Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungspraxis zur Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen ab dem Jahr 2014

Kommentar Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Höhe des Zinssatzes nach § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für Zeiträume ab 2014 beanstandet hat, legt die Finanzverwaltung nun die Folgen für die Besteuerungspraxis fest. Verzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen Die Zinsregelung nach § 238 Abs. 1 AO i. V. m. § 233a AO – die sog. Vollverzinsung – soll ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015

Leitsatz Im Jahr 2015 bestand hinsichtlich der Erfassung von Bareinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch bei sog. bargeldintensiven Betrieben mit offener Ladenkasse kein dem Gesetzgeber zuzurechnendes strukturelles Vollzugsdefizit. Normenkette § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 41 Abs. 1 und 2 FGO, § 137, §§ 140 ff., § 146b, §§ 147 ff., § 193 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Skat

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Beim Skat stellt sich die Frage, ob es sich um Sport i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) handelt. Ein wesentliches Element des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO, Anhang 1b) ist die körperliche Ertüchtigung. Dieses Merkmal ist nicht erfüllt beim Skat. Mit Urteil vom 17.02.2000, BFH/NV 2000, 1071 hat der BFH entschieden, dass das Skatspiel ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sitzverlegung

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Zu unterscheiden ist zwischen der Verlegung der durch den Verein/die Körperschaft genutzten (Geschäfts-)Anschrift, der Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes sowie der Verlegung des tatsächlich zu bestimmenden Orts der Geschäftsleitung (Verwaltungssitz). Die Anschriftsverlegung verlangt lediglich die Anmeldung der neuen Anschrift zum zuständigen Vere...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, und Müllverbrennung und -entsorgung

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bei der Müllbeseitigung ist zunächst zu unterscheiden zwischen Abfällen zur Beseitigung (in der Regel der Hausmüll), den Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsgebieten als privaten Haushalten (gewerbliche Siedlungsabfälle, haushaltsnaher Gewerbemüll) und Abfällen zur Verwertung. Die Abfälle zur Beseitigung sind eine hoheitliche Tätigkeit de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Bedürftigkeit i. S. v. § 53 AO

1. Allgemeines Tz. 8 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 In § 53 AO (Anhang 1b) wird bezüglich der Hilfsbedürftigkeit folgende Unterscheidung getroffen: persönliche Hilfsbedürftigkeit (s. § 53 Nr. 1 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 53 AO TZ 4, Anhang 2); wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit (s. § 53 Nr. 2 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 53 AO TZ 5, Anhang 2). Tz. 9 Stand: EL 123 – ET: 09/2021...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.5 Aufbewahrung von Rechnungen

Tz. 23 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach § 14b Abs. 1 UStG (Anhang 5) hat der Unternehmer folgende Unterlagen aufzubewahren: ein Doppel der Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat; alle Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat. Tz. 2...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 8 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 In § 53 AO (Anhang 1b) wird bezüglich der Hilfsbedürftigkeit folgende Unterscheidung getroffen: persönliche Hilfsbedürftigkeit (s. § 53 Nr. 1 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 53 AO TZ 4, Anhang 2); wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit (s. § 53 Nr. 2 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 53 AO TZ 5, Anhang 2). Tz. 9 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Das nachfolgen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, bedürftige Personen selbstlos (§ 55 AO, Anhang 1b) zu unterstützen. § 53 Nr. 1 AO (Anhang 1b) stellt auf den Personenkreis ab, der infolge des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angew...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Einkünfte und Bezüge

Tz. 26 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bezüge i. S. d. § 53 Nr. 2 AO (Anhang 1b) sind alle Einkünfte i. S. d. EStG (s. § 2 EStG, Anhang 10) und andere zur Bestreitung des Unterhalts bestimmte oder geeignete Bezüge, die der Alleinstehende oder der Alleinerziehende und die sonstigen Haushaltsangehörigen erzielen. Zu den Bezügen zählen nicht Leistungen der Sozialhilfe, Leistungen zu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Vereinfachtes Nachweisverfahren bei wirtschaftlich hilfsbedürftigen Personen

Tz. 44 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit bei Empfängern von Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII, des Wohngeldgesetzes, bei Empfängern von Leistungen nach § 27a Bundesversorgungsgesetz (BVersG) oder nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKinderGG) ist als nachgewiesen anzusehen. Der entsprechende Nachweis über den Leistungsbezug kann aber...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Museen

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ertragsteuerliche Behandlung Museen gehören ebenso wie Theater, Kunstausstellungen, kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen zu den Zweckbetrieben nach § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b). Dazu zählen auch künstlerische Nachlässe (Klümpen-Neusel in Winheller/Geibel/Jachmann-Michel, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, Tz. 116). § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b) unters...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Modellbauvereine

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Betreibt ein Modellbauverein neben dem Modellflug auch den Schiffs- und Automodellbau, soll er bereits in der Vergangenheit regelmäßig gemeinnützige Zwecke i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO a. F. verfolgen. Das Hessische FG (Urteil vom 17.08.1993, EFG 1994, 444) geht davon aus, dass § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO a. F. keine abschließende Aufzählung der steuerli...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Grundsatz

Tz. 1 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Die Selbstlosigkeit gehört zu den Grundvoraussetzungen des Gemeinnützigkeitsrechts. § 55 Abs. 1 AO (Anhang 1b) definiert die Selbstlosigkeit dahingehend, dass nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke – zum Beispiel gewerbliche Zwecke oder Erwerbszwecke – verfolgt werden dürfen. Des Weiteren bestimmt die Vorschrift des § 55 Abs. 1 Nr....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Selbstversorgungsbetriebe

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Als Selbstversorgungsbetriebe bzw. Selbstversorgungseinrichtungen gelten landwirtschaftliche Betriebe und Gärtnereien, die der sachgemäßen Ernährung und Versorgung von Anstaltsangehörigen dienen oder andere Einrichtungen, die für die Selbstversorgung der Einrichtung erforderlich sind, wie Tischlereien, Schlossereien (§ 68 Nr. 2 Buchst. a und b AO, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Selbstlosigkeit

Tz. 4 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Die Finanzverwaltung hat in früherer Auffassung eine sog. Geprägetheorie entwickelt, wonach das Überwiegen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs die Selbstlosigkeit tangiert. Soweit also der Umfang des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs die Tätigkeiten im ideellen Bereich, in der Vermögensverwaltung oder i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Stifterunterhalt

Tz. 9 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ebenfalls aufgenommen ist die Sondervorschrift des § 58 Nr. 6 AO (Anhang 1b), die einen angemessenen Unterhalt für den Stifter und seine Angehörigen sowie seine Grabpflege ausdrücklich vorsieht. Dies gilt nach den allgemeinen Begriffen der verdeckten Gewinnausschüttung auch für nahestehende Personen (Seer, in: Tipke/Kruse, AO, § 55 Rz. 16 zu ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Ausnahmeregelungen

Tz. 36 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Einkünfte, Bezüge und Vermögen von Personen, deren wirtschaftliche Lage durch besondere Gründe, z. B. durch Katastrophenfälle, Seuchen oder durch eine andere Notlage hervorgerufen wurde, können die genannten Grenzen übersteigen. Die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit sind in den genannten Fällen auch dann erfüllt. Tz. 37...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Persönliche Hilfsbedürftigkeit (körperliche, geistige oder seelische Bedürftigkeit)

Tz. 11 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bedürftig sind Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe ihrer Mitmenschen angewiesen sind (s. § 53 Nr. 1 AO, Anhang 2); auf ihre wirtschaftliche Lage kommt es insoweit nicht an. Es kommt auch nicht darauf an, dass die Hilfsbedürftigkeit wegen des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Voraussetzungen für die Anerkennung

Tz. 40 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Damit eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft als mildtätigen Zwecken dienend anerkannt werden kann, müssen die bedürftigen Personen ausschließlich und unmittelbar unterstützt werden. Der Begriff der Ausschließlichkeit bezieht sich hierbei nicht nur auf die Tätigkeit der Einrichtung bzw. des Vereins, sondern auch auf die unters...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Motorsportvereine

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nachdem die Voraussetzungen, unter denen der Motorsport als gemeinnützig i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Förderung des Sports; Anhang 1b) anerkannt werden kann strittig waren, hat der BFH im Urteil vom 29.10.1997, BStBl II 1998, 9 folgende Entscheidung getroffen: Motorsport ist Sport i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO und fördert die körperliche Leistun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Voraussetzungen – Unternehmereigenschaft

Tz. 2 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Der Vorsteuerabzug erfordert das Erfüllen sowohl formeller als auch materieller Voraussetzungen. Die materiellen Voraussetzungen unterscheiden sich in persönliche und in sachliche Voraussetzungen. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG (Anhang 5) kann der Vorsteuerabzug nur dann vom Verband/Verein vorgenommen werden, wenn die persönlichen Voraussetzung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit

Tz. 19 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft verfolgt auch dann mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen selbstlos zu unterstützen. § 53 Nr. 2 AO (Anhang 1b) legt die Grenzen der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit entsprechend fest und orientiert sich an den gesetzlichen Vo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Körperliche Hilfsbedürftigkeit

Tz. 15 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Körperlich hilfsbedürftig sind Personen, deren Bewegungsmöglichkeit oder Leistungsvermögen infolge Erkrankungen, Schädigungen oder anderer Umstände in erheblichem Umfang eingeschränkt ist, d. h. bei einem medizinischen Befund, der zu Einschränkungen führt, die die Unterstützung durch Dritte erforderlich macht. Tz. 16 Stand: EL 123 – ET: 09/20...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kultur

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Gemeinnützig und somit ein steuerbegünstigter Zweck ist die Förderung der Pflege von Kulturwerten (s. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b). Die Förderung von Kunst und Kultur umfasst die Bereiche der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und die Förderung von kulturellen Einrichtungen, wie Theatern und Museen, sowie von kulturellen Ver...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Tabelle zur Blindenhilfe, Pflegegeld und den Grundbeträgen

Tz. 25 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Die folgende Tabelle zeigt die Beträge für Blindenhilfe und Pflegegeld sowie die Grundbeträge der Einkommensgrenze nach § 85 Abs. 1, 2 SGB XII.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Geringes Vermögen (Schonvermögen)

Tz. 34 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Als geringfügig sieht die Verwaltung ein Vermögen bis zu einem gemeinen Wert (Verkehrswert) i. H. v. 15 500 EUR an (s. R 33a. 1 Abs. 2 EStR und s. AEAO zu § 53 AO TZ 9, Anhang 2). Es wird z. B. einer Person nicht zugemutet, ein selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung wegen der Bestreitung von Kosten für den Lebensunterhalt zu veräuß...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Drittbegünstigung

Tz. 14 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b) regelt ausdrücklich, dass keine Person durch zweckwidrige Verwaltungsausgaben oder hohe Vergütungen begünstigt werden darf. Im Grundsatz ist dies eine Ausprägung des allgemeinen Mittelverwendungsgebots. Zu diesem Bereich gehören auch Geschäftsführervergütungen und Vergütungen der Organe. Hierzu hat der BFH im ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Modellfluggemeinschaften

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Modellfluggemeinschaften können als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (s. Anhang 1b) nennt die Förderung des Modellflugs ausdrücklich als steuerbegünstigten Zweck (s. AEAO zu § 52 AO TZ 10, Anhang 2). Diese Vereinstypen sollten daher die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit bei ihren zuständ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Geistige Hilfsbedürftigkeit

Tz. 17 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Geistig hilfsbedürftig (behindert) sind Personen, deren Leistungsvermögen infolge einer Schwäche ihrer geistigen Kräfte in erheblichem Umfang beeinträchtigt ist.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Übersicht über die Regelsätze für die Grundsicherung für Arbeitsuchende

3.3.1 Allgemeines Tz. 25a Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, erhalten einheitliche Leistungen (Grundsicherung für Arbeitsuchende) unabhängig vom früheren Verdienst. Die Grundsicherung setzt sich aus einem einheitlichen Regelsatz, evtl. Mehrbedarfszuschlägen und den Kosten für die Unterkunft zusammen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Mittelverwendung für satzungsmäßige Zwecke

Tz. 7 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 AO (Anhang 1b) bestimmt, dass alle Mittel nur ausschließlich für die gemeinnützigen Satzungszwecke der Körperschaft verwendet werden dürfen. Hierzu hat die steuerbegünstigte Körperschaft den gemeinnützigkeitskonformen Mitteleinsatz im Zweifel nachzuweisen. Dazu kann auch eine Mittelverwendungsrechnung dienen. Bedeutun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 25a Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, erhalten einheitliche Leistungen (Grundsicherung für Arbeitsuchende) unabhängig vom früheren Verdienst. Die Grundsicherung setzt sich aus einem einheitlichen Regelsatz, evtl. Mehrbedarfszuschlägen und den Kosten für die Unterkunft zusammen. Für alle Bundesl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verbot vorrangiger Verfolgung eigenwirtschaftlicher Zwecke

Tz. 2 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Das Gesetz wählt die Worte "in erster Linie," was zunächst grundsätzlich nicht jeden wirtschaftlichen Vorteil ausschließt, sondern es bedarf einer Abwägung im Einzelfall, ob die allgemeinfördernde Tätigkeit im Vordergrund steht oder der Nutzen für das Gemeinwohl hinter dem wirtschaftlichen Eigennutzen der Beteiligten zurückbleibt. Das Erforder...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Mitgliederpflege

Tz. 11 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Darüber hinaus ist es gemeinnützigen Vereinen auch erlaubt, Mitgliederpflege zu betreiben und hierzu zählen auch Annehmlichkeiten, die im Rahmen der Betreuung von Mitgliedern allgemein üblich sind (AEAO Nr. 10 zu § 55 Abs. 1 AO, Anhang 2). Diese Annehmlichkeiten sind ähnlich (R 19.5, 19.6 LStRL) zu werten. Als zulässige Zuwendungen werden an...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Modellflugabteilungen

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Vereine, die den Modellflug fördern, erhalten für ihre Modellflugabteilungen die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit. Sie können daher für diese Abteilungen auch steuerbegünstigte Zuwendungen in Empfang nehmen. Mitgliederbeiträge und Aufnahmegebühren können aber nicht zum Abzug bei den Sonderausgaben (hier: Zuwendungen/Spenden) gelangen (s. §...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Grundsatz der Vermögensbindung

Tz. 15 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Der Grundsatz der Vermögensbindung ist in § 61 AO (Anhang 1b) speziell geregelt und verlangt, dass gemeinnützig gebundenes Vermögen auch bei Auflösung, Aufhebung oder Wegfall der begünstigten Zwecke weiterhin für begünstigte Zwecke zu verwenden ist. Literatur: Alber, Gemeinnützigkeit im Ertragsteuerrecht, Stuttgart 2018; Augsten, Steuerrecht i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3.2 Regelsätze gültig seit 01.01.2021

Tz. 25b Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Als Regelbedarfe nach § 20 Abs. 2 bis 4 sowie § 23 Nr. 1 SGB II werden für die Zeit ab 01.01.2021 anerkannt:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Seelische Hilfsbedürftigkeit

Tz. 18 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Seelisch behindert sind Personen, deren Leistungsvermögen durch Psychosen, durch Störungen infolge von Krankheiten und Verletzungen des Gehirns, durch Suchtkrankheiten, durch Neurosen und sonstige Persönlichkeitsstörungen in erheblichem Umfang beeinträchtigt ist. Ein Fall der seelischen Hilfsbedürftigkeit ist auch bei der "Telefonseelsorge" ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3.4 Schulzuschuss

Tz. 25d Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Jeder Schüler, der eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht, bekommt eine zusätzliche Leistung i. H. v. insgesamt 150 EUR/Schuljahr(s. § 28 Abs. 3 SGB II). Dieses Geld ist ausschließlich für den persönlichen Schulbedarf (z. B. Schreib- und Rechenmaterialien, Turnzeug, Schulranzen usw.) bestimmt. Anspruchsberechtigt sind Schüler, d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3.3 Zusatzleistungen

Tz. 25c Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Zusätzlich zur Regelleistung sind folgende Leistungen möglich: Leistungen für die Wohnung (Miete und Heizung), Mehrbedarf bei Alleinerziehung, Schwangerschaft, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung wegen Krankheit (Diät), Leistungen für einmalige Bedarfe: Erstausstattung für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt, Erstausstattung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gewinnausschüttungsverbot und sonstige Zuwendungen an Mitglieder

Tz. 8 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Das Gewinnausschüttungsverbot umfasst offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie variable Gewinnanteile. Davon unbenommen sind Mittelweiterleitungen an gleichfalls steuerbegünstigte (gemeinnützige) Anteilseigner nach § 58 Nr. 1 AO (Anhang 1b). Daneben gilt auch ein Verbot von sonstigen Zuwendungen an Mitglieder, wobei Mitglieder hier auc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Übersicht über die Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII für die Zeit seit 01.01.2021

Tz. 21 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Es gelten die folgenden Regelsätze pro Bundesland. Zum Aufbau der Regelsätze s. § 28 SGB XII i. V. m. der Anlage zu § 28 SGB XII.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Methoden der Aufteilung

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Elektronische Rechnungen

Tz. 13 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Rechnungen können, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers – auch auf elektronischem Weg ausgestellt und empfangen werden (s. § 14 Abs. 1 Satz 7, 8 UStG, Anhang 5). Als elektronische Rechnung gilt hierbei jede Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird (z.B als PDF-Anhang einer E-Mail, der Download von ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.3.1.3 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge aufgrund § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO

Rz. 121 Als weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 2 S. 2 EStG wird eine fehlende tatsächliche Besteuerung der korrespondierenden Erträge konstatiert. Hierzu kann es kommen, wenn nach der Bruchteilsbetrachtung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO Leistungsbeziehungen zwischen der aus deutscher Sicht vermögensverwaltenden Personengesellschaft, die im Staat ihrer Errichtung als in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.3 Ausnahme bei doppelt berücksichtigten Erträgen (Abs. 2 S. 3)

Rz. 106 § 4k Abs. 2 S. 3 EStG setzt Art. 9 i. V. m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. b ATAD in nationales Recht um. Rz. 107 Die Regelung sieht eine Ausnahme von dem Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 4k Abs. 2 S. 1 EStG vor, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Stpfl. gegenüberstehen, die sowohl im Inland als auch nachweislich in dem Staat des Gläubigers oder, wenn es ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.4 Ausnahme bei doppelt berücksichtigten Erträgen (Abs. 4 S. 3)

Rz. 160 Sofern doppelt berücksichtigte Aufwendungen vorliegen und Deutschland nach den Vorrangigkeitsregelungen des § 4k Abs. 4 S. 2 EStG grundsätzlich zur Versagung der doppelt berücksichtigen Ausgaben berechtigt ist, findet gem. § 4k Abs. 4 S. 3 EStG gleichwohl keine Versagung des Betriebsausgabenabzugs im Inland statt, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Stpfl. gege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.3.2 Rechtsfolge: Erfassung von Betriebseinnahmen

Rz. 122 Anders als die übrigen Rechtsfolgen des § 4k EStG, sieht § 4k Abs. 2 S. 2 EStG kein Abzugsverbot für Betriebsausgaben, sondern ein Einbeziehungsgebot für Betriebseinnahmen vor.[1] Rz. 123 § 4k Abs. 2 S. 2 EStG ordnet an, dass § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO keine Anwendung findet. Die Folge dessen ist, dass die Leistungsbeziehung anerkannt wird und die Erträge beim inländischen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.2.1 Besteuerungsinkongruenz zwischen anderen Staaten

Rz. 172 Voraussetzung ist, dass der ausl. Gläubiger des Stpfl. oder ein weiterer Gläubiger Aufwendungen hat, die nach § 4k EStG einem Abzugsverbot unterliegen würden, wenn der (weitere) Gläubiger unbeschränkt stpfl. wäre ("hybride" Aufwendungen).[1] Rz. 173 Für den Anwendungsbereich des § 4k Abs. 5 S. 1 EStG müssen somit Aufwendungen vorliegen, die selbst nicht unter das Betr...mehr