Fachbeiträge & Kommentare zu Adoption

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FF 11/2015, Kindesanhörung im FamilienrechtRechtliche und psychologische Grundlagen sowie praktische Durchführung

Carl/Clauß/Karle2015, 275 Seiten, 39 EUR, Verlag C.H. Beck Die Autoren haben ein Werk vorgelegt, das sich an alle Professionen richten soll, die in irgendeiner Form mit der Anhörung von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren befasst sind. Diesem Anspruch werden sie auch uneingeschränkt gerecht, dank der eigenen Bandbreite der im Autorenteam vertretenen Berufsbilder. Gerad...mehr

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FF 9/2015 / Adoption

Zur Bindungswirkung familiengerichtlicher Anerkennungsentscheidungen nach den Vorschriften des AdWirkG. (BGH, Beschl. v. 17.6.2015 – XII ZB 730/12) Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen i.S.d. § 33 EStG (BFH, Urt. v. 10.3.2015 – VI R 60/11).mehr

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§ 2 Die neue EU-Erbrechtsve... / b) Vorfragenanknüpfung

Rz. 61 Problematisch ist die Ausnahme des Personenstandes im Hinblick auf sogenannte Vorfragen bzw. die Vorfragenanknüpfung.[59] Es geht hierbei um präjudizielle Fragen, die entweder durch den Tatbestand einer Kollisionsnorm aufgeworfen werden – z.B. setzt die Frage nach den Ehewirkungen oder der Scheidung zunächst überhaupt das Bestehen einer Ehe voraus –, oder durch den Ta...mehr

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FF 7+8/2015 / Adoption

a) Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass weder § 1763 Abs. 1 BGB noch § 1771 S. 1 BGB die Aufhebung einer Minderjährigenadoption nach Eintritt der Volljährigkeit der angenommenen Person zulassen. b) Der Gesetzgeber hat bei dieser Ausgestaltung des Adoptionsrechts konsequent die verfassungsrechtlich legitime Zielsetzung verfolgt, die dauerhafte Integration an...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 63 Beratung / 2.2 Weitere Bestimmungen (Abs. 2 bis 5)

Rz. 4 Die Einberufung des Selbstverwaltungsorgans obliegt "nach Bedarf" dessen Vorsitzenden (Satz 1). Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder es verlangt (Satz 2). In der Praxis sehen die Geschäftsordnungen über diese Mindestvoraussetzungen hinaus oft eine turnusmäßige Einberufung vor, bei Einberufungen "nach Bedarf" handelt es sich dann um außer...mehr

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FF 6/2015, FF 6/2015 / Adoption

Die Einwilligung zur Adoption zu ersetzen, wenn das anzunehmende Kind besonderer Fürsorge bedarf und der leibliche Vater selbstverschuldet seit Jahren keinerlei Kontakt zu seinem Kind hat (OLG Hamm, Beschl. v. 19.1.2015 – 4 UF 136/14, MDR 2015, 470).mehr

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FF 6/2015, Adoption durch eingetragene Lebenspartnerin der Mutter

BGH, Beschl. v. 18.2.2015 – XII ZB 473/13 (AG Tempelhof-Kreuzberg, Beschl. v. 25.1.2013 – 140 F 4500/11; KG Berlin, Beschl. v. 30.7.2013 – 19 UF 17/13) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine (Stiefkind-)Adoption durch die Lebenspartnerin der Mutter bei fehlender rechtlicher Vaterschaft grundsätzlich nur ausgesprochen werden darf, wenn das Familiengericht dem leiblich...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / I. Verbot der Eizellenspende

Rechtlich und ethisch deutlich weniger heikel als die Leihmutterschaft ist die Eizellenspende. Die Eizellenspende wäre im Übrigen auch Voraussetzung für die Durchführung einer Leihmutterschaft. Denn die Verwendung der von der Leihmutter herrührenden Eizellen wird heutzutage tunlichst vermieden, damit sich möglichst keine Bindungen zwischen der Leihmutter und dem Kind entwick...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / II. Verbot der Leihmutterschaft

Was die ablehnende Haltung gegenüber der Leihmutterschaft anbelangt, stimmt die Position des deutschen Rechts noch mit derjenigen der Mehrzahl der europäischen Rechtsordnungen überein: Unter den westeuropäischen Ländern ist die Leihmutterschaft lediglich in Belgien,[64] den Niederlanden,[65] Großbritannien[66] und Griechenland[67] erlaubt. Zulässig ist in diesen Ländern die ...mehr

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zerb 6/2015, Wandel des Güt... / b) Güterrechtsstatut

Das auf die güterrechtlichen Beziehungen anwendbare Recht bestimmt aus deutscher Sicht Art. 15 EGBGB. Die güterrechtlichen Beziehungen unterliegen gem. Art. 15 Abs. 2 EGBGB vorrangig dem von den Eheleuten ehevertraglich einvernehmlich gewählten Recht. Haben die Eheleute keinen Ehevertrag abgeschlossen, und damit auch keine Rechtswahl iSv Art. 15 Abs. 2 EGBGB getroffen, so wi...mehr

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zerb 5/2015, Testamente und... / b) Bedachte und Quote

Die Abkömmlinge des Erstversterbenden nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge, erhalten beim ersten Erbfall jeweils ein Vermächtnis mit der Quote von 60 Prozent des gesetzlichen Erbteils nach dem Erstversterbenden. Vereinfachend könnten auch nur "Unsere gemeinsamen Abkömmlinge" bedacht werden. Allerdings sind Konstellationen kein Einzelfall, in denen einer der Ehegatten od...mehr

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FF 5/2015 / Adoption

a) Vater i.S.v. § 1747 Abs. 1 S. 2 BGB kann auch ein Samenspender sein. b) Die Einwilligung des – möglichen – leiblichen Vaters in die Adoption ist nur erforderlich, wenn dieser durch eine entsprechende Glaubhaftmachung am Adoptionsverfahren mitwirkt. Nur dann ist er vom Familiengericht am Verfahren zu beteiligen. c) Das grundrechtlich geschützte Interesse des leiblichen Vat...mehr

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FF 5/2015, Anerkennungsfähi... / 1 Gründe:

[1] A. Gegenstand des Verfahrens ist die Nachbeurkundung der Geburt des betroffenen Kindes, das in Kalifornien geboren wurde. Die Beteiligten zu 1 (geb. 1963) und zu 2 (geb. 1964) sind eingetragene Lebenspartner. Sie sind deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Berlin. Die Beteiligte zu 3 ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin als Aufsichtsbehörde...mehr

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FF 5/2015, Ausländische Lei... / V. Deutsches materielles Recht und die Rechtsprechung des EuGHMR

Ohne eine in einem rechtsstaatlichen Verfahren ergangene anerkennungsfähige ausländische Entscheidung und bei deutschem Abstammungsstatut ist es hingegen – wie soeben bereits dargelegt – in der Regel nur möglich, ein im Ausland im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaftsvereinbarung geborenes Kind allenfalls dem anerkennenden deutschen Wunschvater und der gebärenden Frau zuz...mehr

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FF 5/2015, Ausländische Lei... / 2. Der gewöhnliche Aufenthalt des Neugeborenen

Nimmt man mit der bisher vielfach vertretenen Meinung[17] an, dass bei einem Neugeborenen auf die geplante künftige Entwicklung, also in der Regel die dauerhafte Verbringung nach Deutschland abzustellen ist, so kommt man, da bei deutschen Wunscheltern in der Regel auch die anderen Anknüpfungspunkte auf deutsches Recht weisen, zur Anwendbarkeit allein deutschen Abstammungsrec...mehr

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FF 5/2015, Ausländische Lei... / 1. Der Ausgangspunkt

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs geht zu Recht davon aus, dass Voraussetzung für die begehrte Eintragung beider Lebenspartner als Eltern des Kindes die Anerkennungsfähigkeit des kalifornischen Urteils nach § 108 FamFG ist. Da die (spiegelbildliche) Zuständigkeit des kalifornischen Gerichts wegen des gewöhnlichen Aufenthalts der Leihmutter in Kalifornien unproblematisc...mehr

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FF 5/2015, Ausländische Lei... / 2. Gentische verwandte Leihmutter

Dennoch bleiben für andere als die vorliegenden Sachverhaltskonstellationen einige Fragen offen. So hat der BGH ausdrücklich offengelassen, ob er die gleiche Entscheidung auch treffen würde, wenn die Leihmutter mit dem Kind genetisch verwandt wäre (also nicht wie vorliegend eine Eizellenspende stattgefunden hat, Rn 53). Allerdings legt sein Vergleich der freiwilligen Abgabe ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen i.S.d. § 33 EStG. Normenkette § 33 EStG Sachverhalt Die Eheleute K machten Aufwendungen für die Adoption eines Kindes (8.560 EUR) als außergewöhnliche Belastung geltend. Leibliche Kinder waren ihnen aus medizinischen Gründen (Sterilität) nicht möglich. Künstliche Befruchtungsmethoden l...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.2 Verwandte der aufsteigenden Linie, Stief- und Pflegeeltern

Rz. 5 Verwandte der aufsteigenden Linie sind Eltern, Großeltern usw. (zum Begriff der Verwandtschaft vgl. § 1589 BGB). Da das Gesetz eine Sonderstellung nichtehelicher Kinder nicht mehr kennt, gilt für deren Eltern das Gleiche (vgl. dazu §§ 1591 ff. BGB). Durch die Annahme als Kind (Adoption) rückt das Kind in die Rechtsstellung als Kind des Annehmenden ein (§ 1754 BGB). Dah...mehr

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Zerb 12/2014, Rechtsgeschäf... / a) Abstrakter Nacherbe und weitere mögliche Mitnacherben

Entsprechend den Ausführungen zu Fall 4 ist davon auszugehen, dass die Zustimmung der beiden Söhne sowie der durch die Verfügung begünstigten Tochter ausreicht ohne dass eine Zustimmung der weiteren Abkömmlinge der Söhne und der Tochter erforderlich ist. Diese haben nur die Stellung von Ersatznacherben, sodass sich die Bestellung eines Pflegers insoweit erübrigt. Dies gilt a...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neuregelung von Elternzeit,... / 4 Inkrafttreten der Neuregelung

Das "Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im BEEG" tritt am 1.1.2015 in Kraft. Wichtig Regelungen gelten grundsätzlich erst für Geburten ab 1.7.2015 Nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BEEG n. F. gelten für die bis zum 30.6.2015 geborenen Kinder die Vorschriften zur Elternzeit und zum Elterngeld in der bisherigen Fassung weiter...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neuregelung von Elternzeit,... / 3.1 Elterngeld bei Mehrlingsgeburten

Nach der bisherigen Rechtslage hat Anspruch auf Elterngeld, wer mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und die weiteren Anspruchsvoraussetzungen des § 1 BEEG erfüllt. Das Bundessozialgericht hat diese gesetzliche Regelung zum Elterngeld so ausgelegt, dass auch bei Mehrlingsgeburten "kindbezogene" Ansprüche zu gewähren sind, bei Zwillingsgeburten somit das Elterngeld mehrfach...mehr

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FF 12/2014, Wiedervereinigung Familiengerichtsbarkeit in der DDR, heutige Familienrichter, Verfahren Görgülü

Dr. Peter Friederici Schnitzler: Wir feiern in diesem Jahr 25 Jahre Wiedervereinigung. Ich glaube, es gibt kaum ein Datum in der jüngeren deutschen Geschichte, das bei vielen Deutschen, ob Westdeutsche oder Ostdeutsche, so die Herzen berührt hat wie die Maueröffnung in Berlin. Diese Zeit von 1989 bis 2014 ist Gegenstand dieses Interviews. Ausgangspunkt war der Einigungsvertra...mehr

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FF 10/2014, Verletzung des ... / 1 Gründe:

[1] I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Adoption einer Volljährigen. [2] 1. Die Beschwerdeführerin ist die leibliche Tochter des 2009 verstorbenen Annehmenden, der im Jahr 1993 seine damals bereits volljährige Stieftochter adoptierte. Die Annahme wurde mit Beschluss des Vormundschaftsgerichts vom 2.12.1993 mit den Wirkungen einer Erwachsenenadoption ausgesprochen. [3] Im...mehr

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FF 10/2014, Familienrecht auf dem Anwaltstag in Stuttgart vom 26.–27. Juni 2014

Szenen einer Ehe Es waren nicht die "knallharten" Themen aus der familienrechtlichen Praxis, die am ersten Veranstaltungstag in Stuttgart zur Debatte standen. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte sich gemäß dem Motto des diesjährigen Anwaltstages "Freiheit gestalten" die Freiheit genommen, sich mit der Entstehungsgeschichte und den Rahmenbedingungen des Familienrechts ...mehr

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zerb 9/2014, Schutz vor Erb... / 2.3 Anfechtungen nach dem Erbfall und Erbunwürdigkeit

Wurde ein Erblasser nach Ansicht von Dritten von einem Erbschleicher zu einer bestimmten letztwilligen Verfügung unrechtmäßig veranlasst, kann ggf. die Möglichkeit einer Anfechtung nach den erbrechtlichen Vorschriften bestehen. Dies sind:mehr

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FF 9/2014, Keine Aufhebung ... / 1 Gründe:

[1) I. Das Verfahren betrifft die Aufhebung einer Minderjährigenadoption. [2] Die Mutter der Antragstellerin heiratete im Jahre 1992 den Antragsgegner. Sie brachte die im Februar 1991 geborene Antragstellerin in die Ehe mit, die von einem anderen Mann abstammte und von dem Antragsgegner im Jahre 1994 adoptiert wurde. Aus der Ehe des Antragsgegners mit der Mutter der Antragste...mehr

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FF 9/2014, FF 9/2014 / Sorge- und Umgangsrecht

Das Interesse einer leiblichen Mutter am Umgang mit ihrem adoptierten Kind unterfällt zwar dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 EMRK (Privatleben), doch ist eine Absprache, die im Rahmen einer sog. "(halb-)offenen" Adoption zwischen leiblicher Mutter und den Adoptiveltern getroffen wird, rechtlich unverbindlich; ihrer Durchsetzung steht das Bedürfnis der Adoptivfamilie an einem unge...mehr

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FF 9/2014, Keine Aufhebung ... / 2 Anmerkung

Auf den ersten Blick mag die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Ergebnis her zweifelhaft erscheinen. Während der Minderjährigkeit des Angenommenen ist die Möglichkeit der Aufhebung des Annahmeverhältnisses durch das Familiengericht aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes gemäß § 1763 BGB eröffnet. Dies soll aber nicht gelten, wenn der Angenommene zwischenzeitlic...mehr

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zerb 7/2014, Der Fachanwalt für Erbrecht

Dr. Michael Bonefeld/Dr. Thomas Wachter zerb verlag, 3. Aufl. 2014, 1.808 Seiten gebunden, 119,– EUR ISBN 978-3-941586-96-3 1. "Der Fachanwalt für Erbrecht" richtet sich primär – das besagt bereits der Titel – an im Erbrecht tätige Rechtsanwälte. Das in der aktuellen Auflage von 28 Autoren bearbeitete Werk behandelt alle Bereiche, welche in der erbrechtlichen Praxis wichtig sin...mehr

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FF 6/2014 / Adoption

Die Adoption eines durch eine anonyme Samenspende gezeugten Kindes durch die Lebenspartnerin der Mutter dient jedenfalls dann dem Kindeswohl, wenn durch die Hinterlegung eines verschlossenen Umschlags mit dem Namen der Kindes und des behandelnden Arztes sichergestellt ist, dass das Kind in dem Alter von 16 Jahren selbst entscheiden kann, ob es seinen biologischen Vater ermit...mehr

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FF 5/2014, / Adoption

Das zu einem Minderjährigen begründete Annahmeverhältnis ist nach dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes auch bei schwersten Verfehlungen eines Beteiligten (hier: sexueller Missbrauch der Adoptivtochter durch den Adoptivvater) nicht mehr aufhebbar (BGH, Beschl. v. 12.3.2014 – XII ZB 504/12).mehr

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FF 3/14, FF / Adoption

§ 1755 Abs. 2 i.V.m. § 1772 Abs. 1 Satz 1 BGB, wonach auch bei der Volljährigenadoption das Erlöschen nur im Verhältnis zu dem anderen Elternteil und dessen Verwandten eintritt, wenn ein Ehegatte das Kind seines Ehegatten annimmt, findet keine Anwendung, wenn der Annehmende die Annahme des Kindes seines geschiedenen Ehegatten begehrt (BGH, Beschl. v. 15.1.2014 – XII ZB 443/1...mehr

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zerb 3/2014, Verwirkung ein... / Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers hat teilweise Erfolg und führt zur Verurteilung der Beklagten in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang, während sich die weitergehenden Ansprüche des Klägers dem Einwand der Verwirkung ausgesetzt sehen. I. Zu Recht hat das Landgericht die Stufenklage auch zur Herbeiführung einer Zustimmung zu Teilungsplänen als zulässig erachtet. Entgegen der Auffass...mehr

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AGS 2/2014, Beck’sches Formularbuch Familienrecht. Herausgegeben von Dr. Ludwig Bergschneider. Verlag C. H. Beck, München. 4. Aufl. 2013. XXXV, 902 S. mit CD-ROM. 119, 00 EUR.

Das mittlerweile bereits in der 4. Aufl. erschienene Formularbuch liefert dem Praktiker mehr als 400 Textmuster und Checklisten für nahezu alle denkbaren familienrechtlichen Themen, und zwar sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich. Ein Blick in das Inhaltsverzeichnis zeigt, dass das gesamte familienrechtliche Spektrum abgedeckt wird. Von der anwaltlich...mehr

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FF 1/2014, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode

Auszüge mit Bezug zum Familienrecht 4. Zusammenhalt der Gesellschaft 4.1. Miteinander stärken und Chancengleichheit verbessern Familie stärken Mehr Zeit für Familien – Partnerschaftlichkeit stärken … Haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen: Wir werden eine Dienstleistungsplattform aufbauen, auf der legale gewerbliche Anbieter haushaltsnaher familienunterstützende...mehr

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FF 1/2014, Eherecht in Europa

Dr. Rembert Süß/Prof. Dr. Gerhard Ring2. Auflage 2012, 1.415 Seiten, 139 EUR, zerb verlag Ein zusammenwachsendes Europa, eine zunehmende Mobilität in der Bevölkerung sowie die stetig wachsende Anzahl internationaler Eheschließungen stellen den Juristen vor immer neue Herausforderungen. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2010 ca. 30.000 internationale Scheidungsfälle i...mehr

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FF 1/2014, 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Familienrecht – Jubiläumsveranstaltung in Karlsruhe

Zum Jubiläum hatten sich die Familienanwältinnen und -anwälte einen ganz besonderen Ort ausgesucht: Karlsruhe, Sitz des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, Orte, an denen maßgebliche Entscheidungen im Familienrecht getroffen werden. Etwa 350 Teilnehmer waren nach Karlsruhe gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen den 20. Geburtstag der Arbeitsgemeinschaft ...mehr

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ZErb 10/2013, Geschäftswert... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. In der hier allein streitigen und entscheidenden Frage, wie eine sog. Patientenverfügung im Rahmen des § 30 KostO zu bewerten ist, hält der Senat auch nach erneuter Überprüfung an seiner bereits vom Landgericht angeführten Rechtsprechung fest. Diese entspricht der nahezu einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur. Für den...mehr

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FF 09/2013, Familie mit Kin... / 2. Recht des Kindes – kein Recht auf Kinder

Bei aller Akzeptanz für Lebenspartner stellt das Urteil jedoch zutreffend die Rechte und das Wohl der betroffenen Kinder in den Mittelpunkt. Dies ist zu begrüßen. Kein Erwachsener hat ein Recht auf Kinder, sei er Ehegatte oder Lebenspartner. Daher muss bei jeder Adoption auch sorgfältig der individuelle Einzelfall geprüft werden. Eine Gefährdung des Kindeswohls war vorliegen...mehr

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FF 09/2013, Familie mit Kin... / 3. Die Entscheidung

Erwartungsgemäß erklärte das BVerfG den Ausschluss der Lebenspartner von der Sukzessivadoption im Urteil vom 19.2.2013 für verfassungswidrig.[10] Der Senat berücksichtigt die Rechte der betroffenen Kinder, Lebenspartner sowie das Verhältnis von Ehe und Lebenspartnerschaft. Geprüft wird das Recht des Kindes gegen den Staat auf Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung (...mehr

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FF 09/2013, Familie mit Kin... / 1. Das verfassungsrechtliche Problem

Unverheiratete Personen können gemäß § 1741 Abs. 2 S. 1 BGB ein Kind nur als Einzelperson adoptieren. Da Lebenspartner nicht verheiratet sind, steht ihnen, im Gegensatz zu Ehepaaren, ebenfalls (nur) die Einzeladoption offen. Die gemeinschaftliche Adoption gemäß § 1741 Abs. 2 S. 2 BGB ist dagegen Ehepaaren vorbehalten. Ehepartnern und Lebenspartnern gleichermaßen offen steht ...mehr

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FF 09/2013, Familie mit Kin... / IV. Ergebnis

Das BVerfG hat in einer umfangreich begründeten, absehbaren Entscheidung das Verbot der Sukzessivadoption für verfassungswidrig erklärt und dabei wichtige Aussagen zu den verfassungsmäßigen Rechten von Kindern und Eltern nicht nur in "Regenbogenfamilien" getroffen. Der nächste Schritt, die Gestattung der gemeinschaftlichen Adoption auch durch Lebenspartner, ist mit der Entsc...mehr

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FF 09/2013, Familie mit Kin... / I. Einführung

Die Rechtsprechung des BVerfG zu Lebenspartnerschaften steht seit dem Urteil vom 17.7.2002[1] im Fokus des öffentlichen Interesses. Nach der Feststellung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Lebenspartnerschaft 2002, erklärte es das Gericht in den Entscheidungen vom 7.7.2009[2], 21.7.2010[3], 19.6.2012[4] und 18.7.2012[5] für verfassungswidrig, Lebenspartnern verschie...mehr

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FF 09/2013, Familie mit Kin... / 2. Die mündliche Verhandlung

Die Entscheidung der Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses von Lebenspartnern von der Sukzessivadoption kam nicht überraschend. Dies zeigte sich bereits während der mündlichen Verhandlung am 18.12.2012, bei der BVR Prof. Dr. Gabriele Britz, seit Februar 2011 als Verfassungsrichterin Nachfolgerin von Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, zum ersten Mal als Berichterstatterin auft...mehr

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ZErb 08/2013, Eherecht in Europa

Dr. Rembert Süß und Prof. Dr. Gerhard Ring 2. Aufl., zerb verlag, 2012. 1.415 S., 139 EUR Ein zusammenwachsendes Europa, eine zunehmende Mobilität in der Bevölkerung sowie die stetig wachsende Anzahl internationaler Eheschließungen stellt den Juristen vor immer neue Herausforderungen. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2010 ca. 30.000 internationaler Scheidungsfälle in...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Baetge/Beermann, Die Neubewertung des Sachanlagevermögens nach IAS, StuB 1999, S. 341–348; Ballwieser/Dobler, Rohstoffindustrie, in: Handbuch International Financial Reporting Standards 2011, Weinheim 2011, Abschnitt 26 F; Deloitte, iGAAP 2013. A guide to IFRS reporting, 6. Aufl., London 2012; Ernst & Young, IFRS. Observations on the Implementation of IFRS, 2006; Ernst & Young, ...mehr

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FF 07/2013, Anfechtung der ... / 2 Gründe:

[4] Die Revision hat keinen Erfolg. [5] Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis 31.8.2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 Rn 10). I. [6] Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht dem Kläger nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB b...mehr

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FF 07/2013, Anfechtung der ... / 3 Anmerkung

1. Man könnte das Urteil des Bundesgerichtshofs auf die kurze Aussage bringen: "Beiwohnung im Reagenzglas". Tatsächlich geht es in der Entscheidung um die Gewichtung der Beiträge der Mutter und des biologischen Vaters zum Entstehen eines Kindes. Nach früherer Gesetzesterminologie war hierzu eine "Beiwohnung"[1] erforderlich, das heißt, die künftigen Eltern mussten miteinande...mehr

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ZErb 7/2013, Testamente für Geschiedene und Patchworkehen

Florian Enzensberger zerb verlag, 3. Auflage 2013, 273 Seiten, broschiert, 49,– EUR Seit der letzten Auflage des Praktikerwerks "Testamente für Geschiedene und Patchworkehen" von Florian Enzensberger sind vier Jahre vergangen. In dieser Zeit gab es unter anderem die Reform des Erb- und Verjährungsrechts. Die Verwaltungsmeinung zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wurde dur...mehr