Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Wirkungen des Vertragseintritts

Rz. 9 Der (Haupt-)Vermieter oder neue Zwischenmieter tritt in die Rechte und Pflichten aus dem Untermietverhältnis mit dem Untermieter (= Dritten) ein. Ist mit der Wohnung zugleich eine auf dem Gelände liegende Garage von dem (Zwischen-)Vermieter an den Mieter vermietet worden (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil v. 7.12.2006, 10 U 179/05, GE 2007, 290; weitergehend AG Gelsenkir...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Herausgabepflicht des Eingetretenen bzw. Fortsetzungsnachfolgers

Rz. 3 Der überlebende Ehegatte, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige, der kraft Gesetzes in das Mietverhältnis mit dem verstorbenen Mieter eingetreten ist, weil er mit diesem einen gemeinsamen Haushalt geführt hat, oder der frühere Mitmieter, mit dem das Mietverhältnis fortgesetzt worden ist, sind im Innenverhältnis verpflichtet, dem Erben dasjenige herauszugeben, was...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Anspruch des Vermieters auf Sicherheitsleistung

Rz. 5 Durch § 563b Abs. 3 ist erstmals ein Anspruch des Vermieters auf Leistung einer Sicherheit (nur) gegen denjenigen begründet worden, der in das Mietverhältnis eingetreten oder mit dem es fortgesetzt worden ist, wenn der Vermieter mit dem oder den verstorbene(n) Mieter keine Vereinbarung über die Leistung einer Sicherheit getroffen hat. Da das Gesetz den Vermieter berecht...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Haftung des eintretenden Partners

Rz. 2 Aufgrund des Eintritts in das Mietverhältnis gemäß § 563 Abs. 1 und Abs. 2 haften der überlebende Ehegatte, die Familien- bzw. Haushaltsangehörigen oder Lebenspartner im Außenverhältnis zum Vermieter für alle Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis ab dem Tod des verstorbenen Mieters allein. Gem. § 563b Abs. 1 Satz 1 haften sie für die bis zum Tod des Mieters entstand...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.2 Dienstverträge

Der Dienstleistende ist zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Er hat regelmäßig das seinerseits Erforderliche getan, wenn er die Dienstleistung erbracht hat,[1] wie z. B. eine Beratungsleistung. In diesem Zeitpunkt ist der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung als Forderung zu aktivieren. Ohne Bedeutung für die Gewinnrealisierung ist, ob am Bilanzstichtag die R...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.1 Veräußerung beweglicher Sachen

Zivilrechtliche Rechtsgrundlage ist im Allgemeinen ein Kaufvertrag. Wirtschaftliche Vertragserfüllung tritt grundsätzlich mit der Übergabe der verkauften beweglichen Sache ein; in diesem Zeitpunkt gehen die Nutzungen und Lasten auf den Käufer über.[1] Gewinne aus entgeltlichen Veräußerungsgeschäften werden nicht bei Abschluss des schuldrechtlichen Kausalgeschäfts (des Kaufve...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.4 Inkassoverhältnisse

Der Gewinn aus einer Inkassotätigkeit ist realisiert, wenn und soweit dem Unternehmer für eine selbstständig abrechenbare und vergütungsfähige (Teil-)Leistung gegenüber seinem Auftraggeber ein Provisionsanspruch zusteht, der ihm nicht mehr entzogen werden kann. Das gilt auch, wenn ein solcher Anspruch nur für Teilzahlungen des Schuldners besteht.[1]mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.1 Werkverträge

Der Werkunternehmer verspricht die Herstellung eines Werks. Eine Gewinnrealisierung tritt bei einer Werkleistung erst nach erfolgter Übergabe und Abnahme ein.[1] Erst wenn der Auftraggeber das fertiggestellte Werk als vertragsmäßig abgenommen hat, hat der Werkunternehmer das seinerseits Erforderliche getan.[2] , [3] Ist eine Abnahme nach der Beschaffenheit des Werks ausgeschlos...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Anmeldung und Abführung der Bauabzugsteuer

Tz. 12 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Gegenleistung (Zahlung oder Teilzahlung) erbracht wird, d. h., beim Leistungsempfänger abfließt (§ 11 EStG, Anhang 10). Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Gegenleistung in Teilbeträgen (Vorschüssen, Abschlagszahlungen, Zahlungen gestundeter Beträge) erbracht wird...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Freigrenzen (Bagatellgrenzen)

Tz. 7 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Verpflichtung, den Steuerabzug vorzunehmen, entfällt für den Auftraggeber, wenn die Gegenleistung (das Bruttoentgelt) je Jahr nachfolgende Beträge nicht übersteigt: 15 000 EUR, wenn der Leistungsempfänger ausschließlich steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 UStG (Anhang 5) ausführt (hier: Umsätze, die aus der Vermietung und Verpachtung erzie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Vermögensverluste

Rn. 189 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Vermögensverluste werden bei Überschusseinkünften grds (Ausnahme: § 20 Abs 2 S 1, 2, Abs 4, Abs 6 EStG seit Einführung der AbgSt, dazu s § 20 Rn 1200 ff, 150ff (Weiss)) nicht berücksichtigt. Es gibt jedoch zahlreiche, von der Rspr zugelassene Ausnahmen. Beispiele:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begrifflichkeiten

Rn. 350 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das ESt-Recht unterscheidet zwischen: der tariflichen Steuer (§ 2 Abs 5 S 1 EStG). Sie bezeichnet den Teilbetrag der Bemessungsgrundlage, der sich bei Anwendung des Steuertarifs auf die Bemessungsgrundlage ergibt (§ 32a Abs 1, 5 EStG). der festzusetzenden Steuer (§ 2 Abs 6 S 1 EStG). Das JStG 1996 (v 11.10.1995, BGBl I 1995, 1250) hatte den B...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Anrechnung des Steuerabzugsbetrages/Erstattungsverfahren

Tz. 16 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Das Anrechnungsverfahren hat der Gesetzgeber in § 48c Abs. 1 EStG geregelt. D.h., der vom Leistungsempfänger einbehaltene und an das zuständige Finanzamt abgeführte Steuerabzugsbetrag wird bei den Firmen auf deren steuerliche Verpflichtungen angerechnet, bzw. es wird gegen vorhandene Steueransprüche aufgerechnet. Die Anrechung kann nach (s. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Steuerzahlungen (Vorauszahlungen und Abschlusszahlungen, ggf. zuzüglich Zinsen und anderer steuerlicher Nebenleistungen) können für Steuerpflichtige, somit auch für partiell steuerpflichtige steuerbefreite Körperschaften, im Einzelfall eine erhebliche Härte darstellen. Beispielsweise können gelegentlich Zahlungen nur unter erschwerten Bedingu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rspr des BVerfG zur unechten Rückwirkung im Steuerrecht

Rn. 359c Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das BVerfG hatte sich bereits in drei Entscheidungen jeweils vom 07.07.2010 Nr 1: BVerfG 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, DB 2010, 1858 Nr 2: BVerfG 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, DB 2010, 1858 Nr 3: BVerfG 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/96, 2 BvL 58/06, DB 2010, 1858 zum Thema "Verfassungsrecht und unechte Rückwirkung" in begrüßenswert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die festzusetzende ESt

Rn. 351 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 6 S 1–3 EStG geben das Rechenschema für die Ermittlung der festzusetzenden ESt vor:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich, Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 37 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 10b EStG gilt für unbeschränkt und beschränkt StPfl, s § 50 Abs 1 EStG. Rn. 38 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Aufwendungen können gemäß § 10 Abs 1 S 1 EStG nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie weder BA noch WK sind; dies gilt auf für den Abzug der Zuwendungen als Sonderausgaben nach § 10b EStG. Ob es sich bei den Aufwendungen ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 7 Anzahlungen in der Einnahmen-Überschussrechnung

Die Einnahmen-Überschussrechnung betrachtet regelmäßig den Zufluss von Einnahmen oder Abfluss von Ausgaben für die Ermittlung des Zeitpunktes der Betriebseinnahme bzw. -ausgabe. Diese Regelung ist – entgegen der Bilanzierungsregelungen – auch im Falle von vereinnahmten oder geleisteten Anzahlungen anzuwenden. Die vereinnahmte Anzahlung auf eine zu erbringende Leistung gilt da...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4.2 Fälligkeit und Zahlung im 10-Tages-Zeitraum

Der Ab- oder Zufluss darf nur dann abweichend vom tatsächlichen Zahlungszeitpunkt erfasst werden, wenn es sich um Einnahmen oder Ausgaben handelt, die innerhalb einer kurzen Zeit (= 10 Tage) vor oder nach Ablauf des Jahres zu- oder abfließen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Es kann sich also nur um Zahlungen handeln, die zwischen dem 22.12. und dem 10.1. liegen. Damit abwe...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4.1 Wann Leistungen als wiederkehrend bewertet werden

Wiederkehrend bedeutet, dass aufgrund rechtlicher Verpflichtungen die Wiederholung in bestimmten Zeitabständen von Anfang an feststeht. Entscheidend sind die wirtschaftliche Zugehörigkeit und die Zahlung innerhalb der 10-Tage-Frist. Wiederkehrende Leistungen im Sinne des § 197 BGB sind die Leistungen, die darauf gerichtet sind, dass sie nicht einmal, sondern in regelmäßiger z...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4.3 Besonderheit bei Umsatzsteuervorauszahlungen

Bei Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen handelt es sich grundsätzlich um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben bzw. Einnahmen, sodass auch die 10-Tage-Regelung anzuwenden ist.[1] Das gilt auch für die Umsatzsteuer-Voranmeldung für das IV. Quartal, die bis zum 10. Januar des Folgejahres abzugeben ist (also innerhalb der 10-Tage-Frist). Umsatzsteuervorauszahlungen für da...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zweck

Rz. 5 Nach dem früheren § 10 Abs. 1 MHG 1. Halbsatz, wonach von den §§ 1–9 MHG zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen ungültig waren – die entsprechende Regelung findet sich nunmehr in § 557 –, waren nicht nur Wertsicherungs- und Gleitklauseln, sondern auch Staffelmietvereinbarungen unwirksam. Durch § 10a MHG – jetzt § 557b – wurden sodann Wertsicherungsklauseln...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / dd) Vereinbarung zur Fälligkeit des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

Rz. 117 In manchen Fällen besteht durchaus das Einverständnis des ausgleichsverpflichteten Ehegatten mit der Höhe des Zugewinnausgleichsanspruches. Verfügt der Ausgleichspflichtige allerdings im Wesentlichen über solche Vermögenswerte, die sich nach einer Ehescheidung nicht realisieren lassen, besteht ein dringendes Interesse, zu einer Stundung oder Ratenzahlung zu gelangen. ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Vereinbarung zur Fälligkeit des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

Rz. 79 In manchen Fällen besteht durchaus das Einverständnis des ausgleichsverpflichteten Ehegatten mit der Höhe des Zugewinnausgleichsanspruches. Verfügt der Ausgleichspflichtige allerdings im Wesentlichen über solche Vermögenswerte, die sich nach einer Ehescheidung nicht realisieren lassen, besteht ein dringendes Interesse, zu einer Stundung oder Ratenzahlung zu gelangen. E...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 4. Steuerliche Regelungen

Rz. 190 Es steht den Eheleuten frei, über die Wahl von Steuerklassen und/oder die Wahl der Veranlagung als Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung die Höhe ihrer konkreten Einkünfte zu beeinflussen. Bei der Wahl der Steuerklassen kann es z.B. bei beiderseitigem Arbeitslohn darum gehen, dass Eheleute den Lohnsteuerabzug als Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld da...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Pfändung und Verjährung

Rz. 501 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verjährt in drei Jahren (§§ 195, 196 i.A. § 197 Abs. 2 BGB). Diese Frist gilt auch für Ansprüche, die rechtskräftig tituliert sind, aber erst nach Rechtskraft des Titels fällig werden. Rz. 502 Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Rz. 5 Unwirksam sind nur die zum Nachteil des Mieters von den §§ 557-561 abweichenden Vereinbarungen (§ 557 Abs. 4). Dies wird bei den einzelnen Vorschriften für alle Mieterhöhungsrechte jeweils nochmals gesondert geregelt. Insoweit kommt es auf die Betrachtung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an. Nachteilig für den Mieter ist eine Vereinbarung, durch die der V...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.3 Mezzanine-Kapital, stille Beteiligung

Rz. 40 Das Steuerrecht folgt grundsätzlich dem Handelsrecht bezüglich der Einordnung in Eigen- und Fremdkapital. Das Steuerrecht hat jedoch für bestimmte Finanzierungsformen Sonderbestimmungen. [1] Liegt "Equity-Mezzanine-Kapital" vor, überwiegt also der Eigenkapitalcharakter, so erhält der Kapitalgeber, sofern er eine Kapitalgesellschaft ist, der Steuerfreiheit des § 8b Abs. ...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.2 Besonderheiten bei Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen

Rz. 34 In einigen Branchen sind wegen länger dauernder Fristen bei Ausführung der Leistung Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen üblich.[1] Um missbräuchliche Gestaltungen (z. B. Hinauszögern der Endabrechnung) zu verhindern, sind auch Anzahlungen/Vorauszahlungen (für noch zu erbringende Lieferungen/sonstige Leistungen) in die Umsatzbesteuerung einzubeziehen und aufzuzeichnen.[2]...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 5.1 Bilanzierung erhaltener Anzahlungen/Vorauszahlungen

Rz. 65 Vereinnahmt ein Unternehmer eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung für eine noch zu erbringende Leistung, muss er diesen Zahlungseingang als Verbindlichkeit [1] auf dem Konto "Erhaltene Anzahlungen" verbuchen, da noch keine Gewinnrealisierung eingetreten ist. Umsatzsteuerlich ist die enthaltene Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen gemäß dem Grundsatz der "Mindest-Ist...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 5 Die Umsatzsteuer im Jahresabschluss

Rz. 64 Der Jahresabschluss wird von der Umsatzsteuer dann berührt, wenn nicht abziehbare Vorsteuern zu erfolgswirksamen Posten werden oder als Teil von Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert werden müssen. Die in erhaltenen Anzahlungen/Vorauszahlungen enthaltene Umsatzsteuer muss erfolgsneutral erfasst werden. Schließlich können bei der Forderungsbewertung umsatzste...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Verrechnung von Teilleistungen des Mieters

Rz. 59 Schließlich ist für den Fall, dass der Mieter nur Teilzahlungen auf die Miete leistet, eine Verrechnungsvereinbarung hilfreich, durch die klargestellt wird, ob die Teilzahlungen zunächst auf die Grundmiete oder die Betriebskostenvorschüsse anzurechnen sind. Grundsätzlich ist bei (Teil-)Leistungen des Mieters dessen Tilgungsbestimmung maßgebend (vgl. dazu näher § 556 R...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.8 Aufteilung der Vorsteuer in Mischfällen

Rz. 54 Umsatzsteuer auf bezogene Lieferungen/sonstige Leistungen kann voll abgezogen werden, wenn damit auf der Ausgangsseite des Unternehmens in vollem Umfang steuerpflichtige Lieferungen/sonstige Leistungen, Ausfuhren bzw. innergemeinschaftliche Lieferungen bewirkt werden. Werden sie hingegen für das Erbringen steuerfreier Leistungen verwendet,[1] die den Vorsteuerabzug au...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.10 Aufzeichnungen, wenn der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet

Rz. 61 Gemäß § 13b Abs. 1, 2 UStG schuldet in bestimmten Fällen der inländische Leistungsempfänger (anstelle des Leistenden[1]) die Umsatzsteuer, wenn er Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist: bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers, bei Verwertung von sicherungsübereigneten Gegenständen außerhalb d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Umsteigen auf verbrauchsabhängige Abrechnung

Rz. 42 Durch § 556a Abs. 2 ist den Vermietern von freifinanziertem und dem Wohnraumförderungsgesetz unterliegenden Wohnraum für den Fall, dass sie etwas anderes vereinbart haben, das Recht eingeräumt worden, verbrauchs- oder verursachungsabhängig erfasste Betriebskosten ganz oder teilweise nach einem Maßstab umzulegen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der e...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 5 Aufbereitungsmaßnahmen

Rz. 47 Aufbereitungsmaßnahmen sind immer dann erforderlich, wenn die ausgewiesenen Daten in Bilanz und GuV sowie ggf. Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung nicht unmittelbar dem Bedarf der Unternehmensanalyse entsprechen. Zum einen finden sich weitere relevante Informationen im Anhang, zum anderen stellen die Rechnungslegungsdaten aufgrund unterschiedlich ausgenu...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.3 Pflichtverletzung

Die steuerliche Haftung des Vertreters kommt jedoch nur infrage, wenn er eine Pflichtverletzung leichtfertig oder vorsätzlich begangen hat (vgl. §§ 69 ff. AO). Er begeht eine Pflichtverletzung, wenn er durch sein Verhalten bewirkt, dass die Steuern der GmbH nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Insbesondere muss z. B. ein GmbH-Geschäftsführer dafür so...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.4 Anteilige Tilgung

Wenn die Zahlungsmittel der GmbH nicht mehr genügen, um sämtliche Verpflichtungen der GmbH zu erfüllen, muss der Geschäftsführer alle Gläubiger der GmbH im gleichen Umfang befriedigen (Grundsatz der anteiligen Tilgung). Sollte der Geschäftsführer andere Gläubiger gegenüber dem Finanzamt bevorzugen, geht er ein Haftungsrisiko ein: Er haftet für die sich daraus ergebende Benac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3.3 Späterer Wegfall des rechtlichen Grunds (Abs. 2 S. 2)

Rz. 38 Nach Abs. 2 S. 2 steht es dem anfänglichen Fehlen des rechtlichen Grunds gleich, wenn der rechtliche Grund später wegfällt. Maßgeblich für die Ausfüllung des Tatbestandsmerkmals "später" ist der Zeitpunkt der Zahlung oder Rückzahlung. Nach der formellen Rechtsgrundtheorie fällt der rechtliche Grund weg, wenn der Steuerbescheid oder sonstige Verwaltungsakt i. S. v. § 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4.3.2 Zusammenveranlagte Ehegatten als Gesamtschuldner

Rz. 62 Die Grundsätze zur Bestimmung des Erstattungsberechtigten in Gesamtschuldverhältnissen gelten auch für nach § 26b EStG zusammen zur ESt veranlagte Ehegatten bzw. ihnen nach § 2 Abs. 8 EStG gleichgestellte Lebenspartner. Sie sind weder Gesamtgläubiger i. S. des § 428 BGB noch Mitgläubiger i. S. des § 432 BGB. Vielmehr steht der Erstattungsanspruch demjenigen Ehegatten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.6 Entstehung und Fälligkeit

Rz. 94 Der Erstattungsanspruch entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Erstattungspflicht knüpft[1], d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlung bzw. Rückzahlung ohne rechtlichen Grund bewirkt worden ist oder zu dem der rechtliche Grund für die Zahlung oder Rückzahlung später wegfällt.[2] Maßgeblich für den Entstehungszeitpunkt des Erstattungsa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 46 Der Erstattungsanspruch steht demjenigen zu, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist. Entscheidend ist nicht, auf wessen Kosten, d. h. von wem oder mit wessen Mitteln die Zahlung erfolgt ist, sondern allein, wessen (vermeintliche) Schuld nach dem erkennbaren Willen des Zahlenden im Zeitpunkt der Zahlung getilgt werden sollte.[1] Dies ist regelmäßig derjenig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.7 Verwirklichung

Rz. 100 Beruht die zu erstattende Zahlung nicht auf einer (wirksamen) Festsetzung, bedarf die Verwirklichung des Erstattungsanspruchs grundsätzlich keines besonderen Verwaltungsakts.[1] Bei Streit über das Bestehen des Erstattungsanspruchs hat die Finanzbehörde durch Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO zu entscheiden. Dieser bildet in diesem Fall die Grundlage für die V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.1 Steueranspruch

Rz. 10 Steueranspruch ist der Anspruch des Steuergläubigers gegen den Steuerschuldner[1] auf Zahlung einer Steuer i. S. v. § 3 Abs. 1 AO. Zum Steueranspruch gehören auch die Ansprüche auf Vorauszahlungen.[2] Steuern sind auch die Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK.[3] Allerdings ergeben sich für diese aus dem EU-Recht zum Teil besondere Regelungen, die...mehr

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Einfuhrumsatzsteuer als abz... / 3. Zeitpunkt des Abzugs der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer

Seit 2013[47] kann die entstandene EUSt als Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Die vorherige Entrichtung ist seitdem keine tatbestandliche Voraussetzung mehr für den Vorsteuerabzug.[48] Zeitliches Auseinanderfallen möglich: Allerdings betreffen die Entstehung der EUSt und das Vorsteuerabzugsrecht nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG unterschiedliche wirtschaftliche Sachverhalt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.5 Erstattungsanspruch

Rz. 14 Erstattungsansprüche sind der (allgemeine) Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO sowie die in den Einzelsteuergesetzen geregelten (besonderen) Erstattungsansprüche. Zu den besonderen Erstattungsansprüchen gehören z. B. die Ansprüche gemäß § 36 Abs. 4 S. 2 EStG für Abrechnungsüberschüsse zugunsten des Stpfl. aus der ESt-Veranlagung, § 44b Abs. 5 EStG für Kapitalertragst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 6 Herabsetzung von ­Vorauszahlungen

Auch bei Anträgen auf Herabsetzung von Vorauszahlungen hängt die Erhebung von Säumniszuschlägen davon ab, ob der Antrag vor oder nach Fälligkeit der Vorauszahlung gestellt wurde. Der Antrag auf Herabsetzung wird vor Fälligkeit gestellt und nach Fälligkeit ergeht der Bescheid: Wird ihm entsprochen, werden Säumniszuschläge nicht erhoben. Wird er abgelehnt, wird eine neue Zahlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 1.5 Mehrere Säumniszuschläge

Bei der Berechnung der Säumniszuschläge ist zu beachten, dass jede Steuerschuld und jede Fälligkeit jeweils für sich zu behandeln ist. Praxis-Beispiel Säumniszuschläge bei Vorauszahlungen Am 10.3., 10.6. und 10.9. fällige Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden nicht entrichtet. Säumniszuschläge entstehen jeweils getrennt bei den einzelnen 3 selbstständigen Vorauszahlungsschuld...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 3 Nachträgliche Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung

Nachträgliche Aufhebungen oder Änderungen der Festsetzung einer Steuer- oder Haftungsschuld lassen die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt (§ 240 Abs. 1 Satz 4 AO). Aufgrund welcher Vorschrift die Festsetzung aufgehoben oder geändert wird, z. B. aufgrund Einspruch, Klage oder einer Änderungsvorschrift, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Säumniszuschläge bei Bescheid...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 1.6 Änderung der Anrechnungsverfügung

Ändert das Finanzamt die Anrechnungsverfügung des Einkommensteuerbescheids, kann sich dies auf verwirkte Säumniszuschläge auswirken[1]: Im Fall einer Nachforderung durch Korrektur der Anrechnungsverfügung können Säumniszuschläge erst ab der neuen Fälligkeit erhoben werden. Eine rückwirkende erhöhende Anpassung verwirkter Säumniszuschläge kommt nicht in Betracht. Bei nachträgli...mehr