Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.2 Steuergestaltung durch Vorauszahlungen in die private Krankenversicherung

Eine ähnliche Steuergestaltung wie die mithilfe von Doppelzahlungen in die private Krankenversicherung, lässt sich durch zusätzlichen Krankenversicherungszahlungen zur Reduzierung des Beitrags im Rentenalter darstellen. Damit das im Vorkapitel besprochene Gestaltungsmodell nicht grenzenlos genutzt werden kann, regelt § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG: "Beiträge, die für nach Ablau...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.1 Steuergestaltung durch Doppelzahlung in die private Krankenversicherung

Die Beratungssituation Wie viele andere Vorsorgeaufwendungen auch, können Krankenversicherungsbeiträge (egal ob gesetzlich oder privat) nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Sie fallen unter den Begriff des sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwands", sind aber nach § 10 Abs. 4 EStG betragsmäßig begrenzt. Je nach sozialversicherungsrechtlicher Ste...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.10.1 Bewährte Methoden aus der Praxis

Neben den grundsätzlichen Überlegungen gibt es zwei Vorgehensweisen für Gesprächsführungen, die sich in der Praxis als besonders zielführend erwiesen haben und deshalb hier gesondert vorgestellt werden sollen. 1. Erwartungshaltung durch Agenda wecken Wenn man ein sinnvolles Beratungsthema identifiziert hat und dieses in einem Standard-Termin als Zusatzleistung ansprechen will,...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.3 Anlagevermögen (Zeilen 25 bis 57)

In Zeile 26 sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte) zu erfassen.[1] Der Geschäftswert, der Firmenwert oder der Praxiswert ist in Zeile 27 einzutragen (soweit er nicht in Zeile 26 enthalten ist) – aber nur in der Spalte zur Steuerbilanz. Hinweis Kein Geschäfts- oder Firmenwert in der Spalte na...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.4 Umlaufvermögen (Zeilen 58 bis 74)

Ab Zeile 59 sind die Vorräte aufzuführen In den Zeilen 59 bis 63 sind Angaben zum Vorratsvermögen (Umlaufvermögen) zu machen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind in Zeile 60, unfertige Erzeugnisse/Leistungen in Zeile 61 und fertige Erzeugnisse und Waren in Zeile 62 zu erfassen. In der Zeile 63 ergibt sich die Summe der Werte aus den Zeilen 60 bis 62. Anzusetzen sind die Wirts...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.3.2 Schulden/sonstige Abzüge

Ab Zeile 77 Rückstellungen einzutragen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind in Zeile 78 einzutragen, die Steuerrückstellungen in Zeile 79 und die sonstigen Rückstellungen in Zeile 80. In den Zeilen 81 bis 87 sind die Verbindlichkeiten wie folgt einzutragen: Kapitalschulden in Zeile 82, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Zeile 83, Verbindlichkeite...mehr

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§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / 7. Keine Dritt-Anfechtung des Einlagekontos

BFH v. 21.12.2022 – I R 53/19 = Ablehnung der Drittanfechtung: Der BFH hat mit Urteil vom 21.12.2022 (BFH v. 21.12.2022 – I R 53/19, GmbHR 2023, 461 [Binnewies]= GmbH-StB 2023, 100 [Herkens]) die Möglichkeit, dass die Gesellschafter im eigenen Namen den Bescheid über die Feststellung des Einlagekontos nach § 27 KStG anfechten können, abgelehnt. In der Praxis ist die Feststel...mehr

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§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / 4. Zivilrechtliche Haftung bei fehlerhaftem Einlagekonto

Vor dem Hintergrund der Komplexität der Regelung des § 27 KStG und der Strenge der Finanzrechtsprechung kommt es in der Praxis immer wieder dazu, dass materiell-rechtliche Auskehrungen aus dem Einlagenkonto steuerrechtlich auf der Ebene der Gesellschafter als steuerpflichtige Dividende qualifiziert werden. Fehlerhafter Umgang mit dem Einlagekonto auf Gesellschaftsebene schlägt a...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6 Weitere Einnahmen

Rz. 124 Auch Zahlungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch sind zu berücksichtigende Einnahmen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 13.5.2015, L 4 AS 168/15 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.5.2019, L 13 AS 202/18), auch Zuflüsse aus einem Zugewinnausgleich in Raten. In Fällen einer Einmalzahlung ist der Zufluss nach Abs. 3 zu berücksichtigen. Erst durch faktische Zahl...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.4 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen

Rz. 40 Einkommen i. S. v. § 11 ist nicht ein Rabatt, den ein Arbeitnehmer von einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen erhält, wenn solche Rabatte nicht nur diesen Arbeitnehmern, sondern auch anderen Personen eingeräumt werden. Die Rabatte werden im eigenwirtschaftlichen Interesse des fremden, im entschiedenen Fall Versicherungsunternehmens gewährt. Sie stellen nach...mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 1.2.4 Anlagen im Bau

Rz. 19 Soweit sich Anlagen noch in der Herstellung befinden, sind sie nicht unter dem Posten "Technische Anlagen und Maschinen", sondern unter dem Posten "Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau" auszuweisen. Eine Umbuchung kann erst erfolgen, wenn die Betriebsbereitschaft hergestellt ist und die Anlage auch der Nutzung zugeführt wird; dies ist bereits auch dann gegeben, w...mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 1.2.1 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Rz. 12 Auch bei diesem Posten hat sich der Gesetzgeber zu einer sprachlichen Erweiterung veranlasst gesehen. Während er im alten Recht nur die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasste, ist er nun um die "Anderen Anlagen" erweitert worden. Damit ist deutlich, dass es sich bei diesem Posten um eine Auffangposition handelt, die alle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermöge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 3.1.1.3 Behandlung der Leasingraten

Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um ein schwebendes Geschäft, das nicht zu bilanzieren ist. Die Leasingraten sind bei bilanzierenden Unternehmen Betriebseinnahmen im Jahr der Vermietung. Mietvorauszahlungen sind durch einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu neutralisieren und im Zeitpunkt der wirtschaftlichen Vereinnahmung erfolgswirksam aufzulösen. Werden beim I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 3.1.1.5 Forfaitierung von Forderungen aus Leasingverträgen

Der Verkauf der Leasingraten, z. B. an ein Kreditinstitut (Forfaitierung), ist wie eine Mietvorauszahlung zu behandeln, soweit das Bonitätsrisiko auf den Käufer übergeht. Aufgrund der Forfaitierung gehen alle Rechte aus der For­derung, aber auch das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auf den Forderungskäufer über. Der Forderungsverkäufer trägt bei einer Forfaitie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 3.1.2.1 Behandlung der Leasingraten

Ist der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen, sind die Leasingraten beim Leasingnehmer sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Der bilanzierende Unternehmer muss jedoch die wirtschaftliche Zugehörigkeit beachten. Zahlt er die Rate vorschüssig, muss er für den Teil der Leasingrate, der auf einen Zeitraum nach dem Abschlussstichtag entfällt, einen aktiven Rechnungsabgr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 3.1.1.4 Mieterdarlehen/ Mietsonderzahlungen

Handelt es sich bei einer Zahlung des Leasingnehmers um ein Mieterdarlehen, das zu einem späteren Zeitpunkt zurückzuzahlen oder auf Mietzahlungen nach Ende der Grundmietzeit anzurechnen ist, muss der bilanzierende Leasinggeber eine entsprechende Verpflichtung mit dem Rückzahlungsbetrag passivieren. Sonderzahlungen werden nicht auf Leasingraten angerechnet und sind auch nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.2.3 Zuschüsse im Rahmen einer Überschuss-Einkunftsart

Erhaltene Zuschüsse können im Rahmen einer Überschuss-Einkunftsart[1] als Einnahmen zu erfassen sein[2]; das gilt auch für öffentliche Fördermittel für Belegungs- und Mietpreisbindungen (Zuschüsse oder nicht rückzahlbare Darlehen) nach dem Dritten Förderweg[3]; hierbei handelt es sich nicht um Investitionszuschüsse. Ein evtl. (teil-)rückzuzahlender Zuschuss ist erst im Zeitpu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 650m BGB – Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs.

Gesetzestext (1) Verlangt der Unternehmer Abschlagszahlungen nach § 632a, darf der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich der Vergütung für Nachtragsleistungen nach § 650c nicht übersteigen. (2) 1Dem Verbraucher ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 632a BGB – Abschlagszahlungen.

Gesetzestext (1) 1Der Unternehmer kann von dem Besteller eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen. 2Sind die erbrachten Leistungen nicht vertragsgemäß, kann der Besteller die Zahlung eines angemessenen Teils des Abschlags verweigern. 3Die Beweislast für die vertragsgemäße Leistung verbleibt bis zur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Abschlagszahlungen – § 650m.

Rn 15 Gem § 632a kann der vorleistungspflichtige Unternehmer Abschlagszahlungen auf seinen vertraglichen Vergütungsanspruch für vertragsgerecht erbrachte Teilleistungen beanspruchen. § 650m modifiziert dieses Recht zugunsten des Verbrauchers in zwei Punkten: Nach I darf der Gesamtbetrag der vom Unternehmer verlangten Abschlagszahlungen 90% der vertraglichen Gesamtvergütung ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / P. Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen (Nr 15).

Rn 105 Nach a) kann der Werkunternehmer vom Vertragspartner durch AGB keine Abschlagszahlung verlangen, die ›wesentlich höher‹ ist als der Vertragswert der bereits erbrachten Leistungen (§ 632a I) bzw die in § 650m I genannte Obergrenze. Für beide Fälle dürfte die Grenze bei 20 % liegen (Grüneberg/Grüneberg § 309 Rz 116). Nach b) kann die vom Unternehmer gem § 650m II zu lei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 650v BGB – Abschlagszahlungen.

Gesetzestext Der Unternehmer kann von dem Besteller Abschlagszahlungen nur verlangen, soweit sie gemäß einer Verordnung auf Grund von Artikel 244 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vereinbart sind. Rn 1 Der Gesetzgeber sieht in einem Bauträgervertrag einen eigenständigen Vertragstyp, der nicht als Unterfall des Werkvertrags anzusehen ist und deshalb in eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Herabsetzung der Vorauszahlungen.

Rn 37 Auch hierfür bestehen keine gesetzlichen Regelungen. Fehlen vertragliche Regelungen, ist eine einseitige Herabsetzung nicht möglich. Werden die Vorauszahlungen durch ein deutliches Absinken der gesamten Nebenkosten unangemessen und für den Mieter unzumutbar hoch, hat der Mieter aus Treu und Glauben einen Anspruch auf Herabsetzung der Vorauszahlungen. Den Herabsetzungsa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Vorauszahlungen von vornherein unangemessen hoch/Anpassung (§ 560 IV).

Rn 24 Sind Vorauszahlungen von vornherein unangemessen hoch, so ist die Vereinbarung unwirksam, soweit sie die angemessene Höhe überschreitet (BayObLG ZMR 96, 20). Jede Vertragspartei kann gem. § 560 IV nach einer Abrechnung ferner durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen (§ 560 Rn 22 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erhöhung der Vorauszahlungen.

Rn 36 Für Geschäftsräume (BGH ZMR 14, 530 Rz 24) und für die in § 549 II und III genannten besonderen Mietverhältnisse bestehen keine gesetzlichen Regelungen über eine einseitige Erhöhung der Vorauszahlungen (aA Kinne GE 14, 425). Das hat zur Folge, dass bei Fehlen einer vertraglichen Regelung eine einseitige Anpassung der Vorauszahlungen grds nicht möglich ist. Nur in extre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vorauszahlungen.

a) Vereinbarung. Rn 20 Der Vermieter kann Vorauszahlungen nur dann verlangen, wenn dies vereinbart ist. b) Fälligkeit. Rn 21 Vorauszahlungen sind grds zusammen mit der Miete zu entrichten. Vorauszahlungen stehen dem Vermieter allerdings nicht mehr zu, wenn Abrechnungsreife (Rn 90) eingetreten (BGH ZMR 16, 519 Rz 13; NJW 11, 1957 Rz 14) oder die Abrechnungsfrist abgelaufen ist (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Vorauszahlungen auf umlegbare Nebenkosten.

Rn 40 Eine Pflichtverletzung des Vermieters im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Vorauszahlungen bei Vertragsschluss soll zu bejahen sein, wenn ›besondere Umstände‹ gegeben sind (BGH NJW 10, 671 Rz 14; ZMR 04, 347, 348) oder der Mieter nachgefragt hat (Rostock ZMR 09, 527, 528). Näheres bei § 556 Rn 23.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rückzahlung nicht geschuldeter Vorauszahlungen.

Rn 123 Hat der Mieter eine Nachzahlung geleistet, obwohl der Vermieter die Ausschlussfrist von § 556 III 3 versäumt hat, so besteht ein Rückforderungsanspruch nach §§ 812 ff. Dieser ist nicht entspr § 214 II 1 ausgeschlossen, auch wenn die Einwendungsfrist des § 556 III 5 abgelaufen ist (BGH NJW 06, 903 Rz 11). Vorauszahlungen, die bezahlt wurden, ohne dass eine Verpflichtun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XIV. Vertragserfüllungs-, Vorauszahlungs- oder Abschlagszahlungsbürgschaft.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Pauschale oder Vorauszahlung (§ 556 II 1).

1. Überblick. Rn 12 Die Mietvertragsparteien müssen bestimmen, ob die Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Die Verwendung des Wortes ›pauschal‹ und das Fehlen von Regelungen über die Abrechnung sprechen für eine Pauschale (Ddorf IMR 08, 239). Ist eine Vorauszahlung gewollt, diese Vereinbarung aber nicht wirksam, ist die Vorauszahlung in eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abrechnung von Vorauszahlungen (§ 556 III 1).

I. Allgemeines. Rn 38 Nach hM kommt der Abrechnung kein ›rechtsgeschäftlicher Erklärungswert‹ zu (s.a. Jacoby ZMR 17, 781 (787). Sie sei lediglich ›Rechenvorgang iSd § 259‹ (BGH NJW 16, 3231 Rz 20; 10, 1965 Rz 8). Freilich wird sie entsprechend § 130 I wirksam (s.a. Rn 89). Bei mehreren Mietern (s.a. Rn 40) gilt § 425 I. §§ 119 ff sind nicht anwendbar. II. Sinn und Zweck. Rn 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 651t BGB – Rückbeförderung; Vorauszahlungen.

Gesetzestext Der Reiseveranstalter darf eine Rückbeförderung des Reisenden nur vereinbaren und Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begriff.

Rn 4 Abschlagszahlungen stellen keine abschließende Vergütung des Teilgewerks dar, sondern von einer Abnahme unabhängige Anzahlungen für das Gesamtwerk (BGH NJW 99, 2113). Sie sind ihrer Natur nach vorläufige Zahlungen auf der Grundlage vorläufiger Berechnung (BGH BauR 04, 1146). Daraus resultiert die Pflicht des Unternehmers, die Bauleistung nach deren Fertigstellung endgül...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweck.

Rn 3 Ohne Abschlagszahlungen muss der vorleistungspflichtige Unternehmer oft teure Materialien und Personal über einen längeren Zeitraum vorfinanzieren. Durch § 632a soll er einen Ausgleich für die hierdurch bedingten wirtschaftlichen Nachteile erhalten (BGH NJW 85, 1840 [BGH 21.02.1985 - VII ZR 160/83]). Abschlagszahlungen sind in Abgrenzung zu Vorauszahlungen, die nicht un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 760 BGB – Vorauszahlung.

Gesetzestext (1) Die Leibrente ist im Voraus zu entrichten. (2) Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen; bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt, für den sie im Voraus zu entrichten ist, nach der Beschaffenheit und dem Zweck der Rente. (3) Hat der Gläubiger den Beginn des Zeitabschnitts erlebt, für den die Rente im Voraus zu entrichten ist, so gebühr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 5 Von der Regelung in § 632a kann grds sowohl zugunsten des Bestellers (zB Ausschluss von Abschlagszahlungen oder Zahlung nur gegen Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft) als auch zugunsten des Unternehmers (Abschlagszahlungen ohne die Voraussetzungen des § 632a) abgewichen werden. Die Grenze bilden § 138, bei AGB zudem §§ 307 ff, wobei formularmäßige Abweichungen v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vorauszahlungen.

Rn 4 II beschränkt die Erfüllung für Unterhaltsvorauszahlungen. Danach befreien diese für drei Monate, vgl § 760 II, oder für einen angemessenen Zeitabschnitt. Hierbei handelt es sich idR um einen Rahmen zwischen drei und sechs Monaten. Sollen Zahlungen einen längeren Zeitraum abgelten, handelt der Schuldner auf eigene Gefahr. Hat der Gläubiger das gezahlte Geld nicht richti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vorauszahlung.

Rn 6 Nach II ist die Überbaurente jährlich im Voraus zu zahlen (zur Rentenhöhe s § 912 Rn 23). Rentenberechtigter und Rentenpflichtiger können allerdings abw Vereinbarungen treffen, die nur bei Eintragung in das Grundbuch dingliche Wirkung haben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Streitigkeit über die Vergütungsanpassung gemäß § 650c.

Rn 6 Zum Begriff der Streitigkeit allgemein s Rn 4. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Fallgruppe einstweilige Verfügungen zur Durchsetzung von Forderungen des Unternehmers auf Abschlagszahlungen oder Sicherheitsleistungen, die sich wegen Anordnungen des Bestellers geändert haben, erleichtern. Die grds vorleistungspflichtigen Unternehmer seien in besonderem Maße auf Liquiditä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Stoffe und Bauteile (Abs 1 S 6).

Rn 12 Für erforderliche Stoffe oder Bauteile, welche der Unternehmer an den für die Herstellung der Werkleistungen vom Besteller bestimmten Ort angeliefert oder eigens, dh für das konkrete Werk angefertigt und verwendungsbezogen bereitgestellt hat, kann er Abschlagszahlungen ebenfalls nur unter den Voraussetzungen des § 632a I 1–5 verlangen (Rn 6–11) (vgl zu dem nahezu inhal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Durchgriffsfälligkeit – § 641 II.

Rn 10 § 641 II geht von gestuften Vertragsverhältnissen (›Leistungskette‹) aus, in denen der Besteller (Hauptunternehmer) seinem Auftraggeber (Bauherr) Werkleistungen schuldet, die er aufgrund selbstständiger Vertragsbeziehungen zum (Sub-)Unternehmer zumindest teilweise von diesem erbringen lässt. Die Regelungen zur Durchgriffsfälligkeit sollen der widersprüchlichen Vertrags...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schriftformerfordernis; Pflichtangaben.

Rn 4 Das Schriftformerfordernis u die Pflichtangaben gem Art 247 §§ 6–13 EGBGB (§§ 506 I, 492 II) sollen den Verbraucher schützen, informieren u warnen, ohne den Fernabsatz unnötig zu erschweren. II sanktioniert nur Verstöße gg Art 247 §§ 6, 12 u 13 EGBGB; vor diesem Hintergrund besteht Gleichlauf mit § 494 II. Rn 5 Die Angabe eines Barzahlungspreises (§ 506 Rn 16) u des effe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. VOB/B.

Rn 14 Gem § 16 I VOB/B besteht ein Anspruch auf Abschlagszahlungen für vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen bzw für Bauteile und Stoffe erst nach prüfbarer Abrechnung. Eine Sicherheitsleistung ist ebenfalls lediglich bei Stoffen und Bauteilen Anspruchsvoraussetzung, sofern eine Übereignung nicht erfolgt. Fälligkeit ist 18 Tage nach Einreichung der entspr Rechnungen gegeben...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksammehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prozessuales/Beweislast.

Rn 13 Der Anspruch auf Abschlagszahlung kann für den Fall, dass die Voraussetzungen des Schlusszahlungsanspruches strittig sind, neben diesem hilfsweise geltend gemacht werden (BGH NJW 00, 2818). Ein Übergang vom Anspruch auf Abschlagszahlung auf den auf Schlusszahlung stellt einen Fall der Klageumstellung nach § 264 ZPO dar und ist damit keine Klageänderung (modifizierte Fo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Recht auf Abschlagszahlungen wurde durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen v 30.3.00 in das BGB eingefügt (BGBl I 330; BTDrs 14/1246 1). Der hiermit geschaffene § 632a war in dieser Fassung auf alle seit dem 1.5.00 abgeschlossenen Werkverträge anzuwenden (Art 229 § 1 II, 1 EGBGB). Durch das FoSiG (Vor §§ 631 bis 651 Rn 24) ist § 632a mit Wirkung für a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Allgemeine Rechtsfolgen.

Rn 5 Die wirksam erklärte Kündigung beendet den Bauvertrag für die Zukunft. Der Unternehmer muss das Werk nicht fertig stellen, kann aber hinsichtlich der bis zur Kündigung vertragsgerecht erbrachten Leistungen (Teil-)Abnahme verlangen (BGH BauR 03, 689). Durch die wirksame Kündigung erlischt das Recht des Unternehmers aus § 632a, Abschlagszahlungen auf den Werklohn verlange...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Lohnzahlungszeitraum

Rn. 30 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Auch der Begriff des Lohnzahlungszeitraums ist nicht gesetzlich definiert. Gemeint ist damit der Zeitraum, für den jeweils der laufende Arbeitslohn geschuldet wird. Lohnzahlungszeitraum ist dagegen nicht der Zeitraum, in dem der ArbN tätig gewesen ist, was sich bereits daraus ergibt, dass auch Ruhegelder lstpfl sind (Stache in Bordewin/Brand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Höhe der Abschlagsforderung (Abs 1 S 1).

Rn 9 Die Höhe der Abschlagsforderung hängt nach der Neufassung des Gesetzes nun nicht mehr davon ab, inwieweit der Besteller durch die abgerechneten Leistungen einen Wertzuwachs erlangt hat. Es kommt nur noch auf den Vertragswert der erbrachten Leistungen an (ebenso: Langen/Berger/Dauner-Lieb/Langen; § 632a Rz 11 ff). Rn 10 Jetzt ist durch die Neufassung der Vorschrift klar, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. VOB/B.

Rn 45 Die VOB/B enthält zahlreiche, zT erheblich vom BGB-Werkvertragsrecht abw Bestimmungen zur Ausgestaltung der wechselseitigen vertraglichen Pflichten der Bauvertragsparteien (zusammenfassende Darstellung: NK-BGB/Leupertz, Anh zu §§ 631–651: Der VOB/B-Bauvertrag Rz 15 ff). Die wichtigsten sind: § 1 III VOB/B: einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers durch ba...mehr