Fachbeiträge & Kommentare zu Aktiengesellschaft

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Finanzierungsarten / 11 Genussscheine

Als Genussscheine werden Wertpapiere bezeichnet, die sog. Genussrechte verbriefen. Genussrechte sind Gläubigerrechte, die i. d. R. eine Gewinnbeteiligung, teilweise auch eine Beteiligung am Liquidationserlös beinhalten. Ferner kann eine Verlustbeteiligung vereinbart werden. Genussscheine können wie Aktien an der Börse gehandelt werden. Bei Genussscheinen handelt es sich also...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Finanzierungsarten / 24 Venture Capital

Junge Unternehmen haben häufig das Problem, dass Fremdkapitalgeber auf Grund der kurzen Unternehmenshistorie, der geringen Bonität und dem damit verbundenen hohen Ausfallrisiko sowie dem Mangel an beleihbaren Sicherheiten nicht zu einer Vergabe von Krediten bereit sind. Ebenso steht die Börse nur emissionsfähigen Unternehmen und dabei insbesondere Aktiengesellschaften zur Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.3.1 Bezugsrecht

Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital, ist anerkannt, dass die Gesellschafter quotal entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung das Recht haben, das erhöhte Kapital zu übernehmen (Bezugsrecht). Das Bezugsrecht folgt aus dem Kapitalerhöhungsbeschluss i. V. m. dem Gleichbehandlungsgrundsatz.[1] Dieses Recht kann durch die Satzung bereits von vornherein eingeschränkt sein, wa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kapitalgesellschaften: Aktu... / 11 Stolperfallen bei der Durchführung von Gewinnabführungsverträgen

Verpflichtet sich eine Europäische Gesellschaft, Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag i. S. des § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen abzuführen, so ist das Einkommen der Organgesellschaft unter bestimmten Vorau...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.2 Entnahmen und Vorabausschüttungen

Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft ist es bei der GmbH durchaus möglich, im Voraus Abschlagszahlungen auf den Gewinn zu erhalten. Diese Gewinnvorschüsse setzen aber voraus, dass im Augenblick der Ausschüttung auch damit gerechnet werden kann, dass die Gesellschaft bis zum Ende des Geschäftsjahres einen entsprechenden Gewinn erwirtschaftet. In jedem Fall ist zusätzlich das R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kaufmann / 5 Kaufmann kraft Rechtsform (Formkaufmann)

Nach § 6 Abs. 1 HGB sind Handelsgesellschaften kraft bloßer Rechtsform Kaufleute. Nach § 6 Abs. 2 ist der Verein, der kraft Gesetzes ein Handelsgewerbe betreibt, ebenfalls Formkaufmann. Insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften wird durch gesetzliche Vorschriften die Kaufmannseigenschaft zugeschrieben,unabhängig davon, ob sie tatsächlich ein Handelsgewerbe betr...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 5 Gesetzliche Vertreter der Kapitalgesellschaften

Vertretungsberechtigt, d. h. gesetzliche Vertreter der Gesellschaft ist der Vorstand für die Aktiengesellschaft[1] und der/die Geschäftsführer für die GmbH.[2] Achtung Verdeckte Gewinnausschüttung Erhält der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mehr als ihm nach den vertraglichen Vereinbarungen zusteht, handelt es sich steuerlich um eine verdeckte Gewinnausschüttung, die zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalkonto: Besonderheite... / 2.2.1 Gezeichnetes Kapital wird nur durch Kapitalerhöhung oder -minderung verändert

Beim gezeichneten Kapital handelt es sich um das Stammkapital der GmbH bzw. um das Grundkapital der Aktiengesellschaft.[1] Dieses Kapital bleibt unverändert in der Bilanz bestehen und wird nur durch Kapitalerhöhungen bzw. -minderungen verändert.mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 1 Kapitalgesellschaft – welche Gesellschaftsformen dazu zählen

Die Kapitalgesellschaft hat eine eigene Rechtsfähigkeit. Sie ist Träger von Rechten und Pflichten. Sie kann somit Vermögen erwerben oder Darlehen aufnehmen und in eigenem Namen handeln. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die: Aktiengesellschaft (AG),[1] Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) [2] und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). [3]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Aktiengesellschaft

Rn. 66a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aktien sind grds Anteile am Grundkapital einer dem deutschen AktG unterliegenden AG. Nach dem deutschen AktG gibt es Inhaberaktien (§ 23 Abs 3 Nr 5 AktG), Namensaktien (§ 67 AktG) und vinkulierte Namensaktien (Übertragung nur mit Zustimmung der AG gemäß § 68 Abs 2 AktG). Zu den Aktien zählen auch Vorzugsaktien ohne Stimmrechte (§§ 11, 12 Abs 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Rn. 69 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Beteiligung an einer Europäischen AG (SE) unterliegt nicht dem deutschen AktG. Unklar ist daher, ob die Beteiligung an einer SE eine "Aktie" gemäß § 17 Abs 1 S 3 EStG darstellt. Im Unterschied zu § 17 Abs 7 EStG, der die Anteile an der Europäischen Genossenschaft ausdrücklich nennt, ist die SE nicht erwähnt. In der Literatur wird die Ans...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 1.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Voraussetzung für den Anspruch gegen den Arbeitgeber, dass dieser ein Zeugnis erstellt, ist zunächst, dass ein entsprechendes Arbeits-, Anstellungs- oder Berufsausbildungsverhältnis besteht oder bestanden hat. Auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses kommt es dabei nicht an; auch nach einer nur wenige Tage dauernden Beschäftigung hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf ein Arbei...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.1.1 Segmentberichterstattung nach IFRS 8

Rz. 41 IFRS 8 verfolgt eine weitgehend konsequente Ausrichtung am management approach. [1] Als operating segment [2] wird – ausgehend von der internen Organisationsstruktur – ein Unternehmens- bzw. Konzernbestandteil verstanden, der Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Umsatzerlöse erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen anfallen können (einschließlich Umsatzerlöse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 1.3.4 Vermieter ist eine GmbH

Gleiches gilt für juristische Personen (z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH). Diese haben kein Kündigungsrecht wegen Eigenbedarfs, da die Räumlichkeiten von einer juristischen Person nicht als "Wohnung" benutzt werden können. Es genügt nicht, wenn ein Gesellschafter, gesetzlicher Vertreter oder ein Angestellter der juristischen Person die Räume nutzen will. Der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.9 Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 1a)

Rz. 54 Mit Wirkung zum 1.1.2004 können MVZ gleichberechtigt mit Vertragsärzten (Vertragspsychotherapeuten) als zugelassene Leistungserbringer an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (vgl. Abs. 1 Satz 1). In Abs. 1 Satz 2 ist vorgegeben, dass die in einem zugelassenen MVZ als Angestellte oder Vertragsärzte tätigen Ärzte/Psychotherapeuten nach Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 der V...mehr

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Fairness Opinions - Schutz von Gesellschaftsorganen vor Haftungsrisiken

Zusammenfassung Die DVFA e.V. (Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management) hat im März dieses Jahres die Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions neu gefasst. Dies gibt Anlass, die Frage zu untersuchen, ob solche Fairness Opinions geeignet sind, die Haftungsrisiken von Gesellschaftsorganen bei Unternehmenstransaktionen zu reduzieren. Definition "Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft / 1.1 Aktiengesellschaft

Zur Gründung einer AG wird grundsätzlich nur noch eine Person benötigt. Diese stellt die Satzung des Unternehmens durch notarielle Beurkundung fest. Die Satzung einer AG muss folgende Grundangaben zwingend enthalten (§ 23 Abs. 3 AktG): Firma (Name der Gesellschaft); deren Sitz; Gegenstand des Unternehmens; Höhe des Grundkapitals (mindestens 50.000 EUR); die Zerlegung des Grundkap...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft / 1.2 Europäische Aktiengesellschaft

Wie die deutsche AG ist auch die Societas Europaea (SE) eine juristische Person. Für deren Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Das Grundkapital beträgt mindestens 120.000 EUR und ist ebenfalls in Aktien aufgeteilt, welche an der Börse gehandelt werden können. Jedoch kann eine SE nur von bereits bestehenden Kapitalgesellschaften gegründet werden, welche zud...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft / 6.2 Mischgesellschaften

In der Praxis sind häufig Mischformen in der Form anzutreffen, dass der Komplementär einer KG keine natürliche Person, sondern eine GmbH oder Aktiengesellschaft ist (GmbH & Co. KG oder AG & Co. KG) oder an eine Kapitalgesellschaft eine stille Gesellschaft angehängt ist (GmbH + atypisch Still). Diese Mischgesellschaften kommen zwar wirtschaftlich einer Kapitalgesellschaft nah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft / 1.6 Kommanditgesellschaft auf Aktien

Die KGaA ist eine Kapitalgesellschaft, bei der mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet. Die übrigen Gesellschafter sind an dem in Aktien aufgeteilten Grundkapital ohne persönliche Haftung beteiligt. Für die KGaA gelten grundsätzlich die Vorschriften über die Aktiengesellschaft. Folgende wichtige Ausnahmen sind zu bea...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft / 1 Rechtsformen

Zu den Kapitalgesellschaften gehören insbesondere folgende Rechtsformen: Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sowie Europäische Aktiengesellschaften (SE). Alle Kapitalgesellschaften sind juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit. Sie sind daher in ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 3 Ausgewählte Beispiele behindertengerechter Gestaltung in Omnibussen des Personenfern- und -nahverkehrs einschließlich Infrastruktur

Ursachen: starke körperliche Einschränkungen und Bindung an den Rollstuhl, körperliche Einschränkungen und Bindung an Gehhilfen oder einen Rollator, eingeschränkte Gehgeschwindigkeit bei Fahrbahnüberquerung, Probleme beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen mit Kinderwagen und/oder Fahrrad, Probleme seh- und hörbeeinträchtigter Reisender beim Ein- und Aussteigen sowie während der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / IX. Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen v. 28.5.2007 (BGBl. I 2007, 914)

1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 12.1.2007 (BT-Drucks. 16/4026) Rz. 59 [Autor/Stand] Artikel 3 (Änderung des Außensteuergesetzes) 1. Nach § 7 Abs. 7 wird folgender Absatz 8 angefügt: "(8) Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt und ist diese an einer Gesellschaft im Sinne des § 16 des REIT-Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ... [einsetz...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Aktiengesellschaften und Marktsegmente (DAX 190)

Rz. 547 In Deutschland gibt es mehr als 13.000 AG (vgl. Bayer/Lieder/Hoffmann, GmbHR 2022, 777, 779), von denen ein (kleiner) Teil in den verschiedenen Handelssegmenten an der Börse notiert ist. Für Vorstandsmitglieder börsennotierter Unternehmen gelten eine Reihe von Besonderheiten (vgl. zum Corporate Governance Kodex Rdn 555 u. www.dcgk.de, sowie zur Vorstandsvergütung Rdn...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 10. Rechtsweg – ruhendes Arbeitsverhältnis/Schiedsvereinbarungen

Rz. 720 Grds. sind für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Vorstandsmitglied und der AG die ordentlichen Gerichte, LG – Kammer für Handelssachen, gem. § 95 Abs. 1 Nr. 4a GVG, zuständig. Hingegen ist der Rechtsweg zu den ArbG eröffnet, wenn die Rechtstreitigkeit ein von der Organstellung klar zu trennendes weiteres Arbeitsverhältnis betrifft. Wird ein Arbeitnehmer zum Vorstand ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzesbeschluss des Bundestages v. 23.3.2007 (BR-Drucks. 191/07)

Rz. 61 [Autor/Stand] Der Bundestag hat in seiner 89. Sitzung am 23.3.2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksache 16/4779 – von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen – Drucksachen 16/4026, 16/4036 – in beigefügter Fassung angenomme...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Sonderqualifikation(en) "einzelner" Aufsichtsratsmitglieder

Rz. 560 Zur Mindestqualifikation, die für alle Aufsichtsratsmitglieder gilt, tritt eine jeweilige differenzierende Sonderqualifikation für einzelne Aufsichtsratsmitglieder hinzu (vgl. zur Sonderqualifikation als Financial Expert § 100 Abs. 5 AktG – "2 Finanzexperten"). Bei Aktiengesellschaften, die von öffentlichem Interesse nach § 316a S. 2 HGB sind, also insbesondere börse...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Vorstand als Arbeitnehmer – Arbeitnehmerschutz?

Rz. 594 Nach der Rechtsprechung des BGH sind Organmitglieder keine Arbeitnehmer i.S.d. arbeitsrechtlichen Bestimmungen, da sie selbst Arbeitgeberfunktionen ausüben (vgl. BGH v. 26.3.2019 – II ZR 244/17, juris Rn 27; BGH v. 10.5.2010 – II ZR 70/09, juris Rn 7). Ob bzw. inwieweit die Rechtsprechung des EuGH zum GmbH-GF als Organ der GmbH auf das Vorstandsmitglied einer AG auss...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Generalbereinigung, Problem der Drei-Jahres Frist des § 93 Abs. 4 S. 3 AktG und Abfindungscap

Rz. 697 Vielfach wird ein Aufhebungsvertrag zur Generalbereinigung geschlossen (s.u. Rdn 718). Auch nachfolgende Beraterverträge spielen in der Praxis eine Rolle (vgl. zur Abschluss-Zuständigkeit oben Rdn 582 ff.; ferner van Kann/Keiluweit, AG 2010, 805). Da im Rahmen einer Generalbereinigung regelmäßig Vergütungsfragen des Vorstands zu behandeln sind, kann gem. § 107 Abs. 3...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Beispiele für Abberufungsgründe

Rz. 679 Bei den in § 84 Abs. 4 S. 2 AktG genannten Fällen für einen wichtigen Grund handelt es sich lediglich um nicht abschließend aufgezählte Beispielsfälle des Gesetzgebers ("namentlich"). Ein wichtiger Grund, aus dem der Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied gem. § 84 Abs. 3 S. 1 AktG abberufen kann, liegt nach ganz herrschender Meinung immer dann vor, wenn die Fortsetzung ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Zuständigkeit für den Vorstandsvertrag (Anstellung, Drittanstellung, Beratervertrag, Interimmanagement, Vergütung)

Rz. 566 Zuständig für den Abschluss und den Inhalt des Dienstvertrages mit dem Vorstandsmitglied ist gem. § 112 AktG der Aufsichtsrat der AG (s. zu den Konsequenzen bei einem unwirksam gewählten AR, unten Rdn 578). Der Aufsichtsrat ist auch zuständig für den Abschluss eines Dienstvertrages mit dem 1. Vorstand bei der Vor-AG. Dies gilt auch dann, wenn die Eintragung der AG sp...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Publikums-AG

Rz. 548 Der Begriff der AG stand ursprünglich für große multinational tätige Unternehmen. Die börsennotierte AG mit gestreutem Aktionärskreis (große Publikumsgesellschaft) war das Leitbild der Aktienrechtsreform von 1965.mehr

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§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / C. Adressaten der Berichtspflichten

Rz. 3 Nach § 289b Abs. 1 HGB sind Kapitalgesellschaften zur Abgabe der sogenannten nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet, wenn es sich bei ihnen um große Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB handelt (Bilanzsumme von über 20 Mio. EUR, Umsatzerlöse von über 40 Mio. EUR), sie kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d HGB sind und sie im Jahresdurchschnitt meh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 21.3.2007 (BT-Drucks. 16/4779)

Rz. 60 [Autor/Stand] Artikel 3 (Änderung des Außensteuergesetzes) 1. unverändertmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Beschluss des Bundesrates v. 30.3.2007 (BR-Drucks. 191/07)

Rz. 62 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 832. Sitzung am 30.3.2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 23.3.2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.1 Allgemeiner Gerichtsstand

Der allgemeine Gerichtsstand des Arbeitnehmers bestimmt sich nach seinem Wohnsitz, § 13 ZPO. Für die Ermittlung des Wohnsitzes sind die § 7 – § 11 BGB anzuwenden. Wohnsitz ist gem. § 7 BGB der Ort als kleinste politische Einheit, in dem die Wohnung liegt. Hat ein Beklagter mehrere Wohnsitze, kommen genauso viele Gerichtsstände in Betracht. Der Kläger hat dann gem. § 35 ZPO e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 12.1.2007 (BT-Drucks. 16/4026)

Rz. 59 [Autor/Stand] Artikel 3 (Änderung des Außensteuergesetzes) 1. Nach § 7 Abs. 7 wird folgender Absatz 8 angefügt: "(8) Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt und ist diese an einer Gesellschaft im Sinne des § 16 des REIT-Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ... [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung des vorliegenden ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Startup-AG/Ausgliederung von Unternehmensteilen

Rz. 551 Einen gewaltigen Aufschwung hat die Rechtsform der AG durch die Gründung zahlreicher sog. Startup-Unternehmen mit nachfolgendem Börsengang erhalten. Vielfach handelte es sich bei diesen Neugründungen um AGs, die rund ums Internet tätig waren und qualifizierte Mitarbeiter mit Stock-Option-Plänen an das Unternehmen banden (zu den Stock Options vgl. im Einzelnen unten §...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Fixgehalt und variable Vergütung – Aktien, Bemessungsgrundlage Performancezeitraum und Maximalvergütung

Rz. 627 Neben der normalen Festvergütung (monatlich feste Bezüge × 12 oder 13 zuzüglich Altersversorgung sowie Nebenleistungen wie Dienstwagen, Versicherungsprämien oder Umzugskosten, die erfolgsunabhängig gezahlt werden), wird Vorstandsmitgliedern regelmäßig als Anreiz für eine gute Unternehmensentwicklung eine variable Zusatzvergütung zugesagt, die unterschiedlich ausgesta...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Mittelstands-AG

Rz. 549 Zunehmend interessanter ist heute die Rechtsform der AG auch für mittelständische Unternehmen, die traditionell an sich die Rechtsform der GmbH oder GmbH & Co. KG bevorzugen. Mit dem Gesetz für die kleine AG und zur Deregulierung des Aktienrechtes v. 2.8.1994 (BGBl I, 1961 ff.) hat der Gesetzgeber i.V.m. dem UmwG und UmwStG sowie dem 2. Finanzmarktförderungsgesetz Ma...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Zusammensetzung des Vorstands – Frauenanteil – Vorstandsvorsitzender – Arbeitsdirektor – Doppelmandate bei der Mutter- u. Tochter-AG

Rz. 600 Der Vorstand der AG kann gem. § 76 Abs. 2 S. 1 AktG aus einer oder mehreren Personen bestehen. In Vorständen von börsennotierten Unternehmen (1. Kriterium) mit mehr als drei Mitgliedern, d.h. bei einem mindestens vierköpfigen Vorstand (2. Kriterium), für die das MitbestG, das MontanmitbestG oder das MitbestErgG (3. Kriterium) gilt, muss gem. des neuen § 76 Abs. 3a S....mehr

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§ 70 Whistleblowing / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Begriff des Whistleblowings stammt aus dem angloamerikanischen Sprachraum und geht damit im Kern auf ein Pfeifsignal zurück, das vor einer drohenden Gefahr warnen soll bzw. eine laufende Handlung schlagartig stoppt. Das Ziel eines Whistleblowing-Systems – auch Hinweisgebersystem genannt – ist die Weitergabe spezifisch erlangten Sonderwissens von Mitarbeitern oder D...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Zusammensetzung des Aufsichtsrats – Frauenanteil – Zielgrößen

Rz. 562 Ziel ist, den (Gesamt-) Aufsichtsrat so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und die gesetzliche Geschlechterquote eingehalten wird (vgl. Ziffer C. Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Grundsatz 11, S. 8, Deutscher Corporate Gove...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Risiken für die Bestellung des Vorstandsmitglieds bei einem unwirksam gewählten Aufsichtsrat

Rz. 578 Gleichwohl kann der Beschluss des Gesamtaufsichtsrats über die Vorstandsbestellung unwirksam sein. Dies ist dann der Fall, wenn ein (oder mehrere) AR-Mitglied(er) unwirksam in den Aufsichtsrat gewählt wurden, und es auf diese Stimme(n) bei der Bestellung des Vorstands ankam (vgl. BGH v. 19.2.2013 – II ZR 56/12). Obwohl sich dies der Risikosphäre des Vorstandsmitglied...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Vergütungsstruktur, Angemessenheit, Nachhaltigkeit, Begrenzung, Offenlegung, Haftung – Hinzuziehung eines Vergütungsexperten

Rz. 617 Gem. § 87 Abs. 1 S. 1 AktG (i.d. Neufassung v. 5.8.2009, BGBl I, 2509 – VorstAG, unverändert geblieben in der Neufassung vom 12.12.2019 zum 1.1.2020, BGBl I, 2637 – ARUG II) hat der Aufsichtsrat (s. oben Rdn 566 ff. zur Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats) in allen, d.h. in börsen- und nichtbörsennotierten, AG bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vors...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Aktiengesellschaft

Literatur: Binnewies, DStR 2003, 2105; Erhart/Lücke, BB 2007, 183 Für den beherrschenden Aktionärs-Vorstand einer AG gelten die Grundsätze für den Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich analog.[1] Entsprechende Grundsätze gelten auch für die SE. Allerdings gelten einige Besonderheiten. Bei der AG werden die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat ges...mehr