Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 38 Auslagen / 4. Verschiedene Angelegenheiten

Rz. 111 Problematisch wird die Berechnung, wenn der Anwalt im Rahmen seines Auftrags in verschiedenen Angelegenheiten tätig wird. Beispiel 67: Verschiedene Angelegenheiten Der Anwalt ist innerhalb desselben Jahres (= Versicherungszeitraum) außergerichtlich tätig, im Rechtsstreit und im Berufungsverfahren. Die Auslagenposition kann jetzt in voller Höhe auf die erste Angelegenhe...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / d) Der Verteidiger wird erstmals im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beauftragt

Rz. 153 Wird der Verteidiger erstmals im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beauftragt, ist grundsätzlich ebenso zu rechnen wie in den Beispielen 39 bis 75. Hinzu kommt jedoch die Grundgebühr nach Nr. 5100 VV. Rz. 154 Auch kann jetzt die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV anfallen. Beispiel 78: Erstmalige Beauftragung im gerichtlichen Verfahren, Einstellung ...mehr

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§ 35 Strafsachen / (5) Zusätzliche Verfahrensgebühr für Einziehung und verwandte Maßnahmen

Rz. 179 Auch im Berufungsverfahren kann eine zusätzliche Verfahrensgebühr entstehen, wenn es auch um Einziehung oder verwandte Maßnahmen geht. Die Höhe der Gebühr beträgt hier ebenfalls 1,0. Die Gebühr entsteht – im Gegensatz zur ersten Instanz – im Berufungsverfahren auch dann, wenn sie bereits im vorbereitenden Verfahren entstanden war. Beispiel 111: Berufungsverfahren mit...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 2. Gebührenvereinbarung

Rz. 12 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der Anwalt für Beratungstätigkeiten mit seinem Auftraggeber eine Gebührenvereinbarung treffen. Es heißt an dieser Stelle zu Recht "Gebühren"-Vereinbarung und nicht "Vergütungs"-Vereinbarung, da nur die Gebühren für die Beratung vereinbart werden sollen. In welcher Art der Anwalt seine Gebührenvereinbarung trifft, bleibt ihm unbenommen. E...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / VI. Wiederaufnahmeverfahren

Rz. 209 Findet ein Wiederaufnahmeverfahren statt, so gilt dieses nach § 17 Nr. 12 RVG als gesonderte Angelegenheit. Der Anwalt erhält in diesem Verfahren die gleichen Gebühren wie in einem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren (Vorbem. 5.1.3 VV).[68] Rz. 210 Kommt es zu einer Wiederaufnahme, zählt das wieder aufgenommene Verfahren ebenfalls als neue Angelegenheit, sodass ...mehr

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§ 35 Strafsachen / (11) Trennung mehrerer Verfahren

Rz. 139 Wird aus einem Strafverfahren ein Verfahren abgetrennt, so erhält der Anwalt alle bis zur Trennung entstandenen Gebühren nur einmal. Gegebenenfalls sind insoweit wegen der Mehrbelastung überdurchschnittliche Gebühren anzusetzen. Ab der Trennung entstehen die Gebühren gesondert.[70] Rz. 140 Auch die Trennung hat keinen Einfluss auf die Vergütung im vorbereitenden Verfa...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / g) Drittschuldnerauskunft

Rz. 152 Auf die Vertretung des Drittschuldners zur Abgabe der Drittschuldnererklärung wendet die Rspr. zum Teil ebenfalls die Nrn. 3309 ff. VV an.[83] Das ist jedoch unzutreffend, da der Drittschuldner nicht Partei des Vollstreckungsverfahrens ist und er auch keine Erklärung im Hinblick auf die Vollstreckung abgibt, sondern außergerichtlich eine Auskunft über den Bestand der...mehr

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§ 35 Strafsachen / a) Überblick

Rz. 29 Im vorbereitenden Verfahren erhält der Anwalt zunächst einmal eine Grundgebühr (Nr. 4100 VV), da dies das früheste Verfahrensstadium ist, in dem er beauftragt werden kann und er sich hier immer erstmals einarbeiten muss. Rz. 30 Darüber hinaus erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV. Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf 44,00 EUR bis 319,00 EUR; Mittelg...mehr

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§ 24 Verfahren auf Vollstre... / II. Der nicht angegriffene Teil des Urteils war niemals Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens

Rz. 8 War der nicht angegriffene Teil des Urteils niemals Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens, so ist eine gesonderte Angelegenheit gegeben, in der die Gebühren nach Nrn. 3329, 3332 VV ausgelöst werden. Beispiel 1: Antrag auf vorläufige Vollstreckbarerklärung ohne Termin Der Beklagte wird vom Landgericht zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 40.000,00 EUR verurteilt. Er le...mehr

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§ 1 Einleitung / (3) Terminsgebühr

Rz. 134 Darüber hinaus erhält der Anwalt Terminsgebühren. Hier wird – im Gegensatz zu den Strafsachen – nicht zwischen der Teilnahme an der Hauptverhandlung und Terminen außerhalb der Hauptverhandlung, etwa Vernehmung vor der Polizei oder der Verwaltungsbehörde (Vorbem. 5.1.2, 5.1.3 VV), unterschieden. Rz. 135 Auch die Höhe der Terminsgebühren ist im Verfahren vor der Verwalt...mehr

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§ 1 Einleitung / (2) Terminsgebühr

Rz. 67 Neben der Verfahrensgebühr kann eine Terminsgebühr entstehen. Voraussetzung ist, dass das RVG im Vergütungsverzeichnis in der betreffenden Angelegenheit auch eine Terminsgebühr vorsieht, was grundsätzlich immer der Fall ist. Ausnahmsweise gibt es keine Terminsgebühr beim Schlichtungsverfahren (Nr. 2303 VV) oder im Insolvenzverfahren, in Verfahren nach der SVertO oder ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / aa) Überblick

Rz. 19 Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gelten die Grundsätze des § 60 Abs. 1 S. 3 und S. 5 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG.mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Betriebsgebühr

Rz. 86 Auch hier entsteht zunächst immer eine Betriebsgebühr, also im gerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr (Nrn. 3102, 3204, 3212 VV), außergerichtlich eine Geschäftsgebühr (Nr. 2302 Nr. 1 VV), eine Beratungsgebühr (§ 34 Abs. 1 RVG) oder eine Prüfungsgebühr (Nr. 2102 VV). Rz. 87 Eine Reduzierung der Betriebsgebühren bei vorzeitiger Erledigung ist hier grundsätzlich n...mehr

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§ 28 Familiensachen / 4. Gegenstandswert bei außergerichtlicher Vertretung in Unterhaltssachen

Rz. 13 Bei der außergerichtlichen Vertretung in Unterhaltssachen ist zu beachten, dass nach § 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 51 Abs. 1 FamGKG nicht nur die Unterhaltsbeträge der nächsten folgenden zwölf Monate zu berücksichtigen sind, sondern nach § 51 Abs. 2 FamGKG auch alle fälligen Beträge.[2] Beispiel 5: Außergerichtlicher Unterhaltsvergleich Der Anwalt wird im Januar beauft...mehr

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§ 35 Strafsachen / c) Der Verteidiger wird erstmals im Berufungsverfahren beauftragt

Rz. 191 Wird der Verteidiger erstmals im Berufungsverfahren beauftragt, war er also weder im vorbereitenden Verfahren noch im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren als Verteidiger tätig, ist grundsätzlich ebenso zu rechnen wie in den Beispielen 94 bis 122. Hinzu kommt jedoch die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV. Auch löst jetzt schon die Einlegung der Berufung die Verfahrens...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (1) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens bei Wertgebühren

Rz. 32 Die Geschäftsgebühr ist dem Wortlaut der Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2503 VV nach zur Hälfte auf die Gebühren eines nachfolgenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. Diese Vorschrift ist allerdings auslegungsbedürftig, da der Gesetzgeber hier einige Besonderheiten übersehen hat. Rz. 33 Wird auf die Gebühren eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens a...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (5) Anrechnung auf die weitere Geschäftsgebühr in einem Güte- oder Schlichtungsverfahren

Rz. 40 Entsteht eine zweite Geschäftsgebühr außerhalb eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, entstehen beide Geschäftsgebühren anrechnungsfrei, da es insoweit an einer Anrechnungsvorschrift fehlt. Beispiel 23: Mehrere Geschäftsgebühren für außergerichtliche Vertretung und nachfolgendes Schlichtungsverfahren Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden beauftragt, ihn außerge...mehr

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§ 35 Strafsachen / c) Der Verteidiger war bislang nicht beauftragt

Rz. 223 Wird der Verteidiger erstmals im Revisionsverfahren beauftragt, war er also weder im vorbereitenden Verfahren noch im gerichtlichen Verfahren noch im Berufungsverfahren als Verteidiger tätig, so ist grundsätzlich ebenso zu rechnen wie in den Beispielen 126 bis 143. Hinzu kommt jedoch die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV. Auch löst jetzt schon die Einlegung der Revision b...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / d) Anrechnungsausschluss nach mehr als zwei Kalenderjahren

Rz. 51 Liegen zwischen der Erledigung der außergerichtlichen Vertretung und dem Auftrag zum gerichtlichen Verfahren mehr als zwei Kalenderjahre, so ist nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG eine Gebührenanrechnung ausgeschlossen.[20] Der Anwalt erhält dann in der nachfolgenden gerichtlichen Angelegenheit die Verfahrensgebühr, ohne dass er sich eine vorangegangene Geschäftsgebühr hierauf...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / (1) Gebühren

Rz. 33 Nach Anm. Nr. 2 zu Nr. 3311 VV erhält der Anwalt im Verteilungsverfahren (§§ 105 bis 145 ZVG) eine weitere Verfahrensgebühr in Höhe von 0,4. Hiermit abgegolten sind u.a. die Einreichung der Anspruchsberechnung, die Vorbereitung und Wahrnehmung der Verteilungstermine, die Prüfung des Teilungsplans, der Widerspruch hiergegen und die Verteilung nach einem Widerspruchspro...mehr

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§ 35 Strafsachen / a) Überblick

Rz. 154 Im Berufungsverfahren erhält der Verteidiger die Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 VV (Nrn. 4124 ff. VV). Rz. 155 Hier kann zunächst wiederum die Grundgebühr (Nr. 4100 VV) entstehen, wenn der Anwalt im Berufungsverfahren erstmals beauftragt worden ist. War der Anwalt bereits im vorbereitenden Verfahren oder im erstinstanzlichen Verfahren tätig, kann di...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / 1. Erfasste Verfahren

Rz. 1 Soweit der Anwalt bereits in der Hauptsache tätig ist, bestimmt § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b) RVG, dass die Tätigkeit in einem Verfahren über eine Rüge wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zur Hauptsache gehört und keine gesonderte Vergütung auslöst.[1] Die Frage der Vergütung für die Tätigkeit des Anwalts in solchen Verfahren stellt sich daher nur dann,...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 363 Gem. § 48 Abs. 1 RVG bestimmt sich der Umfang des Vergütungsanspruchs des Anwalts nach den Beschlüssen des Gerichts, durch die Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Anwalt beigeordnet worden ist. Rz. 364 Zu beachten ist jedoch, dass sich die Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen auch auf weitere Verfahren oder Gegenstände erstreckt.mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / a) Überblick

Rz. 99 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht erhält der Anwalt ebenso wie in den Verfahren, in denen sich die Gebühren nach dem Wert richten (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 RVG), eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr sowie gegebenenfalls eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr. Hinzukommen kann noch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Bewei...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / a) Überblick

Rz. 180 Die Kostenerstattung in Zwangsvollstreckungssachen folgt aus § 788 Abs. 1 ZPO. Die Kosten einer notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahme hat der Schuldner zu tragen, auch dann, wenn die Vollstreckungsmaßnahme letztlich erfolglos geblieben ist. Die Vorschriften der §§ 91 ff., 269 ZPO gelten hier nicht. Daher hat der Schuldner auch die Kosten eines zurückgenommenen Vol...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / IX. Prüfung der Erfolgsaussicht einer Berufung

Rz. 119 Lässt sich der Mandant, nachdem das erstinstanzliche Urteil ergangen ist, über die Erfolgsaussicht einer Berufung beraten, ohne dass er dem Anwalt bereits einen Berufungsauftrag erteilt, erhält der Anwalt eine Prüfungsgebühr nach Nr. 2100 VV. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 0,5 bis 1,0 (Mittelgebühr 0,75) und, sofern die Prüfung der Erfolgsaussicht mit der Ausarb...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / cc) Entscheidung nach § 307 ZPO (Anm. Abs. 1 Nr. 1, 2. Var. zu Nr. 3104 VV)

Rz. 150 Des Weiteren fällt gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1, 2. Var. zu Nr. 3104 VV eine Terminsgebühr an, wenn im schriftlichen Verfahren gem. § 307 ZPO entschieden wird, wenn also ein Anerkenntnisurteil ergeht.[70] Beispiel 82: Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren nach § 307 ZPO auf Antrag Nach Klageerhebung (Wert: 5.000,00 EUR) wird Termin zur mündlichen Verhandlung anberau...mehr

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§ 35 Strafsachen / 1. Überblick

Rz. 254 Das RVG enthält in den Nrn. 4200 ff. VV gesonderte Gebühren für die Tätigkeit in der Strafvollstreckung. Diese Gebühren der Nrn. 4200 ff. VV gelten allerdings nur dann, wenn der Anwalt (Voll-)Verteidiger ist. Soweit der Anwalt lediglich mit Einzeltätigkeiten im Rahmen der Strafvollstreckung beauftragt ist, gelten für ihn die Nrn. 4300 ff. VV (siehe Rdn 255 ff.). Eine...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (7) Mehrere Terminsvertretungen in verschiedenen Angelegenheiten

Rz. 93 Handelt es sich bei den verschiedenen Terminsvertretungen dagegen um verschiedene oder besondere Angelegenheiten, so entstehen die Gebühren gesondert. Beispiel 50: Terminsvertretung im erstinstanzlichen Verfahren und im Berufungsverfahren Der Anwalt nimmt einen Termin im erstinstanzlichen Verfahren wahr (Wert: 8.000,00 EUR). Später erhält er den Auftrag zur Terminswahr...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 105 Wird der Anwalt im Rechtsstreit tätig, erhält er zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV. Die Gebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Rz. 106 Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 60,00 EUR bis 660,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 360,00 EUR. Erledigt sich der Auftrag vorzeiti...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / b) Übersendung der Handakten mit gutachterlichen Äußerungen

Rz. 319 Übersendet der vorinstanzliche Anwalt die Akten an den Anwalt eines Rechtsmittelzuges und verbindet er auftragsgemäß die Übersendung mit gutachterlichen Äußerungen, so entsteht nach Anm. zu Nr. 3400 VV ebenfalls eine Verfahrensgebühr. Beispiel 180: Übersendung der Handakten mit gutachterlichen Äußerungen Der Berufungsanwalt wird beauftragt, seine Handakten an den Revi...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / 4. Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen nach Vorbem. 5 Abs. 4 Nr. 1 VV

Rz. 231 Wird gegen die gerichtliche Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts gem. § 46 OWiG, § 464b StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 ZPO Beschwerde erhoben, so erhält der Anwalt für das Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung des AG eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV i.V.m. Nr. 3500 VV. Das gilt auch, wenn gegen die Entscheidung über die Erinnerung nac...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / l) Anrechnung auf vorangegangene Verfahrensgebühr bei bloßem Verhandeln über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 74 Wird im gerichtlichen Verfahren lediglich über nicht anhängige Gegenstände verhandelt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, entsteht dort die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV gem. Nr. 3101 Nr. 2, 2. Alt. VV nur in Höhe von 0,8 (siehe § 13 Rdn 247 ff.). Kommt es danach zu einem gerichtlichen Verfahren, wird die 0,8-Gebühr bzw. der sich nach § 15 Abs. 3 RVG ergebende G...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 6 Für die außergerichtliche Vertretung erhält der Anwalt in Familiensachen ebenfalls die Vergütung nach Nr. 2300 VV, also eine Geschäftsgebühr (0,5 bis 2,5). Auch insoweit ergeben sich bei den Gebühren keine Besonderheiten, sodass auf die Darstellung zu § 8 verwiesen werden kann. Rz. 7 Die sog. Schwellengebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV kommt zwar auch in Betracht, w...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (c) Versäumnisurteil bei Erscheinen der Gegenpartei (Flucht in die Säumnis)

Rz. 100 Erscheint der Gegner oder Gegenanwalt, erklärt er aber, er trete nicht auf und stelle keinen Antrag, sodass daraufhin Versäumnisurteil beantragt wird, liegt der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV nicht vor, da der Gegner im Termin erschienen bzw. vertreten war.[47] Dass er keinen Antrag gestellt hat, ist unerheblich. Das RVG fordert für das Entstehen der Terminsge...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / a) Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 7 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV. Bei gemeinschaftlicher Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöht sich die Gebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber, maximal um 2,0, also auf höchstens 3,0. Rz. 8 Erledigt sich der Auftrag, bevor der Anwalt einen verfah...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / I. Überblick

Rz. 1 Nach § 17 Nr. 5 RVG gilt das ordentliche Verfahren, das nach Abstandnahme vom Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess anhängig bleibt, bzw. das Nachverfahren nach Erlass eines Vorbehaltsurteils als neue selbstständige Gebührenangelegenheit. Die Vorschrift spricht zwar nur von Urkunden- und Wechselverfahren und erwähnt das Scheckverfahren nicht. Da es sich jedoch bei dem...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / ee) Verfahren mit Hauptverhandlung

Rz. 112 Beispiel 43: Gerichtliches Verfahren mit Hauptverhandlung, ein Termin Im gerichtlichen Verfahren kommt es zur Hauptverhandlung, in der ein Urteil ergeht. Kommt es zur Hauptverhandlung, erhält der Verteidiger neben der Verfahrensgebühr eine Terminsgebühr nach Nrn. 5108, 5110, 5112 VV, je nach Höhe des Bußgeldes.mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / d) Vollstreckung gegen Behörden

Rz. 26 Mit dem 2. KostRMoG ist in § 3 Abs. 1 S. 2 RVG ein zweiter Halbsatz eingefügt worden, der auf die Vollstreckungsverfahren nach § 201 SGG Bezug nimmt. Die Ergänzung soll klarstellen, dass in dem Verfahren nach § 201 Abs. 1 SGG für den Anwalt Wertgebühren anfallen, selbst wenn in dem zugrunde liegenden Verfahren gem. § 3 Abs. 1 S. 1 RVG nach Betragsrahmen abzurechnen is...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 3. Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs aufgrund einstweiliger Verfügung

Rz. 209 Anders verhält es sich, wenn die Eintragung aufgrund einer einstweiligen Verfügung vorgenommen wird. Zwar handelt es sich auch hier nicht um eine Vollstreckungs- bzw. Vollziehungsmaßnahme. Dennoch erhält der Anwalt nach h.M. für die Stellung des Eintragungsantrags eine Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 i.V.m. Nr. 3309 VV, weil der Eintragungsantra...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / e) Anrechnung bei nachfolgendem geringeren Gebührensatz

Rz. 52 Hat die Angelegenheit, in der angerechnet wird, einen geringeren Gebührensatz als die hälftige Geschäftsgebühr, dann wird die vorangegangene Gebühr nur insoweit hälftig angerechnet, als sie nach dem geringeren Gebührensatz angefallen wäre. Es kann nie mehr angerechnet werden, als der Anwalt in der nachfolgenden Angelegenheit an Gebührenaufkommen erhält. Ein verbleiben...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / (1) Zusätzliche Gebühr ohne Hauptverhandlung

Rz. 118 Ebenso wie im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde kann auch im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV anfallen. Diese kommt in drei Fällen in Betracht. Die Gebühr entsteht, wennmehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (2) Mehrere Auftraggeber

Rz. 80 Vertritt der Terminsvertreter mehrere Auftraggeber, so erhöht sich für ihn die Verfahrensgebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Ob auch der Verfahrensbevollmächtigte mehrere Auftraggeber vertritt, ist unerheblich. Beispiel 38: Terminsvertreter, mehrere Auftraggeber In einem Rechtsstreit über 8.000,00 EUR bestellen die beiden Mandanten neben dem Prozessbevollmächtigten...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 12. Anzurechnende Beträge

Rz. 43 Auch anzurechnende Beträge (z.B. nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 bis 6, Vorbem. 3 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 6 VV) sind in die Rechnung mit aufzunehmen. Seit Inkrafttreten des § 15a RVG kann der Anwalt frei wählen, in welcher Angelegenheit er die Anrechnung vornimmt (siehe § 5 Rdn 5 ff.). Zweckmäßig ist es, chronologisch vorzugehen und die zuerst verdiente Gebühr voll abzurechne...mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / a) Vorangegangene Beratung

Rz. 17 Ist dem Schlichtungsverfahren eine Beratung vorausgegangen, so wird die Beratungsgebühr angerechnet, wenn nichts Abweichendes vereinbart worden ist (§ 34 Abs. 2 RVG). Das gilt sowohl für eine vereinbarte Vergütung (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG) als auch für eine Vergütung nach bürgerlichem Recht (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. § 612 BGB). Beispiel 7: Anrechnung der Beratungsgebü...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 9. Beweisverfahren im Berufungsverfahren

Rz. 59 Wird ein selbstständiges Beweisverfahren während eines Berufungs- oder Revisionsverfahrens durchgeführt, so ist grundsätzlich das Berufungsgericht zuständig.[20] Es entstehen dann auch im Beweisverfahren die höheren Gebühren des Rechtsmittelverfahrens nach Teil 3 Abschnitt 2 VV (Nrn. 3200 ff. VV).[21] Dies ergibt sich letztlich auch aus einem Umkehrschluss zu Vorbem. ...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 7. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

Rz. 146 Wird gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt, so wird damit gem. § 700 Abs. 3 ZPO das streitige Verfahren eingeleitet. Bereits der Einspruch löst daher für den Vertreter des Antragsgegners die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV aus.[58] Gebühren im Mahnverfahren kann der Antragstellervertreter in diesem Fall nicht mehr verdienen. Beispiel 100: Einspruch ge...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 31. Hilfsantrag

Rz. 82 Ein Hilfsantrag hat wie eine Klage- oder Antragserweiterung (siehe dazu unter Rdn 90) keine Auswirkungen auf das Gebührenrecht, da er keine selbstständige Angelegenheit auslöst. Es bleibt also bei dem Gebührenrecht, das für die betreffende Angelegenheit gilt, unabhängig davon, wann der Hilfsantrag gestellt wird. Beispiel 40: Haupt- und Hilfsantrag Der Anwalt hatte im D...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / III. Gutachten

Rz. 7 Soll der Anwalt ein schriftliches Gutachten erstatten, gilt ebenfalls § 34 RVG und nicht Nr. 5200 VV. Der Anwalt soll auch hier eine Gebührenvereinbarung treffen (§ 34 Abs. 1 RVG), anderenfalls kann er wiederum lediglich eine angemessene Gebühr nach bürgerlichem Recht verlangen (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG), bei einem Verbraucher höchstens 250,00 EUR. Eine Begrenzung wie bei ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 2. Beratung und Gutachten

Rz. 42 Hinsichtlich Beratung und Gutachten gelten für sozialrechtliche Angelegenheiten keine Besonderheiten. Es gilt auch hier § 34 RVG (siehe dazu § 6). Rz. 43 Führt die Beratung zu einer Einigung oder einer Erledigung des Verfahrens, kann daneben auch eine Einigungs-[8] oder Erledigungsgebühr[9] nach Nrn. 1000, 1002 VV entstehen, wie der Gesetzgeber mit dem KostRÄG 2021 in ...mehr