Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1 Bedeutung

Rz. 41 Nach § 397 Abs. 2 AO ist die Einleitungsmaßnahme (Rz. 34) unter Angabe des Zeitpunkts, in dem sie vorgenommen wurde, unverzüglich in den Akten zu vermerken. Der Einleitungsvermerk erfolgt bereits in dem durch die Maßnahme begonnenen Ermittlungsverfahren (Rz. 4). Er hat demgemäß selbst keine einleitende Wirkung, sondern dient nur im Hinblick auf die durch die Einleitun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.4.4 Fehlen eines öffentlichen Interesses

Rz. 26 Für die Prüfung der Frage, unter welchen Umständen an der Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht, muss man insbesondere mögliche general- und spezialpräventive Erwägungen im Auge behalten (Rz. 6). Die Gesamtwürdigung[1] muss stets ergeben, dass bei dem geringen Steuerschaden und der geringen Schuld eine Bestrafung unter Berücksichtigung aller Strafzwecke ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.2.1 Zeitpunkt der Bekanntgabe

Rz. 48 Die Bekanntgabe der Einleitung hat durch die Strafverfolgungsorgane (Rz. 15) zu erfolgen, die die Mitwirkung des Beschuldigten einfordern.[1] Bekanntzugeben ist nach § 397 Abs. 3 AO die Einleitung, nicht die einleitende Maßnahme. Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens ist nach § 397 Abs. 3 AO spätestens dann mitzuteilen, wenn der Beschuldigte aufgefordert wird, Tatsa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2.2 Voraussetzungen

Rz. 5 Die Bestimmung ist nur auf Vergehen i. S. v. § 12 Abs. 2 StGB anwendbar[1], also bei sämtlichen Steuerstraftaten.[2] Rz. 5a Die Anwendung der Bestimmung setzt voraus, dass der Tatbeteiligte[3] nur mit geringer Schuld gehandelt hat. Geringe Schuld i. d. S. kann nach allgemeiner Auffassung dann angenommen werden, wenn sie bei Vergleich mit Vergehen gleicher Art nicht uner...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.1 Maßnahme

Rz. 34 Das Strafverfahren ist eingeleitet, d. h., es hat begonnen (Rz. 4), sobald eines der Strafverfolgungsorgane (Rz. 15) eine Maßnahme getroffen hat, die erkennbar die Strafverfolgung bezweckt.[1] Die Einleitungswirkung wird durch jede Maßnahme ausgelöst, die als erster Schritt zur Aufklärung des Tatverdachts erkennbar wird. Die Einleitung ist ein zielgerichtetes (Rz. 36)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.4.3 Geringe Schuld

Rz. 25 Der Begriff der geringen Schuld ist bei § 398 AO mit dem bei § 153 StPO relevanten Schuldmaßstab identisch (Rz. 4, 5a). Zur weiteren Konkretisierung dieses Begriffs muss man auf die individuelle Schuld des jeweiligen Täters abstellen.[1] Eine geringe Schuld ist anzunehmen, "wenn bei einem Vergleich mit Vergehen gleicher Art die Schuld nicht unerheblich unter dem Durchs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3.3 Steuerrechtliche Auswirkungen

Rz. 11 Durch den Beginn des Strafverfahrens wird die Finanzbehörde i. S. v. § 6 AO an der Durchführung des Besteuerungsverfahrens nicht gehindert.[1] Auch werden rechtlich die steuerlichen Mitwirkungspflichten [2] grundsätzlich nicht berührt.[3] Der Beginn wirkt sich allerdings auf die Steuererklärungspflicht aus.[4] Die Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht ist pflichtwidrig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.2 Zielrichtung der Maßnahme

Rz. 36 Die Maßnahme muss nach ihrem Inhalt und ihrer Ausgestaltung eindeutig auf ein strafrechtliches Vorgehen zielen.[1] Durch diese Willensbildung wird die Maßnahme zur Prozesshandlung (Rz. 3). Wegen der Nähe und der meist vorhandenen zeitlichen Überschneidungen strafrechtlicher und steuerlicher Ermittlungen[2] muss die Möglichkeit ausgeschlossen sein, dass es sich um eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO

Rz. 3 Die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (Rz. 2) hat ohne Verzögerung[1] zu erfolgen: bei Verfahrenshindernissen, z. B. dem Verjährungseintritt oder einem Verfolgungshindernis z. B. nach § 398a AO; bei materiell-rechtlichen Hinderungsgründen, z. B. einer wirksamen Selbstanzeige i. S. v. § 371 AO [2], wenn tatsächliche Gründe einer Anklageerhebung entgegenstehen, also Tatbest...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3 Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO

Rz. 8 Im Steuerstrafrecht – wie allgemein im Wirtschaftsstrafrecht – besonders praxisrelevant ist die Einstellung von Ermittlungsverfahren nach § 153a StPO. Hiernach können die Strafverfolgungsbehörden (Rz. 2, 21) regelmäßig mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Strafgerichts[1] und des Beschuldigten bei einer als Vergehen zu bewertenden Steuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.4 Rechtsschutz gegen die Einleitung

Rz. 13 Die Einleitungsmaßnahme bewirkt den Beginn des gegenüber dem Besteuerungsverfahren selbstständigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (Rz. 4, 7). Sie ist als strafprozessuale Verfahrenshandlung (Rz. 3) kein Verwaltungsakt des Besteuerungsverfahrens.[1] Eine rechtliche Überprüfung im finanzbehördlichen Einspruchsverfahren[2] oder finanzgerichtlichen Klageverfahren ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.3 Verletzung der Bekanntgabepflicht

Rz. 53 Die Folgen der Verletzung der Bekanntgabepflicht nach § 397 Abs. 3 AO sind, wie die der Verletzung der Belehrungspflicht nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO, in Lit. und Rspr. heftig umstritten. Entspricht die Bekanntgabe nicht den inhaltlichen Anforderungen (Rz. 51), so treten die Rechtswirkungen der Einleitung (Rz. 8–12) nicht ein.[1] Rz. 53a Ist die Bekanntgabe wissentlich u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Grundsätzlicher Verfolgungszwang

Rz. 23 Nach § 152 Abs. 2 StPO ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, und nach § 160 Abs. 1 StPO den Lebenssachverhalt, der dem Verdacht zugrunde liegt, zu ermitteln. Diese Rechtspflicht zur Strafverfolgung – im strafrechtlichen Sprachgebrauch als Legalitätsprinzip b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 4 § 153 StPO enthält eine wichtige Durchbrechung der Strafverfolgungspflicht (Rz. 1). Nach § 153 Abs. 1 StPO kann die Staatsanwaltschaft, also auch die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO (Rz. 2, 21), von der Verfolgung eines Vergehens regelmäßig mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Strafgerichts[1] absehen, wenn die Schuld des Täters a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 22 Nach § 398 AO kann von der Verfolgung der Steuerstraftat (Rz. 19) abgesehen werden, wenn der Taterfolg geringwertig geblieben ist (Rz. 22a-24), die Schuld des Tatbeteiligten (Rz. 20) als gering anzusehen wäre (Rz. 25), kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht (Rz. 26). Die Regelung zählt hier drei verschiedene Tatbestandsmerkmale auf. Zentraler Punkt des einz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2 Form und Inhalt

Rz. 44 Besondere Formvorschriften bestehen für den Einleitungsvermerk nicht. Es reicht insofern jede schriftliche Notiz jeglicher Art. Eine Unterzeichnung ist nicht erforderlich.[1] Die Notiz muss zu den Akten genommen werden, d. h. zu den strafrechtlichen Ermittlungsakten, da die Beweisfunktion (Rz. 41) sich vorrangig auf das Steuerstrafverfahren bezieht. Rz. 45 Zum Inhalt d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2.1 Tatverdacht

Rz. 27 Die Verfolgungspflicht der Strafverfolgungsorgane setzt nach § 152 Abs. 2 StPO voraus, dass für das Vorliegen der verfolgbaren Straftat (Rz. 32) zureichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen.[1] Dieser im strafrechtlichen Sprachgebrauch als Anfangsverdacht bezeichnete Verdacht muss also auf konkreten Tatsachen [2] beruhen, die es i. V. m. der Lebenserfahrung und den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1 Bedeutung

Rz. 46 Für die Strafverfolgungsorgane besteht im allgemeinen Strafverfahren[1] grundsätzlich nicht die Pflicht, dem Beschuldigten dessen Anhängigkeit sofort mitzuteilen. Es können die Ermittlungen zunächst geführt werden, ohne dass der Beschuldigte hierzu Kenntnis erlangt.[2] Erst wenn der Beschuldigte im Strafverfahren zur Mitwirkung aufgefordert wird (Rz. 48), spätestens v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit

1 Abschluss des Steuerstrafverfahrens – Überblick Rz. 1 Aufgrund des in § 152 Abs. 2 StPO verankerten Legalitätsprinzips sind die Strafverfolgungsbehörden[1] grundsätzlich verpflichtet, bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten die strafrechtlichen Ermittlungen aufzunehmen.[2] Das mit der Einleitung[3] begonnene strafrechtliche Ermittlungsverfahren [4] findet seinen tatsäc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.2 Zeitpunkt, Form und Inhalt

5.2.1 Zeitpunkt der Bekanntgabe Rz. 48 Die Bekanntgabe der Einleitung hat durch die Strafverfolgungsorgane (Rz. 15) zu erfolgen, die die Mitwirkung des Beschuldigten einfordern.[1] Bekanntzugeben ist nach § 397 Abs. 3 AO die Einleitung, nicht die einleitende Maßnahme. Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens ist nach § 397 Abs. 3 AO spätestens dann mitzuteilen, wenn der Beschu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 397 Einleitung des Strafverfahrens

1 Grundlagen 1.1 Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Das staatsanwaltschaftliche bzw. finanzbehördliche Ermittlungsverfahren in Steuerstrafsachen [1] ist ein Teil des Strafverfahrens.[2] Es beginnt mit der Einleitung (Rz. 4). Die genaue zeitliche Fixierung des Beginns hat wegen der Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Betroffenen (Rz. 8, 11) eine besondere Bedeutung. Rz. 1a Das St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.3 Erkennbarkeit

Rz. 40 Die strafrechtliche Zielrichtung der Maßnahme muss für einen objektiven Beobachter des Vorgangs erkennbar sein. Der Beschuldigte braucht die Maßnahme nicht erkennen zu können[1], seine Rechte ändern sich daher erst mit der Einleitungsmitteilung nach § 397 Abs. 3 AO. Es ist nach dem Wortlaut des § 397 Abs. 1 AO nicht einmal erforderlich, dass der einleitende Amtsträger ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.2 Begriff und Rechtscharakter der Einleitung

Rz. 3 Nach § 397 Abs. 1 AO ist das strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet, sobald eine der dort bezeichneten Dienststellen (Rz. 15) eine Maßnahme mit erkennbarem Strafverfolgungswillen (Rz. 36) trifft. Diese Maßnahme, zukünftig als Einleitungsmaßnahme bezeichnet (Rz. 34), macht das strafrechtliche Ermittlungsverfahren anhängig und löst die steuerlichen und strafpro...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.4 Einstellung aufgrund anderer Opportunitätsvorschriften

Rz. 14 Nach § 154 Abs. 1 StPO kann die Staatsanwaltschaft bzw. die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO von der weiteren Strafverfolgung absehen, wenn der Täter bereits wegen einer anderen Straftat verurteilt worden ist[1], demnächst mit einer solchen Verurteilung gerechnet werden kann[2], eine Verurteilung erfolgt ist und im aktuellen Verfahren kurzfristig, etwa wegen Überla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.2.3 Inhalt der Bekanntgabe

Rz. 51 Die Rechtsfolgen der Bekanntgabe der Einleitung (Rz. 8ff.) können nur dann eintreten, wenn durch den Inhalt der Bekanntgabe der Beschuldigte über die Tat, derer er verdächtigt wird, ins Bild gesetzt wird.[1] Die Rechtsfolgen der Einleitung, insbesondere die Verjährungsunterbrechung nach § 78c Nr. 1 StGB (Rz. 9), treten nur ein, wenn der Beschuldigte erkennen kann, was...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4 Täter-Opfer-Ausgleich im Steuerstrafrecht

Rz. 27 Das Strafrecht soll nach dem Willen des Gesetzgebers neben der reinen Sanktionierung strafbaren Handelns auch auf die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens ausgerichtet sein. Nach § 46a StGB kann das Gericht eine an sich zu verhängende Strafe mildern oder aber ganz von einer Sanktion absehen, wenn der Tatbeteiligte u. a. seine Tat ganz oder wenigstens zum überwi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.2.2 Form der Bekanntgabe

Rz. 50 Eine besondere Form ist für die Bekanntgabe der Einleitung nicht vorgeschrieben.[1] Es reicht die mündliche Information, aber auch schlüssiges Verhalten.[2] Aus Gründen der Beweissicherung ist die Bekanntgabe aktenkundig zu machen.[3]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1 Grundlagen

1.1 Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Das staatsanwaltschaftliche bzw. finanzbehördliche Ermittlungsverfahren in Steuerstrafsachen [1] ist ein Teil des Strafverfahrens.[2] Es beginnt mit der Einleitung (Rz. 4). Die genaue zeitliche Fixierung des Beginns hat wegen der Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Betroffenen (Rz. 8, 11) eine besondere Bedeutung. Rz. 1a Das Strafverfahren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3 Einleitungsmaßnahme

3.1 Maßnahme Rz. 34 Das Strafverfahren ist eingeleitet, d. h., es hat begonnen (Rz. 4), sobald eines der Strafverfolgungsorgane (Rz. 15) eine Maßnahme getroffen hat, die erkennbar die Strafverfolgung bezweckt.[1] Die Einleitungswirkung wird durch jede Maßnahme ausgelöst, die als erster Schritt zur Aufklärung des Tatverdachts erkennbar wird. Die Einleitung ist ein zielgerichte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2 Voraussetzungen der Einleitung

2.1 Grundsätzlicher Verfolgungszwang Rz. 23 Nach § 152 Abs. 2 StPO ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, und nach § 160 Abs. 1 StPO den Lebenssachverhalt, der dem Verdacht zugrunde liegt, zu ermitteln. Diese Rechtspflicht zur Strafverfolgung – im strafrechtlichen Sp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2 Verdacht einer verfolgbaren Straftat

2.2.1 Tatverdacht Rz. 27 Die Verfolgungspflicht der Strafverfolgungsorgane setzt nach § 152 Abs. 2 StPO voraus, dass für das Vorliegen der verfolgbaren Straftat (Rz. 32) zureichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen.[1] Dieser im strafrechtlichen Sprachgebrauch als Anfangsverdacht bezeichnete Verdacht muss also auf konkreten Tatsachen [2] beruhen, die es i. V. m. der Lebense...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3 Rechtsfolgen der Einleitung

1.3.1 Verfahrensbeginn Rz. 4 Die Vornahme der Einleitungsmaßnahme (Rz. 1, 34) bewirkt kraft Gesetzes den Beginn des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (Rz. 3) nur wegen der durch das Tatverhalten begangenen Straftat.[1] Zum Verfahrensgegenstand gehört das gesamte Verhalten des Tatbeteiligten, soweit es mit dem geschichtlichen Sachverhalt nach der Auffassung des Lebens ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2 Hinweise zu den allgemeinen strafprozessualen Einstellungsvorschriften

2.1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO Rz. 3 Die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (Rz. 2) hat ohne Verzögerung[1] zu erfolgen: bei Verfahrenshindernissen, z. B. dem Verjährungseintritt oder einem Verfolgungshindernis z. B. nach § 398a AO; bei materiell-rechtlichen Hinderungsgründen, z. B. einer wirksamen Selbstanzeige i. S. v. § 371 AO [2], wenn tatsächliche Gründe einer Anklag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2 Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO

2.2.1 Allgemeines Rz. 4 § 153 StPO enthält eine wichtige Durchbrechung der Strafverfolgungspflicht (Rz. 1). Nach § 153 Abs. 1 StPO kann die Staatsanwaltschaft, also auch die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO (Rz. 2, 21), von der Verfolgung eines Vergehens regelmäßig mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Strafgerichts[1] absehen, wenn die Sc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuständigkeit für die Auflösung einer Rücklage nach § 6b EStG nach Ausscheiden eines Mitunternehmers

Leitsatz 1. Das Betriebs-Finanzamt der Mitunternehmerschaft hat über die Einstellung des Veräußerungsgewinns in eine sonderbilanzielle Rücklage nach § 6b EStG zu entscheiden, auch wenn ein Mitunternehmer seinen gesamten Mitunternehmeranteil veräußert hat. 2. Über die später wegen des Ablaufs der Reinvestitionsfrist erforderliche Auflösung einer solchen Rücklage ist nicht im G...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung eines Steuerbescheides mit Vorläufigkeitsvermerk

Leitsatz Der Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO ermöglicht lediglich eine Änderung zu Gunsten des Steuerpflichtigen. Sachverhalt Die Klägerin absolvierte in den Jahren 2009 und 2010 einen Lehrgang als Rettungssanitäterin, der rund 3 Monate dauerte. Anschließend begann sie ein Medizinstudium, das in den Jahren 2011-2016 zu erheblichen Verlusten führte. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.4 Zusammenhang mit dem Einkommensteuerspitzensatz

Rz. 18 Der Körperschaftsteuersatz weist eine enge Verbindung zu den Steuersätzen bei der ESt auf. Dies gilt in doppelter Hinsicht. Soweit Einkommen der Körperschaft thesauriert wird, ermöglicht dies der Körperschaft die Bildung von Eigenkapital, das mit dem Körperschaftsteuersatz belastet ist. Da die Körperschaft als selbstständiges Rechtssubjekt am wirtschaftlichen Lieferun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.6.1 Haftung für zu Unrecht erbrachte Sozialleistung (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 48 Die gesamtschuldnerische Haftung des Zessionars setzt voraus, dass eine Sozialleistung in Geld zu Unrecht erbracht wurde, die infolge Abtretung oder Verpfändung an diesen tatsächlich erbracht (ausgezahlt) wurde, und dass wegen der erbrachten Sozialleistung ein Erstattungsanspruch eines Sozialleistungsträgers besteht. Ob die Sozialleistung zu Unrecht erbracht wurde und...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.6 Rückforderung zu Unrecht erbrachter Geldleistungen (Abs. 6)

Rz. 43 Mit Art. 2 Nr. 4, 32 Abs. 1 des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes v. 21.3.2005 ist mit Wirkung zum 30.3.2005 der Abs. 6 angefügt worden. Danach sind in den Fällen, dass bei einer Übertragung oder Verpfändung Geldleistungen zu Unrecht erbracht worden sind, sowohl der Leistungsberechtigte als auch der neue Gläubiger (Zessionar) als Gesamtschuldner dem Leistungsträger zu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Widerruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauchs; Entstehung und Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug

Leitsatz 1. Falls ein Leistungsempfänger bereits zur Vornahme des Vorsteuerabzugs berechtigt ist, obwohl beim leistenden Unternehmer aufgrund der Gestattung der Ist-Besteuerung noch keine Umsatzsteuer entstanden ist, beruht dies umsatzsteuerrechtlich nicht auf einer missbräuchlichen Gestaltung durch die am Leistungsaustausch beteiligten Steuerpflichtigen, sondern auf einer u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung / 2 Wirkung der ­Organschaft

Umsatzsteuerlich gilt die Organgesellschaft (Betriebsgesellschaft) als unselbstständiger Teil des Unternehmens des Organträgers (Besitzunternehmer). Alleiniger Unternehmer und Steuerschuldner innerhalb des Organkreises ist der Organträger (Besitzunternehmer). In dessen Umsatzsteuererklärung sind die von der Organgesellschaft nach außen getätigten Umsätze an Dritte sowie die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 151c Ausku... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Verhinderung und der Bekämpfung der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Grundrente. Sie orientiert sich an vergleichbaren Regelungen unter anderem in § 41 BAföG und § 52 SGB II. Sie ermächtigt die Träger der Rentenversicherung, Angaben der Grundrentenberechtigten zu ihrem Einkommen und zum Einkommen ihrer Ehegatten aus Kapitalerträgen in dem f...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Kapital­gesellschaft; Feststellungsgegenstand des § 14 Abs. 5 KStG

Leitsatz 1. Im Fall der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften tritt der übernehmende Rechtsträger (Organträger) hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG) auch dann nach § 12 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 in die Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein, wenn der umwandlungssteuerliche Übertragungsst...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Finanzielle Eingliederung" bei unterjährigem qualifizierten Anteilstausch

Leitsatz 1. Stellt bei einem qualifizierten Anteilstausch im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 der übernehmende Rechtsträger (Organträger) den Antrag, die Anteile unter dem gemeinen Wert anzusetzen, tritt er hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG) nach § 12 Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 in ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Personen­gesellschaft; Feststellungsgegenstand des § 14 Abs. 5 KStG

Leitsatz 1. Im Fall der Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft tritt der übernehmende Rechtsträger (Organträger) hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG) auch dann nach § 4 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 3 UmwStG 2006 in die Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein, wenn der umwandlungssteuerliche Übert...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Disquotale Einlage in eine KGaA ist keine freigebige Zuwendung

Leitsatz Erbringt nur ein Kommanditaktionär eine Vermögenseinlage in eine KGaA, stellt diese disquotale Einlage keine Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG zugunsten des nicht am Grundkapital beteiligten persönlich haftenden Gesellschafters dar. Sachverhalt Der Kläger K war persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA, sein Vater Kommanditaktionär der KGaA. Der Vater hat eine so...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reiseveranstalter / 2 Anwendungsbereich der Margenregelung

Die Margenregelung des § 25 UStG können Reiseveranstalter nur anwenden, soweit sie Reiseleistungen erbringen, dabei gegenüber den Reisenden im eigenen Namen auftreten, Reisevorleistungen von Dritten (Fluggesellschaften, Hotels, Restaurants usw.) in Anspruch nehmen, die den Reisenden unmittelbar zugutekommen und (bis 17.12.2019) die Reisevorleistungen nicht unternehmerisch verbra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Ablaufhemmung für Haftungsbescheide nach § 71 AO und Haftung für Nachzahlungszinsen

Die durch den Beginn einer Fahndungsprüfung nach § 171 Abs. 5 AO ausgelöste Ablaufhemmung gilt auch für Haftungsbescheide nach § 71 AO. Eine solche Haftung erstreckt sich indes nicht auf Nachzahlungszinsen. FG Münster v. 24.1.2023 – 7 V 2136/22, rkr.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) LSt-Haftung: Rechtmäßigkeit eines Leistungsgebotes i.S.d. § 219 AO

Ein Leistungsgebot (§ 219 AO i.V.m. § 254 Abs. 1 S. 1 AO) muss eine Aufforderung enthalten, einen dem Grunde und der Höhe nach genau bezeichneten Geldbetrag bei bestimmt bezeichneten Stellen in näher bezeichneter Weise (z.B. Überweisung) zu leisten. Ist die Arbeitgeberin in Bezug auf rückständige LSt unstreitig Abzugs- und Abführungsverpflichtete gewesen und soll sie aufgrund...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Voraussetzungen für Härtefallregelung nach § 150 Abs. 8 AO

Die Voraussetzungen für eine Härtefallregelung nach § 150 Abs. 8 AO (Verzicht auf die Übermittlung der Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung) liegen nicht vor, wenn die Klägerin – eine Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer UG – selbst keinen Internetanschluss und auch keinen Computer besitzt, aber ihr Gesellschafter-GF bzw. ...mehr