Fachbeiträge & Kommentare zu Abgeltungsteuer

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§ 6 Einkommensteuer beim Au... / 2. Einkünfte ohne Quellensteuereinbehalt

Rz. 580 Die zweite Gruppe von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften erfasst solche Einkünfte, bei denen kein Quellensteuereinbehalt erfolgt. Am häufigsten dürften dies beim internationalen Mitarbeitereinsatz Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sein. Bei quellensteuerfreien Einkünften gelten im Wesentlichen folgende Besteuerungsregeln: Rz. 581mehr

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§ 6 Einkommensteuer beim Au... / K. Praxisfälle mit Lösungen

Rz. 624 Fall 1 Ein Mitarbeiter wird für drei Jahre nach Paris versetzt. Er erhält einen Arbeitsvertrag mit einer französischen Tochtergesellschaft. In Paris mietet er eine möblierte Fünf-Zimmer-Wohnung an, in die er mit seiner Frau und seinen drei Kindern einzieht. Die bisherige Familienwohnung in Deutschland wird beibehalten. Der Mitarbeiter meldet sich in Deutschland ab. Fra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Anrechnung einer ausländischen Quellensteuer (§ 12 Abs 3 AStG)

Tz. 24 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach § 12 Abs 3 AStG werden St von den nach § 3 Nr 41 EStG stbefreiten GA auf Antrag im VZ des Anfallens der zu Grunde liegenden Zwischen-Eink als Hinzurechnungsbetrag in entspr Anwendung des § 34c Abs 1 und 2 EStG angerechnet oder abgezogen. Das gilt danach auch dann, wenn der St-Bescheid für diesen VZ bereits bestandskräftig ist. Ohne eine S...mehr

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zfs 12/2015, Quirmbach/Gräfenstein/Deller: Kapitalisierungstabellen. Ersatzansprüche bei Personenschäden richtig berechnen, Deutscher Anwaltverlag, 1. Aufl. 2015, 188 Seiten, 29 EUR, ISBN 978-3-8240-1401-9

Ein Geschädigter hat nur im Ausnahmefall einen Anspruch auf die kapitalisierte Abfindung seines Personenschadens. Entsprechend ist die Rechtsprechung dazu spärlich, die Bedeutung des Themas jedoch aufgrund der vielfachen außergerichtlichen Abfindungsvergleiche, die in der Regel auch eine Kapitalisierung des Zukunftsschadens enthalten, erheblich (siehe dazu und zu der vorhand...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 51... / 2.2 Umfang und Bedeutung der Steuervergünstigung

Rz. 7 Umfang und Bedeutung der Steuervergünstigung sind für die begünstigten Körperschaften sehr unterschiedlich. Die Steuerbefreiung für gemeinnützige Körperschaften bei der KSt[1] ist oft von geringer Bedeutung, da ein Teil der Einkünfte auch ohne die Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 51ff. AO steuerfrei bliebe.[2] Die ideelle Tätigkeit selbst (z. B. Unterhalten von Spo...mehr

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Verfall von Knock-out-Produkten

Leitsatz Verfällt eine Option automatisch mit dem Überschreiten einer bestimmten Kursschwelle durch den zugrunde liegenden Basiswert. ist der Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG nicht erfüllt. Normenkette § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG Sachverhalt Der Kläger erwarb im Streitjahr (2006) Knock-out-Optionen, die wertlos wurden, als der Basiswert eine bestimmte Knock-out-S...mehr

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Verrechnung von sog. Altverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer

Leitsatz 1. Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden (sog. Altverluste), unterliegen auch nach dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer dem Halbeinkünfteverfahren. 2. Die Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß. Normenkette § 3 Nr. 40, § 3c A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 13. Aussonderung von der Abgeltungsteuer unterliegenden Einkünften

Rz. 178.1 [Autor/Stand] Abgeltungsteuereinkünfte. § 34 c Abs. 1 Satz 1 letzter Halbs. schließt die Einrechnung von ausländischen Einkünften, die in Deutschland der Abgeltungsteuer unterliegen, in die länderspezifische Höchstbetragsberechnung aus. Damit übernimmt der Gesetzgeber auch für den Bereich der Steueranrechnung das Konzept der zwei Arten von Einkünften (tarifbesteuer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeine Erläuterungen zur Methode und zu Änderungen

Rz. 41 [Autor/Stand] Grundsatz. § 34 c EStG und seine Ausführungsbestimmungen sowie § 26 KStG enthalten mehrere verschiedene Maßnahmen (i.S. von Anspruchsnormen). § 34 c Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 ordnet die Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Einkommensteuer an, und zwar im Rahmen eines Höchstbetrags, der durch das Verhältnis zwischen ausländischen Einkünften z...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 21. Jahressteuergesetz 2009

Rz. 30 [Autor/Stand] Durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[2] wurden im Bereich der Anrechnung ausländischer Steuern einige Änderungen vorgenommen, um die systematische Trennung der verschiedenen Einkünftekategorien im Rahmen der Abgeltungsteuer umzusetzen. Die Begründung des Gesetzentwurfs spricht hier von einer "konsequenten Trennung der der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) 1. Teilsatz

aa) Anrechnung oder Abzug Rz. 732 [Autor/Stand] Anrechnungsmethode vereinbart. Die Anwendbarkeit des § 34 c Abs. 6 Satz 2 EStG setzt zunächst voraus, dass im DBA als Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Anrechnungsmethode vorgesehen ist. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden. Rz. 733 [Autor/Stand] DBA regelt Methode der Steueranrechnung selbst. Das DBA sieht d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) 2. Teilsatz

Rz. 756 [Autor/Stand] Keine Anwendbarkeit für die Abgeltungssteuer. Für ausländische Einkünfte, die der Abgeltungssteuer unterliegen, hat der Gesetzgeber mit § 32 d Abs. 5 EStG eigene (speziellere) Regelungen über die Anrechnung von ausländischen Steuern normiert. Folglich sind diese Einkünfte und die darauf entfallende Steuer vom Anwendungsbereich des § 34 c EStG auszunehme...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Keine Entsprechung der Steuer (1. Alt.)

Rz. 307 [Autor/Stand] Geringe Bedeutung. Die Abzugsmöglichkeit nach § 34 c Abs. 3 besteht nur, soweit die ausländische Steuer vom Einkommen der deutschen Einkommensteuer nicht entspricht. Betrachtet man die Abgrenzung der Einkommensteuern von den übrigen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbaren Steuern, so wird augenfällig, dass für den Steuerabzug nach § ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Festgesetzte ausländische Steuer

Rz. 154 [Autor/Stand] Keine bestimmte Form der Festsetzung. § 34 c Abs. 1 Satz 1 fordert die Festsetzung der ausländischen Steuer.[2] Dies ist in dem Sinne zu verstehen, dass der Stpfl., der die Anrechnung der ausländischen Steuer begehrt, auch deren formeller Schuldner sein muss. Die Steuerfestsetzung muss ihm gegenüber wirken. Sie muss vollzogen sein. Der Stpfl. muss in de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) 3. Teilsatz

Rz. 758 [Autor/Stand] Fiktive Quellensteuer. Nach dem DBA als gezahlt geltende Steuern sind solche, die tatsächlich nicht festgesetzt oder erhoben werden, sondern nur im Rahmen des DBA für Zwecke der Anrechnung als gezahlt gelten (fiktive Quellensteuer). In der deutschen Abkommenspraxis sehen vor allem DBA mit Entwicklungsländern die Anrechnung von fiktiven Quellensteuern, i...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 34c EStG Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Prof. Dr. Jochen Lüdicke, Düsseldorf, Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Dipl.-Kfm., Steuerberater Dr. Hans Weggenmann, Nürnberg Literaturverzeichnis Allgemeine Literatur: Amann, Zur Systematik der Ermittlung ausländischer Einkünfte, DB 1997, 796; Baranow...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Rechtsentwicklung

Rz. 702 [Autor/Stand] Steueränderungsgesetz 1980. Im Rahmen des Steueränderungsgesetz 1980 erfolgte eine umfangreiche Modifikation der Regelungen über die Anrechnung ausländischer Steuern. Im Rahmen dessen wurde die Regelung für DBA-Fälle (damaliger Abs. 2), welche bisher lediglich die Anrechnung nach Abs. 1 ausschloss, im neuen Abs. 6 aufgenommen und um weitere Regelungen, ...mehr

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zerb 11/2015, Pflichtteil u... / 2. Problemaufriss

Jeder Veräußerungsgewinn wird nach der Formel berechnet: Veräußerungspreis – Erwerbskosten – Veräußerungskosten = Veräußerungsgewinn. Veräußerungspreis ist der für den Vermögensgegenstand erzielte Preis. Bis zur Veräußerung kann er nur geschätzt werden; das nennt man üblicherweise Bewertung. Erwerbskosten sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den Gegenstand (vgl....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Systematik

Rz. 731 [Autor/Stand] Inhalt und Systematik. Die Sätze 2–6 des § 34 c Abs. 6 EStG sind Ausnahmeregelungen zu § 34 c Abs. 6 Satz 1 EStG und dem darin normierten Grundsatz der Verdrängung der innerstaatlichen Regelungen des § 34 c Abs. 1–3 EStG durch das DBA. Satz 2 regelt partiell die entsprechende Anwendbarkeit der innerstaatlichen Anrechnungsregelungen, soweit im DBA die An...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Identität des Steuersubjekts

Rz. 129 [Autor/Stand] Grundsatz. Nach § 34 c Abs. 1 ist bei unbeschränkt Stpfl., die mit ihren aus einem ausländischen Staat stammenden Einkünften in diesem Staat zu einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steuer herangezogen werden, die ausländische Steuer auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen. Daraus leitet man das Erfordernis der Identität des Steuersubj...mehr

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zerb 11/2015, Pflichtteil u... / 3. Bewertung der Nachlassgegenstände

Eine ausdrückliche Regel für die Bewertung von Nachlassgegenständen findet sich nur in § 2312 Abs. 1 S. 1 BGB für die Übernahme eines Landguts; hier ist der Ertragswert maßgebend. Sonst kommt es nach § 2311 Abs. 2 BGB auf den Wert an, den ein Gegenstand allgemein in der Hand jedes Erben hat.[12] Das ist grundsätzlich der Verkehrswert, der sich mit dem gemeinen Wert im Sinne ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. § 34 c als Maßnahme zur Ausschaltung der Doppelbesteuerung und zum Ausgleich der Steuersysteme

Rz. 91 [Autor/Stand] Wirkweise. Die Anrechnung nach § 34 c beseitigt die technische Doppelbesteuerung nicht. Neben der uneingeschränkten Besteuerung im Ausland wirken die ausländischen Einkünfte zumindest noch progressionssteigend auf die Besteuerung der deutschen Einkünfte, soweit die Einkünfte nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Grob gesagt ermäßigt sich die einkommenst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Eine der deutschen Einkommensteuer entsprechende Steuer

Rz. 140 [Autor/Stand] Keine Gesetzesdefinition. § 34 c Abs. 1 enthält keine näheren Angaben darüber, wann eine ausländische Steuer der deutschen Einkommensteuer entspricht. Der insoweit von § 34 c Abs. 1 verwendete Begriff ist deshalb ein unbestimmter, den auszufüllen den Gerichten aufgegeben ist. Es kommt nicht auf die steuertechnische Ausgestaltung (Steuersatz, Pauschalier...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 15. Höchstbetragsberechnung im Einzelnen

Rz. 183 [Autor/Stand] Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes. Die ausländische Steuer ist nur in der Höhe anzurechnen, wie deutsche Steuer auf die ausländischen Einkünfte aus dem betreffenden Staat entfällt. Hierzu muss die anteilige deutsche Steuer ermittelt werden. Bis einschließlich 2014 wurden die aus dem jeweiligen Staat stammenden ausländischen Einkünfte ins Ve...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer

Rz. 161 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte. § 34 c Abs. 1 Satz 1 EStG wurde durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[2] mit Wirkung ab VZ 2007 geändert. Während es bis zum VZ 2006 einschl. darauf ankommt, ob die ausländische Steuer tatsächlich noch einem Ermäßigungsanspruch unterliegt, löst ab dem VZ 2007 ein einmal entstandener Ermäßigungsanspruch immer eine Kürzung der ausländis...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Herangezogen werden

Rz. 143 [Autor/Stand] Heranziehung, Festsetzung und Zahlung. § 34 c Abs. 1 Satz 1 unterscheidet begrifflich zwischen dem Herangezogensein zu der ausländischen Steuer, ihrer Festsetzung und ihrer Zahlung. Dies legt es nahe, Unterschiede zwischen den Begriffen anzuerkennen, auch wenn dies letztlich auf eine akademische Diskussion hinausläuft. Kann nämlich nur die festgesetzte ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Drittstaatensteuern (2. Alt.)

Rz. 308 [Autor/Stand] Quellenstaat der Einkünfte. Nach § 34 c Abs. 3 können ausländische Steuern abgezogen werden, die ein Staat erhebt, der nach § 34 d EStG nicht als Ursprungsstaat der Einkünfte anzusehen ist (vgl. Anm. 145 ff.). Der Gesetzgeber dachte insbes. an Quellensteuern auf Liefergewinne, wobei nach § 34 d EStG der Liefergewinn regelmäßig nicht in dem Staat zu erfa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Kommentierung § 68 b EStDV

Rz. 815 [Autor/Stand] Nachweispflicht des Steuerpflichtigen. Für die – den Stpfl. begünstigende – Anrechnung ausländischer Steuern statuiert § 68 b Satz 1 EStDV eine Nachweispflicht des Stpfl. hinsichtlich der Höhe der ausländischen Einkünfte und der Festsetzung und Zahlung der ausländischen Steuer. Diese Nachweispflicht ist allerdings keine materielle Tatbestandsvoraussetzu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 16. Steuersenkungsgesetz 2000

Rz. 20 [Autor/Stand] Durch das StSenkG v. 23.10.2000[2] wurde in § 34 c Abs. 1 Satz 2 die Angabe "32c" gestrichen. Dies erfolgte infolge der Aufhebung des § 32 c EStG durch dieses Gesetz. Diese auf den ersten Blick nur redaktionelle Änderung warf jedoch einige, weniger diskutierte Fragen bzgl. der Ermittlung von ausländischen Dividenden, die nach § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Tatbestand

Rz. 716 [Autor/Stand] Ausländische Einkünfte. § 34 c Abs. 6 Satz 1 EStG setzt voraus, dass es sich bei den der Steuer zu Grunde liegenden Einkünften um ausländische Einkünfte handelt. Dabei ist umstritten, ob sich das Tatbestandsmerkmal der ausländischen Einkünfte nach dem jeweils einschlägigen DBA oder nach dem innerstaatlichen Recht (§ 34 d EStG) bestimmt. Ein Teil der Lit...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abgabengegenstand

Rz. 134 [Autor/Stand] Identität des Abgabengegenstands. Der unbeschränkt Stpfl. muss im Ausland mit seinen ausländischen Einkünften besteuert werden. Was unter den "ausländischen Einkünften" zu verstehen ist, regelt sich abschließend nach § 34 d EStG. Sind Einkünfte keine ausländischen i.S. des § 34 d EStG, so kann eine dennoch auf sie erhobene ausländische Steuer nur nach §...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. DBA regelt Freistellungsmethode (Abs. 6 Satz 3)

Rz. 763 [Autor/Stand] Nicht besteuerte Einkünfte. Für die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags sollen nach der Intention des Gesetzgebers nur solche Einkünfte berücksichtigt werden, die grundsätzlich einer Doppelbesteuerung unterliegen. Entsprechend scheidet § 34 c Abs. 1 Satz 3 EStG (iVm. § 34 c Abs. 6 Satz 2 EStG) all diejenigen Einkünfte aus der Berechnung aus, die ent...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Gezahlte ausländische Steuer

Rz. 158 [Autor/Stand] Zahlender. Die ausländische Steuer muss zwar gezahlt sein.[2] Es kommt allerdings nicht darauf an, ob der Stpfl. die Steuer persönlich gezahlt hat. Es reicht aus, wenn die ausländische Steuer durch einen dazu Verpflichteten abgeführt wurde. Streit besteht darüber, ob die Zahlung wirtschaftlich zulasten des Stpfl. erfolgen muss. Der Streit betrifft alle ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Fehlende DBA-Entlastung (Abs. 6 Satz 4)

Rz. 767 [Autor/Stand] Vom DBA nicht erfasste Steuern. Mit § 34 c Abs. 6 Satz 4 EStG hat der Gesetzgeber für einen weiteren Ausnahmefall, trotz Bestehen eines DBA, die entsprechende Anwendbarkeit der Abs. 1 und 2 angeordnet. Tatbestandlich setzt § 34 c Abs. 6 Satz 4 EStG voraus, dass trotz der Existenz eines DBA mit dem entsprechenden ausländischen Staat eine Steuer vom Einko...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 16. Ausgenommene Einkünfte (Satz 3)

Rz. 193 [Autor/Stand] Sinn und Zweck von § 34 c Abs. 1 Satz 3. § 34 c Abs. 1 Satz 3 ist mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 16.5.2003[2] ab dem VZ 2003 eingefügt worden (vgl. Anm. 21) und blieb auch bei der Neufassung im Rahmen des ZollkodexAnpG im Wesentlichen unverändert. Lediglich die nicht mehr erforderliche Bezugnahme auf "Summe der Einkünfte" ist entfallen. Der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Keine Entsprechung der Bemessungsgrundlage (3. Alt.)

Rz. 314 [Autor/Stand] Ausländische Steuern auf inländische Liefergewinne. Nach der dritten Alternative werden ausländische Steuern bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen, die auf Einkünfte erhoben werden, die nach § 34 d EStG keine ausländischen Einkünfte sind. Hierunter fallen insbes. Steuern auf Liefergewinne, die ein inländisches Unternehmen erzielt und die nach § 34 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Gegenstand des Abzugs

Rz. 304 [Autor/Stand] Nach § 34 c Abs. 3 sind nur ausländische Steuern vom Einkommen abzugsfähig. Ausländische Steuern vom Einkommen sind nur die sog. Personalsteuern, weil nur sie an das Einkommen als Bemessungsgrundlage anknüpfen.[2] Sogenannte Realsteuern fallen nicht unter diesen Begriff, weil sie sich nicht auf das Einkommen, sondern auf ein bestimmtes Objekt beziehen. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 14. Höchstbetragsberechnung im Allgemeinen (Satz 2)

Rz. 179 [Autor/Stand] Funktion des Höchstbetrags. Im Regelfall wird die deutsche Einkommensteuer von dem zu versteuernden Einkommen erhoben. Die ausländischen Einkünfte gehen zwar in das zu versteuernde Einkommen ein. Abzugsbeträge wie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können jedoch nicht speziell den inländischen oder den ausländischen Einkünften zugeordnet we...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 12. Deutsche Einkommensteuer, die auf die Einkünfte aus diesem Staat entfällt

Rz. 175 [Autor/Stand] Entfallen auf Einkünfte aus diesem Staat. Die deutsche Einkommensteuer muss auf die Einkünfte aus einem bestimmten ausländischen Staat "entfallen". Dies bedeutet, dass die ausländischen Einkünfte aus dem Staat stammen müssen, der die potenziell anrechenbare Steuer erhoben hat. Ausgeschlossen ist die Anrechnung von ausländischen Steuern, die auf sog. Dri...mehr

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Verluste aus verfallenen Aktienoptionen

Leitsatz Lässt der Steuerpflichtige eine wertlos gewordene Aktienoption verfallen, entsteht ein Veräußerungsverlust wie im Fall eines Verkaufs ohne Erlös. Hat der Steuerpflichtige keine positiven Kapitaleinkünfte zu versteuern, ist der Betrag durch Verlustfeststellungsbescheid festzustellen. Dabei besteht keine Bindung an den Einkommensteuerbescheid, weil dort keine Kapitale...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / a) Private Kapitalerträge

Rz. 18 Abgeltungsteuer (Quellensteuer) in Höhe von 25 % + SolZ (1,378 %) + KiSt unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrages, jedoch individuell zu ermitteln (Verlustvorträge?).mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / c) Wertpapiere

Rz. 21 Tageskurs der nächstgelegenen Börse;[19] fiktive Steuerlast: Abgeltungsteuer (§§ 20 Abs. 1 Nr. 1, 43 Abs. 1 Nr. 1, 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG) unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrages.mehr

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§ 4 Güterstände / (hh) Marktrisikoprämie und Betafaktor

Rz. 318 Da die künftigen finanziellen Überschüsse aufgrund der Ungewissheit der Zukunft nicht mit Sicherheit prognostiziert werden können, und ein unternehmerisches Engagement stets mit Risiken und Chancen verbunden ist, lassen sich Marktteilnehmer die Übernahme dieser unternehmerischen Unsicherheit durch Risikoprämien abgelten.[506] Dabei gehen Theorie und Praxis übereinsti...mehr

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§ 4 Güterstände / (a) Grundsätzliches

Rz. 264 Das Ertragswertverfahren als verbreitete Methode zur Ermittlung des Unternehmenswertes basiert auf der Annahme, dass der Wert eines Unternehmens hauptsächlich nach den zu erwartenden Ertragsüberschüssen, also durch sein Potential, in Zukunft Gewinne zu erzeugen, bestimmt wird.[433] Das Verfahren berücksichtigt die Anlagealternativen des Kaufinteressenten, der mit sei...mehr

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§ 4 Güterstände / (cc) Ausschüttungsannahme

Rz. 277 Bei der Bewertung des objektivierten Unternehmenswerts ist die Ausschüttung derjenigen finanziellen Überschüsse anzusetzen, die nach Berücksichtigung des zum Bewertungsstichtag dokumentierten Unternehmenskonzepts und rechtlicher Restriktionen (z.B. Bilanzgewinn) zur Ausschüttung zur Verfügung stehen.[458] Rz. 278 Für die Ermittlung der Ausschüttungsquote in der Detail...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Freibeträge für den verbleibenden Verlustabzug und Verluste aus anderen Einkunftsarten

Rz. 47 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Unbeschränkt können beim FA ferner Freibeträge auf der BMG folgender Beträge beantragt werden, wie sie nach § 37 Abs 3 EStG bei der Festsetzung von > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu berücksichtigen sind (§ 39a Abs 1 Satz 1 Nr 5 EStG): Rz. 48 Stand: EL 106 – ET: 06/2015mehr

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Sog. Vorbezug für Wohneigentum einer Schweizer öffentlich-rechtlichen Versicherungskasse für einen sog. Grenzgänger

Leitsatz 1. Der sog. Vorbezug für Wohneigentum einer öffentlich-rechtlichen Versicherungskasse eines Schweizer Kantons, der an einen sog. Grenzgänger ausbezahlt wird, ist weder nach § 3 Nr. 3 EStG 2002 (i.d.F. vor dessen Änderung durch das JStG 2007) noch nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG 2002 (i.d.F. des AltEinkG) steuerbefreit (Anschluss an BFH-Urteile vom 23.10.2013, X R...mehr

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Unionsrechtmäßigkeit des Ausschlusses des Sonderausgabenabzugs für Sozialversicherungsbeiträge im Ausland tätiger Arbeitnehmer

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Steht Art. 39 EG (jetzt Art. 45 AEUV) einer Vorschrift deutschen Rechts entgegen, nach der Beiträge eines in Deutschland wohnenden und für die Verwaltung des französischen Staats tätigen Arbeitnehmers zur französischen Altersvorsorge- und Krankenversicherung – anders als vergleichbare Beiträge ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Abgeltungsteuer bei Anteilstausch und anderen Kapitalmaßnahmen (§ 20 Abs 4a EStG idF des AmtshilfeRLUmsG)

Ausgewählte Literaturhinweise Delp, Die Anlegerseite der AbgeltungSt, DB 2008, 2381; Haisch/Danz, JStG 2009 – Beabsichtigte Änderungen bei der Vermögensanlage, DStZ 2008, 392; Maier/Wengenroth, Änderungen bei der Besteuerung von Eink aus KapV durch das JStG 2009, ErbStB 2008, 364, 365; Nacke, Die estlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792, 2797; Schwedhelm/Olbing/Bin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Kapitalertragsteuer und verdeckte Gewinnausschüttung

Ausgewählte Literaturhinweise: Sender, vGA und KapSt-Abzug, StB 1994, 52 und StWa 1994, 161; Voßkuhl/Klemke, Vorrang des Veranlagungsverfahrens vor dem Abzugsverfahren, DB 2012, 2248; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgeltungSt (Teil I), DStR 2013, 1357. Tz. 72 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei Aufdeckung einer vGA kann es bei der ausschüttenden Kö nicht nur wäh...mehr