Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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§ 1 Einleitung / IV. Das Vorgehen bei Erstellung einer Kostenrechnung

Rz. 14 Wer eine zutreffende Kostenrechnung erstellen will, muss die nachfolgenden Schritte beachten. Wer diese einzelnen Schritte nicht beachtet oder einzelne Schritte überspringt, wird im Zweifel zu einer unzutreffenden Abrechnung kommen und Gebühren verschenken. Der Anwalt sollte sich daher die nachfolgenden Schritte einprägen und stets – auch in scheinbar einfachen Fällen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage

Leitsatz 1. Entstehen Selbstkosten i.S. von § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG für entgeltliche Lieferungen wie auch für unentgeltliche Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b UStG, sind diese entsprechend § 15 Abs. 4 UStG nach tatsächlichen oder ggf. fiktiven Umsätzen (Marktwerten) aufzuteilen (Anschluss an die BFH-Urteile vom 25.11.2021 ‐ V R 45/20, BFHE 275, 392, und vom 15.03.2022 ‐ V R...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / e) Teilweise Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung, Fortführung des Verfahrens, auch soweit Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt worden ist

Rz. 76 Beschränkt sich die Partei nach teilweiser Prozess- oder Verfahrenskostenhilfebewilligung nicht darauf, den Rechtsstreit nur im Rahmen der Bewilligung durchzuführen, sondern verfolgt sie die Sache auch weiter, soweit ihr keine Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, kann der Anwalt die vollen Beträge nach § 13 RVG abrechnen, da keine Prozess- oder Ve...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / b) Außergerichtliche Vertretung

aa) Geschäftsgebühr Rz. 26 Vergleichbar der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV erhält der Anwalt nach Nr. 2503 VV eine Geschäftsgebühr in Höhe von 93,50 EUR für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Anm. Abs. 1 zu Nr. 2503 VV). Auch hier kommen Auslagen und Umsatzsteuer hinzu (§ 46 RVG). Beispiel 11: Außergerichtliche Vertretung Der Mandan...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / aa) Beratungsgebühr

Rz. 16 Für eine Beratung erhält der Anwalt nach Nr. 2501 VV eine Festgebühr in Höhe von 38,50 EUR. Hierzu zählt in der Beratungshilfe auch die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, die für den Wahlanwalt durch die besonderen Gebühren der Nrn. 2100 ff. VV abgegolten wird (siehe § 7). Beispiel 3: Bloße mündliche Beratung Der Mandant erscheint mit einem Beratungshilfe...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / IV. Einzeltätigkeiten nach Teil 5 VV

Rz. 143 Einzeltätigkeiten in Bußgeldsachen sind in Teil 5 Abschnitt 2 VV (Nr. 5200 VV) gesondert geregelt. Hier findet sich nur ein einziger Gebührentatbestand, der alle Einzeltätigkeiten erfasst. Rz. 144 Auch hier wird zur Abrechnung wegen des Zusammenhangs auf die Darstellung zu den Bußgeldsachen in § 36 Rdn 217 ff. Bezug genommen.mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / a) Überblick

Rz. 81 Möglich ist, dass es zu mehreren Berufungen kommt, etwa bei Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils oder bei Berufung gegen Teil- und Schlussurteil oder auch im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckverfahren.mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / e) Besondere erstinstanzliche Verfahren vor den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht

Rz. 31 In Nr. 3300 Nr. 2 VV sind mit dem 2. KostRMoG[6] auch die erstinstanzlichen Verfahren vor dem Bundessozialgericht und den Landessozialgerichten erfasst worden, die bisher als einfache erstinstanzliche Verfahren zu vergüten waren. Rz. 32 In allen diesen Verfahren ist das GKG anzuwenden und es entstehen Wertgebühren. Rz. 33 Dadurch wird in den folgenden, in § 29 SGG genan...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / bb) Verkehrsanwalt nach Nr. 3400 VV

(1) Überblick Rz. 8 Die Vergütung des Verkehrsanwalts, der lediglich den Verkehr der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten führt, ist in Nr. 3400 VV geregelt. Voraussetzung ist ein Drei-Personen-Verhältnis (Auftraggeber – Verkehrsanwalt – Verfahrensbevollmächtigter). Fehlt es hieran, kommt Nr. 3400 VV nicht zur Anwendung.[1] Daher kann ein Anwalt in eigener Sache nicht Ve...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / II. Die Anforderungen im Einzelnen

Rz. 8 Welche Anforderungen eine formell ordnungsgemäße Abrechnung erfüllen muss, ergibt sich im Einzelnen aus § 10 Abs. 2 RVG . 1. Schriftform Rz. 9 Die Abrechnung der Vergütung muss schriftlich (§ 126 BGB) erfolgen. Die Rechnung muss allerdings nicht auf einem gesonderten Rechnungsblatt erteilt werden. Sie kann vielmehr auch in ein Anschreiben gefasst oder an das Ende eines An...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / d) Berufung im Urkunden-, Scheck- oder Wechselprozess und Nachverfahren bzw. im ordentlichen Verfahren nach Abstandnahme

Rz. 86 Wegen des Zusammenhangs wird insoweit auf die Darstellung des Urkunden-, Scheck- und Wechselverfahrens verwiesen (§ 18 Rdn 25 ff.).mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / c) Einigungsgebühr

Rz. 30 Kommt es im Beweisverfahren zu einer Einigung, so entsteht die Einigungsgebühr grundsätzlich in Höhe von 1,5. Die Anhängigkeit im Beweisverfahren ist unerheblich (arg. e. Nr. 1003 VV). Beispiel 12: Beweisverfahren mit Besprechung und Einigung Der Anwalt führt ein Beweisverfahren über Baumängel in Höhe von 30.000,00 EUR. Nach Erhalt des Gutachtens verhandeln die Anwälte...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Unselbstständige Vollstreckungsschutzverfahren

Rz. 159 Grundsätzlich zählen Vollstreckungsschutzanträge mit zur Angelegenheit und lösen neben den Gebühren für die zugrunde liegende Vollstreckungsmaßnahme keine gesonderte Vergütung aus. Das bedeutet:mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / dd) Auslagen

Rz. 284 Da es sich bei den einstweiligen Anordnungsverfahren um eigene Gebührenangelegenheiten handelt, entstehen auch die Auslagen gesondert. Insbesondere erhält der Anwalt eine eigene Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV.mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (7) Berechnung der fiktiven Terminsgebühren

(a) Überblick Rz. 155 In S. 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV ist die Höhe der Terminsgebühr für alle Fälle der Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV festgeschrieben worden. Ebenso wie der Gesetzgeber die Höhe einer Einigungs- oder Erledigungsgebühr auf die Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr festgeschrieben hat (Nrn. 1005, 1006 VV), hat er auch die "fiktive Terminsgebühr" anhand der jeweiligen ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / dd) Teileinigung oder -erledigung

Rz. 82 Lediglich dann, wenn die Einigung oder Erledigung nur einen Teil der zugrunde liegenden Gegenstände betrifft, versagt die Anknüpfung an die Geschäftsgebühr. Bei Abrechnung nach Wertgebühren würde eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr dann nur aus dem betreffenden Teilwert anfallen. Da in Sozialsachen, in denen das GKG nicht anzuwenden ist, wertunabhängig abgerechnet ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 5. Gerichtliches Erkenntnisverfahren erster Instanz

a) Überblick Rz. 99 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht erhält der Anwalt ebenso wie in den Verfahren, in denen sich die Gebühren nach dem Wert richten (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 RVG), eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr sowie gegebenenfalls eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr. Hinzukommen kann noch eine Zusatzgebühr für besonders umfang...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 1. Schriftform

Rz. 9 Die Abrechnung der Vergütung muss schriftlich (§ 126 BGB) erfolgen. Die Rechnung muss allerdings nicht auf einem gesonderten Rechnungsblatt erteilt werden. Sie kann vielmehr auch in ein Anschreiben gefasst oder an das Ende eines Anschreibens an den Mandanten gesetzt werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich jedoch, stets ein gesondertes Rechnungsformu...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / III. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 7 Soll der Anwalt die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, also einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Beschwerde prüfen, gelten die Nrn. 2100, 2101 VV, da die StBVV insoweit keine Tatbestände enthält, auf die § 35 RVG verweist. Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid fällt nicht unter Nrn. 2100, 2101 VV, da der Ein...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (b) Mehrere Auftraggeber

Rz. 159 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 30 % je weiteren Auftraggeber. Diese Erhöhung soll für die Terminsgebühr jedoch nicht gelten. Das könnte auch schon deshalb nicht sein, weil dann bei Ansatz des Höchstbetrags bei der Verfahrensgebühr die Höchstgrenze der Terminsgebühr überschritten würde. Die erhöhte Höc...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (10) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 45 Der Verkehrsanwalt kann auch – ebenso wie der Verfahrensbevollmächtigte – eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen verdienen (siehe dazu § 13 Rdn 214 ff.). Es handelt sich um eine Allgemeine Gebühr nach Teil 1 VV, sodass diese auch auf den Verkehrsanwalt Anwendung findet. Da eine Teilnahme an den Vernehmungsterminen nicht erforderlich ist, kann die...mehr

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§ 38 Auslagen / 1. Überblick

Rz. 106 Einen zum 1.7.2004 neu eingeführten Auslagentatbestand enthält Nr. 7007 VV. Da die Gebühren nach Vorbem. 7 Abs. 1 VV die allgemeinen Geschäftskosten abdecken und hierzu auch die Prämien für die Haftpflichtversicherung zählen, kann der Anwalt diese Prämie bei gesetzlicher Vergütung nicht umlegen. Eine Abrechnung kommt nur aufgrund einer Vergütungsvereinbarung in Betra...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / a) Überblick

Rz. 42 Bezieht sich die anwaltliche Tätigkeit auf das Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Planes (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO), so erhält der Anwalt höhere Gebühren nach Nrn. 2502 und 2504 ff. VV. Die Einigungs- und Erledigungsgebühren bleiben dagegen unverändert. Rz. 43 Die Nrn. 2504 ff. VV erhöhen ledigl...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (8) Nachfolgender Gesamtauftrag

Rz. 96 Wird der Anwalt zunächst als Terminsvertreter beauftragt und wird er später Verfahrensbevollmächtigter, so liegt nach § 15 Abs. 5 S. 1 RVG nur eine Angelegenheit vor, da der bisherige Auftrag erweitert wird. Die Gebühren entstehen nur einmal. Allerdings erhält der Anwalt dann die höheren Gebühren eines Verfahrensbevollmächtigten. Beispiel 53: Terminsvertreter und nach...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / bb) Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 21 Führt die Beratungstätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe zu einer Einigung oder Erledigung, fällt eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nach Nr. 2508 VV in Höhe von 165,00 EUR an.[14] Beispiel 6: Beratung mit Einigung Der Mandant lässt sich beraten. Aufgrund der Beratung schließt er eine Einigung mit dem Gegner.mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / g) Gegenstandswert

Rz. 24 Soweit sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 2 Abs. 1 RVG), müssen die jeweils angewandten Vorschriften über die Bestimmung des Gegenstandswertes grundsätzlich nicht zitiert zu werden. Toussaint [14] hält dies allerdings dann für erforderlich, wenn der Auftraggeber den Gegenstandswert anderenfalls nur schwer nachvollziehen könnte. Unabhängig davon biete...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / d) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 35 Darüber hinaus kann seit Inkrafttreten des 2. KostRMoG auch eine 0,3-Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen anfallen, wenn es zu mindestens drei Terminen zur Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen kommt. Hier werden i.d.R. nur Vernehmungen des Sachverständigen in Betracht kommen (zu Einzelheiten dieser Gebühr siehe § 13 Rdn 214 f...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 1. Überblick

Rz. 64 Im gerichtlichen Verfahren erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht erhält der Anwalt die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Rz. 65 Probleme bereitet in der Praxis die Abrechnung mehrerer gleichartiger zeitgleich betriebener Verfahren. Nach zutreffender Ansicht ist jedes Verfahren eine Angelegenheit, sodass die Gebühren in jedem Verfahren gesondert anfallen.[15] Zum...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / e) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 182 Des Weiteren kann im gerichtlichen Verfahren noch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen hinzukommen (Nr. 1010 VV). Rz. 183 Voraussetzungen der Zusatzgebühr sind Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / d) Verkehrsanwalt mit anschließendem Auftrag zur Terminsvertretung

Rz. 119 Eine Terminsgebühr kann der Verkehrsanwalt als solcher zwar nicht verdienen, da dem Vorbem. 3.4 Abs. 1 VV entgegensteht. Möglich ist aber, dass dem Verkehrsanwalt nachträglich auch noch ein weiter gehender Auftrag zu einer Terminsvertretung erteilt wird. In diesem Fall entstehen die Gebühren nach Nr. 3400 VV und Nrn. 3401, 3402 VV nebeneinander.[31] Beispiel 75: Verk...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 4. Einzelne Gebühren sind nur vor der Trennung entstanden

Rz. 69 Soweit einzelne Gebühren nur vor der Trennung entstanden sind, nicht aber auch nach der Trennung nochmals ausgelöst werden, können nur die Gebühren aus dem gemeinsamen Verfahren berechnet werden. Beispiel 40: Verfahrenstrennung, nachdem ein Termin stattgefunden hat, kein erneuter Termin im abgetrennten Verfahren Eine gemeinsame Klage (Az. 1/22) über 6.000,00 EUR Kaufpr...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 1. Überblick

Rz. 40 Grundsätzlich wird in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach Betragsrahmengebühren abgerechnet (§ 3 Abs. 1 S. 1 RVG), und zwar auch bei außergerichtlicher Vertretung (§ 3 Abs. 2 RVG). Der Anwalt erhält die gleichen Gebühren wie in Angelegenheiten, die nach dem Gegenstandswert abgerechnet werden. Allerdings entstehen anstelle der Wertgebühren jeweils entsprechende Betr...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / a) Überblick

Rz. 47 Die Vergütung für die außergerichtliche Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 RVG richtet sich seit dem 2. KostRMoG ebenfalls nach Teil 2 Abschnitt 3 VV,[12] und zwar nach Nr. 2302 Nr. 1 VV. Zu beachten ist, dass nach § 17 Nr. 1a RVG verschiedene Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG vorliegen bei:mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / a) Selbstständige Angelegenheit

Rz. 276 Einstweilige Anordnungsverfahren (§ 86b Abs. 2 SGG) und zugehörige Hauptsacheverfahren sind auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten gem. § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten. Rz. 277 Folgt auf das Anordnungsverfahren ein Abänderungs- oder Aufhebungsverfahren wegen des Eintritts veränderter Umstände,[58] ist dieses Verfahren zwar n...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (2) Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Einverständnis der Parteien

Rz. 133 Wird im Einverständnis der Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden, entsteht nach Anm. S. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV eine Terminsgebühr. Beispiel 59: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (I) Über die Anfechtungsklage wird im Einverständnis der Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden. Da im Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (§ 124 Ab...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 2. Einfaches Schreiben

Rz. 16 Sofern der Anwalt nur mit einem einfachen Schreiben beauftragt ist, reduziert sich die Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 VV auf eine 0,3-Gebühr. Zu beachten ist, dass der Auftrag bereits auf ein einfaches Schreiben gerichtet sein muss. Es kommt nicht auf das Erscheinungsbild des letztlich verfassten Schreibens an (Anm. zu Nr. 2301 VV). Beispiel 5: Abrechnung Kündigungssch...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / c) Anrechnung im Verwaltungsverfahren bei vorangegangener Beratung

Rz. 53 Ist der Vertretung eine Beratung vorangegangen, so ist die Beratungsgebühr in voller Höhe auf die Geschäftsgebühr anzurechnen, soweit nichts anderes vereinbart ist (§ 34 Abs. 2 RVG). Beispiel 19: Außergerichtliche Vertretung mit vorangegangener Beratungsgebühr nach bürgerlichem Recht Der Anwalt war mit der Beratung des Mandanten beauftragt worden und erhält anschließen...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (5) Versäumnisurteil

Rz. 88 Soweit bei Säumnis des Gegners ein Versäumnisurteil beantragt wird oder bei Säumnis nur Anträge zur Prozess- und Sachleitung gestellt werden oder das Gericht von Amts wegen zur Sach- oder Prozessleitung entscheidet, richtet sich die Höhe der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV. Beispiel 46: Terminsvertreter, Versäumnisurteil Der Anwalt wird für einen Verhandlungstermin beau...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / ee) Einbeziehung weiterer nicht anhängiger Gegenstände

Rz. 85 Werden im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung weiter gehende nicht anhängige Gegenstände mit erledigt oder in eine Einigung einbezogen, gilt die höchste Geschäftsgebühr (Anm. Abs. 1 S. 3 zu Nr. 1005 VV). Beispiel 38: Einigung auch über nicht weitere nicht anhängige Gegenstände Der Mandant hatte die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) von zurzeit 60 auf...mehr

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§ 35 Strafsachen / bb) Terminsgebühr

Rz. 36 Kommt es zu einem Termin i.S.d. Nr. 4102 VV, entsteht zusätzlich zur Grundgebühr und zur Verfahrensgebühr noch die Terminsgebühr der Nr. 4102 VV. Beispiel 8: Vorbereitendes Verfahren mit Terminsgebühr ohne Zusätzliche Gebühr Der Anwalt war im Ermittlungsverfahren als Verteidiger tätig. Dort hat er an einem staatsanwaltlichen Vernehmungstermin teilgenommen. Das Verfahre...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (6) Unterschiedliche Gegenstandswerte

Rz. 34 Der Gegenstandswert der Verkehrsanwaltstätigkeit ist stets gesondert zu bestimmen. Er kann insbesondere dann geringer sein, wenn der Verkehrsanwalt erst nach einer Teilklagerücknahme beauftragt wird oder wenn er den Verkehr nur hinsichtlich eines Teils der Gegenstände führen soll. Beispiel 13: Unterschiedliche Gegenstandswerte bei Verkehrsanwalt und Prozessbevollmächt...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / II. Beratung

Rz. 5 Ist der Anwalt ausschließlich mit einer Beratung in einer Bußgeldsache beauftragt, gilt § 34 RVG. Es liegt keine Einzeltätigkeit nach Nr. 5200 VV vor. Der Anwalt soll auch hier eine Gebührenvereinbarung treffen (§ 34 Abs. 1 RVG). Anderenfalls steht ihm lediglich eine angemessene Gebühr nach bürgerlichem Recht zu (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG). Ist der Auftraggeber Verbraucher,...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / aa) Säumnis des Berufungsklägers

Rz. 66 Erscheint der Anwalt des Berufungsklägers nicht und wird daraufhin lediglich der Erlass eines Versäumnisurteils gegen den Berufungskläger beantragt, entsteht nach Nr. 3203 VV nur eine 0,5-Terminsgebühr. Beispiel 27: Versäumnisurteil gegen Berufungskläger Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000,00 EUR legt der Beklagte Berufung ein. Im Termin zu...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / b) Die Vergütung

Rz. 278 Der Anwalt erhält die Vergütung im einstweiligen Anordnungsverfahren gegenüber der Vergütung in der Hauptsache danach gesondert. Die Gebührentatbestände sind jedoch die gleichen wie im Hauptsacheverfahren. Da das Gesetz insoweit keine besonderen Regelungen enthält, sind die Vorschriften für gerichtliche Verfahren nach Teil 3 VV anzuwenden. Eine Besonderheit sieht led...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 54 Wird der Anwalt mit der Vertretung im Nachprüfungsverfahren tätig, so ist zu differenzieren:mehr

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§ 10 Beratungshilfe / II. Beratungshilfegebühr

Rz. 3 Vom Mandanten kann der Anwalt eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR verlangen (Nr. 2500 VV). Diese Gebühr schuldet ausschließlich der Mandant (§ 44 S. 2 RVG). Die Gebühr kann erlassen werden (Anm. S. 2 zu Nr. 2500 VV). Eine Anrechnung dieser Gebühr auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit ist nicht vorgesehen. Unabhängig davon kommt eine Anrechnung ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / d) Aufhebungs- oder Abänderungsverfahren

Rz. 295 Kommt es nach dem Erlass einer einstweiligen Anordnung zu einem Aufhebungs- oder Abänderungsverfahren,[63] so ist zwar auch das Aufhebungs- bzw. Abänderungsverfahren gegenüber der Hauptsache eine verschiedene Angelegenheit (§ 17 Nr. 4 Buchst. d) RVG), nicht aber gegenüber dem Anordnungsverfahren. Insoweit ist nach § 16 Nr. 5 RVG nur eine Angelegenheit gegeben. Allerd...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / (2) Zusätzliche Gebühr mit ausgefallener Hauptverhandlung

Rz. 130 Beispiel 58: Gerichtliches Verfahren mit ausgefallenem Hauptverhandlungstermin wegen Einstellung; aber Anreise des Verteidigers Das AG Köln beraumt Termin zur Hauptverhandlung an. Aufgrund eines Schriftsatzes des Verteidigers wird das Verfahren eine Woche vor dem Termin eingestellt und der Termin aufgehoben. Die Geschäftsstelle vergisst, den Verteidiger abzuladen, de...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 1. Selbstständigkeit der Gebühren

Rz. 2 Mit § 15a Abs. 1 RVG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Gebühren, die aufeinander anzurechnen sind, zunächst einmal völlig unabhängig voneinander selbstständig entstehen, und zwar – unbeschadet einer späteren Anrechnung – in voller Höhe. Rz. 3 Ist zunächst eine Gebühr entstanden und entsteht später eine weitere Gebühr, auf die die erste Gebühr anzurechnen ist, dann ...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 5. Verjährung

Rz. 12 Auch für die Frage der Verjährung spielt die gesetzliche Regelung in § 15a Abs. 1 RVG eine Rolle, weil jede Gebühr selbstständig zu behandeln ist. Beispiel 6: Wahlrecht bei Verjährung Der Anwalt war außergerichtlich tätig und hatte hierfür eine 1,5-Geschäftsgebühr abgerechnet. Hiernach wurde ihm der Auftrag zur Klageerhebung erteilt. Nach vier Jahren ist der Rechtsstre...mehr