Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / K. Zweigniederlassungen

Rz. 118 Das ZGB enthält Regelungen, die sowohl auf inländische als auch auf ausländische Filialen und Niederlassungen Anwendung finden. Darüber hinaus enthält auch das AGG einige Bestimmungen. Die Niederlassung oder die Filiale ist ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister geschäftsfähig. Rz. 119 Die rechtliche Reglementierung der inländischen und ausländischen Fili...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Gründerhaftung

Rz. 39 Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf ihre Einlage beschränkt. Nach Art. 6 AGG können sowohl natürliche als auch juristische Personen Gründer der Gesellschaft sein. Die Gründer handeln gemäß der Gründungsordnung und der Satzung, die alle Gründer oder durch sie bevollmächtigte Personen unterzeichnen müssen. Jeder Gründer der Gesellschaft muss Aktien erwe...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 134 Die Rechtsfähigkeit und die Handlungsfähigkeit der ausländischen Gesellschaften werden nach dem Recht des Sitzstaates festgelegt. Wurde die Gründungsordnung verletzt, wird die Rechtsfähigkeit nach dem Recht des Staates festgelegt, in dem die Gesellschaft ihre Tätigkeit tatsächlich ausübt. Die Rechtsfähigkeit der Niederlassungen wird nach dem litauischen Recht festgel...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / A. Einführung

Rz. 1 Das Gesellschaftsrecht ist in Litauen vor allem im Zweiten Buch des Zivilgesetzbuches (im Folgenden: ZGB) und in einzelnen Gesetzen wie dem Aktiengesellschaftengesetz (im Folgenden: AGG), dem Kommanditgesellschaftengesetz (im Folgenden: KGG) und dem Personalunternehmensgesetz (im Folgenden: PUG) enthalten. Rz. 2 Die übliche Form der Gesellschaft ist die uždaroji akcinė ...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 95 Eine geschlossene Aktiengesellschaft kann durch Reorganisation in eine juristische Person folgender Rechtsformen umgewandelt werden:mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Geschäftsführer

Rz. 97 Die zwingend vorgeschriebenen Organe der Gesellschaft sind die Hauptversammlung der Gesellschafter und der Geschäftsführer. Der Geschäftsführer organisiert die tägliche Arbeit der Gesellschaft. Es bestehen keine besonderen Anforderungen an die Person des Geschäftsführers, außer dass es eine natürliche Person sein muss. Das Gesetz erlaubt auch die Bestellung einer ausl...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 25 Die juristische Person hat in der Gründungsordnung/dem Gründervertrag sowie in der Satzung einen Namen, also eine Firma zu wählen, der sich von denen anderer juristischer Personen unterscheiden muss. Der Name steht im Eigentum der juristischen Person, jedoch kann er nicht getrennt von der juristischen Person veräußert werden. Der Name darf nicht der öffentlichen Ordnu...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 69 Aktien einer Aktengesellschaft können materiell oder immateriell ausgegeben werden. Das AGG regelt, dass bei materiellen Aktien die Gesellschafter in einem Gesellschafterregistrierungsbuch eingetragen sein müssen. Materielle Aktien sind Wertpapiere. Bei immateriellen, also nicht verbrieften Aktien, sind deren Inhaber in den persönlichen Wertpapierdepots der Gesellscha...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / 2. Einberufung der Hauptversammlung

Rz. 82 Das Initiativrecht, die Hauptversammlung einzuberufen, steht dem Aufsichtsrat, dem Vorstand (falls kein Vorstand gebildet wird, dem Geschäftsführer) und den Gesellschaftern zu, deren Aktien mindestens 1/10 aller Stimmen erreichen, wenn die Satzung keine geringere Stimmenzahl vorsieht. Die Initiatoren der Einberufung der Hauptversammlung haben den Antrag unter Angabe d...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 5 Die Gründung einer geschlossenen Aktiengesellschaft (uždaroji akcinė bendrovė – UAB) ist im ZGB und im AGG geregelt. Das Gründungsverfahren selbst ist nicht kompliziert, in der Praxis sind formelle Vorschriften genau zu beachten und alle Gründungsdokumente sorgfältig vorzubereiten. Die Gründungsdokumente sind folgende:mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / H. Weitere Organe der Gesellschaft

Rz. 107 Der Aufsichtsrat ist ein Kollegialorgan, dem die Überwachung der Tätigkeit der Gesellschaft obliegt. Der Aufsichtsrat wird von seinem Vorsitzenden geleitet. Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder wird durch die Satzung der Gesellschaft festgesetzt. Es müssen mindestens drei und es dürfen höchstens 15 Aufsichtsratsmitglieder sein. Der Aufsichtsrat wird für die in der Sa...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 32 Der Gründungsvertrag/die Gründungsordnung der Gesellschaft enthält nach Art. 7 T.2 AGG folgende Angaben:mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / III. Geschäftsführung

Rz. 102 Der Geschäftsführer handelt im Namen der Gesellschaft und ist befugt, Geschäfte allein abzuschließen, es sei denn, die Satzung der Gesellschaft sieht die gemeinschaftliche Vertretung der Gesellschaft vor. Für den Abschluss von einigen Geschäften bedarf der Geschäftsführer des Beschlusses des Vorstands der Gesellschaft (sofern bei der Gesellschaft ein Vorstand gebilde...mehr

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Altersgrenze / 1.3.1 Tarifvertragliche Vereinbarungen

In Tarifverträgen sind Altersgrenzenregelungen grundsätzlich zulässig, unterliegen jedoch ebenfalls der Befristungskontrolle. In Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen steht den Tarifvertragsparteien jedoch eine Einschätzungsprärogative zu.[1] Soweit tarifliche Altersgrenzen auf die Regelaltersgrenze abstellen, sind sie jedenfalls als zulässig an...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.1.1 Soziale Benachteiligung

Rz. 8 Unter "sozialer Benachteiligung" versteht man eine – aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe – bedingte mittelbare oder unmittelbare Zurücksetzung von Menschen im Wettbewerb um den Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen wie z. B. Bildung, Ausbildung und Einkommen (vgl. Nonninger, in: LPK-SGB VIII, § 13 Rz. 8). Dies ist insbesondere bei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Verstöße gegen Vorschriften gegen das Wahlverfahren

Rz. 7 Das Wahlverfahren wird in den §§ 9–18 BetrVG und § 20 BetrVG sowie in der Wahlordnung zum BetrVG geregelt. Auch bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist eine Wahlanfechtung nur möglich, wenn gegen wesentliche der genannten Vorschriften verstoßen wird. Viele mögliche Fehler im Wahlverfahren können berichtigt werden. Wurde der Fehler so rechtzeitig berichtigt, dass die...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) AGG

Rz. 5 Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Nach § 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 119 Die Bestellung begründet nur die organschaftliche Vertretungsmacht des Geschäftsführers sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Wesentliche Punkte (u.a. Gegenleistung für die Geschäftsführung) sind damit noch offen. Daher schließen[413] Geschäftsführer und Gesellschaft regelmäßig einen (von der organschaftlichen Stellung getrennten) schuldrechtlichen Anstel...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Schwangere und Mütter

Rz. 428 Nach § 17 MuSchG besteht Sonderkündigungsschutz für Frauen[748] während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. § 17 Abs. 1 MuSchG enthält ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB. Eine Kündigung unter Verstoß gegen dieses Verbot ist gem. § 134 BGB nichtig.[749] Das MuSchG gilt für alle in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Personen. Hie...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Einstellungsfragebogen

Rz. 16 Nach § 94 BetrVG bedürfen Einstellungsfragebögen der Zustimmung des Betriebsrats. Fragerechtsbeschränkungen ergeben sich aus dem Persönlichkeitsrecht. Es dürfen nur solche Fragen gestellt werden, die mit dem Arbeitsplatz oder der zu leistenden Arbeit zusammenhängen. Zwischen dem betrieblichen Interesse des Arbeitgebers und dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers is...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Durchführung des Sozialplanverfahrens (§§ 112, 112a BetrVG)

Rz. 735 Gegenstand des Sozialplanverfahrens ist die Regelung eines Ausgleiches oder einer Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den betroffenen Arbeitnehmern infolge der Betriebsänderung entstehen. Der Sozialplan soll in der Planungsphase, also vor Durchführung der Betriebsänderung aufgestellt werden. Der Abschluss eines vorsorglichen Sozialplanes ist nicht vom Betri...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 48 Vereine / e) Satzung und einzelne Satzungsinhalte

Rz. 6 Die Rechtsverhältnisse innerhalb des Vereins werden in Ausübung der Vereinsautonomie durch die Satzung bestimmt, soweit nicht zwingendes Recht nach §§ 25 ff. BGB eingreift. Bestimmte, in § 40 BGB genannte Bestimmungen sind satzungsdispositiv. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 21 ff. BGB zwingend. Die Satzung mussmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 775 Nach § 80 Abs. 1, 2a ArbGG findet das Beschlussverfahren[1215] in Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, aus dem Sprecherausschussgesetz, aus dem Mitbestimmungsgesetz und bei Streitigkeiten über die Tariffähigkeit und die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung Anwendung. Bei dem Verfahren nach § 17 Abs. 2 AGG i.V.m. § 23 Abs. 3 BetrVG handelt es sich um ein...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Organe von Kapitalgesellschaften

Rz. 30 Der EuGH weitet den Schutz von Schwangeren auf Organe von Kapitalgesellschaften aus.[43] Das OLG Köln[44] bejaht die Anwendung des AGG auf einen GmbH-Geschäftsführer. Das ArbG Bonn[45] hat die Anwendung des KSchG auf den Fremdgeschäftsführer einer GmbH abgelehnt. Der Geschäftsführer einer GmbH ist nach Auffassung des BAG[46] jedenfalls dann Verbraucher i.S.d. § 13 BGB...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / Kommentare

Altmeppen, GmbHG, 10. Auflage 2021 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, 4. Auflage 2020 Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch: HGB, 40. Auflage 2021 Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Auflage 2019 Blümich, EStG, KStG, GewStG, Loseblatt, 156. Auflage 2021 Bunjes, Umsatzsteuergesetz: UStG, 19. Auflage 2020 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 4. Auflage 2020 D...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Allgemeines

Rz. 2 Gemäß §§ 842, 843 BGB umfasst der deliktische Schadensersatzanspruch bei Verletzung einer Person auch deren Nachteile für "Erwerb" oder "Fortkommen". Die Miteinbeziehung des letzteren Begriffes in die Schadensbestimmung zeigt, dass nicht nur eine Beeinträchtigung der aktuellen Erwerbssituation (etwa im Hinblick auf die Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten aufgrund im Unf...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / II. Ausnahmsweise Entschädigung in Geld für immaterielle Schäden

Rz. 7 Eine solche – ausnahmsweise – Entschädigung in Geld für immaterielle Schäden ist unterdessen in einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen bestimmt, zuvorderst beispielsweise in § 253 Abs. 2 BGB, daneben aber etwa auch in § 651f Abs. 2 BGB, § 15 Abs. 2 AGG, § 21 Abs. 2 S. 3 AGG, § 11 S. 2 StVG, § 6 S. 2 HPflG, § 36 S. 2 LuftVG, § 87 S. 2 AMG, § 32 Abs. 5 S. 2 GenTG, § 29 A...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Systematik und Funktion der Norm

Rz. 682 § 831 BGB ist eine eigenständige Anspruchsgrundlage. Die Norm weist dem Geschäftsherrn keine Haftung für fremdes Verschulden eines Gehilfen oder Vertreters zu, sondern begründet die Haftung für eigenes vermutetes Verschulden desjenigen Geschäftsherrn, der einen anderen zu einer Verrichtung bestellt (Verrichtungsgehilfe), für die vom Verrichtungsgehilfen in Ausführung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.1 Abfindungsformeln

Rz. 78 Werden Abfindungen festgelegt, so ist jedenfalls der in § 75 BetrVG konkretisierte Gleichbehandlungssatz [1] zu beachten. In der Ausgestaltung bestehen dennoch große Gestaltungsspielräume. Demzufolge gibt es in der Praxis sehr unterschiedliche Regelungen. Die Betriebsparteien können etwa die Lage jedes Mitarbeiters individuell bewerten und den Sozialplan mit einem Anha...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2.4 Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 BetrVG

Rz. 67 Der Gleichbehandlungssatz des § 75 Abs. 1 S. 1 BetrVG und der Gleichbehandlungsgrundsatz prägt die Rechtsprechung zu der Frage, inwieweit in Sozialplänen Differenzierungen zwischen den Ansprüchen der Arbeitnehmer zulässig sind (siehe schon oben Rz. 52 zur Frage des Ausschlusses von Arbeitnehmern aus dem Geltungsbereich des Sozialplans). Im Einzelnen gilt u. a.: Rz. 68...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.2 Beispielsfälle

Rz. 7 Auswahlrichtlinien können völlig unterschiedliche Gesichtspunkte enthalten. Im fachlichen Bereich z. B.: Festlegung der Anforderungen des Arbeitsplatzes anhand einer Stellenbeschreibung Anforderungsprofile Schul- und Berufsbildung, erforderliche Grund- und Spezialkenntnisse Betrieblicher Werdegang Praxiserfahrung Im persönlichen Bereich können z. B. folgende Aspekte berücksi...mehr

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AGS 06/2021, Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch - Kommentar

80. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck. XXXVII, 3.216 S., 115,00 EUR Der seit vielen Jahrzehnten eingeführte Standardkommentar zum BGB nebst Nebengesetzen ist in der 80. Auflage mit Stand vom 15.10.2020 erschienen. Bis zum Redaktionsschluss haben die Autoren eine Vielzahl neuer Gesetze berücksichtigt. An erster Stelle sind die Gesetze zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandem...mehr

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FoVo 12/2020, Wem steht der... / 2 II. Die Entscheidung in ihren Kernaussagen für die Praxis

Der BGH folgt den Vorinstanzen Der BGH hält die Rechtsbeschwerde des Schuldners zwar für zulässig, im Ergebnis aber für unbegründet. Sein Ergebnis: Hinweis Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber nach § 15 AGG verpflichtet, den hierd...mehr

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FoVo 12/2020, Wem steht der... / Leitsatz

Der Anspruch auf Entschädigung wegen eines immateriellen Schadens nach einem Verstoß gegen das europarechtliche Benachteiligungsverbot wie nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kann abgetreten und gepfändet werden. BGH, Beschl. v. 18.6.2020 – IX ZB 11/19mehr

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FoVo 12/2020, Wem steht der... / 1 I. Der Fall kurz zusammengefasst

Polizeivollzugsbeamter in Insolvenz Der 1965 geborene Schuldner ist Polizeivollzugsbeamter. Im Jahr 2008 beantragte er die Einstufung in die letzte Dienstaltersstufe seiner Besoldungsgruppe sowie eine Nachberechnung. Nach Ablehnung des Antrags und Zurückweisung des Widerspruchs erhob er im September 2009 Klage vor dem Verwaltungsgericht. 2011 wurde über sein Vermögen das Verb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geschlechtliche Diskriminierung

Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Zur Besteuerung einer Entschädigung, die ein ArbN oder ein Bewerber um einen Arbeitsplatz wegen eines Verstoßes gegen das Verbot geschlechtlicher oder anderweitiger Diskriminierung erhält, > Diskriminierung. Vgl Bissels/Lützeler, Rechtsprechungsübersicht zum AGG, BB 2008, 666.mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.3.1 Altersgrenzen

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Erreichen einer Altersgrenze ist als Beendigungsnorm häufig Gegenstand eines Tarifvertrages. In diesen Fällen wird bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis bei Erreichen der Altersgrenze automatisch endet, ohne dass es des Ausspruchs einer Kündigung bedarf. Soweit die tarifliche Regelung eine Beendigung zum Zeitpunkt des Erreichens...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.4.3 Verlängerung wegen Behinderung oder schwerwiegender chronischer Erkrankung

Rz. 25 Aufgrund des am 17.3.2016 in Kraft getretenen Ersten Änderungsgesetzes zum WissZeitVG verlängert sich die nach § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 WissZeitVG zulässige Befristungsdauer bei Vorliegen einer Behinderung nach § 2 Abs. 1 SGB IX oder einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung um 2 Jahre, § 2 Abs. 1 Satz 6 WissZeitVG n. F. Der neue Satz 6 soll dem Umstand Rechnung tr...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.3.4 Kündigungsgründe

Tarifverträge enthalten als Beendigungsnormen vielfach Regelungen zu den materiellen Kündigungsgründen, um den Kündigungsschutz für die Arbeitnehmer zu verbessern. Die Vereinbarung von kündigungsbeschränkenden Tarifnormen ist als eine für den Arbeitnehmer günstigere Abweichung grundsätzlich zulässig, da das KSchG keine abschließende und zweiseitig-zwingende gesetzliche Norm ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung enthält das Verbot, Arbeitnehmer, die ihre Rechte aus diesem Gesetz wahrnehmen, bei Vereinbarungen oder Maßnahmen (z. B. bei einem beruflichen Aufstieg) zu benachteiligen[1] und normiert damit eine Selbstverständlichkeit.[2] Unionsrechtlich wäre die Aufnahme dieses Benachteiligungsverbots in das Gesetz nicht notwendig gewesen, da dies weder die Europäische...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 5 Rechtsfolgen einer Benachteiligung

Rz. 13 § 5 TzBfG enthält keine konkreten Abwägungskriterien. Liegen seine Voraussetzungen vor, dann ist eine rechtsgeschäftliche Maßnahme des Arbeitgebers als gesetzwidrige Reaktion auf eine zulässige Rechtsausübung durch den Arbeitnehmer nach § 134 BGB nichtig (so bereits für § 612a BGB BAG, Urteil v. 2.4.1987, 2 AZR 287/96).[1] Hinweis Ungeachtet der aus § 134 BGB resultier...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.1.3 Arbeitsvergütung

Regelungen zum Arbeitsentgelt sind Inhaltsnormen und werden üblicherweise in Tarifverträgen getroffen. Hierzu zählen nicht nur das Arbeitsentgelt im engeren Sinne, sondern alle geldwerten Leistungen des Arbeitgebers, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen (Gratifikationen, Treueprämien, Personalrabatte etc.). Regelmäßig richtet sich der Tariflohn der Arbeitnehme...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.8 Ermessensrichtlinien für einen Sozialplan

Betriebsrat und Arbeitgeber sind grundsätzlich frei, den Inhalt eines Sozialplans nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Sie können entscheiden, dass Nachteile als geringfügig anzusehen und daher nicht auszugleichen sind oder in welchem Umfang Nachteile abzumildern bzw. auszugleichen sind.[1] Die Betriebspartner sind dabei an das geltende Recht gebunden und müssen insbesond...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 AGG

Rz. 17 Die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze zur Zulässigkeit von Fragestellungen des Arbeitgebers sind durch das am 18.8.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Grundsatz unberührt geblieben. Die von § 94 BetrVG angesprochenen Beteiligten haben bei der Erstellung von Fragebögen und Beurteilungsgrundsätzen aber nunmehr expli...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Form und Inhalt der Ausschreibung

Rz. 8 Die Ausschreibung ist zwar an keine bestimmte Form gebunden, jedoch legt der Begriff „ausschreiben” eine Verpflichtung zur schriftlichen Ausschreibung nahe. Des Weiteren sollten bestimmte Mindestanforderungen an den Inhalt gestellt werden, wie z. B.: Bezeichnung der zu besetzenden Position Geforderte Qualifikation Beschreibung der wichtigsten Aufgaben Zeitpunkt der Arbeits...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Zur Zulässigkeit einzelner Fragen

Rz. 6 Von hoher praktischer Relevanz ist die Abgrenzung zwischen zulässigen Fragen und einem nicht statthaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Befragten. Insoweit verbietet sich eine pauschale Grenzziehung. Geboten ist vielmehr die Abwägung und Balancierung der berechtigten Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese Grenze ist für sämtliche Beteiligten zu be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Gleichstellungsmaßnahmen

Rz. 16 Mit dem Betriebsverfassungs-Reformgesetz ist in § 92 BetrVG ein völlig neuer Abs. 3 eingefügt worden. Hierdurch wird der Betriebsrat insbesondere ermächtigt, in personellen Maßnahmen, welche die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen, informiert zu werden und über entsprechende Härten mit dem Arbeitgeber zu beraten. Dem Betriebsrat kommt darüber hinaus das Re...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Behinderungen

Rz. 10 Das Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft ist seit Geltung des AGG ohne einen konkreten Bezug zur Tätigkeit nicht mehr gegeben. Nur in dem Fall, in dem sich der Arbeitgeber nach der konkreten Eignung des Bewerbers für die zu vergebende Tätigkeit erkundigt, ist ihm das Fragerecht zuzustehen. Dem Arbeitgeber steht das Fragerecht demnach dann ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung

Rz. 4 Der Betriebsrat hat bei der Durchführung aller Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung ein echtes Mitbestimmungsrecht. Hiervon eingeschlossen ist auch die Vermittlung sonstiger Kenntnisse und Fertigkeiten[1]. Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen sind solche, bei denen der Arbeitgeber als Träger oder Veranstalter entscheidenden Einfluss auf Inhalt und Organisation hat...mehr