Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mittelbare Stellvertretung.

1. Begriff und Abgrenzung zur unmittelbaren Stellvertretung. Rn 2 Bei der im BGB nicht geregelten mittelbaren (indirekten, verdeckten) Stellvertretung handelt der Vertreter zwar im Interesse und für Rechnung eines anderen, aber in eigenem Namen, sodass er selbst berechtigt und verpflichtet wird. Spezielle Regelungen enthalten die §§ 383 ff, 453 ff HGB; 32 I 1, 18 ff DepotG. 2....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bindendes Verkaufsangebot.

Rn 12 Resultat des Optionsrechts kann auch über ein meistens mit fester Bindungsfrist ausgestattetes unwiderrufliches Verkaufsangebot erreicht werden. Durch Abgabe im Angebotsvertrag lassen sich auch Verpflichtungen des Berechtigten, zB auf Zahlung der Kosten oder einer Optionsprämie, begründen. Sicherung durch Vormerkung ist möglich. Der Nachteil liegt in der komplizierten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz vor 1204 ff 10 Pachtsache Beschreibung 585b 1 Beschreibung durch Sachverständigen 585b 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall 2135 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung 397 7 Paketverträge 327a 2 Parkplatzbenutzung; Vertragsschluss vor 145 ff 47 Partei kraft Amtes 1975 9; 1984 12; 2017 2 Parteiautonomie Art 3 EGBGB 37 Grenz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufschiebend bedingter Kaufvertrag.

Rn 10 Über Potestativ(Voluntativ)Bedingung lässt sich der Kaufvertrag selbst ähnl wie ein Optionsrecht oder ein bindendes Verkaufsangebot gestalten. Praktisch werden Optionsrecht und Verkaufsangebot oft vorgezogen, da sie die fehlende Bindung des Käufers besser ausdrücken.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Tausch.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Stundung von Geldschulden.

Rn 13 Die Stundung von Geldschulden begründet kein Gelddarlehen iSd § 488 I 1. Nach § 506 sind aber zahlreiche Vorschriften des Verbraucherdarlehensrechts auf Stundungen anwendbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2150 BGB – Vorausvermächtnis.

Gesetzestext Das einem Erben zugewendete Vermächtnis (Vorausvermächtnis) gilt als Vermächtnis auch insoweit, als der Erbe selbst beschwert ist. Rn 1 Die Vorschrift stellt klar, dass auch Erben Vermächtnisnehmer sein können. Sie sind dann zugleich (als Erben) Inhaber der Nachlassgegenstände und schuldrechtlich zu einer Leistung gegen die Erben einschließlich des Begünstigten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Inhalt.

Rn 14 Die Garantie muss zu den Anforderungen an die Sache (§ 434) auf den Zeitpunkt des Gefahrübergangs (BRHP/Faust Rz 14) – in Abgrenzung zur Haltbarkeitsgarantie (II) – gegeben werden. Sie kann selbstständig oder unselbstständig sein (Rn 7, 10 f). Infolge des weiten Beschaffenheitsbegriffs (§ 434 Rn 12) kann sie zu allen mängelrechtlichen Anforderungen an die Kaufsache erk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Abgrenzungskriterien.

a) Im Arbeitsrecht. Rn 16 Selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl § 84 I 2 HGB). Dies gilt allg für die Abgrenzung von freien Dienstverhältnissen und Arbeitsverhältnissen (BAG NZA 20, 1470 [BAG 17.06.2020 - 7 AZR 398/18]; iE BLDH/Lingemann Kap 9 Rz 1 ff). Die Vertragsfreiheit geht nicht so weit, dass ein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Auftrag.

Rn 9 Der Auftrag ist anders als der Dienstvertrag immer unentgeltlich (§ 662). Bei Entgeltlichkeit handelt es sich oft um einen Geschäftsbesorgungsvertrag.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Entgeltlichkeit.

Rn 11 Der Bereicherungsanspruch aus § 816 I 1 besteht nur bei entgeltlichen Verfügungen, wie sich im Umkehrschluss aus § 816 I 2 ergibt, der Unentgeltlichkeit voraussetzt. Wegen der Abgrenzung wird auf die dortigen Ausführungen zur Unentgeltlichkeit verwiesen (Rn 15).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Lizenzvertrag.

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fi) Unterhaltsleistungen

Rn. 522 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Abzugrenzen ist der Veräußerungspreis von Unterhaltsleistungen, zu denen sich der Erwerber verpflichtet, die steuerlich nur begrenzt zu berücksichtigen sind.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 17 Nach Art 3 Nr 8 der Pauschalreise-RL (Rn 1 f) ist Reiseveranstalter ein ›Unternehmer, der entweder direkt oder über einen anderen Unternehmer oder gemeinsam mit einem anderen Unternehmer Pauschalreisen zusammenstellt und verkauft oder zum Verkauf anbietet, oder … [ein] Unternehmer, der die Daten des Reisenden … an einen anderen Unternehmer übermittelt‹. Art 3 Nr 7 best...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Werkvertrag (s generell BGHZ 182, 140) und Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte.

a) Unbewegliche Sachen. Rn 2 Zwischen folgenden Vertragstypen ist zu differenzieren: (1) Der Bauvertrag, dh die Errichtung eines Bauwerks auf einem Grundstück des Bestellers, unterliegt Werkvertragsrecht, da § 650 nur Verträge über die Herstellung und Lieferung beweglicher Sachen dem Kaufrecht unterstellt. (2) Beim Bauträgervertrag besteht für das Grundstück eine Lieferpflich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fj) Zugewinnausgleich

Rn. 523 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Nicht Veräußerungspreis ist ferner eine Zahlung, die zur Tilgung einer Zugewinnausgleichsforderung erfolgt (BFH v 21.03.2002, IV R 1/01, BStBl II 2002, 519).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Neuere Rechtsprechung

Rn. 655 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Auch weil das frühere Unterscheidungskriterium häufig mit Unsicherheiten behaftet war (BFH v 16.12.2009, IV R 22/08, BStBl II 2010, 736), stellt die neuere Rspr nicht mehr auf die – innere – sachliche Beziehung zur Betriebsveräußerung (BFH v 25.01.2000, VIII R 55/97, BStBl II 2000, 458: kein aussagekräftiges Kriterium), sondern auf die Vera...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 16 Vertretbar ist eine Handlung, wenn es für den Gläubiger bei vernünftiger Betrachtungsweise rechtlich und wirtschaftlich keine Bedeutung hat, ob der Schuldner selbst oder ein Dritter (nicht unbedingt jeder Dritte) sie vornimmt (Zweibr InVo 00, 398, 399 [OLG Karlsruhe 29.11.1999 - 20 WF 102/99]; Ddorf NJW-RR 98, 1768, 1769 [OLG Düsseldorf 09.02.1998 - 9 W 7/98]; Köln MDR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Beweislast.

Rn 117 Die Beweislast für eine beachtliche Reserveursache trägt der Schädiger (BGH NJW 16, 3522; VersR 20, 1056, s.a. o Rn 65). Dagegen ist der Geschädigte beweisbelastet, wenn str ist, welches von zwei Ereignissen den Schaden real verursacht hat (BGH VersR 87, 179). Zur Abgrenzung der Reserveursache von der durch den Geschädigten zu beweisenden Schadensentstehung BGHZ 175, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 27. Generalunternehmer und -übernehmervertrag (Abs 2).

Rn 26 Es gilt das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes (Art 19) des Generalunternehmers bzw -übernehmers (zur Abgrenzung beider Vertragstypen Martiny BauR 08, 241, 244).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 911 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Über die Regelung in § 16 Abs 3 S 1 EStG wird die Betriebsaufgabe als Betriebsveräußerung fingiert. Der bei der Betriebsaufgabe entstehende Aufgabegewinn unterliegt durch die Rechtsfolgenverweisung den gleichen Regeln wie ein Veräußerungsgewinn und kann begünstigt besteuert werden (Freibetrag nach Abs 4, Tarifermäßigung nach § 34 EStG). Dah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ABC der entgeltlichen Vorgänge

Rn. 68 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Abfindungszahlung bei Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft Wird der Erblasser von mehreren Personen beerbt, fällt das Vermögen des Erblassers gem § 2032 Abs 1 BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in das (gesamthänderisch gebundene) Vermögen der Miterben; diese bilden in ihrer Gesamtheit zunächst eine Erbengemeinschaft (im Einzelnen Bit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1 ZPO – Sachliche Zuständigkeit.

Gesetzestext Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt. Rn 1 Die Regelung ist im Zusammenhang mit § 3 EGZPO und § 2 EGGVG zu lesen. Ihr Zweck ist die Bestimmung des gesetzlichen Richters in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten, mithin die Konkretisierung des grundrechtsgleichen Rechts aus A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Zurückbehaltungsrecht.

Rn 9 Soweit die Voraussetzungen einer Aufrechnung vorliegen, ist für ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 kein Raum. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wird dann regelmäßig in eine Aufrechnungserklärung umgedeutet (BGH NJW 00, 278 [BGH 01.10.1999 - V ZR 162/98]).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hahn, Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach dem WohnungsbauförderungsG (WoBauFG) einschließlich der Übergangsregelungen, DB 1990, 65; Stuhrmann, Einkommensteuerliche Vergünstigungen bei Baudenkmalen unter Berücksichtigung der Regelungen durch das WohnungsbauförderungsG, DStZ ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bebaute Grundstücke

a) Doppelhäuser, Reihenhäuser, Wohn- und Teileigentum Rz. 34 [Autor/Stand] Bei dieser Bauweise ist regelmäßig jedes einzelne Haus mit dem dazu gehörenden Grund und Boden eine selbständige wirtschaftliche Einheit. Jedes Wohnungseigentum und Teileigentum bildet eine wirtschaftliche Einheit und damit ein Grundstück im Sinne des Bewertungsgesetzes.[2] b) Anbau für berufliche oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entscheidung über Zulässigkeit der Klage (Abs 2 S 1 Nr 3).

Rn 22 Möglich ist eine Zurückverweisung auch, wenn das Erstgericht nur über die Zulässigkeit der Klage entschieden hat (zur Abgrenzung von Sach- und Prozessurteil Celle WM 16, 205). Dies gilt unstr für den Fall eines die Zulässigkeit verneinenden, klageabweisenden Endurteils. Im Übrigen ist der Anwendungsbereich dieser Alternative in vielfacher Hinsicht umstr. a) Prüfung sämt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ff) Prozessrecht.

Rn 11 Für Verträge, welche die prozessrechtlichen Beziehungen der Vertragsschließenden zum Gegenstand haben wie zB Schiedsverträge (§ 1029 I) oder Vereinbarungen, eine Prozessentscheidung über einen Teilbetrag für die ganze Forderung gelten zu lassen, gilt § 29 nicht (BGHZ 7, 184, 185; Zö/Schultzky Rz 12; Musielak/Voit/Heinrich Rz 6; MüKoZPO/Patzina Rz 12; aA St/J/Roth Rz 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einflussbereich des Geschäftsherrn: Weisungsgebundenheit des Verrichtungsgehilfen.

Rn 9 Zweck dieses Merkmals ist die Zuordnung des Verrichtungsgehilfen zur Sphäre des Geschäftsherrn zur Legitimierung der Haftung nach § 831. Entscheidend ist die Bindung des Verrichtungsgehilfen an Weisungen des Geschäftsherrn. Sie ist va gekennzeichnet durch Eingliederung in die Herrschafts- und Organisationssphäre des Geschäftsherrn (insb BGHZ 45, 311, 313; NJW-RR 98, 250...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Beteiligung weiterer Personen oder Unternehmen

aa. Überblick Tz. 13 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Im typischen Anwendungsfall ist das Unternehmen, das Güter oder Dienstleistungen erhält oder erwirbt, identisch mit demjenigen, das die anteilsbasierte Vergütung zu erbringen hat. Eine share-based payment transaction liegt indes auch dann vor (IFRS 2.3), wenn das die Leistung empfangende Unternehmen die anteilsbasierte Vergütung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Blankounterschrift.

Rn 18 Wird eine Blankounterschrift geleistet und das Blankett abredewidrig ausgefüllt, liegen die Voraussetzungen der Irrtumsanfechtung an sich vor (Erklärungsirrtum). Nach dem Gedanken aus § 172 II ist die Anfechtung ggü einem gutgläubigen Dritten ausgeschlossen (BGHZ 113, 53; NJW 96, 1469).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Teilungsanordnung und Erbeinsetzung.

Rn 11 Teilungsanordnungen regeln nur, welche Gegenstände einem Miterben aus dem Nachlass zukommen sollen, ohne ihn wertmäßig zu begünstigen; sie haben nicht etwa die Wirkung, dass ein Miterbe mehr oder weniger als seinen Erbteil erhält. Der Wert des zugewiesenen Gegenstandes wird auf den Erbteil des Miterben angerechnet. Übersteigt der Wert des Gegenstandes wertmäßig seinen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nicht ordnungsgemäße Vertretung einer Partei (Nr 4).

Rn 9 Die Norm ist Ausdruck der Schutzbedürftigkeit der infolge des Verlustes der Prozessfähigkeit prozessual handlungsunfähigen Partei (vgl BGH ZInsO 17, 501). Für eine Partei muss die notwendige gesetzliche Stellvertretung vorliegen, damit durch ihren Vertreter wirksam Prozesshandlungen vorgenommen werden können, was sich gem §§ 51 I, 52, 53 vornehmlich nach materiellem Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einwendungen.

Rn 14 Ein Mitverschulden (§ 254 BGB, Art 77 CISG, dazu BGHZ 141, 129, 136) oder die Anrechnung einer Betriebsgefahr (§ 17 StVG) kann uU zu einem Anspruchsausschluss führen. Die frühere Rspr verlangte daher eine Entscheidung darüber im Grundurteil (RGZ 62, 145, 148; BGH NJW 79, 1933, 1935 [BGH 15.05.1979 - VI ZR 70/77]; Schilken ZZP 95, 45, 56 f mwN). Steht die Mitverschulden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 10. Schenkung.

Rn 17 Von einer Schenkung sowie von ehebedingten Zuwendungen, bei denen der Geldbetrag endgültig dem Empfänger verbleiben soll, unterscheidet sich ein Gelddarlehen durch die Pflicht des Darlehensnehmers zur Rückzahlung der Darlehensvaluta. Wird eine Rückzahlungspflicht für den Fall vereinbart, dass der Geber den überlassenen Betrag benötigt, liegt ein Gelddarlehen vor (Köln ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Delkredere.

Rn 63 Delkredere ist das bürgschaftsähnliche Einstehen eines Handelsvertreters nach § 86b HGB oder eines Kommissionärs nach § 394 HGB (s zB Schlesw IHR 19, 148).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bestätigung gem § 144.

Rn 2 Die Bestätigung nach § 144 betrifft ein wirksames, noch nicht angefochtenes Rechtsgeschäft und führt nur zum Verlust des Anfechtungsrechts. Sie stellt geringere Anforderungen und setzt keine empfangsbedürftige Willenserklärung voraus (RGZ 68, 398). Nach Ausübung des Anfechtungsrechts ist eine Bestätigung gem § 141 möglich (BGH NJW 71, 1800).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Pactum de non petendo.

Rn 7 Das Pactum de non petendo (Stillhaltevereinbarung) bewirkt – anders als der Erlass – kein Erlöschen des Schuldverhältnisses, sondern lediglich eine (idR) vorübergehende Einrede. Wird ein dauerndes Stillhalten vereinbart, so kann ein Erlass vorliegen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausnahmen.

Rn 5 Die Rspr lässt allerdings verschiedene Ausnahmen von diesem Verbot zu. Darüber hinaus ist auch die ergänzende Vertragsauslegung von AGB zulässig (s § 305c Rn 20). Zur Abgrenzung vom VgR BGH DB 09, 2657; BGHZ 137, 221 f; 90, 81. a) Abtrennbarkeit. Rn 6 Eine Ausnahme vom VgR gilt dann, wenn die beanstandete Klausel einen sachlich und sprachlich abtrennbaren, für sich wirksa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Dissens.

Rn 14 Während sich beim Irrtum Wille und Erklärung nicht decken, stimmen beim versteckten Dissens zwei Willenserklärungen – auch nach ihrer Auslegung – nicht überein. Da eine Fehlvorstellung über die Erklärung des anderen Teils herrscht, ist eine Anfechtung ausgeschlossen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Forfaitierung und Diskontierung.

Rn 15 Bei der Forfaitierung, va zur Exportfinanzierung, unter Übernahme des Bonitätsrisikos des Schuldners sowie bei der Diskontierung insbes von Wechseln durch eine Bank handelt es sich um den Ankauf noch nicht fälliger Forderungen unter Abzug einer Provision bzw des Zwischenzinses u damit um einen Forderungsankauf (BGHZ 161, 90, 100; 126, 261, 264; 19, 282, 291 f; BGH WM 7...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Besondere Werkvertragsverhältnisse/gemischte Verträge.

1. Bauvertrag. Rn 26 Der Bauvertrag, für den seit der Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts zum 1.1.18 die Sonderregeln in §§ 650a bis 650h gelten, ist weiterhin idR eine Sonderform des Werkvertrags, bei dem die Herstellung des Bauwerks, einer Außenanlag oder einzelner Teile hiervon (vgl § 650a) selbst dann im Vordergrund steht, wenn der Unternehmer sämtliche hi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufhebungsvertrag.

Rn 5 Durch den Erlass wird nicht das Schuldverhältnis als Ganzes (iwS) beseitigt, sondern lediglich eine Forderung, also ein Schuldverhältnis im engeren Sinne zum Erlöschen gebracht. Demgegenüber können die Parteien, namentlich – aber keineswegs nur – bei Dauerschuldverhältnissen, auch ein Schuldverhältnis als Ganzes vertraglich beseitigen. Eine solche Abrede wird idR als Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einheitlicher Anspruch, Anschlussunterhalt, Teilanschlussunterhalt.

Rn 9 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist stets ein einheitlicher Anspruch, auch wenn zwei oder mehrere Einzeltatbestände gleichzeitig oder im zeitlichen Anschluss aneinander (zusammengesetzte Anspruchsgrundlage) verwirklicht sind (BGH FamRZ 01, 1687). Bei der Abgrenzung des nachehelichen Unterhalts wegen eines Erwerbshindernisses nach §§ 1570–1572 und des Aufstockung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift setzt – ohne allerdings selbst die Abgrenzung vorzunehmen – die unterschiedlichen Entscheidungsbefugnisse von verordnetem Richter und Prozessgericht voraus und betont die fortbestehende Zuständigkeit des Prozessgerichts für das Verfahren, soweit dem beauftragten und ersuchten Richter keine eigenständigen Entscheidungsbefugnisse zuwachsen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 920 BGB – Grenzverwirrung.

Gesetzestext (1) 1Lässt sich im Falle einer Grenzverwirrung die richtige Grenze nicht ermitteln, so ist für die Abgrenzung der Besitzstand maßgebend. 2Kann der Besitzstand nicht festgestellt werden, so ist jedem der Grundstücke ein gleich großes Stück der streitigen Fläche zuzuteilen. (2) Soweit eine diesen Vorschriften entsprechende Bestimmung der Grenze zu einem Ergebnis f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auslegung.

Rn 12 Ergibt die Auslegung, dass das Gewollte, also nicht das irrtümlich Erklärte, als Erklärungsinhalt gilt (BGHZ 71, 247), scheidet eine Anfechtung aus. Hat der Erklärungsempfänger den Irrtum erkannt, gilt das Gewollte (BGH NJW-RR 95, 859 [BGH 22.02.1995 - IV ZR 58/94]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Auflage.

Rn 12 Die Auflage iSv §§ 525, 1940, 2192 unterscheidet sich von der Potestativbedingung dadurch, dass sie die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts unberührt lässt und stattdessen eine Pflicht begründet, der Auflage nachzukommen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ungenehmigte Kontoüberziehung.

Rn 6 Bei ungenehmigter Kontoüberziehung (§ 505 Rn 2) liegt kein Darlehensvertrag vor. Es ist daher eine jederzeitige Rückforderung ohne Kündigung möglich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schuldbeitritt.

1. Inhalt. Rn 53 Beim kumulativen Schuldbeitritt tritt der Mitübernehmer zusätzlich neben dem bisherigen Schuldner in das Schuldverhältnis ein, so dass beide Gesamtschuldner iSd §§ 421 ff werden. Die Zulässigkeit des im BGB nicht geregelten Schuldbeitritts folgt aus der Vertragsfreiheit, § 311 I (anerkannt seit RGZ 59, 232, 233; BGH DB 75, 2081). Die Regelung in § 401 gilt en...mehr