Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Grobes Verschulden (§ 309 Nr. 7b BGB)

Rz. 9 Hinsichtlich sonstiger Schäden – also aller Schäden außer Körperschäden – verbietet § 309 Nr. 7b BGB die formularmäßige Haftungsfreizeichnung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Vorsatz ist gegeben, wenn der Handelnde einen rechtswidrigen Erfolg wissentlich und willentlich herbeiführt, obwohl ihm zugemutet werden kann, rechtmäßig zu handeln.[15] Die Annahme grober Fa...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Sonderabnehmer als Kunden

Rz. 5 Sonderabnehmer ist, wer außerhalb der allgemeinen Versorgungspflicht im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit beliefert wird.[6] Damit sind frühere Definitionen überholt, etwa dahin, dass Sonderabnehmer ist, wer nicht nach allgemeinen Tarifen beliefert wird.[7] Die danach verbleibenden Sonderkunden fallen häufig schon unter § 310 Abs. 1 S. 1 BGB. § 310 Abs. 2 BGB ent...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. Geltung gegenüber Unternehmern

Rz. 15 Bei Geschäften zwischen Unternehmern haben die Regelungen über den Lieferantenregress gem. § 478 BGB Vorrang.[45] Die Ausstrahlungswirkung des § 309 Nr. 8b cc BGB ist jedoch über § 307 BGB auch im unternehmerischen Rechtsverkehr zu berücksichtigen, da der Verwender sonst bei Abwälzung der Nacherfüllungskosten auf seinen Vertragspartner den Anreiz hat, mangelhaft zu le...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Zweiter Hauptfall: Vertragswidriges Verhalten des Kunden

Rz. 13 Gemeint sind insbesondere Leistungsstörungen bei dem Kunden. Als sachlich gerechtfertigter Grund wurden angesehen: Nichtbeachtung des Eigentumsvorbehalts im Möbelhandel,[39] Verstoß des Neuwagenkäufers gegen das Verbot der Weiterveräußerung noch vor Übergabe des Fahrzeugs,[40] Unterlassung einer dem Kunden obliegenden Mitwirkungshandlung.[41] Wegen § 309 Nr. 4 BGB kann...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB

Rz. 10 Die Anwendbarkeit von § 309 Nr. 2a BGB erfordert zunächst, dass die Voraussetzungen des § 320 BGB vollständig vorliegen; der Vertragspartner muss also gegen den Verwender das Leistungsverweigerungsrecht aus § 320 BGB erfolgreich einwenden können und nur verpflichtet sein, seine Leistung Zug-um-Zug gegen die vom Verwender geschuldete Gegenleistung zu erbringen. Der Übe...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 4. Zum Nachteil des anderen Vertragsteils

Rz. 16 Die Klausel muss nachteilig für den Verwendungsgegner sein. Dabei reicht schon ein potentieller Nachteil, also der Versuch, die Beweisposition des Verwendungsgegners zu verschlechtern.[37] Nicht selten sind dies Bestimmungen, mit denen sich der Verwender formularmäßig bestätigen lässt, dass die Vertragsparteien bestimmte Klauseln "ausführlich ausgehandelt" hätten. Zwa...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Regelbeispiel des § 309 Nr. 12a BGB

Rz. 19 § 309 Nr. 12 BGB verbietet generell Beweislaständerungen zum Nachteil des anderen Vertragsteils. Als Regelbeispiel führt § 309 Nr. 12a BGB das Verbot auf, dem anderen Vertragsteil die Beweislast für Umstände aufzuerlegen, die im Verantwortungsbereich des Verwenders liegen. Stets muss jedoch durch eine derartige Klausel auch eine Änderung der sich aus dem dispositiven ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Besondere Bedeutung der Erklärung

Rz. 15 Das Verbot der Fiktion des Zugangs von Erklärungen in § 308 Nr. 6 BGB greift nur hinsichtlich solcher Erklärungen des Verwenders, die von besonderer Bedeutung sind. Ob eine Erklärung von besonderer Bedeutung ist, unterliegt einer im Einzelfall vorzunehmenden rechtlichen Wertung.[23] Nach der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung fallen darunter jedenfal...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Wirksamkeit von Vorleistungsklauseln

Rz. 20 Vorleistungsklauseln sind nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur zulässig, sofern für sie ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt und die berechtigten Interessen des Kunden gewahrt werden.[28] Rz. 21 Die Rechtsprechung hat nach diesen Grundsätzen Vorleistungsklauseln im Rahmen von Kaufverträgen über Küchenmöbel und Elektrogeräte für unwirksa...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält die Änderungen, die im deutschen Recht zwecks Umsetzung der EG-Verbraucherrichtlinie erforderlich geworden sind. Die beiden Konzeptionen zum Verbraucherschutz decken sich nämlich nicht.[1] Der Gesetzgeber wollte damals aber kein Spezial-AGBG für Verbraucher schaffen. Die Vorschrift entspricht im Grundsatz § 24a AGBG, eingefügt durch Gesetz vom 19...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / IV. Dritter Hauptfall: Kreditunwürdigkeit des Kunden

Rz. 15 Ob eine objektiv fehlende Kreditwürdigkeit schon ohne konkrete Gefährdung des Vertragsanspruchs des Verwenders einen sachlich gerechtfertigten Grund darstellt, ist bestritten.[46] Rz. 16 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht eine sachliche Rechtfertigung, wenn der Leistungsanspruch des Verwenders gefährdet wird.[47] Sie besteht weiterhin grundsätzlich ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Anwendungsbereich und -voraussetzungen

Rz. 2 Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist eine Pflichtverletzung des Verwenders, welche nicht einen Mangel der Sache oder des Werks darstellt.[3] Die Regelung betrifft nur schuldhafte Pflichtverletzungen. Ein Ausschluss des Lösungsrechts für Pflichtverletzungen, die der Verwender nicht zu vertreten hat, stellt keinen Verstoß gegen § 309 Nr. 8a BGB dar; möglich bleibt abe...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Anwendungsbereich und -voraussetzungen

Rz. 2 Der Lösungsvorbehalt soll dem Verwender die Möglichkeit geben, über das gesetzliche Rücktrittsrecht hinaus von seiner Vertragspflicht loszukommen, ohne hierfür eine Entschädigung an den Vertragspartner zahlen zu müssen. Erfasst werden alle Lösungsrechte, die eine endgültige und ersatzlose Lösung von seiner Erfüllungspflicht ermöglichen, ohne dass es der Mitwirkung des ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2 Unabhängig von der Frage der Wirksamkeit eines formularmäßigen Aufrechnungsausschlusses nach der Vorschrift des § 309 Nr. 3 BGB kann schon die Berufung auf einen Aufrechnungsausschluss gegen das Gebot von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verstoßen. Dies gilt auch bei individualvertraglicher Vereinbarung des Aufrechnungsausschlusses. Nach der Rechtsprechung kann dies de...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Anwendungsbereich und -voraussetzungen

Rz. 2 Der Gesetzestext zählt als Tatbestände Rücktritt und Kündigung auf, jedoch werden auch ähnliche Arten der Vertragsauflösung analog erfasst.[2] § 308 Nr. 7 BGB ist daher auch anwendbar auf Anfechtung und Widerruf eines Vertrags, einen Rückruf nach §§ 41, 42 UrhG oder den Eintritt einer auflösenden Bedingung.[3] Ebenso analog anwendbar ist § 308 Nr. 7 BGB auf einen schul...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / B. Bedeutung des § 309 Nr. 1 BGB

Rz. 3 Die Regelung des § 309 Nr. 1 BGB ist im Wortlaut identisch mit der früheren Regelung des § 11 Nr. 1 AGBG. Verboten sind danach Klauseln jeder Art, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Lieferungen vorsehen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen; dies gilt nicht bei Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / V. Dauerschuldverhältnisse

Rz. 13 Dauerschuldverhältnisse werden ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des § 309 Nr. 1 BGB ausgenommen. Dies rechtfertigt der Gesetzgeber mit einem erhöhten anerkennenswerten Bedürfnis nach der Anpassung von Preisen an veränderte Umstände bei einer mehrjährigen Vertragslaufzeit.[31] Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen einbezogene formularmäßige Preiserhöhungsklausel...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Übersicht

Rz. 1 Die in §§ 273, 320 BGB gesetzlich geregelten Leistungsverweigerungsrechte dienen der Sicherung des Vertragspartners. Er soll davor bewahrt werden, seine vertragliche Leistung erbringen zu müssen, ohne seinerseits die vereinbarte Leistung des Vertragspartners zu erhalten. Diese Vorschriften entsprechen damit dem Gebot der vertraglichen Abwicklungsgerechtigkeit.[1] Rz. 2...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Ausnahme bei ausdrücklicher und gesonderter Erklärung

Rz. 11 Diese wird regelmäßig schriftlich sein müssen.[17] Sie kann auch formularmäßig abgegeben werden. Die Rechtsprechung hat dies zwar nicht ausdrücklich zugelassen, aber solche Klauseln nicht an formularmäßig abgegebenen Erklärungen des Vertreters scheitern lassen.[18] Allerdings bleibt zur formularmäßigen Erklärung des Vertreters die Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB mögl...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Erster Hauptfall: Leistungshindernisse beim Verwender

Rz. 10 Hier begegnet vor allem der Vorbehalt der Selbstbelieferung. Solche Klauseln sind nur gerechtfertigt, wenn der Verwender ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, dieses aus Gründen scheitert, die sein Vertragspartner (bei diesem Deckungsgeschäft) zu vertreten hat, und er dies seinem Kunden sofort anzeigt.[27] Die Klausel muss all dies ergeben und ferner, dass...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Inhaltskontrolle bei Konformität der Bedingungen

Rz. 6 Soweit die Verträge für Sonderkunden nicht zu deren Nachteil von denen für die Tarifkunden abweichen, sind die §§ 308 und 309 BGB unanwendbar. § 307 BGB bleibt anwendbar.[10] Die Inhaltskontrolle nach dieser Vorschrift ermöglicht die Kontrolle von Preisanpassungsregeln als Preisnebenabreden.[11] Sie ermöglicht es weiter, Unterschiede zwischen Tarif- und Sonderkunden zu...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / J. Unternehmerischer Bereich

Rz. 32 § 308 Nr. 3 BGB ist darauf wegen § 310 Abs. 1 BGB nicht unmittelbar anzuwenden. Indessen setzt auch hier das formularmäßige Lösungsrecht einen sachlich gerechtfertigten Grund voraus.[82] Es besteht aber Einigkeit darüber, dass in diesem Bereich der sachlich gerechtfertigte Grund weiter zu fassen ist, d.h. dass auch Gründe zu einer sachlichen Rechtfertigung führen könn...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Haftungsausschluss

Rz. 31 Dem Klauselverbot des § 309 Nr. 7b BGB misst der BGH im unternehmerischen Geschäftsverkehr ebenfalls grundlegende Bedeutung bei. Seiner Meinung nach ist ein vollständiger Ausschluss der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für sonstige Schäden auch gegenüber einem Unternehmer unzulässig.[54] Der BGH verweist auch in diesem Zusammenhang auf seine Rechtsprechung...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / IV. Empfangsbekenntnisse als Ausnahme

Rz. 25 Eine besondere Art der Tatsachenbestätigung stellt das Empfangsbekenntnis dar. Mit ihm bestätigt der andere Vertragsteil, dass er die geschuldete Leistung empfangen habe. Der Begriff deckt sich mit der Legaldefinition der Quittung in § 368 BGB und betrifft damit nicht nur den Empfang von Geldzahlungen, sondern auch andere Liefer- und Leistungsbestätigungen.[86] Formul...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Allgemeines

Rz. 6 § 309 Nr. 8b aa BGB erfasst Ansprüche wegen eines Mangels gem. §§ 437, 634 BGB. Unwirksam ist lediglich der vollständige Ausschluss der Mängelrechte. Der Ausschluss einzelner Rechte aus den §§ 437, 634 BGB ist grundsätzlich möglich. Soweit kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, ist eine Beschränkung auf Rücktritt[13] oder Nacherfüllung[14] zulässig. Unzulässig ist dagegen ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Bestimmung einer Entgelterhöhung

Rz. 10 Weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 309 Nr. 1 BGB ist, dass die Bestimmung eine Erhöhung des Entgelts vorsieht. Eine Erhöhung setzt dabei eine Veränderung einer vorher zwischen den Parteien getroffenen individualvertraglichen oder formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts voraus.[12] Ist als Entgelt lediglich die taxmäßige oder übliche Vergütung vereinbart...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Vertreter

Rz. 5 Gemeint sind rechtsgeschäftliche und gesetzliche Vertreter.[2] Erfasst werden jedenfalls Vertreter mit Vertretungsmacht, nach einer in der Literatur vertretenen Auffassung auch solche ohne Vertretungsmacht.[3] Nicht erfasst werden mittelbare Stellvertreter (Treuhänder, Kommissionäre). Nicht erfasst wird auch das Handeln unter fremdem Namen. Rz. 6 Typische Klauseln sind ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Grundsätze

Rz. 9 Für gewöhnlich wird insoweit geregelt, dass eine Erklärung des Verwenders als zugegangen gilt, wenn ein bestimmtes Ereignis eingetreten ist, etwa wenn der Verwender ein in der Klausel umschriebenes bestimmtes Verhalten erfüllt hat. So statuieren diverse Klauseln den Zugang beim Empfänger mit Übergabe bei der Post durch den Verwender oder mit Versendung an die letzte be...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Mahnungsobliegenheit

Rz. 13 Der Unternehmer weiß mehr noch als der Verbraucher um die Bedeutung der Einhaltung von Zahlungsfristen und um die Folgen verspäteter Leistungen. Gemäß § 353 HGB sind im unternehmerischen Geschäftsverkehr Fälligkeitszinsen von fünf Prozent zulässig. Der Verzugszinssatz für Entgeltforderungen liegt gemäß § 288 Abs. 2 BGB bei neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. E...mehr

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zfs 1/2017, Beckmann/Matusche-Beckmann: Versicherungsrechts-Handbuch, C.H. Beck, 3. Auflage 2015, 3.360 Seiten, 219 EUR, ISBN 978-3-406-66257-7

Die dritte Auflage des Versicherungsrechts-Handbuchs ist rund sechs Jahre nach der zweiten Auflage erschienen. Die Vorauflage, herausgegeben kurz nach der VVG-Reform, befasste sich mit dem neuen VVG noch als "Neuland". Jetzt konnte die in der Zwischenzeit ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung ebenso wie die neuen Fragestellungen rund um das neue VVG umfangreich berücks...mehr

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Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber

Leitsatz Zahlungen, die an einen Unternehmer von dessen Wettbewerbern als Aufwendungsersatz aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geleistet werden, sind umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und den von ihm abgemahnten Wettbewerbern – und nicht als nicht steuerbare Schadensersatzzahlungen – ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.1.2 Entstehen an Rechten

Rn 9 Die Verpfändung von Rechten setzt nach § 1274 Abs. 2 BGB immer deren Übertragbarkeit voraus.[28] Sie erfolgt nach den für die Übertragung der Rechte geltenden Vorschriften, § 1274 Abs. 1 Satz 1 BGB. Rn 10 Hauptanwendungsbereich ist die Verpfändung von Forderungen. Das Pfandrecht umfasst nach § 1289 Satz 1 BGB auch die Zinsen der Forderung, auch wenn diese erst nach Insol...mehr

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zfs 12/2016, Höhe der Prämi... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung als solche wirft einen zutreffenden und richtigen Blick auf die weithin unbekannte Regelung des § 50 VVG: Für den Zeitraum der vorläufigen Deckung schuldet der VN, kommt ein Hauptvertrag nicht zustande, eine – angemessene – Prämie. Die Ermittlung ihrer Höhe kann sich nach den – disponiblen – AVB richten. Das AG verneint allerdings nicht nur – zu Recht – die ...mehr

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zfs 12/2016, Höhe der Entsc... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Berufung ist nur hinsichtlich des Hilfsantrags begründet, hinsichtlich des Hauptantrags hingegen unbegründet." 1. Zu Recht hat das LG einen Anspruch des Kl. auf weitere Versicherungsleistungen verneint. Die versicherungsvertragliche Haftung der Bekl. ist auf die im Versicherungsschein begrenzt und erstreckt sich nicht auf einen möglicherweise höheren aktuell...mehr

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zfs 12/2016, Höhe der Prämi... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Kl. hat als VR gegen den Bekl. als VN einen Anspruch auf Zahlung von 99,31 EUR aufgrund Gewährung Versicherungsschutzes im Rahmen einer vorläufigen Deckung für den Zeitraum 11.12.2013 bis 16.8.2014 aus §§ 49, 50 VVG." Nach § 50 VVG hat VR für die vorläufige Deckung bei Nichtzustandekommen des Hauptvertrags lediglich einen Anspruch auf die Prämie, die für den Hauptvert...mehr

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zfs 11/2016, Umfang der Hin... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Zu Recht hat das LG den geltend gemachten Anspruch auf weitere Invaliditätsleistung aus § 180 VVG abgelehnt." 1. Die Klage ist bereits unschlüssig. Der Kl. hat trotz entsprechender Hinweise des Senats nichts dazu vorgetragen, ob die behauptete Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist. Das ist jedoch nac...mehr

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zerb 9/2016, Auskunfts- und... / Anmerkung

Professionelle Erbenermittlung findet in Deutschland bereits seit über 100 Jahren statt. Ihre rechtlichen Grundlagen sind noch immer nicht abschließend geklärt. Die Praxis orientiert sich an den Vorgaben des III. Zivilsenats des BGH. Dieser war, soweit ersichtlich, im Jahre 1990 erstmals mit der professionellen Erbenermittlung befasst (BGH, Beschl. v. 26.4.1990 – III ZR 294/...mehr

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zerb 9/2016, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2016

Am 22. und 23. April 2016 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. im TOP Tagungszentrum in München statt. Für Frühaufsteher stellte Christina-Maria Leeb die Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen vor. Welche Qualifikation benötigt ein Verfahrenspfleger? Das Gesetz enthalte keine Anforderungen und gehe vom Regelfall des ehrenamtlichen Verf...mehr

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Zur Abgrenzung von Eigengeschäft und Vermittlung beim Verkauf von Telefonkarten

Leitsatz Wer als Unternehmer auf eigene Rechnung Telefonkarten erwirbt und diese an seine Kunden veräußert, kann auch dann selbst eine Telekommunikationsleistung ausführen, wenn er nach seinen AGB lediglich als Vermittler auftreten will. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9 und Abs. 11, § 3a Abs. 4 Nr. 11 UStG 2005 Sachverhalt Die Klägerin erwarb Telefonkarten von verschie...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / 1. AGB der Kreditinstitute

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreditinstitute, die je nach Bankengruppe unterschiedlich ausgestaltet sind, betreffen jeden, ob Verbraucher oder Unternehmer. Sie sollen die Beziehungen zwischen Kunde und Bank für das Massegeschäft regeln, um aufwendige Individualabreden, z.B. für den Überweisungsverkehr und die Kontennutzung, zu vermeiden. Gemäß der Generalkl...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / 3. "Echte AGB"/"Unechte AGB"

Erhebliche Rechtsunsicherheit besteht nach wie vor in Bezug auf sog. echte AGB, die als unverhandelbare Klauseln in die Bindungswirkung des Vertrags eingehen und sog. unechten AGB. Bei letzteren handelt es sich um Standardformulierungen, die vom Verwender, also dem Kreditinstitut, "gestellt" werden und als Vertragsbedingungen die AGB ergänzen sollen. Dabei kommt es in Bezug ...mehr

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ZAP 8/2016, AGB: Stellen und Aushandeln von Vertragsbedingungen

(BGH, Urt. v. 20.1.2016 – VIII ZR 26/15) • Nach § 305 Abs. 1 S. 3 BGB (vormals § 1 Abs. 2 AGBG) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einer BGB-Klauselkontrolle namentlich dann enthoben, wenn sie als Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien "im Einzelnen" ausgehandelt sind. Dies ist aber selbst im unternehmerischen Verkehr (noch) nicht der Fall, wenn der andere...mehr

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ZAP 15/2015, Reiseservicevertrag: Unwirksamkeit von AGB

(AG Dortmund, Urt. v. 7.7.2015 – 425 C 2660/15) • Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in einem Reiseservicevertrag ein freies Leistungsbestimmungsrecht des Unternehmens vorsehen, ist dies gem. § 307 BGB genauso unwirksam wie eine Beschränkung der Anrechnung der sog. Reisewerte nur auf 10 % des Reisepreises. Insofern liegt eine unangemessene Benachteiligung der Kunde...mehr

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ZAP 15/2015, "Click Wrapping": Einbeziehung von AGB bei über das Internet geschlossenem Kaufvertrag

(EuGH, Urt. v. 21.5.2015 – C-322/14) • Art. 23 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist in dem Sinne auszulegen, dass bei einem auf elektronischem Wege geschlossenen Kaufvertrag die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (...mehr

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ZAP 22/2016, Mietnebenkoste... / c) AGB-rechtliche Vorgaben

Der Begriff "Verwaltungskosten" ist inhaltlich so klar, dass die beteiligten Verkehrskreise keine weitere Erläuterung brauchen (BGH, Urt. v. 24.2.2010 – XII ZR 69/08, NZM 2010, 279). Bei der Geschäftsraummiete kann die Umlegung von Verwaltungskosten auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) frei vereinbart werden (st. Rspr. auch des BGH: Urt. v. 17.12.2014 – XII ZR 170/...mehr

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ZAP 3/2017, Internetreport / 4 AGB: Wirksamkeit von Verlängerungsklauseln

Bei auf Dauer angelegten Vertragsverhältnissen sind Klauseln in AGB, wonach sich Verträge verlängern, falls sie nicht binnen einer bestimmten Frist gekündigt werden, häufig anzutreffen. Das AG Nürnberg (Urt. v. 15.6.2016 – 12 C 400/16) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Verlag mit einem Kunden (Unternehmer) einen Vertrag über einen Internetverzeichnis-Eintrag mit Su...mehr

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ZAP 13/2017, Legitimation d... / b) AGB der Banken und Sparkassen

Nachdem der BGH mit Urteil vom 8.10.2013 entschieden hatte, dass die Nr. 5 Abs. 1 AGB-Sparkassen im Verkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sei, haben die Banken mit neuen AGB reagiert und den Nachweis des Erbrechts damit allgemein erleichtert. Die Nr. 5 der AGB-Banken und -Sparkassen lautet nunmehr: Zitat 5. Verfügungsberechtigung nach dem Tod d...mehr

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ZAP 15/2016, Internetreport / 47 Verbraucherbenachteiligung: Englisch-sprachige AGB bei ansonsten Deutsch-sprachiger Website

In einem vom KG entschiedenen Sachverhalt (Urt. v. 8.4.2016 – 5 U 156/14) hatte sich der Anbieter eines Software-Tools in seinen deutsch-sprachigen Ausführungen auf einer ".com-Domain" an inländische (deutsche) Verkehrskreise gewendet, eine deutsche Telefonnummer mit Vorwahl +49-(...) angegeben und auch in deutscher Sprache in einem Link auf "Datenschutz + AGB" hingewiesen. ...mehr

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ZAP 18/2015, Restschuldbefreiung: Verzichtsklausel in AGB

(BGH, Urt. v. 25.6.2015 – IX ZR 199/14) • Der vollständige oder teilweise Verzicht auf die Wirkungen der Restschuldbefreiung in AGB ist unwirksam. Jedenfalls sind Regeln, welche die Wirkungen der Restschuldbefreiung zum Nachteil des Schuldners einschränken, mit den wesentlichen Grundsätzen der Restschuldbefreiung nicht vereinbar. Auf die schuldnerschützenden Wirkungen der Re...mehr

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ZAP 4/2016, Schönheitsrepar... / a) Anwendbarkeit des AGB-Rechts

Das Gesetz regelt in § 310 Abs. 1 BGB zunächst Besonderheiten hinsichtlich der Anwendung des AGB-Rechts in den §§ 305 ff. BGB auf Verträge mit einem Unternehmer. Danach sind bestimmte Vorschriften des BGB grundsätzlich nicht anzuwenden: § 305 Abs. 2 und 3 BGB: Einbeziehung der AGB in den Vertrag, § 308 BGB: Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit, § 309 BGB: Klauselverbote ohne ...mehr