Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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ZErb 06/2023, Zur Einziehun... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 3 begehrt die Einziehung eines Erbscheins, nachdem er im Hinblick auf seine Ausschlagung der Erbschaft die Anfechtung erklärt hat. Die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann haben am 17.3.2009 ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament verfasst, welches die gemeinsamen drei Kinder, die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3, als Erben des Letztverste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt und allgemeine Grundlagen.

Rn 1 § 631 definiert die im Synallagma stehenden werkvertraglichen Leistungspflichten (zur Rechtsnatur des Werkvertrages iE: Vor §§ 631 bis 651 Rn 1 ff), ohne deren Inhalt näher festzulegen. Die Vorschrift bestimmt solcherart also lediglich den Rahmen, in dem die Vertragsparteien privatautonom darüber entscheiden, worin der geschuldete Werkerfolg bestehen soll und welche Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unechte Realteilung

Rn. 1408 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine unechte Realteilung liegt in Abgrenzung zur echten Realteilung vor, wenn ein oder mehrere Mitunternehmer ausscheiden, ohne dass die Mitunternehmerschaft, zB durch Anwachsung auf den letzten verbleibenden Mitunternehmer, aufgelöst wird (BFH v 16.03.2017, IV R 31/14, BStBl II 2019, 24; FG Nbg v 21.02.2018, 4 K 1425/15, EFG 2018, 1969; F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Begriff Verschulden bei Vertragsverhandlungen ist gem Erw 30 autonom auszulegen und betrifft nur außervertragliche Schuldverhältnisse, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Verhandlungen vor Abschluss eines Vertrags stehen. Eingeschlossen sind die Verletzung der Offenlegungspflicht und der Abbruch von Vertragsverhandlungen, während Personenschäden, die während d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vorsatz.

Rn 7 Ist beim Täter ein Bewusstsein der Sittenwidrigkeit nicht erforderlich (s.o. Rn 6), muss er doch in Bezug auf den zugefügten Schaden vorsätzlich gehandelt haben. Bedingter Vorsatz genügt (zB BGHZ 8, 387, 393; NJW 04, 3706, 3710; NJW-RR 09, 1207 Rz 24 mwN; VersR 14, 210 Rz 33; zur Abgrenzung zu nicht vorsätzlichem Handeln BGH NJW 51, 596, 597; BGHZ 147, 269, 278; VersR 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erhöhter Elementarbedarf.

Rn 29 Aufgrund geänderter Rspr lässt der BGH (FamRZ 21, 28) eine Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bis zum Doppelten des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommensbetrages zu. Dies hat zu einer Änderung der Düsseldorfer Tabelle geführt. Diese enthält nunmehr 15 Einkommensgruppen und umfasst ein Einkommen von bis zu 11.000 EUR. Fraglich ist allerdings...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen und Inhalt des Schadensersatzes.

Rn 18 Der Besteller kann Schadensersatz statt und/oder neben der Leistung verlangen, wenn die Werkleistungen mit einem Mangel behaftet sind (§§ 633 II, 634 Nr 4) und der Unternehmer diesen Mangel zu vertreten hat. Sein Verschulden wird allerdings vermutet, wie sich aus § 280 I 2 ergibt. Darüber hinaus muss der Schaden nach allg Grundsätzen ursächlich auf eine Pflichtverletzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 16 Das deutsche intertemporale Schuldrecht folgt dem allgemeinen Grundsatz, dass neue Vorschriften nur auf solche Rechtsverhältnisse anzuwenden sind, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung entstanden sind (Staud/Löwisch [2003] Art 229 § 5 Rz 1). Dieser Grundsatz hat bereits 1896 und späterhin in vielen weiteren Vorschriften seinen Niederschlag gefunden (s ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertragsbedingungen.

Rn 1 Vertragsbedingungen sind alle Regelungen, die nach ihrem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorrufen, es werde damit der Inhalt eines vertraglichen Rechtsverhältnisses gestaltet (BGHZ 133, 187; WM 05, 875). Die Art und Rechtsnatur des Rechtsverhältnisses, etwa die Frage, ob es sich um ein vertragliches, vorvertragliches (BGH NJW 96, 2574) oder gesetz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Interessenlage.

Rn 38 Mit jedem Rechtsgeschäft werden bestimmte Zwecke und Interessen verfolgt, die iRd teleologischen Auslegung zu berücksichtigen sind. In der Rechtsprechungspraxis gewinnt diese interessengerechte Auslegung zunehmend an Gewicht (Erman/Arnold § 133 Rz 27). Die Erklärung ist so auszulegen, wie es den jeweiligen Zwecken (BGHZ 2, 385; 20, 110; 195, 126 Tz 18; BGH NJW 98, 2140...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Verfahrensleitung.

Rn 34 Bei der Leitung des Verfahrens kommt es zu mannigfaltigen Situationen, in denen sich die Frage der Besorgnis der Befangenheit stellen kann. Grds begründet eine im Einzelnen fehlerhafte Handlung nicht die Besorgnis der Befangenheit (allgM), insb wenn sie vom Richter unbeabsichtigt oder ihm nicht zuzurechnen ist. So kann wg § 168 I in unterbliebener oder fehlgeschlagener...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Andere Fristen.

Rn 6 Für andere Fälle der Versäumung prozessualer Fristen (etwa: Antrag auf Tatbestandsberichtigung oder Urteilsergänzung, vgl BGH NJW 60, 866 [BGH 25.01.1960 - II ZR 22/59] und 80, 785f [BGH 23.01.1980 - IV ZR 217/79]) kommt Wiedereinsetzung (auch im Wege analoger Anwendung) nicht in Betracht; dem steht die bewusste Beschränkung des § 233 auf die darin ausdrücklich genannte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Leiharbeitsverhältnis.

Rn 102 Leiharbeitnehmer werden von ihrem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen (§ 1 I 1 AÜG) (iE BLDH/Lingemann Kap 10 Rz 1 f). Zwischen Verleiher und ArbN besteht ein Arbeitsvertrag, zwischen Verleiher und Entleiher ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Zur Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedarf d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 651 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Veräußerungskosten sind nach der Systematik des § 16 Abs 2 EStG zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns/-verlusts vom Veräußerungserlös abzuziehen, bevor dieses Zwischenergebnis dem Buchwert des BV gegenübergestellt wird. Durch die Zuordnung von ansonsten ggf als "normale" BA zu qualifizierenden Aufwendungen zu den Veräußerungskosten (zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zustandekommen.

Rn 3 Maßgebend für das Zustandekommen eines wirksamen Werkvertrages sind die allg Grundsätze der Rechtsgeschäftslehre – §§ 104 ff. Unternehmer und Besteller müssen sich also mit Angebot und Annahme (§§ 145 ff) über die wesentlichen Vertragsbedingungen ( essentialia negotii , vgl Vor §§ 145 ff Rn 42, § 145 Rn 4) einigen, wozu außer der Bestimmung der werkvertraglichen Leistungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestandsmerkmale

Rn. 291 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine (sonstige) Leistung iSd § 22 Nr 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das weder eine Veräußerung noch einen veräußerungsähnlichen Vorgang im privaten Bereich betrifft, Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und eine Gegenleistung auslöst (BFH BStBl II 2008, 469; vgl BFH BStBl II 1979, 298). Der Tatbestand von § 49 A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Dauerschuldverhältnisse.

Rn 22 Dauerschuldverhältnisse sind besonders häufig Gegenstand intertemporaler Sonderregeln. Einerseits soll durch diese Sonderregeln vermieden werden, dass die Gerichte noch über lange Zeit gezwungen sind, altes Recht anzuwenden (s etwa BT-Drs 14/6040, 273), andererseits ist die Anwendbarkeit neuen Rechts hier im Sinne einer unechten Rückwirkung weniger problematisch als be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verhältnis zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht.

Rn 4 Dogmatisch folgt aus der Vereinheitlichung des Leistungsstörungsrechts die Erkenntnis, dass die Herstellung eines mangelhaften Gewerkes als Unterfall der (teilweisen) Nichterfüllung des Vertrages zu behandeln ist. Das ändert freilich nichts daran, dass die im Werkvertragsrecht verbliebenen, vertragsspezifischen Vorschriften zum Mängelhaftungsrecht abschließende Sonderre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Personenmehrheit.

Rn 83 Auf Vermieterseite kann – im Ergebnis, nicht rechtlich – eine Personenmehrheit stehen, bspw eine Innen-GbR, die Gemeinschaft nach Bruchteilen (§ 741), die Güter- (§ 1415) und die Erbengemeinschaft (§ 2032). Eine solche Personenmehrheit ist nach hM aber nicht rechtsfähig (BGH DNotZ 18, 52 [BGH 30.06.2017 - V ZR 232/16] Rz 8 zur Erbengemeinschaft). Etwa ein von einem Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertragswidriger Gebrauch.

Rn 3 Hierunter versteht man einen Gebrauch, der weder nach dem Mietvertrag (der zB das Rauchen – Stangl AnwZert MietR 3/22 Anm 2 – untersagen kann, BGH ZMR 15, 679, BGH ZMR 08, 525 oder die gewerbliche Nutzung; BGH NZM 13, 786) noch nach daneben geltenden gesetzlichen Regelungen zulässig ist. Zur Abgrenzung zwischen vertragsgemäßen und vertragswidrigen Gebrauch vgl § 535 Rn ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Steuermesszahlen für bebaute Grundstücke

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl für bebaute Grundstücke betrug zunächst nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG in der Fassung des GrStRefG vom 26.11.2019 – ebenso wie für unbebaute Grundstücke (s. o.) – 0,34 Promille. Der Gesetzesaufbau sah hier aber bereits eine mögliche Differenzierung zwischen den Steuermesszahlen für bebaute Grundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / aa. ESRS-Rahmenwerk

Tz. 114 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Das ESRS-Rahmenwerk in der Fassung der im November 2022 herausgegebenen Entwürfe folgt einer in den Standards selbst definierten Struktur, wonach zu drei Themenbereichen (topics) der Nachhaltigkeit (E-S-G) auf drei Berichtsebenen (levels) (vgl. ESRS 1, Kapitel 1.2–1.4), namentlich den branchenübergreifenden (sector-agnostic), der branchenspe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragstypische Pflichten – § 650p.

Rn 3 Von § 650p erfasst werden Verträge über Planungs- und Überwachungsleistungen, die Architekten und Ingenieure für die Herstellung eines Bauwerks oder einer Außenanlage erbringen. Für die Begriffe ›Bauwerk‹ und ›Außenanlage‹ kann auf die Definitionen in § 650a zurückgegriffen werden (s dort) Daraus folgt, dass nicht jede Leistung der Architekten und Ingenieure an einem Gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verträge über dingliche Rechte sowie Miete und Pacht unbeweglicher Sachen (Abs 1 lit c).

Rn 12 Maßgebliches Anknüpfungskriterium nach lit c ist der Belegenheitsort der unbeweglichen Sache (vgl BGH NJW-RR 96, 1034 [BGH 10.05.1996 - V ZR 154/95]; Ddorf NJW-RR 98, 1159; Celle IPRspr 99 Nr 31 76; Frankf NJW-RR 93, 182 [OLG Frankfurt am Main 24.06.1992 - 9 U 116/89]). Der Begriff des Vertrags, der ein dingliches Recht an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand hat ist un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vertretungsunfähigkeit.

Rn 7 Dem Tod gleichgestellt ist der Wegfall der rechtlichen Vertretungsfähigkeit eines RA. Hierzu zählen folgende Konstellationen: Der Wegfall der Geschäfts- und Prozessfähigkeit (BGH NJW 59, 1587 [BGH 13.05.1959 - V ZR 151/58]; 02, 2108 [BGH 12.03.2002 - VI ZR 379/01]; BeckRS 20, 10808), der Wegfall der Postulationsfähigkeit (BGH MDR 76, 487; BFH/NV 15, 1252 [BFH 27.05.2015...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsverwaltung, Nebentätigkeiten in der Rechtspflege.

Rn 23 Die genannten Vorschriften und Garantien sachlicher richterlicher Unabhängigkeit (Weisungsfreiheit) erfassen nur den Bereich der Rspr, nicht hingegen eine Tätigkeit von Richtern iRd internen Gerichts- und der durch Außenwirkung gekennzeichneten Justizverwaltung. Auch die Justizverwaltung fällt begrifflich unter den Ausnahmetatbestand in § 4 II Nr 1 DRiG (zum historisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 121 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Im Unterschied zu der deutschen Auslegungssystematik ist die internationale RL nach IFRS bei der Suche nach Lösungen für die Abbildung von nicht geregelten Bereichen sowie der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen stärker dem einzelfallorientierten "case law" verhaftet (vgl. HdJ, Abt. I/2 (2010), Rn. 303ff.). Rn. 122 Stand: EL 39 – ET: 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Versorgungsausgleich.

Rn 5 Nach § 2 IV VersAusglG ist wegen der dem Versorgungsausgleich unterliegenden Anrechte ein güterrechtlicher Ausgleich von vornherein ausgeschlossen, unabhängig davon, ob ein Versorgungsausgleich stattfindet oder zB aufgrund einer Vereinbarung (§§ 1408 II, 6 VersAusglG) oder der Anwendung der Härteklausel (§ 27 VersAusglG) ausscheidet. Rn 6 Abgrenzungsprobleme gibt es im V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sozialrechtliche Unterhaltsbestimmung.

Rn 16 Der Pfändungsumfang muss vom Vollstreckungsgericht nach sozialrechtlichen Maßstäben individuell berechnet werden (BGH NJW 08, 227 [BGH 31.10.2007 - XII ZR 112/05] Rz 30). Der vollstreckungsrechtlich notwendige Unterhalt darf dabei nicht mit dem unterhaltsrechtlich notwendigen Selbstbehalt gleichgesetzt werden, der zwar ebenfalls an den sozialrechtlichen Größen ausgeric...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wohnungsbaugesellschaften u.a. (Abs. 4)

Rz. 58 [Autor/Stand] Neben den zuvor beschriebenen Grundsteuervergünstigungen besteht noch eine weitere gesetzliche Vergünstigungsmöglichkeit nach § 15 Abs. 4 GrStG. Liegen für ein Grundstück weder die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 GrStG (Wohnraumförderungsgesetzes des Bundes) noch des § 15 Abs. 3 GrStG (Erstes Wohnungsbaugesetz, Zweites Wohnungsbaugesetz oder Wohnraumförd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufklärung, Beratung, Auskunft, Einweisung, Instruktion.

Rn 57 Die informatorischen Pflichten des Verkäufers stehen praktisch und für die Abgrenzung zur cic rechtlich im Vordergrund. Zur Verjährung s § 438 Rn 3. Zum Unternehmenskauf s Koppmann BB 14, 1673. Rn 58 Der Verkäufer schuldet Aufklärung über für den Kaufentschluss des Käufers wesentliche Umstände, deren Mitteilung der Käufer nach der Verkehrsauffassung erwarten kann, zB be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Maßstab.

Rn 2 Maßstab für die Fehlerhaftigkeit des Produkts sind die berechtigten Sicherheitserwartungen. Sie werden durch die nicht abschließende Aufzählung in § 3 I lit a–c konkretisiert und sind unter Bezugnahme auf die voraussichtlichen Benutzer des Produkts (sofern es sich hier um eine von der Allgemeinheit abgrenzbare Gruppe handelt, zB wenn die Werbung Minderjährige besonders ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anknüpfungsregeln.

Rn 3 Art 5 enthält für die Produkthaftung eine – dort gleichwohl nicht ganz vollständig wiedergegebene – Anknüpfungsleiter, aus der sich folgende fünfstufige Prüfungsreihenfolge ergibt (durch Unterteilung von Stufe drei kann man sogar zu sieben Einzelstufen gelangen): Rn 4 In erster Linie ist eine Rechtswahl iSd Art 14 zu berücksichtigen. Bei Beteiligung von Verbrauchern komm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bindungswirkung.

Rn 22 Das Grundurteil spaltet den Rechtsstreit. Das Grundurteil entfaltet ebenso wie sonstige Zwischenurteile Bindungswirkung für das erlassende Gericht in den Grenzen des § 318 (Celle MDR 18, 273 [BGH 24.10.2017 - VI ZR 61/17]). Hinsichtlich des Betrags bleibt das Verfahren anhängig. Meist empfiehlt es sich, mit der weiteren Verhandlung über den Betrag bis zur formellen Rec...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / IV. Aufstellungsanlässe

Tz. 8 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Bei einer Vielzahl von Transaktionen ist aufgrund von gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen oder aufgrund von privatrechtlichen Vereinbarungen die Aufstellung von kombinierten Abschlüssen erforderlich. Grundsätzlich kann zwischen regulierten und nicht regulierten Transaktionen unterschieden werden. Zu den regulierten Transaktionen zähl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Voraussetzungen des Verpächterwahlrechts

Rn. 1076 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Das Verpächterwahlrecht setzt voraus, dass Rn. 1077 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Bet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB O

Obhutspflicht für die überlassene Mietsache 536c 1 Obhutsverhältnis 249 107 Obhutsverhältnisse 1570 5 Objektive Anknüpfung Art 4 ROM I 2; Art 4 ROM I 4; Art 46b EGBGB 3, 6, 9 Objektive Kriterien 1570 6 Objektiver Maßstab 1360a 2 Objektiver Verkehrswert 2048 23 Objektschaden 249 115 Obliegenheit 254 6, 15; 293 2 zur medizinischen Behandlung 1572 10 Obliegenheitsverletzung 827 2; 828 2 O...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ermittlung.

Rn 29 Was Urteilsgegenstand und damit von der materiellen Rechtskraft erfasst ist, ergibt sich vorrangig aus der Urteilsformel. Sofern der Tenor nicht ausreicht, um den Entscheidungsgegenstand konkret zu bezeichnen, müssen auch Tatbestand und Entscheidungsgründe zur Abgrenzung und Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft ergänzend herangezogen werden (BGH NJW 83, 2032 [BGH 17....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit.

Rn 7 Der Begriff der gewerblichen Tätigkeit ist zwar unter Berücksichtigung der im Handelsrecht entwickelten Grundsätze zu definieren – ist jedoch weiter als dieser (vgl BRHP/Schmidt-Räntsch § 13 Rz 5). Ein Gewerbe liegt danach vor, wenn eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbst ständige und wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und sich diese nach außen hin mani...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 56 Brüssel IIb-VO – Aussetzung und Versagung.

Gesetzestext (1) Die für die Vollstreckung zuständige Behörde oder das Gericht des Vollstreckungsmitgliedstaats setzt von Amts wegen oder auf Antrag der Person, gegen die die Vollstreckung erwirkt werden soll, oder, falls im nationalen Recht vorgesehen, auf Antrag des betroffenen Kindes das Vollstreckungsverfahren aus, wenn die Vollstreckbarkeit der Entscheidung im Ursprung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. S 1 und 2: Eingriffsvoraussetzungen.

Rn 47 Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des – grds bestehenden (Frankf FamRZ 19, 37) – Umgangsrechts (zur Abgrenzung zur Regelung Schlesw FamRZ 16, 1788) setzt gem IV 1 immer voraus, dass dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Soll dies für längere Zeit oder auf Dauer geschehen, so ist gem IV 2 erforderlich, dass andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre (BVerf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Haftungspflichtige

Rn. 32 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Schadensersatzpflichtig sind nach § 323 Abs. 1 Satz 1 der AP, seine Gehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft. Im Einzelnen gilt Folgendes:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Konditionale und kausale Abhängigkeit

Rz. 83 [Autor/Stand] Sind die Gegen-/Leistungen nicht synallagmatisch verbunden, können sie konditional – d.h. bedingungsmäßig i.S.d. § 158 BGB – oder kausal – d.h. nicht etwa ursächlich, sondern im Sinne einer Zweckabrede oder Geschäftsgrundlage für den Zuwender[2] – miteinander verknüpft sein.[3] Hierbei bestehen keine wechselseitig voneinander abhängigen Leistungsverpflic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Form und Inhalt der Bestellungsurkunde.

Rn 5 Das Gesetz sieht zwar keine besonderen Formvorschriften vor, allerdings verlangt der Charakter als Urkunde Schriftform (BeckOK BGB/Bettin § 1791 BGB aF Rz 20; MüKoBGB/Spickhoff § 1791 BGB aF Rz 2). Rn 6 § 168 I 2 enthält Vorgaben über den notwendigen Inhalt der Urkunde und orientiert sich in Aufbau und Formulierung an der für Betreuungssachen geltenden Vorschrift des § 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundanknüpfung, Art 4 I.

Rn 4 Die Grundanknüpfung in Art 4 I stellt auf das Recht des Staates ab, in dem der Schaden eintritt bzw (Art 2 III lit b) ein Schadenseintritt wahrscheinlich ist. Hier ist wie bei Art 2 (Art 2 Rn 2) der Begriff des Schadens in einem weiten Sinne zu verstehen: Maßgeblich ist nicht der Schadensort iSd herkömmlichen deutschen Verständnisses, sondern der Ort der Rechtsgutsverle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundgedanke und Anwendungsbereich.

Rn 66 Im Unterschied zu den Tatbeständen der Eingriffskondiktion wird die kondiktionsauslösende Vermögensverschiebung bei der Verwendungskondiktion nicht vom Bereicherten, sondern vom Entreicherten herbeigeführt (Larenz/Canaris Schuldrecht II/2, § 69 III 1a). Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass der Bereicherungsschuldner mit eigenen Mitteln Verwendungen auf eine Sache des B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB I

Ideelle Bruchteile 741 1, 5 Ideeller Erbteil 2060 1 Identitätsirrtum 119 25 Immaterialgüterrecht 826 47 Täterschaftsbegriff 830 3 Immaterialgüterrechte 823 21, 65, 80, 241; 826 25; vor 823 ff 26 Lizenzanalogie 823 21 Immaterialgüterrechtsverletzung; Anknüpfung Art 13 ROM II 1; Art 8 ROM II 3, 5 Immaterieller Schaden 8 ProdHaftG 1; 15 AGG 7; 280 59 im internationalen Deliktsrecht Art ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 Erforderlich ist die Verwirklichung des Tatbestands von § 280 I . Der Schuldner muss dabei eine Pflicht iSv § 241 II verletzt haben. Die Abgrenzung solcher Schutzpflichten von Pflichten, welche den Kern des Schuldverhältnisses bilden, ist vielfach schwierig (s § 241 Rn 14, 15), kann aber für den Zivilprozess im Regelfalle offenbleiben (vgl Grüneberg/Grüneberg § 282 Rz 2)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendung der Vorschrift bei Genossenschaften (Abs. 8 Satz 3)

Rz. 676 [Autor/Stand] Kraft gesetzlicher Anordnung gelten "die Sätze 1 und 2 ... auch für Genossenschaften". Gemeint ist die Erstreckung der "Regelung auf Genossenschaften, weil auch bei diesen Gesellschaften (§ 1 Abs. 1 GenG) die beschriebenen Wertverschiebungen durch Einlagen möglich sind."[2] Eine weitere Begründung liefert der Gesetzgeber nicht. Rz. 677 [Autor/Stand] Es s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verhinderung.

Rn 47 Die dauernde Verhinderung meint den Fall, dass ohne Richterwechsel ein Richter aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für immer oder auf unabsehbare Zeit ganz oder tw nicht in der Lage ist, die ihm nach dem Geschäftsverteilungsplan obliegenden Aufgaben der Rspr wahrzunehmen (BGHZ 164, 87, 90; weniger streng: Kissel/Mayer § 21e Rz 114; MüKoZPO/Pabst § 21e GVG Rz 50)...mehr