Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Abgabenordnung

a) § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO – Befugnis zur Änderung zu Lasten des Steuerpflichtigen Die Klägerin absolvierte in den Jahren 2009 und 2010 einen Lehrgang zur Rettungssanitäterin und schloss diesen mit dem entsprechenden Examen ab. Die Ausbildung dauerte nicht länger als drei Monate. Nach der Ausbildung begann die Klägerin ein Medizinstudium, das in den Jahren 2011–2016 zu erh...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / VII. Meldefrist für Mitteilungen nach § 138 Abs. 1, 1a und 1b AO (§ 138 Abs. 4 AO)

Gemäß § 138 Abs. 4 AO sind Mitteilungen nach § 139 Abs. 1, 1a und 1b AO innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten. Meldepflichtiges Ereignis nach § 138 Abs. 1 und 1a AO ist die Eröffnung, Verlegung und Aufgabe des Betriebs bzw. der freiberuflichen Tätigkeit. Ob dies tatsächlich auch für § 138 Abs. 1b AO gilt, ist diskussionswürdig, da dieser Absa...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO – Befugnis zur Änderung zu Lasten des Steuerpflichtigen

Die Klägerin absolvierte in den Jahren 2009 und 2010 einen Lehrgang zur Rettungssanitäterin und schloss diesen mit dem entsprechenden Examen ab. Die Ausbildung dauerte nicht länger als drei Monate. Nach der Ausbildung begann die Klägerin ein Medizinstudium, das in den Jahren 2011–2016 zu erheblichen Verlusten führte. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagungen für 2015 und 20...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) §§ 233a, 236 AO – Festsetzung von Prozesszinsen anstelle festgesetzter Erstattungszinsen

Die Klägerin erhob gegen die ESt-Festsetzung 1999 vor dem FG Klage, die am 16.4.2014 rechtshängig wurde. Nachdem das FA dem Klagegebegehren mit Bescheid v. 5.8.2016 abgeholfen hatte, erklärten die Beteiligten den Rechtsstreit vor dem FG übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt. Der Abhilfebescheid v. 5.8.2016 führte zu einer Erstattung, die auch an diesem Tag ausgezahl...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / VIII. Meldefrist für Meldungen nach § 138 Abs. 2 AO (§ 138 Abs. 5 AO)

§ 138 Abs. 5 AO regelt die Meldefrist für Auslandsfälle nach § 138 Abs. 2 AO. Die Meldung ist zusammen mit der ESt- oder KSt-Erklärung abzugeben, die für den Veranlagungszeitraum erstellt wird, in dem auch das meldepflichtige Ereignis stattgefunden hat. Dementsprechend ist die Frist für die Abgabe der Steuererklärung grundsätzlich zugleich auch die Frist für die Meldung nach...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / 6. Angabe der wirtschaftlichen Tätigkeit (§ 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO)

Gemäß § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO muss die Meldung auch Angaben zur Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebs, der Betriebsstätte, der Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung, Vermögensmasse oder der Drittstaatgesellschaft enthalten. Darunter fallen Angaben über die bloße Einkunftsart hinaus, insb. die Nennung der Branche nennen, in welcher der Betrieb o...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / 3. Beteiligung an ausländischer Personengesellschaft (§ 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO)

Gemäß § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO sind der Erwerb, die Aufgabe oder die Veränderung der Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft mitzuteilen. Ob eine Personengesellschaft vorliegt, richtet sich nach deutschem Recht (BMF v. 26.9.2014 – IV B 5 - S 1300/09/10003, BStBl. I 2014, 1258). Die Höhe der Beteiligung bzw. der Veränderung der Beteiligung ist unerheblich (R...mehr

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§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – GrEStG-E: Elektronische Datenübermittlung durch Dritte nach Maßgabe des § 93c AO für verkehrsteuerliche Zwecke (AO-StB 2024, Heft 7, S. 218)

Ein falscher Schritt in die richtige Richtung? Dipl.-Fw. (FH) Ass. jur. Leon Schlebrügge[*] Der Regierungsentwurf zum JStG 2024 sieht eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der elektronischen Datenübermittlung durch Dritte nach Maßgabe des § 93c AO vor. Die ausschließlich für Notare geschaffene Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der Anzeige über grunderwerbsteuerlich...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstätigkeit gem. § 138 AO unter Berücksichtigung aktueller Aspekte insb. bei Photovoltaikanlagen (AO-StB 2024, Heft 7, S. 212)

RD’in Ann-Erika Jörißen, LL.M Köln-Paris[*] Die Vorschrift des § 138 AO gewährleistet, dass die Finanzverwaltung von einer Betriebsaufnahme im Inland oder von geschäftlichen Aktivitäten im Ausland erfährt. Die Gründung einer juristischen Person der Finanzbehörde fällt bereits unter § 137 AO und muss nach dieser Vorschrift gemeldet werden. § 138 Abs. 1 AO bezieht sich demgege...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / III. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b AO)

Auskunftspflicht: § 138 Abs. 1b S. 1 AO statuiert eine Auskunftspflicht des Steuerpflichtigen gegenüber dem FA, nachdem dieses von der Gemeinde über die Betriebseröffnung unterrichtet wurde. Der Steuerpflichtige muss dem FA nunmehr weitere Auskünfte über die für seine Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen. Einer gesonderten Aufforderung ...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / 5. Einfluss auf Drittstaat-Gesellschaft (§ 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO)

Gemäß § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO haben inländische Steuerpflichtige die Tatsache zu melden, dass sie alleine oder zusammen mit nahestehenden Personen erstmals unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss auf die gesellschaftsrechtlichen, finanziellen oder geschäftlichen Angelegenheiten einer Drittstaatgesellschaft ausüben können. Diese Regelung ...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / 2. Gründung und Erwerb von Betrieben im Ausland (§ 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO)

Gemäß § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO sind der Erwerb oder die Gründung von Betrieben oder Betriebsstätten im Ausland, aber auch die Verlegung eines Betriebes oder einer Betriebsstätte ins Ausland oder vom Ausland in ein anderes Ausland zu melden. Auf die Größe des Betriebes oder der Betriebsstätte kommt es nicht an (Gehm, NWB 2012, 1072).mehr

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§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 5. Elektronische Datenübermittlung nach Maßgabe des § 93c AO: Erfassung von verkehrsteuerlichen Vorgängen?

Zugleich zeigen diese Folgen auch auf, dass die elektronische Datenübermittlung nach Maßgabe des § 93c AO nicht ohne weiteres – neben dem hauptsächlichen Anwendungsbereich der zutreffenden Berücksichtigung von besteuerungsrelevanten Daten des Steuerpflichtigen für Veranlagungssteuern – auch auf die elektronische Übermittlung von Veräußerungsanzeigen, Mitteilungen o.Ä. für ve...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / 4. Beteiligung an ausländischer Körperschaft (§ 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 AO)

Gemäß § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO ist der Erwerb oder die Veräußerung von qualifizierten Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Ausland haben, zu melden. Eine ausländische Körperschaft liegt vor, wenn sich ihr Sitz und ihre Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs der AO, als...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / VI. Drittstaat-Gesellschaft (§ 138 Abs. 3 AO)

Wie bereits oben erwähnt, ist eine Drittstaatgesellschaft gem. § 138 Abs. 3 AO eine Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit Sitz oder Geschäftsleitung in Staaten oder Territorien, die nicht Mitglieder der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation sind (unter letzterer fallen Island, Liechtenstein, Norwegen sowie S...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / II. Elektronische Anzeigemöglichkeit für Unternehmer (§ 138 Abs. 1a AO)

Die Vorschrift des § 138 Abs. 1a AO gilt für Unternehmer im Bereich der Umsatzsteuer. Diese haben neben den bereits dargestellten Varianten die zusätzliche Möglichkeit, die Anzeige elektronisch bei dem für die Umsatzbesteuerung zuständigen FA abzugeben.mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / IX. Form der Meldungen (§ 138 Abs. 5 AO)

§ 138 Abs. 5 AO regelt auch die Form der Meldungen. Diese sind, ebenso wie die Steuererklärung, elektronisch zu übermitteln, d.h. nach vorgeschriebenem Datensatz über die amtliche Schnittstelle. Besteht keine Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung und wird die Steuererklärung auch nicht freiwillig elektronisch abgegeben oder besteht keine Pflicht zur Abgabe ei...mehr

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§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 4. Elektronische Übermittlung der Veräußerungsanzeige nach Maßgabe des § 93c AO: Chancen und Risiken?

Mit der geplanten Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Veräußerungsanzeige nach Maßgabe des § 93c AO gehen sowohl Chancen als auch Risiken einher, die die Notare bei der zukünftigen Wahl des Übertragungswegs (schriftlich in Papierform oder elektronisch) zu beachten und ggf. abzuwägen hat. Chancen: Begrüßenswert ist zunächst, dass die Wahl zur elektronischen Übermit...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / V. Meldepflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 138 Abs. 2 AO)

1. Überblick § 138 Abs. 2 AO statuiert eine Meldepflicht für inländische Steuerpflichtige (d.h. Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland) im Zusammenhang mit Auslandsbeteiligungen sowie wirtschaftlichen Auslandsaktivitäten. Die Meldung ist an das zuständige FA zu erstatten. Das FA leitet die Meldungen und die beizufügen...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / I. Anzeigepflicht bei Eröffnung eines Betriebes, einer Betriebsstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit (§ 138 Abs. 1 AO)

1. Anzeige der Eröffnung, Verlegung oder Aufgabe Gemäß § 138 Abs. 1 AO ist die Eröffnung, Verlegung oder Aufgabe eines Betriebes oder einer Betriebsstätte (vgl. § 12 AO) der Gemeinde mitzuteilen, in welcher der Betrieb oder die Betriebsstätte eröffnet wird. Diese unterrichtet unverzüglich das zuständige FA vom Inhalt dieser Mitteilung. Die Aufnahme, Verlegung oder Aufgabe ein...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht (AO-StB 2024, Heft 7, S. 207)

FG- und BFH-Entscheidungen Ltd.MR Dr. Michael Kober[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 3/2024 (Borgdorf, AO-StB 2024, 79) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte b...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / XI. Rechtsfolgen bei Verstoß

Zwangsgeld: Die Meldepflicht – genauso wie die Auskunftspflicht nach § 138 Abs. 1b AO – kann mit Zwangsmitteln nach § 328 AO durchgesetzt werden (BMF v. 26.4.2022 – IV B 5 - S 0301/19/10009 :001, BStBl. I 2022, 576). In der Praxis kommen insb. die Androhung und anschließende Festsetzung eines Zwangsgeldes gem. § 329 AO in Betracht. Versagung der Freistellungsbescheinigung für...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, LL.M Köln-Paris[*] Die Vorschrift des § 138 AO gewährleistet, dass die Finanzverwaltung von einer Betriebsaufnahme im Inland oder von geschäftlichen Aktivitäten im Ausland erfährt. Die Gründung einer juristischen Person der Finanzbehörde fällt bereits unter § 137 AO und muss nach dieser Vorschrift gemeldet werden. § 138 Abs. 1 AO bezieht sich demgegen...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / 1. Anzeige der Eröffnung, Verlegung oder Aufgabe

Gemäß § 138 Abs. 1 AO ist die Eröffnung, Verlegung oder Aufgabe eines Betriebes oder einer Betriebsstätte (vgl. § 12 AO) der Gemeinde mitzuteilen, in welcher der Betrieb oder die Betriebsstätte eröffnet wird. Diese unterrichtet unverzüglich das zuständige FA vom Inhalt dieser Mitteilung. Die Aufnahme, Verlegung oder Aufgabe einer freiberuflichen Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / XIII. Grafische Übersicht

Service: Günther, Anzeigen über die Erwerbstätigkeit nach § 138 Abs. 1 und 1b AO, AO-StB 2023, 197; abrufbar unter steuerberater-center.demehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / X. Meldepflichtige Person

Meldepflichtig ist grundsätzlich der Steuerpflichtige bzw. Unternehmer, weil dieser in § 138 Abs. 1 und 2 AO genannt wird. Nach dem BMF (BMF v. 26.4.2022 – IV B 5 - S 0301/19/10009 :001, BStBl. I 2022, 576) kann die Meldepflicht gem. § 128 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO aber auch von der ausländischen Personengesellschaft, von einem Treuhänder oder von einer anderen Person, die die st...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / 2. Anzeigeadressat

Die Anzeige ist grundsätzlich bei der Gemeinde einzureichen. Diese hat unverzüglich das zuständige FA vom Inhalt der Mitteilung zu unterrichten. Sollte der Gemeinde nicht das Recht zur Festsetzung der Realsteuern übertragen worden sein (Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG), ist die Anzeige gem. § 138 Abs. 1 S. 2 AO an das FA zu erstatten. Diese Regelung ist lediglich in den Stadtstaaten...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / 3. Anzeige nach amtlichem Vordruck

Die Anzeige ist gem. § 138 Abs. 1 S. 1 AO nach amtlichem Vordruck einzureichen. Eine Abgabe ist dementsprechend nicht nur auf den amtlichen Vordrucken selbst (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Gewerbeanzeigeverordnung), sondern auch auf sonstige, aus dem Internet bezogenen oder selbst gefertigten Vordrucken, die den amtlichen Vordrucken drucktechnisch und in den Abmessungen e...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

Ltd.MR Dr. Michael Kober[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 3/2024 (Borgdorf, AO-StB 2024, 79) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte beachten Sie auch das Archiv...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / 1. Überblick

§ 138 Abs. 2 AO statuiert eine Meldepflicht für inländische Steuerpflichtige (d.h. Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland) im Zusammenhang mit Auslandsbeteiligungen sowie wirtschaftlichen Auslandsaktivitäten. Die Meldung ist an das zuständige FA zu erstatten. Das FA leitet die Meldungen und die beizufügenden Unterlag...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Finanzgerichtsordnung

a) §§ 52a, 52d FGO – Anträge zur Terminsaufhebung bzw. -verlegung Nach einem aktuellen Beschluss des BFH darf ein Antrag auf Terminsverlegung bzw. -aufhebung schriftlich gestellt werden und muss nicht über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach elektronisch beim Gericht eingereicht werden. Im Streitfall führte der Kläger, der auch Steuerberater war, ein finanzgeric...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / IV. Nichtbeanstandungsregelung für Betreiber bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen

Durch das Jahressteuergesetz 2022 (BGBl. I 2022, 2294) wurden eine ab dem 1.1.2022 anzuwendende ertragsteuerliche Steuerbefreiung für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) und einen ab dem 1.1.2023 anzuwendenden umsatzsteuerlichen Nullsteuersatz für die Lieferung und die Installation bestimmter Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG) eingeführt. Grundsätzlich ...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / XII. Fazit

Die Anzeigen über die Erwerbstätigkeit nach § 138 AO haben viele Gesichter, da zahlreiche Lebenssachverhalte zur Anzeigepflicht führen. Die Pflicht zur Anzeige bei der Gemeinde bzw. dem zuständigen FA und auch die ggf. darauffolgende Pflicht zur Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung sind dem nicht versierten Steuerpflichtigen häufig unbekannt oder gehen in den pr...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) § 78 FGO – Rechtschutzbedürfnis für eine Klage auf Akteneinsicht

Mit einem aktuellen Beschluss hat der BFH entschieden, dass das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf außergerichtliche Gewährung von Akteneinsicht oder für ein hierauf bezogenes Rechtsmittel entfällt, wenn der Steuerpflichtige ein finanzgerichtliches Verfahren in Gang gesetzt hat, in dem die streitgegenständlichen Akten dem Gericht vorgelegt wurden und aus diesem Grund e...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / d) § 100 Abs. 1 S. 4 FGO – besonderes Feststellungsinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage

Die Klägerin ist Alleinerbin und Gesamtrechtsnachfolgerin ihrer verstorbenen Mutter. Die Mutter war Gesellschafterin einer GbR, die einen Betrieb führte. Zwischen den Gesellschaftern traten erhebliche Differenzen auf. Der Mitgesellschafter entzog der Mutter die eingeräumte Einzelvertretungsmacht sowie die Einzelgeschäftsführungsbefugnis. Die Mutter wiederum schloss den Mitge...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) § 96 Abs. 2 FGO – Erfordernis eines vorherigen ausdrücklichen gerichtlichen Hinweises auf Nichtvernehmung eines unentschuldigt nicht erschienen Zeugen

Der Kläger führte ein finanzgerichtliches Verfahren, in dem ein nach einer Umsatzsteuersonderprüfung ergangener Änderungsbescheid streitig war. Das FG lud durch Beweisbeschluss einen Zeugen zur mündlichen Verhandlung. Trotz ordnungsgemäßer Ladung erschien der Zeuge jedoch nicht. Der Kläger beantragte in der mündlichen Verhandlung, hilfsweise den Zeugen erneut zur Verhandlung...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / f) § 52 Abs. 1 GKG – Streitwert für ein gerichtliches Verfahren, das auf einen Auskunftsanspruch gegenüber der Finanzbehörde gerichtet ist

Gemäß § 52 Abs. 1 S. 1 GKG ist der Streitwert in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Betrifft der Antrag eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen Verwaltungsakt, ist deren Höhe maßgebend (§ 52 Abs. 3 S. 1 GKG...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) §§ 52a, 52d FGO – Anträge zur Terminsaufhebung bzw. -verlegung

Nach einem aktuellen Beschluss des BFH darf ein Antrag auf Terminsverlegung bzw. -aufhebung schriftlich gestellt werden und muss nicht über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach elektronisch beim Gericht eingereicht werden. Im Streitfall führte der Kläger, der auch Steuerberater war, ein finanzgerichtliches Verfahren, in dem er den Erlass von Säumniszuschlägen be...mehr

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§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 6. Lösungsmöglichkeiten

Möchte der Gesetzgeber somit den aufgezeigten Widersprüchen und Friktionen durch den Verweis in § 18 Abs. 1 S. 2 – neu – GrEStG-E auf die Regelungen des § 93c AO entgehen und die elektronische Übermittlung von Veräußerungsanzeigen, Mitteilungen etc. somit auch im Bereich der Verkehrsteuern etablieren, bliebe es ihm zunächst unbenommen, die bestehenden Regelungen des § 93c AO...mehr

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§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 1. Einleitung

Am 5.6.2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen den Regierungsentwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)[1], der u.a. eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der elektronischen Datenübermittlung durch Dritte nach Maßgabe des § 93c AO – soweit ersichtlich – nun erstmalig im Anwendungsbereich einer Verkehrsteuer[2] vorsieht. Während die b...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / e) § 142 FGO – Berücksichtigung von freiwilligen Unterhaltszahlungen bei der Prozesskostenhilfe

Der BFH hat entschieden, dass auch freiwillige Zuwendungen eines gesetzlich nicht zum Unterhalt gegenüber dem Antragsteller verpflichtenden Dritten nach dem weiten Begriffsverständnis des Einkommens gem. § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO zur Prozessfinanzierung einzusetzen sind, wenn sie regelmäßig und in nennenswertem Umfang erfolgen. Im Streitfall führte die Kl...mehr

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§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 7. Fazit

Mit der geplanten Einfügung des § 18 Abs. 1 S. 2 – neu – GrEStG und der damit einhergehenden, für die Notare geschaffene Möglichkeit zur elektronischen Datenübermittlung der Veräußerungsanzeige über grunderwerbsteuerliche Vorgänge macht der Gesetzgeber letztlich einen falschen Schritt in die richtige Richtung. Zwar schlägt er mit der Möglichkeit zur elektronischen Übermittlun...mehr

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§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / [Ohne Titel]

Dipl.-Fw. (FH) Ass. jur. Leon Schlebrügge[*] Der Regierungsentwurf zum JStG 2024 sieht eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der elektronischen Datenübermittlung durch Dritte nach Maßgabe des § 93c AO vor. Die ausschließlich für Notare geschaffene Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der Anzeige über grunderwerbsteuerlichen Veräußerungsvorgänge ist grds. zu begrüßen, ...mehr

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§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 3. Geplante Neuregelung: Einfügung des § 18 Abs. 1 S. 2 – neu – GrEStG und Aufhebung des § 22a S. 3 GrEStG

Der Regierungsentwurf zum JStG 2024 sieht nun vor, dass den Notaren durch die Einfügung des § 18 Abs. 1 S. 2 – neu – GrEStG und bis zu einer verpflichtenden (ausschließlichen) elektronischen Übermittlung der Veräußerungsanzeige an das zuständige FA zunächst die Möglichkeit zu einer freiwilligen elektronischen Übermittlung eröffnet werden soll[10]. Den Notaren wird es somit i...mehr

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / b) Strafbefreiende Selbstanzeige

Seit 2015[70] gelten in Bezug auf die in § 371 AO geregelte Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung strengere Anforderungen hinsichtlich der Vollständigkeit einer Selbstanzeige. Nach § 371 Abs. 1 Satz 2 AO muss die Berichtigungserklärung alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart (Alt. 1), mindestens aber alle Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn...mehr

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / 3. Verfahrensrechtliche Wirkung der Jahressteuerfestsetzung/-anmeldung

Die Festsetzung der Jahresumsatzsteuer nimmt den Inhalt von Steuerfestsetzungen aufgrund von Voranmeldungen in sich auf.[14] Die in den Voranmeldungen festgesetzten Steuern werden in die Jahresveranlagung miteinbezogen.[15] Deutlich wird dies auch bei der Bemessung der Steuer aufgrund der Jahreserklärung. Diese wird für das gesamte Kalenderjahr in voller Höhe festgesetzt und...mehr

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / a) Konkurrenzverhältnis zwischen der Umsatzsteuerhinterziehung für Voranmeldungszeiträume und für das Kalenderjahr

Eintritt der Tatvollendung bei Steuerhinterziehung: Die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuer-Voranmeldung führt ebenso wie das pflichtwidrige Unterlassen der Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung zunächst lediglich zu einer Steuerhinterziehung "auf Zeit". Erst die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuer-Jahreserklärung oder die pflichtwidrige Nichtabgabe einer Umsatzsteuer-J...mehr

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / 5. Auswirkungen auf Rechtsbehelfsverfahren

Der während des Verfahrens über den Einspruch gegen den Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid bekannt gegebene Umsatzsteuer-Jahresbescheid wird nach § 365 Abs. 3 AO Gegenstand des Einspruchsverfahrens.[46] Wird während eines finanzgerichtlichen Verfahrens gegen einen Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid ein Umsatzsteuer-Jahresbescheid bekannt gegeben, wird dieser nach § 68 FGO V...mehr

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / 4. Materiell-rechtliche Wirkung der Jahressteuerfestsetzung/-anmeldung

Mangels Rückwirkung entfallen durch die Erledigung der Voranmeldungen (Vorauszahlungsbescheide) nicht die materiell-rechtlichen Wirkungen, die die Voranmeldungen (Vorauszahlungsbescheide) in der Vergangenheit ausgelöst hatten[35], wie insbesondere die Fälligkeit der Vorauszahlungen (Klarstellung durch § 18 Abs. 4 Satz 3 UStG). Die Jahressteuerfestsetzung kann mithin materiel...mehr

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / 8. Zusammenfassung

Die Umsatzsteuer für das Kalenderjahr wird aus der Summe der in den einzelnen Voranmeldungszeiträumen entstandenen Umsatzsteuerbeträge berechnet. Im Verhältnis zur Jahressteuerfestsetzung haben die Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur vorläufigen Charakter und führen sowohl in verfahrens- als auch in materiell-rechtlicher Hinsicht in aller Regel nur vorläufige Rechtsfolgen herbei...mehr