Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 101 Urteil auf Erlass eines Verwaltungsakts

A. Allgemeines, Anwendungsbereich Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 100 FGO den Inhalt der Entscheidung bei Anfechtungsklagen regelt, bestimmt § 101 FGO, welchen Inhalt die Entscheidung über eine Verpflichtungsklage hat. Auf andere Klagearten (allgemeine Leistungsklage, Feststellungsklage) findet § 101 FGO keine Anwendung, da die Vorschrift ausdrücklich auf die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 100 Aufhebung angefochtener Verwaltungsakte durch Urteil

1 Schrifttum Bettermann, Kassation, Reformation und Zurückverweisung im Finanzprozess, StuW 1987, 139; Martens, Teilkassation und Steuerfestsetzung, StVj 1993, 32; Rößler, Lauf der Frist gemäß § 100 Abs. 3 S 5 FGO i. d. F. vom 21.12.1992, DStZ 1997, 307; Rößler, Anwendung des § 100 Abs 3 FGO im zweiten Rechtsgang, DStZ 1997, 655; Albert, Rechtsschutzbedürfnis und vorläufige Volls...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 119 Fälle der Verletzung von Bundesrecht

Schrifttum S. Schrifttum zu Vor § 115 bis 134 FGO. A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die in ihm genannten sechs Fälle schafft § 119 FGO eine unwiderlegbare Vermutung dafür, dass das angefochtene Urteil auf einer Verletzung von Bundesrecht (§ 119 Abs. 1 Satz 1 FGO) beruht. Die Ursächlichkeit des Fehlers für die Entscheidung durch das Gericht wird demnach g...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 118 Revisionsgründe

Schrifttum S. Schrifttum zu Vor § 115 bis 134 FGO. A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 118 Abs. 1 FGO geregelte Revisibilität der Rechtsnorm, deren Verletzung mit der Revision gerügt wird, betrifft nicht die Zulässigkeit der Revision. Für sie reicht aus, dass die nach § 115 FGO statthafte Revision fristgemäß eingelegt und begründet worden ist (§ 120 Ab...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Vorwort zur 22. Auflage

Vor Ihnen liegt die 22. Auflage des von Rechtsanwalt Dr. Rolf Kühn begründeten Kommentars zu Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung. Das sonst so ruhige Verfahrensrecht der Abgabenordnung hat seit der 21. Auflage dieses Kommentars in 2015 ungewohnt viele Änderungen erfahren. Diese sind vor allem erfolgt mit jeweils mehreren Änderungen der AO durch das Steueränderungsgesetz 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Verfahren bei der Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten ist im Zweiten Teil (s. §§ 35 bis 110) des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG; s. § 377 AO Rz. 6 ff.) geregelt. Soweit dort nichts anderes bestimmt ist, gelten für das Bußgeldverfahren sinngemäß die Strafprozessordnung, das Gerichtsverfassungsgesetz und das...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Sinngemäße Anwendung auf steuerliche Nebenleistungen (§ 1 Abs. 3 AO)

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1 Abs. 3 Satz 1 AO ordnet die sinngemäße Anwendung der AO auf steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) an. Der Begriff umfasst nach § 3 Abs. 4 AO Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2b AO), die Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO, die Zinsen (§§ 233 bis 239 AO), die Säumniszuschläge (§ 240 AO), die Zwangsgeld...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Anwendung von Beweisregeln der Abgabenordnung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch im finanzgerichtlichen Verfahren besteht ein Interesse an einer effizienten Sachaufklärung. Deshalb verweist § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO auf einige Beweisregeln der AO. Allerdings beschränkt sich die Verweisung auf eine sinngemäße Anwendung auf die § 158 AO (Beweiskraft der Buchführung), § 160 AO (Empfängernachweis) und § 162 AO (Schätzu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 117c Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117c AO wurde durch Art. 13 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) vom 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) mit Wirkung vom 24.12.2013 eingefügt. Die Vorschrift wird durch § 379 Abs. 2 Nr. 1b AO ergänzt, die eine Zuwiderhandlung geg...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Auskunftsverweigerungsrechte (§ 160 Abs. 2 AO)

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Auskunftsverweigerungsrecht i. S. des § 102 AO bleibt unberührt. Für Personen i. S. des § 102 Abs. 1 Nr. 4 AO gilt dies nicht (§ 102 Abs. 1 Nr. 4 AO; s. § 102 AO Rz. 6). Beruft sich ein Berufsangehöriger i. S. des § 102 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO auf sein Auskunftsverweigerungsrecht, führt dies dazu, dass zwar das Benennungsverlangen nic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / J. Anlaufhemmung für Steuern auf Einkünfte im Zusammenhang mit Drittstaaten-Gesellschaften (§ 170 Abs. 7 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Art. 170 Abs. 7 AO regelt eine spezielle Anlaufhemmung für Steuern auf Einkünfte oder Erträge, die in Zusammenhang stehen mit Beziehungen zu einer Drittstaat-Gesellschaft i. S. von § 138 Abs. 3 AO, auf die der Stpfl. allein oder zusammen mit nahestehenden Personen i. S. des § 1 Abs. 2 AStG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / X. Erstattung einer Anzeige (§ 171 Abs. 9 AO)

Tz. 91 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 9 AO verschafft der Finanzbehörde eine Mindestfrist von einem Jahr für die Verwertung von Nacherklärungen bzw. sonstigen in § 153 AO geregelten Anzeigen sowie von sog. Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung bzw. leichtfertiger Steuerverkürzung (§§ 371, 378 Abs. 3 AO). Die Aufzählung der Anzeigen ist abschließend. Die Jahresfr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtserheblichkeit nachträglich übermittelter Daten (§ 175b Abs. 4 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 175b Abs. 4 AO gelten § 175b Abs. 1 und Abs. 2 AO nicht, wenn nachträglich übermittelte Daten i. S. des § 93c Abs. 1 oder Abs. 3 AO nicht rechtserheblich sind. § 175b Abs. 3 AO ist von dieser Regelung nicht erfasst. § 175b Abs. 4 AO erfasst sowohl den Fall, dass nach einer erstmaligen Datenübermittlung nachträglich Daten übermitt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Mehrfachberücksichtigung zugunsten eines oder mehrerer Steuerpflichtiger (§ 174 Abs. 2 AO)

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 Abs. 2 AO sieht eine § 174 Abs. 1 AO ergänzende Regelung vor, wenn der Widerstreit nach § 174 Abs. 1 AO sich zugunsten eines oder mehrerer Stpfl. ausgewirkt hat. Ein Antrag ist für die Aufhebung oder Änderung nicht erforderlich (§ 174 Abs. 2 Satz 1, 2. HS AO), jedoch setzt § 174 Abs. 2 AO voraus, dass der Widerstreit auf einen Ant...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Ausnahmeregelungen (§ 180 Abs. 3 und 4 AO)

I. Allgemeines Tz. 72 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO unterbleibt nach § 180 Abs. 3 Satz 1 AO, wenn nur eine der an den Einkünften beteiligten Personen mit ihren Einkünften im Geltungsbereich der AO einkommensteuer- oder körperschaftsteuerpflichtig ist oder es sich um einen Fall von gerin...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Keine Rechtsnormen i. S. des § 4 AO

1. Verwaltungsvorschriften, Richtlinien Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwaltungsvorschriften, insbes. die (norminterpretierenden oder normkonkretisierenden) Steuerrichtlinien, sind grds. keine Rechtsnormen; sie bieten keine Rechtsgrundlage für Verwaltungsakte und binden Gerichte grds. nicht (st. Rspr., z. B. BFH v. 04.05.2006, VI R 28/05, BStBl II 2006, 781; BFH v. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Verbindliche Auskunft (§ 89 Abs. 2 bis 7 AO)

I. Allgemeines Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bis zur Einführung der verbindlichen Auskunft nach Abs. 2 hatte es neben dem allgemein anerkannten Recht der Finanzbehörde, im Einzelfall Beratung und Auskünfte im Rahmen des § 89 Abs. 1 AO zu erteilen, nur einige gesetzliche Regelungen zur Auskunftserteilung durch die Finanzbehörden gegeben. Zu nennen sind die Zolltarifaus...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich (§ 1 Abs. 1 AO)

I. Geltung für Steuern einschließlich Steuervergütungen Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anwendungsbereich der AO erstreckt sich nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AO auf Steuern, einschließlich Steuervergütungen sowie Steuererstattungen (§ 37 Abs. 1 AO). Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 3 Abs. 1 AO den Begriff der Steuer gesetzlich definiert, enthält das Gesetz ke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Außenprüfung (§ 171 Abs. 4 AO)

1. Bedeutung der Vorschrift Tz. 42 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 4 AO stellt sicher, dass nach Abschluss der Außenprüfung noch Steuerbescheide erlassen, geändert und aufgehoben werden können, ohne die Außenprüfung durch enge Zeitvorgaben zu behindern (BFH v. 15.12.1982, II R 72/81, BStBl II 1983, 384). Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 AO tritt ein, wenn vor Abl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen der Beratungs- und Auskunftsverpflichtung nach § 89 Abs. 1 AO

I. Gegenstand der Beratungs- und Auskunftsverpflichtung nach Abs. 1 1. Umfang der Beratungsverpflichtung Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht soll die Finanzbehörde die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, die offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblie...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Einheitliche und gesonderte Feststellung (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO)

I. Bedeutung der Vorschrift Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einheitlich und gesondert festgestellt werden die einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und mit diesen in Zusammenhang stehende andere Besteuerungsgrundlagen, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind, denen die Einkünfte steuerlich zuzurechnen sind. Steht unzweifelhaft fest,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Benennungsverlangen (§ 160 Abs. 1 Satz 1 AO)

I. Voraussetzungen Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das FA kann vom Stpfl. verlangen, Gläubiger von Schulden und anderen Lasten oder Empfänger von Betriebsausgaben, Werbungskosten und anderen Ausgaben genau zu benennen. Das Benennungsverlangen setzt voraus, dass der Stpfl. Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben steuermindernd gel...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Beweislastregelung (§ 159 Abs. 1 Satz 1 AO)

I. Nachweispflicht Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Grundsatz, dass Wirtschaftsgüter dem Eigentümer zuzurechnen sind (§ 39 Abs. 1 AO), wird dahingehend durchbrochen, dass die Wirtschaftsgüter bei Treuhandverhältnissen dem Treugeber zuzurechnen sind (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO). Behauptet jemand, auf seinen Namen lautende Rechte oder in seinem Besitz befindliche Sach...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Kontenabruf nach § 93 Abs. 7 AO

1. Voraussetzungen Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 7 AO zählt die Möglichkeiten für den automatisierten Kontenabruf enumerativ und abschließend auf. Nach dem Gesetzeswortlaut ist der Abruf auf die genannten Fallgruppen beschränkt ("ist nur zulässig"), es handelt sich also nicht um Regelbeispiele. Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Bekanntgabe an Betroffenen oder Bevollmächtigten (§ 122 Abs. 1 AO)

I. Begriffsbestimmung Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Bestimmung, welcher Person der Verwaltungsakt bekannt zu geben ist, müssen folgende Begriffe auseinandergehalten werden (Seer in Tipke/Kruse, § 122 AO Rz. 17; AEAO zu § 122, Nr. 1.1): Inhaltsadressat ist, für wen der Inhalt der Regelung bestimmt ist; z. B. bei einem Steuerbescheid der Steuerschuldner. Bekannt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / XI. Grundlagenbescheide (§ 171 Abs. 10 AO)

1. Bedeutung der Vorschrift Tz. 92 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 10 AO gewährleistet, dass der Finanzbehörde für die Auswertung von Grundlagenbescheiden ausreichende Zeit zur Verfügung steht (BFH v. 05.10.2004, VII R 7/04, BStBl II 2006, 343). Nach Erlass, Änderung oder Aufhebung eines Grundlagenbescheids endet die Festsetzungsfrist für den Folgebescheid nicht vo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Außerhalb der AO geregelte Zusagen

Schrifttum Buciek, Bindende Erklärungen der Finanzverwaltung, DStZ 1999, 389; Borggreve, Auskünfte und Zusagen über Besteuerungsgrundlagen, AO-StB 2007, 77 (Teil I); AO-StB 2008, 108 (Teil II); Martin, Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, NWB 2012, 3700; Geserich, Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG, NWB 2014, 1866; Hilbert, Die Lohnsteuer-Anrufungsauskunft nach § 24e EStG,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 157 Abs. 2 AO)

I. Besteuerungsgrundlagen im Steuerbescheid Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch den Steuerbescheid wird die Steuer festgesetzt (§ 155 Abs. 1 Satz 1 AO). Die festgesetzte Steuer gegenüber einem bestimmten Steuerschuldner ist der Ausspruch (Tenor) des Steuerbescheids. Dementsprechend bestimmt § 157 Abs. 2 AO, dass die der Steuerfestsetzung zugrunde gelegten Besteuerung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Form der Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2–5 AO)

I. Bekanntgabeformen Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine bestimmte Form der Bekanntgabe ist allgemein nicht vorgeschrieben. Sie wird häufig mit der Form des Verwaltungsakts (§ 119 Abs. 2 AO) korrespondieren. So kommt für mündliche Verwaltungsakte nur mündliche Bekanntgabe – und allenfalls schriftliche Bestätigung (§ 119 Abs. 2 Satz 2 AO) – in Betracht. Schriftliche Be...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Wirkungen des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs. 2 AO)

I. Aufhebung und Änderung des Steuerbescheids Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Solange der Vorbehalt der Nachprüfung wirksam ist, eröffnet er die jederzeitige Aufhebung oder Änderung des Steuerbescheids und der ihm gleichgestellten Bescheide. Dies bedarf keiner weiteren Rechtsgrundlage. Denn der gesamte Steuerfall bleibt "offen" und kann – abgesehen von der Einschränkun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Mitwirkungspflichten (§ 200 Abs. 1 AO)

I. Allgemein Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 200 Abs. 1 AO ist lex specialis gegenüber § 90 Abs. 1 Satz 1 und § 97 AO (BFH v. 28.10.2009, VIII R 78/05, BStBl II 2010, 455 m. w. N.). Die Mitwirkungspflichten des § 200 AO entstehen deshalb erst mit der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung gem. § 196 AO; Letztere bildet sowohl im Hinblick auf das Prüfungssubjekt als auch de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Betragsbegrenzung (§ 371 Abs. 2 Nr. 3 AO)

Schrifttum Hechtner, Die strafbefreiende Selbstanzeige nach den Änderungen durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz – Strafbefreiende Selbstanzeige erster und zweiter Klasse mit Zuschlag, DStZ 2011, 265; Wagner, Umgang mit der strafbefreienden Selbstanzeige "zweiter Klasse", DStZ 2011, 875; Roth, Die 50 000-Euro-Grenze gem. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO: Nominalbetrag der Steuerhinterzi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Regelung (§ 167 Abs. 1 AO)

I. Steueranmeldung Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 168 Satz 1 AO steht eine Steueranmeldung – ggf. nach Zustimmung der Finanzbehörde (§ 168 Satz 2 AO) – einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich, eine Steuerfestsetzung durch besonderen Steuerbescheid entfällt (s. § 168 AO Rz. 2). Voraussetzung ist, dass sie wirksam ist, d. h. u. a., dass sie...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Sonderfälle des § 180 Abs. 5 AO

I. Feststellung bei Doppelbesteuerungsabkommen (§ 180 Abs. 5 Nr. 1 AO) Tz. 80 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO ist ein Feststellungsverfahren entsprechend § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO auch dann durchzuführen, wenn die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) von der Bemessungsgrundlage ausgenommenen Einkünfte bei der F...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Ermessensverwaltungsakt (§ 120 Abs. 2 AO)

I. Allgemeine Grundsätze Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch für Verwaltungsakte, die nach pflichtgemäßem Ermessen ergehen, gilt zunächst § 120 Abs. 1 AO und die dort aufgeführten Beschränkungen. Darüber hinaus sieht § 120 Abs. 2 AO folgende Nebenbestimmungen vor: Befristung, Bedingung, Widerrufsvorbehalt, Auflage, Vorbehalt nachträglicher Auflage. Der Erlass einer sol...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Inhalt des Steuerbescheids (§ 157 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO)

I. Allgemeines Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 157 Abs. 1 Satz 2 AO schreibt die Bezeichnung der festgesetzten Steuer nach Art und Betrag und die Angabe des Steuerschuldners vor und konkretisiert damit die Anforderungen des § 119 AO. Zu den Folgen der Verletzung der Inhaltserfordernisse s. Rz. 21 ff. Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dem Steuerbescheid muss der Reg...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Zugriffsrechte auf Datenverarbeitungssysteme (§ 147 Abs. 6 AO)

I. Zweck und Verfassungsmäßigkeit des § 147 Abs. 6 AO Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während die Ordnungsvorschriften der AO im Grundsatz von einer papiergebundenen Buchführung ausgehen (Schaumburg, DStR 2002, 829) – ohne diese vorzuschreiben –, setzt § 147 Abs. 6 AO eine datenverarbeitungsgestützte Buchführung voraus und schafft neue Zugriffsformen zugunsten der Fina...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Feststellungsfrist (§ 181 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 bis 5 AO)

I. Allgemein Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO sind die Vorschriften über die Festsetzungsfrist auf die gesonderte Feststellung ebenfalls sinngemäß anwendbar (Feststellungsfrist). Die Dauer der Feststellungsfrist bestimmt sich nach § 169 Abs. 2 AO. Die verlängerte Feststellungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO hier setzt voraus, dass sich die S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Steuerbescheid (§ 155 Abs. 1 Satz 1 AO)

I. Festsetzung des Steueranspruchs durch Bescheid Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Steuerfestsetzung erfolgt im Anschluss an die Sachaufklärung und ggf. nach Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 91 Abs. 1 Satz 1 AO) durch Steuerbescheid. Form und Inhalt des Steuerbescheids regelt § 157 Abs. 1 AO (s. § 157 AO Rz. 7 ff.). Teil- oder Zwischenentscheidungen sind nicht zulässi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Kontrollmitteilungen (§ 194 Abs. 3 AO)

I. Allgemeines Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung des § 194 Abs. 3 AO, nach der die Auswertung von Feststellungen, die anlässlich einer Außenprüfung auch aufgrund von Sammelauskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1a AO (s. dazu von Wedelstädt, DB 2004, 948) zu Verhältnissen Dritter getroffen werden, u. a. für Besteuerungszwecke der Dritten oder zur Feststellung uner...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Besondere gesonderte Feststellung (§ 179 Abs. 2 Satz 3 AO)

I. Allgemeines Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unterbeteiligen Gesellschafter z. B. zum Erhalt zusätzlicher Liquidität weitere natürliche oder juristische Personen an ihrem Gesellschaftsanteil, besteht oft ein Interesse, die Unterbeteiligung geheim zu halten. Der Unterbeteiligte hat hier regelmäßig keine Rechtsbeziehungen zur Hauptgesellschaft, sondern nur zu einem Ges...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Verschleierung durch Drittstaat-Gesellschaft (§ 370 Abs. 3 Nr. 6 AO)

Schrifttum Talaska, Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz, DB 2017, 1803. Tz. 121f Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als besonders schwerer Fall wird nun das gezielte Ausnutzen von Auslandsgesellschaften, insbes. sog. Briefkastenfirmen, zur Verschleierung von Beteiligungsverhältnissen und der fortgesetzten Steuerhinterziehung in den Katalog der Regelbeispiele aufgenommen. Hintergrund...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Bandenmäßige Verkürzung von Umsatz- oder Verbrauchsteuern (§ 370 Abs. 3 Nr. 5 AO)

Schrifttum Rüping/Ende, Neue Probleme von schweren Fällen der Hinterziehung, DStR 2008, 13; Buse/Bohnert, Steuerstrafrechtliche Änderungen zur Bekämpfung des Umsatz- und Verbrauchsteuerbetrugs, NJW 2008, 618; Wulf, Telefonüberwachung und Geldwäsche im Steuerstrafrecht, wistra 2008, 321; Bittmann, Telefonüberwachung im Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung als Vortat der Geldw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Offenbare Unrichtigkeit (§ 171 Abs. 2 AO)

1. Bedeutung des § 171 Abs. 2 AO Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 2 AO stellt sicher, dass der Finanzbehörde für die Berichtigung einer ihr unterlaufenen offenbaren Unrichtigkeit (§ 129 AO) eine Frist von einem Jahr zur Verfügung steht. Die Frist beginnt mit Bekanntgabe des fehlerbehafteten Bescheids zu laufen. Die Vorschrift hat Bedeutung, wenn ein Steuerbes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Steuerbescheid vor Grundlagenbescheid (§ 155 Abs. 2 AO)

I. Allgemeines Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung des § 155 Abs. 2 AO durchbricht als vorläufige Maßnahmeden Grundsatz der Trennung von Feststellungs- und Festsetzungsverfahren, wonach gesondert festzustellende Besteuerungsgrundlagen nicht durch einen Folgebescheid geregelt werden dürfen und umgekehrt (s. § 182 AO Rz. 2): Auch wenn ein erforderlicher Grundlag...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Entdeckung der Tat und Kenntnis hiervon (§ 371 Abs. 2 Nr. 2 AO)

Schrifttum Dörn, Ausschluss der Selbstanzeige nur bei Kenntnis des Täters?, wistra 1998, 175; Randt/Schauf, Selbstanzeige und Liechtenstein-Affäre, DStR 2008, 489; Buse, Verwertungsverbot und Tatendeckung, DStR 2008, 2100; Fehling/Rothbächer, Ausschluss der strafbefreienden Selbstanzeige durch Medienberichte? DStZ 2008, 821; Heerspink, Die Ermittlungen zur Liechtenstein-Affäre, A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Betriebstätten nach § 12 Satz 2 Nr. 1 bis 8 AO

I. Allgemeines Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 12 Satz 2 AO zählt in einem nicht abschließenden Katalog Betriebstätten auf und erweitert konstitutiv die Definition der Betriebstätte um Einrichtungen, die nicht notwendigerweise eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage erfordern (BFH v. 28.07.1993, I R 15/93, BStBl II 1994, 148; BFH v. 17.09.2003, I R 12/02, BStBl I...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die einzelnen Regelungen des § 15 Abs. 1 AO

I. Verlobte (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 AO) Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verlöbnis ist gegenseitiges Eheversprechen zweier Personen, auch i. S. des LPartG, d. h. gleichen Geschlechts. Es muss wirksam sein (AEAO zu § 15, Nr. 2). Verlobte sind nur untereinander Angehörige (BFH v. 12.07.1991, III R 44/89, BFH/NV 1992, 27). Mit der Auflösung des Verlöbnisses ist das Angehörigenver...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Anfechtung eines Steuerbescheids (§ 171 Abs. 3a AO)

1. Anfechtung Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 171 Abs. 3a AO ist der Ablauf der Festsetzungsfrist hinsichtlich des gesamten Steueranspruchs gehemmt, wenn ein Steuerbescheid ergangen und durch einen zulässigen Einspruch (s. §§ 347ff. AO) oder eine zulässige Klage (§§ 40f. FGO) angefochten worden ist. Unter "Klage" ist nicht nur die Anfechtungsklage zu verstehen, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Einzelregelungen des § 348 AO

I. Einspruchsentscheidungen Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einspruchsentscheidungen sind zwar Verwaltungsakte i. S. des § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 AO. Zur Vermeidung einer nicht endenden Kette von Einspruchsverfahren sind Einspruchsentscheidungen von einem weiteren Einspruch ausgeschlossen. Weiterer Rechtsschutz wird nunmehr durch die Anfechtungsklage gewährt, d...mehr