Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Zweck der Vorschrift

Rz. 10 Nach § 10 Abs. 1 S. 1 EStG sind Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung bestimmter steuerbegünstigter Zwecke als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehbar, nach Abs. 1a weitere Spenden an bestimmte Stiftungen. Rz. 11 § 10b EStG regelt aber entgegen der Überschrift der Vorschrift nicht "steuerbegünstigte Zwecke",...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.2 Zu übermittelnde Daten nach § 93c Abs. 1 AO

Rz. 18b Nach § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO sind von der auszahlenden Stelle folgende Daten zu übermitteln: Name, die Anschrift, das Ordnungsmerkmal und die Kontaktdaten der mitteilungspflichtigen Stelle sowie ihr Identifikationsmerkmal nach den §§ 139a bis 139c AO oder, soweit dieses nicht vergeben worden ist, ihre Steuernummer (§ 93c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO); hat die mitteilungspfl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 6 Automatisierter Datenabruf für steuerliche Zwecke

Rz. 30 Im Anschluss an die am 31.3.2005 abgelaufene Abgabefrist für strafbefreiende Erklärungen zur Erlangung der Steueramnestie haben nach § 93b Abs. 1 AO i. d. F. des Gesetzes v. 23.12.2003[1] die Kreditinstitute die Datei der Konto- und Depotstammdaten nach § 24c Abs. 1 KWG (Rz. 27) nicht nur für Zwecke der Finanzaufsicht, sondern mit Wirkung ab 1.4.2005 auch für steuerli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2 Grundlegende Neufassung ab 2017

Rz. 13a Rechtslage ab 1.1.2017: Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] wird m. W. v. 1.1.2017 in § 93c AO erstmals eine grundlegende Norm für "Drittübermittlungspflichten" eingefügt, die sich auf Fallgestaltungen bezieht, in denen ein Dritter (etwa ein Kreditinstitut) aufgrund gesetzlicher Regelung zur Übermittlung von Daten (etwa des K...mehr

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Steuervorauszahlungen / 6 Einwendungen gegen Vorauszahlungsbescheide

Vorauszahlungen werden meist zusammen mit der Einkommensteuer für ein zurückliegendes Jahr festgesetzt. Beide Bescheide stehen oft auf demselben Blatt Papier. Trotzdem stellen der Steuerbescheid für das zurückliegende Jahr und der Vorauszahlungsbescheid für das kommende und ggf. das laufende Jahr getrennte Verwaltungsakte dar. Dieser formalen Betrachtung kommt besondere Bede...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.3 Außenprüfung

Rz. 43f In § 203a AO wurde zum 1.1.2017 eine neue Rechtsgrundlage für Außenprüfungen bei mitteilungspflichtigen Stellen i. S. d. § 93c AO eingefügt. § 203a AO ist jedoch nach § 45d Abs. 1 S. 3 EStG nicht anwendbar. Der Gesetzgeber hat die Anwendung der neuen Zulässigkeitsvorschrift für Außenprüfungen bei § 45d EStG bewusst abgelehnt, da auch bisher keine spezielle Möglichke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5 Auswertung der Mitteilungen

Rz. 22 I. d. F. des Gesetzes v. 9.11.1992[1] schrieb § 45d Abs. 2 EStG ausdrücklich vor, dass die übermittelten Daten ausschließlich zur Prüfung der rechtmäßigen Inanspruchnahme des Sparer-Freibetrags und des Werbungskosten-Pauschbetrags verwendet werden dürfen. Rz. 23 Um die steuerliche Erfassung von Kapitalerträgen zu verbessern, wurde diese sehr eingeschränkte Verwendung d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.2 Informationspflicht

Rz. 43e § 93c Abs. 1 Nr. 3 AO sieht seit 1.1.2017 grundsätzlich vor, dass die mitteilungspflichtige Stelle den Stpfl. darüber zu informieren hat, welche für seine Besteuerung relevanten Daten sie an die Finanzbehörden übermittelt hat oder übermitteln wird. Der Gesetzgeber hat jedoch zu Recht berücksichtigt, dass die auszahlenden Stellen die Stpfl. bereits bei Antragstellung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2 Vertragsabschlüsse ab 1.1.2017

Rz. 43b Infolge der Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] sind die in § 45 Abs. 3 EStG genannten Daten nach Maßgabe des § 93c AO zu übermitteln. Die Änderungen in § 45 Abs. 3 EStG sind für Versicherungsverträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 abgeschlossen werden. Rz. 43c Infolge der grundlegenden Regelung von Drittübermi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.1 Haftung

Rz. 43d Ab 1.1.2017 regelt § 72a Abs. 4 AO grundlegend die Haftung Dritter bei Datenübermittlungen i. S. d. § 93c AO an Finanzbehörden. Obwohl die Norm grundsätzlich auch auf das Meldeverfahren anwendbar wäre, erklärt § 45d Abs. 1 S. 3 EStG als Ausnahmevorschrift den § 72a Abs. 4 AO nachvollziehbar für nicht anwendbar. Als Beweggrund für die Ausnahmevorschrift wird angeführt...mehr

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Steuervorauszahlungen / 3 Zurechnung von Vorauszahlungen nach der Trennung von Ehegatten

Haben sich Ehegatten getrennt, kommt es oft zu einem Streit darüber, wem die während des Bestehens der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft geleisteten Vorauszahlungen zuzurechnen sind bzw. wem Erstattungen zustehen. In diesem Fall sind 2 Gestaltungsvarianten zu unterscheiden. Der Ehegatte, der die Vorauszahlungen entrichtet hat, hat das Finanzamt gebeten, die Voraus...mehr

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Steuervorauszahlungen / 7 Folgen verspäteter Zahlung

Werden Vorauszahlungen verspätet gezahlt, entstehen kraft Gesetzes Säumniszuschläge.[1] Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Zahlung auf dem Konto des Finanzamts oder (bezüglich der Gewerbesteuer) der Gemeinde eingeht. Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf 50 EUR abgerundeten Vorauszahlungsrate. Das entspricht einer Zinsbelastung von 12 %...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Meldefrist

Rz. 18f Für die Meldung von Kapitalerträgen, die bis zum 31.12.2016 zugeflossen sind, gilt nach § 45d Abs. 1 S. 1 EStG i. d. F. bis zum 31.12.2016 als Meldetermin der 1. März des Folgejahres. Der Meldetermin 1. März gilt damit letztmalig im Jahr 2017. Infolge der Änderungen des § 45d EStG und der grundlegenden Regelung von Drittübermittlungspflichten in § 93c AO zum 1.1.201...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.1 Personalien des Auftraggebers (Nr. 1 und 2)

Rz. 14 Neben dem Vor- und Zunamen (ggf. auch dem abweichenden Geburtsnamen) und der Anschrift desjenigen, der den Freistellungsauftrag erteilt hat, ist auch dessen Geburtsdatum anzugeben, damit eine einwandfreie Identifizierung möglich ist. Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag von Ehegatten sind die Daten beider Ehegatten mitzuteilen. Rz. 14a Für nach dem 1.1.2013 zufli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 7 Mitteilungen des BZSt an die Sozialleistungsträger (Abs. 2)

Rz. 37 Im Zusammenhang mit der Aufhebung von Abs. 2 i. d. F. des Gesetzes v. 24.3.1999[1] durch das G. v. 21.6.2002[2] wurde der bisherige Abs. 3 zu Abs. 2. Die Vorschrift erhielt ihre jetzige Fassung durch das G. v. 24.3.1999. Danach darf das BZSt die von ihm durch die Mitteilungen nach Abs. 1 erlangten Daten den Sozialleistungsträgern mitteilen, soweit dies zur Überprüfung...mehr

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Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen

Erfährt das Finanzamt im Laufe eines Jahres, dass die Einkünfte des Steuerpflichtigen voraussichtlich höher ausfallen werden als im Vorjahr, kann es die für das laufende Jahr festgesetzten Vorauszahlungen erhöhen. Diese Änderung setzt zusätzlich voraus, dass die Vorauszahlungen für den einzelnen noch ausstehenden Vorauszahlungszeitpunkt um mindestens 100 EUR angehoben werden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.1 Allgemein

Rz. 18a § 45d EStG wurde zum 1.1.2017 grundlegend neugefasst (Rz. 13a, 13b). Nach § 52 Abs. 45 S. 22 EStG sind für Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2016 zufließen, die Daten nach § 93c Abs. 1 AO und zusätzlich die Daten nach § 45d Abs. 1 S. 1 EStG zu übermitteln.mehr

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Steuervorauszahlungen / 5 Vorauszahlungen zur Umsatzsteuer

Eine Besonderheit der Umsatzsteuer besteht im Prinzip der Selbstveranlagung. Unternehmer mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen müssen die Vorauszahlungen durch Gegenüberstellung der Ausgangssteuern und der abziehbaren Vorsteuern selbst berechnen. Der auf amtlichem Vordruck berechnete Wert ist sodann auf elektronischem Weg beim Finanzamt anzumelden und gleichzeitig zu entricht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.2.1 Einzelfragen

Rz. 17a Gem. § 45d Abs. 1 S. 2 EStG sind bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag die Daten beider Ehegatten zu übermitteln. Wenn für Ehegatten ein Gemeinschaftskonto sowie jeweils auch ein Einzelkonto geführt werden und ein gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag erteilt worden ist, ist entgegen der alten Ansicht nur noch eine Meldung zu übermitteln. Das bedeutet, dass di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erbenhaftung für Kindergeld-Rückforderungsanspruch; Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch den BFH

Leitsatz Macht die Familienkasse einen Rückforderungsanspruch auf Kindergeld im Haftungswege gegen die Erben des Kindergeldberechtigten geltend und haben diese ihren jeweiligen Wohnsitz in unterschiedlichen Finanzgerichtsbezirken, sodass für die Klagen der Erben gegen die Haftungsbescheide gemäß § 38 Abs. 2a FGO unterschiedliche Gerichte zuständig sind, kann der BFH auf Antr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 13 Verhältnis zu § 42 AO (§ 36a Abs. 7 EStG)

Rz. 82 Nach § 36a Abs. 7 EStG bleibt § 42 AO "unberührt". § 42 Abs. 1 S. 1 AO regelt, dass durch Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Steuergesetze nicht umgangen werden können. Nach § 42 Abs. 2 S. 1 AO liegt ein Missbrauch dann vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Stpfl. oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessene...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / 5.4 Mietverhältnisse zwischen Ehegatten

Ein Mietverhältnis zwischen Eheleuten ist zwar grundsätzlich möglich, aber nicht bei einer gemeinsam genutzten Wohnung. Selbst wenn alle Voraussetzungen eines Mietverhältnisses erfüllt sind, wird das Finanzamt unter Hinweis auf § 42 AO (Gestaltungsmissbrauch) die Anerkennung versagen. Anders ist die Rechtslage, wenn z. B. die Ehefrau ihrem Ehegatten Räumlichkeiten, in einem i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 2.2.2 Zufluss von Kapitalerträgen vor dem 1.1.2016

Rz. 9 § 36a EStG ist auf zugeflossene Kapitalerträge vor dem 1.1.2016 nach § 52 Abs. 35c S. 1 EStG nicht anwendbar. Rz. 9a Nach Ansicht der Finanzverwaltung liegt unter bestimmten Voraussetzungen aber ein Missbrauch von Steuergestaltungen nach § 42 AO vor.[1] Das ergibt sich daraus, dass die Finanzverwaltung aufgrund des § 36a Abs. 7 AO, wonach § 42 AO "unberührt bleibt" selb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.3 Wirtschaftlicher Eigentümer während Mindesthaltedauer (§ 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 EStG)

Rz. 25 Nach § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 EStG muss der Stpfl. während der Mindesthaltedauer ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer sein. Das Vorliegen von wirtschaftlichem Eigentum bestimmt sich nach § 39 AO. Rz. 26 Anrechnungsberechtigter der KapESt nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG ist der Anteilseigner.[1] Anteilseigner ist nach § 20 Abs. 5 S. 1 und 2 EStG i. V. m...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / 4 Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Fremdvergleich Schließen fremde Dritte einen Mietvertrag, kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass Leistung und Gegenleistung aufgrund der Interessengegensätze gegeneinander abgewogen sind. Dies kann bei nahen Angehörigen nicht ohne Weiteres unterstellt werden. Mietverträge zwischen nahen Angehörigen müssen daher einem Fremdvergleich standhalten. Dazu ist erforderlich,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.6.4 Berechnung der Haltedauer

Rz. 39 Nach Ansicht der Finanzverwaltung sind für die Berechnung der Haltedauer ausschließlich die Tage einzubeziehen, an denen während des gesamten Kalendertags das wirtschaftliche Eigentum bestand.[1] Dazu zählen daher nicht der Tag des Erwerbs bzw. des Verlustes des wirtschaftlichen Eigentums. Rz. 40 § 108 Abs. 3 AO ist anzuwenden, d. h. fällt das Ende einer Frist auf eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.3.2 Adressat

Rz. 56 Adressat der Anzeige ist das zuständige FA des Stpfl. nach §§ 19, 20 AO bzw. § 4 InvStG.[1] Rz. 57 einstweilen freimehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.1 Allgemein und Aufbau der Vorschrift

Rz. 20 § 36a EStG definiert die Voraussetzungen für eine volle Anrechnung der KapESt in Ergänzung des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG. § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG regelt zunächst drei Voraussetzungen (Nr. 1: ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer, Nr. 2: ununterbrochene Tragung des Mindestwertänderungsrisikos, Nr. 3: keine Verpflichtung, die Kapitalerträge anderen Personen...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / 5.3 Mietverhältnis trotz Unterhaltszahlungen

Frühere Rechtsprechung Mietverhältnisse zwischen Eltern und ihren unterhaltsberechtigten unverheirateten Kindern über eine den Eltern gehörende Wohnung wurden nach der früheren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wegen Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42 AO) steuerrechtlich nicht anerkannt, wenn die Kinder die Miete – ganz oder teilweise – aus dem gewähr...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / Zusammenfassung

Überblick Steuerzahlern steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse steuerlich möglichst günstig zu gestalten. Dieser anerkannte Grundsatz gilt auch für Mietverträge zwischen Angehörigen. Dennoch nehmen die Finanzämter Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen besonders kritisch unter die Lupe, insbesondere bei der verbilligten Vermietung.[1] Wer sich jedoch an di...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / 5.6 Mietverhältnis trotz Nießbrauch bzw. Wohnrecht

Sicherungsnießbrauch Die gleichzeitige oder auch nachträgliche Vereinbarung eines Nießbrauchs und eines Mietvertrags steht der steuerlichen Anerkennung des Mietverhältnisses jedenfalls dann nicht entgegen, wenn das dingliche Nutzungsrecht lediglich zur Sicherung des Mietverhältnisses vereinbart und nicht tatsächlich durchgeführt wird.[1] Mietvertrag nach Grundstücksübertragung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3.1 Allgemein

Rz. 68 Nach § 36a Abs. 5 Nr. 2 EStG ist die Anrechnungsbeschränkung des § 36a Abs. 1 bis 4 EStG zudem nicht anwendbar,wenn der Stpfl. bei Zufluss der Kapitalerträge seit mindestens einem Jahr ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien oder Genussscheine ist. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei einer Langfristanlage – die er ab einem Jahr Eigentum als gegeben ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 5.2 Andere Vorschriften

Rz. 13 Zur Funktion des § 36a EStG als "Ergänzung" der Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG vgl. Rz. 2. § 36a EStG ist nach § 1 Abs. 2 SolzG bei der Festsetzung und Erhebung des Solidaritätszuschlags ausdrücklich nicht entsprechend anwendbar. [1] Nach dem Willen des Gesetzgebers führt dies dazu, dass der erhobene SolZ auch in den Fällen, in denen die KapESt in Höhe von 1...mehr

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Zuständiges Finanzamt für Bescheinigungen in Organschaftsfällen (zu § 13b UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 13b.3, 13b.3a, 13b.7b sowie Abschn. 18.16 UStAE . Die Finanzverwaltung regelt und ergänzt entsprechend den UStAE um Hinweise zur Frage, welches Finanzamt in Organschaftsfällen für die Erteilung von Bescheinigungen zuständig ist. Grundsätzlich ist nach § 21 AO das für die Besteuerung der Umsätze zuständige Finanzamt auch für di...mehr

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Bindungswirkung von sog. Von-bis-Werten in einer Zulassungsbescheinigung; Zulässigkeit von gerichtlichen Beratungen via Videokonferenz

Leitsatz 1. Sog. Von-bis-Werten in der Zulassungsbescheinigung Teil I kommt nur insoweit Bindungswirkung für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer zu, als die vorgegebenen Mindestwerte nicht unterschritten bzw. die Höchstwerte nicht überschritten werden dürfen. 2. Zur Zulässigkeit von Entscheidungen aufgrund einer Beratung im Rahmen einer Videokonferenz. Normenkette § 2 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 2.2.1 Zufluss von Kapitalerträgen ab dem 1.1.2016

Rz. 6 § 36a EStG ist nach § 52 Abs. 35c S. 1 EStG aber bereits erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die ab dem 1.1.2016 zufließen, und ist daher rückwirkend auf in diesem Zeitraum zugeflossenen Kapitalerträge anzuwenden. In der Praxis ist die Rückwirkung des § 36a EStG zum 1.1.2016 im Hinblick auf dessen Auswirkungen auf die Dividendenbesteuerung jedoch kritisch zu sehen,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuervergünstigungen für Schwerbehinderte – Antragsrecht der Erben; Feststellungsbescheid über Eigenschaft als Behinderter als Grundlagenbescheid für Kraftfahrzeugsteuerbescheid

Leitsatz 1. Das Antragsrecht für die Gewährung kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Vergünstigungen für Schwerbehinderte steht nach dem Tod des Berechtigten seinen Erben zu (entgegen Ziff. 8.7 DV‐KraftSt). 2. Der Feststellungsbescheid über das Vorliegen einer Behinderung, den GdB und über das Vorliegen weiterer gesundheitlicher Merkmale ist hinsichtlich dieser Feststellungen Grundl...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 3.2 Empfangsvollmacht (Zeilen 19–24)

Die Zeilen 19–22 beschäftigen sich mit dem im Fall der gesonderten und einheitlichen Feststellung erforderlichen Empfangsbevollmächtigten, dem der Feststellungsbescheid mit Wirkung für und gegen alle Feststellungsbeteiligten bekannt gegeben werden kann. Die in § 183 AO getroffenen Regelungen im Einzelnen: Zur Verfahrensvereinfachung sollen die Feststellungsbeteiligten einen g...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 1.2 Abgabefrist

Die Feststellungserklärung 2020 ist grundsätzlich bis zum 31.7.2021 abzugeben. Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr endet die Abgabefrist spätestens 7 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs 2020/2021. Bei Feststellungserklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe abgegeben werden, verlängert sich die Frist generell bis zum 28.2.2022, bei ...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / Zusammenfassung

Überblick Besteuerungsgrundlagen sind grundsätzlich unselbstständiger Bestandteil der jeweiligen Steuerbescheide, die nicht selbstständig angefochten werden können. Hiervon gibt es jedoch 2 gewichtige Ausnahmen, indem der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die gesonderte bzw. die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in einem gesondert...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 3.1 Allgemeine Angaben (Zeilen 3–15)

Die Zeilen 3–12 dienen der Identifizierung der Gesellschaft/der Gemeinschaft, d. h. die dortigen Eintragungen sind erforderlich, damit das Finanzamt erfährt, wer der Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids wird. Die Zeile 12 (Ort der Verwaltung bei Grundstücksgemeinschaften) ist vor dem Hintergrund der Zuständigkeitsregelung in § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO zu sehen, wonach für die...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 2.1 Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D)

Der Hauptvordruck – die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung – dient auf der Vorderseite zunächst dazu, das Unternehmen zu identifizieren (Zeilen 1–11), und sodann den Unternehmer selbst mit seiner Privatanschrift und seinem Wohnsitzfinanzamt (Zeilen 12–19). In den Zeilen 20–26 kann eine ggf. hiervon abweichende Bekanntgabe des ...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 3.7 Mitteilung von Steuergestaltungen (Zeilen 38-40)

Zeile 38 betrifft anzeigepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen, für die seit 2020 eine Meldepflicht nach §§ 138d ff AO besteht.mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 6.2 Anlage FE 3

Mit der Anlage FE 3 wird die Aufteilung der im Namen der Mitunternehmer oder Beteiligten im Kalenderjahr geleisteten Spenden und Mitgliedsbeiträge [1] sowie gemeinschaftlich geleisteter Renten und dauernder Lasten[2] gesteuert. Außerdem sind dort Angaben zur De-minimis-Beihilfe und zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG, Betriebseinnahmen bei Kosten- und ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.1 Verkehrsrechtliche Vorschriften

Die Begriffe "Kraftfahrzeug" und "Kraftfahrzeuganhänger" richten sich gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG nach dem Verkehrsrecht. Nach § 1 Abs. 2 StVG [1] gelten als Kraftfahrzeuge i. S. d. StVG und über § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG auch Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Ebenso richtet sich die Einordnung von Fahrzeugen in b...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4.1 Wohnmobile

Die Einstufung eines Fahrzeugs als Wohnmobil richtet sich nach § 2 Abs. 2 KraftStG ausschließlich nach der Beurteilung durch die Zulassungsbehörden. Diese Einstufung in eine bestimmte Fahrzeugart wird von den Verkehrsbehörden nach § 3 Abs. 1 S. 2 FZV in der ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (§§ 11, 12 FZV) dokumentiert und dem HZA nach § 5 Abs. 2 S. 1...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / Zusammenfassung

Überblick Die Vorschrift des § 1 KraftStG normiert den Steuergegenstand des KraftStG.[1] Steuersubjekt für Kraftfahrzeugsteuer ist das Fahrzeug. Nach § 2 Abs. 1 KraftStG fallen unter den Begriff des Fahrzeugs Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Der Begriff des Nutzfahrzeugs ist kein Begriff des Kraftfahrzeugsteuerrechts und auch kein Begriff des Verkehrsrechts. Die Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2 Grundsatz (§ 29a S. 1 AO)

Rz. 15 Durch die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen liegt die Pflicht zur Erfüllung der Aufgaben im Besteuerungsverfahren konkret bei dem örtlich und sachlich zuständigen FA. Diese gesetzliche Verpflichtung beinhaltet dementsprechend auch die Pflicht zur Eigenerfüllung, soweit nicht ausnahmsweise eine gesonderte gesetzliche Ermächtigung Abweichungsmöglichkeiten regelt.[1]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.2 Anordnungsinhalt

Rz. 19 Der Ermessensentscheidung der anordnungsbefugten Behörde sind ausweislich der Gesetzesbegründung objektive Entscheidungskriterien zugrunde zu legen. Diese sind – ebenso wie die Anordnung als solche – zu dokumentieren. Dabei sind namentlich Anlass und Grund, sowie der sachliche und zeitliche Umfang der Aufgabenzuweisung darzulegen.[1] Aus der Dokumentation der Ermessen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 4 Rechtsschutz

Rz. 37 Auch der weitere Rechtsschutz gegen Fehler der Bediensteten des unterstützenden FA richtet sich gegen das FA, in dessen Namen das Verwaltungshandeln und der Verwaltungsakt ergeht. Dies ist das örtlich zuständige (unterstützte) FA. Bei dieser Behörde ist nach § 357 Abs. 2 S. 1 AO etwa auch ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegen den erlassenen Verwaltungsakt anzubrin...mehr