Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Geltung gegenüber Unternehmern

Rz. 8 Über die Generalklausel des § 307 BGB findet der Rechtsgedanke des § 309 Nr. 8a BGB auch auf den unternehmerischen Geschäftsverkehr Anwendung und führt – jedenfalls bei dem Ausschluss oder der Beschränkung von Lösungsrechten bei einem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten – zur Unwirksamkeit der Klausel.[15] Der kumulierte Ausschluss von Vertragslösungsrechten un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / I. In Betracht kommende Rechtsvorschriften

Rz. 5 Nach § 308 Nr. 2 BGB sind nur solche Klauseln unwirksam, durch die sich der Verwender "abweichend von Rechtsvorschriften" eine unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Nachfrist vorbehält. Gemeint sind alle Vorschriften, die die Geltendmachung von Rechten durch den Kunden von einer Nachfrist abhängig machen. Betroffen sind also nur Nachfristen, die der Verwe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Unselbstständige und selbstständige Strafversprechen

Rz. 5 Das Klauselverbot des § 309 Nr. 6 BGB gilt sowohl für unselbstständige als auch für selbstständige Strafversprechen. Rz. 6 Die §§ 339 ff. BGB regeln das unselbstständige Strafversprechen. Es dient der Sicherung einer Hauptverbindlichkeit und ist von ihr abhängig (akzessorisch).[11] Als Hauptverbindlichkeit kommen auch vertragliche Nebenpflichten oder gesetzliche Pflicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Allgemeines

Rz. 1 Klauseln über die Laufzeit, aber auch die Laufzeitverlängerung, kommen in Verträgen mit Verbrauchern (B2C), aber auch im geschäftlichen Bereich (B2B) sehr häufig vor. Rz. 2 Die Rechtslage hierzu ist etwas undurchsichtig und oft Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen, zuletzt in der BahnCard-Entscheidung des BGH.[1]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Bestimmtheitsgebot

Rz. 20 Der Lösungsgrund muss so genau angegeben werden, dass der Durchschnittskunde ohne Schwierigkeiten feststellen kann, wann der Verwender vom Vertrag Abstand nehmen darf.[60] Nicht hinreichend bestimmt ist ein Lösungsrecht bei "Betriebsstörungen jeder Art",[61] "Erkrankungen",[62] "zwingenden Gründen"[63] oder "wenn es die Umstände erfordern".[64]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / D. Unternehmer

Rz. 16 Schließt der Verwender die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen formularmäßig im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmern aus, bemisst sich die Wirksamkeit der Klausel nach §§ 307, 310 Abs. 1 S. 1 BGB; dabei ist die Wertung des § 309 Nr. 3 BGB, die auf grundlegenden Gerechtigkeitsvorstellungen beruht, auf § 307 Abs. 1 BGB we...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / F. Kaufmännischer Rechtsverkehr

Rz. 16 Eine entsprechende Anwendung im kaufmännischen Verkehr wird überwiegend abgelehnt.[9] Im B2B bestehen gegen die Weiterverwendung von Schriftformklauseln jedoch ebenfalls Bedenken.[10] Grundsätzlich muss auch im B2B-Verkehr ein einfaches Schreiben ausreichen; es besteht kein Grund, ein Einschreiben zu verlangen.[11] Auch kann nicht verlangt werden, dass besonders eilige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / 3. Garantieversprechen

Rz. 9 Mit dem Garantieversprechen soll ein bestimmtes Verhalten in der Vergangenheit oder der Eintritt eines zukünftigen Erfolgs gewährleistet werden.[17] Der Garant verspricht dem Gläubiger eine Leistung für den Fall, dass ein bestimmter, vom bisherigen (eigenen oder fremden) Verhalten abhängiger Erfolg entweder eintritt oder ausbleibt. Damit kann das Garantieversprechen – ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Inhalt

Rz. 26 Auch diese Vorschrift war zur Umsetzung der Richtlinie erforderlich. Nach ständiger deutscher Rechtsprechung[50] war nämlich für die Inhaltskontrolle nicht nur im Verbands-, sondern auch im Individualprozess maßgeblich, ob der Inhalt der Formularklausel bei einer überindividuell generalisierenden Betrachtung eine unangemessene Benachteiligung des Kunden von vornherein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Allgemeines

Rz. 1 Es handelt sich um Bereichsausnahmen. Vorbild ist § 23 Abs. 1 AGBG, doch sind Änderungen eingetreten. Rz. 2 Die in der Vorschrift genannten Bereiche werden von der EG-Verbraucherrichtlinie nicht tangiert (10. Erwägungsgrund). Im Übrigen sieht die Richtlinie Arbeitnehmer nicht als Verbraucher an, so wie überhaupt das Unionsrecht zwischen Verbraucherschutz und Arbeitnehme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / G. Rechtsfolgen

Rz. 17 Ist die Klausel unwirksam, so gelten gemäß § 306 Abs. 2 BGB die gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann also die angemessene Nachfrist (insb. nach § 281 Abs. 1 S. 1 oder nach § 323 Abs. 1 BGB) setzen. Eine Verkürzung der unangemessenen auf eine angemessene Nachfrist durch das Gericht kommt nicht in Betracht, denn dies würde eine geltungserhaltende Reduktion darstellen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. Geltung gegenüber Unternehmern

Rz. 10 Die Beschränkung von Mängelrechten ist an § 307 BGB zu messen, ohne dass § 309 Nr. 8b aa BGB hierbei Indizwirkung zukommen würde.[25] Im unternehmerischen Verkehr ist ein gänzlicher Ausschluss der Rechte aus §§ 437, 634 BGB unzulässig,[26] ebenso eine Bestimmung, die diese Rechte von einem Verschulden des Unternehmers abhängig macht.[27] Auch die Einräumung von Rechte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / C. Inhaltskontrolle nach § 307 BGB

Rz. 15 Soweit formularmäßige Vertragsstrafeversprechen nicht dem Anwendungsbereich des § 309 Nr. 6 BGB unterfallen, erfolgt die Inhaltskontrolle von Vertragsstrafeklauseln nach § 307 BGB. Dabei stellt die Rechtsprechung u.a. darauf ab, ob die Höhe der Vertragsstrafe angemessen ist,[32] der Inhalt einer Vertragsstrafeklausel hinreichend bestimmt ist,[33] der Schuldner nicht z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / IV. Rechtsfolge

Rz. 18 Erklärt der Verwendungsgegner innerhalb einer angemessenen Frist seinen Widerspruch hinsichtlich des Eintritts der Erklärungsfiktion, gilt die tatsächlich abgegebene und wirksame Erklärung.[75] Die Erklärungsfiktion greift jedoch, wenn die tatsächlich abgegebene Erklärung unwirksam ist. Bei inhaltlicher Nichtigkeit der tatsächlich abgegebenen Erklärung nach §§ 134, 13...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Beispiele für die zu berücksichtigenden konkreten Umstände

Rz. 29 In Betracht kommen die Kräfteverhältnisse am Markt, die Verhandlungsstärke der Parteien (16. Erwägungsgrund zur Richtlinie), besondere Kenntnisse und Erfahrungen des Verbrauchers (Rechtskunde), besondere Einwirkungen des Unternehmers auf den Verbraucher,[57] etwa ein Überraschungsmoment oder Druck unterhalb der Schwelle des § 123 BGB oder die Bagatellisierung des Klau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Erbrechtliche Verträge

Rz. 4 Beispiele sind der Erbvertrag (§§ 2274 ff. BGB), der Erbverzichtsvertrag (§§ 2346 ff. BGB) und der Erbauseinandersetzungsvertrag unter Miterben (§§ 2042 ff. BGB). Zweifelhaft ist die Behandlung des Erbschaftskaufs.[2] Rz. 5 Nicht von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind Verträge, wenn das schuldrechtliche Element überwiegt.[3] Nicht ausgenommen sind auch Verträge unter...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / VIII. Unternehmer

Rz. 24 Auf den geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmern lassen sich die starren Regelungen des § 309 Nr. 1 BGB nicht übertragen.[71] Hierzu sind die einzelnen Branchen, ihre Vertragsgegenstände und Geschäftstypen zu unterschiedlich. Es gelten die Grundsätze des § 307 BGB . Danach darf auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr die Preiserhöhungsklausel nicht zu einer Gewi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Allgemeines

Rz. 11 Nach § 309 Nr. 8b bb BGB soll dem Vertragspartner bei Beschränkung seiner Mängelrechte auf Nacherfüllung im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung das Minderungs- und Rücktrittsrecht erhalten werden. Die Regelung ist nur anwendbar, wenn die gesetzlichen Mängelrechte des Vertragspartners auf das Nacherfüllungsrecht beschränkt werden.[29] Grundsätzlich muss dem Vertr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Ausnahme: Einführung in den Vertrag durch den Verbraucher

Rz. 14 Der Verbraucher führt die Klausel in den Vertrag etwa ein, wenn er das handelsübliche Formular dafür mitbringt. Dem steht gleich, wenn ein Dritter im Auftrag des Verbrauchers[25] die Klausel einführt. Im Sinne eines umfassenden Verbraucherschutzes greift Ziffer 1 aber, wenn die Klausel von beiden Vertragspartnern übereinstimmend und unabhängig voneinander in den Vertr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. Zahlungsverzug

Rz. 12 Die Vorschrift greift bei Vertragsstrafen ein, deren Verwirkung durch einen Zahlungsverzug des Schuldners (§ 286 BGB) ausgelöst wird. Der Begriff des Zahlungsverzugs ist ebenfalls weit auszulegen. Eine Vertragsstrafenklausel, die an eine nicht fristgemäße Zahlung des Schuldners anknüpft, ist nach § 309 Nr. 6 BGB unwirksam.[23] Auch ein Vertragsstrafeversprechen für da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / B. Einzelfälle

Rz. 20 Ein Verstoß gegen § 308 Nr. 5 BGB liegt vor, wenn eine Bank in ihren Geschäftsbedingungen eine Regelung aufweist, wonach Kontoauszüge und Kontoabschlüsse dem Kunden postalisch zugeschickt und hierfür ein Entgelt (anders, wenn die Klausel von Portoerstattung sprechen würde) in Rechnung gestellt werden kann, wenn der Kunde diese nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Rechtsfolgen

Rz. 11 Bei einem Verstoß gegen § 309 Nr. 4 BGB ist die Klausel unwirksam. Damit bleibt es bei der gesetzlichen Regelung, dass eine Mahnung für den Eintritt des Verzugs grundsätzlich erforderlich ist (§ 286 Abs. 1 BGB) und die Fristsetzung für die Leistung oder Nacherfüllung Voraussetzung ist für die Geltendmachung von Schadensersatz gemäß §§ 281, 280 BGB oder die Erklärung d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Interessenabwägung

Rz. 7 Das Lösungsrecht für den Verwender ist sachlich gerechtfertigt, wenn eine Abwägung ergibt, dass sein Interesse an der Auflösung des Vertrags schwerer wiegt als das Interesse des Kunden an dessen Fortbestand[22] oder zumindest ein anerkennenswertes Interesse des Verwenders an der Vertragsauflösung besteht.[23] Die Abwägung muss auf der Grundlage der Wertungen vorgenomme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Allgemeines

Rz. 16 Nach § 309 Nr. 8b dd BGB ist eine Klausel unwirksam, nach der der Verwender die Nacherfüllung von der vorherigen Zahlung des vollständigen Entgelts oder eines unter Berücksichtigung des Mangels unverhältnismäßig hohen Teils des Entgelts abhängig macht. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Vertrag von vornherein eine Vorleistungspflicht des Vertragspartners vorsah.[53]...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. Geltung gegenüber Unternehmern

Rz. 15 Bei Geschäften zwischen Unternehmern haben die Regelungen über den Lieferantenregress gem. § 478 BGB Vorrang.[45] Die Ausstrahlungswirkung des § 309 Nr. 8b cc BGB ist jedoch über § 307 BGB auch im unternehmerischen Rechtsverkehr zu berücksichtigen, da der Verwender sonst bei Abwälzung der Nacherfüllungskosten auf seinen Vertragspartner den Anreiz hat, mangelhaft zu le...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Zweiter Hauptfall: Vertragswidriges Verhalten des Kunden

Rz. 13 Gemeint sind insbesondere Leistungsstörungen bei dem Kunden. Als sachlich gerechtfertigter Grund wurden angesehen: Nichtbeachtung des Eigentumsvorbehalts im Möbelhandel,[39] Verstoß des Neuwagenkäufers gegen das Verbot der Weiterveräußerung noch vor Übergabe des Fahrzeugs,[40] Unterlassung einer dem Kunden obliegenden Mitwirkungshandlung.[41] Wegen § 309 Nr. 4 BGB kann...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB

Rz. 10 Die Anwendbarkeit von § 309 Nr. 2a BGB erfordert zunächst, dass die Voraussetzungen des § 320 BGB vollständig vorliegen; der Vertragspartner muss also gegen den Verwender das Leistungsverweigerungsrecht aus § 320 BGB erfolgreich einwenden können und nur verpflichtet sein, seine Leistung Zug-um-Zug gegen die vom Verwender geschuldete Gegenleistung zu erbringen. Der Übe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Regelbeispiel des § 309 Nr. 12a BGB

Rz. 19 § 309 Nr. 12 BGB verbietet generell Beweislaständerungen zum Nachteil des anderen Vertragsteils. Als Regelbeispiel führt § 309 Nr. 12a BGB das Verbot auf, dem anderen Vertragsteil die Beweislast für Umstände aufzuerlegen, die im Verantwortungsbereich des Verwenders liegen. Stets muss jedoch durch eine derartige Klausel auch eine Änderung der sich aus dem dispositiven ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / 4. Zum Nachteil des anderen Vertragsteils

Rz. 16 Die Klausel muss nachteilig für den Verwendungsgegner sein. Dabei reicht schon ein potentieller Nachteil, also der Versuch, die Beweisposition des Verwendungsgegners zu verschlechtern.[37] Nicht selten sind dies Bestimmungen, mit denen sich der Verwender formularmäßig bestätigen lässt, dass die Vertragsparteien bestimmte Klauseln "ausführlich ausgehandelt" hätten. Zwa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Besondere Bedeutung der Erklärung

Rz. 15 Das Verbot der Fiktion des Zugangs von Erklärungen in § 308 Nr. 6 BGB greift nur hinsichtlich solcher Erklärungen des Verwenders, die von besonderer Bedeutung sind. Ob eine Erklärung von besonderer Bedeutung ist, unterliegt einer im Einzelfall vorzunehmenden rechtlichen Wertung.[23] Nach der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung fallen darunter jedenfal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Inhaltskontrolle bei Konformität der Bedingungen

Rz. 6 Soweit die Verträge für Sonderkunden nicht zu deren Nachteil von denen für die Tarifkunden abweichen, sind die §§ 308 und 309 BGB unanwendbar. § 307 BGB bleibt anwendbar.[10] Die Inhaltskontrolle nach dieser Vorschrift ermöglicht die Kontrolle von Preisanpassungsregeln als Preisnebenabreden.[11] Sie ermöglicht es weiter, Unterschiede zwischen Tarif- und Sonderkunden zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Anwendungsbereich und -voraussetzungen

Rz. 2 Der Lösungsvorbehalt soll dem Verwender die Möglichkeit geben, über das gesetzliche Rücktrittsrecht hinaus von seiner Vertragspflicht loszukommen, ohne hierfür eine Entschädigung an den Vertragspartner zahlen zu müssen. Erfasst werden alle Lösungsrechte, die eine endgültige und ersatzlose Lösung von seiner Erfüllungspflicht ermöglichen, ohne dass es der Mitwirkung des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / J. Unternehmerischer Bereich

Rz. 32 § 308 Nr. 3 BGB ist darauf wegen § 310 Abs. 1 BGB nicht unmittelbar anzuwenden. Indessen setzt auch hier das formularmäßige Lösungsrecht einen sachlich gerechtfertigten Grund voraus.[82] Es besteht aber Einigkeit darüber, dass in diesem Bereich der sachlich gerechtfertigte Grund weiter zu fassen ist, d.h. dass auch Gründe zu einer sachlichen Rechtfertigung führen könn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Haftungsausschluss

Rz. 31 Dem Klauselverbot des § 309 Nr. 7b BGB misst der BGH im unternehmerischen Geschäftsverkehr ebenfalls grundlegende Bedeutung bei. Seiner Meinung nach ist ein vollständiger Ausschluss der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für sonstige Schäden auch gegenüber einem Unternehmer unzulässig.[54] Der BGH verweist auch in diesem Zusammenhang auf seine Rechtsprechung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / B. Bedeutung des § 309 Nr. 1 BGB

Rz. 3 Die Regelung des § 309 Nr. 1 BGB ist im Wortlaut identisch mit der früheren Regelung des § 11 Nr. 1 AGBG. Verboten sind danach Klauseln jeder Art, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Lieferungen vorsehen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen; dies gilt nicht bei Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Bestimmung einer Entgelterhöhung

Rz. 10 Weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 309 Nr. 1 BGB ist, dass die Bestimmung eine Erhöhung des Entgelts vorsieht. Eine Erhöhung setzt dabei eine Veränderung einer vorher zwischen den Parteien getroffenen individualvertraglichen oder formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts voraus.[12] Ist als Entgelt lediglich die taxmäßige oder übliche Vergütung vereinbart...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / V. Dauerschuldverhältnisse

Rz. 13 Dauerschuldverhältnisse werden ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des § 309 Nr. 1 BGB ausgenommen. Dies rechtfertigt der Gesetzgeber mit einem erhöhten anerkennenswerten Bedürfnis nach der Anpassung von Preisen an veränderte Umstände bei einer mehrjährigen Vertragslaufzeit.[31] Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen einbezogene formularmäßige Preiserhöhungsklausel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Allgemeines

Rz. 6 § 309 Nr. 8b aa BGB erfasst Ansprüche wegen eines Mangels gem. §§ 437, 634 BGB. Unwirksam ist lediglich der vollständige Ausschluss der Mängelrechte. Der Ausschluss einzelner Rechte aus den §§ 437, 634 BGB ist grundsätzlich möglich. Soweit kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, ist eine Beschränkung auf Rücktritt[13] oder Nacherfüllung[14] zulässig. Unzulässig ist dagegen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Übersicht

Rz. 1 Die in §§ 273, 320 BGB gesetzlich geregelten Leistungsverweigerungsrechte dienen der Sicherung des Vertragspartners. Er soll davor bewahrt werden, seine vertragliche Leistung erbringen zu müssen, ohne seinerseits die vereinbarte Leistung des Vertragspartners zu erhalten. Diese Vorschriften entsprechen damit dem Gebot der vertraglichen Abwicklungsgerechtigkeit.[1] Rz. 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Erster Hauptfall: Leistungshindernisse beim Verwender

Rz. 10 Hier begegnet vor allem der Vorbehalt der Selbstbelieferung. Solche Klauseln sind nur gerechtfertigt, wenn der Verwender ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, dieses aus Gründen scheitert, die sein Vertragspartner (bei diesem Deckungsgeschäft) zu vertreten hat, und er dies seinem Kunden sofort anzeigt.[27] Die Klausel muss all dies ergeben und ferner, dass...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / IV. Dritter Hauptfall: Kreditunwürdigkeit des Kunden

Rz. 15 Ob eine objektiv fehlende Kreditwürdigkeit schon ohne konkrete Gefährdung des Vertragsanspruchs des Verwenders einen sachlich gerechtfertigten Grund darstellt, ist bestritten.[46] Rz. 16 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht eine sachliche Rechtfertigung, wenn der Leistungsanspruch des Verwenders gefährdet wird.[47] Sie besteht weiterhin grundsätzlich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Wirksamkeit von Vorleistungsklauseln

Rz. 20 Vorleistungsklauseln sind nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur zulässig, sofern für sie ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt und die berechtigten Interessen des Kunden gewahrt werden.[28] Rz. 21 Die Rechtsprechung hat nach diesen Grundsätzen Vorleistungsklauseln im Rahmen von Kaufverträgen über Küchenmöbel und Elektrogeräte für unwirksa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Anwendungsbereich und -voraussetzungen

Rz. 2 Der Gesetzestext zählt als Tatbestände Rücktritt und Kündigung auf, jedoch werden auch ähnliche Arten der Vertragsauflösung analog erfasst.[2] § 308 Nr. 7 BGB ist daher auch anwendbar auf Anfechtung und Widerruf eines Vertrags, einen Rückruf nach §§ 41, 42 UrhG oder den Eintritt einer auflösenden Bedingung.[3] Ebenso analog anwendbar ist § 308 Nr. 7 BGB auf einen schul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält die Änderungen, die im deutschen Recht zwecks Umsetzung der EG-Verbraucherrichtlinie erforderlich geworden sind. Die beiden Konzeptionen zum Verbraucherschutz decken sich nämlich nicht.[1] Der Gesetzgeber wollte damals aber kein Spezial-AGBG für Verbraucher schaffen. Die Vorschrift entspricht im Grundsatz § 24a AGBG, eingefügt durch Gesetz vom 19...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / IV. Empfangsbekenntnisse als Ausnahme

Rz. 25 Eine besondere Art der Tatsachenbestätigung stellt das Empfangsbekenntnis dar. Mit ihm bestätigt der andere Vertragsteil, dass er die geschuldete Leistung empfangen habe. Der Begriff deckt sich mit der Legaldefinition der Quittung in § 368 BGB und betrifft damit nicht nur den Empfang von Geldzahlungen, sondern auch andere Liefer- und Leistungsbestätigungen.[86] Formul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Anwendungsbereich und -voraussetzungen

Rz. 2 Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist eine Pflichtverletzung des Verwenders, welche nicht einen Mangel der Sache oder des Werks darstellt.[3] Die Regelung betrifft nur schuldhafte Pflichtverletzungen. Ein Ausschluss des Lösungsrechts für Pflichtverletzungen, die der Verwender nicht zu vertreten hat, stellt keinen Verstoß gegen § 309 Nr. 8a BGB dar; möglich bleibt abe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2 Unabhängig von der Frage der Wirksamkeit eines formularmäßigen Aufrechnungsausschlusses nach der Vorschrift des § 309 Nr. 3 BGB kann schon die Berufung auf einen Aufrechnungsausschluss gegen das Gebot von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verstoßen. Dies gilt auch bei individualvertraglicher Vereinbarung des Aufrechnungsausschlusses. Nach der Rechtsprechung kann dies de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Vertreter

Rz. 5 Gemeint sind rechtsgeschäftliche und gesetzliche Vertreter.[2] Erfasst werden jedenfalls Vertreter mit Vertretungsmacht, nach einer in der Literatur vertretenen Auffassung auch solche ohne Vertretungsmacht.[3] Nicht erfasst werden mittelbare Stellvertreter (Treuhänder, Kommissionäre). Nicht erfasst wird auch das Handeln unter fremdem Namen. Rz. 6 Typische Klauseln sind ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Ausnahme bei ausdrücklicher und gesonderter Erklärung

Rz. 11 Diese wird regelmäßig schriftlich sein müssen.[17] Sie kann auch formularmäßig abgegeben werden. Die Rechtsprechung hat dies zwar nicht ausdrücklich zugelassen, aber solche Klauseln nicht an formularmäßig abgegebenen Erklärungen des Vertreters scheitern lassen.[18] Allerdings bleibt zur formularmäßigen Erklärung des Vertreters die Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB mögl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Grundsätze

Rz. 9 Für gewöhnlich wird insoweit geregelt, dass eine Erklärung des Verwenders als zugegangen gilt, wenn ein bestimmtes Ereignis eingetreten ist, etwa wenn der Verwender ein in der Klausel umschriebenes bestimmtes Verhalten erfüllt hat. So statuieren diverse Klauseln den Zugang beim Empfänger mit Übergabe bei der Post durch den Verwender oder mit Versendung an die letzte be...mehr