Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 2. Vorauszahlungsbescheid (§ 164 Abs. 1 S. 2 AO)

Die Festsetzung einer Vorauszahlung, z.B. nach § 37 Abs. 3 S. 1 EStG, ist stets eine Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung. Demnach kann jederzeit die Änderung des Vorauszahlungsbescheids gem. § 164 Abs. 2 AO beantragt werden.mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / 3. Anwendung von § 175b AO bei fehlerfreier Datenübermittlung

Im vom FG Münster entschiedenen Streitfall erhielt der Steuerpflichtige im Kalenderjahr 2018 eine Abfindung i.H.v. 9.000 EUR. Diese war laut der durch den Arbeitgeber der Finanzverwaltung elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung in dem als Bruttoarbeitslohn ausgewiesenen Betrag enthalten. In ihrer Einkommensteuererklärung trugen die zusammenveranlagten Eheleute die...mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / 5. Änderungsbefugnis nach § 175b AO bei versehentlicher Nichtberücksichtigung von Daten durch FA

Hat das FA im ursprünglichen Einkommensteuerbescheid zutreffend den Arbeitslohn aufgrund vorliegender elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen aus zwei Arbeitsverhältnissen des Steuerpflichtigen in dem Veranlagungszeitraum und in einem aufgrund eines Einspruchs geänderten Einkommensteuerbescheid entsprechend der im Einspruchsverfahren nachgereichten (unrichtigen) Steuererklä...mehr

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Verjährung in mehrstöckigen Feststellungsverfahren (AO-StB 2024, Heft 4, S. 110)

StB, Dipl.-Finw. (FH) Julian Stark, LL.M.[*] Im finanzgerichtlichen Verfahren wurde bisher nicht entschieden, wie der Durchbruch der Rechtssicherheit zugunsten der Rechtsrichtigkeit über § 181 Abs. 5 S. 1 AO in mehrstöckigen Feststellungsverfahren bei doppelstöckigen Personengesellschaften oder Zurechnungsfällen nach § 14 AStG a.F. anzuwenden ist. Der Beitrag zeigt einen Lös...mehr

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Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte (AO-StB 2024, Heft 4, S. 119)

Ein Überblick über die ersten zu § 175b AO ergangenen Gerichtsentscheidungen StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] § 175b AO ergänzt das Portfolio der verfahrensrechtlichen Änderungsvorschriften und ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens zu sehen. Mit der Änderungsvorschrift betritt der Gesetzgeber Neuland, was naturgemäß Auslegungs- ...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / I. Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 S. 1 AO)

1. Inhalt Nach § 164 Abs. 1 S. 1 AO können die Steuern, solange der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist, allgemein oder im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt werden, ohne dass dies einer Begründung bedarf. Ausweislich des klaren Wortlauts kommt diese Nebenbestimmung ausschließlich für Steuerbescheide (§ 155 Abs. 1 AO) in Betracht, nicht für sonst...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / III. Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs. 3 AO)

1. Wirksamkeit bis zur Aufhebung Der Vorbehalt der Nachprüfung bleibt so lange wirksam, bis er aufgehoben wird oder nach § 164 Abs. 4 AO kraft Gesetzes entfällt (dazu nachfolgend unter 5.). Zu den Konsequenzen für das Rechtsbehelfsverfahren s. unten. 2. Grundsatz: Ermessensentscheidung der Finanzbehörde So, wie die Finanzbehörde eine Steuerfestsetzung ohne weitere Begründung mi...mehr

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Verjährung in mehrstöckigen... / b) Folgebescheid

Einwendungen gegen den einen rechtswidrigen Grundlagenbescheid können nicht im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Folgebescheid vorgetragen werden (§ 351 Abs. 2 AO). Durch Rechtsmittel kann jedoch geltend gemacht werden, dass Verjährung bereits eingetreten ist und eine Auswertung der auf Basis von § 181 Abs. 5 S. 1 AO gesondert festgestellten Besteuerungsgrundlagen ausgeschlos...mehr

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Verjährung in mehrstöckigen... / 7. Fazit

Weil die Anwendung des § 181 Abs. 5 S. 1 AO in mehrstufigen Feststellungsverfahren bei doppelstöckigen Personengesellschaften oder Zurechnungsfällen nach § 14 AStG a.F. noch nicht Gegenstand eines (höchstrichterlichen) finanzgerichtlichen Verfahrens war, können sich in der Praxis dargestellte Meinungsverschiedenheiten ergeben. Dabei kann die BFH-Rechtsprechung zum dreistufig...mehr

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Verjährung in mehrstöckigen... / b) Gesonderte Feststellung des Verlustvortrags

In Verfahren zu Verlustfeststellungsbescheiden hatte der BFH im Rahmen des § 181 Abs. 5 S. 1 AO über die dienende Funktion eines Verlustfeststellungsbescheids für Verlustfeststellungsbescheide folgender Veranlagungszeiträume zu entscheiden (vgl. BFH v. 12.6.2002 – XI R 26/01, BFHE 198, 395; v. 10.7.2008 – IX R 90/07, BFHE 222, 32 = AO-StB 2009, 44). Die Rechtsprechung erging...mehr

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Verjährung in mehrstöckigen... / 1. Einleitung

Feststellungsbescheide entfalten Bindungswirkung für Folgebescheide (§ 182 Abs. 1 S. 1 AO) und stellen entsprechend Grundlagenbescheide i.S.d. § 171 Abs. 10 S. 1 AO dar. Je nach gewählter Gesellschaftsstruktur gibt es in der Praxis verschiedene Szenarien, in denen ein Feststellungsbescheid als Grundlagenbescheid Einfluss in einen weiteren Feststellungsbescheid als Folgebesch...mehr

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Verjährung in mehrstöckigen... / 2. Rechtssicherheit vs. Rechtsrichtigkeit

Das Rechtsinstrument der Verjährung hat den Zweck, Rechtssicherheit unabhängig von der Rechtsrichtigkeit eintreten zu lassen. Über § 181 Abs. 1 S. 1 AO gelten die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung für gesonderte Feststellungen entsprechend. Feststellungsfrist und Festsetzungsfrist müssen getrennt geprüft werden, die Verjährung kann unabhängig von der jeweils ander...mehr

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Verjährung in mehrstöckigen... / a) Dreistufiges Verfahren der Grundsteuerfestsetzung

Neben den genannten Szenarien der doppelstöckigen Personengesellschaften und den Zurechnungsfeststellungen nach § 14 AStG a.F. ist das Verfahren der Grundsteuerfestsetzung ein weiteres Beispiel zur Anwendung des § 181 Abs. 5 S. 1 AO in mehrstufigen Feststellungsverfahren. Der Gesetzgeber hat für die Festsetzung der Grundsteuer ein Verfahren über drei Stufen festgelegt. Auf de...mehr

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Verjährung in mehrstöckigen... / [Ohne Titel]

StB, Dipl.-Finw. (FH) Julian Stark, LL.M.[*] Im finanzgerichtlichen Verfahren wurde bisher nicht entschieden, wie der Durchbruch der Rechtssicherheit zugunsten der Rechtsrichtigkeit über § 181 Abs. 5 S. 1 AO in mehrstöckigen Feststellungsverfahren bei doppelstöckigen Personengesellschaften oder Zurechnungsfällen nach § 14 AStG a.F. anzuwenden ist. Der Beitrag zeigt einen Lösu...mehr

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Verjährung in mehrstöckigen... / 6. Rechtsschutz

a) Grundlagenbescheid Wird eine verjährte Feststellung erstmalig erlassen oder geändert, obwohl auch bei den Folgebescheiden auf nächster Stufe Verjährung eingetreten ist, entfaltet sie als Grundlagenbescheid Bindungswirkung für den Folgebescheid. Das FA ist verpflichtet, die Feststellungen des Grundlagenbescheids im Folgebescheid auszuwerten. Vor diesem Hintergrund sollte de...mehr

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Verjährung in mehrstöckigen... / a) Grundlagenbescheid

Wird eine verjährte Feststellung erstmalig erlassen oder geändert, obwohl auch bei den Folgebescheiden auf nächster Stufe Verjährung eingetreten ist, entfaltet sie als Grundlagenbescheid Bindungswirkung für den Folgebescheid. Das FA ist verpflichtet, die Feststellungen des Grundlagenbescheids im Folgebescheid auszuwerten. Vor diesem Hintergrund sollte der fehlerhafte Grundla...mehr

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Verjährung in mehrstöckigen... / 5. BFH-Rechtsprechung zu mehrstufigen Feststellungsverfahren

a) Dreistufiges Verfahren der Grundsteuerfestsetzung Neben den genannten Szenarien der doppelstöckigen Personengesellschaften und den Zurechnungsfeststellungen nach § 14 AStG a.F. ist das Verfahren der Grundsteuerfestsetzung ein weiteres Beispiel zur Anwendung des § 181 Abs. 5 S. 1 AO in mehrstufigen Feststellungsverfahren. Der Gesetzgeber hat für die Festsetzung der Grundste...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 2. Wirkung

Formelle Bestandskraft, aber keine materielle Bestandskraft: Der Vorbehalt der Nachprüfung bewirkt gem. § 164 Abs. 2 S. 1 AO, dass die Steuerfestsetzung aufgehoben oder geändert werden kann, solange der Vorbehalt wirksam ist. Demnach erwächst ein mit dem Vorbehalt der Nachprüfung versehener Steuerbescheid zwar in formelle Bestandskraft – er wird unanfechtbar –, sofern er nic...mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / 1. Einleitung

Die zunehmende Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens macht auch Überlegungen erforderlich, ob und in welchem Umfang Steuerbescheide bei der Datenübermittlung durch Dritte geändert werden können. Der Gesetzgeber hat dies mit der Einführung von 175b AO umgesetzt. § 175b Abs. 1 bis 3 AO ist erstmals anzuwenden, wenn steuerliche Daten eines Steuerpflichtigen für Besteuerungs...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 1. Steueranmeldung als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung

Sofern die Steuergesetze Steueranmeldungen (§ 150 Abs. 1 S. 3 AO) vorschreiben, wird die betreffende Steuer nur dann durch einen Steuerbescheid (§ 155 Abs. 1 AO) festgesetzt, wenn die Steuerfestsetzung zu einer abweichenden Steuer führt oder die gesetzlich vorgeschriebene Steueranmeldung nicht abgegeben wird (§ 167 Abs. 1 S. 1 AO). Beispiele: Umsatzsteuervoranmeldung (§ 18 Ab...mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / 6. Fazit

§ 175b AO ergänzt das Portfolio der verfahrensrechtlichen Änderungsvorschriften und ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Elektronisierung des Besteuerungsverfahrens zu sehen. Mit der Änderungsvorschrift betritt der Gesetzgeber Neuland, was naturgemäß Auslegungs- und Zweifelsfragen nach sich zieht, die einer gerichtlichen Klärung bedürfen. Dies gilt insb. für die Frage des...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 1. Inhalt

Nach § 164 Abs. 1 S. 1 AO können die Steuern, solange der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist, allgemein oder im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt werden, ohne dass dies einer Begründung bedarf. Ausweislich des klaren Wortlauts kommt diese Nebenbestimmung ausschließlich für Steuerbescheide (§ 155 Abs. 1 AO) in Betracht, nicht für sonstige Steue...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / VI. Zusammenfassung

Die vorstehenden Ausführungen haben einige wesentliche verfahrensrechtliche Aspekte des Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 Abs. 1 AO in den Blick genommen, die für die Beratungspraxis von Bedeutung sein können. Der Berater muss bedenken, dass eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung sich im Hinblick auf § 164 Abs. 2 AO sowohl als Vorteil als auch als Nac...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / [Ohne Titel]

RiFG Prof. Dr. Roberto Bartone[*] Der Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) ist eine allseits bekannte und in der Praxis außerordentlich häufig vorkommende Nebenbestimmung zu Steuerbescheiden i.S.v. § 120 Abs. 1 AO. Die genannte Vorschrift enthält zudem eine eigenständige Korrekturvorschrift für Steuerbescheide (§ 164 Abs. 2 AO; s. dazu z.B. von Wedelstädt in Bartone/von Wedel...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 1. Wirksamkeit bis zur Aufhebung

Der Vorbehalt der Nachprüfung bleibt so lange wirksam, bis er aufgehoben wird oder nach § 164 Abs. 4 AO kraft Gesetzes entfällt (dazu nachfolgend unter 5.). Zu den Konsequenzen für das Rechtsbehelfsverfahren s. unten.mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 2. Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung und § 68 FGO

Der Bescheid über die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung ist ein Änderungsbescheid i.S.v. § 68 FGO. Ein Bescheid, mit dem das FA nach § 164 Abs. 3 S. 1 AO den Vorbehalt der Nachprüfung aufhebt, wird demnach als Änderungsbescheid ipso iure zum Gegenstand des Klageverfahrens (vgl. BFH v. 20.3.2001 – VIII R 44/99, BFH/NV 2001, 1133; BFH v. 25.2.2009 – IX R 24/08, BStBl. I...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 2. Grundsatz: Ermessensentscheidung der Finanzbehörde

So, wie die Finanzbehörde eine Steuerfestsetzung ohne weitere Begründung mit einem Vorbehalt der Nachprüfung versehen kann, kann sie ihn auch jederzeit – d.h. ohne weitere Begründung – wieder aufheben (§ 164 Abs. 3 S. 1 AO; vgl. insoweit z.B. BFH v. 28.5.1998 – V R 100/96, BStBl. II 1998, 502). Bei Steueranmeldungen gilt, dass der kraft Gesetzes für eine Steueranmeldung gelt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] § 175b AO ergänzt das Portfolio der verfahrensrechtlichen Änderungsvorschriften und ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens zu sehen. Mit der Änderungsvorschrift betritt der Gesetzgeber Neuland, was naturgemäß Auslegungs- und Zweifelsfragen nach sich zieht, die einer gerichtlichen Klärung bedürfen....mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 3. Verständigung auf Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung als Teil einer Verständigung

Insb. in Klageverfahren, deren Gegenstand ein auf geschätzten Besteuerungsgrundlagen beruhender Steuerbescheid bildet, hat sich folgende Verfahrensweise in der finanzgerichtlichen Praxis bewährt: Der Kläger legt im Klageverfahren die bislang ausstehende Steuererklärung vor. Die Beteiligten erklären sich mit einer zunächst erklärungsgemäßen Steuerfestsetzung unter dem Vorbeha...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zugang eines Steuerbescheids

Leitsatz Das Finanzamt muss den Zugang eines Verwaltungsakts auch dann nachweisen, wenn der Zugang durch einen Gesamtrechtsnachfolger bestritten wird. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Stiftung, die Gesamtrechtsnachfolgerin eines verstorbenen Steuerpflichtigen ist. Gegen diesen erließ das Finanzamt für das Jahr 2016 unter dem Datum 23.10.2017 einen Einkommensteuerbescheid. Di...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 3.1 Bestimmung der ersten Betriebsstätte

Sucht der Unternehmer mehrere Betriebsstätten auf, ist die erste Betriebsstätte (entsprechend der Regelung, die für Arbeitnehmer gilt) anhand quantitativer Merkmale zu bestimmen. Entsprechend den Regelungen des § 9 Abs. 4 EStG ist von einer ersten Betriebsstätte auszugehen, wenn es sich um eine Tätigkeitsstätte handelt, die der Unternehmer typischerweise, arbeitstäglich oder p...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 3 Erste Betriebsstätte bei Unternehmern/Freiberuflern

Unternehmer können eine oder mehrere Betriebsstätten haben, die sie mehr oder weniger oft aufsuchen. Aber auch bei Unternehmern kann es nicht sein, dass Fahrten zu jeder Betriebsstätte als Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte zu behandeln sind, bei denen nur die Entfernungspauschale angesetzt werden kann. Entsprechend der Regelung, die für Arbeitnehmer gilt, kann es a...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass von Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen

Leitsatz Nach § 227 AO können die Finanzbehörden Zinsansprüche ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Dabei müssen allerdings solche Umstände außer Betracht bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt. Sachverhalt Die Klägerin ist unternehmerisch tätig. Bei einer Betriebsprüfung stellte das Fi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 2.3.2 Freibetrag für steuerrechtlich privilegierte Tätigkeiten

Rz. 18 Ein Betrag von bis zu 250,00 EUR monatlich ist gemäß Abs. 3 Satz 2 nicht als Einkommen zu berücksichtigen: nach § 3 Nr. 12 EStG bei Bezügen, die aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlt werden und die zum einen in einem Bundesgesetz oder Landesgesetz, auf Grundlage einer bundesgesetzlichen oder landesgesetzlichen Ermächtigung beruhenden Bestimmung oder von der Bunde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis

Rz. 12 § 1 Satz 1 Nr. 1 knüpft an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses an. Die Vorschrift schafft dabei keinen nur auf die Rentenversicherung begrenzten Begriff der Beschäftigung, sondern verwendet den im gesamten Sozialversicherungsrecht gültigen und in § 7 SGB IV bestimmten Begriff der Beschäftigung. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen tatbestandlich scharf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / 3. Ermäßigter Steuersatz

Die Änderungen des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG in Bezug auf den ermäßigten Steuersatz für Leistungen von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Körperschaften wurden wie ursprünglich vorgesehen umgesetzt.[11] Zum einen werden die steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke i.S.d. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 UStG nach dem neu eingefügten Satz 4 auch dann selbst...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mitwirkungspflichten des leistenden Unternehmers bei Abtretungen in Bauträgerfällen

Leitsatz 1. Im Rahmen der dem leistenden Unternehmer gemäß § 27 Abs. 19 Satz 4 Nr. 4 des Umsatzsteuergesetzes obliegenden Mitwirkungspflichten hat dieser alles ihm Zumutbare zu tun, um dem Finanzamt die Realisation des abzutretenden Anspruchs gegen den Leistungsempfänger auf Zahlung der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu ermöglichen. 2. Eine Verletzung dieser Mitwirkungs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.2.6 Abrechnung

Von erheblicher finanzieller Bedeutung ist die Frage, ob ein faktischer Verkauf (Sofortrealisierung) oder eine Lizenzierung vorliegt. Dies ist im Regelfall Sache der vertraglichen Gestaltung. Die Rechtsverordnung a. F. bestimmte hierzu für Grenzfälle: "Bestehen Zweifel, ob hinsichtlich des Transferpakets oder einzelner Teile eine Übertragung oder Nutzungsüberlassung anzunehme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / III. Ausblick auf weitere Änderungen

Mit dem am 13.3.2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV)[21] soll auch im Umsatzsteuerrecht für Erleichterung gesorgt werden. Im Zuge der Absenkung der Aufbewahrungsfristen u.a. für Buchführungsunterlagen i.S.d. § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO von zehn auf acht Jahre sollen Rechnungen ebenfalls nur noch acht Jahre aufbewahrt und § 1...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Landeszuweisung aus strukturpolitischen Gründen kein Entgelt von dritter Seite

Leitsatz 1. Landeszuweisungen an eine Gemeinde zur Errichtung einer Anlegebrücke für den öffentlichen Fährverkehr sind kein Entgelt, wenn sie nicht für eine Leistung der Gemeinde, sondern aus strukturpolitischen Gründen zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur gezahlt werden. 2. Für die Unternehmereigenschaft ist nicht erforderlich, dass eine Tätigkeit auf die Erzielung von Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 14 Zeitlicher Anwendungsbereich der durch das Steueränderungsgesetz 2015 herbeigeführten Rechtsänderungen (§ 23 Abs. 13 und 14 GrEStG)

Rz. 15 Die Bundesregierung hat am 19.12.2014 im Bundesrat zu dem inzwischen verabschiedeten Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Zollkodex-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417) in einer Protokollerklärung angekündigt, noch offene und zu prüfende Ländervorschläge Anfang 2015 in ei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Untersagung der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen

Leitsatz 1. § 6 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ist entsprechend seinem Wortlaut und unter Berücksichtigung der mit der Vorschrift verfolgten Zielsetzung und Entstehungsgeschichte eng auszulegen und auf die gesetzlich beschriebenen Tätigkeiten zu beschränken. 2. Die Vorschrift kann nicht auf die Hilfeleistung in einem selbständigen Verwaltungsverfahren einer Finanz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 2 Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs

Rz. 2 § 23 GrEStG stellt bei der Anwendung des Grunderwerbsteuergesetzes 1983 in seiner ursprünglichen Fassung und der nachfolgenden, durch das JStG 1997, das StEntlG 1999/2000/2002 sowie das StÄndG 2001 geänderten Rechtsvorschriften des Gesetzes auf die "Verwirklichung des Erwerbsvorgangs" ab. Aus dem in diesem Zusammenhang verwendeten Begriff "Erwerbsvorgang" wird deutlich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Klagebefugnis der inländischen Feststellungsbeteiligten einer ausländischen Personengesellschaft bei Streit über die Auslegung und Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede

Leitsatz 1. Eine Klagebefugnis der inländischen Feststellungsbeteiligten einer ausländischen (Fonds-)Personengesellschaft gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist gegeben, wenn über die Auslegung und steuerrechtliche Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede Streit besteht. 2. Die Klagebefugnis der Gesellschafter entfällt auch nicht deshalb zugunsten einer al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer / 1.2.3 Sonderfälle

Besonderheiten bei der Gewerbesteuerpflicht ergeben sich bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben[1], Arbeitsgemeinschaften und in Fällen der Organschaft.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand gemäß § 6 AStG

Leitsatz Ein Gewinn aus dem Wegzugsteuertatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Außensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782) ist unmittelbar vor dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, zu dem der Ausschluss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 3 Zeitlicher Anwendungsbereich des GrEStG 1983 (§ 23 Abs. 1) und Weitergeltung alten Rechts (§ 23 Abs. 2)

Rz. 3 Der Bedeutung des § 23 GrEStG als Überleitungsvorschrift vom alten Landesrecht zum GrEStG 1983 kommt heute – mehr als vierzig Jahre nach Inkrafttreten des GrEStG 1983 – in der Praxis keine Bedeutung mehr zu. Nicht von § 23 GrEStG erfasst werden die Fälle des § 16 GrEStG . Denn hierbei handelt es sich nicht um Erwerbsvorgänge i. S. d. § 1 GrEStG, auf die sich § 23 GrEStG ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine formwirksame Einreichung einer Klage durch Einwurf in den Briefkasten des Finanzamts

Leitsatz Die Frist für die Erhebung der Klage gilt nach § 47 Abs. 2 FGO auch dann als gewahrt, wenn die Klage bei der Behörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, innerhalb der Monatsfrist angebracht wird. Für die Fristwahrung ist allerdings die Einhaltung der geltenden Formvorschriften erforderlich. Sachverhalt Die durch einen Steuerberater vertretenen Kläger ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Ist-Besteuerung / 3 Wer kann wann die Ist-Besteuerung beantragen

Das Finanzamt kann dem Unternehmer auf Antrag gestatten, seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten zu versteuern, wenn sein Gesamtumsatz gem. § 19 Abs. 3 UStG im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 EUR[1] betragen hat (bis zum 31.12.2023: 600.000), oder wenn er von der Verpflichtung, Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Absch...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Ist-Besteuerung / 6 Ausnahmefall: Befreiung von der Buchführungspflicht

Nach § 148 AO kann das Finanzamt Unternehmer von der steuerlichen Buchführungspflicht[1] befreien, wenn die Bilanzierung eine "unbillige Härte" ist und die Besteuerung insgesamt nicht gefährdet wird. Diese Erleichterung muss beantragt werden (Anwendungserlass zu § 148 AO). Nach Nr. 4 des Anwendungserlasses zu § 141 AO soll das Finanzamt den Antrag auf Befreiung von der Buchführu...mehr