nicht. a) Realteilung ohne Abfindung Erhält jeder Miterbe Wirtschaftsgüter im Gesamtwert seiner Erbquote zum Alleineigentum – Erbauseinandersetzung durch Realteilung ohne Abfindung – liegt keine Veräußerung und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.1.1 Abfindungen

Die Berücksichtigung einer Abfindung ist unabhängig von dem Anlass ihrer Gewährung vorwiegend nach unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Die wesentlichen Grundzüge dieser Rechtsprechung, die im Folgenden zusammengefasst dargestellt sind, finden sich in zwei BGH-Entscheidungen:[16] 2.1.1.1 Vergleichbares Einkommen aus neuer Stelle Erzielt der Beteiligte bei ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.1.1.2 Geringeres Einkommen / Lohnersatzleistungen

In den Fällen, in denen der Beteiligte nach dem Verlust des Arbeitsplatzes geringere Einkünfte hat, ist die Abfindung maximal bis zur Höhe des früheren Einkommens zur – teilweisen – Aufstockung zu verwenden. Ob die geringeren Einkünfte daher resultieren, dass der Beteiligte nur noch Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld bezieht, oder dass er bei dem neuen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.1.1.1 Vergleichbares Einkommen aus neuer Stelle

Erzielt der Beteiligte bei seinem neuen Arbeitgeber sogleich Einkünfte, die ihm ein der früheren Tätigkeit vergleichbares Einkommen einbringen, bedarf es der Berücksichtigung der Abfindung bei der Einkommensermittlung nicht. Dies gilt sowohl für den Ehegatten- wie auch für den Kindesunterhalt.mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.3.3 Gestaltung der Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe

Ehebedingte Nachteile sind oftmals gegeben, wenn eine sogenannte Hausfrauenehe gelebt wurde. Davon spricht man, wenn ein Ehegatte eigene Berufsmöglichkeiten zurückgestellt hat, um durch die Übernahme der Haushaltsführung dem anderen Ehegatten die volle berufliche Entfaltung zu ermöglichen. Basiert die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten auf ehebedingten beruflichen Nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerungsgewinn / 3.2 Veräußerungskosten

Veräußerungskosten mindern den steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn.[1] Da es für den Veräußerer günstiger ist, wenn die im zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerung entstandenen Aufwendungen nicht den Veräußerungskosten, sondern den übrigen Betriebsausgaben zugeordnet werden können, ist die zutreffende Abgrenzung entsprechend dem sachlichen Zusammenhang der Aufwendungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung: Sonder... / 1.3 Veräußerung von Mitunternehmeranteilen

Begünstigt ist auch der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer eines Betriebs anzusehen ist.[1] Hierunter fallen insbesondere die Veräußerung von Anteilen an Personengesellschaften (GbR, OHG, KG), die als Mitunternehmerschaften nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu betrachten sind. Das gilt auch für Anteile an wirtschaftlich ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 3.3 Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht

Bei einer Rentenversicherung besteht die Versicherungsleistung grundsätzlich in der Zahlung einer lebenslangen Rente für den Fall, dass die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn erlebt. Zu den Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG rechnet die Versicherungsleistung aus einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht nur dann, wenn sie nicht in Form einer lebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 3.5.1 Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (klassische Kapital-Lebensversicherung)

Bei einer Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall leistet der Versicherer, wenn die versicherte Person den im Versicherungsschein genannten Auszahlungstermin erlebt oder wenn die versicherte Person vor dem Auszahlungstermin verstirbt. Die Leistung im Todesfall unterliegt nicht der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Wichtig "Gebrauchte" Lebensversicherungen Du...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.4 Einnahmen zum Lebensunterhalt

Rz. 12 Zu den Einnahmen eines Versicherten zum Lebensunterhalt gehören alle Bruttoeinnahmen, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann, und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen (BSG, Urteil v. 19.9.2007, B 1 KR 7/07 R). Hierzu zählt Erwerbseinkommen jeglicher Art, unabhängig davon, ob und in welchem Umfan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausgleichsquittung / 1 Erfassbare Ansprüche

Was die Vertragsparteien mit einer "Ausgleichsquittung" oder auch einer "Erledigungsklausel" beabsichtigt haben und welche Ansprüche diese erfassen, ist durch Auslegung der Erklärung zu ermitteln. Danach ist auch deren Rechtsnatur und Wirksamkeit zu bestimmen. Praxis-Beispiel Formulierung einer Ausgleichsquittung "Der Arbeitnehmer bestätigt, die Arbeitspapiere und ein qualifiz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung: Tarifvertrag und... / 1 Kollektivrechtliche Abfindungen

Die einzelvertragliche Aushandlung ist zwar ein häufiger, nicht aber der einzige Fall für die Entstehung eines arbeitnehmerseitigen Anspruchs auf Abfindungszahlung. Abfindungsansprüche können sich auch unmittelbar aus kollektivem Recht ergeben. 1.1 Tarifvertragliche Regelungen Tarifliche Regelungen über die arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Abfindungszahlung sind durchaus n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.2.1 Grundsätze zur Abfindung aufgrund eines Sozialplans

Aus Sicht des Arbeitnehmers steht beim Ausscheiden häufig die Frage der Abfindungszahlung aufgrund eines Sozialplans im Vordergrund. Aber auch der Arbeitgeber muss sich in eigenem Interesse damit befassen, da ansonsten wirtschaftliche Nachteile und/oder Folgestreitigkeiten drohen. Dies gilt ebenfalls im Hinblick auf die sozial- und steuerrechtlichen Folgen bei Abfindungszahl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung: Tarifvertrag und... / 2 Nachteilsausgleich

Eine Art "Abfindungsanspruch" kann sich aus § 113 BetrVG ergeben. Weicht der Arbeitgeber von einem Interessenausgleich ohne zwingenden Grund ab oder führt er eine Betriebsänderung durch, ohne einen Interessenausgleich zu versuchen, sind den Arbeitnehmern die entstehenden Nachteile auszugleichen. Durch diese Vorschrift soll der Arbeitgeber durch Androhung finanzieller Sanktio...mehr