Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Vollstreckung / 6 Verwertung von Sicherheiten

Werden im Verwaltungsverfahren vollstreckbare Geldforderungen[1] bei Fälligkeit nicht erfüllt, kann sich die Vollstreckungsbehörde nach § 327 AO aus den Sicherheiten befriedigen, die sie zur Sicherung dieser Ansprüche erlangt hat.mehr

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Schätzung der Besteuerungsg... / III. Fazit

Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist grundsätzlich auch im Steuerstrafverfahren möglich, unterliegt jedoch strengeren Voraussetzungen als im Besteuerungsverfahren. Daher sollte bei Schätzungen im Steuerstrafverfahren immer genau hingeschaut werden, um unangenehme Folgen für den Mandanten abzuwenden. Service: Bruschke, Überprüfung von Schätzungen im gerichtlichen Ver...mehr

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Vollstreckung / 4.2 Versteigerung

Sind Sachen gepfändet worden, werden diese durch schriftliche Anordnung der Vollstreckungsbehörde öffentlich versteigert, und zwar i. d. R. durch den Vollziehungsbeamten.[1] Ist eine alsbaldige Verwertung der gepfändeten Sachen im Einzelfall unbillig, kann die Vollstreckungsbehörde die Verwertung unter Anordnung von Zahlungsfristen zeitweilig aussetzen. Die gepfändeten Sache...mehr

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Vollstreckung / 5.2 Dinglicher und persönlicher Arrest

Zur Sicherung der Vollstreckung von Geldforderungen kann nach § 324 AO die für die Steuerfestsetzung zuständige Finanzbehörde den Arrest in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen anordnen, wenn zu befürchten ist, dass sonst die Beitreibung vereitelt oder wesentlich erschwert wird (dinglicher Arrest). Ein Arrest kann auch dann angeordnet werden, wenn die Forderung noch nic...mehr

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Schätzung der Besteuerungsg... / 3. Ungewissheit über das Ausmaß der verwirklichten Besteuerungsgrundlagen

Keine Berechnung möglich: Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist nur dann möglich, wenn eine tatsachenfundierte Berechnung anhand der vorliegenden oder noch zu erhebenden Beweismittel nicht möglich ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Buchführung nicht vorliegt oder aufgrund schwerwiegender formeller und materieller Mängel verworfen wird. Der Tatrichter ist...mehr

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Vollstreckung / 7 Kosten der Vollstreckung

Die im Vollstreckungsverfahren erhobenen Kosten (Gebühren und Auslagen) hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen.[1]mehr

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Vollstreckung / 4.3 Vollstreckung in unbewegliches Vermögen

Diese insbesondere Grundstücke betreffende Vollstreckungsmöglichkeit erfolgt durch Eintragung einer Sicherungshypothek, durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung.[1] Weitere Einzelheiten hierzu regeln die Abschnitte 45 ff. der Vollstreckungsanweisung der Finanzverwaltung.[2]mehr

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Vollstreckung / 8 Anfechtungen von Rechtshandlungen durch das Finanzamt

Im Vollstreckungsverfahren kann ggf. der Erlass eines sog. Duldungsbescheids [1] in Betracht kommen. Dies betrifft insbesondere Gläubiger benachteiligende Rechtshandlungen, z. B. Vermögensübertragungen auf Dritte. Hier wird unter den Voraussetzungen des Anfechtungsgesetzes (AnfG) gegenüber dem Bedachten ein Duldungsbescheid erlassen, kraft dessen er die Vollstreckung zu dulde...mehr

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Schätzung der Besteuerungsg... / 2. Erfüllung des Besteuerungstatbestands

Tatbestandserfüllung: Bevor überhaupt eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erfolgen kann, muss nach st. Rspr. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen, dass der Steuerpflichtige bzw. im Falle des Strafverfahrens der Beschuldigte einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat. Es muss mithin nach § 370 Abs. 1 AO feststehen, dass der Steuerpflichtige gegenüber ...mehr

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Gravierende Folgen bei der ... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Michael Kaufmann[*] Laut BGH dienen Selbstanzeigen dazu, bislang verborgene Steuerquellen zum Sprudeln zu bringen. Diese Zielsetzung muss sich innerhalb der gesetzlichen Leitplanken realisieren, insb. bei immer strengeren gesetzlichen Vorgaben, wie etwa dem Vollständigkeitsgebot. Der Beitrag stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen in §§ 371 und 3...mehr

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Gravierende Folgen bei der ... / 1. Einleitung

Unter den 20.096 im Jahr 2021 eingestellten Steuerstrafverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO sind 5.770 Verfahren nach Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung mit einem hinterzogenen Betrag bis 25.000 EUR enthalten.[1] In weiteren 331 Fällen erfolgte ein Absehen von der Verfolgung in besonderen Fällen, und zwar gegen Zahlung eines Geldbetrags an die Staatskasse von insgesamt cir...mehr

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Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bei Mietern

Leitsatz 1. Mieter können die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. 2. Eine Wohnnebenkostenabrechnung, eine Hausgeldabrechnung, eine sonstige Abrechnungsunterlage oder eine Bescheinigung entsprechend dem Muster i...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.2 Verwaltungsverfahren

Rz. 23 Das Verwaltungsverfahren für die GewSt unterscheidet sich maßgeblich von der Verwaltung der ESt und KSt. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass es sich bei der GewSt um eine Gemeindesteuer handelt. Daher sind nicht nur die Finanzämter als Landesbehörden, sondern auch die Gemeinden an der Verwaltung der GewSt beteiligt. Die Verwaltung umfasst dabei alle Maßnahmen, di...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.3.1 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 31 Zur Entgegennahme von Erklärungen außerhalb des Verwaltungsverfahrens wie z. B. der An- oder Abmeldung eines Gewerbebetriebs ist die Gemeinde zuständig. Die Gemeinde unterrichtet dann gem. § 22 AO das zuständige Finanzamt. Erfolgt die Anmeldung fälschlicherweise beim Finanzamt, das insoweit unzuständig ist, leitet dieses die Meldung an die Gemeinde weiter.[1] In den St...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.4 Betriebprüfung

Rz. 41 Die Außenprüfung erfolgt im Rahmen der GewSt durch die Betriebsprüfung.[1] Zuständig sind gem. § 195 AO die Finanzämter oder über § 1 Abs. 2 AO die Gemeinden, soweit ihnen die Verwaltung der GewSt übertragen ist. Allerdings wenden die Gemeinden bei der Erhebung der GewSt nur den Hebesatz auf den von den Ländern im Mess- und Zerlegungsverfahren festgesetzten Messbetrag...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.2 Steuermessbescheid

Rz. 44 Der Steuermessbescheid ist Grundlagenbescheid für den Zerlegungsbescheid und den GewSt-Bescheid. Will sich der Steuerpflichtige gegen Festsetzungen des Steuermessbescheids wenden, kann er dies nur durch eine Anfechtung des Messbescheids als Grundlagenbescheid.[1] Der Steuermessbetrag kann durch eine Anfechtung des GewSt-Bescheids nicht mehr angegriffen werden. Ein der...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.1 Finanz- oder Verwaltungsrechtsweg

Rz. 43 Der Rechtsschutz gegen einzelne Maßnahmen im Rahmen des Besteuerungsverfahrens unterscheidet sich danach, welche Behörde für den Erlass des Bescheids sachlich zuständig ist, der angegriffen werden soll. Je nachdem, ob sich der Steuerpflichtige gegen einen Bescheid des Finanzamts oder gegen einen Bescheid der Gemeinde wendet, finden die AO bzw. FGO oder das VwVfG bzw. ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.3 Zerlegungsbescheid

Rz. 49 Der Zerlegungsbescheid ist ein Folgebescheid zum GewSt-Messbescheid. Er kann daher nicht mit Einwendungen gegen den Messbescheid angegriffen werden. Dies gilt auch, wenn diese Einwendungen von einer Gemeinde geltend gemacht werden, der kein Recht zusteht, den Messbescheid anzufechten. Die Gemeinde darf nicht über den Umweg der Anfechtung des Zerlegungsbescheids Einwen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.3.2 Örtliche Zuständigkeit

Rz. 40 Soweit die Finanzverwaltung für die GewSt sachlich zuständig ist, ist örtlich stets das Betriebsfinanzamt zuständig. Für die Festsetzung und Zerlegung des Messbetrags ist damit das Betriebsfinanzamt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO zuständig.[1] Dies ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Besteht keine Geschäftsleitung im Inl...mehr

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Nachweis der Aufgabe zur Post bei Delegation an andere Behörde

Leitsatz Der Beweis der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post an einem bestimmten Tag kann nicht nach den Regeln des Anscheinsbeweises geführt werden, wenn die Absendung nicht in einem Absendevermerk festgehalten ist. Sachverhalt Bei der Berliner Finanzverwaltung ist der Postversand zentralisiert. Die Mitarbeiter der Poststelle des Finanzamts holen die Post täglich in den ei...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.4 Gewerbesteuerbescheid

Rz. 53 Der Rechtsweg bezüglich des GewSt-Bescheids ist abhängig davon, ob der Bescheid von dem Finanzamt oder der Gemeinde erlassen worden ist. Soweit er (wie in den Stadtstaaten) vom Finanzamt erlassen worden ist, ist gegen ihn Einspruch einzulegen. Das Einspruchsverfahren richtet sich nach den Vorschriften der AO. Ist der GewSt-Bescheid dagegen von der Gemeinde erlassen wor...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.1 Systematik

Rz. 1 Die GewSt ist eine Steuer auf die von einem inländischen Gewerbebetrieb erzielten Einkünfte. Sie tritt bei gewerblich tätigen Steuerpflichtigen neben die ESt bzw. KSt. Die GewSt ist eine rechtsformunabhängige Steuer, der sowohl natürliche Personen als auch Personenvereinigungen unterliegen können. Sie knüpft nicht an die Rechtsform des Steuerpflichtigen an, sondern an ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2 Anwendung der Abgabenordnung

Rz. 5 Das Gesetz ordnet in § 120 EStG die Energiepreispauschale begrifflich als Steuervergütung ein. Auf die Energiepreispauschale sind dementsprechend die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der AO entsprechend anzuwenden. Dazu gehören z. B. § 43 S. 1 AO, der die Steuerschuldverhältnisse regelt, und § 37 AO mit den Vorschriften zu den Ansprüchen aus dem Steuerschul...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 121 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

1 Hintergrund Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlast...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 120 Anwendung der Abgabenordnung

1 Hintergrund Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlast...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

Rz. 5 Für die Energiepreispauschale gelten die Strafvorschriften sowie die Bußgeldvorschriften der AO entsprechend. Rz. 6 Ein Stpfl., der falsche Angaben zur Erlangung der Energiepreispauschale macht, begeht eine Steuerstraftat. Er muss mit einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO oder, bei Leichtfertigkeit, mit einem Bußgeldverfahren nach § 378 AO rechne...mehr

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Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei irrtümlich doppelter Erklärung von Einnahmen als Arbeitslohn und als Betriebseinnahmen

Leitsatz Werden Einnahmen eines angestellten Chefarztes aus der Erbringung wahlärztlicher Leistungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung irrtümlich sowohl bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als auch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, weil weder der Chefarzt noch sein Steuerberater erkannt haben und nach den Umständen des Streitfalls auch ni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Anrechnung auf die Einkommensteuer – § 116 EStG

Rz. 5 Wird die Energiepreispauschale in der ESt-Veranlagung für den Vz 2022 festgesetzt, wird der Betrag von der festgesetzten ESt abgezogen. Rz. 6 Zahlt der Arbeitgeber die EPP an den Arbeitnehmer aus, wird diese in der ESt-Veranlagung weder festgesetzt noch angerechnet.[1] Rz. 7 Doppelberücksichtigungen der Energiepreispauschale im LSt-Abzugsverfahren und im Vorauszahlungsve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.18 Krankenhäuser und andere soziale Einrichtungen (Nr. 20)

Rz. 57 Gem. § 3 Nr. 20 GewStG sind Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen, Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen und Einrichtungen zur ambulanten und stationären Rehabilitation von der GewSt befreit. Voraussetzung für die Steuerbefreiung dieser Einricht...mehr

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Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 2 Unbedenklichkeitsbescheinigung und Steuerbefreiung

Rz. 4 Hat das FA vor Erlass eines Steuerbescheids eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 22 GrEStG 1983 erteilt, so berechtigt das nicht zu der Annahme, das FA habe einem Steuerbefreiungsantrag entsprochen. Der mögliche Steuerschuldner kann verlangen, dass das FA ihm einen schriftlichen Bescheid darüber bekannt gibt, ob der Erwerbsvorgang steuerfrei ist (BFH v. 15.2.1984...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen, insbes. im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese wurde im Steuerentlastungsg...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 1.1 Gesetzeshistorie

§ 5 GewStG besteht seit dem GewStG 1936. Seinen derzeitigen Regelungsinhalt hat die Norm im Wesentlichen seit dem Einführungsgesetz zur AO 1977.[1] Durch dieses Gesetz wurde eine Regelung für die Gewerbesteuerpflicht von Personenmehrheiten (Personengesellschaften) aufgenommen. Damals hafteten die einzelnen Personen noch als Gesamtschuldner, eine Steuerschuldnerschaft der Per...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 4... / 4.1 Allgemeines

Rz. 12 Die Hebeberechtigung der Gemeinde setzt zwingend eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebs in der Gemeinde voraus. Besteht in der Gemeinde keine Betriebsstätte, ist die Gemeinde nicht hebeberechtigt, auch wenn Teile des Gewerbebetriebs auf dem Gebiet der Gemeinde ausgeübt werden.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Gemeinde durch den Betrieb des Gewerbebetriebs Lasten...mehr

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Keine Nacherhebung von Schaumweinsteuer

Leitsatz Ein Steuerbescheid ist wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit nichtig, wenn er für einen Veranlagungszeitraum ergeht, für den bereits ein – wirksamer – Steuerbescheid (hier: Steueranmeldungen) gegenüber demselben Adressaten besteht, ohne dass sich nach dem Wortlaut des Bescheids oder im Wege der Auslegung ergibt, in welchem Verhältnis der zuletzt ergangene zu de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Auszahlung an Arbeitnehmer – § 117 Abs. 1 EStG

Rz. 5 Nach § 117 Abs. 1 EStG ist der Arbeitgeber zu Auszahlung der Energiepauschale verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer am 1.9.2022 bei ihm in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis steht und in eine der Steuerklassen 1 bis 5 gehört oder nach § 40a Abs. 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn bezieht (§ 117 Abs. 1 EStG). Rz. 6 Für den Streit über die Auszahlung der Energiep...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.9 EWIV (§ 5 Abs. 1 S. 4 GewStG)

Rz. 38 Die Steuerschuldnerschaft bestimmt sich bei einer EWIV mit Sitz innerhalb der EU nicht nach den allgemeinen Grundsätzen. Gem. § 5 Abs. 1 S. 4 GewStG sind die Mitglieder – und nicht die EWIV – Schuldner der GewSt. Diese Abweichung beruht auf Art. 40 der VO (EWG) Nr. 2137/85 des Rates v. 25.7.1985 über die Schaffung einer EWIV. [1] Danach darf das Ergebnis (und damit auc...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 3.3 Rechtsfolgen

Rz. 47 § 5 Abs. 2 GewStG ordnet die GewSt-Schuldnerschaft bei einem Betriebsübergang im Ganzen zu. Bis zur Übertragung ist der übertragende Unternehmer Steuerschuldner. Nach der Übertragung ist der neue Unternehmer Steuerschuldner. Sofern die Übertragung innerhalb eines Erhebungszeitraums erfolgt, ist die GewSt-Schuld durch zwei Bescheide dem jeweiligen Unternehmer gegenüber...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 4... / 2 Hebeberechtigung

Rz. 4 § 4 GewStG legt die Hebeberechtigung fest. Die Hebeberechtigung bedeutet die Gläubigerschaft der jeweiligen Gemeinde für die GewSt-Schuld.[1] Die Hebeberechtigung legt daher die Ertragshoheit der jeweiligen Gemeinde fest. Die Hebeberechtigung umfasst aber nicht nur die Stellung als (Steuer-)Gläubiger, sondern auch die Befugnis, den Steueranspruch geltend zu machen, d. ...mehr

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Zahlung von Arbeitslohn als anfechtbare Rechtshandlung

Leitsatz Die Zahlung von Arbeitslohn stellt eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der §§ 129ff. der Insolvenzordnung dar. Normenkette § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 129, § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO Sachverhalt Die Beteiligten streiten um die insolvenzrechtliche Zulässigkeit einer Aufrechnung des FA. Die Klägerin ist die Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Schuldnerin, über deren V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Energiepreispauschale im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren

Rz. 5 § 118 EStG enthält die Regelungen zur Auszahlung der Energiepreispauschale im ESt-Vorauszahlungsverfahren. Rz. 6 Hat der Stpfl. ESt-Vorauszahlungen aufgrund von Einkünften aus §§ 13, 15 oder 18 EStG zu leisten, werden die für das III. Quartal 2022 festgesetzten und zum 10.9.2022 fälligen Beträge um 300 EUR gekürzt. Rz. 7 Beträgt die Vorauszahlungsschuld weniger als 300 E...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.1 Grundlagen des Treuhandmodells

Rz. 18 Die Steuerschuldnerschaft bei Personengesellschaften gem. § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG setzt nicht nur das Bestehen einer Personengesellschaft und das Vorhandensein von Gesamthandsvermögen voraus, sondern erfordert auch, dass an der Personengesellschaft mindestens zwei Mitunternehmer beteiligt sind. An dieses Erfordernis knüpft das sog. Treuhandmodell an. Rz. 19 Das Treuhand...mehr

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Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 4 Aktuelle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Rz. 8 Das BMF-Schreiben vom 19.3.2020, welches mittlerweile durch verschiedene Änderungen ergänzt worden ist, gilt im Besteuerungsverfahren aufgrund der Corona-Pandemie nicht für die Landessteuern und damit auch nicht unmittelbar für die Grunderwerbsteuer. Gleichwohl haben die Bundesländer gemeinsam und auch Baden-Württemberg (abgestimmte Verfügung der OFD Karlsruhe vom 26.3...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 4... / 4.2 Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden (§ 4 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 GewStG)

Rz. 16 Unterhält ein Gewerbebetrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, sind gem. § 4 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 GewStG alle diese Gemeinden hebeberechtigt. Jede Gemeinde hat damit eine Hebeberechtigung dem Grunde nach. Gem. § 4 GewStG erstreckt sich die Hebeberechtigung zunächst auf den gesamten Gewerbeertrag des Gewerbebetriebs. In einem zweiten Schritt ist die Hebeberechtigung...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 1.2 Systematik

Rz. 1 § 5 GewStG regelt die Steuerschuldnerschaft i. S. d. § 33 AO. Festgelegt wird die persönliche Steuerpflicht.[1] Davon zu unterscheiden ist die sachliche Steuerpflicht, die in § 2 GewStG geregelt ist. Die sachliche Steuerpflicht bestimmt, welche Betriebe der GewSt unterliegen und bestimmt damit das Gewerbesteuerobjekt. Die persönliche Steuerpflicht entscheidet darüber, ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 1 Richtlinien für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Rz. 1 Die Eintragung des Erwerbers eines Grundstücks als Eigentümer in das Grundbuch verlangt nach § 22 Abs. 1 S. 1 GrEStG regelmäßig die Vorlage einer Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts (§ 17 Abs. 1 GrEStG), aus der sich ergibt, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen (Unbedenklichkeitsbescheinigung). Nach § 22 Abs. 1 S. 2 GrE...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 4... / 4.4 Gemeindefreie Betriebsstätte (§ 4 Abs. 2 GewStG)

Rz. 23 Unterhält der Gewerbebetrieb eine Betriebsstätte in einem Gebiet, das zu keiner Gemeinde gehört, kann sich die Hebeberechtigung nicht aus § 4 Abs. 1 GewStG ergeben, der auf die Gemeinde der Betriebsstätte abstellt. Der im gemeindefreien Gebiet erzielte Gewerbeertrag kann auch nicht etwaigen Betriebstätten in anderen Gemeinden zugerechnet und dort besteuert werden. Dah...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 3.2 Unternehmerwechsel

Rz. 42 § 5 Abs. 2 GewStG setzt einen Wechsel des Unternehmers i. S. d. § 2 Abs. 5 GewStG voraus. Erfolgt kein Unternehmerwechsel, liegt daher kein Anwendungsfall des § 5 Abs. 2 GewStG vor. Ein Unternehmerwechsel erfolgt bei dem Übergang des Gewerbebetriebs, für den die Steuerschuld besteht, auf eine andere Person. Dieser Übergang kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 8 Bindungswirkung (Abs. 5)

Rz. 41 Nach dem durch das zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung v. 12.7.2022[1] eingefügten Abs. 5 hat die Festsetzung von Zinsen nach § 233a AO Bindungswirkung für die Zinsfestsetzungen nach §§ 234 bis 237 AO (d. h. Anrechnung von Stundungs-, Hinterziehungs- Prozess- und Aussetzungszinsen) . Der Abs. 5 stellt klar, dass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1 Grundsatz nur vorgeschriebener Verzinsung

Rz. 1 Die AO sieht keine allgemeine Verzinsung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis[1] vor, sondern nur eine Verzinsung in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen. Dies betrifft die in §§ 233a bis 237 AO beschriebenen Tatbestände und ferner die im Recht der Europäischen Union vorgeschrieben Zinstatbestände.[2] Steuerliche Nebenleistungen[3] und die entsprechenden Erst...mehr