Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.3.1 Allgemeines

Rz. 398 Im Rahmen der Gebäude-AfA ist zu unterscheiden zwischen Wirtschafts-, Mietwohngebäuden und anderen Gebäuden. Von der Gebäude-AfA werden auch erfasst die in § 7 Abs. 5a EStG genannten gleichgestellten Objekte.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.2.1 Alleineigentümer

Rz. 75 Die AfA-Berechtigung setzt kein zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum am Wirtschaftsgut voraus. Von daher ist der zivilrechtliche Eigentümer des Wirtschaftsguts nur dann zur AfA berechtigt, wenn er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und er durch Verwendung des Wirtschaftsguts den Tatbestand der Einkunftserzielung selbs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 70 § 7 EStG enthält, von § 7 Abs. 5 EStG abgesehen, keine Regelung darüber, wer die AfA vorzunehmen hat. Zur Vornahme der AfA ist derjenige berechtigt, der das Wirtschaftsgut zur Erzielung von eigenen Einkünften einsetzt und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des genutzten Wirtschaftsguts getragen hat.[1] Zuzurechnen sind die Einkünfte demjenigen, der den Tatbesta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.3 Minderung bzw. Erhöhung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 178 Bei einer Erhöhung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, z. B. infolge einer Nachzahlung auf den Kaufpreis, werden die zusätzlichen Aufwendungen vom Zeitpunkt der Aufwendungen an als zusätzliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berücksichtigt.[1] Eine Änderung auf den Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung erfolgt nicht. Hinsichtlich der steuerlichen Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 245 Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist nach § 7 Abs. 1 S. 1 EStG jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (AfA in gl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.2.2 Miteigentümer

Rz. 78 Ein Wirtschaftsgut kann mehreren Miteigentümern – diese können Bruchteils- oder Gesamthandseigentümer sein – gehören. AfA steht den Miteigentümern grundsätzlich nach Maßgabe ihrer Miteigentumsanteile zu.[1] Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass die Miteigentümer das Wirtschaftsgut entsprechend ihrer Miteigentumsanteile zur Erzielung von Einkünften nutzen und au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.4 Nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 182 Auch nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gehören zum absetzungsfähigen Kostenvolumen. Abzugrenzen sind die nachträglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von den sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und den Aufwendungen für die Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts. Im letzteren Fall beginnt die AfA für das neue Wirtschaftsgut nach den ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.4.1 Allgemeines

Rz. 408 Nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG sind bei Gebäuden, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist, als AfA bis zur vollen Absetzung jährlich 3 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzuziehen. Für Gebäude, die nicht die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG erf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.4 Aufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut

Rz. 87 Nutzt ein Stpfl. ein abnutzbares Wirtschaftsgut, das weder in seinem zivilrechtlichen noch in seinem wirtschaftlichen Eigentum steht, zur Erzielung von Einkünften und hat er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für dieses fremde Wirtschaftsgut getragen, ist er zur Vornahme der AfA berechtigt, sofern es sich bei den Aufwendungen nicht um Drittaufwand handelt.[1] D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16 Absetzungen für Substanzverringerung (§ 7 Abs. 6 EStG)

16.1 Allgemeines Rz. 495 Nach § 7 Abs. 6 Halbs. 1 EStG ist bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen und anderen Betrieben, die einen Verbrauch der Substanz mit sich bringen, § 7 Abs. 1 EStG entsprechend anzuwenden. Zulässig sind nach § 7 Abs. 6 Halbs. 2 EStG aber auch Absetzungen nach Maßgabe des Substanzverzehrs, sog. Absetzungen für Substanzverringerung (AfS). Rz. 495a Der Stpfl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.5 Überhöhte Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 190 Unter überhöhten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ist der Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu verstehen, der im Verhältnis zu einem auf die gleiche Zeit bezogenen, als normal gedachten Zustand nicht entstanden wäre.[1] Hierunter fallen insbesondere Aufwendungen, die dazu dienen, dass ein Wirtschaftsgut früher als normalerweise möglich geliefert ode...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.10 Erbbaurecht

Rz. 162 Beim Erbbaurecht ist bezüglich der AfA-Berechtigung zu differenzieren zwischen dem Erbbaurecht, dem Gebäude und dem Grundstück. Hinsichtlich des Grundstücks scheidet eine AfA mangels Abnutzbarkeit aus. Rz. 163 Beim Erbbaurecht handelt es sich um ein zeitlich beschränktes dingliches Nutzungsrecht am Grundstück. Hatte der Erbbauberechtigte für das Erbbaurecht Anschaffun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.4 Nutzung über Jahresfrist

Rz. 262 Die Verwendung bzw. Nutzung des Wirtschaftsguts durch den Stpfl. muss sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstrecken. Maßgebend hierfür ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts, die mehr als 12 Monate bzw. 365 Tage betragen muss. Unmaßgeblich für die AfA-Berechtigung ist, dass ein derartiges Wirtschaftsgut tatsächlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3.4 Zusammentreffen mit Zuwendungsnießbrauch

Rz. 126 Hat der Alleineigentümer eines Wirtschaftsguts dieses unter Vorbehalt des Nießbrauchs für sich und für eine andere Person, z. B. für seinen Ehegatten, übertragen, liegt im Hinblick auf die andere Person ein unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch vor. Nutzt der ehemalige Eigentümer als Vorbehaltsnießbraucher das übertragene Wirtschaftsgut allein zur Erzielung von Einkün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.4.2.2 Sonstige Gebäude

Rz. 421 Die AfA-Sätze für sonstige Gebäude betragen 3, 2 bzw. 2,5 %. Sie gelten für alle Gebäude, die keine Wirtschaftsgebäude sind. Erfasst werden von § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG Gebäude des Privatvermögens, Wohnzwecken dienende Gebäude des Betriebsvermögens und Gebäude, die nicht Wohnzwecken dienen, sofern der Bauantrag vor dem 1.4.1985 gestellt worden ist. Nach dem 31.12.2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.4.5 Wirtschaftsgebäude (§ 7 Abs. 4 S. 4 EStG)

Rz. 449 Nach § 7 Abs. 4 S. 4 EStG rechtfertigt die Sonderregelung für die Wirtschaftsgebäude-AfA nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG weder eine AfaA noch eine Teilwertabschreibung bei den anderen nicht begünstigten Gebäuden bzw. Gebäudeteilen. Eine AfaA oder eine Teilwertabschreibung kann somit z. B. nicht allein deshalb verlangt werden, weil ein unter § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 13.2 Voraussetzungen (§ 7 Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 350 Die degressive AfA ist nach § 7 Abs. 2 S. 1 EStG nur bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zulässig, wenn diese nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2023 angeschafft oder hergestellt worden sind. Auf den Verlauf des jeweiligen Wirtschaftsjahrs kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Nach § 9a EStDV ist für das Jahr der Anschaffung maßgeblich das Jahr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.3 Nutzung zum Zweck der Einkunftserzielung

Rz. 256 § 7 EStG erfasst im Bereich des Betriebsvermögens nur Wirtschaftsgüter, die dem Anlagevermögen zuzuordnen sind. Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens unterliegen nicht der AfA. Für sie besteht nur die Möglichkeit, eine konkret eingetretene Wertminderung durch den Ansatz des niedrigeren Teilwerts nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG auszugleichen. Auch bei einer Vermietung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.4.2.1 Wirtschaftsgebäude

Rz. 415 Bei Wirtschaftsgebäuden findet nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG ein AfA-Satz von 3 % Anwendung. Als Wirtschaftsgebäude anzusehen ist ein Gebäude, das zum Betriebsvermögen gehört und nicht Wohnzwecken dient, sofern der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist (Rz. 399ff.). Weitere Voraussetzung ist, dass der Stpfl. nach § 52 Abs. 21b EStG a. F. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.5 Miete/Pacht

Rz. 88 Als Gegenstand der AfA kommen in Betracht das Miet- bzw. Pachtrecht, das gemietete bzw. gepachtete Wirtschaftsgut und das vom Mieter bzw. Pächter angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut. Nicht Gegenstand der AfA ist das Recht, ein Wirtschaftsgut gegen laufende Miet- bzw. Pachtzahlungen nutzen zu können.[1] Anders ist dies bei durch Einmalzahlung erworbenen Nutzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.2 Unentgeltlicher bzw. teilentgeltlicher Erwerb

Rz. 175 Bei unentgeltlichem Erwerb eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gilt § 6 Abs. 3 EStG . Die Buchwerte sind vom Rechtsnachfolger fortzuführen. Entsprechendes gilt auch hinsichtlich der AfA. Bei der unentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen in das Betriebsvermögen eines anderen Stpfl. gilt bei Bestehen eines betr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.2 Gebäude und Gebäudeteile

15.2.1 Gebäude Rz. 373 Für den Gebäudebegriff gelten die Abgrenzungskriterien des Bewertungsrechts.[1] Die bewertungsrechtlichen Feststellungen sind für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung nicht bindend. Es handelt sich insoweit nicht um Grundlagenbescheide. Liegt ein Gebäude vor, gelten hinsichtlich der AfA § 7 Abs. 4 und 5 EStG. Entsprechendes gilt nach § 7 Abs. 5a ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.4 Teilentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Rz. 114 Bei teilentgeltlicher Bestellung des Nießbrauchs muss grundsätzlich – jeweils mit den entsprechenden steuerlichen Konsequenzen – eine Aufteilung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil erfolgen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.2 Zivilrechtlicher Eigentümer

5.2.1 Alleineigentümer Rz. 75 Die AfA-Berechtigung setzt kein zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum am Wirtschaftsgut voraus. Von daher ist der zivilrechtliche Eigentümer des Wirtschaftsguts nur dann zur AfA berechtigt, wenn er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und er durch Verwendung des Wirtschaftsguts den Tatbestand der Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7 Nießbrauch/Wohnungsrecht

5.7.1 Allgemeines Rz. 97 Der Nießbrauch (§§ 1030ff. BGB) und das Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) gehören zu den dinglichen Nutzungsrechten. Nießbrauch ist die Belastung einer Sache in der Weise, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen. Das Wohnungsrecht beinhaltet die Befugnis, ein Gebäude oder einen Teil eines Geb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2 Zuwendungsnießbrauch

5.7.2.1 Allgemeines Rz. 98 Der Eigentümer des Wirtschaftsguts kann dem Berechtigten den Nießbrauch an dem Wirtschaftsgut entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich bestellen (Zuwendungsnießbrauch). Ein entgeltlicher Nießbrauch liegt vor, wenn der Wert des Nießbrauchs und der Wert der Gegenleistung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen sind. Bei Pe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.3 Gebäudearten

15.3.1 Allgemeines Rz. 398 Im Rahmen der Gebäude-AfA ist zu unterscheiden zwischen Wirtschafts-, Mietwohngebäuden und anderen Gebäuden. Von der Gebäude-AfA werden auch erfasst die in § 7 Abs. 5a EStG genannten gleichgestellten Objekte. 15.3.2 Wirtschaftsgebäude Rz. 399 Wirtschaftsgebäude sind nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG Gebäude oder den Gebäuden nach § 7 Abs. 5a EStG gleich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3 Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

8.3.1 Allgemeines Rz. 269 Maßgebend für den Bemessungszeitraum der AfA ist nach § 7 Abs. 1 S. 2 EStG die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Die Grundsätze der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer finden Anwendung auch in den Fällen der Leistungs-AfA nach § 7 Abs. 1 S. 6 EStG und der degressiven AfA nach § 7 Abs. 2 S. 1 EStG. Rz. 270 Nutzungsdauer ist der Zeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3 Vorbehaltsnießbrauch

5.7.3.1 Allgemeines Rz. 115 Wird bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Wirtschaftsgut zugunsten des bisherigen Eigentümers bestellt, liegt ein Vorbehaltsnießbrauch vor. Der bisherige Eigentümer überträgt ein mit einem Nießbrauchsrecht belastetes Wirtschaftsgut.[1] Da die Übertragung des Wirtschaftsguts keine Gegenleist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.6 Leasing/Mietkauf

Rz. 95 Da der Leasingnehmer grundsätzlich weder rechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer des von ihm geleasten Wirtschaftsguts ist, steht die AfA dem Leasinggeber zu. Nur wenn der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zuzurechnen ist, er also als wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstands anzusehen ist, kann er die AfA geltend machen. Der Leasinggegenstand ist z. B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 13.4 Aufzeichnungspflichten (§ 7 Abs. 2 S. 3 EStG)

Rz. 358 Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG ist nur zulässig, sofern der Stpfl. nach § 7 Abs. 2 S. 3 i. V. m. § 7a Abs. 8 EStG bestimmten Aufzeichnungspflichten nachgekommen ist. Insoweit werden dieselben Anforderungen gestellt wie bei erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen. Die entsprechenden Wirtschaftsgüter sind in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.4 Vermächtnisnießbrauch

Rz. 127 Ein Vermächtnisnießbrauch liegt vor, wenn durch einen Erben aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers ein Nießbrauch an einem Wirtschaftsgut des Nachlasses zugunsten einer dritten Person bestellt wird. Der Nachlass geht insgesamt auf den Erben als Gesamtrechtsnachfolger über. Der Dritte hat gegen den Erben lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.4.1 Allgemeines

Rz. 291 Abzusetzen als AfA sind die gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Gleichmäßige Verteilung auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung bedeutet eine genaue zeitgerechte Verteilung auf die Jahre der Nutzung bzw. Verwendung. Eine ständige Nutzung während dieser Zeit ist nicht erforderlich. Auch der tatsächliche Wertverze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.5.1 Allgemeines

Rz. 450 Bei Gebäuden kommt auch die degressive AfA nach § 7 Abs. 5 EStG in Betracht, wobei sich § 7 Abs. 5 EStG nach § 7 Abs. 5 S. 1 EStG auf alle Gebäude bezieht, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Staat belegen sind, auf den das EWR-Abkommen angewendet wird. Des Weiteren müssen die Gebäude vom Stpfl. entweder selbst hergestellt oder noch bis zum Ende des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.2.2 Gebäudeteile

Rz. 385 Selbstständige Gebäudeteile sind Gebäudeteile, die in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen. Bei ihnen handelt es sich, da sie besonderen Zwecken dienen, um selbstständige Wirtschaftsgüter, die gesondert vom Gebäude abzuschreiben sind.[1] Selbstständige Gebäudeteile können als selbstständige bewegliche Gebä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.2 Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Rz. 100 Der Eigentümer des mit dem Nießbrauchsrecht belasteten Wirtschaftsguts ist berechtigt, in Bezug auf dieses Wirtschaftsgut AfA vorzunehmen, sofern er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat. Er erzielt durch die entgeltliche Bestellung des Nießbrauchsrechts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sofern das Entgelt für die Nießbrau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.3 Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Rz. 108 Die Berechtigung zur AfA setzt u. a. voraus, dass das Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften genutzt wird. Bei unentgeltlicher Einräumung eines Nießbrauchsrechts durch den Eigentümer erzielt dieser während der Laufzeit des Nießbrauchsrechts keine Einkünfte mit der Folge, dass er mangels Einkunftserzielung keine AfA geltend machen kann.[1] Dies gilt nicht nur für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.1 Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 164b Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilden bei angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgütern die Bemessungsgrundlage für die AfA. Der Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ist in § 255 HGB geregelt. Dieser handelsrechtliche Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gilt auch für Zwecke des Steuerrechts[1], und zwar sowohl für den Berei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.7 Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung

Rz. 201 Hat der Stpfl. im Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts einen Abzug nach § 6b Abs. 1, 3 oder 10 EStG, nach § 6c EStG oder nach R 6.6 EStR 2012 vorgenommen, ist die AfA von den um den Abzugsbetrag geminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu bemessen. Hat der Stpfl. den Abzug zulässigerweise in einem auf das Jahr der Anschaffung oder Hers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.9 Voraussichtliche Erlöse oder Entschädigungen

Rz. 206 Verbleibt erfahrungsgemäß das angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut nicht für die gesamte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Betrieb des Stpfl., sondern wird es voraussichtlich schon vor seiner völligen Abnutzung veräußert werden oder steht eine Enteignung bevor, mindern etwa zu erwartende Veräußerungserlöse oder Entschädigungen die Bemessungsgrundlage für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.5 Sonstige Nießbrauchsarten

Rz. 130 Bei einem Sicherungsnießbrauch, der lediglich zu Sicherungszwecken eingeräumt wird, bleibt der Besteller hinsichtlich des Nießbrauchsgegenstands persönlich absetzungsberechtigt. Voraussetzung ist, dass das Nießbrauchsrecht nicht ausgeübt wird.[1] Absetzungsberechtigt ist der Quotennießbraucher nur hinsichtlich seines quotalen Nießbrauchsrechts in Höhe seiner Anschaff...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.3 Höhe der Absetzungen

Rz. 337 Bei der AfaA handelt es sich um einen einmaligen Wertabschlag. Die Höhe bestimmt sich danach, in welchem Umfang eine Minderung der Nutzbarkeit des Wirtschaftsguts durch die außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung verglichen mit der normalen Nutzbarkeit dieses Wirtschaftsguts eingetreten ist. Beträgt z. B. die Minderung 1/8, ist der nach Abzug der p...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.1 Allgemeines

Rz. 269 Maßgebend für den Bemessungszeitraum der AfA ist nach § 7 Abs. 1 S. 2 EStG die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Die Grundsätze der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer finden Anwendung auch in den Fällen der Leistungs-AfA nach § 7 Abs. 1 S. 6 EStG und der degressiven AfA nach § 7 Abs. 2 S. 1 EStG. Rz. 270 Nutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem das ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.6 Zuschüsse

Rz. 192 Ein Zuschuss ist ein Vermögensvorteil, den ein Zuschussgeber zur Förderung eines – zumindest auch – in seinem Interesse liegenden Zwecks dem Zuschussempfänger zuwendet. Fehlt ein Eigeninteresse des Leistenden, liegt kein Zuschuss vor. I. d. R. wird ein Zuschuss auch nicht vorliegen, wenn ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer Leistung des Zuschusse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.1 Allgemeines

Rz. 324a AfaA sind nach § 7 Abs. 1 S. 7 EStG zulässig. Soweit der Grund für die AfaA in späteren Wirtschaftsjahren wegfällt, ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG eine entsprechende Zuschreibung vorzunehmen. Rz. 325 § 7 Abs. 1 S. 7 EStG gilt grundsätzlich für alle abnutzbaren Wirtschaftsgüter. Es ist gleichgültig, ob es sich um materielle bewegliche ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.6 Vorbehaltswohnrecht

Rz. 131 Ist das Grundstück gegen Einräumung eines vorbehaltenen dinglichen Wohnrechts übertragen worden, sind die für den Vorbehaltsnießbrauch geltenden Grundsätze entsprechend anzuwenden. Der Eigentümer darf AfA auf das entgeltlich erworbene Gebäude allerdings nur in Anspruch nehmen, soweit sie auf den unbelasteten Teil entfällt.[1] Dabei stellt die Einräumung des Wohnrecht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 4 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 68 § 7 EStG gilt uneingeschränkt für natürliche Personen. Bei unbeschränkt Stpfl. betrifft die Regelung die Ermittlung sowohl der inländischen als auch der im Inland zu berücksichtigenden ausl. Einkünfte, wobei zu beachten ist, dass nach § 7 Abs. 5 EStG die degressive AfA nur für Gebäude gilt, die im EU- bzw. EWR-Raum belegen sind. Bei beschränkt Stpfl. ist § 7 EStG über...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.1 Allgemeines

Rz. 97 Der Nießbrauch (§§ 1030ff. BGB) und das Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) gehören zu den dinglichen Nutzungsrechten. Nießbrauch ist die Belastung einer Sache in der Weise, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen. Das Wohnungsrecht beinhaltet die Befugnis, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Aussc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.1 Allgemeines

Rz. 495 Nach § 7 Abs. 6 Halbs. 1 EStG ist bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen und anderen Betrieben, die einen Verbrauch der Substanz mit sich bringen, § 7 Abs. 1 EStG entsprechend anzuwenden. Zulässig sind nach § 7 Abs. 6 Halbs. 2 EStG aber auch Absetzungen nach Maßgabe des Substanzverzehrs, sog. Absetzungen für Substanzverringerung (AfS). Rz. 495a Der Stpfl. hat in den Fäl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.2.1 Gebäude

Rz. 373 Für den Gebäudebegriff gelten die Abgrenzungskriterien des Bewertungsrechts.[1] Die bewertungsrechtlichen Feststellungen sind für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung nicht bindend. Es handelt sich insoweit nicht um Grundlagenbescheide. Liegt ein Gebäude vor, gelten hinsichtlich der AfA § 7 Abs. 4 und 5 EStG. Entsprechendes gilt nach § 7 Abs. 5a EStG auch, wenn ...mehr