Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.3 Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers (§ 42d Abs. 3 S. 1 bis 3)

Rz. 60 Die Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftungsschuldner setzt keine vorherige Festsetzung der Steuerschuld gegen den Steuerschuldner voraus.[1] Das FG überprüft die Ermessensentscheidung des FA zweistufig: Vollumfänglich überprüfbar ist das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Haftungsvorschrift. Auf der zweiten Stufe ist die Ermessensentschei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.4 Rückgriff des als Haftender in Anspruch genommenen Arbeitgebers gegen Arbeitnehmer und Verzicht hierauf

Rz. 74 Der vom FA als Haftender herangezogene Arbeitgeber hat im Innenverhältnis gegen den Arbeitnehmer einen privatrechtlichen Rückgriffsanspruch aus Auftrag nach § 670 BGB. Der Anspruch ist zunächst auf Freistellung und nach der Erfüllung der Haftungsschuld auf Erstattung gerichtet. Der Rückgriffsanspruch ist privatrechtlicher Natur. Für seine Geltendmachung sind die Arbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.3 Ermittlung der Höhe der LSt

Rz. 90 Das FA hat in seinem Haftungsbescheid die Höhe der LSt grundsätzlich individuell für jeden Arbeitnehmer zu ermitteln.[1] Dies gilt auch bei hohem Verwaltungsaufwand, wenn der Arbeitgeber z. B. Sachbezüge einer großen Anzahl von Arbeitnehmern gewährt hat.[2] Voraussetzung ist allerdings, dass die als Arbeitslohn steuerpflichtigen Bezüge individuell zurechenbar sind. De...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gem / 7 Betrieb eines Krankenhauses

Zeile 38 In Zeile 38 haben Körperschaften, die Krankenhäuser betreiben, zu bestätigen, dass die Voraussetzungen nach § 67 AO für das Vorliegen der Eigenschaft als Zweckbetrieb erfüllt sind. Nähere Erläuterungen dazu, wann der Betrieb eines Krankenhauses ein Zweckbetrieb ist, sind in der Anleitung zur KSt-Erklärung, Rz. 215, enthalten.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.2 Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht (§ 42d Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 22 Ein Arbeitgeber haftet nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG für die LSt, die er einzubehalten und abzuführen hat. Denn der Arbeitgeber hat die LSt nach § 38 Abs. 3 S. 1 EStG für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten und nach Maßgabe von § 41a Abs. 1 EStG an das Betriebsstätten-FA abzuführen. Der Arbeitgeber behält die LSt richtig ein, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.3.1 Jegliche Inanspruchnahme des Arbeitgebers ist ermessenswidrig

Rz. 63 In bestimmten Fallgruppen kann jegliche Haftungsinanspruchnahme eines Arbeitgebers – sowohl eine vorrangige als auch eine nachrangige – ermessenswidrig sein.[1] Der Kasuistik liegt überwiegend die Erwägung zugrunde, dass ein Arbeitgeber einerseits für Fehler innerhalb seiner Herrschaftssphäre verschuldensunabhängig haftet, dafür aber nicht für Fehler verantwortlich ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.4 Gesamtschuldnerschaft von Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer nach § 42d Abs. 6 S. 5

Rz. 116 Soweit die Haftung des Entleihers reicht, sind der Verleiher als Arbeitgeber, der Entleiher und der Arbeitnehmer Gesamtschuldner (§ 42d Abs. 6 S. 5 EStG). Die Auswahl zwischen dem Verleiher (Arbeitgeber) und dem Leiharbeitnehmer hat das FA nach pflichtgemäßem Ermessen gem. § 42d Abs. 1 bis 5 EStG zu treffen (§ 42d Abs. 6 S. 8 EStG). Rz. 117 Was das Verhältnis zwischen...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gem / 4.2 Zweckbetriebe

Zeile 18 In dieser Zeile sind Angaben zu dem ersten Zweckbetrieb nach den §§ 65 ff. AO zu machen, den die Körperschaft unterhält. Der Begriff des Zweckbetriebs ist in der Anleitung zum KSt-Vordruck Rz. 207 näher erläutert. Anzugeben sind die Einnahmen einschl. der USt. Zweckbetriebe sind nicht steuerpflichtig; insoweit schadet auch das Überschreiten der Grenze von 45.000 EUR ...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 6.2 Anlage FE 3

Mit der Anlage FE 3 wird die Aufteilung der im Namen der Mitunternehmer oder Beteiligten im Kalenderjahr geleisteten Spenden und Mitgliedsbeiträge [1] sowie gemeinschaftlich geleisteter Renten und dauernder Lasten[2] gesteuert. Außerdem sind dort Angaben zur De-minimis-Beihilfe und zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG, Betriebseinnahmen bei Kosten- und...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.4 Festsetzungsfrist

Nach § 13a Abs. 6 Satz 5 ErbStG endet die Festsetzungsfrist für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nicht vor dem Ablauf des 4. Jahres, nachdem die Finanzbehörde von dem Unterschreiten der Lohnsummengrenze (§ 13a Abs. 1 Satz 2 ErbStG) oder dem Verstoß gegen die Behaltensregelungen (§ 13a Abs. 5 ErbStG) Kenntnis erlangt. Diese Regelung soll zur Vereinfachung dienen. Hierbei i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7 Erstattungsberechtigung für überzahlte LSt

Rz. 98a Der Erstattungsanspruch für überzahlte LSt steht i. d. R. dem Arbeitnehmer zu. Erstattungsberechtigt ist nach § 37 Abs. 2 AO derjenige, für dessen Rechnung gezahlt worden ist. Dies ist der Arbeitnehmer als Schuldner der LSt. Statt einer Erstattung kann der Arbeitnehmer eine Anrechnung des Haftungsbetrags auf seine ESt nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG verlangen. Dies gilt i...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.1 Allgemeines

Wird vom Erwerber gegen eine der in § 13a Abs. 5 ErbStG aufgeführten Behaltensregelungen verstoßen, kommt es zur Nachversteuerung. Als zeitlicher Rahmen für die Nachversteuerung gilt für die Regelverschonung eine Behaltensfrist von 5 Jahren und für die Optionsverschonung eine Behaltensfrist von 7 Jahren. Beim Verstoß fallen der 85 %ige bzw. 100 %ige Verschonungsabschlag und d...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Die Fortschreibung des früheren EK 02 ist durch Zeitablauf ersatzlos entfallen. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, au...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.6.1 Allgemeines

Wird vom Erwerber gegen eine der in § 13a ErbStG aufgeführten Behaltensregelungen verstoßen, fällt der Entlastungsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit weg (§ 19a Abs. 5 Satz 1 ErbStG). Hier gilt somit das gleiche wie für die Verschonungsmaßnahmen des § 13a ErbStG. Als zeitlicher Rahmen für die Nachversteuerung gilt eine Behaltensfrist von 5 Jahren (§ 19a Abs. 1 Satz 2 Erb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2.3 Ausübung des Auswahlermessens durch das Finanzamt

Rz. 55 Ist einer der beiden in Rz. 51f. behandelten Tatbestände nach § 42d Abs. 3 S. 4 Nr. 1 und 2 EStG erfüllt, die eine Inanspruchnahme des Arbeitnehmers erlauben, so muss das FA sein Auswahlermessen ausüben, ob es die LSt gegen den Arbeitnehmer durch LSt-Nachforderungsbescheid oder gegen den Arbeitgeber durch Haftungsbescheid geltend machen will. Rz. 56 Die ordnungsgemäße ...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gem / 11 Nicht in Erfüllung des Satzungszwecks geleistete unentgeltliche Zuwendungen

Zeile 74 In dieser Zeile ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, ob die Mitglieder oder Gesellschafter der Körperschaft oder außenstehende Personen unentgeltliche Zuwendungen von der Körperschaft erhalten haben, die nicht in Erfüllung des Satzungszwecks geleistet wurden. Erfasst werden auch unverhältnismäßig hohe Vergütungen für Leistungen der genannten Personen. Näh...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gem / 8.1 Durchführung von sportlichen Veranstaltungen gegen Entgelt

Zeile 39 In dieser Zeile sind die Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen anzugeben. Sportliche Veranstaltungen sind organisatorische Maßnahmen, die es aktiven Sportlern ermöglichen, Sport zu treiben.[1] Bloß unterstützende Tätigkeiten wie von einem Dachverband sind nach BFH a. a. O. keine sportlichen Veranstaltungen. Zu den Einnahmen gehört die Umsatzsteuer, nicht jedoch E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 7 Für die Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen ist es nicht von Bedeutung, ob der Stpfl. eine natürliche oder eine juristische Person ist, unbeschränkt oder beschr. stpfl. ist, Bauherr oder Erwerber ist. Sowohl Herstellungs- als auch Anschaffungsvorgänge werden also begünstigt; in Anschaffungsfällen sind aber nur die nach der Anschaffung anfallenden Herstellungsaufwendu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Kleinbetragsgrenze (§ 42d Abs. 5)

Rz. 96 Nach § 42d Abs. 5 EStG ist von der Geltendmachung der Steuernachforderung oder der Haftungsforderung abzusehen, wenn diese insgesamt 10 EUR nicht übersteigt. Die Vorschrift dient der Verwaltungsvereinfachung. Sie gilt daher nicht für den Rückgriff des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer. Entsprechende Kleinbetragsgrenzen finden sich in § 39 Abs. 5 S. 5 und Abs. 7 S. 4...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gem / 3 Gesamteinnahmen

Zeile 9 In dieser Zeile sind die Gesamteinnahmen der Körperschaft (Spenden, Beiträge, Zuschüsse, Einnahmen aus Vermögensverwaltung, Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung, Umsatzsteuer) des Jahres 2022 einzutragen. Übersteigen die Gesamteinnahmen 45.000 EUR nicht, kann nach § 64 Abs. 3 AO keine Steuerpflicht entstanden sein, auch wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 3 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 12 Voraussetzung für die AfA nach § 7i EStG ist eine Nutzung zu Einkunftszwecken. Diese muss bei Personengesellschaften aus Sicht des jeweiligen Gesellschafters vorliegen. Anleger, die nach Durchführung von Investitionen beitreten, können die erhöhten Absetzungen nur zeitanteilig für die Aufwendungen in Anspruch nehmen, die nach ihrem Beitritt anfallen.[1] Folglich sollt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7.1 Anwendungsbereich von Abs. 2 S. 3

Rz. 18 Geht der Stpfl. während des Abzugszeitraums zur Einkunftserzielung über, ist der noch nicht berücksichtigte Teil der Aufwendungen, soweit diese auf Erhaltungsmaßnahmen entfallen, in diesem Zeitpunkt als Sonderausgabe abzuziehen. Erfolgt eine Nutzungsänderung für Einkunftszwecke nur teilweise, ist ein Sofortabzug in dem anteiligen Umfang vorzunehmen (§ 10f EStG Rz. 21....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.2 Inhalt

Rz. 4 § 42d Abs. 1 EStG enthält in Nr. 1 und 2 Tatbestände, die zur Haftung eines Arbeitgebers für die LSt eines Arbeitnehmers infolge der Verletzung der Pflicht zur Einhaltung und Abführung der LSt führen, die inländischen Arbeitgebern und ausl. Arbeitnehmer-Verleihern obliegt. Nach Nr. 3 haftet ein Arbeitgeber für ESt (LSt), die aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto o...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3 Kulturgüter (Abs. 1 S. 2)

Rz. 5 Begünstigt sind bestimmte Gebäude oder Gebäudeteile, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal (Nr. 1) oder ein Teil einer als Einheit geschützten Gebäudegruppe oder Gesamtanlage sind (Nr. 2).[1] Der Begriff des durch § 10g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG begünstigten Baudenkmals ist identisch mit dem in § 7i Abs. 1 S. 1 EStG (§ 7i EStG Rz. 19f.). § 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.1 Allgemeines

Rz. 99 Arbeitnehmerüberlassung i. S. d. Legaldefinition des§ 1 Abs. 1 S. 2 AÜG ist gekennzeichnet durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.7 Umfang der Haftung des Arbeitgebers

Rz. 31 Die Höhe des Haftungsbetrags richtet sich nach der LSt, die der Arbeitgeber pflichtwidrig nicht einbehalten und abgeführt hat, also nach der individuell ermittelten LSt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber mangels ausreichender liquider Mittel zwar den Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt, aber keine LSt abgeführt hat. Er kann sich nicht darauf berufen, kein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.2 Minderung um Zuschüsse

Rz. 13 Die Aufwendungen sind zu mindern um öffentliche oder private Zuwendungen, aus dem Kulturgut erzielte Einnahmen sowie sonstige erzielte Einnahmen (z. B. Eintrittsgelder, soweit keine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt).[1] Zuschüsse müssen sich, damit sie anrechnungsfähig sind, nicht konkret auf die Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen beziehen. Bei mehreren ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 3.3 Optionsverschonung

Bei der Optionsverschonung wird das nach § 13b ErbStG begünstigte Vermögen in voller Höhe, d. h. zu 100 % steuerbefreit (§ 13a Abs. 8 ErbStG i. V. m. § 13b Abs. 4 ErbStG). Es kommt somit ein 100 %iger Verschonungsabschlag zum Ansatz. Zur Inanspruchnahme muss der Erwerber einen schriftlichen Antrag stellen, der aber nach Zugang beim Erbschaftsteuerfinanzamt nicht mehr widerruf...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gem / 4 Wirtschaftliche Betätigung

Vor Zeilen 10–24 In den Zeilen 10–24 wird abgefragt, ob die steuerbefreite Körperschaft mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der KSt und GewSt unterliegt. Steuerpflicht kann bestehen, wenn die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe einschließlich der Zweckbetriebe 45.000 EUR übersteigen und wenn bei Vereinen und anderen Körperschaften, die keine Ausschüttun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.6 Bescheinigung der zuständigen Stelle (Abs. 3)

Rz. 9 Zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Begünstigung nach § 10g EStG gehört die Bescheinigung der zuständigen Stelle i. S. d. Abs. 3.[1] § 10g Abs. 3 EStG stimmt weitgehend mit § 7i Abs. 2 EStG überein. In der Bescheinigung, der wie bei § 7h EStG und § 7i EStG Grundlagenwirkung zukommt (§ 171 Abs. 10 AO), soweit der Bescheinigungsumfang ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.5 Verstoß gegen die Lohnsummenregelung

Unterschreitet die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen die Mindestlohnsumme, vermindert sich der zu gewährende Verschonungsabschlag mit Wirkung für die Vergangenheit in demselben prozentualen Umfang, wie die Mindestlohnsumme unterschritten wird. Es kommt somit zu einer Nachversteuerung, der Steuerbescheid wird gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO geändert (R E 13a.4 Abs...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.2 Nachversteuerungsfälle

Die einzelnen Nachversteuerungsfälle sind in § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 5 ErbStG beschrieben. Im Einzelnen sind dies:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Zahlungen an die Finanzkasse (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 224 Abs. 1 S. 1 AO sind Zahlungen an eine Finanzbehörde "an die zuständige Kasse" zu entrichten. Damit ist die Kasse der jeweils zuständigen Finanzbehörde gemeint. Allerdings muss nicht jede Finanzbehörde eine eigene Kasse einrichten. Vielmehr kann in einer Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 2 FVG auch die Zuständigkeit einer zentralen Kasse für mehrere FÄ bestimmt...mehr

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Änderungsantrag nach formel... / 4 Änderung wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO)

Änderungen wegen nachträglich bekannt gewordener neuer Tatsachen oder Beweismittel i. S. v. § 173 AO sind nach wie vor fester Bestandteil der verfahrensrechtlichen Besteuerungspraxis. Dies gilt nicht nur für vom Finanzamt zu Lasten des Steuerpflichtigen durchgeführte Änderungen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, sondern auch für Änderungsanträge des Steuerpflichtigen. Wer allerding...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.2 Zeitpunkt der Zahlungswirkung (Abs. 2)

Rz. 6 § 224 Abs. 2 AO bestimmt, zu welchem Zeitpunkt die Wirkungen der Zahlung eintreten. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen den einzelnen Zahlungswegen. Sinn und Zweck der Regelung ist es insbesondere, durch eine klare Regelung die Berechnung von Zinsen und Säumniszuschlägen zu erleichtern. Dies geschieht zum Teil durch Klarstellung, zum Teil – nämlich bei Zahlung per ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3 Zahlungen der Finanzbehörde (Abs. 3)

Rz. 12 Zahlungen der Finanzbehörde geschehen nach § 224 Abs. 3 S. 1 AO in aller Regel unbar, zumeist durch Überweisung. Weil niemand verpflichtet ist, ein Girokonto zu unterhalten, können das BMF und die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden für Sonderfälle und für ihre jeweiligen Geschäftsbereiche nach § 224 Abs. 3 S. 2 AO Ausnahmen (Barzahlung) zulas...mehr

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Änderungsantrag nach formel... / 9 Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte (§ 175b AO)

Die zum 1.1.2017 eingeführte Vorschrift betrifft Steuerbescheide und diesen gleichgestellte Bescheide nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO. Sie sieht die Änderung oder Aufhebung bestandskräftiger Steuerbescheide unter anderem vor, wenn: Daten, die von mitteilungspflichtigen Stellen i. S. v. § 93c AO an die Finanzbehörde übermittelt worden sind, bei der Steuerfestsetzung nicht oder ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.3 Schließung von Kassen für Bareinzahlungen (Abs. 4)

Rz. 11 Nach § 224 Abs. 4 S. 1 AO kann die zuständige Kasse für die Übergabe von Zahlungsmitteln gegen Quittung geschlossen werden. Die Vorschrift trägt der abnehmenden Bedeutung des Barzahlungsverkehrs Rechnung und zielt auf die Einsparung von Verwaltungskosten ab. Die Schließungsmöglichkeit ist verfassungs- und europarechtlich unbedenklich.[1] Wenn die Behörde ihre Kasse für...mehr

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Änderungsantrag nach formel... / 2 Offenbare Unrichtigkeiten (§ 129 AO)

§ 129 AO ermöglicht die Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten. Wer nach Ablauf der Einspruchsfrist entdeckt, dass sich das Finanzamt offenbar zu seinen Ungunsten verrechnet, vertan oder Zahlen falsch erfasst hat, sollte einen auf § 129 AO gestützten Berichtigungsantrag stellen. Obwohl die Durchführung der Berichtigung im Erme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift im Überblick: § 224 AO regelt in den Abs. 1 und 2 die Modalitäten von Zahlungen an die Finanzbehörden, nämlich in welcher Weise (Zahlungsweg), wo (Zahlungsort) und an wen (Empfangsperson) diese Zahlungen zu leisten sind (s. dazu Rz. 2ff.). Abs. 2 regelt zudem – abhängig vom jeweils gewählten Zahlungsweg, wann Zahlungen als geleistet gelten (Zahlungszeitp...mehr

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Änderungsantrag nach formel... / 8 Schreib– oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung (§ 173a AO)

Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner Steuererklärung Schreib – oder Rechenfehler unterlaufen sind.Denn durch diese hat er der Finanzbehörde bestimmte, nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheids rechtserhebliche Tatsachen unzutreffend mitgeteilt (§ 173a AO). Die seit 1.1.2017 geltende Vors...mehr

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Änderungsantrag nach formel... / 5 Änderungsanträge bei widerstreitender Steuerfestsetzung (§ 174 AO)

Im Bereich der widerstreitenden Steuerfestsetzung nach § 174 AO, spielt der Antrag des Steuerpflichtigen bei einer Mehrfachberücksichtigung zu seinen Ungunsten gem.§ 174 Abs. 1 AO eine entscheidende Rolle. Denn ist ein bestimmter Sachverhalt zugunsten eines oder mehrerer Steuerpflichtiger in mehreren Bescheiden berücksichtigt worden, obwohl nach materiellem Steuerrecht nur e...mehr

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Änderungsantrag nach formel... / 6 Änderungsanträge wegen Grundlagenbescheide (§175 AO)

§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO stellt die steuerliche Berücksichtigung von Grundlagenbescheiden in den entsprechenden Folgebescheiden sicher. Dafür wird das Finanzamt gegebenenfalls zur Anpassung über eine Bescheidänderung verpflichtet. Da das Finanzamt somit von Amts wegen tätig werden muss, ist ein Antrag auf Änderung (z. B. bisher nicht angesetzter Verlustbeträge) grundsät...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 224 Leistungsort, Tag der Zahlung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift im Überblick: § 224 AO regelt in den Abs. 1 und 2 die Modalitäten von Zahlungen an die Finanzbehörden, nämlich in welcher Weise (Zahlungsweg), wo (Zahlungsort) und an wen (Empfangsperson) diese Zahlungen zu leisten sind (s. dazu Rz. 2ff.). Abs. 2 regelt zudem – abhängig vom jeweils gewählten Zahlungsweg, wann Zahlungen als geleistet gelten (...mehr

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Änderungsantrag nach formel... / 7 Änderung wegen rückwirkender Ereignisse (§175 AO)

Bei rückwirkenden Ereignissen ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat.[1] Das Finanzamt ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Änderung verpflichtet. Gleichwohl ist ein Änderungsantrag insbesondere dann angezeigt, wenn das Finanzamt von dem im Nachhinein ein...mehr

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Änderungsantrag nach formel... / 3 Antrag auf schlichte Änderung (§ 172 AO)

3.1 Antrag auf schlichte Änderung statt Einspruch § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO eröffnet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, statt der Einlegung eines Einspruchs innerhalb der Rechtsbehelfsfrist einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen. Im Gegensatz zum Einspruch ist der Antrag auf schlichte Änderung: formfrei (er kann auch mündlich oder fernmündlich gestellt werden); er muss ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2 Zahlungen an die Finanzbehörde (Abs. 1, 2, 4)

2.1 Zahlungen an die Finanzkasse (Abs. 1) Rz. 2 Nach § 224 Abs. 1 S. 1 AO sind Zahlungen an eine Finanzbehörde "an die zuständige Kasse" zu entrichten. Damit ist die Kasse der jeweils zuständigen Finanzbehörde gemeint. Allerdings muss nicht jede Finanzbehörde eine eigene Kasse einrichten. Vielmehr kann in einer Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 2 FVG auch die Zuständigkeit eine...mehr

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Änderungsantrag nach formel... / Zusammenfassung

Überblick Mit Verstreichen der Einspruchsfrist ist der Steuer- oder Feststellungsbescheid formell rechtskräftig. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass der Steuerpflichtige die festgesetzte Steuer/die festgestellten Besteuerungsgrundlagen nicht mehr beeinflussen kann und so hinnehmen muss. Denn die verfahrensrechtlichen Änderungsvorschriften der Abgabenordnung berechti...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gebühr für eine verbindliche Auskunft in Umwandlungsfällen

Leitsatz Haben mehrere an einer Holdinggesellschaft beteiligte Unternehmen eine verbindliche Auskunft in Bezug auf ein mehrstufiges Umwandlungsvorhaben beantragt und hat das Finanzamt mehrere, aber wort- und inhaltsgleiche verbindliche Auskünfte erteilt, darf es nur eine Auskunftsgebühr festsetzen. Sachverhalt Die an einer Holdinggesellschaft beteiligten Kläger beantragten ge...mehr

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Änderungsantrag nach formel... / 4.3 Unbeachtlichkeit des groben Verschuldens

Eine Besonderheit beinhaltet § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO. Demnach ist das grobe Verschulden des Steuerpflichtigen unbeachtlich, wenn die neuen Tatsachen und Beweismittel zu Gunsten des Steuerpflichtigen in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Tatsachen oder Beweismitteln zu Ungunsten des Steuerpflichtigen stehen. In den Vergleich, ob die nachträglich bekannt...mehr