Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Korrespondenz zwischen HR u... / 8 Schreiben zu Beförderungen

Beförderungen zählen zu den erfreulichen Ereignissen. In der Regel sind damit ein erweitertes Aufgabengebiet, zusätzliche Entscheidungsbefugnisse, bessere Bezahlung und höhere Verantwortung verbunden. Beförderungen werden den betroffenen Mitarbeitern in der Regel zunächst von den Führungskräften mündlich mitgeteilt. Darüber hinaus erhalten sie eine schriftliche Bestätigung v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.3.3 Börsen- oder Marktpreis

Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Börsen- oder Marktpreis oder den ihnen handelsrechtlich "beizulegenden Wert" oder den steuerrechtlichen Teilwert[1], ist handelsrechtlich der niedrigere Wert anzusetzen und es kann steuerrechtlich der Teilwert angesetzt werden.[2] Ggf. ist eine Wertaufholung vorzunehmen. Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestand und Rechtsfolgen

Rn. 255 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Tatbestandlich setzt § 50d Abs 13 EStG voraus, dass Aktien einer Gesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland mit Dividendenberechtigung erworben, aber ohne Dividendenberechtigung geliefert werden. Betroffen sind damit KapGes mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, deren Anteile als Aktien verbrieft sind, dh AG, KGaA oder Europäi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.1 Zivilrechtlich eigenständige Geschäftsanteile

Tz. 83 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Frage der Bestimmung der übertragenen stlichen "Anteilskategorie" im Fall der Veräußerung nur des Teils einer Beteiligung, wenn beim Veräußerer Anteile mit und/oder ggf ohne St-Verhaftung nach unterschiedlichen St-Normen vorliegen, ist entsch für die Entstehung, Ermittlung und Besteuerung der dadurch aufgedeckten stillen Reserven (s Bsp ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich

Rn. 246 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Unter Cum/Ex-Geschäften werden Aktientransaktionen verstanden, bei denen die schuldrechtliche Übertragung von Aktien mit Dividendenanspruch ("cum") vor dem Dividendenstichtag und die dingliche Lieferung nach dem Dividendenstichtag ohne Dividendenanspruch ("ex") erfolgt. In der Vergangenheit konnte bei entsprechender Gestaltung die Bescheini...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.3 Bewertung von börsennotierten Wertpapieren

Tz. 187 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Einbringungsgeborene Anteile (Wertpapiere), die am Bewertungsstichtag (s Tz 183, 200–201) an einer inl Börse zum Handel im regulierten Markt (bisher: amtlichen Handel) zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten am Stichtag notierten Kurs angesetzt (s § 11 Abs 1 BewG). Entspr gilt für Wertpapiere, die in den Freiverkehr einbezogen sind. Der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung der Regelung

Rn. 245 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zielsetzung der Regelung ist die Sicherstellung des inländischen Besteuerungsrechts bei sonstigen Bezügen, die an Stelle von Dividenden an einen im Ausland ansässigen Erwerber von Aktien einer Gesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland gezahlt werden (BT-Drs 19/14909, 46). Eingefügt wurde die Vorschrift durch das JStG 2019 (Gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung, zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Durch das StÄndG 2003 vom 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645 ist Abs 1 S 2 des § 50d EStG rückwirkend ab VZ 2002 (§ 52 Abs 59a S 4 EStG) inhaltlich ergänzt worden, um zu gewährleisten, dass der Erstattungsanspruch auch die aufgrund eines Nachforderungs- oder Haftungsbescheides entrichtete Steuer beinhaltet. Darüber hinaus wurde in einem neuen Abs 8...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 1. Hintergrund

Rz. 1 [Autor/Stand] Erscheinungsformen. Man muss das Problem der Hinzurechnungsbesteuerung vor dem Hintergrund sehen, dass sich die Wirtschaft seit Jahrzehnten grenzüberschreitend ausdehnt. Dies führt zur Gründung von Kapitalgesellschaften durch Steuerinländer im Ausland. Die Kapitalgesellschaften können einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit im Ausland nachgehen. Es kann...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.2 Abspaltung von Einnahmen aus Kapitalvermögen aus der Kapitalrückzahlung

Tz. 191 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nicht zum gW der Kap-Rückzahlung iSd § 21 Abs 2 S 2 UmwStG gehören die Bezüge nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder Nr 2 EStG (s § 21 Abs 2 S 1 Nr 3, 2. HS UmwStG; s Beschl des BFH v 03.02.2010, BFH/NV 2010, 1128 unter 4.; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 27 UmwStG Rn 201, 202; s Werneburg, in H/M/B, 5. Aufl, Anh § 21aF Rn 113 und 116; s UmwSt-Erl 1998...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abschreibungen in der Vermögensverwaltung

Tz. 106 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Erzielt ein Verein in seiner Vermögensverwaltung Einkünfte (wie Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung), sind die AfA-Beträge für die Wirtschaftsgüter, die im Bereich der Vermögensverwaltung genutzt werden, grundsätzlich im Rahmen des Werbungskostenabzugs absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG, Anhang 10). Handelt es sich bei d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 5. Besonderheiten bei Einkünften mit Kapitalanlagecharakter (§ 13)

Rz. 101 [Autor/Stand] Erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung. Die bislang in § 7 Abs. 6 und 6a AStG a.F. verorteten Vorschriften zur erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung für Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter werden mit dem ATADUmsG v. 25.6.2021 zukünftig in einer eigenständigen Norm (§ 13) zusammengefasst. Die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung greift auch dann, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Formwechsel von Kapitalgesellschaften

Tz. 19 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der Formwechsel der Kap-Ges, an der die einbringungsgeborenen Anteile bestehen, in eine Kap-Ges anderer Rechtsform hat grds keine Auswirkungen auf die St-Verstrickung der Anteile nach § 21 UmwStG. Wird eine GmbH in eine AG oder umgekehrt formgewechselt, hält der AE statt einbringungsgeborener GmbH-Anteile fortan einbringungsgeborene Aktien un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Veräußerung – Begriff

Tz. 51 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 § 21 Abs 1 S 1 UmwStG fingiert einen Gewinn iSd § 16 EStG als Differenz zwischen dem Veräußerungspreis abz der Veräußerungskosten und den AK, wenn einbringungsgeborene Anteile "veräußert" werden. Die Veräußerung löst also die Realisierung der stillen Reserven in den Anteilen (dh stille Reserven bei Sacheinlage zuz oder abz aller Wertveränder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Legaldefinition (§ 21 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 9 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der Begriff der einbringungsgeborenen Anteile an einer Kap-Ges ist in § 21 Abs 1 S 1 UmwStG erläutert. Diese Legaldefinition ist maßgebend für die Anwendung aller Regelungen des § 21 UmwStG und der Regelungen in anderen Vorschriften des UmwStG (zB s §§ 5 Abs 4, 13 Abs 3) oder anderer St-Ges (zB s §§ 8b Abs 4 KStG aF, 3 Nr 40 S 3–4, 6b Abs 10 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schönfeld, Ausgewählte internationale Aspekte der neuen Regelungen über die KapSt, IStR 2007, 850; Brusch, Unternehmensteuerreformgesetz 2008: AbgSt, FR 2007, 999; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Schienke-Ohletz/Selzer, AbgSt und einkommensteuerrechtlicher Spendenabzug, DStR 2008, 136; Wagner, Das Zusammenspiel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.10 Zuordnung/Übergang von Anschaffungskosten bei Kapitalerhöhung

Tz. 49 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bezugsrecht stammt von einbringungsgeborenen Anteilen Bestehen an einer Kap-Ges einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG und erfolgt eine Kap-Erhöhung gegen Bareinlage und angemessenes Aufgeld, werden die auf das Bezugsrecht übergehenden stillen Reserven (s Tz 38) vollständig entgolten. Die stillen Reserven bleiben in den einbringungsgebo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.2.1 Altanteile sind einbringungsgeborene Anteile

Tz. 40 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Hält der AE von Anteilen an einer Kap-Ges einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG, weil dieser die Beteiligung durch eine Sacheinlage vor Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG zum Bw oder Zwischenwert erworben hat (Einbringender), einbringungsgeborene Anteile vom Einbringenden oder seiner Rechtsnachfolger unentgeltlich erworben hat (s T...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3.2 Aktien an anderen Unternehmen

Stellen erworbenen Aktien nur eine kurzfristige Liquiditätsreserve dar, gehören sie bilanziell zum Umlaufvermögen. Entscheidend sind hier allein die Erwerbsabsichten und die Anlagehorizonte des Unternehmens. Eine entsprechende Dokumentation beim Erwerb der Aktien ist daher zu empfehlen. Praxis-Beispiel Aktien im Umlaufvermögen eines Unternehmens Ein Unternehmen erwirbt Aktien ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ergebnis je Aktie nach IAS 33

Rn. 172 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ferner ist für UN, deren Anteile öffentlich gehandelt werden oder den Kap.-Markt in Anspruch nehmen (vgl. IAS 33.2), die Angabe eines unverwässerten ("basic earnings") und verwässerten ("diluted earnings") Ergebnisses je Aktie in der Gesamtergebnisrechnung vorgeschrieben (vgl. IAS 33.66; überdies IDW RS HFA 2 (2018), Rn. 3). Auswirkungen im ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3.4 Andere Finanzanlagen und Wertpapiere

Wertpapiere können nach den Grundsätzen des § 266 HGB dem Anlagevermögen oder dem Umlaufvermögen zugeordnet werden. Eine Zuordnung anhand der Mindestlaufzeiten wie bei Ausleihungen (bis 1 Jahr, 1-4 Jahre, über 4 Jahre) kann hier nicht zum Ansatz kommen; vielmehr ist die Dauerhaftigkeit der Wertpapiere heranzuziehen. Der Erwerb von Wertpapieren erfolgt häufig in der Absicht, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Haftung gegenüber Aktionären

Tz. 84 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Nach § 93 Abs. 2f. AktG haften Vorstandsmitglieder nur der Gesellschaft. Gläubiger können den Ersatzanspruch unter den Voraussetzungen des § 93 Abs. 5 AktG geltend machen. Aktionäre können zwar die Geltendmachung von Ansprüchen der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 147 Abs. 1f. AktG erzwingen oder im Falle einer Pflichtverletzung d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Notierte Preise auf einem aktiven Markt

Rn. 429 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Auf der ersten Stufe der Bewertungshierarchie ist zunächst festzustellen, inwiefern für das zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Objekt ein aktiver Markt vorliegt. Ist ein öffentlich notierter Marktpreis i. d. S. vorhanden, stellt er den bestmöglichen objektiven Hinweis für den beizulegenden Zeitwert dar. Der Marktpreis kann ausweislich ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Sondertatbestände (§ 93 Abs. 3 AktG)

Tz. 56 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 93 Abs. 3 AktG zählt eine Reihe besonderer Tatbestände auf, in denen die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft "namentlich zum Ersatz verpflichtet" sind. Es sind durchweg Verletzungen wichtiger Vorschriften des AktG, die die Kap.-Grundlagen und den Vermögensbestand der AG sichern sollen. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Verstöße...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. "Kleinst"-GmbH

Rn. 24 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Eine GmbH ist als eine Kleinst-KapG zu werten, wenn mindestens zwei der nachfolgenden Merkmale nicht überschritten werden (vgl. § 267 Abs. 1): Bilanzsumme (BS): 450.000 EUR, Umsatzerlöse (UE): 900.000 EUR p. a., Arbeitnehmer (AN): 10 im Jahresdurchschnitt. Zu Einzelheiten vgl. HdR-E, HGB § 267a, Rn. 3 ff. Rn. 25 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Erleichte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sorgfältigkeit der Unternehmensleitung

Tz. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die UN-Leitung überhaupt wahrzunehmen. Dabei haben sie die betriebswirtschaftlichen Erkenntnisse und maßgeblichen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Im Rahmen ihres unternehmerischen Ermessens haben sie die Ziele und die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen und Grenzen zu definier...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen (§ 275 Abs. 2 Nr. 10)

Rn. 80 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie beim Posten Nr. 9 ist Voraussetzung für die Erfassung an dieser Stelle, dass die Erträge aus den in der Bilanz unter "Finanzanlagen" ausgewiesenen "Ausleihungen" und sonstigen "Wertpapiere[n] des AV" (Posten A. III. 2. sowie 4., 5. und 6. nach § 266 Abs. 2) stammen. Nicht hierher gehören deshalb Erträge aus A. III. 1. und 3. sowie aus "We...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 457 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 BaFin (2023), Rundschreiben 05/2023 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/fcjf52sh (Stand: 03.10.2023). BDI/EY (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, Berlin. BDI/EY/DHBW (2011), Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in der Praxis mittelständischer Unternehmen, Berlin. Biener/Berneke (1986), B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Handelsrechtliche Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 276 Satz 1 gewährt kleinen und mittelgroßen KapG sowie diesen qua § 264a gleichgestellten PersG bei der Aufstellung das Wahlrecht, weniger Angaben zur GuV zu machen als in den Gliederungsschemata nach § 275 vorgeschrieben. Bestimmte Posten nach § 275 Abs. 2 (GKV) bzw. 3 (UKV) brauchen danach nicht ausgewiesen zu werden; sie werden vielmehr i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anwendungsbereich

Rn. 153 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 328 Abs. 1 Satz 4 sind bestimmte kap.-marktorientierte UN dazu verpflichtet, ihren Jahresfinanzbericht im Extensible Hypertext Markup Language (XHTML-)Format offenzulegen (vgl. Komarek, WPg 2018, S. 693; Obst, WPg 2019, S. 771ff.). Jahresfinanzberichte umfassen gemäß den §§ 114, 117 WpHG den JA nach nationalem Recht und den Lageberic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Verjährung (§ 93 Abs. 6 AktG)

Tz. 82 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Gemäß § 93 Abs. 6 AktG verjähren Ansprüche aus § 93 AktG bei Gesellschaften, die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung börsennotiert sind, in zehn Jahren, bei anderen Gesellschaften in fünf Jahren. Die Verschärfung der Verjährungsfrist für börsennotierte Gesellschaften beruht auf Art. 6 Nr. 1 des Restrukturierungsgesetzes (vgl. HdR-E, AktG § 93...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Handelsrechtliche Rechnungslegung in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 418 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Umsetzung des BilMoG hielt der beizulegende Zeitwert – in überschaubarem Umfang – neben den AK und HK als Bewertungsmaßstab Einzug in die handelsrechtliche RL. Im Gegensatz zur alten Rechtslage, nach der er lediglich als Vergleichsmaßstab für die Niederstwertbewertung oder als Informationsgröße im Anhang eine Rolle spielte, erhielt e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Angemessenheit und Wirksamkeit

Rn. 156 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Begrifflichkeiten des IKS und Risikomanagementsystems sind seit der Reform durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) bereits im Aktien- und Handelsrecht kodifiziert. Bei Einführung von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG betonte der Gesetzgeber ausdrücklich, dass die Überwachung der Wirksamkeit d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 12 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Größenabhängige Befreiungen in Bezug auf die Gliederung der (Gesamt-)Ergebnisrechnung respektive Anhangangaben sind dem Normengefüge der IFRS fremd; vielmehr spielt auch hier der Tatbestand der Kap.-Marktorientierung eines UN eine Rolle (auf die Erleichterungen betreffend die (Geschäfts-)Segment- (vgl. IFRS 8.2f.) und Zwischenberichterstattun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.4.4 Verfügungsbeschränkungen ("Restrictions") für Aktien und Aktienanwartschaften

Rz. 296 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Im Gegensatz zu Aktienoptionen handelt es sich bei "Restricted Stocks" oder "Restricted Shares" um direkte Übertragungen von Aktien, die gewissen Verfügungsbeschränkungen unterliegen (u. a. Ausschluss von Stimm- und Dividendenbezugsrechten sowie Veräußerungsverbot für einen bestimmten Zeitraum). In vielen Fällen erfolgt die Aktienübertragun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6 Optionsrechte auf den Erwerb von Aktien ("Stock-Options")

5.5.6.1 Allgemeines Rz. 271 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Einräumen von Aktienoptionen ist häufig Bestandteil moderner Vergütungssysteme, wodurch Arbeitnehmer direkt an der Steigerung des Unternehmenswertes ("Shareholder-Value") beteiligt und gleichzeitig an den Arbeitgeber gebunden werden sollen. Rz. 272 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aktienoptionen im Rahmen eines Arbeitsverhäl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.2 Zuflusszeitpunkt und Höhe des geldwerten Vorteils nach innerstaatlichem Recht

Rz. 274 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Einnahmen, die nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt werden (sonstige Bezüge) gelten nach § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG als zugeflossen, wenn ein Arbeitnehmer wirtschaftlich über sie verfügen kann. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die verbilligt überlassenen Aktien in das Eigentum des Arbeitnehmers übergegangen sind (Einbuchung der Aktien in...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.3 Aufteilung des geldwerten Vorteils aus einer Optionsgewährung nach Abkommensrecht

Rz. 279 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der geldwerte Vorteil aus einer Optionsgewährung ist den Einkünften aus unselbständiger Arbeit nach Art. 15 OECD-MA zuzuordnen. Diejenigen Einkünfte, die der Arbeitnehmer in seiner Eigenschaft als Anteilseigner nach Ausübung des Optionsrechts aus dem Halten der erworbenen Aktien (z. B. Dividenden) oder ihrer späteren Veräußerung erzielt, si...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.4.3 Aktienoptionsplan mit vorgeschaltetem Wandeldarlehen oder Wandelanleihe (Wandelschuldverschreibung)

Rz. 293 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei einem Wandeldarlehen gewährt der Darlehensgeber (hier: Arbeitnehmer) dem Darlehensnehmer (hier: Arbeitgeber) ein Darlehen, das mit einem Wandlungs- bzw. Umtauschrecht auf Aktien des Darlehensnehmers ausgestattet ist. Rz. 294 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine Wandelanleihe (Wandelschuldverschreibung) ist ein von einer Aktiengesellschaft (hi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.4.1 Virtuelle Aktienoptionen ("Stock-Appreciation-Rights", "Phantom-Stock-Awards")

Rz. 289 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei der virtuellen Variante der "Stock-Options" wird auf die tatsächliche Ausgabe von Aktien verzichtet und es werden die finanziellen Auswirkungen entsprechend nachgebildet. Damit werden Neuemissionen sowie die damit verbundene Verwässerung des Aktienkurses und des Stimmrechts vermieden. Im Unterschied zu realen Aktienoptionsplänen besteht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.4.2 Dividendenäquivalente

Rz. 290 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei virtuellen Aktienvergütungen ("Phantom-Shares") kommt es mitunter zur Auszahlung von sog. Dividendenäquivalenten, bei denen entsprechend der Auszahlung von Dividenden an "reale" Aktionäre, auch den Inhabern virtueller Aktien eine entsprechende Zahlung gewährt wird. Rz. 291 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Maßgebend ist dabei i. d R. allein die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.4 Weitere Aktienvergütungsmodelle

5.5.6.4.1 Virtuelle Aktienoptionen ("Stock-Appreciation-Rights", "Phantom-Stock-Awards") Rz. 289 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei der virtuellen Variante der "Stock-Options" wird auf die tatsächliche Ausgabe von Aktien verzichtet und es werden die finanziellen Auswirkungen entsprechend nachgebildet. Damit werden Neuemissionen sowie die damit verbundene Verwässerung des Aktienku...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.1 Allgemeines

Rz. 271 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Einräumen von Aktienoptionen ist häufig Bestandteil moderner Vergütungssysteme, wodurch Arbeitnehmer direkt an der Steigerung des Unternehmenswertes ("Shareholder-Value") beteiligt und gleichzeitig an den Arbeitgeber gebunden werden sollen. Rz. 272 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aktienoptionen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses liegen vor,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.5 Anwendung im Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 301 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Lohnsteuer entsteht nach § 38 Abs. 2 Satz 2 EStG in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. Der nach § 38 EStG abzugspflichtige Arbeitgeber hat grundsätzlich auch den geldwerten Vorteil aus der Optionsausübung nach den im Zuflusszeitpunkt gegebenen Verhältnissen der Lohnsteuer zu unterwerfen. Die Verpflichtung z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Juristische Person

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine juristische Person (Gegensatz zu einer natürlichen Person) nimmt als eigenständige Rechtsperson selbständig am Rechtsleben teil. Welche Zusammenschlüsse von Personen, Organisationen oder Einrichtungen selbständig am Rechtsleben teilnehmen, wird durch die jeweilige Rechtsordnung bestimmt und muss nicht für alle Rechtsgebiete einheitlich s...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.3 Gewinnverwendungspolitik

Rz. 55 Bei der Gewinnverwendungspolitik steht die Art der Verwendung eines gegebenen – selbstverständlich durch andere Instrumente der Bilanzpolitik – entstandenen Gewinns im Vordergrund. Hier geht es konkret um die Frage, ob ein Gewinn ausgeschüttet, thesauriert oder zum Rückkauf eigener Aktien genutzt werden soll. Im Schrifttum dominieren zumeist nur die beiden erstgenannten A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.1 Ziele im Rahmen der generellen Unternehmenspolitik

Rz. 3 Bilanzpolitik ist Bestandteil der Unternehmenspolitik. Sie stellt ein Instrument zur Realisierung der unternehmerischen Zielsetzungen dar. Deshalb verfügt bilanzpolitisches Agieren über keinen Selbstzweck, sondern Bilanzpolitik ist vielmehr ein Mittel, um übergeordnete Ziele zu erreichen.[1] In den meisten Fällen ist die Bilanzpolitik ein Instrument betrieblicher Teilp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.3 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 33 Als klein klassifizierte Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften haben folgende Erleichterungen im Rahmen der von der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU geforderten Maximalharmonisierung der Anhangangaben nach dem HGB (insbesondere § 288 Abs. 1 HGB und § 326 HGB): Entfall der Prüfungspflicht; keine Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.2.4 Organe der Kapitalgesellschaft

Rz. 9 Aus dem Prinzip der Trennung der Sphäre der Kapitalgesellschaft von der der Gesellschafter folgt, dass die Kapitalgesellschaft selbst handlungsfähig ist und zu diesem Zweck über eigene Organe verfügt. Lediglich für die Gesellschafterversammlung als Organ der Kapitalgesellschaft besteht eine Verbindung zu den Gesellschaftern, da die Gesellschafterversammlung Organ der K...mehr