Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

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Anhang: Berufsrechtliche As... / D. Antragsverfahren

I. Stellung des Antrags Rz. 46 § 22 Abs. 1 FAO verlangt, dass der Antragsteller seinen Antrag, die Führung einer Fachanwaltsbezeichnung zu gestatten, bei der Rechtsanwaltskammer einzureichen hat, der er angehört. Dies gilt auch in den Fällen, in denen bei gemeinsamen Ausschüssen mehrerer Kammern die Geschäftsstelle einer anderen Kammer die Geschäftsführung des Ausschusses übe...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 1. Aktenzeichen

Rz. 57 Unter "Aktenzeichen" ist das kanzleiinterne Aktenzeichen, bei gerichtlich anhängigen Verfahren oder rechtsförmlichen Verfahren auch das Aktenzeichen des Gerichts bzw. der Stelle, bei der das Verfahren geführt wurde, zu verstehen.mehr

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FF 01/2024, Düsseldorfer Ta... / 2 Anhang: Tabelle Zahlbeträge

Die folgende Tabelle enthält die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge auf der Grundlage eines Kindergeldbetrages von einheitlich 250,00 EUR je Kind im Jahr 2024.mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / B. Voraussetzungen für die Verleihung

I. Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt Rz. 9 Ausgangspunkt für die Überprüfung der Voraussetzungen zur Erteilung der Befugnis, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen, ist nach §§ 4–6 FAO der Nachweis der besonderen praktischen und theoretischen Kenntnisse. Rz. 10 Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch zunächst, dass der Antragsteller in den letzten sechs Jahren mindestens d...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / II. Besondere theoretische Kenntnisse

1. Allgemeines Rz. 11 Wann die theoretischen (und praktischen) Erfahrungen als "besonders" einzustufen sind, wird durch die Legaldefinition des § 2 Abs. 2 FAO geregelt: Sie müssen auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Kenntnisse und Erfahrungen müssen also d...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / E. Rechtsmittel bei Zurückweisung des Antrags

I. Verfahren Rz. 84 Auf der Grundlage der Stellungnahme des Ausschusses trifft der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer die abschließende Entscheidung. Er ist an das Votum des Ausschusses nicht gebunden. Rz. 85 Der Bescheid ist in der Form zu begründen, dass eine gerichtliche Kontrolle möglich ist. Die floskelhafte Darlegung in einem Bescheid einer Rechtsanwaltskammer,...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 9. Anhang

Rz. 209 Bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne voll haftende natürliche Person (§ 264a HGB) gehört zum Jahresabschluss auch ein Anhang (§§ 264 Abs. 1 Satz 1, 284 ff. HGB). Nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB sind Kleinstkapitalgesellschaften von der Pflicht befreit, einen Anhang zum Jahresabschluss aufzustellen, wenn unter der Bilanz Angaben zu Haftungsver...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 4. Selbststudium

Rz. 108 Als Kompensation der Erhöhung der Fortbildungsstunden (von zehn auf fünfzehn) hat die Satzungsversammlung die Möglichkeit geschaffen, fünf der Fortbildungsstunden im Selbststudium zu absolvieren. Das Selbststudium wird dabei durch die Lektüre von Beiträgen oder der Teilnahme an Online-gestützten Angeboten erfolgen, wobei stets eine Lernerfolgskontrolle erfolgen muss....mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / C. Entscheidungsgremien

Rz. 40 Gem. § 43c Abs. 2 BRAO entscheidet über einen Fachanwaltsantrag der Vorstand der Rechtsanwaltskammer, nachdem ein Ausschuss der Kammer die von dem Rechtsanwalt vorzulegenden Nachweise über den Erwerb der besonderen Kenntnisse und Erfahrungen geprüft hat. Somit sind zwei Gremien an der Entscheidungsfindung beteiligt, der sog. Vorprüfungsausschuss und der Vorstand der j...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / IV. Rechtsmittel

Rz. 120 Gegen den Widerruf oder die Rücknahme der Erlaubnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung kann der Antragsteller Klage gem. den Vorschriften der VwGO beim AGH stellen. Die Entscheidung des AGH kann wiederum mit der Berufung zum BGH – falls sie zugelassen wird – angegriffen werden (s. hierzu auch Rdn 91 und 94).mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / II. Anforderungen an Lehrgangsveranstalter

Rz. 49 Da die FAO keine besonderen Anforderungen an den Lehrgangsveranstalter stellt, besteht eine gewisse Freiheit. Sowohl die Anwaltsorganisationen sind dazu berechtigt, Fachlehrgänge anzubieten, als etwa auch Hochschulen, Verlage, private Unternehmen etc. Solange deren Angebote den Anforderungen des § 6 Abs. 2 FAO bzw. § 4a FAO entsprechen, müssen die Rechtsanwaltskammern...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / II. Kammervorstand

Rz. 45 Letztlich entscheidungsbefugt über die Erteilung oder Ablehnung der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung ist gem. § 43c Abs. 2 BRAO der Vorstand derjenigen Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied der Antragsteller ist. Die Entscheidung wird dem Antragsteller per Bescheid auf Grundlage der gem. § 24 Abs. 9 FAO vom Vorprüfungsausschuss abgegebenen Stellungnahme...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 3. Zeitraum

Rz. 59 Der Antragsteller muss hier deutlich dokumentieren, wann ihm das Mandat übertragen wurde und wann er die inhaltliche Bearbeitung abgeschlossen hat bzw. ob diese noch andauert. Dies hat insofern Bedeutung, als von dieser Frage abhängt, ob ein bzw. welcher Schwerpunkt der juristischen Fallbearbeitung in zeitlicher Hinsicht innerhalb des maßgeblichen 3-Jahres-Zeitraumes ...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 5. Stand des Verfahrens

Rz. 61 Hier ist anzugeben, ob die Mandatsbearbeitung abgeschlossen ist oder ob sie noch – wenn ja, in welchem Stadium – andauert. Es ist zulässig, in die Fallliste noch laufende Verfahren aufzunehmen.[76] Dabei gilt jedoch, dass laufende Mandate grds. nur zu einem gewissen Prozentsatz gewertet werden können, je nachdem, wie weit die Mandatsbearbeitung schon fortgeschritten ist.mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 7. Anonymisierte Arbeitsproben

Rz. 63 Gem. § 6 Abs. 3 Satz 2 FAO sind dem Fachausschuss auf Verlangen anonymisierte Arbeitsproben vorzulegen. "Arbeitsproben" sind i.d.R. exemplarische Auszüge aus der Handakte des jeweils bearbeiteten Mandats, wobei Fotokopien ausreichen. Die Vorlage der gesamten Handakte ist nicht notwendig.mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 6. Keine Preisgabe der Mandantennamen

Rz. 62 Aufgrund der Verschwiegenheitsverpflichtung des Rechtsanwalts gem. § 43a Abs. 2 BRAO darf dieser innerhalb der Fallliste keine Mandantennamen preisgeben, auch nicht gegenüber dem Kammervorstand, welcher selbst zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 4. Art und Umfang der Tätigkeit

Rz. 60 Die Anforderungen an die Bezeichnungen für Art und Umfang der Tätigkeit korrespondieren im Großen und Ganzen mit den Anforderungen an die Beschreibung des Gegenstands. Auch hier wird dem Antragsteller auferlegt, konkrete Angaben über die Einzeltätigkeiten zu machen: Verhandlungen zwischen den Parteien, Anfertigung welcher Schriftsätze, Wahrnehmung welcher Gerichtsterm...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / VI. Behandlung des Antrags

Rz. 64 Zentrale Verfahrensvorschrift der FAO ist § 24 FAO, der von der anfänglichen Vollständigkeitsprüfung durch den Vorsitzenden bis hin zur Erhebung einer Verwaltungsgebühr sämtliche Verfahrensabschnitte regelt. 1. Vollständigkeitsprüfung (§ 24 Abs. 1 FAO) Rz. 65 Der auf der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer eingegangene Antrag wird dort zunächst einer ersten Sichtung...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 2. Prüfung durch den Berichterstatter

Rz. 68 Der Berichterstatter prüft detailliert, ob die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen geeignet sind, den Nachweis über die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen zu erbringen. Dem Berichterstatter obliegt es zumeist auch, selbstständig die weiteren prozessleitenden Verfügungen zu treffen, also z.B. weitere Nachweise zu erbitten oder anhand d...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / VII. Fachgespräch

Rz. 76 Gem. §§ 7, 24 Abs. 5–7 FAO hat der Antragsteller zum (abschließenden) Nachweis seiner besonderen theoretischen Kenntnisse oder der praktischen Erfahrungen mit dem Fachgebietsausschuss ein Fachgespräch zu führen. Von der Durchführung des Fachgesprächs kann abgesehen werden, wenn der Ausschuss der Ansicht ist, seine Stellungnahme bereits aufgrund der vorgelegten Unterla...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 3. Präsenzpflicht

Rz. 16 Grds. muss der Fachanwaltsbewerber während der gesamten Zeitdauer des Lehrgangs präsent sein. Ausnahmen können allenfalls in geringem Umfang, z.B. infolge von Verspätung bei der Anreise, zugelassen werden. Versäumt ein Teilnehmer jedoch längere Abschnitte (etwa einen oder gar mehrere Tage), so darf der Veranstalter die Leistungsteilnahme in dem von § 4 Abs. 1 FAO gefo...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 2. Inhalt und Dauer des Fachgesprächs

Rz. 80 Das Fachgespräch ist nicht öffentlich und wird von dem Fachausschuss abgehalten. Als Zuhörer sind insofern nur noch Mitglieder des Vorstands der Rechtsanwaltskammer und stellvertretende Ausschussmitglieder zugelassen. Die an den Antragsteller zu stellenden Fragen sollen sich gem. § 7 Abs. 2 Satz 2 FAO an den in der Praxis überwiegend vorkommenden Fällen ausrichten. Da...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 4. Verleihung

Rz. 75 Die Befugnis zur Führung von Fachanwaltstiteln darf für höchstens drei Rechtsgebiete erteilt werden. Örtlich zuständig ist die Kammer, wo der Rechtsanwalt Mitglied ist. Über den Antrag des Rechtsanwalts auf Erteilung der Erlaubnis entscheidet nach § 43c Abs. 1 BRAO der Vorstand der Rechtsanwaltskammer, nachdem ein Ausschuss der Kammer die von dem Rechtsanwalt vorzuleg...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 1. Allgemeines

Rz. 11 Wann die theoretischen (und praktischen) Erfahrungen als "besonders" einzustufen sind, wird durch die Legaldefinition des § 2 Abs. 2 FAO geregelt: Sie müssen auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Kenntnisse und Erfahrungen müssen also deutlich überdu...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / VIII. Neuer Antrag nach Zurückweisung

Rz. 83 Ein Bewerber, dessen Antrag auf Erteilung der Fachanwaltsbezeichnung abgelehnt wurde, kann jederzeit einen neuen Antrag stellen. Die FAO sieht insofern weder eine Begrenzung der Anzahl von Versuchen vor noch eine bestimmte Wartezeit. Ein Antragsteller, welcher nach einem ersten negativ beschiedenen Antrag binnen kurzer Zeit einen zweiten Antrag folgen lässt, ist indes...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / F. Fortbildungspflicht nach § 15 FAO

Rz. 98 Nach § 15 FAO ist der zugelassene Rechtsanwalt verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Gem. § 15 FAO muss derjenige, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, jährlich auf diesem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an einer fachspezifischen der Aus- und Fortbildung dienenden Veranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die hörende Teilnahme setzt eine anw...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / II. Fortbildungspflichten im Einzelnen

Rz. 100 Die Möglichkeiten der Fortbildung zum Erhalt der einmal erworbenen Fachanwaltsbezeichnung sind ähnlich mannigfaltig wie die Möglichkeiten zum Erwerb der theoretischen Kenntnisse gem. § 4 FAO, beschränken sich also nicht auf eine bloße hörende Teilnahme an einem Fachseminar.[97] Neben einer solchen Teilnahme kann der Nachweis der ausreichenden Fortbildung auch durch e...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 3. Rechtsförmliche Verfahren

Rz. 30 40 der 80 Fälle müssen gerichtliche Streitverfahren, Schieds- oder Mediationsverfahren und/oder die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben. Von diesen 40 Fällen müssen mindestens 10 Fälle gerichtliche Streitverfahren, Schieds- oder Mediationsverfahren und mindestens 10 Fälle die Gestaltung von Ge...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / IV. Beschränkung auf drei Fachanwaltsbezeichnungen (seit dem 1.9.2009)

Rz. 39 Früher galt gem. § 43c Abs. 1 Satz 3 BRAO a.F., dass ein Rechtsanwalt lediglich zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen durfte. Dem lag der Gedanke des Gesetzgebers zugrunde, dass der hohe Qualitätsstandard, der für den Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung vorausgesetzt wird, auf max. zwei Gebieten erreicht und beibehalten werden kann. Wie bereits in der Einleitung erläut...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 2. Dozierende Teilnahme

Rz. 102 Die für den Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung geforderte Fortbildung kann auch dadurch erlangt werden, dass der Rechtsanwalt dozierend an einer Fortbildungsveranstaltung teilnimmt. Als Veranstaltung kommen dabei juristische Seminare vor Kollegen, interne Fortbildungen, sog. "Fortbildungszirkel" unter Kollegen, ebenso wie Fachtagungen, Vorlesungen, und Mandantenverans...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / Literaturtipps

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Anhang: Berufsrechtliche As... / III. Verfahren

Rz. 116 Wie bereits oben unter Rdn 112 ff. erwähnt, regelt § 25 FAO das Verfahren von Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung. Die Befugnis zur Rücknahme und zum Widerruf liegt beim Vorstand derjenigen Rechtsanwaltskammer, der der betroffene Rechtsanwalt im Zeitpunkt der Entscheidung angehört. Es kommt daher nicht darauf an, welche Kammer d...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / IV. Anforderungen an andere geeignete Unterlagen

Rz. 53 Will der Antragsteller seine besonderen theoretischen Kenntnisse durch andere Nachweise als durch eine erfolgreiche Lehrgangsteilnahme dokumentieren, so muss er beachten, dass diese Kenntnisse dem Äquivalenzerfordernis des § 4 Abs. 3 FAO entsprechen, also alle relevanten Bereiche des Fachgebietes umfassen müssen. Dies kann durch die Vorlage der Promotionsurkunde des A...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / I. Rücknahme

Rz. 113 Die Rücknahme einer Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung kann mit Wirkung für die Zukunft erfolgen, wenn Tatsachen nachträglich bekannt werden, bei deren Kenntnis die Erlaubnis hätte versagt werden müssen. Die Rücknahme muss sorgfältig unter Berücksichtigung aller Umstände sowie des Verhältnismäßigkeitsgebots ausgeübt werden.[112] Der für die Rücknahme ty...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / H. Perspektiven

Rz. 121 Noch immer erfährt der Fachanwaltsbereich weitreichende Neuerungen. Durch das "Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zu Änderungen sonstiger Vorschriften"[116] ist es seit dem 1.9.2009 möglich, dass Rechtsanwälte drei statt wie bis dahin max. zwei Facha...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 1. Vollständigkeitsprüfung (§ 24 Abs. 1 FAO)

Rz. 65 Der auf der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer eingegangene Antrag wird dort zunächst einer ersten Sichtung unterzogen, bevor er nebst Unterlagen an den Vorsitzenden des jeweiligen Fachausschusses weitergeleitet wird. Damit sollen bereits offensichtlich ungenügende Anträge (bspw. Anträge, welche gar keine Anlagen enthalten oder auf "demnächst" nachgereichte Unter...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 1. Ladung

Rz. 79 Gem. § 7 Abs. 2 FAO erfolgt die für das Fachgespräch erforderliche Ladung mit einer Frist von einem Monat. Die Monatsfrist dient dem Schutz des Antragstellers, der ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung auf das Fachgespräch haben soll. Die Ladung hat Hinweise auf den Bereich zu enthalten, der Gegenstand des Fachgesprächs sein wird. Unterlässt der Ausschuss ...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 4. Beurteilungsspielraum der Vorprüfungsausschüsse und Rechtsanwaltskammern

Rz. 17 Kontrovers diskutiert wurde lange Zeit die Frage, ob die Vorprüfungsausschüsse bzw. die Rechtsanwaltskammern bei der Begutachtung der Klausuren einen eigenen Beurteilungsspielraum besitzen, der es ihnen ermöglicht, die Bewertung einer Klausur als "bestanden" in Zweifel zu ziehen.[20] Diese Frage wurde im Jahr 2002 durch den BGH entschieden. Dieser stellte fest, dass d...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 3. Rechtsschutz gegen die Ladung

Rz. 82 Sämtliche Entscheidungen des Ausschusses unterliegen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht der uneingeschränkten richterlichen Überprüfung.[86] Aus diesem Grund wird von einigen Stimmen in der Literatur die Ansicht vertreten, dass bereits die Ladung zum Fachgespräch auch nach Umkehrung des Regel-Ausnahme-Prinzips anfechtbar sein soll.[87] Dies erscheint jedoch nach...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 2. Dauer des Fachanwaltslehrgangs und der Klausuren

Rz. 14 Allen Fachanwaltsbereichen gemein ist die Vorgabe des § 4 Abs. 1 FAO, dass der Fachanwaltslehrgang eine Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden beinhalten muss. Hierin noch nicht eingerechnet sind die Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten), deren Voraussetzungen in § 4a FAO geregelt sind. Danach muss eine Aufsichtsarbeit mindestens eine Zeitstunde ausfüllen und da...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / I. Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt

Rz. 9 Ausgangspunkt für die Überprüfung der Voraussetzungen zur Erteilung der Befugnis, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen, ist nach §§ 4–6 FAO der Nachweis der besonderen praktischen und theoretischen Kenntnisse. Rz. 10 Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch zunächst, dass der Antragsteller in den letzten sechs Jahren mindestens drei Jahre hindurch ununterbrochen als Recht...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / III. Besondere praktische Kenntnisse

Rz. 22 § 5 FAO legt die Anzahl der Praxisfälle fest, die der Bewerber bzw. zukünftige Fachanwalt je nach Fachgebiet persönlich und weisungsfrei vor Antragstellung bearbeitet haben muss. Während die frühere Fassung des § 5 FAO "in der Regel" bestimmte Fallzahlen zum Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen forderte, "setzt" § 5 FAO in der ab dem 1.1.2003 geltenden Fass...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / I. Verfassungsrechtliche Fragen

Rz. 99 Nach Verabschiedung der Norm des § 15 FAO waren zunächst Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Fortbildungsverpflichtung aufgekommen. Es wurde sowohl angezweifelt, dass die Norm in § 59b Abs. 2 Nr. 2 a.F. i.V.m. § 43c Abs. 4 BRAO eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage gefunden hat als auch, dass es sich hierbei um einen verhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / II. Klagearten

Rz. 95 Das gerichtliche Verfahren verläuft in Anlehnung an die Bestimmungen der VwGO. Sämtliche in der VwGO vorgesehenen Klagearten gelten somit auch für das anwaltsgerichtliche Verfahren. Rz. 96 Insb. kommt statt des bisherigen Antrags auf gerichtliche Entscheidung (§§ 37 ff. BRAO a.F.) die Anfechtungsklage in Betracht (§§ 42, 113 Abs. 1 VwGO), soweit es um die Aufhebung ein...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 1. Wissenschaftliche Publikation

Rz. 101 Eine wissenschaftliche Publikation wird regelmäßig eine Veröffentlichung sein, welche eine vertiefte juristische Befassung zum Thema hat; bspw. Aufsätze, Kommentare oder Urteilsanmerkungen. Z.T. wurde in der Vergangenheit gefordert, eine solche Publikation müsse zwingend auf ein juristisches Fachpublikum zielen, also in einer Fachzeitschrift erscheinen. Mit Beschl. v...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 3. Hörende Teilnahme

Rz. 103 Hinsichtlich der hörenden Teilnahme gilt im Wesentlichen das bereits unter Rdn 12 ff. Gesagte. Rz. 104 Streitig war die Zulässigkeit von sog. Online-Seminaren für die Pflichtfortbildung eines Fachanwalts. Rz. 105 In einer Entscheidung vom 17.3.2005[103] hat der AGH Schleswig-Holstein die Auffassung der dortigen Kammer bestätigt, die eine "virtuelle" Teilnahme auf elekt...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 6. Gewichtung (§ 5 Abs. 4 FAO)

Rz. 38 Nach § 5 Abs. 4 FAO können Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit einzelner Fälle zu einer höheren oder niedrigeren Gewichtung eines Falles führen. Der BGH [63] hat in einer richtungsweisenden Entscheidung aus dem Jahre 2013 grds. Kriterien für die Gewichtung festgelegt: Die Gewichtung ist für jeden einzelnen Fall vorzunehmen, wobei es keine generellen Ober- oder Untergre...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / III. Beginn und Zeitraum der Fortbildungspflicht

Rz. 109 Seine Fortbildungspflicht erfüllt nur, wer jährlich mindestens 15 Zeitstunden aufwendet und dies der Rechtsanwaltskammer nachweist. Dabei wird entsprechend den "Berliner Empfehlungen" von 2001 nicht auf einen von der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung abhängigen 12-Monats-Zeitraum abgestellt, sondern auf Kalenderjahre.[105] Für das Jahr, in dem die Fachanwaltsbeze...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / I. Stellung des Antrags

Rz. 46 § 22 Abs. 1 FAO verlangt, dass der Antragsteller seinen Antrag, die Führung einer Fachanwaltsbezeichnung zu gestatten, bei der Rechtsanwaltskammer einzureichen hat, der er angehört. Dies gilt auch in den Fällen, in denen bei gemeinsamen Ausschüssen mehrerer Kammern die Geschäftsstelle einer anderen Kammer die Geschäftsführung des Ausschusses übernommen hat oder die an...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / II. Widerruf

Rz. 114 Die Erlaubnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung kann widerrufen werden, wenn eine in der Berufsordnung vorgeschriebene Fortbildung unterlassen wird (§ 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO). Es handelt sich um eine Ermessensvorschrift, mit der sich auch der BGH bereits ausführlich beschäftigt hat. Mit Beschl. v. 6.11.2000[113] stellte er fest, dass auch eine vor Inkrafttreten ...mehr