Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Verfolgung von Straftaten obliegt nach §§ 152 Abs. 2, 160 StPO grundsätzlich der Staatsanwaltschaft. Die praktische Durchführung kann sie entweder selbst vornehmen oder sich dafür ihrer Ermittlungspersonen[1], regelmäßig Bediensteten der Polizeibehörden[2] bedienen. Dieses Ermittlungsmonopol der Staatsanwaltschaft erfährt im Bereich der Steuerstraftaten[3] dahingeh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4 Grenzen der Mitwirkung

Rz. 12 Durch seine systematische Stellung im Gesetz begrenzt § 402 AO die Pflichten der Bediensteten der BuStra als Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft nur auf das Ermittlungsverfahren. Die Pflicht, den Anweisungen der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten, gilt daher nur in diesem Verfahrensabschnitt und endet mit der Anklageerhebung.[1] Ersucht das Gericht im Zwischen- ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Rechte und Pflichten der Polizeibehörden

Rz. 6 Der BuStra stehen im staatsanwaltschaftlichen Verfahren die Rechte und Pflichten der Behörden des Polizeidienstes nach der StPO zu. Diese richten sich in erster Linie nach §§ 161, 163 StPO. Danach erforscht die Polizei schon von sich aus Straftaten und trifft alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen, um die Verdunkelung der Sache zu verhindern. Dies umfasst insbes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 4 Auskunftsansprüche über die Datenverarbeitung

Rz. 22 Seit dem Inkrafttreten der DSGVO sind die dort geregelten Informationsansprüche betroffener Personen für das steuerliche Verfahrensrecht maßgeblich. Mit der Einführung der Art. 12ff. DSGVO, hier insbesondere der Art. 12, 13 Abs. 3, 14 Abs. 4 und 15 DSGVO, besteht somit ein ausdrücklich normiertes Informations- bzw. Auskunftsrecht der betroffenen Person über ihre beim ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5 Verfahrensabschließende Entscheidungen (Abs. 4)

Rz. 11 Anders als bei der Anklageerhebung hat die Staatsanwaltschaft die Finanzbehörde zu hören, bevor sie eine abschließende Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens trifft. Um der Finanzbehörde eine qualifizierte Stellungnahme zu ermöglichen, soll die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung begründen.[1] § 403 Abs. 4 AO ist nicht nur anwendbar[2] bei einer beabsichtig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.3 Verhältnis zu anderen Normen

Rz. 6 § 88a AO steht als eigenständige Norm neben anderen Regelungen zur originären Weiterverarbeitung vorhandener geschützter Daten, soweit diese für ihren Verwendungszweck und Aufgabenbereich nicht auf die für Zwecke des § 88a AO in Dateisystemen verarbeiteten Daten zugreifen, sondern originär eigene Dateisysteme für ihre Zwecke schaffen. Soweit diese – wie etwa § 88c Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 6.2 Rechtsschutz gegen die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft

Rz. 13 Die Beteiligungsrechte der Finanzbehörde enden mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung ein, so gibt es gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel für die Finanzverwaltung. Nicht anwendbar ist § 172 StPO. Diese Vorschrift regelt das Klageerzwingungsverfahren und räumt dem Verletzten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3 Beteiligung bei richterlichen Ermittlungshandlungen (Abs. 2)

Rz. 6 Das Recht der Finanzbehörde auf Teilnahme besteht nach § 403 Abs. 2 AO darüber hinaus bei allen richterlichen Ermittlungshandlungen, bei denen der Staatsanwaltschaft die Anwesenheit gestattet ist. Dies ist bei praktisch jeder Ermittlungshandlung der Fall, da die Staatsanwaltschaft Herrin des Ermittlungsverfahrens ist. Das Beteiligungsrecht endet erst mit dem Beschluss ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1 Reichweite

Rz. 3 § 402 AO gilt sowohl für das Steuerstrafverfahren, als auch gem. § 410 Abs. 1 Nr. 8 AO für das Verfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten.[1] Führt die Staatsanwaltschaft ein Verfahren, das weder ausschließlich Steuerstraftaten noch solche im Rahmen einer prozessualen Tat i. S. d. § 264 StPO mit einem Allgemeindelikt betrifft, so wird eine Zuständigkeit der Finanzbehörde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.1 Ermittelnde Stelle

Rz. 5a Das Beteiligungsrecht besteht bei allen Ermittlungshandlungen in Steuerstrafsachen, die die Staatsanwaltschaft entweder selbst vornimmt oder durch die Polizei durchführen lässt. Ermittelt die Polizei ohne Auftrag der Staatsanwaltschaft, also aus dem Recht des ersten Zugriffs heraus[1], ist sie verpflichtet, die Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörde als Herrin des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.2 Information über Ort und Zeit der Ermittlungshandlungen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 5b Um die Beteiligungsrechte ausüben zu können, muss die Finanzbehörde über die Vornahme der Ermittlungshandlungen vorab informiert sein. Daher sieht § 403 Abs. 1 S. 2 AO vor, dass sie rechtzeitig über Ort und Zeit der Maßnahme informiert werden soll. Bei der Entscheidung über die Beteiligung steht der Staatsanwaltschaft kein Ermessen zu. Die Information muss grundsätzli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 402 Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

1 Allgemeines Rz. 1 Die Verfolgung von Straftaten obliegt nach §§ 152 Abs. 2, 160 StPO grundsätzlich der Staatsanwaltschaft. Die praktische Durchführung kann sie entweder selbst vornehmen oder sich dafür ihrer Ermittlungspersonen[1], regelmäßig Bediensteten der Polizeibehörden[2] bedienen. Dieses Ermittlungsmonopol der Staatsanwaltschaft erfährt im Bereich der Steuerstraftate...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 403 Beteiligung der Finanzbehörde

1 Allgemeines Rz. 1 Die §§ 402 AO und 403 AO regeln die Rechte und Pflichten sowie die Beteiligung der Finanzbehörde in den Fällen, in denen das Steuerstrafverfahren gem. § 386 Abs. 3 AO durch die Staatsanwaltschaft geführt wird. Während § 402 AO die Rechtsstellung der Finanzbehörde im staatsanwaltschaftlichen Steuerstrafverfahren bestimmt, ergeben sich aus § 403 AO die Betei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88a Sammlung von geschützten Daten

1 Allgemeines 1.1 Entwicklung, Gegenstand und Zweck der Norm Rz. 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts[1] in die AO eingefügt. Zur Anpassung an die Terminologie des Art. 4 Nr. 2 DSGVO [2] wurde die Norm sprachlich modifiziert[3], ohne dass damit eine Änderung des Regelungsinhalts verbunden sein sollte.[4] Allerding...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3 Zuständigkeitskonzentration, Abs. 2

Rz. 14 Nach § 387 Abs. 2 AO kann die sachliche Zuständigkeit für den Bereich mehrerer Finanzbehörden auf eine Finanzbehörde übertragen werden, wovon die meisten Länder Gebrauch gemacht haben.[1] Dies ist in einigen Bundesländern in der Form erfolgt, dass die Zuständigkeit für die Durchführung von Steuerstrafverfahren auf besondere Strafsachenämter übertragen wurde.[2] In den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Maßnahmen der Staatsanwaltschaft oder ihrer Ermittlungspersonen

Rz. 5 Das Beteiligungsrecht aus § 403 Abs. 1 AO gilt umfassend für sämtliche Ermittlungshandlungen, insbesondere für die Auswertung sichergestellter Unterlagen und die Vernehmung des Beschuldigten oder von Zeugen. Dies gilt auch für verdeckte Ermittlungen, z. B. Überwachung der Telekommunikation oder Observationen. Das Recht der Finanzbehörde ist nicht auf bloße Anwesenheit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 6.3 Rechtsschutz des Beschuldigten bei Verstößen gegen das Beteiligungsgebot

Rz. 14 Eine fehlende Beteiligung oder ein Nichteinbeziehen der Finanzbehörde durch die Staatsanwaltschaft führt nicht zur Unverwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse oder zur Fehlerhaftigkeit von Einstellungsentscheiden.[1] Der Beschuldigte hat keinen einklagbaren Anspruch auf Teilnahme der Finanzbehörde an Verfahrenshandlungen oder auf die Beteiligung an der Einstellungsents...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 6.1 Folgen bei Verstößen gegen das Beteiligungsgebot

Rz. 12 Unterlässt die Staatsanwaltschaft die Beteiligung der Finanzbehörde, so hat dies keine Auswirkungen auf die Verwertbarkeit der Beweise oder die Wirksamkeit der Verfahrensentscheidungen.[1] Ebenso ist die fehlende Mitteilung über die Anklageerhebung oder Beantragung eines Strafbefehls rechtlich bedeutungslos.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3 Informationspflicht der Staatsanwaltschaft

2.3.1 Ermittelnde Stelle Rz. 5a Das Beteiligungsrecht besteht bei allen Ermittlungshandlungen in Steuerstrafsachen, die die Staatsanwaltschaft entweder selbst vornimmt oder durch die Polizei durchführen lässt. Ermittelt die Polizei ohne Auftrag der Staatsanwaltschaft, also aus dem Recht des ersten Zugriffs heraus[1], ist sie verpflichtet, die Staatsanwaltschaft oder die Finan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 6 Folgen bei Verstößen und Rechtsschutz

6.1 Folgen bei Verstößen gegen das Beteiligungsgebot Rz. 12 Unterlässt die Staatsanwaltschaft die Beteiligung der Finanzbehörde, so hat dies keine Auswirkungen auf die Verwertbarkeit der Beweise oder die Wirksamkeit der Verfahrensentscheidungen.[1] Ebenso ist die fehlende Mitteilung über die Anklageerhebung oder Beantragung eines Strafbefehls rechtlich bedeutungslos. 6.2 Recht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2 Beteiligung der Finanzbehörde (Abs. 1)

2.1 Sonst zuständige Finanzbehörde Rz. 4 Die Beteiligungsrechte gelten im Verfahren der Staatsanwaltshaft für die sonst zuständige Finanzbehörde. Dabei handelt es sich gem. § 386 Abs. 1 AO um die nach Landesrecht für die Verfolgung von Steuerstraftaten örtlich und sachlich zuständige Behörde[1], i. d. R. die BuStra oder StraBu[2], bzw. die Strafsachenstelle des Hauptzollamts....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1 Allgemeines

1.1 Entwicklung, Gegenstand und Zweck der Norm Rz. 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts[1] in die AO eingefügt. Zur Anpassung an die Terminologie des Art. 4 Nr. 2 DSGVO [2] wurde die Norm sprachlich modifiziert[3], ohne dass damit eine Änderung des Regelungsinhalts verbunden sein sollte.[4] Allerdings führt die U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2 Rechtsstellung der Finanzbehörde (Abs. 1)

2.1 Reichweite Rz. 3 § 402 AO gilt sowohl für das Steuerstrafverfahren, als auch gem. § 410 Abs. 1 Nr. 8 AO für das Verfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten.[1] Führt die Staatsanwaltschaft ein Verfahren, das weder ausschließlich Steuerstraftaten noch solche im Rahmen einer prozessualen Tat i. S. d. § 264 StPO mit einem Allgemeindelikt betrifft, so wird eine Zuständigkeit der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4 Folgen bei Verstößen und Rechtsschutz

Rz. 15 Die Finanzbehörde nimmt im Verfahren der Staatsanwaltschaft die Stellung von Ermittlungspersonen ein. Daher sind Maßnahmen, die die Finanzbehörde in dieser Eigenschaft ergriffen hat, grundsätzlich im Rahmen der StPO rechtlich überprüfbar. Da regelmäßig die Grundrechte betroffen sind, handelt es sich jedoch nicht um Justizverwaltungsakte i. S. d. § 23 EGGVG, sondern um...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.3.1 Steuerpflicht

Praktikantinnen und Praktikanten, die für ihre Praktikumstätigkeit eine Vergütung, Aufwandsentschädigung oder auch sog. Nebenbezüge (Sachbezüge und/oder geldwerte Vorteile) erhalten, müssen diese nach Maßgabe der einschlägigen steuerlichen Bestimmungen versteuern. Die Versteuerung erfolgt im Lohnsteuerabzugsverfahren anhand der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die von der Finanzver...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttung – Gemeinnützige Stiftung als nahestehende Person

Leitsatz 1. Eine gemeinnützige Stiftung kann im Verhältnis zu einem Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft eine nahestehende Person sein; Zuwendungen der Kapitalgesellschaft an die Stiftung können eine vGA i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sein. 2. Ein Vorgang ist bereits dann geeignet, einen sonstigen Bezug bei einem Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft i.S. von § 20 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 5. Haftungseinschränkung von ehrenamtlichen Vereinsvorständen

Rz. 655 Mit dem seit 3.10.2009 eingefügten § 31a BGB soll ausdrücklich die Haftung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und besonderen Vertreter von gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienenden Vereinen und Stiftungen (über § 86 BGB) beschränkt werden. Diese Personen haften dem Verein nur noch für Schäden, die sie infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes verursach...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beschränkte Steuerpflicht für Zinsen aus Wandelanleihen

Leitsatz Zinsen aus Wandelanleihen führen gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG zu beschränkt steuerpflichtigen inländischen Einkünften. Dies gilt auch dann, wenn sie in Form von Teilschuldverschreibungen ausgegeben worden sind. Die tatbestandlichen Ausnahmen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa Satz 2 EStG finden auf Wandelanleihen keine Anwendung. Normenkette §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erwerbsschaden / I. Schadensgrundlage

Rz. 130 Wesentlicher Ausgangspunkt ist auch hier, dass nicht der Wegfall der Arbeitskraft des Unternehmers oder Freiberuflers als solcher, sondern erst die negative Auswirkung des Ausfalls seiner Arbeitsleistung im Vermögen des Verletzten einen Schaden im haftungsrechtlichen Sinne darstellt; der Selbstständige darf daher seinen Schaden nicht abstrakt in Höhe des Gehalts eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erwerbsschaden / III. Darlegung und Beweisführung

Rz. 148 Der Beweis des Erwerbsschadens kann mit allen zulässigen Beweismitteln geführt werden. Besonders aussagekräftig sind in der Regel schriftliche Unterlagen. Bei der Bewertung von Zeugenaussagen, etwa zu in Aussicht genommenen Geschäften, wird vielfach Zurückhaltung angebracht sein. Personen, die der Schweigepflicht unterliegen, etwa Steuerberater, sind von der Schweige...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufhebung einer Zuständigkeitsvereinbarung nach § 27 AO

Leitsatz Die Aufhebung einer Zuständigkeitsvereinbarung durch die Finanzbehörden bedarf keiner Zustimmung des Steuerpflichtigen. Normenkette § 27, § 150 Abs. 8 Sätze 1 und 2, § 152 Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 152 Abs. 2 AO, § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 41a Abs. 1 Satz 2, § 41a Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1, § 41a Abs. 2 Satz 1 EStG Sachverhalt Der Kläger ist mit seiner Betriebsstätte A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anteilstausch im Zivil- und... / 3.1 Ermittlung und Versteuerung eines Einbringungsgewinns II

Ebenso wie bei der Einbringung nach § 20 UmwStG sieht § 22 Abs. 2 UmwStG auch beim qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG gem. § 22 Abs. 2 UmwStG das Konzept der nachträglichen Besteuerung der Einbringung vor. Im Gegensatz zur Einbringung nach § 20 UmwStG bestehen aber folgende Unterschiede, da eine nachträgliche Besteuerung des Einbringungsvorgangs nur eintritt, wenn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 2.12.2.1 Nicht objektbezogene Kosten

Die der übernehmenden Kapitalgesellschaft zugerechneten nicht objektbezogenen Einbringungskosten sind nach herrschender Meinung – unabhängig vom gewählten Wertansatz des eingebrachten Betriebsvermögens – sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.[1] Soweit der übernehmenden Kapitalgesellschaft Gebühren für eine verbindliche Auskunft i. S. des § 89 Abs. 3 AO zuzurechnen sind, stell...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 2.12.3 Einbringungskosten beim Einbringenden

Soweit Einbringungskosten nach dem Veranlassungszusammenhang dem Einbringenden zuzuordnen sind, mindern diese – unabhängig vom Wertansatz der übernehmenden Kapitalgesellschaft – den im Rahmen der Einbringung ggf. entstehenden Gewinn- oder Verlust, nicht aber das laufende Ergebnis des letzten Wirtschaftsjahres des eingebrachten Betriebs oder Teilbetriebs. Dies folgt aus dem C...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anteilstausch im Zivil- und... / 2.3.3 Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der betragsmäßigen Beschränkungen

Da über die relative oder absolute Betragsgrenze hinausgehende sonstige Gegenleistungen zur anteiligen Auflösung stiller Reserven führen, lassen sich die Rechtsfolgen vermeiden, wenn die eingebrachten Anteile bilanziell in vollem Umfang im Eigenkapital (gezeichnetes Kapital bzw. Kapitalrücklage) der übernehmenden Kapitalgesellschaft abgebildet werden.[1] Der Ausweis in der K...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anteilstausch im Zivil- und... / 6 Steuerklauseln beim Anteilstausch i. S. v. § 21 UmwStG

Um unübersehbare und ungewollte steuerliche Folgen bei einem Ansatz der eingebrachten Anteile zum Buchwert bzw. zu den Anschaffungskosten oder bei einem Zwischenwertansatz zu vermeiden, sind Steuerklauseln im Einbringungsvertrag empfehlenswert.[1] Geregelt werden sollte dabei z. B.: Der Wertansatz bei der übernehmenden Gesellschaft, wobei sicherzustellen ist, dass die überneh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 2.12.1 Begriff und Zuordnung der Einbringungskosten

Zu den Einbringungskosten zählen Aufwendungen, die in einem Veranlassungszusammenhang mit der Einbringung stehen. Dazu zählen z. B.[1] Beratungshonorare zur Klärung zivil- bzw. steuerrechtlicher Fragen, Gebühren für die Einholung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 3 AO, Notarkosten für den Einbringungsvertrag, Kosten der Eintragung in die jeweiligen Register, Kosten für ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 3.1 Entstehung eines Einbringungsgewinns I

Um zu vermeiden, dass durch eine vorgeschaltete Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG oder einen Anteilstausch nach § 21 UmwStG eine nach dem Teileinkünfteverfahren oder nach § 8b Abs. 2 KStG begünstigte Veräußerung der im Zuge der Einbringung erhaltenen Anteile ermöglicht wird, ist in § 22 Abs. 1 UmwStG vorgesehen, dass im Fall der Einbring...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 2.8.1 Bewertungsgrundsatz und Bewertungswahlrecht

Sind die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 UmwStG erfüllt, hat die übernehmende Kapitalgesellschaft nach § 20 Abs. 2 UmwStG das Wahlrecht, abweichend vom Regelansatz mit dem gemeinen Wert das eingebrachte Betriebsvermögen – mit Ausnahme von Pensionsrückstellungen, die nach § 6a EStG zu bewerten sind – entweder mit dem Buchwert oder mit einem Zwischenwert anzusetzen. Nach Rdnr....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 2.12.4 Beispielsfall

Die steuerliche Behandlung der Einbringungskosten soll abschließend an einem Beispielsfall dargestellt werden. Praxis-Beispiel Einbringungskosten Der Einzelunternehmer E bringt zum 31.12.2021 seinen Betrieb, zu dem auch ein unbebautes Grundstück mit einem Buchwert von 300.000 EUR gehört, nach § 20 UmwStG unter Fortführung der Buchwerte in die X-GmbH ein. Im Zusammenhang mit d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 2.3 Gewährung neuer Anteile

Voraussetzung für die Anwendung des § 20 UmwStG ist, dass die Gegenleistung der übernehmenden Kapitalgesellschaft für das eingebrachte Betriebsvermögen zumindest zum Teil in neuen Gesellschaftsrechten besteht, wobei es ausreichend ist, dass die Sacheinlage als Aufgeld erbracht wird (vgl. Rdnr. 01.44. UmwSt-Erlass). Neue Anteile entstehen nach Rdnr. E 20.10 UmwSt-Erlass nur i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 2.8.2 Einschränkungen des Bewertungswahlrechts bei sonstigen Gegenleistungen

Bis einschließlich 2014 konnten neben neuen Anteilen bis zur Höhe des Buchwerts des eingebrachten Betriebsvermögens nach § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG a. F. auch andere Wirtschaftsgüter (z. B. Einräumung eines Darlehensanspruchs, Barzahlung) als Gegenleistung für das eingebrachte Betriebsvermögen gewährt werden, ohne die Steuerneutralität zu gefährden. Mit dem Steueränderungsges...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftliche Zurechnung bei Wertpapiergeschäften

Kommentar Das BMF hat dargestellt, welche Grundsätze bei der wirtschaftlichen Zurechnung von Wertpapieren im Fall der sogenannten Wertpapierleihe gelten. Wirtschaftliches Eigentum an Aktien bei Wertpapierleihen Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur sogenannten Wertpapierleihe kann das wirtschaftliche Eigentum bei zivilrechtlich an den Entleiher übereigneten Aktien au...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Behandlung von "Cum/Cum-Transaktionen"

Kommentar Das BMF hat sich mit der steuerlichen Behandlung von "Cum/Cum-Transaktionen" befasst. Neu sind gegenüber dem Vorgängerschreiben aus 2017 insbesondere die Aussagen zur Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums. Wie bereits berichtet hat der BMF mit Schreiben vom 9.7.2021 auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur sogenannten Wertpapierleihe reagiert, nach der das ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Konsequenzen der Zinsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Leitsatz Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird. Sachverhalt § 233a AO regelt die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen. Die Verzinsung ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verzicht auf elektronische Übermittlung der Steuererklärung

Leitsatz Das Finanzamt kann auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung der Steuererklärung verzichten. Einem Antrag ist zu entsprechen, wenn dem Steuerpflichtigen die elektronische Erklärungsabgabe wirtschaftlich oder persönlich nicht zumutbar ist. Sachverhalt Die Klägerin – eine GmbH – erzielt seit 2013 keine nennenswerten Umsätze. Im Jah...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldantrag mittels E-Mail - erforderliche Angaben

Leitsatz Ein Kindergeldantrag, der mittels E-Mail gestellt wird, stellt einen wirksamen Kindergeldantrag im Sinne des § 67 Satz 1 EStG dar, wenn er ausreichende Angaben enthält, um der Familienkasse eine Ermittlung der Kinder, für die das Kindergeld beantragt wird, zu ermöglichen. Sachverhalt Die Klägerin ist die Mutter von zwei Kindern. Mit E-Mail v. 16.7.2019 schrieb sie un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Anwendbares Verfahrensrecht

Rz. 37 Das MOSS-Verfahren für den in § 18h UStG geregelten Outbound-Fall war durch Art. 18 Nr. 3 des KroatienAnpG der Zuständigkeit des BZSt zugewiesen worden (§ 5 Abs. 1 Nr. 41 FVG in der bis 1.4.2021 geltenden Fassung). Ausführungen zur verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in Bezug auf die Gesetzgebung und Verwaltung bei Steuern, die in einem an...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 MOSS-Erklärung

Rz. 43 Wie die Anzeige zur Teilnahme am MOSS-Verfahren kann der Unternehmer auch die MOSS-Erklärung ausschließlich auf elektronischem Weg nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz abgeben (§ 18h Abs. 3 UStG). Dies geschieht über das ELSTER-Portal oder das Portal des BZSt ("BZSt-Online"), was eine Authentifizierung des Unternehmers erforderlich macht.[1] Insbesondere eine Erklä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.5 Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten

Rz. 55 Art. 369k Abs. 1 MwStSystRL sieht vor, dass der Unternehmer Aufzeichnungen über MOSS-Umsätze führen muss, die "so ausführlich sind, dass die Steuerbehörden des Verbrauchsmitgliedstaates feststellen können, ob die Mehrwertsteuererklärung korrekt ist". Nach Art. 369k Abs. 2 MwStSystRL gilt darüber hinaus eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist und eine Verpflichtung zur Vor...mehr