Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / 3. Auskunftsansprüche des Kunden gegen die Bank

Weder die AGB-Banken noch die AGB-Sparkassen enthalten eine Klausel, die dem Kunden einen Auskunftsanspruch gegen die Bank einräumt. Hingegen werden einseitig die Mitwirkungspflichten des Kunden bestimmt, die Auskunftsansprüche des Kreditinstituts festlegen, so in Nr. 11 AGB-Banken (Mitwirkungspflichten des Kunden) und Nr. 20 AGB-Sparkassen (Mitwirkungs- und Sorgfaltspflicht...mehr

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ZAP 2/2015, Umsetzung der E... / cc) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, Fernabsatzverträge

§§ 312b und 312c BGB enthalten die Regelungen über die "besonderen Vertriebsformen". Anstelle der früheren "Haustürgeschäfte" sind in § 312b BGB die (weitergehenden) "außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge" geregelt (mit der Legaldefinition dieser Verträge in dessen Abs. 1); in § 312c BGB finden sich die "Fernabsatzverträge" (sowie die Legaldefinition der "Fern...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / III. Fälle aus der Beratungspraxis

Neben den AGB werden auch einzelne wichtige Bereiche, die die Beziehungen zwischen Kunde und Bank regeln, durch Sonder- und Zusatzbedingungen und nicht in den AGB geregelt. Sie sind jedoch – wie die AGB – als von der Bank verwendete Standardtexte ergänzende Bestandteile des Bankvertrags und unterliegen insoweit der Inhaltskontrolle. Nachstehend werden die für die anwaltliche...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / II. Fälle aus der Beratungspraxis

Neben den AGB werden auch einzelne wichtige Bereiche, die die Beziehungen zwischen Kunde und Bank regeln, durch Sonder- und Zusatzbedingungen und nicht in den AGB geregelt. Sie sind jedoch – wie die AGB – als ergänzende Klauseln Bestandteil des Bankvertrags und unterliegen insoweit u.U. der Inhaltskontrolle. Nachstehend werden die für die anwaltliche Beratung im Bankmandat p...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / 2. Einschränkung der Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 3 BGB)

Die Kontrolle von AGB-Klauseln ist gem. § 307 Abs. 3 BGB eingeschränkt auf solche, die von Rechtsvorschriften abweichen oder Rechtsvorschriften ergänzen. §§ 308, 309 BGB enthalten einen Katalog von AGB-Klauseln, die gegenüber Verbrauchern unwirksam sind. Ob sich auch Unternehmen hierauf berufen können, ist in jedem Einzelfall zu prüfen (§ 310 Abs. 1 S. 2 BGB; vgl. BGH, Urt. ...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / bb) Materiell-rechtliche Grundlagen

Die Übertragung von Forderungen des Kunden auf die Bank ist – bis auf die Pfandrechte in Nr. 14 AGB-Banken/Nr. 21 AGB-Sparkassen – in den AGB nicht ausdrücklich geregelt. Die Abtretung erfolgt üblicherweise in einem gesonderten, aber standardisierten Sicherungsvertrag und i.d.R. in Form der "stillen Zession": Kunden, öffentlichen Leistungsträgern, Arbeitgebern und Auftraggeb...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / IV. Fazit

Die Fälle aus der Beraterpraxis hinsichtlich der AGB, Sonder- und Zusatzbedingungen zwischen Kunde und Bank sind vielfältig. Weiteres Streitpotenzial bieten u.a. noch die Punkte Kreditunterlagen und Sicherheiten, Kündigung der Geschäftsbeziehung oder des Kontos sowie die Behandlung von Nachlasskonten und Verfügungen von Todes wegen, die in einem eigenen Beitrag erläutert wer...mehr

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ZAP 3/2017, Internetreport / 9 Rechtswahlklauseln: Pauschale Formulierungen

Wer als Online-Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss das Verbraucherschutzrecht der betreffenden Mitgliedstaaten beachten. Pauschal formulierte Rechtswahlklauseln, mit denen das Recht des Staates, in dem der Anbieter sitzt, vereinbart werden soll (z.B. eine beliebte Klausel wie "es gilt ausschließlich deutsches Recht") sind unwi...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / c) Geschäftsbanken

182 Kreditbanken und 121 sonstige Finanzinstitute werden hauptsächlich in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft – i.d.R. als AG – betrieben und verfolgen als Hauptzweck die Gewinnerzielung der Anteilseigner. Nach Aktienrecht gibt der Hauptanteilseigner die "Richtlinien" der Geschäftspolitik vor. Die Berücksichtigung der Kundeninteressen erfolgt, soweit sie sich aus Rechts...mehr

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ZAP 13/2017, Legitimation d... / 2. Öffentliches Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll

Nach der o.a. Rechtsprechung des BGH ist ein eröffnetes öffentliches Testament i.d.R. als ausreichender Nachweis für das Erbrecht des Erben anzusehen (BGH FamRZ 2005, 1548). Das bedeutet, dass nur in Ausnahmefällen ein Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis vorzulegen ist. Für die Banken gilt deshalb, dass die Vorlage eines öffentlichen Testaments (beglaubigte Absch...mehr

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ZAP 12/2016, Das neue Verbr... / 1. Allgemeine Informationspflicht

Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder AGB verwendet, trifft nach § 36 Abs. 1 VSBG die allgemeine Informationspflicht (s. Ring, § 2 Rn 530 ff.), den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich (Transparenzgedanke) in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an SB-Verfahren einer VS-Stelle teilzunehmen (Hinweis auf eine Bereitsch...mehr

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ZAP 24/2016, Der Franchisev... / a) Zivilrechtliche Beurteilung

Die Vertragsdauer ist unterschiedlich und kann nicht allgemein beurteilt werden. Allerdings ist in der Rechtsprechung derzeit die Tendenz feststellbar, bei Franchiseverträgen nur noch eine Erstlaufzeit von fünf Jahren zuzulassen und bei längeren Laufzeiten eine Einschränkung der unternehmerischen Selbstständigkeit des Franchisenehmers anzunehmen, die zur Nichtigkeit des abge...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / c) Beratungshinweise

Anlässe für fristlose Kündigungen aus wichtigem Grund (Nr. 19 Abs. 3 AGB-Banken) sind insbesondere unrichtige Angaben in den Vermögensverhältnissen, wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder Sicherheitenverfall. Dabei sollte der anwaltliche Berater auf Folgendes achten: Bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse: Darstellung der Vermögensver...mehr

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ZAP 15/2015, Arbeitsvertrag... / VII. Widerrufsvorbehalt

Der in einem Arbeitsvertrag verwandte Widerrufsvorbehalt dient dazu, Entgeltbestandteile bzw. "Zusatzleistungen" unter bestimmten Voraussetzungen, etwa einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage oder zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, zu widerrufen (vgl. Bauer/Heimann a.a.O., 114, 116 ff.; Jansen/Willemsen RdA 2010, 1; Kroeschell NZA 2008, 1393; Hümmerich NJW 2005, 1...mehr

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ZAP 3/2017, Rechtsprechungs... / 1. Wahrung tariflicher Ausschlussfristen durch Klage?

Tarifverträge sehen regelmäßig für die schriftliche außergerichtliche und/oder gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis Ausschlussfristen vor. Für die Wahrung einer solchen Frist kommt es auf den Zugang der Geltendmachung beim Arbeitsvertragspartner an. Dies ergibt sich aus der Vorschrift des § 130 Abs. 1 S. 1 BGB, die sich auf Willenserklärungen ...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / bb) Materiell-rechtliche Grundlagen

Die Sparkassen verzichten in AGB-Nr. 5 Abs. 1 auf die zwingende Vorlage eines Erbscheins und stellen auf den "Nachweis der erbrechtlichen Berechtigung" ab (s. hierzu BGH, Urt. v. 8.10.2013 – XI ZR 401/12). Sie dürfen gem. Nr. 5 Abs. 2 AGB-Sparkassen mit befreiender Wirkung leisten, bei der Vorlage einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift eines eröffneten Testamentes od...mehr

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ZAP 1/2016, Grundzüge des T... / aa) Allgemeines

Bei den ADSp handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. §§ 305 ff. BGB. Diese Tatsache lässt sich der Ziff. 2.2 ADSp 2003 entnehmen, da sie dem Wortlaut nach "zwingende AGB-feste Rechtsvorschriften" den Vorrang vor den ADSp-Regelungen einräumt. Wie man der Präambel entnehmen kann, sind die ADSp nicht einseitig von einer Partei, sondern aus Verbandsverhandlunge...mehr

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ZAP 12/2015, Internetreport / Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungsverträgen

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger V...mehr

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ZAP 10/2017, Die schlüssige... / e) Schadensersatz wegen materieller Schäden, § 651f Abs. 1 BGB

Anders als die Gewährleistungsrechte der §§ 651c Abs. 2 bis 651 e BGB erfordert der Schadensersatzanspruch nach § 651f Abs. 1, 2 BGB ein Verschulden des Veranstalters (oder seiner Erfüllungsgehilfen, § 278 BGB). Indes muss sich der Veranstalter entlasten, § 651f Abs. 1 BGB; ein non-liquet geht daher zu seinen Lasten. Fälle der Entlastung des Reisveranstalters (die in Art. 5 ...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / b) Sparkassen

Derzeit sind 425 Sparkassen als öffentlich-rechtliche Unternehmen, ausnahmsweise auch in der Rechtsform der AG, organisiert, hauptsächlich in der Trägerschaft von Kommunen oder Kommunalverbänden. Für sie hat das Sparkassengesetz des jeweiligen Bundeslandes Geltung; ihre innere Verfassung wird durch die Satzung, diese durch den Träger, strukturiert. Der Verwaltungsrat hat den...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / a) Akquiseplattform

Die Nutzung (zur Einbeziehung von AGB bei Vertragsschlüssen über das Internet s. Solmecke/Dam MMR 2012, 71 f.) der Plattform ist i.d.R. für den Rechtssuchenden kostenlos (die reine Nutzung des Informationsangebots auf der Plattform wird zumeist mangels Rechtsbindungswillens ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis darstellen s. Schmitz MMR 2000, 396 f.). Durch Absenden seiner Anfr...mehr

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ZAP 3/2017, Mietzahlung: Rechtzeitigkeit im Überweisungsverkehr

(BGH, Urt. v. 5.10.2016 – VIII ZR 222/15) • Eine in den AGB eines Mietvertrags enthaltene Klausel, die bestimmt, dass die laufende Miete monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats auf das Konto des Vermieters zu zahlen ist, wobei es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes ankommt, ist, wenn dem Mieter...mehr

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ZAP 16/2016, Kauf einer Eigentumswohnung: Annahme eines erloschenen, formnichtigen Angebots

(BGH, Urt. v. 13.5.2016 – V ZR 265/14) • Nach § 308 Nr. 1 BGB ist in AGB eine Bestimmung insb. unwirksam, durch die sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines Angebots oder die Erbringung einer Leistung vorbehält. Ein auf den Abschluss eines beurkundungspflichtigen Vertrags gerichtetes Angebot, das nich...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / d) Weitergabe von Informationen, die nicht gestattet sind

Die Weitergabe von Informationen, die nicht gestattet sind (Nr. 2 Abs. 2 S. 2 AGB-Banken/Nr. 3 Abs. 1 S. 2 AGB-Sparkassen), stellen eine Verletzung der vertraglich geschuldeten Verschwiegenheit dar. Die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses ist eine besondere Ausprägung der allgemeinen Pflicht der Bank, die Vermögensinteressen des Vertragspartners zu schützen und ni...mehr

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ZAP 6/2016, Darlehensverträge: Bearbeitungsentgelte mit Unternehmern zulässig

(LG Braunschweig, Beschl. v. 30.9.2015 – 8 S 341/15) • Die vom BGH in seinen beiden Entscheidungen vom 13.5.2014 (XI ZR 170/13, ZIP 2014, 1369; XI ZR 405/12, BGHZ 201, 168 ff. = ZIP 2014, 1266) aufgestellten Grundsätze zu vorformulierten Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen, die als AGB-Preisnebenbestimmungen einer richterlichen Inhaltskontrolle nach § 307 ...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / bb) Materiell-rechtliche Grundlagen

Die Verharmlosung der Haftungsrisiken in den AGB oder Sonderbedingungen führt zur Angreifbarkeit gem. § 307 Abs. 1 BGB. Das gilt insbesondere für die unzureichende Darstellung des Unterschieds zwischen Ausfall- und selbstschuldnerischer Bürgschaft. Bei AGB- und Vertragsklauseln in Bezug auf selbstschuldnerische und Ausfallbürgschaften ist daran zu denken, dass die Inanspruchn...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / 7. Legitimation gegenüber Banken/Sparkassen

Schließlich kann sich die Frage stellen, ob ein im Ausland beurkundetes Testament auch zu Legitimationszwecken gegenüber Banken/Sparkassen in gleicher Weise benutzt werden kann wie ein inländisches Testament. Oftmals verwenden Banken und Sparkassen eine dem Muster von § 5 AGB-Banken bzw. § 5 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel. Diese sieht vor, dass die Bank/Sparkasse grund...mehr

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ZAP 15/2015, Arbeitsvertrag... / V. Vergütungsabreden bzgl. Überstunden

Pauschalierungs- bzw. Überstundenabgeltungsklauseln gehören zum Standardrepertoire des Arbeitsverträge gestaltenden Anwalts. Entsprechende Regelungen bedürfen nicht nur einer rechtssicheren Umsetzung in Bezug auf eine AGB-Kontrolle (Angemessenheit und Transparenz). Aktuell besteht ggf. auch weiterer Anpassungsbedarf aufgrund der Vorgaben des MiLoG (vgl. Bayreuther NZA 2015, 3...mehr

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ZAP 15/2015, Arbeitsvertrag... / IX. Schriftformklauseln

Eine von dem Arbeitgeber in dem Arbeitsvertrag als AGB zum Ausschluss des Entstehens einer betrieblichen Übung aufgestellte doppelte Schriftformklausel kann bei dem Arbeitnehmer den Eindruck erwecken, jede spätere von dem Vertrag abweichende mündliche Abrede sei gem. § 125 S. 2 BGB nichtig. Das entspricht nicht der wahren Rechtslage. Denn gem. § 305b BGB haben individuelle V...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / c) Form der Auskunftserteilung

Die Nr. 2 Abs. 2, Abs. 3 AGB-Banken sowie Nr. 3 Abs. 1–3 AGB-Sparkassen verstoßen nach Auffassung des Verfassers gegen § 307 BGB: Sie lassen offen, in welcher Form die Auskünfte erteilt werden. Bei mündlichen Auskünften, die gegen "informelle" und nicht gestattete Inhalte nur schwer abzugrenzen sind, kann der betroffene Kunde nicht nachvollziehen, wer wann welche Auskunft er...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / a) Genossenschaftsbanken

1.052 Kreditinstitute in der Unternehmensform der eingetragenen Genossenschaft (eG) – Hauptrechtsform im Bankengeschäft – haben als Zweck die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder (§ 1 GenG), die sich an den genossenschaftlichen Grundgedanken der Selbstverwaltung, Selbstverantwortung und Selbsthilfe orientiert. Aufsichtsrat und Vorstand stehen in einem besonderen Treuev...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / cc) Beratungshinweise

Es ist wichtig, in regelmäßigen Zeitabständen eine Schätzung der Sicherheiten durch den Kreditnehmer/Mandanten vornehmen zu lassen, um dann einen Freigabeanspruch prüfen zu können. Der Mandant sollte sein Interesse an der Freigabe einer bestimmten Sicherheit schlüssig darlegen. Die Bank hat die Nachweispflicht ob und in welcher Weise die berechtigten Interessen des Kunden Ber...mehr

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ZAP 2/2016, Anlageberatung: Verjährungsverkürzende Regelung zu Prospekthaftungsansprüchen

(BGH, Urt. v. 22.9.2015 – II ZR 341/14) • Als Klausel in einem formularmäßigen Emissionsprospekt ist die verjährungsverkürzende Regelung in dem Prospekt einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle zugänglich. Eine Regelung, nach der die Haftung der Vertragspartner und Verantwortlichen für unrichtige oder unvollständige Prospektangaben sowie für die Verletzung eventueller Aufkläru...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / 4. Wertstellung und Verfügbarkeit

Streitigkeiten entstehen in der Praxis, wenn Zahlungseingänge zwar erfolgt und gebucht sind, der Kunde aber über den Betrag (noch) nicht verfügen kann, was möglicherweise zu Fristüberschreitungen im privaten oder geschäftlichen Zahlungsverkehr führt. Die Wertstellung für eine Bareinzahlung oder einer Überweisung hat grundsätzlich für den Tag zu erfolgen, an dem das Geld bei d...mehr

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ZAP 15/2016, Internetreport / 33 Vorleistungsklausel beim Dienstvertrag

Zuletzt ergaben sich bei der gerichtlichen Durchsetzung von Vergütungsansprüchen aus Dienstleistungsverträgen vermehrt rechtliche Schwierigkeiten, sofern nach den AGB des Dienstleisters die komplette Vergütung im Voraus zu entrichten ist. Die gesetzliche Regelung in § 614 BGB besagt, dass zunächst die Dienste geleistet werden und dann die Vergütung zu zahlen ist. Bei einer s...mehr

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ZAP 15/2016, Stromlieferungsvertrag: Zahlung eines Neukundenbonus i.R.d. Vertragsabschlusses

(LG Köln, Urt. v. 9.6.2016 – 6 S 119/15) • Einem Kunden kann gegenüber einem Stromversorger aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Stromlieferungsvertrag ein Anspruch auf Zahlung eines Neukundenbonus zustehen, wenn der 25 %-Bonus wirksam vertraglich vereinbart wurde und wenn der Versorger nicht darlegen kann, dass die Parteien wirksam eine Einschränkung des Bonus dahing...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / 3. Anwaltliche Beratung von Bankkunden

Vertritt der Anwalt den Kunden der Bank oder nimmt seine eigenen Interessen wahr, geht es um den Rechtsschutz gegen die Bank. Dabei stehen, abgesehen von kleineren Detailfragen (Kontoführungsgebühren), Kreditangelegenheiten mit Bürgschafts- und anderen Besicherungsproblemen, Nachlasssachen (s. hierzu: Die unerträgliche Leitsinnigkeit der Bank, Verfügungsberechtigung nach dem...mehr

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ZAP 15/2015, Arbeitsvertrag... / VI. Freiwilligkeitsvorbehalt

Nachdem infolge der AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht die Anforderungen an eine transparente Vertragsgestaltung merklich gestiegen sind, erweisen sich insbesondere Freiwilligkeitsvorbehalte, etwa im Zusammenhang mit Sonderzahlungen, oftmals als unwirksam (Reinfelder a.a.O., 10; Richter ArbRAktuell 2014, 193; Schäfer öAT 2013, 243; Bauer/von Medem NZA 2012, 894; Lakies ArbRAktuel...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / a) Auskünfte der Bank an andere eigene Kunden

Problematisch ist die Berechtigung der Bank, Auskünfte über den (betreffenden) Kunden an andere eigene Kunden zu erteilen. Die Bank könnte damit einem Wettbewerber einen erheblichen Informationsvorteil verschaffen, insbesondere, wenn sie Daten des (umsatz-)schwächeren an den (umsatz-)stärkeren Kunden weiterleitet, der daraufhin hinsichtlich seiner Marktstrategie disponieren ...mehr

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ZAP 14/2016, Neuregelungen ... / Reformvorhaben zum Bauvertragsrecht strittig

Bei einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss des Bundestags zu dem Reformvorhaben der Bundesregierung zum Bauvertragsrecht (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 7/2016, S. 329) sind viele Einwände zur Sprache gekommen. Zwar betonten die geladenen Experten wiederholt, wie wichtig diese Reform sei, doch warfen sie in verschiedener Hinsicht die Frage auf, ob ...mehr

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Gesetzgebungsreport / 8. Verbraucherstreitbeilegung

Das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat auch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (2013/11/EU, ABl L 165 v. 18.6.2013, S. 63) und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Nr. 524/2013, ABl L 165 v. 18.6.2013, S. 1) vom 19.2.2016 (BGBl I, S. 254)....mehr

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ZAP 13/2015, Rechtsschutzversicherung: Zwangsmediation

(OLG Frankfurt/M., Urt. v. 9.4.2015 – 6 U 110/14) • Die von einer Rechtsschutzversicherung in AGB verwendete Klausel, wonach die Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung von der vorherigen Durchführung eines Mediationsversuchs abhängig ist, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar, auch wenn für den entsprechenden Vertrag geringere Prä...mehr

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ZAP 6/2016, Verwaltungsakt ... / 3. Nichtigkeit

Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des BGB ergibt, § 59 Abs. 1 VwVfG. Beispiele: Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot, Verstoß gegen Formvorschriften (s.o. II. 1.), Sittenwidrigkeit, Unmöglichkeit der Leistung. Hinweis: Ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nichtig, weil die darin vereinbar...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Neuregelungen im Oktober

In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Energie und Verkehr. Im Einzelnen: Anspruch auf einen Medikationsplan Mit dem neuen "E-Health-Gesetz" (Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) bekommen Patienten, die mindestens drei verord...mehr

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ZAP 12/2016, Das neue Verbr... / 4. Exkurs: Informationen nach Art. 14 ODR-VO

Mit Inkrafttreten der VO (EU) Nr. 524/2013 (ODR-VO) am 9.1.2016 treffen den Unternehmer, der Online-Verträge abschließt, nach Art. 14 ODR-VO folgende Verpflichtungen: Er muss auf seiner Webseite einen leicht zugänglichen Link zur Online-Streitbeilegungs-(OS-)Plattform der EU vorsehen (auf der Verbraucher im Streitfall eine Beschwerde gegen Onlinehändler auch aus einem anderen...mehr

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ZAP 19/2016, Arbeitsvertrag... / II. Änderungen für Standard-Arbeitsverträge

Nach § 309 Nr. 13 BGB n.F. gilt: Zitat (...) ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam (...)mehr

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ZAP 1/2015, Girovertrag: Vereinbarung einer Kündigungsfrist

(BGH, Urt. v. 10.2.2015 – XI ZR 187/13) • Eine Aufhebung des Pfändungsschutzes erst zum Monatsende durch die Vereinbarung einer entsprechenden Kündigungsfrist im Rahmen eines Girovertrags widerspricht dem gesetzlichen Leitbild des gesetzlichen Kontopfändungsschutzes nicht. Zwar darf der Zugang zum gesetzlichen Pfändungsschutz durch Regelungen im Rahmen der Rückabwicklung nic...mehr

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ZAP 13/2016, Reiserecht: Unwirksame Klauseln einer Fluggesellschaft

(OLG Frankfurt, Urt. v. 24.3.2016 – 16 U 160/15) • Bei AGB über die Behandlung freiwillig bewilligter Prämienleistungen aus Anlass der Buchung von Flügen handelt es sich nicht um Hauptleistungsvereinbarungen, sondern um Preisnebenabreden, die nach den §§ 305 ff. BGB auf ihre Gültigkeit zu überprüfen sind. Die Klausel „Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für irgend...mehr

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ZAP 1/2016, Grundzüge des T... / bb) Vermutete Verschuldenshaftung gem. § 461 Abs. 2 HGB

Gemäß § 461 Abs. 2 HGB hat der Spediteur aufgrund der Verletzung seiner Pflichten im Rahmen des § 454 HGB für alle Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung in seiner Obhut entstanden sind, einzustehen. Dabei handelt es sich um eine Verschuldenshaftung, bei der das Verschulden vermutet wird, wenn sich der Spediteur nicht entlasten kann (vgl. die Kaufmannshaftung i.S...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / 1. Widerrufsrecht bei Verbraucherkrediten

Der ewige "Widerrufsjoker" hat ausgespielt. Die kontrovers diskutierte und umstrittene Reform des Widerrufsrechts für Wohnimmobilien- und Verbraucherkredite ist beschlossen worden (Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften v. 11.3.2016, BGBl I, S. 396). Die neue Regelung ist bereits im Vorfeld heftig umstritten g...mehr