Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.1 Definition der Arbeitnehmerentsendung

Rz. 149 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung (Personalentsendung) ist die Entsendung eines Arbeitnehmers für eine bestimmte Zeit seitens eines Unternehmens (entsendendes Unternehmen) an ein anderes Unternehmen (aufnehmendes Unternehmen) derselben multinationalen Unternehmensgruppe in einem anderen Staat. Der Arbeitnehmer wird, ohne dass...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 59 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei Einkünften oder Einkunftsteilen aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), die nach einem DBA in einem ausländischen Staat besteuert werden können, wird die unter Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG) erfolgende Freistellung von der deutschen Steuer eines unbeschränkt Steuerpflichtigen bei der Einkommensteuerveranlagung ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.2.1.2 Nachweis über die Festsetzung und Entrichtung der Steuern

Rz. 66 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der Nachweis über die Entrichtung der festgesetzten Steuern ist grundsätzlich durch Vorlage des Steuerbescheids der ausländischen Behörde und des Zahlungsbelegs (Überweisungs- bzw. Einzahlungsbeleg der Bank oder Finanzbehörde) zu erbringen. Sofern der andere Staat ein Selbstveranlagungsverfahren vorsieht und daher keinen Steuerbescheid erläs...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1 Abkürzungsverzeichnis

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.6 Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO

Rz. 184 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Dient eine Arbeitnehmerentsendung ausschließlich oder fast ausschließlich dazu, die deutsche Besteuerung zu vermeiden, ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO vorliegt. Rz. 185 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Beispiel: Ein in der Schweiz ansässiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer inlän...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.3.1 Besteuerungsrecht des Kassenstaates (Deutschland)

Rz. 71 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Sofern Vergütungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit gezahlt werden, ist zunächst zu prüfen, ob das anzuwendende DBA durch die Kassenstaatsklausel (Art. 19 Abs. 1 OECD-MA) oder eine sog. Entwicklungshilfeklausel (z. B. Art. 19 Abs. 3 DBA-Bangladesch, Art. 18 Abs. 2 DBA-Bolivien, Art. 18 Abs. 2 DBA-Ecuador, Art. 19 Abs. 4 DBA-Indien, A...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.3.2 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates/Freistellung im Tätigkeitsstaat

Rz. 74 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Soweit Arbeitnehmer im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit aufgrund von zwischenstaatlichen oder diesen vergleichbaren Abkommen oder Vereinbarungen in dem jeweiligen ausländischen Staat von der Steuer befreit sind (Verzicht auf das Besteuerungsrecht), ist dies durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Rz. 75 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Als Na...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.10 Entsendezulagen

Rz. 339 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Dient eine Entsendezulage dem Ausgleich von Kosten und Erschwernissen, die durch die Tätigkeit im Staat des aufnehmenden Unternehmens entstehen, ist die Zulage dieser Tätigkeit direkt zuzuordnen. Dagegen ist eine Entsendezulage i. S. der Tz. 5.4, Rn. 228ff. aufzuteilen, wenn sie eine Vergütung für die Tätigkeit für das aufnehmende Unternehm...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.4.1 Festsetzung im Falle eines fehlenden Nachweises

Rz. 77 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Soweit die nach Tz. 2.3.2, Rn. 61ff. und Tz. 2.3.3.2, Rn. 74, 75 erforderlichen Nachweise nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden, ist die Steuer unter Einbeziehung der betroffenen Einkünfte festzusetzen. Der Einkommensteuerbescheid ist gemäß § 50d Abs. 8 Satz 2 EStG zugunsten des Steuerpflichtigen zu ändern, sobald die tatsächliche Be...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.2 Sich-zur-Verfügung-Halten,

Rz. 361 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Soweit die Arbeitsleistung in einem Sich-zur-Verfügung-Halten (z. B. Bereitschaftsdienst, Zeiträume der widerruflichen Arbeitsfreistellung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses) besteht, ohne dass es zu einer Tätigkeit kommt, wird die Arbeitsleistung dort erbracht, wo sich der Arbeitnehmer während der Dauer des Sich-zu...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.5 Informationsaustausch

Rz. 80 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Auf das Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen vom 29. Mai 2019 BStBl I S. 480 (Amtshilfe-Merkblatt) wird hingewiesen. Rz. 81 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Hat der Steuerpflichtige die Nachweise i. S. des § 50d Abs. 8 EStG erbracht, sind diesbezüglich weder Auskunftsersuchen zu stellen noch Sponta...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.4 Konkurrenz- oder Wettbewerbsverbot

Rz. 368 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Vergütungen an den Arbeitnehmer für ein Konkurrenz- oder Wettbewerbsverbot fallen unter Art. 15 OECD-MA. Es handelt sich hierbei um Vergütungen, die für eine in die Zukunft gerichtete Verpflichtung gezahlt werden und nicht der Abgeltung und Abwicklung von Interessen aus dem bisherigen Rechtsverhältnis dienen (BFH-Urteil vom 12. Juni 1996, B...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.3 Direkte Zuordnung

Rz. 227 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Gehaltsbestandteile, die unmittelbar aufgrund einer konkreten inländischen oder ausländischen Arbeitsleistung gewährt werden, sind vorab direkt zuzuordnen. Dies können z. B. Reisekosten, Überstundenvergütungen, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Auslandszulagen (z. B. Lebenshaltungskostenausgleich – "Cost of living allowan...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.6 Betriebliche Altersversorgung

Rz. 378 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine betriebliche Altersversorgung nach dem BetrAVG liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen oder Beiträge zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) zugesagt werden und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignis...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.4.1 Definition der tatsächlichen Arbeitstage

Rz. 230 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die tatsächlichen Arbeitstage sind alle Tage innerhalb eines Kj., an denen der Arbeitnehmer seine Tätigkeit tatsächlich ausübt und für die er Arbeitslohn bezieht. Krankheitstage mit oder ohne Lohnfortzahlung, Urlaubstage und Tage des ganztägigen Arbeitszeitausgleichs sind folglich keine Arbeitstage. Dagegen können auch Wochenend- oder Feier...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.4 Nachzahlung für eine frühere aktive Tätigkeit

Rz. 253 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine einmalige Zahlung (z. B. Jubiläumszahlung), die eine Nachzahlung für eine frühere aktive Tätigkeit darstellt und anteilig auf die Auslands- und Inlandstätigkeit entfällt, ist nach den Grundsätzen in Tz. 5.4 (Rn. 228ff.) aufzuteilen (s. Tz. 5.4.2, Beispiel 4, Rn. 241). Für die Zuweisung des Besteuerungsrechts kommt es nicht darauf an, z...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.2.4 Anwendung der 183-Tage-Frist auf einen Zwölf-Monats-Zeitraum

Rz. 124 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Wird in einem DBA bei der 183-Tage-Frist (Art. 15 Abs. 2 OECD-MA) auf einen "Zeitraum von zwölf Monaten" abgestellt, so sind hierbei alle denkbaren Zwölf-Monats-Zeiträume in Betracht zu ziehen, auch wenn sie sich zum Teil überschneiden. Wenn sich der Arbeitnehmer in einem beliebigen Zwölf-Monats-Zeitraum an mehr als 183 Tagen in dem anderen...mehr

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Anhang 2 – Arbeitszimmer / II. Abzug der Tagespauschale

1. Grundsatz Rz. 27 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Die Tagespauschale kann für jeden Kalendertag abgezogen werden, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c Satz 1 EStG). In diesen Fällen kommt es für den A...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 7.3 Arbeitgeber oder arbeitslohntragende Betriebsstätte im Ausland

Rz. 386 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 In den Fällen, in denen der Berufskraftfahrer in Deutschland, sein Arbeitgeber aber in dem anderen Vertragsstaat ansässig ist, steht Deutschland das Besteuerungsrecht für die Vergütungen des Berufskraftfahrers aus unselbständiger Arbeit zu, soweit die Vergütungen auf Tätigkeiten des Berufskraftfahrers im Inland entfallen. Rz. 387 Stand: EL 1...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.2.2 183-Tage-Frist – Dauer des Aufenthalts im Tätigkeitsstaat

Rz. 107 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Wird in einem DBA bei der 183-Tage-Frist auf den Aufenthalt im Tätigkeitsstaat abgestellt (z. B. Art. 13 Abs. 4 Nr. 1 DBA-Frankreich; Art. 15 Abs. 2 Buchstabe a DBA-Italien; Art. 15 Abs. 2 Buchstabe a DBA-Österreich), so ist hierbei nicht die Dauer der beruflichen Tätigkeit maßgebend, sondern allein die körperliche Anwesenheit im Tätigkeits...mehr

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Anhang 2 – Arbeitszimmer / 10. Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers

Rz. 24 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Zur Vermietung eines Büroraums an den Arbeitgeber wird auf das BMF-Schreiben vom 18. April 2019 (BStBl I S. 461) und zur Vermietung eines häuslichen Arbeitsraums an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden wird auf das BFH-Urteil vom 13. Dezember 2016 – X R 18/12 (BStBl II 2017 S. 450) hingewiesen.mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.2.7 Nachträgliche Änderung der Zuweisung des Besteuerungsrechts

Rz. 139 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei der Anwendung der 183-Tage-Frist auf einen Zwölf-Monats-Zeitraum (s. Tz. 4.2.4, Rn. 124ff.) kann eine einmal vorgenommene Zuordnung des Besteuerungsrechts durch weitere, nach der Veranlagung des Vorjahres durchgeführte Auslandseinsätze abweichend zu beurteilen sein. Rz. 140 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Beispiel: A, wohnhaft und ansässig im...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.5.2 Besteuerung von Abfindungen in Sonderfällen und bei Vorliegen von Konsultationsvereinbarungen

Rz. 262 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die steuerliche Behandlung von Abfindungszahlungen kann allerdings von den vorstehenden Grundsätzen abweichen, wenn in einem DBA hierzu eine Sonderregelung enthalten ist, mit dem jeweils betroffenen Vertragsstaat eine Konsultationsvereinbarung bezüglich der Besteuerung von Abfindungen vereinbart wurde oder aus der Fassung des im Abkommen ei...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.2.3 Vermeidung der Doppelbesteuerung – Art. 23 OECD-MA

Rz. 35 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Soweit das Besteuerungsrecht nach dem DBA dem anderen Vertragsstaat zusteht, vermeidet Deutschland als Ansässigkeitsstaat bei Einkünften aus unselbständiger Arbeit die Doppelbesteuerung i. d R. durch Freistellung der Einkünfte (Freistellungsmethode) unter Berücksichtigung des § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG (Progressionsvorbehalt). Die Steuer...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 9 Rückfallklauseln nach DBA

Rz. 418 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Um zu vermeiden, dass Vergütungen in keinem der beiden Vertragsstaaten einer Besteuerung unterliegen, enthalten einige DBA Bestimmungen, die gewährleisten sollen, dass Einkünfte oder Einkunftsteile nicht unversteuert bleiben. Diese Bestimmungen sind in den Abkommen unterschiedlich ausgestaltet; überwiegend handelt es sich um sog. "Subject-t...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.5 Altersteilzeit nach dem Blockmodell

Rz. 370 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Für Arbeitnehmer besteht im Rahmen des Altersteilzeitgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu halbieren. Beim sog. Blockmodell schließt sich dabei an eine Phase der Vollzeitarbeit (Arbeitsphase) eine gleich lange Freistellungsphase an. Das Arbeitsverhältnis besteht bis zum Ende der Freistellungsphase we...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.1 Steuerpflicht nach dem Einkommensteuergesetz

Rz. 42 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Steuerliche Sachverhalte mit Auslandsbezug, die nach dem innerstaatlichen Recht der Besteuerung im Inland unterliegen, können nur dann uneingeschränkt besteuert werden, wenn ein jeweils anzuwendendes DBA das deutsche Besteuerungsrecht nicht ganz oder teilweise ausschließt oder das dem Ausland zugewiesene Besteuerungsrecht nach innerstaatlich...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.2 Auslandstätigkeit für den zivilrechtlichen Arbeitgeber

Rz. 146 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Sofern der im Inland ansässige Arbeitnehmer für seinen zivilrechtlichen Arbeitgeber, der nicht im Tätigkeitsstaat ansässig ist (z. B. im Rahmen einer Lieferung, Werk- oder Dienstleistung), bei einem Unternehmen im Ausland tätig ist, ist regelmäßig davon auszugehen, dass der zivilrechtliche Arbeitgeber auch der Arbeitgeber i. S. des DBA ist....mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3 Wirtschaftlicher Arbeitgeber

Rz. 151 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Arbeitgeber i. S. eines DBA kann nicht nur der zivilrechtliche Arbeitgeber, sondern auch eine andere natürliche oder juristische Person sein, die die Vergütung für die ihr geleistete unselbständige Tätigkeit wirtschaftlich trägt oder hätte tragen müssen (BFH-Urteil vom 23. Februar 2005, BStBl II S. 547). Entsprechendes gilt für Personengese...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.1 Einbindung des Arbeitnehmers in das aufnehmende Unternehmen

Rz. 155 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Für die Entscheidung, ob der Arbeitnehmer in das aufnehmende Unternehmen eingebunden ist, ist das Gesamtbild der Verhältnisse maßgebend. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob das aufnehmende Unternehmen die Verantwortung oder das Risiko für die durch die Tätigkeit des Arbeitnehmers erzielten Ergebnisse trägt und der Arbeitnehmer den...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.8 Entgeltumwandlung zugunsten eines Arbeitszeitkontos

Rz. 307 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Unter den Begriff der Arbeitszeitkonten in diesem Sinne fallen nur sog. Zeitwertkonten (Arbeitsentgeltguthaben). Hierbei vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass künftig fällig werdender Arbeitslohn anstelle einer sofortigen Auszahlung auf einem Zeitwertkonto betragsmäßig erfasst und dem Arbeitnehmer erst im Rahmen einer späteren Frei...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.1 Organe von Kapitalgesellschaften

Rz. 352 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei der Besteuerung der Organe von Kapitalgesellschaften ist zwischen den geschäftsführenden und den überwachenden Organen zu unterscheiden. Rz. 353 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Vergütungen von geschäftsführenden Organen (z. B. Vorstände und Geschäftsführer) von Kapitalgesellschaften fallen regelmäßig in den Anwendungsbereich des Art. 15 O...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.5 Abzugsbeschränkungen

Rz. 93 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Gemäß § 3c Abs. 1 EStG dürfen Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Werbungskosten abgezogen werden (z. B. Kosten für die Unterkunft im Ausland, Kosten für Sprachkurse, Fahrtkosten und Mehraufwendungen für Verpflegung). Sind Einkünfte aufgrund eines DBA freizustellen, sind r...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.3 Von einem Arbeitgeber getragene oder zu tragende Vergütungen

Rz. 165 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Übernahme der Kosten für eine Arbeitnehmerentsendung muss dem Fremdvergleichsgrundsatz (BMF-Schreiben vom 6. Juni 2023, Kapitel III A, BStBl I S. 1093) entsprechen. Die Kosten sind nach dem Fremdvergleichsgrundsatz von dem Unternehmen zu tragen, in dessen Interesse die Entsendung erfolgt (s. Tz. 4.3.3.3.2, Rn. 159ff.). Hierzu gehören al...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 8.1 Allgemeines

Rz. 392 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die DBA enthalten für Einkünfte des Bordpersonals von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr sowie des Bordpersonals von Binnenschiffen häufig gesonderte Bestimmungen. Rz. 393 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die meisten von Deutschland vereinbarten DBA enthalten eine Bestimmung, welche Art. 15 Abs. 3 OECD-MA 2014 entspricht. Da...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 8.2.1 DBA-Liberia/DBA-Trinidad und Tobago

Rz. 403 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das DBA-Liberia enthält keine besondere Regelung für Vergütungen des Bordpersonals von Schiffen oder Luftfahrzeugen, daher sind die allgemeinen Regelungen des Art. 15 Abs. 1 und 2 DBA-Liberia anzuwenden. Demnach gilt Folgendes: Rz. 404 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA-Liberia steht das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsst...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.2.6 Besonderheiten beim Wechsel des Bezugszeitraums im DBA und Wechsel der Ansässigkeit

Rz. 133 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Beim Wechsel des Bezugszeitraums vom Steuerjahr auf einen Zwölf-Monats-Zeitraum durch Änderung eines DBA ist – soweit im DBA nichts anderes vereinbart ist – ab Anwendbarkeit des neuen DBA auch dann ein Zwölf-Monats-Zeitraum zu betrachten, wenn dessen Beginn in den Anwendungszeitraum des alten DBA hineinreicht. Rz. 134 Stand: EL 138 – ET: 06/...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.11 Übernahme von bestimmten Aufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 340 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Steuerfreiheit bestimmter Einnahmen nach § 3 EStG (hier z. B. Nr. 13 und 16) ist zu beachten; einige nach § 3 EStG steuerfreie Einnahmen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Rz. 341 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zahlungen, die der Arbeitgeber im Hinblick auf einen künftigen internationalen Einsatz des Arbeitnehmers aufwendet, stelle...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.5.1 Grundsätze zur Besteuerung von Abfindungen

Rz. 254 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Abfindungen, die dem Arbeitnehmer anlässlich seines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis gezahlt werden (Entlassungsentschädigungen), sind regelmäßig den Vergütungen aus unselbständiger Arbeit i. S. des Art. 15 Abs. 1 OECD-MA zuzuordnen. Unter Abfindungen in diesem Sinne sind Zahlungen zu verstehen, die der Arbeitnehmer als Ausgleich für ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.3 Aufteilung des geldwerten Vorteils aus einer Optionsgewährung nach Abkommensrecht

Rz. 279 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der geldwerte Vorteil aus einer Optionsgewährung ist den Einkünften aus unselbständiger Arbeit nach Art. 15 OECD-MA zuzuordnen. Diejenigen Einkünfte, die der Arbeitnehmer in seiner Eigenschaft als Anteilseigner nach Ausübung des Optionsrechts aus dem Halten der erworbenen Aktien (z. B. Dividenden) oder ihrer späteren Veräußerung erzielt, si...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 141 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Erfolgt die Zahlung durch einen oder für einen im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber, sind die Voraussetzungen für die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 2 Buchstabe b OECD-MA nicht erfüllt. Rz. 142 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die im Ausland ausgeübte unselbständige Tätigkeit eines Arbeitnehmers kann für seinen zivilrecht...mehr

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Anhang 2 – Arbeitszimmer / 5. Besondere Aufzeichnungspflichten

Rz. 40 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Beim Abzug der Tagespauschale bestehen die besonderen Aufzeichnungspflichten nach § 4 Absatz 7 EStG nicht.mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.2 Beurteilung des betrieblichen Interesses

Rz. 159 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine Einbindung des Arbeitnehmers in das aufnehmende Unternehmen führt allein jedoch noch nicht dazu, dass das aufnehmende Unternehmen die Vergütungen wirtschaftlich trägt oder hätte tragen müssen (wirtschaftlicher Arbeitgeber). Hierzu bedarf es zusätzlich der Prüfung, in wessen Interesse der Arbeitnehmer tätig geworden ist. Dabei ist zu be...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.4 Zahlung des Arbeitslohns zu Lasten einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat – Art. 15 Abs. 2 Buchstabe c OECD-MA

Rz. 213 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ist die Vergütung von einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat getragen worden, sind die Voraussetzungen für die alleinige Besteuerung im Ansässigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 2 Buchstabe c OECD-MA nicht erfüllt. Rz. 214 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Maßgebend für den Begriff der "Betriebsstätte" ist die Definition in dem jeweili...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.4.4 Verfügungsbeschränkungen ("Restrictions") für Aktien und Aktienanwartschaften

Rz. 296 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Im Gegensatz zu Aktienoptionen handelt es sich bei "Restricted Stocks" oder "Restricted Shares" um direkte Übertragungen von Aktien, die gewissen Verfügungsbeschränkungen unterliegen (u. a. Ausschluss von Stimm- und Dividendenbezugsrechten sowie Veräußerungsverbot für einen bestimmten Zeitraum). In vielen Fällen erfolgt die Aktienübertragun...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.4 Entsendendes und aufnehmendes Unternehmen sind Arbeitgeber

Rz. 172 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ist ein Arbeitnehmer sowohl für seinen inländischen zivilrechtlichen Arbeitgeber als auch für ein weiteres im Ausland ansässiges verbundenes Unternehmen tätig (z. B. ein Arbeitnehmer einer deutschen Muttergesellschaft wird abgrenzbar in Spanien und/oder in Deutschland sowohl im Interesse der spanischen aufnehmenden Gesellschaft als auch im ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.5 Arbeitgeberstellung bei Geschäftsführern, Vorständen und Prokuristen in Sonderfällen

Rz. 178 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Wenn das im Ausland ansässige verbundene Unternehmen lediglich den formellen Anstellungsvertrag mit der natürlichen Person schließt und an das inländische verbundene Unternehmen überlässt und die natürliche Person in das deutsche Handelsregister einträgt, ist das deutsche aufnehmende Unternehmen dann als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzuseh...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.2 Zuflusszeitpunkt und Höhe des geldwerten Vorteils nach innerstaatlichem Recht

Rz. 274 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Einnahmen, die nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt werden (sonstige Bezüge) gelten nach § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG als zugeflossen, wenn ein Arbeitnehmer wirtschaftlich über sie verfügen kann. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die verbilligt überlassenen Aktien in das Eigentum des Arbeitnehmers übergegangen sind (Einbuchung der Aktien in...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.5 Gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung zwischen fremden Dritten

Rz. 209 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Sofern gelegentlich ein Arbeitnehmer bei einem fremden Dritten eingesetzt wird, kann entweder eine Arbeitnehmerüberlassung oder eine Tätigkeit zur Erfüllung einer Lieferungsoder Werkleistungsverpflichtung vorliegen. Rz. 210 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung liegt grundsätzlich dann vor, wenn der zivilrecht...mehr

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Anhang 2 – Arbeitszimmer / 2. Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelung

Rz. 2 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Unter die Regelung des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b und § 9 Absatz 5 Satz 1 EStG fällt die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers zur Erzielung von Einkünften aus sämtlichen Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 7 EStG.mehr