Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

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§ 6 Vermächtnisrecht / a) Nießbrauch an einem Unternehmen

Rz. 100 Der Nießbrauch an einem Unternehmen ist gesetzlich nicht geregelt.[224] In § 22 HGB wird seine Zulässigkeit vorausgesetzt. Es besteht die Möglichkeit eines sog. Unternehmensnießbrauchs, wenn der Nießbraucher als Unternehmer auftritt, oder es liegt der sog. Ertragsnießbrauch vor, wenn der Nießbraucher den Ertrag erhält und der Nießbrauchbesteller selbst Unternehmer bl...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.3 Ausschlussfrist (§ 21 BAT)

Der Angestellte hat die anrechnungsfähigen Beschäftigungs- und Dienstzeiten innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Aufforderung durch den Arbeitgeber nachzuweisen (§ 21 Satz 1 BAT). Die Frist beginnt nicht bereits mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags, sondern erst mit der ausdrücklichen Aufforderung des Arbeitgebers, anrechnungsfähige Vorzeiten nachzuweisen. Die A...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.3.2 Anmerkung zu den tariflichen Regelungen

Bezüglich der Kommentierung zu den Begriffen Beschäftigungs- und Dienstzeit der Anrechnung von Vorzeiten in einem früheren Beschäftigungsverhältnis der Problematik der geringfügigen Beschäftigung der Ausschlussfrist zum Nachweis der Beschäftigungs- und Dienstzeiten usw. wird im Wesentlichen auf die Ausführungen oben (Ziffer 7.2 – Beschäftigungs- und Dienstzeit nach BAT) verwiesen...mehr

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AGS 12/2023, Verfahrenswert... / II. Wertfestsetzung nach § 41 Abs. 1 FamGKG

1. Festsetzung nach billigem Ermessen Der Verfahrenswert ist gem. § 42 Abs. 1 FamGKG nach billigem Ermessen zu bestimmen, da das FamGKG keine Wertvorschrift für die Geltendmachung von Herausgabeansprüchen enthält. 2. Verkehrswert ist nicht maßgeblich Soweit vertreten wird, der Wert müsse sich an dem Verkehrswert der herausverlangten Sache orientieren (vgl. Zöller/Feskorn, ZPO, ...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 3. Erbschaftsteuerschuld

Rz. 27 Schuldner der Erbschaftsteuer sind grds. die einzelnen Miterben; sie haften nicht als Gesamtschuldner. § 20 Abs. 3 ErbStG begründet aber eine spezielle Sachhaftung des Nachlasses bis zu dessen Teilung.[83] Die Erbschaftsteuerschuld zählt nach zu den Erbfallschulden nach § 1967 Abs. 2 BGB.[84] Dies war lange Zeit strittig; dieser Ansicht hat sich aber nunmehr auch der B...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / IX. Schiedsverfahren der DSE

Rz. 303 Eine der zeitsparenden und kostengünstigen Möglichkeiten ist die Vereinbarung eines Schiedsverfahrens vor der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V., Hauptstraße 18, 74918 Angelbachtal/Heidelberg.[585] Dies kann auch nach dem Tod des Erblassers durch übereinstimmende Erklärung aller Beteiligten geschehen (§ 1029 Abs. 2 ZPO), andernfalls durch Ano...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 1. Steuerschulden des Erblassers, § 45 AO

Rz. 25 Bereits beim Erblasser begründete Steuerschulden gehen wie alle anderen Erblasserschulden nach § 1967 BGB, § 45 Abs. 1 S. 1 AO auf den Erben über. Darüber hinaus tritt der Erbe materiell und verfahrensrechtlich in die abgabenrechtliche Rechtsstellung des Erblassers ein.[78] Die vom Erblasser herrührenden (Einkommen)Steuerschulden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereit...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 8. Reichweite der Europäischen Erbrechtsverordnung nach Art. 23 EuErbVO

Rz. 44 Art. 23 EuErbVO formuliert eine Konkretisierung des Umfanges des Erbstatuts, also deren Reichweite. Zu beachten ist jedoch, dass diese Aufzählung keinen numerus clausus darstellt, mithin nicht abschließend ist. Vom Erbstatut sind umfasst:mehr

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Beschäftigungszeit / 7.5.1 Die tariflichen Regelungen im BAT-O

Im Tarifgebiet Ost gibt es neben der Regelung zur Beschäftigungszeit in § 19 BAT-Ost keine § 20 BAT (West) entsprechende gesonderte Dienstzeitenregelung. In Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-Ost für Zeiten vor dem 1.1.1991 ist bestimmt, dass Beschäftigungszeiten bei nach Art. 13 Einigungsvertrag überführten Einrichtungen anzurechnen sind. Weiterhin ist dort geregelt, unter we...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.5 Übernahme einer Dienststelle/Einrichtung

Übernimmt ein Arbeitgeber eine Dienststelle oder geschlossene Teile einer solchen von einem Arbeitgeber, der entweder vom Geltungsbereich des BAT oder des BAT-O erfasst wird oder kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung den BAT /BAT-O oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet, so werden die bei der Dienststelle bis zur Übernahme zurückgelegten Zeiten bei dem ne...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / V. Anknüpfungssubjekt nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F.

Rz. 57 Auch wenn in der Praxis die Fälle, in welchen der Erblasser vor dem 17.8.2015 verstorben ist, inzwischen fast zur Ausnahme gehören, so ist die Beschreibung der alten Rechtslage noch immer von Praxisrelevanz. Typische Fälle, in welcher die alte Rechtslage von Bedeutung ist, sind langwierige und langjährige Gerichtsverfahren oder aber Anträge auf Einziehung von Erbschei...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Nießbrauch bei einer Kapitalgesellschaft

Rz. 101 Der Nießbrauch an Aktien und GmbH-Anteilen ist nur als Ertragsnießbrauch möglich. Dabei wird die Übertragung bzw. Abtretung des Anteils erforderlich. Der Gesellschafter bleibt stimmberechtigt, während dem Nießbraucher der Gewinnanteil zusteht. Alle Einzelheiten in diesem Bereich sind höchst umstritten.[226] Nach h.M. in der Lit. steht dem Aktionär gem. § 186 AktG bzw...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Deutsche Auslandsbedienstete

Rz. 17 Als Inländer gelten schließlich gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2c ErbStG – unabhängig von der Fünf-Jahres-Frist nach Buchstabe b) – deutsche Staatsangehörige, die zwar im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, für das sie aus einer inländis...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.1 Einleitung

Für Beschäftigte, die dem Geltungsbereich des TVÜ unterliegen, gelten hinsichtlich der Beschäftigungszeit und der Jubiläumszeit die Besitzstandsregelungen des § 14 TVÜ. Der TVÜ erfasst Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1.10.2005 begründet wurde und über diesen Zeitpunkt hinaus ununterbrochen fortbesteht, sowie Beschäftigte, die nach einer Unterbrechung von längsten...mehr

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Beschäftigungszeit / 1 Einleitung

Beschäftigungszeit ist grundsätzlich die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen werden für den Anspruch auf Krankengeldzuschuss und das Jubiläumsgeld auch Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt (§ 34 Abs. 3 TVöD). Der TVöD unterscheidet – entgegen ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / V. Schiedsgericht

Rz. 324 Eine Schiedsklausel gehört grundsätzlich in jedes Testament: Die Bestimmung des Erblassers, dass etwaige Streitigkeiten unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges vor einem Schiedsgericht zu klären sind, verhindert jahrelanges prozessieren mit unwägbarem Ausgang. Muster 5.1: Schiedsklausel Muster 5.1: Schiedsklausel "Ich ordne an, dass alle Streitigkeiten, die durch...mehr

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§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / II. "Der Erbe haftet unbeschränkt, aber jederzeit beschränkbar."

Rz. 21 Mit der Annahme der Erbschaft – spätestens mit Ablauf der Ausschlagungsfrist oder wirksamer Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft – rückt der Erbe, so er die Annahme nicht wirksam anficht, unwiderruflich in die Rechtsstellung des Erblassers und damit als Rechtssubjekt in dessen Schuldnerstellung in Bezug auf die Nachlassverbindlichkeiten ein. Diese Position kann n...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.5.2 Die tariflichen Regelungen im BMT-G-O

§ 6 BMT-G-O (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ber...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.2.3 Zeiten in der ehemaligen DDR

Die Übergangsregelung des § 72 A II regelt die Anrechnung von vor dem 3.10.1990 im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten auf die Dienstzeit, soweit diese nicht bereits als Beschäftigungszeit gemäß § 20 Abs. 1 BAT zur Dienstzeit gehören. erfasst werden die Fälle, die nur deshalb nicht als Beschäftigungszeit angerechnet werden, weil der Arbeitnehmer den Arbeitgeber gewechselt ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / c) Nießbrauch an der Beteiligung an einer Personengesellschaft

Rz. 102 Nach § 1069 Abs. 2 BGB kann an nicht übertragbaren Rechten kein Nießbrauch bestellt werden. Somit ist zunächst zu klären, ob der Geschäftsanteil, der mit einem Nießbrauch belastet werden soll, übertragbar ist. Dabei muss zwischen der Mitgliedschaft in der Gesellschaft und den einzelnen daraus entspringenden Beteiligungen, insbesondere dem Stimmrecht, streng differenz...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.4.1 Die Tarifregelungen des MTArb

§ 6 MTArb (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres berüc...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.2.4 Dienstzeit bei Teilzeitbeschäftigten

Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung werden bei Berechnung der Dienstzeit grundsätzlich in vollem Umfang berücksichtigt. Besonderheiten bestehen für Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung vor dem 1.1.2002 bzw. für Zeiten einer Teilzeitarbeit vor dem 1.5.1994. Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung vor dem 1.1.2002 Nach § 20 Abs. 1 Satz 2 BAT in der bis 31.12.2001 gültigen Fa...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.3.1 Die Tarifregelung zur Beschäftigungs- und Dienstzeit

§ 6 BMT-G II (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Die Beschäftigungszeit beginnt mit dem Tag der Aufnahme der Arbeit; sie wird frühestens von der Vollendung des 18. Lebensjahres angerechnet (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden müssen; ...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.1 Nach § 19 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres (der Altersgrenze kommt wegen unzulässiger Altersdiskriminierung keine Bedeutung mehr zu) in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Beamtenverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist, § 19 Abs. 1 und 3 BAT. "Andere Zeiten" können nach § 19 Abs. 4 BAT als Beschäftigungszeit a...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Schiedsvereinbarung

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Beschäftigungszeit / 7.5.3 Die tariflichen Regelungen im MTArb-O

§ 6 MTArb-O (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ber...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.2.1 Nach § 20 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Neben den kraft Gesetzes anzurechnenden Zeiten umfasst die Dienstzeit nach § 20 BAT die Beschäftigungszeit (Zeiten bei demselben Arbeitgeber) Zeiten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres (die Altersgrenze ist wegen unzulässiger Altersdiskriminierung nicht mehr maßgeblich) beruflich im Beamten- oder Arbeitsverhältnis bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes verbra...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.4 Festsetzung, Berichtigung

Hat der Mitarbeiter anrechenbare Vorzeiten nachgewiesen und teilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die festgesetzte Beschäftigungs- und/oder Dienstzeit mit, so wird dadurch die Beschäftigungs-/Dienstzeit festgehalten, die sich durch Anwendung der Tarifvorschrift auf den konkreten Einzelfall ergibt. Die Mitteilung des Arbeitgebers hat lediglich deklaratorischen Charakter.[1] A...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 1. Begriffsbestimmung

Mit dem Ziel der größeren Rechtsklarheit und Rechtssicherheit[7] im Interesse des Kindes bestimmt einleitend Art. 2 Abs. 2 Nr. 6 Brüssel-IIb-VO, dass Kinder im Sinne der Verordnung alle Personen unter 18 Jahren sind. Der herrschenden Ansicht zur Brüssel-IIa-VO, dass sich der Begriff des Kindes nach dem maßgeblichen Personalstatut bestimme, wurde durch diese autonome unionsre...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.2 Anrechnung kraft gesetzlicher Vorschriften

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind – neben den Zeiten i. S. d. § 19 BAT – als Beschäftigungszeit anzuerkennen: Mutterschutz, Elternzeit Ruht das Arbeitsverhältnis wegen eines Beschäftigungsverbots nach dem MuSchG , wird auch diese Zeit als Beschäftigungszeit berücksichtigt. Hat eine Mitarbeiterin das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder während der Mutterschut...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.4 Beschäftigungszeit bei Teilzeitkräften

Mit dem 69. Tarifvertrag zur Änderung des BAT vom 25.4.1994 sowie dem 77. Änderungs-TV vom 29.10.2001 haben die Tarifvertragsparteien die Vorschriften zur Berechnung der Beschäftigungszeit bei Teilzeitkräften in wesentlichen Punkten geändert. Seit 1.5.1994 werden Teilzeitbeschäftigungen bei Berechnung der Beschäftigungszeit grundsätzlich in vollem Umfang angerechnet. Bis zum ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Zivilrecht

Rz. 123 Die Zahlungen des Übernehmers an seine Geschwister sind ihrem Wesen nach keine direkten Leistungen des Übernehmers an seine Geschwister. Vielmehr handelt es sich der Sache nach um Zuwendungen des Übergebers an die Geschwister. Es handelt sich somit um einen Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB), in dem sich der Übernehmer (Versprechender) gegenüber dem Übergeber (Ver...mehr

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zfs 12/2023, Zustellung des... / 3 Anmerkung:

Eine bis auf eine Kleinigkeit voll zutreffende Entscheidung. Einzig anzumerken ist, dass die vom AG als Handlungsalternative erwogene Einlegung des Einspruchs per E-Mail, selbst mit dem eingescannten Einspruchsschreiben, die Formvorgaben des § 67 OWiG nicht erfüllt hätte (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.2.2023 – 2 ORbs 35 Ss 4/23, BeckRS 2023, 3496), sondern ein fristgerechter ...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 1. Deutsch-türkischer Konsularvertrag vom 28.5.1929

Rz. 6 Dieser Konsularvertrag wurde zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich geschlossen.[9] Nach dem Eintritt der Türkei in den Krieg wurde er aufgehoben, ist jedoch seit dem 26.2.1952 wieder in Kraft. Die relevanten erbrechtlichen Regelungen des Konsularvertrags finden sich in den §§ 12 ff. des Anhangs zu Art. 20. In § 14 des Konsularvertrags wird das auf di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, bei denen die Anteile dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: dem Handelsbuch) zuzurechnen sind (§ 8b Abs 7 S 1 KStG)

Tz. 354 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 1 KStG sind die Abs 1–6 des § 8b KStG nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: nach Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betrifft die CRR-Institute] bzw nach § 1a KWG iVm Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betr...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / I. Schiedsordnung der DSE

Rz. 361 Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. vom 1.2.2017[665] § 1 Anwendungsbereich (1) Diese DSE-Schiedsordnung findet Anwendung auf alle Streitigkeiten, für die sie letztwillig verfügt oder in einer, in der Form des § 1031 ZPO von den Schiedsparteien vorab oder nach Eintritt des Streitfalles getroffenen Schiedsvereinbarung, verabred...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.3 Zeiten in der ehemaligen DDR

Die Tatbestandsvoraussetzungen bezüglich der Anrechnung der Beschäftigungszeit im Einzelnen: Die Anrechnung der Zeit ab dem 3.10.1990 als Beschäftigungszeit bestimmt sich grundsätzlich nach der Regelung des § 19 Abs. 2 BAT. Die Anrechnung von Beschäftigungszeiten in der DDR vor dem 3.10.1990 richtet sich nach der Regelung des § 72 Abschnitt A I BAT. Überführung der Einrichtung...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Arbeitsschutz-Managementsys... / 4.1 Turnusmäßige Revision der ISO 45.001:2018 verzögert sich

Die Anwendung der ISO 45.001 hat sich in der Praxis bewährt. Über gravierende Schwierigkeiten bei der betrieblichen Anwendung oder der Zertifizierung von SGA-Managementsystemen wurde nicht berichtet. Die COVID-19-Pandemie hat sicherlich die Verbreitung verzögert und zu einer Fokussierung auf Infektionsgefahren geführt. Infolge der Pandemie wurde der Leitfaden zur Integration ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
CE-Konformität bei verkette... / 3 CE-Konformitätsbewertungsverfahren und Risikobeurteilung für eine Gesamtheit von Maschinen

Für Gesamtanlagen (verkettete und komplexe Anlagen) muss ein CE-Konformitätsbewertungsverfahren nach 2006/42/EG mit folgenden Schwerpunkten durchgeführt werden: Die Beschaffenheit der Gesamtanlage muss den grundlegenden Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I 2006/42/EG genügen (Risikobeurteilung durchführen). Konformitätserklärung nach Anhang II für die Gesamtanlage erstellen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.1 Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung

Rz. 11 Zum einen ist zunächst im Arbeitsverhältnis das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) relevant. Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der (d. h. aller) Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Dabei geht es beim generellen Arbeitsschutz um Maßnahmen zur Verhütung von...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.3.2 Das wird gefördert

Mit diesem Darlehen werden folgende Maßnahmen gefördert: die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle, Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs und Maßnahmen, die die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie die technischen Anforderungen der jeweils gültigen Förderrichtlinie zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
CE-Konformität bei verkette... / 5 Technische Unterlagen, CE-Kennzeichen, Typenschild

Der Hersteller (ggf. auch der Betreiber, wenn er in eigener Verantwortung Teilmaschinen miteinander verkettet und sicherheitstechnisch verknüpft), muss für die Gesamtmaschine technische Unterlagen zusammenstellen. Anhand der technischen Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen von 2006/42/EG zu beurteilen. Die technischen Unterlag...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen und Erbbauberechtigte. Diese Personen und Berechtigten müssen Eigentümer einer Miet- oder Genossenschaftswohnung oder einer selbst genutzten Wohnung sein. Das Förderobjekt muss in Mecklenburg-Vorpommern belegen sein. Besondere Anforderungen an die Antragsberechtigung An die Antragsteller werden je nach Nutzung diese ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
CE-Konformität bei verkette... / 4 Informationen, Warnhinweise und Betriebsanleitung

Informationen und Warnhinweise an der Gesamtanlage werden nur dort ergänzt, wo es aufgrund der Risikobeurteilung notwendig ist. Alle schriftlichen oder verbalen Informationen und Warnhinweise müssen in der Sprache des Betreibers abgefasst sein. Der Inhalt der Betriebsanleitung wird nur dort ergänzt, wo es aufgrund der sicherheits- und steuerungstechnischen Verknüpfung notwend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Rz. 16 Die Technischen Regel für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR) beschreiben Maßnahmen und praktische Durchführungshilfen und legen dar, wie die in der Arbeitsstättenverordnung gestellten Schutzziele und Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten vom Arbeitgeber erreicht werden können. D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Unverantwortbare Gefährdung durch Biostoffe (§ 12 Abs. 2)

Rz. 41 Nach den Gefahrstoffen, geregelt in Abs. 1, sind in § 12 Abs. 2 die Unzulässigkeit von Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen im Hinblick auf Biostoffe geregelt.[1] Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 darf eine stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben und keinen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie in einem Maß mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 i. S. v. § 3 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.6 Unverantwortbare Gefährdung durch belastete Arbeitsumgebung (§ 12 Abs. 4)

Rz. 50 Nach § 12 Abs. 4 Satz 1 darf eine stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben und keinen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie einer belastenden Arbeitsumgebung in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder ihr zu stillendes Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Rz. 51 Die Merkmale einer belastenden Arbeitsumgebung werden in Sat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.2 Benannte Gefahrstoffe nach § 12 Abs. 1 Satz 2

Rz. 28 Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 liegt eine unverantwortbare Gefährdung i. S. v. Satz 1 insbesondere dann vor, wenn die stillende Frau Tätigkeiten ausübt oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt ist, bei denen sie den in den Nrn. 1 und 3 benannten Gefahrstoffen ausgesetzt ist. Satz 2 nimmt damit eine Konkretisierung für die Prüfung nach Satz 1 vor: Ist eine stillende Frau diesen bei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.3 Einhaltung von Grenzwerten

Rz. 33 Anders als in § 11 MuSchG, der in den Sätzen 3 und 4 des ersten Absatzes das Vorliegen einer unverantwortbaren Gefährdung bei Einhaltung von Grenzwerten ausschließt, verwendet § 12 diese gesetzliche Vermutung für den Ausschluss einer unzumutbaren Gefährdung nicht ausdrücklich. Gleichwohl ist auch beim Schutz der Stillenden nach § 12 wie schon beim Schutz der Schwanger...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Unverantwortbare Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (§ 12 Abs. 3)

Rz. 48 Neben den allgemeinen und den biologischen Gefahrstoffen hat der Gesetzgeber auch eine Beschreibung gefährlicher physikalischer Einwirkungen ins Gesetz aufgenommen. Die unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen wegen der Gefährdung stillender Frauen durch physikalische Schadfaktoren entsprechen im Wesentlichen denen im bis zum 31.12.2017 geltenden § 4 Abs. 1 MuS...mehr