Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzs... / E. Fazit

Wie die geschilderten Beispiele zeigen, gibt es sehr verschiedene Leasing-/Mietkonstellationen, in denen die Differenzierung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung zu prüfen und kritisch zu hinterfragen sein kann. Aufgrund der Feinheiten der Abgrenzung ist es unerlässlich, dabei jeden Sachverhalt für sich einzuordnen. Auch bei Sachverhalten, die auf den ersten Blick keine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzs... / I. Rechtliche Rahmenvorschriften und Konsequenzen der Handhabung

Sonstige Leistung oder Lieferung? Zunächst erscheint es hilfreich, sich erneut zu verdeutlichen, wann allgemein von einer sonstigen Leistung oder von einer Lieferung auszugehen ist. Hierüber geben die Art. 24 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 MwStSystRL [2] Aufschluss. Nach Art. 14 Abs. 1 MwStSystRL gilt die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittlungsleistung / 1 Voraussetzung der Vermittlungsleistung

Eine Vermittlungsleistung ist eine sonstige Leistung i. S. v. § 3 Abs. 9 UStG, bei der der Vermittler in fremdem Namen gegenüber einer dritten Person auftritt.[1] Dabei muss es für die Beteiligten eindeutig erkennbar sein, dass der Vermittler das Umsatzgeschäft im Namen des Vertretenen abgeschlossen hat. Dem Leistungsempfänger muss bei Abschluss des Umsatzgeschäfts bekannt s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittlungsleistung / Zusammenfassung

Begriff Ein Vermittler erbringt eine Vermittlungsleistung, wenn er ein Umsatzgeschäft erkennbar im Namen des Vertretenen abgeschlossen hat. Bei der Vermittlungsleistung handelt es sich um eine sonstige Leistung. Abhängig davon, wem gegenüber die Vermittlungsleistung ausgeführt wird und worauf sich die Vermittlung bezieht, sind für die Bestimmung des Orts der Leistung sowie f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen / 1.6.2 Erläuterung außerordentlicher Posten im Anhang

Die betreffenden Posten sind im Anhang einzeln darzustellen. Es genügt also nicht wie bisher in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Gesamtbetrag anzugeben. Im Unterschied zum bisherigen Recht kann es sich auch um zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehörende Vorgänge handeln. Aufwendungen sind für das Unternehmen von außergewöhnlicher Bedeutung, wenn sie Vorgänge betreffen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzs... / B. Angepasste Abgrenzungskriterien der Finanzverwaltung

Eigentumsübergang als maßgebliches Kriterium: Vor dem Hintergrund der vom EuGH aufgestellten Grundsätze hat auch die Finanzverwaltung – wenn auch mit deutlicher zeitlicher Verzögerung – reagiert und ihre Sichtweise entsprechend der ergangenen Rechtsprechung angepasst.[14] Ihre bisherige Sichtweise, wonach die Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung anhand eines ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungen im Zusammenhang mit EU-Rahmenprogrammen (zu § 10 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 10.2 Abs. 10 UStAE . Erhält ein Unternehmer Fördergelder, muss geprüft werden, ob diese Zahlung im Rahmen eines Leistungsaustauschs erfolgt (bzw. einen solchen Leistungsaustausch begründet) und somit zu einem i. d. R. dann steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz führt oder ob es sich um einen sog. "echten Zuschuss" handelt, d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Glossar ... / Grundstücksarten

Diese 8 Grundstücksarten gibt es:[1] Einfamilienhäuser: Das sind Wohngrundstücke, die 1 Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Das Haus darf zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt werden, wenn diese Nutzung weniger als 50 % der Wohn- und Nutzfläche beträgt und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Zweifamilienhäuser: Das sind ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Abgrenzung gegenüber anderen Regelungen

Rz. 4 Das Erhebungsverfahren ist von der im 6. Teil der AO geregelten "Vollstreckung" insofern zu unterscheiden, als Letztere die Verfahrensregeln zur zwangsweisen Realisierung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis bringen. Die früher vertretene Differenzierung zwischen "freiwilligen" Leistungen und der Vollziehung[1] kann nicht mehr als Abgrenzung zwischen Erhebung u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Negative Abgrenzung (Abs. 2)

Rz. 6b § 111 Abs. 2 AO benennt Sachverhalte, in denen keine Amtshilfe vorliegt. Dieser Katalog enthält besondere Fälle des Ausschlusses der Amtshilfe. Er ist nicht abschließend, sodass grundsätzlich weitere Fälle denkbar sind.[1] So ist auch bei einer Aufgabenübertragung und bei der Beauftragung einer anderen Behörde[2] kein Fall ergänzender Hilfeleistung, also keine Amtshil...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.3 Abgrenzung des Abrechnungsbescheids von der Anrechnungsverfügung

Rz. 27 Mit der Anrechnungsverfügung [1], die auch Abrechnungsverfügung oder Abrechnungsteil des Steuerbescheids genannt wird, verrechnet das FA die Vorauszahlungen, Steuerabzugsbeträge und KSt mit der festgesetzten Steuerschuld. Es ermittelt also den Stand des zu zahlenden Anspruchs aus diesem Steuerschuldverhältnis. Die Anrechnungsverfügung ist, obwohl sie äußerlich mit dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.2 Eigene Aufgaben (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 8 Amtshilfe liegt nach § 111 Abs. 2 Nr. 2 AO nicht vor, wenn die Hilfeleistungen in Handlungen bestehen, die der ersuchten Behörde als eigene Aufgabe obliegen. Da sich weder die Amtshilfeleistung mit dem Weisungsverhältnis noch die Erfüllung einer eigenen Aufgabe aufgrund eigener Verpflichtung mit der Amtshilfe für eine andere Behörde verträgt, gelten für diese die Vorsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1 Über-/ Unterordnungsverhältnis (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 7 Nach § 111 Abs. 2 Nr. 1 AO liegt keine Amtshilfe vor, wenn Hilfe von Behörden innerhalb eines Weisungsverhältnisses, also innerhalb eines einheitlichen Instanzenzugs, sowohl durch die vorgesetzte als auch durch die nachgeordnete Behörde geleistet wird. Etwas anderes gilt dann, wenn die Amtshilfe außerhalb des Weisungsverhältnisses erfolgt.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.5 Verhältnis der Amtshilfe zur Auskunfts- und Vorlagepflicht

Rz. 6 Die Amtshilfepflicht geht über die Auskunfts- und Vorlagepflichten, denen auch die Gerichte und Behörden nach §§ 93, 93a und 97 AO unterliegen, meist hinaus. Zu ihr gehört regelmäßig die Verpflichtung, Amtshandlungen vorzunehmen, Ermittlungen anzustellen usw., die die ersuchende Behörde nicht selbst vornehmen kann oder bei denen Praktikabilitätserwägungen für die Inans...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1 Begriff der Amtshilfe

Rz. 2 Amtshilfe ist die ergänzende Hilfe[1] einer Stelle (Behörde, Gericht), die diese einer anderen Behörde, hier einer Finanzbehörde, zur Durchführung ihrer Aufgaben, hier Durchführung der Besteuerung, leistet. Amtshilfe kann in sehr unterschiedlicher Art und Weise geleistet werden. Dies kann außer in Auskunftserteilung, Akteneinsicht, Augenscheinseinnahme usw. z. B. auch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Erzwingbares Einigungsstellenverfahren

Rz. 21 Die Fälle des erzwingbaren Verfahrens sind gesetzlich abschließend geregelt. Hier ersetzt der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf Antrag von nur einer Seite. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Meinungsverschiedenheiten: Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an Schulungsveranstaltungen (§ 37 Abs. 6 Satz 5 und 7 BetrVG), ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriff der Selbsterstellung in Abgrenzung zum Erwerb

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 kommt nur für immaterielle VG des AV in Frage, die selbst erstellt wurden. Erworbene immaterielle VG des AV sind indes aufgrund des Vollständigkeitsprinzips gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 grds. zu aktivieren. Dementsprechend sind Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare imm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abgrenzung des Vermögensgegenstands

Tz. 17 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Zur adäquaten Beachtung des Vollständigkeitsgrundsatzes ist es von großer Bedeutung, den Begriff des VG operational abzugrenzen. Hierbei ergibt sich insbesondere die Frage, inwieweit der Begriff des VG sich von dem Begriff des WG, der im Bilanzsteuerrecht Verwendung findet, unterscheidet. Diese Frage hat durch den Prozess der (Neu-)Formulieru...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abgrenzung nach dem Umfang

Rn. 206 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bei der Entscheidung, ab wann die Erläuterungspflicht einzusetzen hat, d. h., ab wann die betreffenden Beträge von größerem Umfang sind, hat sich der JA-Ersteller an dem allg. Informationsbedürfnis der JA-Interessenten zu orientieren. Sobald der Eindruck entsteht, dass diese Information den Einblick in die VFE-Lage verbessert, hat eine Erläu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rn. 21 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Besteht ein zusammengesetztes Gut aus einer immateriellen und materiellen Komponente, so sind diese – sofern es sich um einzelne VG handelt – aufgrund des Einzelbewertungsgrundsatzes (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3) getrennt zu bilanzieren. Indes ist eine Separierbarkeit nicht immer einfach oder wirtschaftlich sinnvoll (z. B. wenn eine Komponente vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Räumliche Planung

Tz. 35 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die räumliche Planung umfasst die Abgrenzung einzelner Inventurbereiche (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 240 HGB, Rn. 37). Begründet durch die Tatsache, dass sämtliche VG innerhalb eines UN aufzunehmen sind, ist es zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs einer Inventur angebracht, das UN in einzelne Bereiche aufzuteilen, da auf diese Wei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Definition der Grundgesamtheit

Rn. 116 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Festlegung der Grundgesamtheit kommt i. R.d. Stichprobeninventur eine zentrale Bedeutung zu. Die Abgrenzung der Grundgesamtheit als Ganzes muss nach sachlichen, örtlichen und zeitlichen Kriterien vorgenommen werden (vgl. Angele (1989), S. 45). Die Grundgesamtheit kann dabei durchaus Positionen umfassen, die unterschiedlichen Bilanzposten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Konkrete Aktivierungsfähigkeit

Rn. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ein zum Vermögen gehöriger Gegenstand, der die Voraussetzungen der abstrakten Aktivierungsfähigkeit aufweist, kann nur dann in das Vermögen aufgenommen werden, wenn der Aktivierung kein Aktivierungsverbot gegenübersteht. Nach § 240 Abs. 1 hat jeder Kaufmann "seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sow...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Voraussetzungen der Festbewertung

Tz. 55 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Eine Anwendung der Festbewertung kommt nur in Frage, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (vgl. § 240 Abs. 3):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 331 Abs. 1 Nr. 1

Rn. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 331 Abs. 1 Nr. 1 sanktioniert die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse einer KapG (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 331, Rn. 38ff.) in der Eröffnungsbilanz (vgl. § 242 Abs. 1), dem JA (vgl. § 242 Abs. 3), dem Lagebericht (vgl. §§ 264 Abs. 1, 289(a)), der nichtfinanziellen Erklärung bzw. im gesonderten nichtfinanziellen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Personaleinsatzplanung

Tz. 37 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Personaleinsatzplanung als dritter Planungsaspekt umfasst sowohl die Abgrenzung des an der Inventur zu beteiligenden Personals als auch die Zuordnung des Personals zu den einzelnen räumlich abgegrenzten Inventurbezirken. Für die Beschreibung des bei der Durchführung der Inventur einzusetzenden Personals bietet sich eine Differenzierung in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bilanzierungspflicht, Bilanzierungswahlrechte und Bilanzierungsverbote

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Sind die Voraussetzungen der abstrakten Aktivierungs- bzw. Passivierungsfähigkeit erfüllt und liegen keine Gründe vor, die die konkrete Aktivierungs- bzw. Passivierungsfähigkeit verhindern, dann ergibt sich für die entsprechenden VG, Schulden und RAP aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 auch die grds. Bilanzierungspflicht. Die Einsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. § 17 Abs. 1 Nr. 1 PublG

Rn. 23 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 17 Abs. 1 Nr. 1 PublG sanktioniert die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse des UN (zum Täterkreis vgl. HdR-E, PublG §§ 17–21a, Rn. 15ff.) im JA (vgl. § 5 Abs. 1, 2 und 2a PublG) oder Lagebericht (vgl. § 5 Abs. 2 PublG). Im Gegensatz zu der korrespondierenden Regelung in § 331 erfolgt in dieser Vorschrift keine Erwähnu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Aktivierungsfähigkeit ohne Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rn. 15 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die HB enthält nicht nur VG, sondern auch Posten, die der Aktivseite zurechenbar sind, ohne dass sie die Eigenschaften eines VG aufweisen; dazu gehören die RAP, aktive latente Steuern sowie der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Bei den Posten der Rechnungsabgrenzung wird eine Ausnahme davon gemacht, dass für die Bilanzie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Erörterung der in der Bilanz berücksichtigungsfähigen Verwendungen des Jahresergebnisses

Rn. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Wird eine Bilanz nach der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, kann dies Folgen für die Bilanzgliederung haben. Es ist daher erforderlich, zu prüfen, was im Einzelnen Ergebnisverwendung i. S. d. obigen Abgrenzung ist, und darüber hinaus, ob diese Ergebnisverwendung dem Bilanzaufsteller das Ausweiswahlrecht gemäß § 268 Abs. 1 gewährt. 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / 3. Besteuerung der Personengesellschaft

Der Gesetzgeber geht in seiner Gesetzesbegründung davon aus, dass sich Änderungen an den ertragsteuerlichen Grundsätzen bei der Besteuerung von Personengesellschaften mit dem MoPeG nicht einstellen werden.[52] Beachten Sie: Dies soll insbesondere für die transparente Besteuerung von Personengesellschaften gelten.[53] Soweit in den Steuergesetzen auch nach dem MoPeG von Gesamth...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 8.1.2 Auslöser und Risikofaktoren

Ein Burnout-Syndrom wird ausgelöst durch eine Kombination von äußeren Faktoren, z. B. Belastungen aus der Arbeitswelt und dem Privatleben und inneren Faktoren, wie Persönlichkeit, Werte und Einstellungen. Achtung Diese äußeren Faktoren begünstigen Burnout Zu den äußeren Faktoren am Arbeitsplatz, die ein Erschöpfungssyndrom begünstigen können, gehören: zu hohe Arbeitsbelastung, man...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / IV. Fazit und Ausblick

Es bleibt damit festzuhalten, dass das MoPeG keine Auswirkung auf das duale Besteuerungssystem haben wird. Die Gesellschaften, die steuerlich heute bereits Subjekt der Besteuerung im Kontext der partiellen Rechtsfähigkeit sind, werden es auch nach MoPeG bleiben. Auch die additive Gewinnermittlung wird dadurch nicht beeinflusst, da steuerlich der Begriff des Gesamthandsvermöge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

Rn. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Frage nach der abstrakten Aktivierungsfähigkeit ist grds. gleichbedeutend mit der Frage nach dem Vorliegen eines VG (vgl. auch Freericks (1976), S. 141; HdB (2020), Stichwort-Nr. 146, Rn. 2f.); allerdings kommt auch Aktivierungsfähigkeit ohne Vorliegen eines VG in Betracht (vgl. so bei RAP, latenten Steuern sowie dem aktiven Unterschiedsbe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Aufstellungsfristen

Tz. 50 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die gültigen RL-Vorschriften beinhalten keine Fristen für die Aufstellung des Inventars; es wird lediglich in § 240 Abs. 2 Satz 3 darauf hingewiesen, dass das Inventar innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen ist. Auch wenn eine explizite Fristsetzung für die Inventarerstellung fehlt, so lässt sich do...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Technik der Gruppenbewertung

Tz. 82 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Sollen einzelne VG zu einer Gruppe zusammengefasst werden, so hat zunächst eine Abgrenzung der relevanten VG unter Beachtung der vorgenannten Kriterien zu erfolgen. In einem zweiten Schritt ist sodann das Mengengerüst für die zu einer Gruppe zusammengefassten VG zu ermitteln. § 240 Abs. 4 schreibt als einzige zulässige Methode zur Ermittlung d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (GoI)

Rn. 8 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Grds. zu beachten sind neben den GoB auch die GoI (vgl. HFA 1/1990, WPg 1990, S. 143 (144); Quick (2000), S. 8ff.; Schulze zur Wiesch, (1961), S. 54ff.) als Bestandteil der GoB (i. w. S.). Die als Ausprägung der GoB zu charakterisierenden GoI stellen Regeln dar, die ein auf "fachgerechte und ordnungsgemäße Aufnahme der Vermögensgegenstände bed...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Beispiele möglicher immaterieller Vermögensgegenstände

Rn. 42 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ergänzend zu den in § 266 Abs. 2 A. I. 1. und A. I. 2. aufgeführten Gegenständen sind neben der bereits oben erörterten IT-Software (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 22ff.) die folgenden Beispiele für den Ansatz von immateriellen VG zu nennen, die keinen erschöpfenden Katalog bilden, sondern vielmehr Interpretationshinweise für den häufig schwierig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Vor- bzw. nachverlegte Stichtagsinventur (Abs. 3)

Rn. 25 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bei der vor- bzw. nachverlegten (drei Monate vor oder zwei Monate nach dem BilSt) Stichtagsinventur wird das Mengengerüst nicht mehr in das Inventar des BilSt, sondern in ein besonderes Inventar aufgenommen. Die dort nach Art, Menge und Wert verzeichneten VG werden wertmäßig auf den BilSt fortgeschrieben bzw. zurückgerechnet. Im Gegensatz zu ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Berücksichtigung bilanzieller Erfordernisse

Tz. 21 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Begründet durch die Tatsache, dass mit der Inventur das Istobjekt zur Kontrolle der innerjährigen buchhalterischen Erfassung ermittelt wird, kann der Kreis der aufzunehmenden VG (und Schulden) nicht aus den in der Buchführung erfassten VG (und Schulden) abgeleitet werden; vielmehr hat eine Aufnahme aller VG (und Schulden) zu erfolgen, grds. u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Permanente Inventur

Rn. 38 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Begriff "permanente Inventur" wird im Gesetz (vgl. § 241 Abs. 2) nicht ausdrücklich genannt, sondern es wird die Formulierung eines den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden anderen Verfahrens" verwandt. Die Gesetzesformulierung lässt somit der zukünftigen Fortentwicklung der Ausgestaltung des Rechnungswesens Raum (vgl. ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Unter... / 4 Erste Betriebsstätte bei Fahrten eines Unternehmers zwischen Wohnung und Betrieb

Durch die steuerliche Förderung der Elektromobilität haben sich Änderungen auf die Entfernungspauschale ergeben. Das BMF hat nunmehr seine Gesamtdarstellung vollständig überarbeitet[1] Zur Höhe der Entfernungspauschale hat das BMF wie folgt Stellung genommen: Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 EUR für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeits...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Vorsatz und Leichtfertigkeit als Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 48 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 17 Abs. 1 PublG in der durch das sog. Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.) geänderten Fassung sanktioniert mangels ausdrücklicher Anordnung (vgl. HdR-E, PublG §§ 17–21a, Rn. 5) zunächst nur vorsätzliches Handeln. Demgegenüber ist bei den Taten nach § 17 Abs. 1 Nr. 1a oder Nr. 3 PublG gemäß d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Begriff des immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens

Rn. 19 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Inhalt des Begriffs "VG" ist seit langem Gegenstand bilanzrechtlicher Erörterungen, ohne dass bisher eine abschließende und allg. Zustimmung findende Definition entwickelt werden konnte (vgl. Kessler, BB 1994, Beilage Nr. 12 zu Heft 19, S. 1 (3); HdR-E, Kap. 4, Rn. 92ff., sowie HdR-E, HGB § 246, Rn. 6ff.). Es haben sich aber unter Berücks...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zeitliche und sachliche Zuordnung der Aufwendungen und Erträge

Rn. 32 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 In § 252 Abs. 1 Nr. 5 wird die verursachungsgerechte Zuordnung der Aufwendungen und Erträge "unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß" gefordert (vgl. HdR-E, HGB § 252, Rn. 107ff.). Der Grundsatz der Periodenabgrenzung ist dabei in engem Zusammenhang mit der Auslegung des Realisations- und Imparitätsprinzi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktivierungsverbot des § 248 Abs. 2 Satz 2

Rn. 27 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Neben dem Verbot des Ansatzes von Aufwendungen für die Gründung des UN, für den Abschluss von Versicherungsverträgen und die Beschaffung des EK gemäß § 248 Abs. 1 enthält § 248 Abs. 2 Satz 2 ein weiteres für alle Kaufleute geltendes Ansatzverbot hinsichtlich selbst geschaffener Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbar...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Inventurzwecke

Tz. 7 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Wie bereits ausgeführt, ist ein Kaufmann verpflichtet, sowohl einen JA als auch ein Inventar aufzustellen. § 240 Abs. 2 Satz 1 lautet: "Er [der Kaufmann, d.Verf.] hat demnächst für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs ein solches Inventar [wie in § 240 Abs. 1 beschrieben, d.Verf.] aufzustellen." § 242 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet demgegenüber ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände

Rn. 39 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Für die Bewertung der immateriellen VG des AV ist § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 i. V. m. § 255 Abs. 1, 2 und 2a relevant; d. h., dass der Ansatz zu AHK zu erfolgen hat, evtl. unter Abzug planmäßiger AfA bei solchen Gegenständen, die infolge ihrer Ausstattung bzw. anderer ­Gegebenheiten nur zeitlich begrenzt durch das UN nutzbar sind, bzw. u. U....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Tantiemen

Rn. 31 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Tantiemen sind gewinnabhängige Vergütungen an bestimmte Personenkreise. Durch die Gewährung dieser Vergütungsart soll ein besonderer Leistungsanreiz erzielt werden (vgl. z. B. § 113 AktG). Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass Tantiemen immer nur solchen Personen gewährt werden, die eine bestimmte Leistung für das UN erbringen, was sich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen

Rn. 245 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 268 Abs. 7 Nr. 3 verlangt, dass Verpflichtungen gesondert anzugeben sind, wenn sie gegenüber verbundenen UN bestehen. Verbundene UN sind solche UN, die als "Mutter- oder Tochterunternehmen (§ 290) in den Konzernabschluß eines Mutterunternehmens [...] einzubeziehen sind, das als oberstes Mutterunternehmen den am weitestgehenden Konzernabsch...mehr