Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage AUS 2023 – Tipps und... / 2 Allgemeine Grundsätze

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.4 Gefährdungsbeurteilung im MuSchG

Rz. 9 Der rechtliche Rahmen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist durch Handreichungen zur praktischen Durchführung, Dokumentation und Information im Arbeitsschutzrecht bereits vorgegeben. Es genügt daher, die mutterschutzrechtlichen Besonderheiten in einer Ergänzung und Konkretisierung zu den bestehenden Arbeitgeberpflichten zu erfassen. Das reduziert auch den d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektrische, magnetische un... / 4.3.3 Hochfrequenzanlagen von 9 kHz bis 300 GHz

Im hochfrequenten Bereich betrachtet die Verordnung ortsfeste Anlagen, die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 9 kHz bis 300 GHz erzeugen. Ausgenommen sind Anlagen der Landesverteidigung, die breitbandige elektromagnetische Impulse erzeugen. In den Tab. 3 und Tab. 4 sind die jeweils gültigen Grenzwerte als Effektivwerte bei höchster betrieblicher Anlagenauslastun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektrische, magnetische un... / 4.3.2 Niederfrequenzanlagen von 1 Hz bis 9 kHz

Bezüglich niederfrequenten Anlagen betrachtet die Verordnung ortsfeste Anlagen zur Umspannung und Fortleitung von Elektrizität mit einer Nennspannung von 1.000 V oder mehr im Frequenzbereich von 1 Hz bis 9 kHz. Darin eingeschlossen sind auch Bahnstromfern- und Bahnstromoberleitungen und sonstige vergleichbare Anlagen. In Tab. 2 sind die jeweils gültigen Grenzwerte als Effekti...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektrische, magnetische un... / 4.4.6 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Wegen der möglichen gesundheitlich nachteiligen Auswirkungen von EMF ist es nicht zuletzt aufgrund der gesetzlichen Regelungen erforderlich, die Exposition ausreichend gering zu halten. Ggf. sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Nachfolgend soll die grundlegende Herangehensweise beschrieben werden. Die in den folgenden 3 Abschnitten beschriebene Vorgehensweise wird auch synonym...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Italien / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Jeder Unternehmer, der Umsätze bewirkt, ist zur Rechnungserteilung verpflichtet. Rechnungen sind sofort zum Zeitpunkt des Umsatzes auszustellen, bei innergemeinschaftlichen Lieferungen bis zum 15. Tag des auf die Lieferung folgenden Monats. Vereinfachte Rechnungsangaben gelten für Rechnungen bis 400 EUR (ab 24.5.2019; vorher: 100 EUR). Die Mindestangaben in den vereinfachten...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Werkzeugmaschinen / Zusammenfassung

Begriff Werkzeugmaschinen sind kraftbetätigte Maschinen zur Kaltbearbeitung von Metall. Beispiele für Werkzeugmaschinen sind: hydraulische, pneumatische und mechanische Pressen, Dreh-, Bohr- und Fräsmaschinen, Bearbeitungszentren, Schleifmaschinen, Tafelscheren, Gesenkbiegepressen, Funkenerodiermaschinen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für die Beschaffenheit von Werkzeugmas...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektrische, magnetische un... / 4.3.1 Gleichstromanlagen

Bezüglich Gleichstromanlagen (f = 0 Hz) betrachtet die 26. BImSchV ortsfeste Anlagen zur Fortleitung, Umspannung und Umrichtung von Gleichstrom mit einer Nennspannung von 2.000 V oder mehr. In Tab. 1 ist der gültige Grenzwert als Effektivwert bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung dargestellt. Des Weiteren müssen Wirkungen wie Funkenentladungen auch zwischen Personen un...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Werkzeugmaschinen / 1 Beschaffenheitsanforderungen

Werkzeugmaschinen fallen unter die Definition der EG-Maschinen-Richtlinie. Daher gelten für sie die grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen in Anhang I 2006/42/EG. Neben den grundlegenden europäisch harmonisierten Normen zur Sicherheit von Maschinen sind in einer Reihe sogenannter C-Normen zum Teil sehr detaillierte Sicherheitsanforderungen an bestimmte Arten von Werkzeugma...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektrische, magnetische un... / 4.4.4 Schutzkonzept – Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen

Zum Schutz der Beschäftigten vor EMF wurde in der EMFV ein mehrstufiges Schutzkonzept eingeführt. Es umfasst Expositionsgrenzwerte (EGW) und Auslöseschwellen (ALS). Expositionsgrenzwerte sind maximal zulässige Werte und beziehen sich auf die Wirkungen von EMF auf den Körper. Die Expositionsgrenzwerte liegen aufgrund der Berücksichtigung von Sicherheitsfaktoren unterhalb der ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherer Betrieb und Prüfun... / 3 Sicherer Betrieb von Regalsystemen aus Stahl

Aus der DIN EN 15635 ergeben sich Verpflichtungen für Betreiber von Regalsystemen aus Stahl. Der Aufbau und die Montage von Regalsystemen aus Stahl dürfen nur nach den Vorgaben des Herstellers ausgeführt werden. Achtung Fachfirma beauftragen Aus Haftungs- und Gewährleistungsgründen sollten der Aufbau bzw. die Montage stets durch den Hersteller des Regalsystems oder durch eine F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lärm / 2 Maßnahmen

Der Unternehmer ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 LärmVibrationsArbSchV durchzuführen. Dabei müssen u. a. Art, Dauer und Ausmaß der Exposition durch Lärm von einer fachkundigen Person ermittelt werden, z. B. von der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Es gilt das Minimierungsgebot, d. h., Lärmbelastung am Arbeitsplatz ist zu verringern bzw. zu vermeiden. De...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Flurförderzeuge / 1 Arten von Flurförderzeugen

Flurförderzeuge unterscheiden sich in: Gabelstapler sind Flurförderzeuge mit kraftbetriebenem Fahrwerk und Hebeeinrichtung, bei denen die Last vor den Vorderrädern geführt wird. Gabelstapler können mit Fahrersitz oder -stand ausgerüstet sein. Gabelhubwagen sind Flurförderzeuge, deren Hub- und Fahrantrieb durch Muskelkraft erfolgen. Mitgänger-Flurförderzeuge (= Geh-Flurförderzeu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Erläuterungen im Anhang bzw. bei Kleinstkapitalgesellschaften unter der Bilanz nach § 264 Abs. 2 Satz 2 bzw. Satz 4f.

Rn. 47 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 2 Satz 2 bzw. Satz 4 verlangt zusätzliche Angaben im Anhang bzw. für Kleinst-KapG unter der Bilanz, wenn der JA aufgrund besonderer Umstände kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage des UN vermittelt. § 264 Abs. 2 Satz 2 bzw. Satz 4 macht die Forderung von Satz 1 noch einmal deutlich, dass der JA, d. h....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Erläuterungspflichten im Anhang

Rn. 400 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Im Rahmen der Zuschreibungspflicht nach § 253 Abs. 5 besteht keine explizite Erläuterungspflicht im Anhang. Indes ist "im Anhang [...] die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darzustellen. Dabei sind [...] Zuschreibungen des Geschäftsjahrs [...] gesondert aufzuführen" (§ 284 Abs. 3 Satz 1f.)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bedeutung von Anhang und Lagebericht für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rn. 48 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Forderung der Generalnorm nach einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild von der Lage des UN macht deutlich, dass mit der für alle KapG geltenden Generalnorm die Rechenschaftsfunktion des JA unter Beachtung der GoB sichergestellt werden soll. Entsprechendes gilt auch für den von großen und mittelgroßen KapG aufzustellenden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Angaben im Anhang

Rn. 181 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Ist der Bilanzierende zur Erstellung eines Anhangs verpflichtet, hat er gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 auch über Abweichungen von Bewertungsmethoden zu berichten (Angabe, Begründung, gesonderte Darstellung des Einflusses auf die VFE-Lage). Zu den Pflichtangaben gehören u. a. Wechsel der Abschreibungsmethoden (sofern der Methodenwechsel nicht bereit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.1.2 Anhang

Rz. 114 Im HGB finden sich für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (einschl. Kapitalgesellschaften & Co) folgende Offenlegungspflichten: Angabepflicht für außergewöhnliche Steueraufwendungen und -erträge (§ 285 Nr. 31 HGB) Nach § 285 Nr. 31 HGB sind im Anhang Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.2.1 Anhang

Rz. 117 Neben den sich aus den Jahresabschlüssen ergebenden Offenlegungspflichten (Rz. 114 f.) müssen für die Aufstellung des Konzernabschlusses folgende weitere Offenlegungspflichten beachtet werden: Erläuterungspflicht zu den latenten Steuern im Konzernabschluss (§ 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB): Die Vorschrift entspricht wortgleich der Regelung für den handelsrechtlichen Jahresabs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verkürzung des Anhangs

Rn. 17 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Allein zum Zweck der Offenlegung dürfen mittelgroße KapG sowie die ihnen qua § 264a Abs. 1 gleichgestellten PersG gemäß § 327 Nr. 2 den Anhang um die folgenden Angaben verkürzen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verkürzung des Anhangs

Rn. 16 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In konsequenter Fortführung der Befreiung von der Offenlegung der GuV erlaubt § 326 Abs. 1 Satz 2 weiterhin, dass der offenzulegende Anhang die Angaben zur GuV nicht enthalten muss. Entfallen können damit (unter expliziter Außerachtlassung der ohnehin schon durch § 288 Abs. 1 gewährten Erleichterungen) folgende Pflichtangaben: zusätzliche Anga...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Aufstellungspflicht für den Jahresabschluss und Lagebericht (§ 264 Abs. 1)

Rn. 3 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 242 Abs. 3 besteht der JA für alle Kaufleute grds. aus der Bilanz und der GuV. § 264 Abs. 1 Satz 1 verlangt für KapG, dass der JA darüber hinaus um einen Anhang gemäß den §§ 284–288 erweitert wird. Der Anhang ist somit Teil des JA der KapG. Bilanz, GuV und Anhang sind als "eine Einheit" (§ 264 Abs. 1 Satz 1) zu sehen. Neben diesem um de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ertragslage

Rn. 26 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Begriff "Ertragslage" lehnt sich an die umgangssprachliche Bedeutung des Ertrags als Gewinn bzw. Erfolg eines UN an (vgl. Kommission Rechnungswesen im VHB, DBW 1980, S. 589 (594); Coenenberg/Schönbrodt, in: HWRev (1992), Sp. 476f.). Der Begriff "Ertragslage" bezieht sich somit nicht nur auf die in dem UN erwirtschafteten Erträge, sondern ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Vermögenslage

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ähnlich wie bei der Ertragslage, die neben den Erträgen auch die Aufwendungen umfasst, bezieht sich die Vermögenslage nicht nur auf die Aktivposten der Bilanz, die als das Vermögen des UN bezeichnet werden (vgl. Baetge, in: HWB (1975), Sp. 2089 (2094)), sondern auch auf das auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene Kap. Der Einblick in die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Finanzlage

Rn. 34 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Neben der Forderung nach einem Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des UN verlangt die Generalnorm des § 264 Abs. 2, dass mit dem JA ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage vermittelt wird. Die Finanzlage eines UN wird i.W. durch zwei Komponenten, die Finanzierung und die Liquidität des UN, bestimmt. Rn. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Umfang der offenlegungspflichtigen Unterlagen

Rn. 12 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Kleine UN i. S. d. § 267, die § 326 in Anspruch nehmen dürfen (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 326, Rn. 2ff.), müssen lediglich die Bilanz sowie den Anhang offenlegen. Damit besteht für sie keine Pflicht zur Offenlegung der GuV, eines freiwillig erstellten Lageberichts (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 4), des Berichts des AR, des Ergebnisverwendungsbeschlusses, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verkürzung der Bilanzgliederung

Rn. 12 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 327 Nr. 1 erlaubt mittelgroßen UN allein für die Offenlegung und nicht für die Aufstellung eine Verkürzung der Bilanzgliederung dahingehend, dass die Mehrzahl der in § 266 Abs. 2f. mit arabischen Ziffern bezeichneten Posten nicht gezeigt werden muss. Diese Offenlegungserleichterung wird gesetzestechnisch dadurch erreicht, dass mittels Verwe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nachholung von Aufstellungserleichterungen

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Neben den Offenlegungserleichterungen nach § 326 bestehen für kleine UN bereits bei der Aufstellung des JA bestimmte Erleichterungen. Hierzu gehören die Möglichkeit einer Beschränkung der Bilanzgliederung auf die in § 266 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten (vgl. § 266 Abs. 1 Satz 3); die Befreiung von der Erläuterungspflich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bestätigungsvermerk bei Unternehmen, die dem PublG unterliegen

Rn. 67 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für die Prüfung des JA, des IFRS-EA nach § 325 Abs. 2a bzw. des KA (nach HGB oder IFRS) von UN, die dem PublG unterliegen, gilt § 322 sinngemäß (vgl. §§ 6 Abs. 1, 9 Abs. 1 Satz 1 bzw. 14 Abs. 1 PublG). Bei solchen UN handelt es sich z. B. um UN in der Rechtsform einer PersG (wenn sie nicht ohnehin nach § 264a und § 335b die für KapG geltenden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Beschreibung von Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat nach § 322 Abs. 1 Satz 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben. Die Darstellung der JA-, IFRS-EA- (i. S. v. § 325 Abs. 2a) bzw. KA-Prüfung kann dabei aufgrund der unbestimmten gesetzlichen Regelung in groben Zügen erfolgen. Einschränkend respektive konkretisierend wirken die vom AP grds. gleichfalls in ihrer Funktio...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Besonderheiten bei Zusammenfassung von einzelgesellschaftlicher Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung

Rn. 162 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach den §§ 298 Abs. 2 Satz 1 und 315 Abs. 5 dürfen der Konzernanhang und der Anhang des JA des MU sowie der Konzernlagebericht mit dem Lagebericht des MU zusammengefasst werden. § 298 Abs. 2 Satz 2 verlangt für diesen Fall eine gemeinsame Offenlegung des JA und KA. Aus dem zusammengefassten Anhang muss hervorgehen, welche Angaben sich auf d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anzuwendende handelsrechtliche Vorschriften

Rn. 122 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 2a Satz 1 bis 4 bestimmt explizit, welche konkreten Vorschriften des Dritten Buchs des HGB auf den befreienden IFRS-EA anzuwenden sind. § 325 Abs. 2a Satz 5 schließt die Anwendung der übrigen Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts und des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs aus. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 334 Abs. 1 Nr. 1

Rn. 13 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 334 Abs. 1 Nr. 1 sanktioniert Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über die Form und den Inhalt (vgl. Nr. 1 lit. a)), die Bewertung (vgl. Nr. 1 lit. b)), die Gliederung (vgl. Nr. 1 lit. c)) und die Pflichtangaben in der Bilanz, unter der Bilanz oder im Anhang (vgl. Nr. 1 lit. d)) bei Aufste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Lagebericht

Rn. 128 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der befreiende IFRS-EA ist nach § 325 Abs. 2a Satz 4 um einen Lagebericht i. S. d. §§ 289ff. zu erweitern; dabei muss er bezüglich des Inhalts (vgl. § 289) "in dem erforderlichen Umfang auch auf den Einzelabschluss nach Satz 1 Bezug nehmen". Hiervon bleibt die Verpflichtung unberührt, in den Lagebericht ggf. auch eine nichtfinanzielle Erklär...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über Inhalt und Geltungsbereich

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 gilt als einleitende Vorschrift des Zweiten Abschnitts (vgl. §§ 264–335c) des Dritten Buchs des HGB grds. nur für KapG (AG, KGaA, SE und GmbH) sowie bestimmte PersG, nicht dagegen für alle Kaufleute. § 264 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer KapG, einen JA, der aus Bilanz, GuV und Anhang besteht, sowie einen Lageb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 18 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Generalnorm des § 243 Abs. 1 verlangt von allen Kaufleuten, dass der JA nach den GoB aufzustellen ist. Für KapG und UN, die ebenfalls § 264 z. B. gemäß § 264a beachten müssen, schreibt § 264 Abs. 2 Satz 1 darüber hinaus vor, dass der JA "unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bestätigungsvermerk bei freiwilligen Abschlussprüfungen

Rn. 74 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Freiwillige AP sind AP bei UN, die keiner gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegen. Hierbei handelt es sich z. B. um Kleinst-KapG i. S. v. § 267a Abs. 1f. sowie kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 und ihnen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a (vgl. hierzu auch HdR-E, HGB § 322, Rn. 24af.), nicht prüfungspflichtige Konzerne und Teilkonzerne, P...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 80 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß IAS 1.10 (ED/2019/7.10) umfasst ein vollständiger IFRS-Abschluss (bezüglich der Bestandteile und Gliederung eines Abschlusses wird grds. nicht zwischen JA/EA und KA differenziert; vgl. hierzu IAS 1.4; ED/2019/7.6) mindestensmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zusammengefasster Bestätigungsvermerk bei Konzernabschlussprüfungen

Rn. 80 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 298 Abs. 2 Satz 1 dürfen der Konzernanhang und der Anhang des JA des MU zusammengefasst werden. Die Zusammenfassung der Anhänge ist aber auf nach HGB erstellte JA und KA beschränkt, da auf einen nach § 315e erstellten IFRS-KA und einen IFRS-EA nach § 325 Abs. 2a wegen fehlender Verweise die Regelung des § 298 Abs. 2 keine Anwendung fin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 326

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nimmt ein UN § 326 Abs. 1 in Anspruch und legt allein die Bilanz und einen Anhang ohne Angaben zur GuV offen, obwohl es in dem GJ, auf das sich die Offenlegung bezieht, nicht klein i. S. d. § 267 war, so wird damit gleichzeitig gegen zwei Normen verstoßen: Die Nichtoffenlegung des Lageberichts, BV respektive Versagungsvermerks sowie ggf. Beric...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Form- und Inhaltsvorschriften für die Publizität des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a und des Konzernabschlusses

Rn. 81 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 1 (ebenso Abs. 1a und Abs. 2 durch Verweise auf Abs. 1) nennt den EA gemäß § 325 Abs. 2a sowie den KA zusammen mit dem JA. Damit sind die Ausführungen zum JA (vgl. HdR-E, HGB § 328, Rn. 24ff.) analog auf diese Abschlüsse anzuwenden. Abweichungen ergeben sich lediglich daraus, dass der EA nach § 325 Abs. 2a und der KA nicht festgest...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verhältnis der Generalnorm zu den Einzelvorschriften

Rn. 43 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Um eine Aussage über die Bedeutung der Generalnorm des § 264 Abs. 2 gegenüber den Einzelvorschriften des HGB machen zu können, ist ein Rückblick auf die Generalnorm des § 149 Abs. 1 Satz 2 AktG 1965 notwendig. Welche Bedeutung die Generalnorm des AktG 1965 bei der Aufstellung des JA hatte, d. h. ob und wieweit sie die von den Einzelvorschrift...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erweiterung der Verordnungsermächtigung auf Institute (Abs. 2)

Rn. 21 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die R 86/635/EWG vom 08.12.1986 über den JA und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten wurde durch das BankBiRiLiG vom 30.11.1990 in nationales Recht transformiert. Im Zuge dieses Gesetzes wurde u. a. § 330 um Abs. 2 ergänzt. Gemäß § 330 Abs. 2 Satz 1 ist der Regelungsrahmen des Abs. 1 auf folgende Institute unge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Hinweis im Konzernanhang des Mutterunternehmens

Rn. 75 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 ist im Anhang des von dem MU aufgestellten KA anzugeben (vgl. § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4). Stellt das direkte MU keinen KA auf, gilt dies entsprechend für den befreienden KA durch das indirekte MU. Anzugeben sind im Anhang das jeweilige TU und die Tatsache, dass bei diesem UN die Erleicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 3 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Einschlägig ist § 325a allein für solche UN, welche die folgenden Kriterien erfüllen: Rn. 4 Stand: EL 41 – ET: 12/2023mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ansatzpflicht

Rn. 80a Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie bereits zuvor unterstrichen, existiert – unter Verweis auf das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 – sowohl handels- als auch steuerrechtlich ein Aktivierungs- bzw. Passivierungsgebot für aktive respektive passive RAP, sofern jeweils die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1f. bzw. § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG kumulativ erfüllt sind. Umge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Offenlegung von Verbundbeziehungen

Rn. 97 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sofern eine UN-Verbindung nach § 271 Abs. 2 besteht, gehen damit zugleich mehrere Rechtskonsequenzen für die betroffenen UN einher. Die für mittelgroße und große KapG bzw. denen qua § 264a gleichgestellte PersG i. S. d. § 267 (bezüglich solcher UN, die den Regelungen des PublG unterworfen sind, sei an dieser Stelle auf HdR-E, PublG § 5, Rn. 8...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Hinweis auf die Beachtung der GoB

Rn. 42 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 2 Satz 1 verlangt, dass der JA unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Lage des UN gibt. Hierdurch wird klargestellt, dass die Generalnorm des § 264 Abs. 2 nicht an die Stelle des § 243 Abs. 1 tritt, der von allen Kaufleuten verlangt, dass die GoB beachtet werden. § 264 Abs. 2 gilt ni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Vorgaben zur Auszeichnung und Taxonomie

Rn. 55g Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 verlangt eine Auszeichnung des KA entsprechend der Art. 4 und 6 der ESEF-VO. Anders als Art. 4 der ESEF-VO schränkt § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 ihrem Wortlaut nach diese Vorgabe nicht auf IFRS-KA ein. Dies ist aber auch nicht erforderlich, weil die unter § 328 Abs. 1 Satz 4 fallenden UN (vgl. HGB § 328, Rn. 55c) durch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Teilweise Inanspruchnahme der Erleichterungen

Rn. 59 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 UN, die die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 nutzen wollen, sind nicht verpflichtet, sämtliche Erleichterungen in Anspruch zu nehmen. Die Befreiungsregelungen können auch teilweise genutzt werden (vgl. Dörner/Wirth, DB 1998, S. 1525 (1530)). So kann z. B. ausschließlich auf die Offenlegung von JA und Lagebericht verzichtet werden. Ebenfalls i...mehr