Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Verhältnis des Bußgeldverfahrens zum Besteuerungsverfahren (§ 410 Abs. 1 Nr. 4 AO)

Rz. 42 [Autor/Stand] Das Verhältnis des Bußgeldverfahrens zum Besteuerungsverfahren bestimmt sich nach § 393 AO (vgl. § 410 Abs. 1 Nr. 4 AO). Was die Voraussetzungen des § 393 AO im Einzelnen anbelangt, ist auf die Darstellung dieser Vorschrift zu verweisen. Hier genügen die folgenden allgemeinen Hinweise: Auszugehen ist davon, dass beide Verfahren nebeneinander weiterlaufen....mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Bindungswirkung der Feststellung nach § 60a AO

Tz. 13 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Feststellung nach § 60a AO ist für die Besteuerung der Körperschaft und der Steuerpflichtigen, die Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften erbringen, bindend (§ 60a Abs. 1 Satz 2 AO, Anhang 1b). Das Feststellungsverfahren führt mithin zu einer Rechtssicherheit für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Materielle Fehler bei der Feststellung nach § 60a AO

Tz. 20 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Beruht die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen auf einem materiellen Fehler, kann sie mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden. Beispiel: Im Rahmen der Feststellung nach § 60a AO übersieht der Sachbearbeiter im Finanzamt, dass die Satzung keine Vermögensbindung (§ 61 AO) enthält und erlässt einen Feststellungsbescheid nach §...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / J. Vollstreckung und Kosten (§ 401 Abs. 1 Nr. 12 AO)

Rz. 147 [Autor/Stand] Insoweit wird verwiesen auf die ausführliche Darstellung zu § 412 Abs. 2 AO (s. § 412 Rz. 6 ff.) – Vollstreckung im Bußgeldverfahren – und § 412 Abs. 3 AO (s. § 412 Rz. 17 ff.) – Kosten des Bußgeldverfahrens. Die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden obliegt – abweichend vom Strafverfahren – der FinB (vgl. § 410 Abs. 1 AO i.V.m. § 92 OWiG). Zur Begnadigung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausschließliches Vorliegen einer Steuerstraftat (§ 386 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Rz. 66 [Autor/Stand] § 386 Abs. 2 AO erweitert diese Grundkompetenz und ermächtigt die FinB mit den Rechten und Pflichten der StA nach § 399 Abs. 1 AO zur selbständigen Führung der Ermittlungen, sofern die Tat ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt (Nr. 1) oder mit einer steuerabhängigen Straftat i.S.d. § 386 Abs. 2 Nr. 2 AO zusammenhängt. Rz. 67 [Autor/Stand] Bezieht s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ablehnung der Feststellung nach § 60a AO bei Neugründungen

Tz. 10 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Wird bei einer Neugründung die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO (Anhang 1b) abgelehnt und im gleichen Veranlagungszeitraum eine Satzung vorgelegt, die den Bestimmungen der Steuerbegünstigung entspricht, kann die Steuerbegünstigung grundsätzlich erst ab dem darauffolgenden Veranlagungszeitraum gewährt werden (§ 6...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Recht auf Verteidigung (§ 410 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 45 [Autor/Stand] Auch im Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten gehört es zu den praktisch wichtigsten Rechten des Betroffenen, sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen zu dürfen (§ 137 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG). Zu dessen Rechten s. im Einzelnen Rz. 61.1. Eine Hinweispflicht auf dieses Recht besteht allerdings im Gegensatz zum Strafverfahre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 386 AO 1977 stimmt im Wesentlichen mit seinem Vorläufer, dem § 421 RAO i.d.F. des Art. 1 Nr. 1 AO-StrafÄndG vom 10.8.1967 [2], überein. Dessen einzelne Absätze gingen wiederum auf die §§ 421, 422 und 425 RAO 1931 und §§ 386, 387 und 390 RAO 1919 zurück[3]. Rz. 2 [Autor/Stand] Von einigen redaktionellen Änderungen abgesehen (z.B. "Finanzbehörde" statt "Fin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten

Schrifttum: Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Bender, Erweiterte Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden im allgemeinstrafrechtlichen Bereich?, wistra 1998, 93; Bilsdorfer, Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörde in Nicht-Steuerstrafsachen, BB 1983, 2112; Blesinger, Das Steuergehei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Änderung der Verhältnisse (§ 60a Abs. 4 AO)

Tz. 18 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Treten bei den Verhältnissen, die für die Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach § 60a AO (Anhang 1b) erheblich waren, Änderungen ein, so ist die Feststellung ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben (§ 60a Abs. 4 AO, Anhang 1b). Eine Änderung der Verhältnisse betrifft alle die für eine Feststellung nach § 60a AO (Anhang 1b)...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsstellung im selbständigen Ermittlungsverfahren (§ 401 Abs. 1 Nr. 7 AO)

Rz. 27 [Autor/Stand] Die zuständigen FinB haben, soweit sich aus der AO und dem OWiG nichts anderes ergibt, im Bußgeldverfahren dieselben Rechte und Pflichten wie die StA bei der Verfolgung von Straftaten (vgl. § 410 Abs. 1 AO i.V.m. § 46 Abs. 2 OWiG; zur Stellung der StA allgemein s. § 385 Rz. 61 ff.). Damit ist klargestellt, dass die FinB bei der Ahndung von Steuerordnungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Begriff der Steuerstraftat (Zollstraftat) nach § 369 Abs. 1 AO

I. Zollstraftaten Rz. 15 [Autor/Stand] § 369 Abs. 1 AO stellt in seinem Klammerzusatz ausdrücklich Zollstraftaten den Steuerstraftaten gleich. Da nach § 3 Abs. 3 AO Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK Steuern i.S.d. AO sind, ist die Nennung überflüssig geworden[2]. Durchfuhr- oder Transferzölle als die neben Einfuhr- und Ausfuhrabgaben dritte mögliche Ar...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Einleitung des Bußgeldverfahrens (§ 401 Abs. 1 Nr. 6 AO)

1. Einleitungsmaßnahmen Rz. 53 [Autor/Stand] Die FinB leitet ein Bußgeldverfahren ein, wenn der Verdacht einer Steuerordnungswidrigkeit (einfacher Anfangsverdacht genügt, nicht aber Vermutung, s. § 397 Rz. 5 ff., 25 ff.; § 385 Rz. 124 ff.; § 386 Rz. 54; § 404 Rz. 63 ff.)[2] besteht, und sie deren Verfolgung für erforderlich hält (s. Rz. 29 ff.). Rz. 54 [Autor/Stand] Für die Ei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Feststellungsbescheid nach § 60a AO (Gem 7)

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Ablösezahlungen in den Fällen des § 67a Abs. 3 AO (bezahlte Sportler)

1. Ertragsteuerliche Behandlung Tz. 19 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Bei einem Verein, der nach § 67a Abs. 2 AO zur Anwendung des § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b) optiert hat, begründen sportliche Veranstaltungen, an denen bezahlte Sportler teilnehmen, einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 67a Abs. 3 Nr. 2 AO, Anhang 51b). Erhält ein Verein Ablösezahlungen für S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Selbständige Ermittlungsbefugnis der FinB (§ 386 Abs. 2 AO)

1. Ausschließliches Vorliegen einer Steuerstraftat (§ 386 Abs. 2 Nr. 1 AO) Rz. 66 [Autor/Stand] § 386 Abs. 2 AO erweitert diese Grundkompetenz und ermächtigt die FinB mit den Rechten und Pflichten der StA nach § 399 Abs. 1 AO zur selbständigen Führung der Ermittlungen, sofern die Tat ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt (Nr. 1) oder mit einer steuerabhängigen Straftat...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Fakultative Zuständigkeitsüberleitungen (§ 386 Abs. 4 AO)

1. Gesetzliche Regelung Rz. 116 [Autor/Stand] Neben dem Zuständigkeitsübergang kraft Gesetzes sieht § 386 Abs. 4 AO drei Möglichkeiten vor, in denen die Zuständigkeit nach Ermessen auf die StA und umgekehrt von dieser auf die FinB übergeleitet werden kann. Man spricht in diesen Fällen von fakultativer Zuständigkeit: 1. Abgabe an die StA (§ 386 Abs. 4 Satz 1 AO, s. Rz. 117), 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zuständigkeit des Gerichts (§ 410 Abs. 1 Nr. 2 AO)

1. Zuständigkeit bei Verfolgungsmaßnahmen Rz. 21 [Autor/Stand] Verfolgungsmaßnahmen bei der Aufklärung von Steuerordnungswidrigkeiten darf das Gericht (AG) nur in Ausnahmefällen vornehmen, und zwar nur als "Notverwaltungsbeamter" oder als Notstaatsanwalt nach Maßgabe der §§ 165, 166 StPO (vgl. § 46 Abs. 1 OWiG, s. § 385 Rz. 116). Danach sind Untersuchungshandlungen des Amtsri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Entschädigung (§ 401 Abs. 1 Nr. 10 AO)

Rz. 66 [Autor/Stand] Für die Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz ( JVEG). Auf die Erl. zu § 405 wird verwiesen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Feststellungsbescheid über die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Allgemeine Ermittlungsbefugnis der FinB (§ 386 Abs. 1 Satz 1 AO)

1. Verdacht einer Steuerstraftat Ergänzender Hinweis: Nr. 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 26) Rz. 52 [Autor/Stand] Gemäß § 386 Abs. 1 Satz 1 AO ermittelt "bei dem Verdacht einer Steuerstraftat ... die Finanzbehörde den Sachverhalt". Die Vorschrift verleiht der FinB eine unselbständige Ermittlungskompetenz [2], d.h. sie wird als Hilfsorgan der StA tätig und hat insoweit die Rec...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Änderungsmöglichkeiten der Feststellungsbescheide nach § 60a AO

6.1 Änderung der Verhältnisse (§ 60a Abs. 4 AO) Tz. 18 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Treten bei den Verhältnissen, die für die Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach § 60a AO (Anhang 1b) erheblich waren, Änderungen ein, so ist die Feststellung ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben (§ 60a Abs. 4 AO, Anhang 1b). Eine Änderung der Verhältnisse betrifft alle die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zuständigkeit der Finanzbehörde (§ 410 Abs. 1 Nr. 1 AO)

1. Vorrangige Zuständigkeit a) Funktionelle Zuständigkeit Rz. 4 [Autor/Stand] Im Bußgeldverfahren ist funktionell die Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten primär zuständig (§ 35 OWiG). Das ist im Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten grds. die zuständige FinB (§ 409 AO i.V.m. §§ 35, 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Unter Verfolgung in diesem Si...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vorrangige Zuständigkeit

a) Funktionelle Zuständigkeit Rz. 4 [Autor/Stand] Im Bußgeldverfahren ist funktionell die Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten primär zuständig (§ 35 OWiG). Das ist im Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten grds. die zuständige FinB (§ 409 AO i.V.m. §§ 35, 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Unter Verfolgung in diesem Sinne ist die selbständige un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zusammentreffen von Steuerstraftat und Allgemeindelikt

a) Allgemeines Ergänzender Hinweis: Nr. 17, 21 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 17, 21) Rz. 89 [Autor/Stand] Oft ergibt sich erst im Verlauf der finanzbehördlichen Ermittlungen, dass die Steuerstraftat mit einer oder mehreren allgemeinen Straftaten materiell oder prozessual tateinheitlich zusammentrifft, die nicht zu den in § 386 Abs. 2 Nr. 2 AO aufgezählten gehören (z.B. Steuerh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Bedeutung und Systematik

Rz. 22 [Autor/Stand] Originär liegt die ausschließliche Zuständigkeit zur Verfolgung von Straftaten bei der StA[2]. § 386 AO enthält die Grundbestimmung über die Zuständigkeitsverteilung zwischen StA und FinB im Steuerstrafverfahren. Sie regelt die funktionelle Zuständigkeit der FinB im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren [3], während die Aufgaben und Befugnisse der S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Offenbarungsbefugnis bei Zusammenhangstaten

Rz. 163 [Autor/Stand] Das Zusammentreffen der Steuerstraftat mit einem Nichtsteuerdelikt wird sich zumeist erst im Laufe der Ermittlungen herausstellen. Fraglich ist, ob die FinB die Akten der StA vorlegen muss, wenn sie festgestellt hat, dass ihr die Ermittlungsbefugnis nach § 386 Abs. 2 AO fehlt. Dem könnte das durch § 355 StGB strafbewehrte Steuergeheimnis (§ 30 AO) entge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren

Schrifttum 1. Kommentare: Göhler, Kommentar, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 18. Aufl. 2021; Gassner/Seith, HK-OWiG, 2. Aufl. 2020; Krenberger/Krumm, Ordnungswidrigkeitengesetz, 6. Aufl. 2020; Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 5. Aufl. 2018 (zit.: Bearbeiter in KK); Rebmann/Roth/Herrmann, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Loseblatt. 2. Zum Bußgeldver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 369 Steuerstraftaten

Schrifttum: Bilsdorfer, Die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, NWB 2004, 1055; Brenner, Zur Problematik der Begünstigung als Steuerstraftat, StW 1974, 122; Class, Die Kausalität der Beihilfe, in FS Ulrich Stock, 1966, S. 115; Grunst, Strafrechtlich relevante Pflicht von Amtsträgern außerhalb der Strafverfolgungsorgane zur Anzeige ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck, Anwendungsbereich und Bedeutung

Rz. 2 [Autor/Stand] Festzuhalten ist, dass der Gesetzgeber darauf verzichtet hat, in die AO ein eigenständiges Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten einzufügen. Die einschlägigen §§ 409–412 AO enthalten nur wenige Sonderregelungen für das Bußgeldverfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten, im Übrigen die Generalverweisungsnorm des § 410 AO. Nach di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Ablösezahlungen bei Über- oder Unterschreiten der Zweckbetriebsgrenze "Sport" nach § 67a Abs. 1 AO

1. Ertragsteuerliche Behandlung Tz. 4 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Nach § 67a Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) sind alle Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen im Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb "Sport" zu erfassen, wenn die Bruttoeinnahmen innerhalb eines Jahres die Zweckbetriebsfreigrenze von 45 000 EUR nicht übersteigen. Der Gesetzgeber lässt auch zu, dass an sportlichen Veran...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Ablösezahlungen in den Fällen des § 67a Abs. 3 AO (unbezahlte Sportler)

1. Ertragsteuerliche Behandlung Tz. 13 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Nimmt ein Sportverein das Optionsrecht nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) in Anspruch, sind Einnahmen aus Sportveranstaltungen, an denen nur unbezahlte Sportler teilnehmen, dem Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb "Sport" zuzuordnen. Kommen anlässlich derartiger Veranstaltungen auch bezahlte Sportler zum Einsatz, sind ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtswirkungen der Einleitung

Rz. 55 [Autor/Stand] Die klare Trennung von Bußgeldverfahren und Besteuerungsverfahren durch die Einleitung gem. § 397 AO kommt darin zum Ausdruck, dass die FinB die Befugnis verliert, im Besteuerungsverfahren ihre Anordnungen weiter mit den Zwangsmitteln der §§ 328 ff. AO durchzusetzen (§ 393 Abs. 1 Satz 3 AO i.V.m. § 410 Abs. 1 Nr. 4 AO; s. Rz. 42). Der Stpfl. wird zum "Be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Zusammenfassung

Rz. 20 [Autor/Stand] Infolge der primären Zuständigkeit der FinB zur Ermittlung von Steuerstraftaten gem. § 386 Abs. 2 AO spielt die Verfolgungskompetenz der StA nach den §§ 40, 41, 42 OWiG bei Steuerordnungswidrigkeiten nicht eine so erhebliche Rolle wie im allgemeinen Bußgeldverfahren. Ermittelt die FinB im Rahmen des § 386 Abs. 2 AO selbständig bei Verdacht eines Steuerve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Entsprechende Anwendung der Vorschriften für Steuerstraftaten

a) Sonderregelungen Rz. 24 [Autor/Stand] Nach zahlreichen nicht-steuerlichen Gesetzen bzw. steuerlichen Nebengesetzen des Bundes- sowie des Landesrechts werden jedoch einige Vorschriften des materiellen Steuerstrafrechts durch Sonderregelungen für entsprechend anwendbar erklärt. b) Bundesrechtliche Regelungen Rz. 25 [Autor/Stand] Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Abgabe durch die Finanzbehörde an die Staatsanwaltschaft

Rz. 13 [Autor/Stand] Im allgemeinen Bußgeldverfahren besteht die Pflicht der Verwaltungsbehörde, das Verfahren an die StA abzugeben, wenn sich bei ihren Ermittlungen wegen einer Ordnungswidrigkeit Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben ( § 41 Abs. 1 OWiG ). Diese Regelung beruht auf dem vom OWiG postulierten Vorrang der Straftat vor der Ordnungswidrigkeit (vgl. § 21 Abs. 1 O...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 181 [Autor/Stand] Eingriffe in den Zuständigkeitsbereich der jeweils anderen Ermittlungsbehörde sind unterschiedlich zu beurteilen, je nachdem, ob diese von der StA oder von der FinB vorgenommen wurden. Rz. 182 [Autor/Stand] Kompetenzüberschreitungen der StA sind nicht denkbar, da sie das originäre Ermittlungsmonopol besitzt; vgl. § 152 Abs. 2, §§ 160, 161 StPO (s. Rz. 23...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einleitungsmaßnahmen

Rz. 53 [Autor/Stand] Die FinB leitet ein Bußgeldverfahren ein, wenn der Verdacht einer Steuerordnungswidrigkeit (einfacher Anfangsverdacht genügt, nicht aber Vermutung, s. § 397 Rz. 5 ff., 25 ff.; § 385 Rz. 124 ff.; § 386 Rz. 54; § 404 Rz. 63 ff.)[2] besteht, und sie deren Verfolgung für erforderlich hält (s. Rz. 29 ff.). Rz. 54 [Autor/Stand] Für die Einleitung des Bußgeldver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zollstraftaten

Rz. 15 [Autor/Stand] § 369 Abs. 1 AO stellt in seinem Klammerzusatz ausdrücklich Zollstraftaten den Steuerstraftaten gleich. Da nach § 3 Abs. 3 AO Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK Steuern i.S.d. AO sind, ist die Nennung überflüssig geworden[2]. Durchfuhr- oder Transferzölle als die neben Einfuhr- und Ausfuhrabgaben dritte mögliche Art eines Zolls sin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 116 [Autor/Stand] Neben dem Zuständigkeitsübergang kraft Gesetzes sieht § 386 Abs. 4 AO drei Möglichkeiten vor, in denen die Zuständigkeit nach Ermessen auf die StA und umgekehrt von dieser auf die FinB übergeleitet werden kann. Man spricht in diesen Fällen von fakultativer Zuständigkeit: 1. Abgabe an die StA (§ 386 Abs. 4 Satz 1 AO, s. Rz. 117), 2. Evokation durch die S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gesetzliche gegenseitige Mitteilungspflichten

Schrifttum: Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Bülte, Die Strafbarkeit des Amtsträgers wegen Strafvereitelung und Steuerhinterziehung bei Verletzung der Mitteilungspflicht aus § 116 I 1 AO, NStZ 2009, 57; Herzog, Die Spuren des "schmutzigen Geldes" – Finanzermittlungen vor der Verdachtsschwelle, in FS Kohlmann 2003, S. 427 ff.; Hurek, Ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zuständigkeit für die Ahndung

Rz. 23 [Autor/Stand] Während die FinB für die Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten nur in einem Vorschaltverfahren zuständig ist (s. Rz. 72 f.), steht diese Kompetenz in allen anderen Fällen den Gerichten zu, und zwar wenn der Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der FinB eingelegt hat (§§ 67 ff. OWiG), wenn die StA die Verfolgung einer Steuerordnungswidrigkeit weg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verdacht einer Steuerstraftat

Ergänzender Hinweis: Nr. 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 26) Rz. 52 [Autor/Stand] Gemäß § 386 Abs. 1 Satz 1 AO ermittelt "bei dem Verdacht einer Steuerstraftat ... die Finanzbehörde den Sachverhalt". Die Vorschrift verleiht der FinB eine unselbständige Ermittlungskompetenz [2], d.h. sie wird als Hilfsorgan der StA tätig und hat insoweit die Rechte und Pflichten entsprechend e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Opportunitätsprinzip

Ergänzender Hinweis: Nr. 104 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 104) Rz. 29 [Autor/Stand] Einer der besonders charakteristischen Unterschiede zum Strafverfahren besteht darin, dass die Verfolgungsbehörden im Bußgeldverfahren nicht dem Legalitätsprinzip (s. § 385 Rz. 62, 123), sondern dem Opportunitätsprinzip unterworfen sind ( § 47 OWiG ). Diese wichtige Prozessmaxime bedeutet zunä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verjährung

Rz. 48 [Autor/Stand] Den wichtigsten Fall eines Prozesshindernisses stellt die Verjährung (Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung) dar. Die Frist hängt bei Ordnungswidrigkeiten grds. von der Höhe der Bußgelddrohung ab (§ 31 Abs. 2 OWiG). Gemäß der Sonderregelung des § 384 AO ist die Ahndung einer Tat als Steuerordnungswidrigkeit in den Fällen der leichtfertigen S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach § 369 Abs. 2 AO gelten ergänzend die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht, soweit nicht die Strafvorschriften der Steuergesetze Spezialregelungen enthalten (s. Rz. 10)[2]. Spezialregelungen sind etwa in § 371 AO mit der strafbefreienden Selbstanzeige und in Bezug auf die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung in § 376 AO getroffen worden. Ergänz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsnatur und Wirkung

Rz. 74 [Autor/Stand] Der Bußgeldbescheid ist ein Verwaltungsakt besonderer Art, der sowohl Verwaltungshandeln als auch Justizhandeln beinhaltet[2]. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch einen Bescheid der Verwaltungsbehörden verstößt nach Auffassung des BVerfG[3] und nach fast einhelliger Meinung im Schrifttum[4] nicht gegen Verfassungsrecht. Gerade die inzwischen deutl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verwertungsverbote

Rz. 183 [Autor/Stand] Stößt die FinB anlässlich ihrer Ermittlungen wegen einer Steuerstraftat auf Anhaltspunkte für das Vorliegen einer sonstigen, allgemeinen Straftat, die nicht zumindest teilweise der Aufklärung der Steuerstraftat dienen, sind darauf gerichtete Ermittlungshandlungen dennoch wirksam [2]. Rz. 184 [Autor/Stand] Gehen bei Beginn des Ermittlungsverfahrens die bet...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einziehung

a) Gegenstände Rz. 140 [Autor/Stand] Die Bußgeldtatbestände der AO (§§ 378–384a AO) enthalten keine dem § 375 Abs. 2 AO entsprechenden Ermächtigungen für die Einziehung von Gegenständen (vgl. § 22 Abs. 1 OWiG). Somit wird die Einziehung – über die Blankett-Vorschriften der §§ 381, 382 AO – nur auf dem Gebiet der Zoll- und Verbrauchsteuerzuwiderhandlungen (so z.B. § 37 Abs. 3 ...mehr