Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.1.1 Allgemeines

Rz. 54 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind die übergehenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit dem gemeinen Wert anzusetzen; für Pensionsverpflichtungen ist wegen § 11 Abs. 1 S. 2 UmwStG der Teilwert nach § 6a EStG maßgebend. Unter den Wirtschaftsgutbegriff des § 11 UmwStG fallen sämtliche aktiven und passiven Wirtschaftsgüter[1] bzw. Vermögensposten[2], al...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung eines besonderen Kirchgelds in Baden

Leitsatz Das besondere Kirchgeld, das in Baden nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KiStG Baden-Württemberg und nach § 4 KiStO Baden erhoben wird, ist nicht verfassungswidrig und verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, nicht gegen den Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung (Art. 20 Abs. 3 GG) und auch nicht gegen den Grundsatz der Individualbesteuerung. Die Erhebung eines besond...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beschränkte Steuerpflicht und Verpflichtung zum Steuerabzug bei zeitlich unbegrenzter Überlassung von Know-how

Leitsatz 1. Die zeitlich unbegrenzte Überlassung von Know-how durch einen ausländischen Vergütungsgläubiger kann zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG führen. Dabei setzt das Tatbestandsmerkmal der tatsächlichen Nutzung des Know-how im Inland nicht voraus, dass das Know-how den vereinbarten Umfang und/oder die vereinbarte Qualität hatte, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 9.2 Hilfe seitens des Jugendamts

Das Jugendamt kann den Elternteil, bei dem das Kind lebt, über die Ansprüche des Kindes beraten und den Elternteil bei der Durchsetzung unterstützen. Das Jugendamt beurkundet kostenlos Erklärungen über die Anerkennung von Unterhaltsansprüchen des Unterhaltsverpflichteten gegenüber minderjährigen Kindern. Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs, die bei einem alleinerzie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 3 Zustellung bei der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung (§ 7 Abs. 3 VwZG)

Rz. 7 Nach Abs. 3 bleiben die auf § 180 Abs. 2 AO beruhenden Regelungen sowie § 183 AO unberührt. Die Tragweite dieser Verweisung ist unklar. Sollte die Verweisung besagen, dass die Regelungen des § 180 Abs. 2 AO bzw. § 183 AO neben dem VwZG anwendbar sind, wäre die Verweisung überflüssig, da das VwZG nur für Zustellungen, nicht für Bekanntgaben gilt, während die in Bezug gen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen[1] mit Wirkung ab 1.11.2008 geändert. Dabei wurde § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VwZG geändert, der § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VwZG neu gefasst und der bisherige § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VwZG in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 VwZG geändert. § 10 Abs. 2 Nr. 1 VwZG wurde durch Gesetz v. 22.1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZG § 3 Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde

1 Zustellung mittels Zustellungsurkunde – Begriff und Bedeutung (§ 3 Abs. 1) 1.1 Zustellungsauftrag Rz. 1 Grundlage der Zustellung ist der Zustellungsauftrag, den die Behörde, die den zuzustellenden Verwaltungsakt erlassen hat (zustellende Behörde), dem Erbringer von Postdienstleistungen (Post) erteilt. Dieser Zustellungsauftrag dokumentiert, dass die Post nur im Auftrag der z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZG § 7 Zustellung an Bevollmächtigte

1 Zustellung an Bevollmächtigte (§ 7 Abs. 1 VwZG) Rz. 1 Die Vorschrift gilt für die Zustellung sowohl schriftlicher als auch elektronischer Dokumente. Für die Regelung, ob an den Stpfl. oder den Bevollmächtigten zuzustellen ist, unterscheidet das Gesetz danach, ob die Zustellung an einen Bevollmächtigten gerichtet werden können.[1] Hat der Bevollmächtigte eine schriftliche Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 1 Zustellung an Geschäftsunfähige, beschränkt Geschäftsfähige oder Betreuer

Rz. 1 § 6 VwZG gilt für die Zustellung sowohl schriftlicher als auch elektronischer Dokumente. Nach § 6 Abs. 1 VwZG setzt die Entgegennahme von Zustellungen in eigener Sache unbeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus, die sich nach dem BGB richtet. Zum Geschäftsunfähigen vgl. § 104 BGB, zu beschränkt Geschäftsfähigen § 107–113 BGB. Soweit ein Minderjähriger für bestimmte Kreise ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 1 Zustellung an Bevollmächtigte (§ 7 Abs. 1 VwZG)

Rz. 1 Die Vorschrift gilt für die Zustellung sowohl schriftlicher als auch elektronischer Dokumente. Für die Regelung, ob an den Stpfl. oder den Bevollmächtigten zuzustellen ist, unterscheidet das Gesetz danach, ob die Zustellung an einen Bevollmächtigten gerichtet werden können.[1] Hat der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht vorgelegt hat, sind Zustellungen an diese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 4 Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten (Abs. 3)

Rz. 14 Abs. 3 enthält als Alternative für bestimmte Formen der Zustellung im Ausland die Möglichkeit für die Behörde, die Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu verlangen. Diese Möglichkeit kommt nur in Betracht, wenn die Zustellung nach Abs. 1 Nr. 2 (Zustellung unter Einschaltung der deutschen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen im Ausland)...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZG § 8 Heilung von Zustellungsmängeln

1 Allgemeines Rz. 1 § 8 VwZG gilt für die Zustellung sowohl von schriftlichen als auch – nach Maßgabe des § 8 letzter Halbsatz VwZG – von elektronischen Dokumenten. Die Vorschrift bezweckt, Zustellungen nicht an formellen Fehlern scheitern zu lassen, wenn feststeht, dass der Empfänger die Sendung tatsächlich erhalten hat. Die Vorschrift ist weitgehend an § 189 ZPO angepasst.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZG § 9 Zustellung im Ausland

1 Allgemeines Rz. 1 § 9 Abs. 2 Satz 3 VwZG wurde neu gefasst mit Wirkung ab 18.12.2008.[1] § 9 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Satz 3 VwZG wurden geändert und § 9 Abs. 3 Satz 7 VwZG wurden mit Wirkung ab 3.5.2011 eingefügt durch das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 28.4.2011.[2] 2 Zustellung im Ausland (§ 9 Abs. 1 VwZG) Rz. 2 Zustellung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZG § 6 Zustellung an gesetzliche Vertreter

1 Zustellung an Geschäftsunfähige, beschränkt Geschäftsfähige oder Betreuer Rz. 1 § 6 VwZG gilt für die Zustellung sowohl schriftlicher als auch elektronischer Dokumente. Nach § 6 Abs. 1 VwZG setzt die Entgegennahme von Zustellungen in eigener Sache unbeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus, die sich nach dem BGB richtet. Zum Geschäftsunfähigen vgl. § 104 BGB, zu beschränkt Gesc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZG § 4 Zustellung durch die Post mittels Einschreiben

1 Allgemeines Rz. 1 § 4 VwZG ermöglicht die Zustellung durch die Post oder eines Postdienstleisters mittels Einschreiben. Diese Zustellungsart gilt nur für schriftliche Dokumente, nicht für elektronische, da diese Zustellungsart "Übergabe" oder "Rückschein" voraussetzt. Beide Arten der Bekanntgabe stellt die Post nur für schriftliche Dokumente zur Verfügung. 2 § 4 Abs. 1 VwZG ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZG § 5 Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung

1 Allgemeines Rz. 1 § 5 VwZG lässt eine vereinfachte Zustellung gegen Empfangsbekenntnis und ferner eine elekronische Zustellung zu. Die Vorschrift wurde durch das Vierte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften v. 11.12.2008[1] durch Aufhebung des § 5 Abs. 4 S. 2 VwZG und Neufassung des § 5 Abs. 5 VwZG und Einfügung des Abs. 6 und 7 geändert. Durch d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZG § 5a Elektronische Zustellung gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste

1 Allgemeines Rz. 1 Der durch das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 28.4.2011[1] eingefügte und durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten v. 10.10.2013[2] geänderte § 5a VwZG sieht in Erweiterung des § 5 Abs. 4 VwZG sowie § 5 Abs. 5 Satz 1 und 2 VwZG eine elektronischen Zustellung unter ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZG § 10 Öffentliche Zustellung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen[1] mit Wirkung ab 1.11.2008 geändert. Dabei wurde § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VwZG geändert, der § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VwZG neu gefasst und der bisherige § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VwZG in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 VwZG geändert. § 10 Abs. 2 Nr. 1 VwZG wurde durch G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 3 Anwendung der §§ 177 bis 181 ZPO

Rz. 10 Für die Durchführung der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis verweist Abs. 2, für die Zustellung mit Zustellungsurkunde, auf §§ 177–181 ZPO. Nicht erfasst vom Verweis ist anders als in § 3 Abs. 2 VwZG der Verweis auf § 182 ZPO. Nach § 177 ZPO kann die Zustellung an jedem Ort erfolgen, an dem der Zustellungsempfänger angetroffen wird.[1] Rz. 11 Das zuzustellende Schrifts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 6 Elektronische Zustellung (§ 5 Abs. 5 VwZG)

Rz. 17 Abs. 5 enthält eine besondere Regelung für die Zustellung elektronischer Dokumente, die neben die elektronische Zustellung nach Abs. 4 tritt. Nach dieser Vorschrift kann sowohl an die in Abs. 4 genannten Institutionen und Personen als auch an andere Personen (Unternehmen, Privatpersonen) elektronisch zugestellt werden. Der Unterschied zu Abs. 4 besteht darin, dass bei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2 Heilung nur bei formellen, nicht bei inhaltlichen Mängeln

Rz. 2 Eine Heilung kommt nur bei formellen Fehlern, z. B. bei Verstößen gegen § 3 VwZG [1], gegen § 7 VwZG [2] oder gegen die Regeln der öffentlichen Zustellung in Betracht.[3] Nicht nach § 8 VwZG geheilt werden können inhaltliche, materielle Fehler des Verwaltungsakts, etwa Fehler in der Adressierung.[4]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2 Zustellung im Ausland (§ 9 Abs. 1 VwZG)

Rz. 2 Zustellungen als Hoheitsakte sind nur in Gebieten zulässig, die der deutschen Hoheitsgewalt unterliegen. Zustellungen im Ausland haben nach § 9 VwZG zu erfolgen. Wird im Ausland auf andere Weise zugestellt, z. B. nach § 5 VwZG, ist die Zustellung unheilbar unwirksam, da die deutsche Hoheitsgewalt ein solches Handeln nicht deckt. Es handelt sich nicht nur um eine grund...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2 Zustellung an Behörden, juristische Personen usw. (§ 6 Abs. 2 VwZG)

Rz. 2 Abs. 2 bestimmt, dass bei Zustellungen an Behörden an den Behördenleiter, an Körperschaften usw. an den gesetzlichen Vertreter zuzustellen ist. Der Zusatz "z. Hd. des Behördenleiters/des Vorstands" ist nur erforderlich, wenn eine Ersatzzustellung ausgeschlossen sein soll; bei Fehlen dieses Zusatzes ist die Zustellung daher nicht unwirksam.[1] Die Bekanntgabe kann auch ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 4 Einschränkung des Zustellungsrechts (§ 5 Abs. 3 VwZG)

Rz. 12 Abs. 3 regelt die Zeit, während der zugestellt werden darf. Grundsätzlich nicht zugestellt werden darf zur Nachtzeit und an allgemeinen Feiertagen. Die Einschränkung der Zustellung gilt nur für zur Nachtzeit begonnene Zustellungen, nicht für vorher begonnene, bei Eintritt der Nachtzeit fortgeführte Zustellungen. Ist die Zustellung zur Tageszeit begonnen, aber ergebnis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2 Verfahren bei der Zustellung (§ 3 Abs. 2)

2.1 Ort der Zustellung (§ 3 Abs. 2 S. 1 VwZG i. V. m. § 177 ZPO) Rz. 12 Das Verfahren bei der Zustellung richtet sich gem. § 3 Abs. 2 VwZG nach §§ 177–182 ZPO. Das Schriftstück kann der Person, der zugestellt werden soll, an jedem Ort übergeben werden, an dem sie angetroffen wird. § 177 ZPO ermöglicht die Zustellung an jedem Ort, an dem sich der Adressat aufhält, also auch un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 1 Zustellung mittels Zustellungsurkunde – Begriff und Bedeutung (§ 3 Abs. 1)

1.1 Zustellungsauftrag Rz. 1 Grundlage der Zustellung ist der Zustellungsauftrag, den die Behörde, die den zuzustellenden Verwaltungsakt erlassen hat (zustellende Behörde), dem Erbringer von Postdienstleistungen (Post) erteilt. Dieser Zustellungsauftrag dokumentiert, dass die Post nur im Auftrag der zustellenden Behörde tätig wird. Die öffentlich-rechtlichen Wirkungen der Zus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.10 Zustellungsurkunde (§ 3 Abs. 2 S. 1 VwZG i. V. m. § 182 ZPO)

2.10.1 Allgemeines Rz. 44 Die Zustellung hat der Postbedienstete durch die Zustellungsurkunde zu beurkunden und diese an die zustellende Behörde zurückzuleiten. Die Zustellungsurkunde wird von der zustellenden Behörde vorbereitet und der Post übergeben. Das Gesetz enthält keine näheren Bestimmungen über die Ausgestaltung der Zustellungsurkunde. Der Inhalt der Zustellungsurkund...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.2 Zustellung durch Zustellungsersuchen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 und 3 VwZG)

Rz. 5 Die Regelung des Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 2 enthält mehrere Zustellungsmöglichkeiten. Es ist möglich, dass völkerrechtliche Verträge über das Zustellungsverfahren den unmittelbaren Verkehr zwischen inländischen und ausländischen Behörden vorsehen. In diesem Fall ersucht die inländische zustellende Behörde unmittelbar die ausländische Behörde um die Zustellung.[1] Umfang...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 3 § 4 Abs. 2 VwZG

Rz. 4 § 4 Abs. 2 S. 1 VwZG lässt für den Nachweis der Zustellung den Rückschein genügen. Damit erhält die Behörde ein Empfangsbekenntnis des Empfängers, sodass damit die Tatsache und der Zeitpunkt der Zustellung feststehen. Tag der Zustellung ist derjenige Tag, der auf dem Rückschein angegeben worden ist. Der Rückschein erbringt Beweis über das Datum der Zustellung. Er ist ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 5 Tatsächlicher Zugang erforderlich

Rz. 5 Das Schriftstück muss in den Machtbereich des Empfangsberechtigten gelangt sein.[1] Beweispflichtig dafür, dass der Empfangsberechtigte das Schriftstück tatsächlich erhalten hat, ist die Behörde.[2] Hierfür kann sich die Behörde aller Beweismittel bedienen; auch aus einem schlüssigen Verhalten des Empfängers bzw. des Empfangsberechtigten können Schlüsse gezogen werden....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 5 Vereinfachte Zustellung (§ 5 Abs. 4 VwZG)

Rz. 13 An die in Abs. 4 genannten Institutionen und Personen ist eine vereinfachte Zustellung möglich. Diese Regelung gilt für die Zustellung sowohl schriftlicher als auch elektronischer Dokumente. Die Aufzählung in Abs. 4 ist abschließend, sodass an dort nicht genannte Personen nicht in der vereinfachten Form des Abs. 4 zugestellt werden kann. Für die Zustellung elektronisch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2 § 4 Abs. 1 VwZG

Rz. 2 Die Zustellung durch die Post bzw. Postdienstleisters mittels eingeschriebenen Brief ist gegenüber der Zustellung mit Zustellungsurkunde die einfachere Zustellungsart. Sie begründet jedoch keinen vollen Beweis für die Durchführung der Zustellung, sondern nur eine widerlegbare Vermutung. Diese Zustellungsart gilt jedenfalls für Briefe; die Anwendbarkeit dieser Vorschrif...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.8 Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten (§ 3 Abs. 2 S. 1 VwZG i. V. m. § 180 ZPO)

Rz. 28 § 180 ZPO enthält eine besondere Art der Ersatzzustellung, wenn in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Zustellungsempfängers eine geeignete Ersatzperson nicht vorgefunden wird. Rz. 29 Die Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten ist nur zulässig bei der Zustellung in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Zustellungsempfängers[1], nicht bei der Zustell...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 3 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 3 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Heilungswirkung ist der, in dem der Empfangsberechtigte das Schriftstück tatsächlich in einer Weise erhalten hat, dass er von dem Inhalt Kenntnis nehmen konnte.[1] Ausreichend ist nach den allgemeinen Bekanntgabe- und Zugangserfordernissen, dass das Schriftstück in den Machtbereich gelangt ist und die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.1 Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 VwZG) oder elektronische Übermittlung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 VwZG)

Rz. 4 Abs. 1 zählt 4 verschiedene Formen der Zustellung im Ausland auf, wobei Abs. 2 jeweils regelt, in welchem Zeitpunkt bei den einzelnen Zustellungsarten die Zustellung als bewirkt gilt. Die einfachste Form[1] der Zustellung im Ausland ist die Zustellung durch die zustellende Behörde unter Verwendung der Post. Diese Art der Zustellung ist nur möglich als Zustellung durch E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 3 Nachweis der Zustellungen

Rz. 13 Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein.[1] Bei der Zustellung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und 3 VwZG genügt ein Zeugnis der ersuchten Behörde.[2] Dieses Zeugnis ist öffentliche Urkunde i. S. d. § 418 ZPO.[3] Der Nachweis der Zustellung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 VwZG richtet sich nach § 5 Abs. 7 S. 1 bis 3 VwZG sowie nach § 5a Abs. 3 und 4 S. 1, 2 und 4 VwZG.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 3 Mehrere gesetzliche Vertreter (§ 6 Abs. 3 VwZG)

Rz. 3 Bei mehreren Behördenleitern oder gesetzlichen Vertretern genügt die Zustellung an einen von ihnen, und zwar auch dann, wenn Gesamtvertretung besteht. Bei Eltern als gesetzlichen Vertretern genügt daher die Zustellung an den Vater oder die Mutter.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 4 Prüfungspflicht zustellender Bediensteter (§ 6 Abs. 4 VwZG)

Rz. 4 Abs. 4 enthält den Grundsatz, dass für die ordnungsgemäße Adressierung die Behörde verantwortlich ist, die die Zustellung veranlasst. Für die die Zustellung ausführende Behörde oder Stelle ist allein die tatsächlich angegebene Anschrift maßgebend.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2 Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung (§ 10 Abs. 1 VwZG)

Rz. 2 Die in § 10 Abs. 1 VwZG aufgeführten drei Nummern sind sehr eng auszulegen. An die jeweiligen Voraussetzungen sind hohe Anforderungen anzulegen. 2.1 Unbekannter Aufenthalt des Empfängers und fehlender Vertreter (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VwZG) Rz. 2a Voraussetzung für die öffentliche Zustellung ist, dass der Aufenthaltsort des Empfängers der zuzustellenden Sendung unbekannt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.5 Keine Zustellung an andere Personen

Rz. 24 An andere als die in § 178 Abs. 1 ZPO genannten Personen kann die Ersatzzustellung nicht erfolgen. Die Einschränkung der Eignung als Ersatzperson nach § 178 Abs. 2 ZPO, wenn die Ersatzperson Gegner in dem Rechtsstreit ist, in dem die Zustellung erfolgt, ist im Steuerverfahren gegenstandslos.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 VwZG ermöglicht die Zustellung durch die Post oder eines Postdienstleisters mittels Einschreiben. Diese Zustellungsart gilt nur für schriftliche Dokumente, nicht für elektronische, da diese Zustellungsart "Übergabe" oder "Rückschein" voraussetzt. Beide Arten der Bekanntgabe stellt die Post nur für schriftliche Dokumente zur Verfügung.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 3 Anordnung und Durchführung der öffentlichen Zustellung (§ 10 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 VwZG)

Rz. 5 Öffentliche Zustellungen im Verwaltungsverfahren werden gem. § 10 Abs. 1 S. 2 VwZG durch den zeichnungsberechtigten Beamten angeordnet. Rz. 6 Die öffentliche Zustellung erfolgt, indem eine Benachrichtigung (nicht das zuzustellende Schriftstück) an der allgemein hierfür bestimmten Stelle (Tafel für öffentliche Bekanntmachungen) ausgehängt wird. Die Benachrichtigung kann ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2 Zustellung gegen Empfangsbekenntnis (§ 5 Abs. 1 VwZG)

Rz. 2 Bei der Zustellung nach Abs. 1 wird dem Empfangsberechtigten das zuzustellende Schriftstück durch einen Bediensteten der Behörde übergeben; der Empfangsberechtigte bestätigt den Empfang durch seine Unterschrift auf dem Empfangsbekenntnis. Da die Zustellung durch Aushändigung eines Umschlags erfolgt, also durch physische Übergabe des zuzustellenden Dokuments, ist eine el...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.10.2 § 418 ZPO

Rz. 45 Die Beurkundung erbringt den vollen Beweis der Bekanntgabe, jedoch ist der Gegenbeweis möglich.[1] Die Zustellung ist daher i. d. R. an dem Tag bewirkt, der in der Zustellungsurkunde als Zustellungsdatum beurkundet ist. Das gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt selbst ein späteres Datum als das Zustellungsdatum ausweist, weil der Verwaltungsakt vordatiert ist. Jedoc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.2 Ersatzzustellung in der Wohnung (§ 3 Abs. 2 S. 1 VwZG i. V. m. § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO)

Rz. 13 § 178 ZPO regelt, wem das zuzustellende Schriftstück ausgehändigt werden kann, wenn der Empfänger in der Wohnung, seinen Geschäftsräumen bzw. einer Gemeinschaftseinrichtung nicht angetroffen wird. In diesen Fällen kann die Zustellung dadurch erfolgen, dass das zuzustellende Schriftstück einer anderen Person (Ersatzperson für den Zustellungsempfänger) übergeben wird (E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.9 Ersatzzustellung durch Niederlegung (§ 3 Abs. 2 VwZG i. V. m. § 181 ZPO)

Rz. 33 § 181 ZPO lässt die Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der von der Post dazu bestimmten Stelle unter Benachrichtigung des Empfängers zu, wenn der Zustellungsempfänger nicht angetroffen wurde und eine Ersatzzustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1, 2 ZPO nicht möglich war, weil eine empfangsberechtigte Person nicht angetroffen wurde. § 3 Abs. 2 VwZG enthält darüber hina...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 8 Nachweis der elektronischen Zustellung durch Empfangsbekenntnis (§ 5 Abs. 7 VwZG)

Rz. 23 Der Nachweis der elektronischen Zustellung nach Abs. 4 oder 5 wird gem. § 5 Abs. 7 S. 1 VwZG durch das Empfangsbekenntnis erbracht. Die Ausfertigung des Empfangsbekenntnisses ist Beurkundung dieses Zeitpunkts und damit formelle Voraussetzung für den Eintritt der Beweisfunktion des Empfangsbekenntnisses, nicht aber materielle Voraussetzung für die Zustellung. Der Zustel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 6 Rechtsbehelfsfristen

Rz. 9 Wird ein Zustellungsmangel geheilt, beginnt die Einspruchsfrist mit dem tatsächlichen Zugang des Dokuments. Mit dem Zugang des Dokuments i. S. d. § 8 VwZG wird auch die Klagefrist ausgelöst.[1] Bei einem elektronischen Dokument tritt eine Heilung erst dann ein, wenn der Empfänger das Empfangsbekenntnis zurückgesandt hat.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2 Elektronische Zustellung gegen Abholbestätigung, Abs. 1–3

Rz. 2 Eine weitere Möglichkeit – neben § 5 Abs. 4 VwZG und § 5 Satz 1 und 2 VwZG – ist die Zustellung über De-Mail-Dienste durch einen nach § 17 De-Mail-Gesetz akkreditierten Diensteanbieter. Dies gilt sowohl für die obligatorische als auch für die fakultative elektronische Zustellung nach § 5 Abs. 5 Satz 1 VwZG und erfasst auch die Adressaten der vereinfachten Zustellung na...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der durch das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 28.4.2011[1] eingefügte und durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten v. 10.10.2013[2] geänderte § 5a VwZG sieht in Erweiterung des § 5 Abs. 4 VwZG sowie § 5 Abs. 5 Satz 1 und 2 VwZG eine elektronischen Zustellung unter Einbeziehung ...mehr