Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Persönliche Steuerbefreiung

Tz. 85 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die persönliche Steuerbefreiung für Zwecke der Körperschaftsteuer ergibt sich aus § 64 Abs. 1 AO (Anhang 1b) i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3). Sie kann von dem Verein X in Anspruch genommen werden, weil er die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit, §§ 51ff. AO (Anhang 1b), erfüllt. Die Förderung des Sports is...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Zahlungen an den vereinseigenen Sportler

Tz. 136 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Ein Sportler des Vereins gilt als unbezahlt, wenn er vom Verein oder einem Dritten nicht über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile erhält. Als Bezahlung gelten nicht, wenn dem Sportler vom Verein oder einem Dritten der von ihm durch Einzelnachweis nachgewiesene Aufwand erstattet wird. In diesem Fall kann die mona...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Körperschaftsteuer

Tz. 93 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hier ist zwischen der Vermietung auf längere und der Vermietung auf kurze Dauer (z. B. stundenweise Vermietung, auch wenn die Stunden für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegt worden sind) zu unterscheiden (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhang 2). Tz. 94 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Vermietung auf längere Dauer ist dem Bereich der steue...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Dauerfristverlängerung

Tz. 11 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Frist zur Abgabe der monatlichen und vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen kann unter Beachtung der Vorschriften der §§ 46–48 UStDV (Anhang 6) um einen Monat verlängert werden. Das gilt auch für die Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen. Voraussetzung ist, dass der Verein/Verband als Unternehmer einen entsprechenden schrift...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Verlustausgleich/-abzug

Tz. 49 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Werden mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe mit partieller Steuerpflicht unterhalten, gelten diese als einheitlicher (ein) wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (s. § 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b). D. h., die Ergebnisse (Gewinne/Verluste) sind zu saldieren (Saldierungsgebot). Auch s. AEAO zu § 64 Abs. 2 AO TZ 14ff., Anhang 2. Für den Verlustabzug...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Abziehbare Aufwendungen (Zuwendungs-/Spendenabzug)

Tz. 53 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Zuwendungen/Spenden, die die Körperschaft tätigt, sind keine Betriebsausgaben i. S. v. § 4 Abs. 4 EStG (Anhang 10). Sie sind, wenn ein Abzug als Betriebsausgaben von einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft vorgenommen wurde, dem steuerlichen Gewinn wieder hinzuzurechnen. Tz. 54 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Eine steuerbegünstigte...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Unterhaltung von Clubhäusern, Vereinsheimen oder -gaststätten, die ihr Angebot vorzugsweise nur an Mitglieder richten

Tz. 90 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervergünstigungen erstrecken sich nicht auf derartige Einrichtungen der Sportvereine. Der Gesetzgeber hat dies aus Gründen des Wettbewerbs der Vereine zu Unternehmen des Gaststättengewerbes und der steuerlichen Gleichbehandlung der Sportvereine mit anderen steuerbegünstigten Einrichtungen verneint...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Voranmeldungszeiträume

Tz. 4 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Voranmeldungszeitraum kann der/das Kalendermonat, Kalendervierteljahr, Kalenderjahr sein. Tz. 5 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Kalendermonat ist Voranmeldungszeitraum, wenn die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7 500 EUR beträgt (s. § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG, Anhang 5). "Mehr als" bedeutet, dass die Umsatzsteuer mindestens 7 500,01...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Steuerliche Folgen, die sich aus dem bezahlten Sport ergeben

Tz. 62 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Einnahmen aus dem bezahlten Sport sind entweder dem Zweckbetrieb "Sport" (Bedingungen des § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b sind erfüllt) oder dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "bezahlter Sport" zuzuordnen. Es wird u. U. beim Vorliegen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes Steuerpflicht ausgelöst. Werden die...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Steuern vom Einkommen

Tz. 57 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Steuern vom Einkommen, die von rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen bei der Unterhaltung eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs entrichtet werden müssen, sind keine abzugsfähigen Betriebsausgaben (s. § 10 Nr. 2 KStG, Anhang 3, R 10.1 KStR 2022, Anhang 4). Das Verbot der Abziehbarkeit bedeutet im Falle einer ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Allgemeine Fälle

Tz. 74 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Der Verein oder ein Dritter zahlen einem Spieler eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung von 300 EUR (jährlich 3 600 EUR). Die übrigen Spieler erhalten keine Aufwandsentschädigungen. § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) soll erfüllt sein bzw. es wurde vom Recht der Option gem. § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) Gebrauch gemacht. Ergebnis 1...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.1 Steuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Folgen

Tz. 109 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie bereits ausgeführt (s. Tz. 108) sind die Einnahmen (brutto) beim Überschreiten der Zweckbetriebsfreigrenze einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Die im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gültige Besteuerungsfreigrenze nach § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) von 45 000 EUR wird somit ebenfalls übe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.1 Allgemeines

Tz. 126 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) kann ein Sportverein bis zur Unanfechtbarkeit des Körperschaftsteuerbescheides dem Finanzamt gegenüber erklären, dass er auf die Anwendung der Besteuerungsfreigrenze im Zweckbetrieb "Sport" (s. § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) verzichten will. Diese Erklärung bindet den Sportverein mindestens fünf Kalenderjahre (...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Körperschaftsteuer

Tz. 86 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Einnahmen aus der Erteilung von Sportunterricht sind dem Zweckbetrieb zuzuordnen, da die Ausbildung und Fortbildung in sportlichen Fertigkeiten zu den typischen und wesentlichen Tätigkeiten eines Sportvereins gehören. Der Sportunterricht ist daher als "sportliche Veranstaltung" i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b) zu beurteilen. Bei Anwendung d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besteuerungsgrundlagen

Tz. 30 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen (s. § 7 Abs. 1 KStG, Anhang 3). Das zu versteuernde Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte nach Ausgleich mit etwaigen Verlusten, die sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergeben (s. § 8 Abs. 1 KStG, Anhang 3; s. § 2 Abs. 1 EStG, Anhang 10), erhöht und vermindert ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Tz. 26 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Gesetzgeber schließt in § 64 Abs. 1 AO (Anhang 1b) die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit dann aus, wenn die Körperschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, der nicht mehr die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs i. S. v. §§ 65–68 AO (Anhang 1b) erfüllt. Einkünfte aus diesen Betrieben, die als Besteuerungsgrundlagen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Ausnahmefälle

Tz. 75 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel: Ein Verein wurde im Juni 06 neu gegründet. Ein Amateurspieler hat im Juli 08 mit dem Training begonnen. Er nimmt erst im August 08 an der Spielsaison 08/09 teil. Im Kalenderjahr 08 erhält er folgende pauschale Aufwandsentschädigungen:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3 Verspätete Abgabe der Voranmeldungen

Tz. 20 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Umsatzsteuervoranmeldungen, die nicht bis zum Ablauf des 10. Tages des entsprechenden Voranmeldungszeitraumes abgegeben werden, gehen bei den zuständigen Finanzbehörden verspätet ein, falls von Seiten der Finanzbehörde keine Dauerfristverlängerung (d. h. die Frist zur Abgabe wurde nicht um einen Monat verlängert) gewährt wurde. Tz. 21 Stand: ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Wann sind Vereine/Verbände zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet?

Tz. 25 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beschäftigen Verbände/Vereine Arbeitnehmer bzw. Aushilfskräfte, die nicht in einem Mini-Job (s. "Aushilfskräfte") beschäftigt werden, sind sie als Arbeitgeber verpflichtet, den Lohnsteuerabzug vorzunehmen, die einbehaltenen Lohnsteuerabzugsbeträge anzumelden und diese entsprechend an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen. Lohnsteueranm...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sofern feststeht, dass rechtsfähige (eingetragene) oder nichtrechtsfähige (nicht eingetragene) Verbände/Vereine wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger bzw. kirchlicher Zwecke die Vorteile der Steuerbegünstigung in Anspruch nehmen können, wird von Seiten der Finanzämter das steuerliche Einkommen (zu versteuerndes Einkommen), welches der ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.10 Übungsleiterpauschale

Tz. 59 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Werden an nebenberufliche Trainer, Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder an einen vergleichbaren Personenkreis Aufwandsentschädigungen gezahlt, kommt u. U. § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) zur Anwendung. D.h., es kann für diese Tätigkeit ein Freibetrag i. H. v. 3 000 EUR jährlich gewährt werden. Tz. 60 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Tätigkeit als...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Zuordnung von Aufwendungen (Ausgaben)

Tz. 71 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Durch die Trennung in die Bereiche unbezahlter Sport (§ 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) unbezahlter Sport (§ 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) – Zweckbetrieb – unbezahlter/bezahlter Sport (§ 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) – Zweckbetrieb und den Optionsfall (§ 67a Abs. 2 und 3 AO, Anhang 1b) unbezahlter Sport (Zweckbetrieb) und bezahlter Sport (steuerpflichtiger wir...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.2 Nachteile/Vorteile

Tz. 110 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Zweckbetriebsfreigrenze "Sport" (Bruttoeinnahmen) von 45 000 EUR kann ungünstig wirken, wenn Sportvereine keine Sportler bezahlen und die Bruttoeinnahmen mehr als 45 000 EUR betragen und das Optionsrecht durch den Verein nicht genutzt wurde (s. § 67a Abs. 2, 3 AO, Anhang 1b); die Bruttoeinnahmen aus dem Zweckbetrieb "sportliche Veranstalt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportausweise, -abzeichen, -werbung durch Sportverbände

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Entgelte, die Sportverbände für die Genehmigung von Wettkampfveranstaltungen und Entgelte, die diese für die Ausstellung bzw. Verlängerung von Sportausweisen sowie für die Verleihung des Deutschen Sportabzeichens, des Deutschen Jugendsportabzeichens erzielen, sind nicht dem Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen" (s. § 67a AO, Anhang 1b) zuzuordn...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Werbung anlässlich von sportlichen Veranstaltungen

Tz. 113 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Werbung, die anlässlich von sportlichen Veranstaltungen durchgeführt wird, gehört nicht zu den sportlichen Veranstaltungen (s. AEAO zu § 67a AO TZ 9, Anhang 2). Tz. 114 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Folgende Einordnungskriterien sind zu beachten: Die Einnahmen aus der Werbung, die ein Verband/Verein in eigener Regie durchführt, sind dem Täti...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportkurse

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sportkurse für Mitglieder und Nichtmitglieder sind sportliche Veranstaltungen. Für Einnahmen, die aus derartigen Kursen erzielt werden, gelten die Einordnungskriterien des § 67a AO (Anhang 1b), die Einnahmen fallen im Zweckbetrieb an. Dies gilt nur, wenn kein Sportler als Auszubildender teilnimmt, der wegen seiner Betätigung in dieser Sportart als ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Allgemeines

Tz. 133 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b) kommt zur Anwendung, wenn die Verzichtserklärung nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) abgegeben wurde. Sportliche Veranstaltungen können bei ausgeübtem Optionsrecht dann dem Zweckbetrieb zugeordnet werden, wenn anlässlich derartiger Veranstaltungen keine bezahlten Sportler zum Einsatz kommen. D.h., gerechtfertigt ist...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 58 Nr. 8 AO (Anhang 1b) ist es steuerlich unschädlich, wenn ein Sportverein neben dem unbezahlten auch den bezahlten Sport fördert. Die Regelung ist notwendig, weil nach § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) sportliche Veranstaltungen als "Zweckbetrieb" gelten, wenn die Bruttoeinnahmen aus diesem Zweckbetrieb 45 000 EUR nicht übersteigen. § 67a A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.2 Gründe, die eine Ausübung des Wahlrechts zugunsten von § 67a Abs. 3 AO rechtfertigen

Tz. 131 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die in § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) genannte Besteuerungsfreigrenze (Zweckbetriebsfreigrenze) für den Zweckbetrieb "Sport" ist für folgende Vereine von Nachteil, d. h., sie sollten das Wahlrecht über § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) zugunsten des § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b) ausüben: Sportvereine, die keine bezahlten Sportler anlässlich ihrer sport...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.2 Vermögensverwaltungen

Tz. 89 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Vermögensverwaltung gehört nicht zum steuerbegünstigten satzungsmäßigen Aufgabenbereich der Körperschaft, partizipiert aber nach Maßgabe des Körperschaftsteuergesetzes an der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) genannten persönlichen Steuerbefreiung, weil § 64 Abs. 1 AO (Anhang 1b) i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) die Steuerbefr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Sachliche Steuerpflicht – Besteuerungsgrundlage

Tz. 96 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Körperschaftsteuer bemisst sich für den Verein X nach dem zu versteuernden Einkommen (s. § 7 Abs. 1 KStG, Anhang 3). Das zu versteuernde Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, der sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergibt, vermindert um den Freibetrag von 5 000 EUR (s. § 8 Abs. 1 KStG, Anhang 3; s. § 7 Abs. 2 KStG, Anhang 3; s....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.4 Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb "gesellige Veranstaltungen"

Tz. 92 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der vom Verein unterhaltene steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb "Geselligkeit" erfüllt nicht die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs, weil der Wettbewerbsgedanke im Vordergrund steht und § 65 Nr. 3 AO (Anhang 1b) nicht mehr erfüllt ist. Für diesen Betrieb kann auch § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) nicht eingreifen, weil diese g...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff des Sports

Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die körperliche Ertüchtigung ein wesentliches Element des Sports ist (s. AEAO zu § 52 AO TZ 7, Anhang 2). Erforderlich ist eine körperliche, über das ansonsten übliche Maß hinausgehende Aktivität, die durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen oder durch eine dem persönlichen Können zurechenbare Ku...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Gewinneinkünfte

Tz. 47 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beim land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, beim Gewerbebetrieb und bei der selbständigen Tätigkeit ist der Gewinn Grundlage für die Besteuerung. Diese Einkunftsarten werden auch Gewinneinkünfte genannt. Die Ermittlung des Gewinns hat entweder durch Bestandsvergleich (s. § 5 EStG, Anhang 10) oder durch Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Welche Einnahmen sind nicht dem Tätigkeitsbereich "sportliche Veranstaltungen" zuzuordnen?

Tz. 105 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Einnahmen, die nicht den Bereichen der "sportlichen Veranstaltungen" zugeordnet werden können, sind: der Verkauf von Speisen und Getränken an die Zuschauer, Wettkampfteilnehmer, Schiedsrichter, Kampfrichter, Sanitäter, übriges Betreuungspersonal usw. anlässlich von Fußballspielen, Turnieren usw., wenn bereits ein steuerpflichtiger wirtschaft...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportanlagen/-stätten

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sportanlagen/-stätten sind Sportplätze/-hallen, Schwimmbäder, Tennisplätze/-hallen, Schießstände, Kegelbahnen, Squashhallen, Reithallen, Turnhallen, Eissportstätten, Golfplätze etc. Die Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer schafft lediglich die Voraussetzungen für sportliche Veranstaltungen. Sie ist jedoch selbst kei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Sparer-Pauschbetrag

Tz. 44 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Erzielt ein rechtsfähiger oder nicht rechtsfähiger Verein, der keine steuerbegünstigten Zwecke verfolgt, Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 EStG (s. Anhang 10), ist bei der Ermittlung der Einkünfte aus dieser Einkunftsart der Sparer-Pauschbetrag (s. § 20 Abs. 9 EStG, Anhang 19) von 1 000 EUR (801 EUR bis zum VZ 2022) abzusetzen. Tz....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Allgemeines

Tz. 125 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt (s. Tz. 110 s. Tz. 111), kann sich die gesetzliche Vorschrift des § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) u. U. für Sportvereine nachteilig auswirken. Damit solche Nachteile ausgeschlossen werden, hat der Gesetzgeber in § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) ein Wahlrecht zwischen der Anwendung des § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Einnahmen, die dem Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen" zuzuordnen sind

Tz. 78 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Dem Bereich der "sportlichen Veranstaltungen" (Zweckbetrieb i. S. v. § 67a AO, Anhang 1b) sind folgende Einnahmen zuzuordnen: Eintrittsgelder anlässlich von Sportveranstaltungen (Leichtathletikwettkämpfen, Fußballspielen, Handballspielen, Meisterschaften, Punktspielen, Turnieren usw.); Startgelder, Melde- und Teilnehmergebühren; Einnahmen aus d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.3 Steuerunschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen")

Tz. 90 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb "Sport" ist ein Zweckbetrieb, weil die Voraussetzungen des § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) – Zweckbetriebsgrenze kleiner als 45 000 EUR (hier: 17 300 EUR) – erfüllt sind. Der Verein hat auch nicht optiert – Verzicht auf die Anwendung der gesetzlichen Vorschrift des § 67a Abs. 1 AO (s. § 67a Abs. 2 und 3 AO, A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerpflichtige Einkunftsarten

Tz. 34 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Körperschaftsteuerpflichtig sind nach § 2 Abs. 1 EStG (s. Anhang 10): Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (s. § 13ff. EStG), Einkünfte aus Gewerbebetrieb (s. §§ 15ff. EStG, Anhang 10), Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 EStG), Einkünfte aus Kapitalvermögen (s. § 20 EStG, Anhang 10), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (s. § 21 E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Überschusseinkünfte

Tz. 43 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Bei den Einkunftsarten "Kapitalvermögen" und s. "Vermietung und Verpachtung von Werberechten" sind die Einkünfte für Zwecke des Ertragssteuerrechts durch Gegenüberstellung der Einnahmen (Begriff s. § 8 EStG, Anhang 10) und Werbungskosten (s. §§ 9, 9a EStG, Anhang 10) zu ermitteln. Das Ergebnis aller Betätigungen dieser Bereiche kann nach Sald...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9.2 Umsatzsteuer

Tz. 103 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Treten ausländische Sportler im Inland auf, erbringen sie im Regelfall auch eine sonstige Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1, §§ 2, 3 Abs. 9 UStG (Anhang 5). Steuerschuldner sind aber nicht die ausländischen Sportler, vielmehr schuldet der Verband/Verein als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (s. § 13b Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 und 6 UStG, Anha...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Veranlagung

Tz. 105 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Körperschaftsteuer wird nach Ablauf des Veranlagungszeitraums 2021 durch das zuständige Finanzamt ermittelt und festgesetzt. Der Verein X erhält nach erfolgter Festsetzung der Steuer den Körperschaftsteuerbescheid für die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe ("gesellige Veranstaltungen", "Vereinsgaststätte", wenn steuerb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Spielertrainer

Tz. 54 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Bei einem so genannten Spielertrainer sind folgende Unterscheidungen zu treffen: Der Trainer wird ausschließlich für seine Trainertätigkeit für das Training der "unbezahlten Sportler" bezahlt. Eine derartige Bezahlung ist unschädlich. Die Aufwendungen sind dem Zweckbetrieb "unbezahlter Sport" als Betriebsausgaben zuzuordnen. Es erfolgt eine Bez...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige steuerbegünstigte Körperschaften, die nicht zur Führung von Büchern nach den Vorschriften des HGB verpflichtet sind, können grundsätzlich Bezieher sämtlicher Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10) sein. Regelmäßig besteht für Verbände/Vereine keine Pflicht zur Führung von Büchern nach handels...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Bruttoeinnahmefreigrenze von 45 000 EUR

Tz. 108 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Zweckbetriebsfreigrenze ist eine Bruttoeinnahmefreigrenze. D.h., es sind bei der Ermittlung der Zweckbetriebsfreigrenze die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer zugrunde zu legen. Für die Zweckbetriebsgrenze sind alle Einnahmen (brutto) aus allen sportlichen Veranstaltungen und aus allen Abteilungen eines Vereins innerhalb eines Jahres...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuerneutraler (ideeller) Bereich (Privatbereich)

Tz. 16 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Für den steuerneutralen Bereich (ideellen Bereich) greifen bei einer steuerbegünstigten Körperschaft weder die persönlichen Steuerbefreiungen noch die sachlichen Steuerbefreiungen, weil es sich nicht um steuerbare Vermögensmehrungen handelt. D. h., die Einnahmen können keiner der sieben Einkunftsarten i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10) zugeor...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Umsatzsteuer

Tz. 88 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Zu den Veranstaltungen belehrender Art auf dem Gebiet des Sports gehören z. B. die Erteilung von Schwimm-, Tennis-, Reit-, Segel-, Flug- und Skiunterricht. Wird von einem Verein Sportunterricht an Mitglieder oder Nichtmitglieder gegen Entgelt erteilt, ist der Umsatz steuerbar, jedoch nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) steuerbefreit. F...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Veranlagungszeitraum/Ermittlungszeitraum

Tz. 31 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Besteuerungsgrundlagen, werden für das jeweilige Kalenderjahr ermittelt, weil die Körperschaftsteuer eine Jahressteuer ist (s. § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, Anhang 3). Die Veranlagung der Körperschaftsteuer erfolgt für das Kalenderjahr der Körperschaftsteuerpflicht. Ermittlungszeitraum für das Einkommen ist das Kalenderjahr, soweit die Körpers...mehr