Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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§ 1 Einleitung / 4. Ist Umsatzsteuer auf Gebühren und Auslagen zu erheben?

Rz. 149 Auf seine gesamte Vergütung, also auf alle Gebühren und Auslagen – auch auf die Aktenversendungspauschale (siehe dazu § 38 Rdn 115 ff.) – kann der Anwalt Umsatzsteuer (derzeit 19 % – § 12 Abs. 1 UStG) berechnen, sofern Umsatzsteuer anfällt. Das RVG behandelt die Umsatzsteuer systemwidrig als Auslagentatbestand in Nr. 7008 VV. Rz. 150 Auch im Falle der Beratungshilfege...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / e) Einstweilige Anordnung im Berufungsverfahren

Rz. 296 Wird die einstweilige Anordnung erstmals im Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht beantragt (§ 86b Abs. 2 S. 2, 3 SGG), ändert sich nichts. Nach Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 1, S. 2 VV gelten die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV auch dann, wenn das Berufungsgericht als Gericht der Hauptsache zuständig ist (§ 86b Abs. 2 S. 3, 4 SGG i.V.m. § 943 ZPO). Zwar entsteh...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (e) Verfahrensgebühr bei Anwaltswechsel

Rz. 164 Ein weiteres Problem der Berechnung der fiktiven Terminsgebühr ergibt sich, wenn der Anwalt erst im Verlaufe des Verfahrens eingetreten ist, z.B. nach einem Anwaltswechsel. Es fragt sich dann, ob sich die Terminsgebühr nur nach der Verfahrensgebühr des Anwalts richtet, der auch die Terminsgebühr verdient hat, oder ob die gesamte anwaltliche Tätigkeit im Verfahren als...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 3. Einzelne Gebühren sind nur nach der Trennung entstanden

Rz. 68 Soweit die Gebühren nur nach der Trennung anfallen, ergeben sich keine Probleme. Es entstehen nur die Gebühren aus den Einzelwerten. Beispiel 39: Verfahrenstrennung, bevor ein Termin stattfindet Eine gemeinsame Klage (Az. 1/22) über 6.000,00 EUR Kaufpreis und 4.000,00 EUR Miete wird in zwei Verfahren getrennt. Das Verfahren über die Miete wird als Verfahren 2/22 abgetr...mehr

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§ 35 Strafsachen / (11) Trennung mehrerer Verfahren

Rz. 139 Wird aus einem Strafverfahren ein Verfahren abgetrennt, so erhält der Anwalt alle bis zur Trennung entstandenen Gebühren nur einmal. Gegebenenfalls sind insoweit wegen der Mehrbelastung überdurchschnittliche Gebühren anzusetzen. Ab der Trennung entstehen die Gebühren gesondert.[70] Rz. 140 Auch die Trennung hat keinen Einfluss auf die Vergütung im vorbereitenden Verfa...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / III. Einzeltätigkeiten nach Teil 4 VV

Rz. 140 Einzeltätigkeiten in Strafsachen sind in Teil 4 Abschnitt 3 VV (den Nrn. 4300 ff. VV) gesondert geregelt. Hier finden sich differenzierte Regelungen als in Teil 3 VV. So regelt Rz....mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 16. Erinnerung

Rz. 305 Nach § 178 SGG ist die Erinnerung[64] gegeben (auch Antrag auf gerichtliche Entscheidung genannt). Rz. 306 Ist der Anwalt ausschließlich mit einer solchen Erinnerung beauftragt oder ist die Erinnerung ausnahmsweise nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG eine gesonderte Angelegenheit, entsteht eine Gebühr nach Nr. 3501 VV. Es ist zu rechnen wie in Beschwerdeverfahren (siehe Rdn 29...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / aa) Geschäftsgebühr

Rz. 26 Vergleichbar der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV erhält der Anwalt nach Nr. 2503 VV eine Geschäftsgebühr in Höhe von 93,50 EUR für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Anm. Abs. 1 zu Nr. 2503 VV). Auch hier kommen Auslagen und Umsatzsteuer hinzu (§ 46 RVG). Beispiel 11: Außergerichtliche Vertretung Der Mandant erscheint mit ein...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (5) Anrechnung bei mehreren Verwaltungsverfahren

Rz. 66 Mit dem KostRÄG 2021 ist in § 15a RVG ein neuer Abs. 2 eingefügt worden, der klarstellt, wie anzurechnen ist, wenn einem Widerspruchsverfahren mehrere Verwaltungsverfahren vorausgegangen sind. Die neue Vorschrift stellt klar, dass jede Geschäftsgebühr hälftig anzurechnen ist, jedoch insgesamt nicht mehr als 207,00 EUR. Erfasst werden hiermit die Fälle, dass mehrere Ve...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (c) Anrechnung einer Geschäftsgebühr

Rz. 162 Ebenso wie eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV unbeachtlich ist, ist auch die Anrechnung einer vorherigen Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV für die Berechnung der Terminsgebühr unbeachtlich. Die Terminsgebühr berechnet sich nach der Verfahrensgebühr und nicht aus einem nach Anrechnung verbleibenden Restbetrag.[39] Beispiel 82: Berechnung der fiktiven Termin...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 20. Gehörsrüge

Rz. 335 Nach § 178a SGG ist auch im sozialgerichtlichen Verfahren die Gehörsrüge gegeben. Bis zum 1.8.2013 waren für diese Gehörsrüge keine Gebührentatbestände im RVG geregelt. Diese sind durch eine Erweiterung der Nrn. 3300, 3331 VV eingeführt worden. Rz. 336 Der Gebührentatbestand der Nr. 3330 VV greift nur dann, wenn der Anwalt ausschließlich mit einer Gehörsrüge oder dere...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (4) Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 65 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so greift die Erhöhung nach Nr. 1008 VV für beide Geschäftsgebühren. Anzurechnen ist dann aber dennoch maximal eine Gebühr in Höhe von 207,00 EUR. Die Anrechnungsgrenze erhöht sich bei mehreren Auftraggebern nicht, sondern bleibt bei 207,00 EUR.[17] Beispiel 26: Anrechnung der Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren bei mehre...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / cc) Unbeachtlichkeit einer Anrechnung

Rz. 81 Ohne Bedeutung ist es für den Gebührenrahmen der Einigungs- oder Erledigungsgebühr, wenn auf die zugrunde liegende Geschäftsgebühr eine zuvor entstandene Geschäfts-, oder Beratungsgebühr anzurechnen ist. Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes ist auf die jeweilige Geschäftsgebühr abzustellen und nicht auf den im konkreten Fall verbleibenden Gebührenbetrag. Das fol...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (3) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens in sozialrechtlichen Angelegenheiten, die sich nicht nach dem Wert richten

Rz. 37 Das Anrechnungsproblem, das sich in sozialrechtlichen Angelegenheiten ergab,[20] war bereits durch die Anm. Abs. 2 S. 1, 2. Hs. zu Nr. 2503 VV bereinigt worden. Dadurch, dass in sozialgerichtlichen Angelegenheiten keine ermäßigte Geschäfts- und Verfahrensgebühr bei einer Vorbefassung mehr vorgesehen ist, hat sich das Problem mit Inkrafttreten des 2. KostRMoG erledigt....mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / bb) Erstmalige Beauftragung im Nachprüfungsverfahren

Rz. 55 Wird der Anwalt erstmals im Nachprüfungsverfahren beauftragt, so richtet sich die Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV. Beispiel 20: Erstmalige Beauftragung im Nachprüfungsverfahren Der Anwalt wird nach Erlass des Bescheides erstmals im Nachprüfungsverfahren mit der Vertretung beauftragt. Die Tätigkeit ist durchschnittlich, aber umfangreich. Abzurechnen wie im Beispie...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / a) Überblick

Rz. 99 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht erhält der Anwalt ebenso wie in den Verfahren, in denen sich die Gebühren nach dem Wert richten (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 RVG), eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr sowie gegebenenfalls eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr. Hinzukommen kann noch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Bewei...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / c) Vorangegangene Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 243 Ist dem Revisionsverfahren eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde vorausgegangen, so liegen zwei verschiedene Angelegenheiten vor (§ 17 Nr. 9 RVG). Allerdings wird die Verfahrensgebühr des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Revisionsverfahrens angerechnet (Anm. zu Nr. 3512 VV). Beispiel 134: Tätigkeit im Revisionsverfahren nach erfo...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 105 Wird der Anwalt im Rechtsstreit tätig, erhält er zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV. Die Gebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Rz. 106 Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 60,00 EUR bis 660,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 360,00 EUR. Erledigt sich der Auftrag vorzeiti...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / b) Verfahren nach Teil 6 VV

Rz. 37 In Verfahren nach Teil 6 VV erhält der Anwalt ebenfalls eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3330 VV (siehe oben Rdn 28). Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auch hier auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 260,00 EUR. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird. Rz. 3...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / b) Übersendung der Handakten mit gutachterlichen Äußerungen

Rz. 319 Übersendet der vorinstanzliche Anwalt die Akten an den Anwalt eines Rechtsmittelzuges und verbindet er auftragsgemäß die Übersendung mit gutachterlichen Äußerungen, so entsteht nach Anm. zu Nr. 3400 VV ebenfalls eine Verfahrensgebühr. Beispiel 180: Übersendung der Handakten mit gutachterlichen Äußerungen Der Berufungsanwalt wird beauftragt, seine Handakten an den Revi...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / cc) Säumnis bei wechselseitigen Berufungen

Rz. 70 Kommt es zu wechselseitigen Berufungen, kann im Falle der Säumnis sowohl eine 1,2- als auch eine 0,5-Terminsgebühr anfallen. Beispiel 29: Wechselseitige Berufungen, Säumnis des Berufungsklägers Auf die Klage über 20.000,00 EUR hat das Gericht den Beklagten auf Zahlung von 10.000,00 EUR verurteilt. Der Kläger legt gegen die Abweisung der Klage Berufung ein. Der Berufung...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / b) Beratung

Rz. 46 Die Vergütung für eine Beratung ist in Nr. 2502 VV geregelt. Eine Staffelung der Gebühren nach Zahl der Gläubiger ist hier nicht vorgesehen. Hinzukommen kann die Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV. Beispiel 25: Beratung Schuldenbereinigung Der Anwalt berät den Mandanten mit dem Ziel einer Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Planes (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (3) Begrenzung der Anrechnung

Rz. 64 Zu beachten ist, dass die Anrechnung gem. Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1 VV auf einen Betrag von 207,00 EUR begrenzt ist. Diese Grenze greift immer dann, wenn die anzurechnende Geschäftsgebühr oberhalb von 414,00 EUR liegt. Beispiel 25: Begrenzung der Anrechnung Der Anwalt wird im Verwaltungsverfahren vor der Behörde beauftragt. Gegen den Bescheid der Behörde legt er Widerspr...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (2) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr eines Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs

Rz. 35 Auf die Gebühren für ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Vergleichs nach den §§ 796a, 796b und 796c Abs. 2 S. 2 ZPO ist die Gebühr der Nr. 2503 VV nur zu einem Viertel anzurechnen (Anm. Abs. 2 S. 2 zu Nr. 2503 VV). Rz. 36 Beispiel 19: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Gebühren eines nachfolgenden Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergl...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / d) Vollstreckung gegen Behörden

Rz. 26 Mit dem 2. KostRMoG ist in § 3 Abs. 1 S. 2 RVG ein zweiter Halbsatz eingefügt worden, der auf die Vollstreckungsverfahren nach § 201 SGG Bezug nimmt. Die Ergänzung soll klarstellen, dass in dem Verfahren nach § 201 Abs. 1 SGG für den Anwalt Wertgebühren anfallen, selbst wenn in dem zugrunde liegenden Verfahren gem. § 3 Abs. 1 S. 1 RVG nach Betragsrahmen abzurechnen is...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / cc) Aussöhnungsgebühr

Rz. 22 Strittig ist, ob im Rahmen der Beratungshilfe eine Aussöhnungsgebühr für die Aussöhnung von Eheleuten oder Lebenspartnern entsprechend Nr. 1001 VV anfallen kann. Eine ausdrückliche Regelung fehlt in Nr. 2508 VV. Die h.M. verneint daher eine Gebühr in der Beratungshilfe.[15] Ein Grund dafür, die Aussöhnungsgebühr aus dem Bereich der Beratungshilfe auszunehmen, ist nich...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / bb) Einigung und Erledigung

Rz. 29 Neben der Geschäftsgebühr kann wiederum eine Gebühr nach Nr. 2508 VV hinzukommen, wenn der Anwalt an einer Einigung i.S.v. Nr. 1000 VV oder an einer Erledigung i.S.v. Nr. 1002 VV mitwirkt. Die Gebühr beläuft sich immer auf 165,00 EUR. Beispiel 14: Außergerichtliche Vertretung mit Einigung Der Mandant erscheint mit einem Beratungshilfeschein und beauftragt den Anwalt, d...mehr

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§ 38 Auslagen / 1. Überblick

Rz. 56 Nach Nrn. 7001, 7002 VV kann der Anwalt die von ihm im Rahmen des Mandats aufgewandten Post- und Telekommunikationsentgelte abrechnen. Er hat die Wahl, konkret abzurechnen (Nr. 7001 VV) oder pauschal (Nr. 7002 VV). Rz. 57 Ein nachträglicher Wechsel der Abrechnungsmethode ist zulässig. Hat der Anwalt zunächst pauschal nach Nr. 7002 VV abgerechnet, ist er nicht gehindert...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / a) Überblick

Rz. 5 Soweit die Tätigkeit des Anwalts nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist, gelten für den Anwalt, der mit Einzeltätigkeiten beauftragt ist, ebenfalls Wertgebühren. Rz. 6 Der Gegenstandswert richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. nach den Wertvorschriften des gerichtlichen Verfahrens. Die Wertfestsetzung des Gerichts ist insoweit nach § 32 Abs. 1 RVG auch für den ...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 4. Einzelne Gebühren sind nur nach der Verbindung entstanden

Rz. 63 Soweit einzelne Gebühren nur nach der Verbindung anfallen, entsteht nur eine Gebühr nach dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 1 GKG) des verbundenen Verfahrens. Ein Wahlrecht besteht in diesem Fall nicht.[15] Beispiel 36: Verfahrensverbindung, bevor ein Termin stattgefunden hat, Termin erstmals im verbundenen Verfahren Zwei Klagen über 6.00...mehr

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§ 35 Strafsachen / (7) Zusätzliche Gebühr für Einziehung und verwandte Maßnahmen

Rz. 125 Wird der Anwalt hinsichtlich Einziehung oder verwandter Maßnahmen tätig, so entsteht eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV. Die Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert, der gegebenenfalls vom Gericht auf Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG festzusetzen ist. Ein Zuschlag ist bei dieser Gebühr nicht vorgesehen. Es entsteht also immer eine 1,0-Gebühr, unabhäng...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / bb) Mehrere Auftraggeber

Rz. 78 Wird der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig, so erhöht sich der Gebührenrahmen der Geschäftsgebühr nach Nr. 1008 VV um 30 % je weiteren Auftraggeber, höchstens um 200 %, und zwar unabhängig davon, ob derselbe Gegenstand zugrunde liegt. Das gilt nach Anm. Abs. 4 zu Nr. 1008 VV auch für die sog. Schwellengebühr (Anm. zu Nr. 2302 VV). Die danach erhöhte Geschäftsgebüh...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 1. Überblick

Rz. 240 Nicht oder anderweitig anhängige Gegenstände können in verschiedenster Weise in ein gerichtliches Verfahren mit einbezogen werden. Rz. 241 In jedem Fall entsteht immer eine Verfahrensgebühr aus dem Wert der weiteren anhängigen Gegenstände, da durch die Einbeziehung auch insoweit das Geschäft betrieben wird (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Die Verfahrensgebühr aus dem Mehrwert e...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV

Rz. 279 Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem Sozialgericht erhält der Anwalt zunächst eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV. Die Anrechnung einer vorangegangenen Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV kommt nicht in Betracht. Hauptsacheverfahren und Aufhebungs- oder Anordnungsverfahren sind nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG verschiedene gebührenrecht...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / d) Einigung

Rz. 59 Schließen die Parteien eine Einigung, entsteht nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 3202 i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ebenfalls eine Terminsgebühr. Hauptanwendungsfall ist der Abschluss eines Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO. Die Terminsgebühr entsteht aber auch bei einer einfachen formlosen Einigung. Beispiel 22: Berufungsverfahren mit schriftlichem Vergleich Gegen sein...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (1) Überblick

Rz. 131 Abgesehen von den Fällen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV kann der Anwalt nach Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV auch eine (fiktive) Terminsgebühr erhalten. Voraussetzung ist, dass im Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, was im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht immer der Fall ist (§ 124 Abs. 1 SGG). Die fiktive Terminsgebühr entsteht, ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (4) Keine Terminsgebühr in "sonstigen Fällen"

Rz. 87 Soweit eine Terminsgebühr in sonstigen Fällen entsteht (siehe § 13 Rdn 137 ff.), gilt dies nicht für den Terminsvertreter. Er kann die Terminsgebühr nur in den Fällen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV verdienen, nicht aber auch den Fällen der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV. Beispiel 45: Terminsvertreter, schriftlicher Vergleich Der Anwalt wird für einen Verhandlungstermin beau...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / b) Erneute Berufung nach Zurückverweisung an erste Instanz

Rz. 82 Wird eine Entscheidung der Vorinstanz durch das Berufungsgericht aufgehoben und die Sache an das Vordergericht zurückverwiesen (siehe zur Zurückverweisung ausführlich auch § 14 Rdn 76 ff.), kann gegen das erneute erstinstanzliche Urteil wiederum Berufung eingelegt werden. Das neue Berufungsverfahren stellt dann wiederum eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 1 RVG). ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / bb) Terminsgebühr

Rz. 280 Kommt es zu einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, erhält der Anwalt zusätzlich eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV. Rz. 281 Ausgelöst wird die Terminsgebühr in allen Fällen der Vorbem. 3 Abs. 3 Var. VV. Sie entsteht also sowohl für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV) als auch für eine Besprechung mit der Behörde zur einvernehmlich...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / ff) Einbeziehung weiterer anhängiger Gegenstände

Rz. 86 Werden im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung weiter gehende anhängige Gegenstände mit erledigt oder in eine Einigung einbezogen, ist Nr. 1005 VV nicht anwendbar (Anm. Abs. 1 S. 2 zu Nr. 1005 VV). Es gilt dann Nr. 1006 VV (Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1006 VV). Beispiel 39: Einigung auch über nicht weitere anhängige Gegenstände Der Mandant hatte die Feststellung des ...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / IV. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 8 Auch die Gebühren für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels (Teil 2 Abschnitt 1 VV) sind in Bußgeldsachen anzuwenden (Vorbem. 2 Abs. 1 VV). Als Rechtsmittel in der Hauptsache kommen hier nur Rechtsbeschwerde (§ 79 OWiG) und Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 80 OWiG) in Betracht. Wegen des Zusammenhangs werden diese Gebühren vor der Rechtsbeschw...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / bb) Säumnis des Berufungsbeklagten

Rz. 69 Anders verhält es sich dagegen bei Säumnis des Berufungsbeklagten. Hier ist eine Ermäßigung der Terminsgebühr nicht vorgesehen, da das Gericht, ungeachtet der Säumnis, die Begründetheit der Berufung prüfen muss. Beispiel 28: Versäumnisurteil gegen Berufungsbeklagten Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000,00 EUR legt der Beklagte Berufung ein. ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / d) Vorangegangene Prüfung der Erfolgsaussicht

Rz. 245 Auch dann, wenn eine Prüfung der Erfolgsaussicht der Revision vorangegangen ist, liegen zwei verschiedene Angelegenheiten vor (siehe Rdn 46 ff.). Auch hier ist wiederum anzurechnen (Anm. zu Nr. 2102 VV). Beispiel 136: Tätigkeit im Revisionsverfahren mit vorangegangener Prüfung der Erfolgsaussicht der Revision Der Anwalt wird zunächst mit der Prüfung der Erfolgsaussich...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 3. Rechtsbeschwerde

Rz. 66 Auch in Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren kommt die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO in Betracht. Dies gilt allerdings nur in solchen Verfahren, in denen die jeweilige Verfahrensordnung eine solche Rechtsbeschwerde vorsieht, also in Zivilsachen und in Verfahren nach dem FamFG (§ 76 Abs. 1 FamFG) sowie in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Die Rechtsbesc...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / bb) Mehrere Auftraggeber

Rz. 108 Auch im gerichtlichen Verfahren erhöht sich die Verfahrensgebühr bei mehreren Auftraggebern nach Nr. 1008 VV. Auf eine gemeinschaftliche Beteiligung am Streitgegenstand kommt es nicht an (siehe Rdn 49). Beispiel 49: Tätigkeit im Rechtsstreit ohne mündliche Verhandlung, mehrere Auftraggeber Der Anwalt wird von zwei Auftraggebern nach Erlass des Widerspruchsbescheids be...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / VII. Selbstständiges Beweisverfahren in sozialgerichtlichen Verfahren

Rz. 67 Wegen des Zusammenhangs, soweit Rahmengebühren gelten, siehe insoweit § 31 Rdn 199 ff. Soweit nach Wertgebühren abzurechnen ist, gelten wiederum die Ausführungen zu den Gebühren in zivilgerichtlichen Verfahren entsprechend. In beiden Fällen kommt anstelle der Einigungsgebühr auch eine Erledigungsgebühr nach Nrn. 1002 ff. VV in Betracht. Bei Abrechnung nach Betragsrahm...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / dd) Erledigung der Hauptsache bei Säumnis des Beklagten als Berufungskläger

Rz. 71 Nach zutreffender Auffassung des OLG Düsseldorf[32] greift die Ermäßigung auch dann nicht, wenn der Kläger als Berufungsbeklagter in der Berufung die Hauptsache für erledigt erklärt und dann eine gerichtliche Entscheidung darüber ergehen muss, ob sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat. Beispiel 30: Erledigung der Hauptsache, Säumnis des Berufungsklägers G...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 4. Postentgeltpauschale

Rz. 11 Die Selbstständigkeit der aufeinander anzurechnenden Gebühren hat auch Auswirkungen auf die Berechnung der Postentgeltpauschale der Nr. 7002 VV. In Anrechnungsfällen war bislang streitig, ob sich die Postentgeltpauschale aus dem Gebührenaufkommen vor oder nach Anrechnung ermittelt. Beispiel 5: Berechnung der Postentgeltpauschale in Anrechnungsfällen Außergerichtlich str...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / a) Überblick

Rz. 69 Kommt es nach dem Bewilligungsverfahren zur Hauptsache, so geht die nach Nr. 3335 VV verdiente Vergütung in der des nachfolgenden Verfahrens auf. Der Anwalt erhält seine Gebühren nach § 16 Nr. 2 RVG nur einmal.[15] Dies gilt unabhängig davon, ob die beantragte Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist oder nicht. Rz. 70 Allerdings ist bei der Abrechnung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schlüssel/Schließanlage (WE... / 3.1 Grundsätze

Verliert der Wohnungseigentümer oder sein Mieter einen Schlüssel, besteht zunächst dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen den Wohnungseigentümer, der im Fall des Schlüsselverlusts seines Mieters diesen entsprechend in Regress nehmen kann. Ist ein Schlüsselmissbrauch aufgrund der konkreten Verlustsituation mit an Sicherheit gre...mehr