Fachbeiträge & Kommentare zu Adoption

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / bb) Rechtliche Abstammung

Die Abstammung kann darüber hinaus durch Adoption begründet werden, hierbei muss zwischen der Adoption eines Minderjährigen und der Adoption eines Volljährigen unterschieden werden. (1) Adoption eines Minderjährigen Durch die Adoption eines Minderjährigen wird dieses Kind ein Kind des Annehmenden (§ 1754 Abs. 2 BGB) bzw. bei der Adoption durch ein Ehepaar ein gemeinschaftliche...mehr

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ZAP 11/2016, Anwaltsmagazin / Entschließung des EU-Parlaments zu Sorgerechtsverfahren und Adoptionen

Wenn die EU-Staaten bei Gerichtsverfahren über grenzübergreifende Sorgerechtsstreitigkeiten oder bei Adoptionen nicht zusammenarbeiten, zahlen meist die Kinder den Preis dieser fehlenden Kooperation. Diesen Umstand hat nun das Europäische Parlament zum Anlass genommen, eine Entschließung zum Schutz des Kindeswohls zu verabschieden. Darin fordern die Abgeordneten, Gesetzeslüc...mehr

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ZAP 9/2017, Rechtsprechungs... / 1. Einbeziehung in den Aufnahmebescheid von nach der Aussiedlung adoptierten Abkömmlingen des Spätaussiedlers

Nach § 27 Abs. 2 S. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) kann abweichend von der Bestimmung des § 27 Abs. 2 S. 1, die die Einbeziehung von Angehörigen zum Zwecke der gemeinsamen Aussiedlung mit dem Spätaussiedler betrifft, der im Aussiedlungsgebiet verbliebene Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers, der seinen ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes hat, na...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / a) Begriff der Verwandtschaft und der Abstammung

Der Begriff der Verwandtschaft geht im deutschen Zivilrecht über die durch Blutsbande vermittelten Beziehungen hinaus. Neben der auf der Abstammung beruhenden leiblichen Verwandtschaft kann die Verwandtschaft, auch rechtlich durch eine Adoption begründet werden (Palandt/Brudermüller, BGB, 75. Aufl., Einf. v. § 1589 Rn 1). aa) Natürliche Abstammung Der Begriff der Verwandtschaf...mehr

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ZAP 12/2015, Anwaltsmagazin / Weitere Gleichstellungen im Lebenspartnerschaftsrecht

Die Bundesregierung hat am 27. Mai den Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner beschlossen. Der Entwurf sieht zur Vereinheitlichung der Rechtsordnung in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen gleichstellende Regelungen für Ehen und Lebenspartnerschaften vor. In vielen Vorschriften, vor allem solchen des Zivil- und Verfahrensrecht, aber auch des öffentlichen ...mehr

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ZAP 3/2016, Anwaltsmagazin / Adelstitel vom Standesamt

Ein "Bürgerlicher" kann sich Hoffnung darauf machen, dass er sich per Namensänderung in Kürze als "Adeliger" fühlen darf. Der Generalanwalt beim EuGH ist nämlich der Auffassung, dass die deutschen Behörden einem im Jahr 1963 als Nabiel Bagadi geborenen deutsch-britischen Staatsbürger die Anerkennung seiner Namensänderung in "Peter Mark Emanuel Graf von Wolffersdorff Freiherr...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 11. Art. 12 EMRK – Recht auf Eheschließung

In seinem Art. 12 EMRK gewährleistet die EMRK das Recht eines jeden erwachsenen Bürgers, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen. Traditionell wird die Ehe als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden. Auch der 1950 verabschiedeten Menschenrechtskonvention dürfte dieses Eheverständnis zugrunde liegen. Als Familie wird dagegen eine Hausgemei...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Beschlüsse des 71. Deutschen Juristentages

Der 71. Deutsche Juristentag (djt) fand in diesem Jahr vom 13. bis zum 16. September in Essen statt. Er erarbeitete wieder eine Reihe von Beschlüssen zu hochaktuellen Themen wie etwa der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche und ihren Auswirkungen auf das Zivil- und Arbeitsrecht oder zum Reformbedarf im Familienrecht angesichts der Lebenswirklichkeit moderner Fami...mehr

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ZAP 22/2015, Adoptionsrecht: Gerichtliche Aufklärung grenzüberschreitender Sachverhalte

(BVerfG, Beschl. v. 14.9.2015 – 1 BvR 1321/13) • In Verfahren zur Anerkennung ausländischer Adoptionen zählt zu den von Amts wegen zu prüfenden Tatsachen auch das Vorliegen der Voraussetzungen von Anerkennungshindernissen nach § 109 FamFG. Ein Gericht ist daher verpflichtet, unter Ausschöpfung der gegebenen Möglichkeiten aufzuklären, ob die Voraussetzungen eines möglichen An...mehr

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FF 7+8/2016, Unterhaltsrech... / I. Unterhaltsvereinbarung

Der "Umweg" über eine rein vertragliche Verpflichtung des Mannes ist notwendig, weil seine gesetzliche Unterhaltspflicht gegen seinen Willen nicht herbeigeführt werden kann. Denn ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren, das die Kindesmutter im Vorfeld erfolglos angestrengt hatte, musste mangels genetischer Verbindung zum Kind scheitern. Die Erwägung, auch eine Vaterschaft auf...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Rechtsverbindlichkeit

Tz. 25 Stand: EL 29 – ET: 06/2016 Die vom IASB eingesetzte Forschungsgruppe hat in ihrem Diskussionspapier vom 27.10.2005 für den MC zwei Verlautbarungsarten vorgestellt, die sich in Bezug auf ihre Rechtsverbindlichkeit unterscheiden. Dabei wurde grundsätzlich zwischen einer Empfehlung (freiwillige Anwendung) und einem Standard (verpflichtende Anwendung) unterschieden (DP MC....mehr

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FF 6/2016, FF 6/2016 / Adoption

Die über § 5 AdWirkG i.V.m. § 187 Abs. 4 FamFG bewirkte Zuständigkeitskonzentration greift nur dann ein, wenn bei einer Adoptionssache ausländische Sachvorschriften zur Anwendung kommen und das anzunehmende Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, da das Adoptionswirkungsgesetz gemäß § 1 S. 2 AdWirkG nur auf Kinder anzuwenden ist, die zur Zeit der Annahme das 18. Le...mehr

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FF 6/2016, Mitgliederumfrage 2015

Die multiple Elternschaft, Betreuungsmodelle in der Praxis und die Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen Im letzten Jahr hat die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht sich mit ihrer Mitgliederumfrage nicht nur einem Thema, sondern gleich drei Themen, und zwar der multiplen Elternschaft, Betreuungsmodellen in der Praxis und der Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen gew...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 87b Örtlic... / 2.3 Fortgesetzte Zuständigkeit bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 6 § 87b Abs. 2 Satz 1 lässt die einmal nach § 86 Abs. 1 bis 4 begründete örtliche Zuständigkeit des mitwirkenden Jugendamtes bis zum Abschluss der bei den Familiengerichten anhängigen Verfahren fortbestehen. Während des laufenden gerichtlichen Verfahrens ändert sich demnach die örtliche Zuständigkeit nicht, selbst dann nicht, wenn sich die bei Leistungsbeginn (durch Eins...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Maßnahmen zur Überleitung eines handelsrechtlichen Abschlusses auf einen IFRS-Abschluss

Tz. 105 Stand: EL 28 – ET: 03/2016 Für die erstmalige Anwendung der IFRS hat der IASB mit IFRS 1 First-time Adoption of International Financial Reporting Standards einen eigenen Standard herausgegeben. IFRS 1 ist ein in sich geschlossenes Regelwerk, mit dem der Übergang von der nationalen Rechnungslegung auf die IFRS geregelt wird. Der IASB bestimmt in IFRS 1.9, dass die in a...mehr

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zerb 3/2016, Austausch der ... / Sachverhalt

Der Erblasser war geschieden. Er hatte einen Sohn V, der mit der Beteiligten zu 1) verheiratet war und vorverstorben ist. Aus der Ehe des Sohnes mit der Beteiligten zu 1) ist ein Kind hervorgegangen, der am 28.9.19## geborene Beteiligte zu 3). Der Beteiligte zu 2) ist nach dem Testamentsvollstreckerzeugnis des Amtsgerichts vom 5.4.2013 Testamentsvollstrecker über den Nachlass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 58... / 2.6 Unterhalt an den Stifter und seine Angehörigen (Nr. 6)

Rz. 11 Stiftungen dürfen nach § 58 Nr. 6 AO einen Teil, höchstens jedoch ein Drittel ihres Einkommens dazu verwenden, dem Stifter und seinen nächsten Angehörigen Unterhalt zu gewähren, die Gräber des Stifters und der Angehörigen zu pflegen und deren Andenken zu ehren. Die Regelung begründet keinen eigenständigen gemeinnützigen Zweck, sondern ist lediglich eine Ausnahme vom G...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / 2. Die Einwilligung des nur leiblichen Vaters in die Adoption nach § 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB

Voraussetzung für die Adoption ist unter anderem die Einwilligung der Eltern des Kindes (§ 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB), des Kindes selbst (§ 1746 BGB) sowie der Antrag des oder der Annehmenden (§ 1752 Abs. 1 BGB). Die Einwilligung der Eltern des Kindes nach § 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB bezieht sich ausschließlich auf die Eltern im Sinne des Abstammungsrechts.[20] Existiert kein rech...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung des nur leiblichen, aber nicht rechtlichen Vaters in die Adoption im Falle einer Samenspende

I. Einführung Die Rechtslage rund um die Samenspende war in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung sowie der juristischen Fachdiskussion.[1] Während zumeist das Recht des Kindes auf Kenntnis von der eigenen Abstammung, die abstammungsrechtliche Zuordnung des Kindes sowie etwaige Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Spender im Vordergrund standen, bl...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / 1. Das Spannungsfeld zwischen Abstammungs- und Adoptionsrecht

Ein wesentlicher Grund für die mangelnde Aufmerksamkeit hinsichtlich der Problematik der Samenspende im Adoptionsrecht könnte wohl darin liegen, dass sie ausschließlich für eingetragene Lebenspartnerinnen denkbar ist.[3] Dies hat seinen Grund in der abstammungsrechtlichen Rechtslage. Bringt eine verheiratete Mutter ein mittels Samenspende gezeugtes Kind innerhalb einer besteh...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / 2. Die Entscheidung des BGH vom 18.2.2015

Dem BGH lag also die erste Entscheidung des KG vom 30.7.2013 zur Beurteilung vor. Der BGH folgt dabei der Entscheidung des KG vom 30.7.2013 zunächst im rechtlichen Ausgangspunkt. Auch der Samenspender sei als genetischer Vater vom Anwendungsbereich des § 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB erfasst, so dass es prinzipiell auch seiner Einwilligung in die Adoption bedürfe. Dies gebiete sein...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / 1. Die bisherige Rechtsprechung

Ein Großteil der bisher veröffentlichten Rechtsprechung sah die Einwilligung des Samenspenders in die Adoption nach § 1747 Abs. 4 BGB als entbehrlich an.[38] Dies wurde teilweise einfach festgestellt oder mit der Auffassung begründet, dass § 1747 Abs. 4 BGB auch dann anzuwenden sei, wenn die Identität des leiblichen Vaters unbekannt ist.[39] Zum Teil wurde die Einwilligung d...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / 2. Zur dogmatischen Einordnung des § 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB und Kritik am Beschluss des BGH vom 18.2.2015

Die Entscheidung des BGH geht über die Fälle der Samenspende insgesamt hinaus, da der BGH auch zur Anwendung des § 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB allgemein Stellung nimmt. Mit der prinzipiellen Unterrichtungspflicht des genetischen Vaters repariert der BGH die als missglückt zu bezeichnende Normkonzeption des § 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB an einer entscheidenden Schwachstelle. Die Untätig...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / 1. Konsequenzen für die Praxis

Die Entscheidung des BGH bringt ein gutes Stück Rechtsklarheit und gibt den Gerichten und der Rechtsberatung praktische Vorgaben in Adoptionsfällen an die Hand, bei denen es sich um ein Kind aus einer Samenspende handelt. In der Sache ist der Entscheidung weitgehend zuzustimmen. Dem BGH ist es offensichtlich ein Anliegen, das Recht des genetischen Vaters auf Zugang zur recht...mehr

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Zerb 1/2016, Keine Schlusse... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Amtsgericht hat auf der Grundlage des § 2220 Abs.1 BGB den Beteiligten zu 4) zu Recht zum Testamentsvollstrecker ernannt, da das Testament vom 5.2.2013 ein entsprechendes Ersuchen enthält. Diese letztwillige Anordnung steht nicht im Widerspruch zu dem gemeinschaftlichen Testament der Eheleute S vom 28.7.1987. Dabei kann dahinstehe...mehr

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FF 11/2015, FF 11/2015 / Adoption

Ist bei einer ausländischen (hier: türkischen) Adoptionsentscheidung nicht berücksichtigt worden, dass die Kinder nach der Adoption nach Deutschland wechseln sollen, so dass die damit verbundenen Folgen für die Kinder, die bisher in der Türkei aufgewachsen sind, weder aufgeklärt noch in der Entscheidung erörtert worden sind, ist keine ausreichende Kindeswohlprüfung erfolgt. ...mehr

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FF 11/2015, FF 11/2015 / Internationales Recht

a) Der Anwendungsbereich von Art. 48 EGBGB ist auf Fälle des Namenserwerbs im Zusammenhang mit familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung und Adoption beschränkt. b) Die freie Wahl eines Namens, wie sie im englischen Rechtsbereich zulässig ist (deed poll), kann zumindest dann nicht nach Art. 48 EGBGB anerkannt werden, wenn der gewählte Name eine Adelsbezeichnung...mehr

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zfs 11/2015, Das Gemeinscha... / I. § 116 Abs. 6 S. 2 SBG X

Nach § 116 Abs. 6 S. 2 SGB X kann der Ersatzanspruch dann nicht geltend gemacht werden, wenn der Schädiger mit dem Geschädigten oder einem Hinterbliebenen nach Eintritt des Schadenereignisses die Ehe geschlossen hat und in häuslicher Gemeinschaft lebt. Bei dieser Sachlage kommt es zwar zum Forderungsübergang, der Ersatzanspruch kann jedoch nicht durchgesetzt werden. Das Privi...mehr

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FF 11/2015, Kindesanhörung im FamilienrechtRechtliche und psychologische Grundlagen sowie praktische Durchführung

Carl/Clauß/Karle2015, 275 Seiten, 39 EUR, Verlag C.H. Beck Die Autoren haben ein Werk vorgelegt, das sich an alle Professionen richten soll, die in irgendeiner Form mit der Anhörung von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren befasst sind. Diesem Anspruch werden sie auch uneingeschränkt gerecht, dank der eigenen Bandbreite der im Autorenteam vertretenen Berufsbilder. Gerad...mehr

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§ 6 Vermögensauseinanderset... / D. Auseinandersetzung von Miteigentum

Rz. 23 Die Auseinandersetzung von Miteigentum nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft richtet sich nach den Regeln und Normen, die für die Auseinandersetzung von Miteigentum zwischen Ehegatten gelten. Insofern wird auf diese Ausführungen verwiesen. Rz. 24 Wenn keine Einigung zwischen den Lebenspartnern möglich ist, bleibt für die Auseinandersetzung von Miteigentum die Teilungs...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / III. Privatrechtliche Streitigkeiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 49 Sämtliche Verfahren nach §§ 261 Abs. 2, 266 Abs. 2, 210 FamFG zählen zu den privatrechtlichen Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es gilt also der allgemeine Teil des FamFG, die Sondervorschriften des § 113 FamFG gelten nicht. Diese Einordnung ist sachlich zutreffend. Rz. 50 Privatrechtliche Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit gehörten schon bisher ...mehr

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FF 9/2015 / Adoption

Zur Bindungswirkung familiengerichtlicher Anerkennungsentscheidungen nach den Vorschriften des AdWirkG. (BGH, Beschl. v. 17.6.2015 – XII ZB 730/12) Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen i.S.d. § 33 EStG (BFH, Urt. v. 10.3.2015 – VI R 60/11).mehr

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§ 2 Die neue EU-Erbrechtsve... / b) Vorfragenanknüpfung

Rz. 61 Problematisch ist die Ausnahme des Personenstandes im Hinblick auf sogenannte Vorfragen bzw. die Vorfragenanknüpfung.[59] Es geht hierbei um präjudizielle Fragen, die entweder durch den Tatbestand einer Kollisionsnorm aufgeworfen werden – z.B. setzt die Frage nach den Ehewirkungen oder der Scheidung zunächst überhaupt das Bestehen einer Ehe voraus –, oder durch den Ta...mehr

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FF 7+8/2015 / Adoption

a) Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass weder § 1763 Abs. 1 BGB noch § 1771 S. 1 BGB die Aufhebung einer Minderjährigenadoption nach Eintritt der Volljährigkeit der angenommenen Person zulassen. b) Der Gesetzgeber hat bei dieser Ausgestaltung des Adoptionsrechts konsequent die verfassungsrechtlich legitime Zielsetzung verfolgt, die dauerhafte Integration an...mehr

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§ 13 Krankenversicherung / I. Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten und Krankenhaustagegeldversicherung – Stand: Juli 2013

Rz. 36 Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (www.pkv.de/service/broschueren/musterbedingungen). Der Versicherungsschutz § 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes (1) Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Er erbringt, sofern vere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 63 Beratung / 2.2 Weitere Bestimmungen (Abs. 2 bis 5)

Rz. 4 Die Einberufung des Selbstverwaltungsorgans obliegt "nach Bedarf" dessen Vorsitzenden (Satz 1). Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder es verlangt (Satz 2). In der Praxis sehen die Geschäftsordnungen über diese Mindestvoraussetzungen hinaus oft eine turnusmäßige Einberufung vor, bei Einberufungen "nach Bedarf" handelt es sich dann um außer...mehr

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FF 6/2015, FF 6/2015 / Adoption

Die Einwilligung zur Adoption zu ersetzen, wenn das anzunehmende Kind besonderer Fürsorge bedarf und der leibliche Vater selbstverschuldet seit Jahren keinerlei Kontakt zu seinem Kind hat (OLG Hamm, Beschl. v. 19.1.2015 – 4 UF 136/14, MDR 2015, 470).mehr

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FF 6/2015, Adoption durch eingetragene Lebenspartnerin der Mutter

BGH, Beschl. v. 18.2.2015 – XII ZB 473/13 (AG Tempelhof-Kreuzberg, Beschl. v. 25.1.2013 – 140 F 4500/11; KG Berlin, Beschl. v. 30.7.2013 – 19 UF 17/13) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine (Stiefkind-)Adoption durch die Lebenspartnerin der Mutter bei fehlender rechtlicher Vaterschaft grundsätzlich nur ausgesprochen werden darf, wenn das Familiengericht dem leiblich...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / I. Verbot der Eizellenspende

Rechtlich und ethisch deutlich weniger heikel als die Leihmutterschaft ist die Eizellenspende. Die Eizellenspende wäre im Übrigen auch Voraussetzung für die Durchführung einer Leihmutterschaft. Denn die Verwendung der von der Leihmutter herrührenden Eizellen wird heutzutage tunlichst vermieden, damit sich möglichst keine Bindungen zwischen der Leihmutter und dem Kind entwick...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / II. Verbot der Leihmutterschaft

Was die ablehnende Haltung gegenüber der Leihmutterschaft anbelangt, stimmt die Position des deutschen Rechts noch mit derjenigen der Mehrzahl der europäischen Rechtsordnungen überein: Unter den westeuropäischen Ländern ist die Leihmutterschaft lediglich in Belgien,[64] den Niederlanden,[65] Großbritannien[66] und Griechenland[67] erlaubt. Zulässig ist in diesen Ländern die ...mehr

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zerb 6/2015, Wandel des Güt... / b) Güterrechtsstatut

Das auf die güterrechtlichen Beziehungen anwendbare Recht bestimmt aus deutscher Sicht Art. 15 EGBGB. Die güterrechtlichen Beziehungen unterliegen gem. Art. 15 Abs. 2 EGBGB vorrangig dem von den Eheleuten ehevertraglich einvernehmlich gewählten Recht. Haben die Eheleute keinen Ehevertrag abgeschlossen, und damit auch keine Rechtswahl iSv Art. 15 Abs. 2 EGBGB getroffen, so wi...mehr

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zerb 5/2015, Testamente und... / b) Bedachte und Quote

Die Abkömmlinge des Erstversterbenden nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge, erhalten beim ersten Erbfall jeweils ein Vermächtnis mit der Quote von 60 Prozent des gesetzlichen Erbteils nach dem Erstversterbenden. Vereinfachend könnten auch nur "Unsere gemeinsamen Abkömmlinge" bedacht werden. Allerdings sind Konstellationen kein Einzelfall, in denen einer der Ehegatten od...mehr

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FF 5/2015 / Adoption

a) Vater i.S.v. § 1747 Abs. 1 S. 2 BGB kann auch ein Samenspender sein. b) Die Einwilligung des – möglichen – leiblichen Vaters in die Adoption ist nur erforderlich, wenn dieser durch eine entsprechende Glaubhaftmachung am Adoptionsverfahren mitwirkt. Nur dann ist er vom Familiengericht am Verfahren zu beteiligen. c) Das grundrechtlich geschützte Interesse des leiblichen Vat...mehr

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FF 5/2015, Anerkennungsfähi... / 1 Gründe:

[1] A. Gegenstand des Verfahrens ist die Nachbeurkundung der Geburt des betroffenen Kindes, das in Kalifornien geboren wurde. Die Beteiligten zu 1 (geb. 1963) und zu 2 (geb. 1964) sind eingetragene Lebenspartner. Sie sind deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Berlin. Die Beteiligte zu 3 ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin als Aufsichtsbehörde...mehr

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FF 5/2015, Ausländische Lei... / V. Deutsches materielles Recht und die Rechtsprechung des EuGHMR

Ohne eine in einem rechtsstaatlichen Verfahren ergangene anerkennungsfähige ausländische Entscheidung und bei deutschem Abstammungsstatut ist es hingegen – wie soeben bereits dargelegt – in der Regel nur möglich, ein im Ausland im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaftsvereinbarung geborenes Kind allenfalls dem anerkennenden deutschen Wunschvater und der gebärenden Frau zuz...mehr

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FF 5/2015, Ausländische Lei... / 2. Der gewöhnliche Aufenthalt des Neugeborenen

Nimmt man mit der bisher vielfach vertretenen Meinung[17] an, dass bei einem Neugeborenen auf die geplante künftige Entwicklung, also in der Regel die dauerhafte Verbringung nach Deutschland abzustellen ist, so kommt man, da bei deutschen Wunscheltern in der Regel auch die anderen Anknüpfungspunkte auf deutsches Recht weisen, zur Anwendbarkeit allein deutschen Abstammungsrec...mehr

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FF 5/2015, Ausländische Lei... / 1. Der Ausgangspunkt

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs geht zu Recht davon aus, dass Voraussetzung für die begehrte Eintragung beider Lebenspartner als Eltern des Kindes die Anerkennungsfähigkeit des kalifornischen Urteils nach § 108 FamFG ist. Da die (spiegelbildliche) Zuständigkeit des kalifornischen Gerichts wegen des gewöhnlichen Aufenthalts der Leihmutter in Kalifornien unproblematisc...mehr

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FF 5/2015, Ausländische Lei... / 2. Gentische verwandte Leihmutter

Dennoch bleiben für andere als die vorliegenden Sachverhaltskonstellationen einige Fragen offen. So hat der BGH ausdrücklich offengelassen, ob er die gleiche Entscheidung auch treffen würde, wenn die Leihmutter mit dem Kind genetisch verwandt wäre (also nicht wie vorliegend eine Eizellenspende stattgefunden hat, Rn 53). Allerdings legt sein Vergleich der freiwilligen Abgabe ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen i.S.d. § 33 EStG. Normenkette § 33 EStG Sachverhalt Die Eheleute K machten Aufwendungen für die Adoption eines Kindes (8.560 EUR) als außergewöhnliche Belastung geltend. Leibliche Kinder waren ihnen aus medizinischen Gründen (Sterilität) nicht möglich. Künstliche Befruchtungsmethoden l...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.2 Verwandte der aufsteigenden Linie, Stief- und Pflegeeltern

Rz. 5 Verwandte der aufsteigenden Linie sind Eltern, Großeltern usw. (zum Begriff der Verwandtschaft vgl. § 1589 BGB). Da das Gesetz eine Sonderstellung nichtehelicher Kinder nicht mehr kennt, gilt für deren Eltern das Gleiche (vgl. dazu §§ 1591 ff. BGB). Durch die Annahme als Kind (Adoption) rückt das Kind in die Rechtsstellung als Kind des Annehmenden ein (§ 1754 BGB). Dah...mehr