Fachbeiträge & Kommentare zu Ältere Arbeitnehmer

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
E-Health-Lösungen im BGM / 3.3 Telemedizin erleichtert die Kontaktaufnahme zum Betriebsarzt

Insbesondere getrieben durch die gesundheitlichen Gefahren und Risiken bei Pandemien, wie der Influenza-Grippe oder dem Corona-Virus, steigt die Bedeutung von Telemedizin, was sich in der Nutzung von Videosprechstunden zeigt. Erste Kontaktaufnahmen und Beratungsgespräche per Video bieten sich insbesondere für chronisch kranke Patienten und ältere Menschen mit einem schwachen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 6.3 Die tarifvertragliche Friedenspflicht

Aus den bisher erörterten Kampfregeln folgt an sich ohne Weiteres, dass die sog. relative Friedenspflicht eingehalten werden muss: Tarifverträge werden mit einer bestimmten Laufzeit oder auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsmöglichkeit abgeschlossen. Damit wird zugleich vereinbart, dass das tarifvertraglich Geregelte während der Zeit seiner unangefochtenen Wirksamkeit für beid...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Disability Management / 4 Bedeutung für Beschäftigte

Beschäftigte haben nach längerer Krankheit oder Unfall, besser noch bereits bei auftretenden gesundheitlichen Beschwerden mit dem Disability Manager einen zentralen Ansprechpartner, der sie berät und betreut. Durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten und das gebündelte Fachwissen kann für den Einzelfall eine optimale Lösung gefunden werden, z. B.: veränderte ergonomische Gest...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4 Progressionsvorbehalt bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 27 § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG wurde durch G. v. 11.10.1995[1] m. W. ab dem Vz 1996 eingefügt. Die Regelung bezieht ausl. Einkünfte i. S. d. § 34d EStG in bestimmten Fällen in die Ermittlung des Steuersatzes ein. Zu Ausnahmen von der Einbeziehung s. Rz. 28. S. a. Rz. 47 wegen der Behandlung des von Organen der EU an Beamte gezahlten Tagegelds. Die Frage, ob bei zeitweis...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / b) Eigenbemühungen

Rz. 14 § 138 Abs. 1 Nr. 2 SGB III setzt voraus, dass sich der Arbeitnehmer bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Hierzu hat der Arbeitslose gemäß § 138 Abs. 4 S. 1 SGB III alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen, zu denen die im nicht abschließenden ("insbesondere") Katalog des § 138 Abs. 4 S. 2 Nr. 1–3 SGB III aufgezählten Maßnahmen zählen. Rz...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / c) Arbeitserlaubnis und sonstige Einstellungs- und Beschäftigungsvoraussetzungen

Rz. 129 Die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Ausländer ist sachlich gerechtfertigt, wenn dem Arbeitnehmer eine befristete Arbeitserlaubnis erteilt worden ist und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die hinreichend zuverlässige Prognose gestellt werden kann, dass es zu keiner Verlängerung der Arbeitserlaubnis kommen wird.[308] Die Befristung mit einem ausländischen A...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / II. Steuerbegünstigung gem. §§ 24, 34 EStG

Rz. 18 Gemäß §§ 24, 34 EStG unterliegen Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen geleistet werden, einem ermäßigten Steuersatz. Die Abfindung ist eine Entschädigung im Sinne des § 34 Abs. 1 EStG.[43] Die Lohnsteuer ist bei einem sonstigen Bezug i.S.d. § 34 Abs. 1 EStG in der Weise zu ermäßigen, dass der sonstige Bezug bei der Anwendung des § 3...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 3. Fortführung der Geschäftstätigkeit durch die Auffanggesellschaft

Rz. 124 Nach Überleitung der Arbeitsverhältnisse in die BQG werden typischerweise die Betriebsmittel im Wege eines Asset Deals vom insolventen Unternehmen auf die bereits vorhandene oder neu zu gründende Auffanggesellschaft übertragen. Die Auffanggesellschaft führt den Betrieb im geplanten Umfang fort und bietet ausgewählten Arbeitnehmern der BQG neue Arbeitsverträge an. Auf...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / II. Person des Kündigungsempfängers

Rz. 31 Die Kündigung ist grundsätzlich dem Vertragspartner, also dem Arbeitnehmer gegenüber vorzunehmen. Der Zugang richtet sich nach der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre. Eine unter Anwesenden übergebene Erklärung geht sofort zu, § 130 Abs. 1 BGB. Die dem Arbeitnehmer übergebene Kündigung ist daher im Moment der Übergabe zugegangen, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer sie...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Soziale Gesichtspunkte

Rz. 144 Nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG sind im Rahmen der Sozialauswahl die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Keinem dieser Kriterien kommt ein genereller und absoluter Vorrang zu.[359] Es bestehen bzgl. der Gewichtung keine abstrakten Vorgaben.[360] Auf eine Heranziehung zusä...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / B. Fragen der Vertragsgestaltung

Rz. 8 Die Wettbewerbsabrede bedarf nach § 74 Abs. 1 HGB der Schriftform nach § 126 BGB. Die Schriftform setzt voraus, dass entweder Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf ein und derselben Urkunde unterschreiben oder jeder von beiden auf der für den anderen bestimmten Urkunde. Das Wettbewerbsverbot muss von der Unterschrift/den Unterschriften räumlich abgeschlossen werden. Ist das...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.4.1 Abgrenzung bei Zuschüssen außerhalb der Landwirtschaft bzw. über diese hinaus

Rz. 192 ABS-Gesellschaften: Gesellschaften, die zur Arbeitsförderung, Beschaffung und Strukturentwicklung meist in der Rechtsform einer GmbH betrieben werden, erhalten für ihre Leistungen z. B. gegenüber Grundstückseigentümern, aber auch für Projekte im Umweltschutz oder Altlastensanierung Entgelte, die voll zu versteuern sind. Zuschüsse und andere Ersatzleistungen, die die ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Eingliederungszuschuss / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Förderungsvoraussetzungen Behinderte Arbeitnehmer Ältere Arbeitnehmermehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2.2 Kündigungsfrist

Rz. 9 Satz 2 bestimmt, dass für ordentliche Kündigungen während des Insolvenzverfahrens eine Kündigungsfrist von höchstens 3 Monaten zu beachten ist. Aus Satz 1 folgt nicht, dass bei einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten ist.[1] Ist für das jeweilige Arbeitsverhältnis eine kürzere Kündigungsfrist maßgeblich, so findet diese ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Energieeffizienz in Unterne... / 2.7 Mobilität

Effizienzsteigerungen im Mobilitätsumfeld ist für viele Unternehmen ein relativ neues Thema. Häufig liegen keine validen Daten zu den tatsächlichen Kosten und Bedarfen vor. Das Thema ist grundsätzlich zu unterteilen in die Anreise der Mitarbeitenden, sowie Dienstreisen und den Transport von Waren. Wichtig für die Mobilitätsstrategie des Unternehmens ist eine individuelle Abst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.4 Nachweis der Schwerbehinderung und Kenntnis des Arbeitgebers

Rz. 13 Der Sonderkündigungsschutz steht auch denjenigen Arbeitnehmern zu, die beim Versorgungsamt zu dem Zeitpunkt einen Antrag auf Anerkennung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch gestellt haben, zu dem ihnen die Kündigung zugeht. Sofern der Arbeitnehmer bereits im Kündigungszeitpunkt als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist, steht diesem der Sonderkündigungsschut...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 4.6 Altersentlastungsbetrag

Eine weitere Änderung betrifft eine Regelung für ältere, aber noch aktive Arbeitnehmer. Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der bei Bezug bestimmter Einkünfte gewährt wird, wenn der oder die Betroffene vor dem Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hat.[1] Begünstigte Einkünfte sind u. a. aktive Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorruhestand / Zusammenfassung

Begriff Vorruhestand ist eine Überbrückungszeit bis zum frühesten möglichen Beginn der individuellen Alterssicherung. Es handelt sich dabei um ein Instrument zum Personalabbau. Ältere Arbeitnehmer werden vor Erreichen der Regelaltersgrenze für einen Rentenanspruch zur Auflösung des Dienstverhältnisses veranlasst. Dem Arbeitnehmer wird im Rahmen eines Sozialplans oder durch E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorruhestand / 1 Vorruhestandsregelungen

Vorruhestandsregelungen werden außerhalb der Regelungen des Altersteilzeitgesetzes in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsverträgen getroffen, um den Arbeitnehmern den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern. Durch Vorruhestandsregelungen werden ältere Arbeitnehmer veranlasst, bereits vor Bezug von Altersrente aus dem Dienstverhältnis auszuscheiden.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Demografischer Wandel im Un... / 3 Stärken und Schwächen älterer Beschäftigter

Die OECD beschreibt die "älteren Arbeitnehmer" als diejenigen Mitarbeiter, die in der zweiten Hälfte des Berufslebens stehen, das Rentenalter noch nicht erreicht haben, sowie gesund und arbeitsfähig sind. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit legt sich auf die Lebensjahre von 45 bis 55 fest, innerhalb derer ein Arbeitnehmer fließend ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Demografischer Wandel im Un... / 3.1 Altersbilder

Von Altersbildern, auch als Altersstereotype bezeichnet, spricht man, wenn Menschen lediglich aufgrund ihres Lebensalters (d. h. ohne Ansehen der Person, ihrer Wahrnehmung, Bewertung ihres konkreten Verhaltens) bestimmte Eigenschaften, Verhaltens- und Rollenerwartungen zugeschrieben werden. Zusätzlich wird das Alter auch von den Menschen selbst eingeschätzt unter Berücksicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Demografischer Wandel im Un... / 5.2 Arbeitsorganisation und -gestaltung

§ 2 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz verlangt u. a. vom Arbeitgeber, die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Speziell im Hinblick auf einseitige Belastungen am Arbeitsplatz wird diese Forderung besonders oft missachtet. Nur dort wo die Kenntnisse und Fähigkeiten der Beschäftigten bei ihren Tätigkeiten umfassend über einen längeren Zeitraum eingefordert werden, können diese auch im...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Demografischer Wandel im Un... / 5.3 Unternehmenskultur und Führung

Bei Umfragen unter Führungskräften wird auf die Frage "Worin sehen Sie die größte Herausforderung im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel für Ihr Unternehmen?" auch die Leistungsfähigkeit älterer Mitarbeiter genannt. Diese hängt ganz besonders vom guten Führungsverhalten der Vorgesetzten ab – das haben finnische Studien unter der Leitung von Prof. Juhani Ilmarinen nach...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Demografischer Wandel im Un... / 2 Auswirkungen auf Gesellschaft und Arbeitswelt

Bei den Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Gesellschaft wird vor allem der Einfluss auf die sozialen Sicherungssysteme (insbesondere Renten- und Krankenversicherung) in der Öffentlichkeit diskutiert und wahrgenommen. Als brisant gilt v. a. die zunehmende Zahl von Rentnern je Beitragszahler: Während 1960 für einen Rentner 5 Beitragszahler aufkamen, wird es im Jah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Demografischer Wandel im Un... / 5.1 Sicherheit und Gesundheit

Um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auch mit älter werdenden Belegschaften zu sichern, wird es zur zentralen Aufgabe der Unternehmensführung, die Gesundheit und damit auch die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten. Krankheiten verhüten ist dabei nicht das einzige Ziel: Es geht auch besonders darum, die Gesundheit der Mitarbeiter aktiv zu fördern (sog. "Salut...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Berechnung der Beschäftigungsdauer

Rz. 17 Die Länge der Kündigungsfrist hängt von der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers ab, d. h. von der Dauer des Bestands des Arbeitsverhältnisses, unabhängig von der tatsächlichen Beschäftigung.[1] Auch Zeiten der Freistellung sind deshalb einzurechnen. Die Beschäftigungsdauer ist der Zeitraum zwischen dem Beginn des Arbeitsverhältnisses und dem Zugang der Kündigung. Ni...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Demografischer Wandel im Un... / 4.2 Analysephase

In der Analysephase werden die Altersstrukturdaten im Betrieb erhoben. In einer grafischen Darstellung kann die globale Altersstruktur über das Gesamtunternehmen und die Entwicklung der Altersstruktur der Belegschaft in den nächsten Jahren erkannt werden. Abb. 2: Beispiel einer globalen Altersstruktur der Belegschaft eines Unternehmens im Jahr 2009 (Quadrate) und Entwicklung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ein BEM? / 1.3 Kosten und Nutzen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Gefährdungen ermittelt und geeignete Maßnahmen festgelegt werden. Sie ist für Unternehmen ab einem Mitarbeiter Pflicht und sollte als wertvolles Werkzeug auch für das BEM genutzt werden. Wenn ein Unternehmen Beschäftigte wegen Krankheit über längere Zeit oder sogar dauerhaft verliert, verliert es damit auch: Erfahrung, Kompetenz und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 1 Arbeitszeugnis: Allgemeine inhaltliche Anforderungen

Allen Arten von Arbeitszeugnissen ist es gemein, dem Arbeitnehmer beim Arbeitsplatzwechsel für sein weiteres berufliches Fortkommen einen Nachweis über sein fachliches Können und seine bisherige Tätigkeit zu geben. Hier ist zu unterscheiden zwischen kurzfristigen Arbeitsverhältnissen und solchen, die länger angedauert haben. Je länger ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, des...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufsunfähigkeit / 5 Private Vorsorge

Beschäftigte sollten über eine zusätzliche private Vorsorge nachdenken, um finanzielle Einbußen bei Erwerbsminderung zu vermeiden. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten und Anbieter für sog. Berufsunfähigkeitsversicherungen, deshalb empfiehlt sich eine Beratung, u. a. darüber welche Versicherung im individuellen Fall am sinnvollsten ist sowie ein Vergleich der Beiträge und Leistu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.4.3 Opt-out, § 7 Abs. 2a und 7 ArbZG

Mit der Anpassung des ArbZG an die Rechtsprechung des EuGH zum Bereitschaftsdienst zum 1.1.2004 wurde zugleich die in der Richtlinie 2003/88/EG vorgesehene Möglichkeit der dauerhaften individuellen Arbeitszeitverlängerung über die 48-Stunden-Grenze des § 3 in nationales Recht umgesetzt ("Opt-out"). In einem Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.1 Regelungen des TVöD unter Berücksichtigung der sich aus den aktuellen Tarifabschlüssen ergebenden Änderungen

Die tarifvertragliche regelmäßige Arbeitszeit nach dem TVöD beträgt für die Beschäftigten des Bundes durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich im gesamten Tarifgebiet (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TVöD). Für die Beschäftigten der kommunalen Verwaltungen und Unternehmen beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im Tarifgebiet West durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich, im Tarifgebie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
SE als Rechtsform-Alternative für den Mittelstand

Zusammenfassung Die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) bietet etliche Möglichkeiten, die sie speziell für etablierte Mittelständler und Familienunternehmen interessant machen. Ein Wechsel kann sich vor allem für wachsende Unternehmen lohnen. Die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) feiert in diesem Jahr ihr zwanzigjähriges Jubiläum. Ein gute...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, AGG ... / 3.1 Unterschiede KSchG/AGG: Tatbestand

Rz. 6 Tatbestandlich ist das Diskriminierungsrecht strenger als das KSchG . Das KSchG erfasst in seiner aktuellen Ausdeutung durch die Rechtsprechung nicht alle diskriminierenden Kündigungen, d. h. Kündigungen können nach dem KSchG gerechtfertigt sein, sind aber dennoch diskriminierend. Hierfür lassen sich Beispiele finden: Schon in der Vergangenheit galt § 611a BGB a. F. bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 1 Wozu BEM?

Das BEM ist eine gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX. Damit wird er verpflichtet, allen Beschäftigten, die in den letzten 12 Monaten 6 Wochen ununterbrochen oder durch häufigere Kurzerkrankungen arbeitsunfähig waren, ein strukturiertes BEM anzubieten. Ziel des BEM ist die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Vermeidung einer erneuten Arbeitsunfä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 1.2.1 Individuelle flexible Gestaltung von Arbeitszeit

Arbeitsvertragliche (Teilzeit-)Vereinbarungen Umfang der Arbeitszeit Mit dem Arbeitszeitgesetz sind vertragliche Regelungen vereinbar, welche Work-Life-Balance bzw. an Lebensphasen orientierte Arbeitszeitgestaltungen ermöglichen. Möchten Unternehmen Mitarbeiter langfristig an sich binden, ist ein individuelles Eingehen auf eine langfristige Work-Life-Balance als auch auf die j...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Employer Branding: Erhöhung... / 2.3 Entwicklung der Employer Value Proposition (EVP)

Nach Abschluss von Bestandsaufnahme, Beschreibung von Stärken und Schwächen sowie der grundlegenden Zielformulierung geht es jetzt darum festzulegen, was den eigenen Betrieb als Arbeitgeber und Marke ausmacht und welcher konkrete Nutzen Mitarbeitern und Bewerbern sowie ggf. Dritten, wie Kunden und Lieferanten, geboten werden soll oder bereits geboten wird. Gleichzeitig muss ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 6 Abs. 1 betrifft die "außerordentliche Kündigung". Dies ist i. d. R. eine Kündigung aus wichtigem Grund (vgl. § 626 BGB, § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG, § 64 Abs. 1 SeemG), die das Arbeitsverhältnis ohne Rücksicht auf Kündigungsfristen, also meist – aber nichts stets (soziale Auslauffrist) – fristlos, beenden soll. Die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.9 Bezieher von Leistungen der Entgeltsicherung nach § 421j (ab 1.4.2012 § 417) SGB III (Abs. 9) – aufgehoben zum 1.1.2015

Rz. 17 Abs. 9 wurde durch Art. 9 Nr. 4 Buchst. c des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (s. o.) mit Wirkung zum 1.1.2015 aufgehoben. Die Vorschrift enthielt eine Sonderregelung für die Bezieher der in § 421j SGB III (ab 1.4.2012 in § 417 der Neufassung des SGB III übernommen) geregelten Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, mit der für Ar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 4.6 Altersentlastungsbetrag

Eine weitere Änderung betrifft eine Regelung für ältere, aber noch aktive Arbeitnehmer. Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der bei Bezug bestimmter Einkünfte gewährt wird, wenn der oder die Betroffene vor dem Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hat.[1] Begünstigte Einkünfte sind u. a. aktive Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonders schutzbedürftige ... / 4.3 Anforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt

In den vergangenen 30 Jahren haben diverse betriebswirtschaftliche und technologische Innovationsprozesse die Arbeitswelt rasant verändert. Auch die Anforderungen an ältere Mitarbeitende werden durch veränderte, schnellere Produktionsprozesse der globalisierten Wirtschaft komplexer. Die Folge: Stress und Überforderung durch Informationsflut, Zeitdruck und Multitasking und da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonders schutzbedürftige ... / 4.2 Alternsgerechte Prävention

In der Vergangenheit wurden ältere Beschäftigte (in Deutschland gelten i. Allg. Personen ab dem 55. Lebensjahr amtlich als "ältere Beschäftigte") vorrangig nur hinsichtlich ihrer Defizite bewertet. In den letzten Jahren wurde aber deutlich, dass sich individuelle Fähigkeiten je nach Person unterschiedlich entwickeln lassen, auch bei älteren Beschäftigten (s. Work-Ability-Ind...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personalabbau und seine Kos... / 2.1 Kosten aus Abfindungen

Die Zahl der personen- oder betriebsbedingten Kündigungen, die vor einem Arbeitsgericht enden, steigt. Jeder Entlassene versucht, einen möglichst hohen Betrag von seinem alten Arbeitgeber zu erhalten. Dabei spielt die meist durch eine Rechtsschutzversicherung gegebene Deckung der Kosten und damit eine Minimierung des Risikos für den Arbeitnehmer eine wichtige Rolle. Gleichze...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 3.3 Menschenrechtsthemen und Personengruppen benennen

In der Grundsatzerklärung sind Unternehmen zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 LkSG verpflichtet, die Menschenrechtsrisiken sowie die hiervon potenziell betroffenen Personengruppen zu benennen, die aus Sicht des Unternehmens besonders relevant sind. Bei der unternehmensspezifischen Risikoanalyse werden alle potenziell nachteiligen Auswirkungen auf Menschenrechte identifiziert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.4 Leistungsdauer

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren vor Anspruchsbeginn und dem Lebensalter, das bei Entstehung des Leistungsanspruchs vollendet ist.[1] Die Grundanspruchsdauer von 6 Monaten wird nach einer Versicherungszeit von 12 Monaten erreicht. Die Höchstdauer für unter 50-jährige Arbeitslose beträgt 12 M...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.1 Beschäftigungslosigkeit

Rz. 395 Der Begriff der Beschäftigungslosigkeit ist nicht gleichzusetzen mit demjenigen der Arbeitslosigkeit. Die Beschäftigungslosigkeit ist nur eines von mehreren in § 138 SGB III bestimmten Tatbestandsmerkmalen der Arbeitslosigkeit. Durch das Abstellen auf die Beschäftigungslosigkeit statt auf die Arbeitslosigkeit in § 14 Abs. 3 TzBfG soll einem größeren Personenkreis arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.1 Geschichtliche Entwicklung

Rz. 383 § 14 Abs. 3 TzBfG wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen vom 19.4.2007[1] mit Wirkung vom 1.5.2007 neu gefasst. Bis dahin hatte die Vorschrift folgenden Wortlaut: Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 58. Lebensjahr vol...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.3 Eingliederungszuschüsse

Rz. 223 Nach der zum 31.12.1997 außer Kraft getretenen Regelung in § 97 Abs. 1 AFG konnte die Arbeitsverwaltung Arbeitgebern zu den Lohnkosten älterer Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse gewähren, sofern sie zusätzlich eingestellt und beschäftigt wurden. Die Regelung diente der zumindest zeitweisen Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und der Eröffnung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.6 Mehrfachbefristungen

Rz. 411 § 14 Abs. 3 TzBfG enthält kein § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG entsprechendes Vorbeschäftigungsverbot. Ein befristeter Arbeitsvertrag nach § 14 Abs. 3 TzBfG kann daher grundsätzlich auch abgeschlossen werden, wenn der ältere Arbeitnehmer bereits früher bei demselben Arbeitgeber befristet oder unbefristet beschäftigt war, sofern er vor Beginn des nach § 14 Abs. 3 TzBfG befri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.3 Öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahme nach dem SGB II oder III

Rz. 401 Nach § 14 Abs. 3 TzBfG ist die Befristung des Arbeitsvertrags auch zulässig, wenn der ältere Arbeitnehmer vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 4 Monate lang an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem SGB II oder III teilgenommen hat. Durch diese Maßnahmen, die gegenüber jeder anderen arbeitsmarktpolitischen Förderung nachran...mehr