Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Benachrichtigung des Beschuldigten

Rz. 157 [Autor/Stand] Es erscheint zweckmäßig und entspricht der üblichen Vorgehensweise, den Beschuldigten bzw. seinen Verteidiger nach Bekanntgabe der Einleitung des Steuerstrafverfahrens von einem Zuständigkeitswechsel i.S.d. § 386 Abs. 4 AO zu benachrichtigen (s. auch § 397 Rz. 38 ff.)[2]. Dies gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens. Förmlicher Rechtsschutz gegen d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorläuferbestimmung des § 410 AO war § 447 RAO i.d.F. des 2. AO-StrafÄndG vom 12.8.1968[2]. In den EAO 1974 wurde § 447 RAO als § 394 übernommen. Sachlich stimmten beide Vorschriften überein. Der Katalog der entsprechend anwendbaren Vorschriften des Steuerstrafverfahrensrechts wurde nur dahin ergänzt, dass auch § 383 Abs. 2 EAO 1974 (jetzt § 399 Abs. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Rechtsschutz

Rz. 70 [Autor/Stand] Schon während des Ermittlungsverfahrens genießen der Betroffene und die anderen Verfahrensbeteiligten entsprechend dem Verfassungsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG einen umfassenden Rechtsschutz. § 62 OWiG eröffnet (entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2, §§ 304 ff. StPO) die Möglichkeit, gegen Anordnungen, Verfügungen und andere Maßnahmen, die von der FinB im Ermitt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Sog. Analogtaten

Ergänzender Hinweis: Nr. 19 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 19) Rz. 55 [Autor/Stand] Den Steuerstraftaten i.S.d. § 369 Abs. 1 AO sind durch Gesetzesverweisung eine Reihe von Straftaten gleichgestellt, die auch in den steuerlichen Bereich fallen. Die Vorschriften über die Verfolgungszuständigkeit der FinB sind danach entsprechend anwendbar bei ungerechtfertigter Erlangung von Prä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Besonderheiten im Bußgeldverfahren

Rz. 46 [Autor/Stand] Die bereits an anderer Stelle (s. § 385 Rz. 42 ff., 1315 ff.) dargestellten Grundsätze der Sachentscheidungsvoraussetzungen (Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse) gelten entsprechend auch im Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Besonderheiten im Bußgeldverfahren bestehen aber z.B. hinsichtlich der Immunität von Abgeordneten (Art. 46...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Anwendung der Verfahrensvereinfachungen des OWiG

Rz. 131 [Autor/Stand] Werden in einem gerichtlichen Verfahren gleichzeitig Steuerordnungswidrigkeiten und Steuervergehen oder andere Straftaten verfolgt (vgl. § 42 OWiG), gelten für das Verfahren wegen der Ordnungswidrigkeiten grds. auch die Vorschriften der StPO. Für die Taten, die als reine Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden, gelten jedoch die vereinfachten Verfahrensvor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 50 [Autor/Stand] § 257 StGB Begünstigung (1) Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe. (3) Wegen Begünstigung wird nicht bestraft, wer ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zuständigkeit im Strafverfahren

Rz. 9.1 [Autor/Stand] Für das allgemeine Bußgeldverfahren bestimmt § 40 OWiG , dass die StA für die Verfolgung einer Tat (im verfahrensrechtlichen Sinne) auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit zuständig ist. Diese (primäre) Zuständigkeit der StA ist also bei der Ermittlung von Straftatbeständen ohne weiteres gegeben. Es bedarf nicht erst der Übernah...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Bindung der Finanzbehörde an Entscheidungen der Staatsanwaltschaft

Rz. 17 [Autor/Stand] Die durch das OWiG (§§ 40 ff. OWiG) in den Grenzen des § 386 Abs. 2 AO ermöglichte Zuständigkeit von FinB und StA beim Zusammentreffen von Steuerstraftat und Steuerordnungswidrigkeit birgt die Gefahr in sich, dass die beiden Verfolgungsbehörden nicht zu einer übereinstimmenden Einschätzung der verfolgten Tat als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gelangen....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Abgrenzung zur Beihilfe

a) Bedeutung der Abgrenzung Rz. 66 [Autor/Stand] Da § 257 StGB ebenso wie § 27 StGB die Unterstützung eines anderen Täters mit Strafe bedroht, ist eine Abgrenzung der Beihilfe zur Begünstigung sowohl erforderlich als auch problematisch. Im Steuerstrafrecht gilt das insb. deshalb, da die Selbstanzeige nach § 371 AO nur für § 27 StGB, § 370 AO strafaufhebende Wirkung haben kann...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck

Rz. 16 [Autor/Stand] § 386 AO verfolgt mehrere Zwecke[2]. Die Notwendigkeit, steuerstrafrechtliche Ermittlungshandlungen vorzunehmen, ergibt sich in aller Regel im Rahmen des Besteuerungsverfahrens. Es liegt daher aus verfahrensökonomischen Gründen nahe, die (in der Regel sachnähere) Behörde mit den Ermittlungen zu betrauen, die ohnehin schon mit dem Sachverhalt befasst ist[...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Gesetzessystematik

Rz. 46 [Autor/Stand] § 386 AO normiert ein Regel-Ausnahme-Verhältnis mit Rückverweisungsklausel für die StA. Rz. 47 [Autor/Stand] Zu unterscheiden ist zwischen der Zuständigkeitsverteilung, die sich kraft Gesetzes (§ 386 Abs. 1–3 AO und bei Konkurrenz mit Allgemeindelikt) ergibt und dem einvernehmlichen, ermessensgetragenen Zuständigkeitswechsel i.S.d. § 386 Abs. 4 AO. Rz. 48...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Versuch und Vorbereitung der Wertzeichenfälschung

Rz. 42 [Autor/Stand] Nach § 148 Abs. 3 StGB ist der Versuch sämtlicher Taten nach § 148 Abs. 1 und 2 StGB strafbar. Im Hinblick darauf, dass nach § 149 StGB sogar bestimmte Vorbereitungshandlungen der Wertzeichenfälschung für strafbar erklärt werden, ist dies konsequent[2]. Durch § 149 StGB werden solche Vorbereitungshandlungen der Fälschung von Steuerzeichen unter Strafe ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Vortat Rz. 53 [Autor/Stand] Voraussetzung der Strafbarkeit nach § 257 StGB ist das Vorliegen einer rechtswidrigen (Straf-)Tat eines anderen i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB, im Zusammenhang mit § 369 Abs. 1 Nr. 4 AO also das Vorliegen einer vorangegangenen Steuerstraftat eines anderen nach § 369 Abs. 1 Nr. 1–3 AO. Sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand einer ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Mängel und ihre Auswirkungen

Rz. 79 [Autor/Stand] Wie bereits erwähnt, haben Zustellungsmängel (s. Rz. 77) oder die Nichteinhaltung gewisser Formalien (s. Rz. 75) keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids. Verstöße gegen die Vorschriften, die den Inhalt des Bußgeldbescheids betreffen, haben nur dann verfahrensrechtliche Folgen, wenn es sich um gravierende Mängel handelt, die die Umgrenzun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anhörung des Betroffenen und dessen Verteidigung

Rz. 60 [Autor/Stand] Im Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten ist eine förmliche Vernehmung des Betroffenen nicht zwingend vorgeschrieben. Doch folgt aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (s. § 385 Rz. 147), dass dem Betroffenen vor Erlass eines Bußgeldbescheids Gelegenheit gegeben werden muss, sich zu der Beschuldigung zu äußern (§ 55 Abs. 1 OWiG, § 163a Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Ermittlungsorgane

Rz. 38 [Autor/Stand] Zur Durchführung der Ermittlungstätigkeit sind bei den FÄ bzw. HZÄ sog. Straf- und Bußgeldsachenstellen (StraBu) eingerichtet. Infolge der Zuständigkeitskonzentration gem. § 387 Abs. 2 AO sind durch Rechtsverordnung durchweg "Gemeinsame Straf- und Bußgeldsachenstellen" bei einer FinB eingerichtet worden, die die straf- und bußgeldrechtliche Ermittlungstä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Sperrwirkung des Bußgeldbescheids

Rz. 134 [Autor/Stand] Die materielle Rechtskraft einer unanfechtbaren Entscheidung besteht darin, dass über den gleichen Verfahrensgegenstand nicht noch einmal entschieden werden darf. Dieser für den allgemeinen Strafprozess verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz ne bis in idem (vgl. Art. 103 Abs. 3 GG, s. § 385 Rz. 46 f., 1315 ff.) wird in § 84 OWiG entsprechend den Beso...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerstraftaten und prozessual selbständige Nicht-Steuerstraftaten

Rz. 84 [Autor/Stand] Die selbständige Ermittlungsbefugnis der FinB i.S.d. § 386 Abs. 2 AO besteht auch dann, wenn die Steuerstraftat oder die ihr gleichgestellte Tat (s. Rz. 55 ff.) zu einem Allgemeindelikt im Verhältnis der Tatmehrheit i.S.d. § 53 StGB steht, ohne prozessual einheitlich i.S.d. § 264 StPO mit ihm verknüpft zu sein (s. näher Rz. 95, 100; zum prozessualen Tatb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Ablauf des (Steuer-)Bußgeldverfahrens

Rz. 3 [Autor/Stand] Zum besseren Verständnis der verfahrensrechtlichen Zusammenhänge bei den steuerlichen Ordnungswidrigkeitstatbeständen (§§ 378–383a AO) und sonstigen Bußgeldtatbeständen mit steuerlichem Bezug (s. Rz. 2.2 ff.), die sich durch das Ineinandergreifen mehrerer Gesetze (AO, OWiG, StPO, JGG u.a.) ergeben, wird im Folgenden der Ablauf eines Bußgeldverfahrens syst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Einziehung

Rz. 44 [Autor/Stand] Im Fall bandenmäßiger oder gewerbsmäßiger Begehung war nach § 150 Abs. 1 StGB a.F. bis zum 30.6.2017 die Anordnung des erweiterten Verfalls nach § 73d StGB a.F. vorgesehen, die nur möglich war, wenn ein solcher Verweis erfolgte. Die ab dem 1.7.2017 geltende Fassung des § 73a StGB (s. Rz. 17) gilt nunmehr für alle Straftatbestände. Rz. 45 [Autor/Stand] § 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Urteil

Rz. 110 [Autor/Stand] Entscheidet das AG aufgrund der Hauptverhandlung durch Urteil über die Steuerordnungswidrigkeit, ist es an die im Bußgeldbescheid des FA festgesetzte Unrechtsfolge nicht gebunden, es gilt kein Verschlechterungsverbot (§ 411 Abs. 4 StPO i.V.m. § 71 OWiG). Das Urteil darf also auch zuungunsten des Betroffenen vom Bußgeldbescheid abweichen, d.h. der Richte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vollendung und Beendigung

Rz. 71 [Autor/Stand] Vollendet ist § 257 StGB bereits mit der Erbringung der Hilfeleistung, da es auf das Gelingen der Vorteilssicherung nicht ankommt. Streitig ist, ob die Vorschriften der tätigen Reue entsprechend auf § 257 StGB anwendbar sind[2]. Die Beendigung der Begünstigung ist mit tatsächlicher Vorteilssicherung oder ihrem endgültigen Fehlschlag anzunehmen. Die Verjä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bußgeldverfahren gegen Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe

Rz. 146 [Autor/Stand] Im Bußgeldverfahren gegen Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer gibt die FinB der zuständigen Berufskammer Gelegenheit zur Stellungnahme (§ 411 AO). Wegen der Einzelheiten dieser Anhörung wird auf die Kommentierung zu § 411 AO hingewiesen.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Formale Abgrenzung

Rz. 16 [Autor/Stand] Nach der früheren Regelung (s. Rz. 1) stellte jede strafbewehrte Verletzung einer steuerlichen Pflicht ein Steuervergehen unabhängig davon dar, ob der Straftatbestand selbst Teil eines Steuergesetzes war. Demgegenüber liegt der heutigen Regelung eine formale Abgrenzung zugrunde. Nicht der materielle (steuerrechtliche) Unrechtsgehalt der jeweiligen Strafv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Vollendung und Beendigung

Rz. 41 [Autor/Stand] Vollendet ist die Steuerzeichenfälschung nach § 148 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB mit Vornahme der genannten Tathandlungen. Nicht erforderlich ist, dass der Täter die Steuerzeichen entsprechend seiner Absicht tatsächlich verwendet. Beendigung ist mit der letzten Verwendung des Steuerzeichens anzunehmen.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Keine rechtliche Bindung des Gerichts

Rz. 123 [Autor/Stand] Das Gericht ist im Bußgeldverfahren an die Beurteilung der Tat als Ordnungswidrigkeit nicht gebunden (§ 81 Abs. 1 Satz 1 OWiG). Damit stellt das Gesetz noch einmal ausdrücklich klar, dass durch den Bußgeldbescheid der Untersuchungsgegenstand im Hauptverfahren nur in tatsächlicher, nicht in rechtlicher Hinsicht begrenzt wird. Beispiel L ist durch Bußgeldb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Ausschließliche Zuständigkeit im gerichtlichen Bußgeldverfahren

Rz. 19 [Autor/Stand] Im gerichtlichen Verfahren (s. Rz. 108 ff.) obliegen allein der StA die Aufgaben der Verfolgungsbehörde (§ 69 Abs. 4 OWiG nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, § 85 Abs. 4 Satz 3 OWiG im Wiederaufnahmeverfahren, § 87 Abs. 4 Satz 2 OWiG im Nachverfahren gegen einen Bußgeldbescheid). Sie ist aber nicht zur Teilnahme an der Hauptverhandlung verpflichtet...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einstellung

Rz. 67 [Autor/Stand] Die FinB/StA stellt das Bußgeldverfahren ein, wenn nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Verdacht unbegründet ist oder ein Verfahrenshindernis (s. Rz. 46 ff.) besteht (§ 410 Abs. 1 AO, § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO). Gemäß § 410 Abs. 1 AO, § 47 Abs. 1 Satz 2 OWiG kann die Verfolgungsbehörde das Verfahren (ganz oder teilweise) einstellen, wen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Schon § 356 RAO 1919[2] als Vorläufer des heutigen § 369 AO definierte Steuervergehen in ähnlicher Weise wie die heutige Regelung als "strafbare Verletzungen von Pflichten, die die Steuergesetze im Interesse der Besteuerung auferlegen"; ebenfalls eingeschlossen war die Begünstigung. Nach § 355 RAO 1919 fand das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit nich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Prämien- und Zulagenverstöße

Rz. 83 [Autor/Stand] Über die in § 386 Abs. 2 Nr. 1 AO genannten Fälle hinaus sind die FinB ebenfalls zuständig, wenn ausschließlich die Verfolgung eines Verstoßes gegen die genannten Prämien- und Wirtschaftsförderungsgesetze infrage steht (s. die Auflistung Rz. 55 ff.). Denn aufgrund der Tatsache, dass Verstöße gegen die genannten Prämiengesetze als Steuerdelikte zu ahnden ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Das Ermittlungsverfahren

I. Begriff und Zweck Rz. 52 [Autor/Stand] Als Ermittlungs- oder Vorverfahren bezeichnet man bei der Verfolgung von Bußgeldsachen den Verfahrensabschnitt zwischen der Einleitung von Verfolgungsmaßnahmen bis zum Erlass des Bußgeldbescheids durch die Verwaltungs-/FinB bzw. bis zur Erhebung der Anklage durch die StA bei Zusammenhangstaten oder bis zur Einstellungsverfügung durch ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Übernahme bei Zusammenhang zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit

Ergänzender Hinweis: Nr. 110 Abs. 2 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 110) Rz. 11 [Autor/Stand] Besteht zwischen einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit ein Zusammenhang, so kann die StA, die in der Strafsache ermittelt, bis zum Erlass des Bußgeldbescheids durch die Verwaltungsbehörde auch die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit übernehmen ( § 42 Abs. 1 OWiG ). Die Übernahme sol...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Steuerzeichen Rz. 38 [Autor/Stand] Steuerstraftat ist die Wertzeichenfälschung nach § 369 Abs. 1 Nr. 3 AO nur dann, wenn sie Steuerzeichen betrifft. Das sind amtliche, vom Staat ausgegebene Wertzeichen, durch deren Verwendung einzelne Steuern zu entrichten sind und die damit die Zahlung der Steuer mit öffentlichem Glauben, d.h. für und gegen jedermann, nachweisen[2]. Sie w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Eingriffsrechte

Rz. 37 [Autor/Stand] Als Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (ausführlich s. § 385 Rz. 29, Nr. 3 AStBV (St) 2020, s. AStBV Rz. 3) schließt § 46 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 410 Abs. 1 AO einige gravierende Zwangsmaßnahmen im Bußgeldverfahren aus. Das erklärt sich aus dem geringeren Unrechtsgehalt der Ordnungswidrigkeiten. Unzulässig sind danach Anstaltsunterbr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Androhung von Strafe

Rz. 17 [Autor/Stand] Zu unterscheiden sind die Steuerstraftaten insb. von den Steuerordnungswidrigkeiten und Normen mit besonderen steuerrechtlichen oder sonstigen Sanktionen wie dem Verspätungs- (§ 152 AO) oder Säumniszuschlag (§ 240 AO) bzw. dem nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO zu zahlenden Geldbetrag (s. § 398a Rz. 4 m.w.N.). Entscheidend für die Einordnung als Strafnorm ist d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zulässigkeit

a) Voraussetzungen Rz. 117 [Autor/Stand] Der in § 79 Abs. 1 Satz 1 OWiG enthaltene Katalog der Zulässigkeitsvoraussetzungen macht deutlich, dass die Rechtsbeschwerde bei weniger bedeutsamen Ordnungswidrigkeiten ausgeschlossen sein soll (Ausnahme: § 80 OWiG). Die Rechtsbeschwerde ist gegen Urteile und Beschlüsse i.S.v. § 72 OWiG nur statthaft, wenn die Geldbuße 250 EUR überstei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Bußgelderkenntnis im Strafverfahren

Rz. 129 [Autor/Stand] Im Gegensatz zu § 81 OWiG bestimmt § 82 Abs. 1 OWiG , dass das Gericht im Strafverfahren die in der Anklage (oder dem Strafbefehlsantrag) bezeichnete Tat zugleich unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit beurteilt. Da eine Straftat gegenüber einer tateinheitlich begangenen Steuerordnungswidrigkeit materiell den Vorrang hat (vgl. § 19 O...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Wiederaufnahme des Verfahrens

Rz. 136 [Autor/Stand] In eng begrenzten Ausnahmefällen ist trotz rechtskräftiger Entscheidung eine Wiederaufnahme des Bußgeldverfahrens möglich. Für das Wiederaufnahmeverfahren gelten im Wesentlichen die §§ 359–373a StPO entsprechend ( § 85 Abs. 1 OWiG ), so dass auf die bei § 385 (s. § 385 Rz. 840 ff.) gemachten Ausführungen verwiesen werden kann. Die Wiederaufnahme ist bei a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rücknahme des Einspruchs

Rz. 126 [Autor/Stand] Trotz des erteilten Hinweises kann der Betroffene den Einspruch noch zurücknehmen, solange die Hauptverhandlung zur Sache noch nicht begonnen hat[2]. Die gegenteilige Ansicht der Rspr.[3] ist insb. im Vergleich zum Strafbefehlsverfahren nicht nachvollziehbar.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Untersuchungsgrundsatz

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Gleichstellung mit der StA bedeutet u.a., dass die FinB im Bußgeldverfahren nach dem Ermittlungsgrundsatz zu verfahren hat (s. § 385 Rz. 30, 674)[2]. Die FinB muss von Amts wegen die Wahrheit erforschen und dabei ihre Ermittlungen auf alle bedeutsamen Tatsachen und Beweismittel erstrecken. Auch die den Betroffenen entlastenden Umstände sind zu ermitt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Zuständigkeit im Einspruchsverfahren

Rz. 18 [Autor/Stand] Die StA wird zuständig, wenn der Betroffene zulässig gegen den finanzbehördlichen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hat und die FinB, die an dem Bußgeldbescheid festhält, ihr die Akten übersandt hat (§ 410 Abs. 1 AO, § 69 Abs. 4 Satz 1 OWiG, s. Rz. 95).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Pflichten von Zeugen und Sachverständigen

Rz. 63 [Autor/Stand] Führt die FinB die Ermittlungen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit selbst, so sind Zeugen und Sachverständige verpflichtet, auf Ladung der BuStra zu erscheinen und, soweit ihnen kein Zeugnisverweigerungsrecht nach der StPO zusteht, zur Sache wahrheitsgemäß auszusagen oder ihr Gutachten zu erstatten (§ 161a Abs. 1 StPO i.V.m. § 410 Abs. 1 OWiG; s. näher...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ahndung

Rz. 72 [Autor/Stand] Liegen keine Verfahrenshindernisse vor und hält die BuStra (HZA) nach Aufklärung des Sachverhalts eine Steuerordnungswidrigkeit für erwiesen und deren Ahndung mit einer Geldbuße nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 47 Abs. 1 OWiG) für geboten, so erlässt sie gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid (vgl. § 65 OWiG). Als zulässige Sanktion kann im Bußgeldbe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Ähnlichkeiten mit dem (Steuer-)Strafverfahren

Rz. 26 [Autor/Stand] Durch die oben (s. Rz. 5 f.) bereits erwähnten Verweisungen in § 410 Abs. 1 AO, § 46 Abs. 1 und 2 OWiG ist das Bußgeldverfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten in vielen Beziehungen dem Steuerstrafverfahren und dem allgemeinen Strafverfahren angeglichen. Im Folgenden ist daher nur auf einige Besonderheiten bei der Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zuständigkeit des AG

Rz. 97 [Autor/Stand] Zur Entscheidung über den Einspruch ist das AG (Amtsrichter als Einzelrichter) sachlich zuständig (§ 68 Abs. 1 OWiG). Wie im Steuerstrafverfahren gilt die Konzentrationsvorschrift des § 391 AO, nach der grds. das AG örtlich zuständig ist, in dessen Bezirk das LG seinen Sitz hat (Näheres s. Rz. 24 ff.).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 44 [Autor/Stand] Der Betroffene [2] ist auch im Bußgeldverfahren nicht nur "Objekt staatlichen Zwangs"[3], sondern Beteiligter des Verfahrens, zu dessen Gunsten bestimmte rechtsstaatliche Garantien eingreifen. Er ist nicht zur Mitwirkung an der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet, er hat insb. ein Schweigerecht, über das er zu belehren ist (§ 410 Abs. 1 AO, § 46 Abs. 1 OW...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einschränkung der Zuständigkeit

Rz. 7 [Autor/Stand] Gemäß § 35 OWiG steht die primäre Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden (FinB) im Bußgeldverfahren unter dem Vorbehalt einer abweichenden gesetzlichen Zuständigkeitsregelung. Die FinB sind zur Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten nur zuständig, "soweit nicht nach diesem Gesetz die StA oder an ihrer Stelle für einzelne Verfolgungshandlungen der Richte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Schätzung des branchenüblichen Reingewinns

Tz. 25 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung hat jedoch die Möglichkeit, die Überschüsse aus der Verwertung unentgeltlich erworbenen Altmaterials in Höhe des branchenüblichen Reingewinns zu schätzen (§ 64 Abs. 5 AO; Anhang 1b). Insbesondere in den Fällen, in denen den Erlösen keine oder nur geringe Aufwendungen gegenüberstehen und die B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Beweisaufnahme

Rz. 109 [Autor/Stand] Die Vorschriften der StPO über die Beweisaufnahme werden vor allem durch § 77 OWiG modifiziert. Im Bußgeldverfahren gilt nicht das förmliche Beweisrecht des Strafprozesses (s. § 385 Rz. 674, 683). Der Amtsrichter bestimmt vielmehr den Umfang der Beweisaufnahme selbst unter Berücksichtigung der Bedeutung der Sache[2]. Das Gericht kann über die Ablehnungs...mehr