Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 04/2022, Bei der Pausch... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger in einem Staatsschutzverfahren beim OLG wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a. Er hat nach Abschluss des Verfahrens eine Pauschgebühr nach § 51 RVG beantragt. Dem Angeklagten war am 9.11.2016 zunächst ein anderer Rechtsanwalt J. zum Pflichtverteidiger bestellt worden. Daneben war seit dem 1.12.2016 auch Re...mehr

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AGS 04/2022, Leugnen der Pr... / III. Bedeutung für die Praxis

Ich teile die Auffassung des Bay. VGH nicht. 1. Anforderungen an außergebührenrechtliche Einwendungen Der Bay. VGH hat zunächst zutreffend erkannt, dass außergebührenrechtliche Einwendungen i.S.v. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG keiner Substantiierung und erst recht keiner Schlüssigkeit bedürfen (s. LAG Hessen RVGreport 2016, 54 [Hansens]; OLG Koblenz RVGreport 2016, 56 [Ders.]; FG Münst...mehr

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AGS 04/2022, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Für den vor dem LG Bremen anhängigen Zivilprozess ist dem in Berlin wohnhaften Beklagten Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt und ihm der in Bremen kanzleiansässige Rechtsanwalt B beigeordnet worden. Das LG Bremen hat den Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 1.7. anberaumt und das persönliche Erscheinen beider Parteien hierzu angeordnet. Der Be...mehr

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AGS 04/2022, Bemessung und ... / IV. Einwendungen gegen die Höhe der Vergütung

Die Einwendungen der Beklagten gegen die Höhe des Honorars hat das OLG ebenfalls zurückgewiesen. Die Klägerin habe unterschiedliche Stundensätze von 625,00 EUR (9,5 Stunden), 710,00 EUR (4:45 Stunden) und 500,00 EUR (0,5 Stunden) berechnet und komme zu einem Nettohonorarvolumen von EUR 9.760,00 für geleistete 15:05 Tätigkeitsstunden. Dies sei im Ergebnis nicht zu beanstanden...mehr

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FF 04/2022, In Vielfalt geeint

Eva Becker lautet das Motto der Europäischen Union (EU) seit dem Jahr 2000. Dieses Motto passt zur rechtlichen Situation, die wir im Familienrecht in Europa vorfinden. Das hat der 3. Internationale Familienrechtstag der Arbeitsgemeinschaft gezeigt, der im Februar 2022 mit fast 100 Teilnehmern virtuell stattfand. Mit den Rom III-, EU-Unterhalts- und Güterrechtsverordnungen und d...mehr

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AGS 04/2022, Fragen und Lös... / I. Antrag auf Aufhebung der Anordnung des persönlichen Erscheinens

Zunächst kann Rechtsanwalt B nach Rücksprache mit dem Beklagten beim LG Bremen beantragen, die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Beklagten wieder aufzuheben (s. hierzu § 141 Abs. 1 S. 2 ZPO). Hat dies keinen Erfolg, weil etwa das Prozessgericht die Anwesenheit des Beklagten im Termin für erforderlich ansieht, muss Rechtsanwalt B hinsichtlich der Terminsreisekosten d...mehr

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zfs 04/2022, Im Verfahren d... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des – Einzelrichters des – BSG ist zuzustimmen. Bindung an die Streitwertfestsetzung Der Kostenbeamte und dem folgend der im Erinnerungsverfahren gegen den Gerichtskostenansatz tätige Erstrichter und auch das für das Beschwerdeverfahren betreffend den Gerichtskostenansatz zuständige Beschwerdegericht sind an die Festsetzung des Streitwertes durch das Prozessge...mehr

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AGS 04/2022, Absehen von de... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die Festsetzung einer Gebühr nach Nr. 4142 VV. Die Staatsanwaltschaft hat am 9.6.2020 Anklage wegen Steuerhinterziehung und wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gegen den Angeklagten erhoben. Von einer Einziehung hatte sie zuvor gem. § 421 Abs. 3 StPO abgesehen. Soweit sie darüber hinaus im Ermittlungsverfahren Tatvorwürfe nach § 154 Abs...mehr

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zfs 04/2022, Feststellung e... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH entspricht der allgemeinen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur. Ich habe jedoch Bedenken, allein bei Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses von der Unzulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Pauschgebühr auszugehen. Zuständigkeit Zuständiges Gericht Für Entscheidungen über den Antrag einer Pauschgebühr ist gem. § 42 Abs. 1 S. 1 RVG gr...mehr

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AGS 04/2022, Anwaltsvergütu... / III. Erstattungsfähigkeit der Kosten

Die den Klägern zu erstattenden Aufwendungen werden auf Antrag von dem Urkundsbeamten des Gerichts des ersten Rechtszuges festgesetzt. Das war hier die Kostenstelle des BFH. Der BFH hat darauf hingewiesen, dass die gesetzlich vorgesehenen Gebühren und Auslagen eines Bevollmächtigten gem. § 139 Abs. 3 S. 1 FGO stets erstattungsfähig sind. Dabei könnten – wie hier der Kläger –...mehr

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AGS 04/2022, Fragen und Lös... / I. Fehlende Prozessvollmacht berührt Vergütungsanspruch nicht

Zunächst wird Rechtsanwältin A vortragen, dass die fehlende schriftliche Prozessvollmacht der Vergütungsfestsetzung nicht entgegensteht. Denn hierdurch wird der Vergütungsanspruch der Rechtsanwältin nicht berührt. Die Prozessvollmacht bezeugt nämlich lediglich im Außenverhältnis die Berechtigung des Rechtsanwalts, den Mandanten vertreten zu dürfen. Für den Vergütungsanspruch...mehr

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AGS 04/2022, Fragen und Lös... / II. Antrag auf Zahlung der Terminsreisekosten

Rechtsanwalt B hat den Beklagten darauf hinzuweisen, beim LG Bremen einen Antrag auf Übernahme seiner Terminsreisekosten durch die Landeskasse zu stellen.[3] Ggfs. wird Rechtsanwalt B diesen Antrag für den Beklagten auch selbst stellen. In dem Antrag muss darauf hingewiesen werden, dass der Beklagte mittellos ist. Hierzu genügt der Hinweis auf die ohne Anordnung von Ratenzahl...mehr

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AGS 04/2022, Übernahme der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Anträge auf Gewährung einer Reiseentschädigung an mittellose Personen werden in der Praxis gar nicht einmal so selten gestellt. Gleichwohl sind sich sowohl die Gerichte als auch die Rechtsanwälte nicht immer sicher, welche Rechtsgrundlagen hierfür bestehen. Dieses Problem und die praktischen Auswirkungen der Gewährung einer Reiseentschädigung sollen nachfolgend erörtert werd...mehr

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AGS 04/2022, Beratungshilfe... / II. Die Gebühren

BerH-Gebühren sind konzipiert als "Fixgebühren".[8] Sie decken den gesamten anwaltlichen Aufwand von Beginn der Angelegenheit bis zu ihrem Ende ab und zwar unabhängig des Umfanges der anwaltlichen Tätigkeit.[9] Die Gebühren der BerH gelten pauschal, auch wenn die Gebühren für die Tätigkeiten des Rechtsanwaltes nach den üblichen Abschnitten des Gebührenrechtes entweder höher ...mehr

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AGS 04/2022, Leugnen der Pr... / Leitsatz

Der Einwand des im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG in Anspruch genommenen Antragsgegners, er habe den antragstellenden Rechtsanwalt nicht bevollmächtigt, stellt einen außergebührenrechtlichen Einwand dar, der zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung führt. Bay. VGH, Beschl. v. 14.2.2022 – 10 C 22.272mehr

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AGS 04/2022, Beratungshilfe... / 6. Auslagen und sonstige Fragen

Der im Rahmen der BerH tätigen Beratungsperson stehen die Auslagen in gleicher Weise wie einem im Rahmen der Prozesskostenhilfe tätigen Rechtsanwalt zu. Sie werden also immer dann erstattet, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Mit Ausnahme der reinen Beratung (hier ist ja keine Tätigkeit "nach außen") wird auch die Post- und Telekommunikationsp...mehr

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AGS 04/2022, Absehen von de... / II. Kein Beratungsbedarf

Das LG meint, das AG habe die Gebühr gem. Nr. 4142 VV zu Recht nicht festgesetzt. Die Gebühr entstehe für eine Tätigkeit für den Beschuldigten, die sich auf die Einziehung, dieser gleichstehende Rechtsfolgen (§ 439 StPO), die Abführung des Mehrerlöses oder auf eine diesen Zwecken dienende Beschlagnahme bezieht (Anm. 1 zu Nr. 4142 VV). Ausreichend sei, dass eine Einziehung na...mehr

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zfs 04/2022, Einfluss der A... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BAG bedarf einiger Erörterungen. Der Einfluss der Anhörungsrüge Der Entscheidung ist zuzustimmen, wenn – was sich aus dem Sachverhalt nicht eindeutig ergibt – das BAG am 14.10.2020 durch einen einheitlichen Beschluss sowohl die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers als unzulässig verworfen als auch den Streitwert festgesetzt hat. Sind diese Entscheidungen ...mehr

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ZErb 04/2022, Schmid, Steuerfallen im Erbbrecht

2. Auflage 2022 352 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-119-3 Vererben und flankierend vorbereitende und vorweggenommene Erbregelungen sind schon für sich eine (fachliche und menschliche) Herausforderung. Es gilt für – ggf. in weiter Zukunft liegende – Verhältnisse Anordnungen zu treffen bzw. diese Anordnungen in gewissen Abständen an veränderte Verhältnisse anzupassen...mehr

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AGS 04/2022, Bei der Pausch... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist, was den hier vorgestellten Teilbereich betrifft, in vollem Umfang zuzustimmen. Tätigkeiten, auf deren Honorierung der Pflichtverteidiger im Rahmen eines zulässigen Gebührenverzichts verzichtet hat, können bei der Gewährung einer Pauschgebühr nicht berücksichtigt werden. Das wäre, worauf das OLG zu Recht hinweist, systemwidrig. Rechtsanwalt Detlef Burhoff...mehr

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AGS 04/2022, Absehen von de... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist m.E. falsch und es stellt sich mal wieder die Frage, warum sich die Gerichte mit der Festsetzung der zusätzlichen Gebühr Nr. 4142 VV so schwertun; man wird müde, immer wieder diese falschen Entscheidungen zu kommentieren. Aber, wenn man die Frage stellt, liegt die Antwort an sich auf der Hand. Es handelt sich bei der Nr. 4142 VV um eine Wertgebühr, di...mehr

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AGS 04/2022, Kramer, Die Berufung in Zivilsachen

Von Dr. Wolfgang Kramer. 9. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XX, 334 S., 39,00 EUR Es handelt sich hier um ein Werk, das insbesondere Interessierte des Zivilprozessrechts anspricht. Der Autor geht auf die Komplexität des Berufungsverfahrens und die stetig wachsende Bedeutung von Einzelfragen ein. Es werden verfahrensrechtliche Bezüge und dogmatische Zusammenhänge herau...mehr

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AGS 04/2022, Bemessung und ... / VIII. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung entspricht hinsichtlich der vom OLG angesprochenen Frage der h.M. in der Rspr. BGH und auch der Rspr. des OLG Düsseldorf. Interessant für die anwaltliche Bemessung des Stundensatzes der nochmalige Hinweis des OLG darauf, dass für die Frage der Angemessenheit des anwaltlichen Stundensatzes auch die Kostenstruktur der jeweiligen Anwaltskanzlei von Bedeutung...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / 8

Auf einen Blick Zusammenfassend lässt sich für den zweiten Teil des erbrechtlichen Jahresrückblicks festhalten:mehr

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AGS 04/2022, Anwaltsvergütu... / I. Sachverhalt

Die beiden Kläger bezogen Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Darüber hinaus erzielte der Kläger als Rechtsanwalt freiberufliche Einkünfte und unterlag der Umsatzsteuerpflicht. Der Kläger leitete zunächst allein wegen nur ihn betreffender Abrechnungsbescheide zur Umsatzsteuer beim FG Düsseldorf ein finanzgerichtliches Verfahren ein. Im Verlaufe dieses Rechtsstreits w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Prozesskosten

Prozesskosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Fahrtkosten etc) teilen als Folgekosten die einkommensteuerliche Behandlung derjenigen Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses sind (BFH BStBl II 2006, 258; 2014, 102; BFH/NV 2010, 396; 2015, 1088). Handelt es sich bei dem Gegenstand des Prozesses um das Eigentum am Gebäude, um Baustofflieferungen oder um Baumängelprozesse, so...mehr

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AGS 04/2022, Schreiber, Digitale Angebote - Neuer Rechtsrahmen für ihre Entwicklung von der Idee bis zum Vertrieb

Herausgegeben von Kristina Schreiber, 1. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München (in Gemeinschaft mit Vahlen). XXXIX, 350 S., 65,00 EUR In dem neuen Praxisleitfaden befasst sich ein überwiegend aus Praktikern bestehendes spezialisiertes Autorenteam mit dem neuen Rechtsrahmen für den Vertrieb digitaler Produkte. Während die Warenkauf-Richtlinie durch Änderungen im Kaufrecht umg...mehr

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AGS 04/2022, Fischer, StGB - Beck’scher Kurzkommentar zum Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen

Von Prof. Dr. Thomas Fischer, 69. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. LXXVIII, 2.912 S., 99,00 EUR Der "Fischer" ist aufgrund seiner Aktualität und jährlichen Erscheinung ein zuverlässiges und äußerst beliebtes Werk. Aufgrund dessen ist das Werk auch in sämtlichen Bundesländern für die zweite juristische Staatsprüfung zugelassen. Wegen seiner kompakten und handlichen Gest...mehr

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AGS 04/2022, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Bei der Gebühr Nr. 4142 VV kann es – wie die Entscheidung zeigt – um viel Geld gehen. Denn ob der Gegenstandwert hier auf 3,2 Mio. EUR – wie vom Bevollmächtigten der Nebenbeteiligten beantragt – oder nur auf rund 157.000,00 EUR festgesetzt wird, führt schon zu einem beachtlichen Unterschied hinsichtlich der von der Staatskasse zu erstattenden Gebühren. Bei der Gegenstandswer...mehr

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AGS 04/2022, Aussetzung der... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. In Betracht kommt über § 21 GKG nur das Absehen von Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung. Zu Recht verweist das LG darauf, dass es sich um eine Regelung im GKG handelt, von ihr also nur die Gerichtskosten erfasst werden. Auf den notwendigen Auslagen für die Teilnahme der Verteidiger an den "nutzlosen" Hauptverhandlungsterminen vor ...mehr

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AGS 04/2022, Leugnen der Pr... / II. Ablehnung der Vergütungsfestsetzung

1. Gesetzliche Grundlage Gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist die Vergütungsfestsetzung abzulehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. Dabei ist es nach Auffassung des Bay. VGH nicht erforderlich, dass die Einwendung oder Einrede näher substantiiert oder gar schlüssig dargelegt werden muss. Zweck der Regelung des...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / Exkurs: Schriftliche Stellungnahme

Weder die BT-Drucks 19/23707[93] noch die BR-Drucks 634/20[94] treffen irgendwelche Aussagen darüber, wie der schriftliche Bericht des Verfahrensbeistandes auszusehen hat. Auch Jokisch [95] weist in ihrer Kommentierung zur Neufassung des § 158b FamFG nur darauf hin, dass der Verfahrensbeistand eine schriftliche Stellungnahme erstatten soll. Nach Ansicht des Gesetzgebers[96] "...mehr

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ZErb 04/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Blaeschke, Praxishandbuch Notarprüfung, Geschäftsprüfungen nach § ...mehr

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zfs 04/2022, Schadensersatz... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert: 1. Zum einen bestätigt der BGH seine Rechtsprechung, nach der der Geschädigte, der sein Fahrzeug behalten will, bei konkreter Abrechnung Reparaturkosten bis zu einer den Wieder-beschaffungswert um 30 % überschreitenden Höhe verlangen kann (Rn 8). Das ist so selbst-verständlich nicht. Immerhin gibt es Stimmen, die den ...mehr

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zfs 04/2022, 25 Jahre Europ... / VIII. Umsetzung 3. EG-FS-Richtlinie – komplette Einführung

Die Umsetzung der 3. EG-FS-Richtlinie gelang nicht komplett, so dass im Dezember 2016 erneut ergänzt werden musste.[26] Mit Einführung des § 6 Abs. 3a wurde Fahrerlaubnis-Klasse B-Besitzern gestattet auch Dreiräder zu fahren, wenn die Fahrerlaubnis ab dem 19.1.2013 ausgestellt war. Dies allerdings nur im Inland und bei Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hab...mehr

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FoVo 04/2022, Herausgabe ei... / II. Die Lösung

Einschlägig: Herausgabevollstreckung nach §§ 883 ff. ZPO Hat der Schuldner eine bewegliche Sache oder eine Menge bestimmter beweglicher Sachen herauszugeben, so sind sie ihm nach § 883 Abs. 1 ZPO von dem Gerichtsvollzieher wegzunehmen und dem Gläubiger zu übergeben. Die Voraussetzungen erschöpfen sich darin, dass die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen und die ...mehr

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ZErb 04/2022, Schadensersat... / 4 Anmerkung

Zu Recht wird das Urt. des LG Hamburg zwischenzeitlich in zweiter Instanz überprüft. Es ist insbesondere in seiner Eindeutigkeit gelinde gesagt verkürzt bzw. wenig reflektiert, was die Praxis der Nachlasspflegschaft betrifft. Für diese, letztlich aber auch die der Insolvenzverwaltung, wäre gar eine zwischen Erbrechts- und Insolvenzrechtssenat abgestimmte Entscheidung des BGH...mehr

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AGS 04/2022, Lell, Die Vergütung des Pflichtverteidigers in Großverfahren

Von Wolfgang Leopold Raphael Lell. 2021. Dr. Kovac Verlag, Hamburg. 227 S., 96,80 EUR Im Jahr 2019 hat Lell seine Dissertation zur Vergütung des Pflichtverteidigers in Großverfahren vorgelegt. Ja, eine Dissertation zu einer gebührenrechtlichen Frage. Man glaubt es kaum. Und dann auch noch zu Pauschgebühr nach § 51 RVG, dem ungeliebten Kind der OLG – und wohl auch des BVerfG. ...mehr

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FF 04/2022, Freistellung vo... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung liegt der Fall einer gesamtschuldnerischen Verbindlichkeit von Ehegatten gegenüber einem Kreditinstitut zugrunde, zu der sich der Ehemann (M) im Alleininteresse der Ehefrau (F) mitverpflichtet hatte, um deren Immobilienerwerb zu finanzieren. Nach der Trennung stritten beide – bis zu einem Anerkenntnis der F – darum, ab wann der Befreiungsanspruch des M gegen...mehr

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FF 04/2022, Einigungsgebühr... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beschwerde betrifft die Festsetzung einer Einigungsgebühr nach Nr. 1003 Abs. 2 VV RVG im Rahmen der VKH-Vergütung. Der Beschwerdegegner vertrat in einem Hauptsacheverfahren nach § 1666 BGB als beigeordneter Verfahrensbevollmächtigter die Mutter. Anlass des Verfahrens war, dass die Mutter zusammen mit ihrer sechsjährigen Tochter in einer Mutter-Kind-Einrich...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / a) Der berufsmäßig handelnde Verfahrensbeistand

Die Höhe hängt bei einem berufsmäßig handelnden[129] Verfahrensbeistand davon ab, ob er im Rahmen einer originären oder zusätzlichen Aufgabe tätig geworden ist. Bei der originären Aufgabe erhält er für jeden Rechtszug eine einmalige Vergütung von 350 EUR, ansonsten 550 EUR. Diese Posten wie z.B. Fahrtkosten,[130] Auslagen[131] können daher nicht gesondert in Rechnung gestell...mehr

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AGS 04/2022, Beratungshilfe... / 5. Die Gebührentatbestände

mehr

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zfs 04/2022, Gesamtschuldne... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Klägerin verlangt von den Beklagten im Wege des Gesamtschuldregresses die Zahlung von 50 % des Betrags, den sie aufgrund des Verkehrsunfalls vom XX.3.2017 in Stadt1 an die Leasinggeberin des Fahrzeugs der Beklagten gezahlt hat. [2] Die Klägerin macht mit der Klage geltend, dass sie an die Leasinggeberin lediglich 100 % deshalb gezahlt habe, weil im Verhältnis zur E...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 2.2.2 Grenzen

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG darf der Verwalter ohne Beschluss nur Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung treffen, die eine untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Der Verwalter hat daher eine Entscheidung der Wohnungseigentümer einzuholen, wenn die gerichtl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 2.3 Vertretung

§ 9b Abs. 1 Satz 1 WEG berechtigt den Verwalter, namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen Hausgeldschuldner ein gerichtliches Mahnverfahren und/oder eine Hausgeldklage zu führen[1] und dafür einen Rechtsanwalt einzuschalten.[2] Diese Vertretungsmacht ist umfassend und geht über das Recht/die Pflicht zur Geschäftsführung nach § 27 Abs. 1 WEG hinaus. Der Verwa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
II. Beginn des Arbeitsverhä... / 5.8.2 Berufsständische Versorgungseinrichtungen

Beschäftigte, die Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der Zusatzversorgung, wenn sie die üblichen Voraussetzungen hierfür erfüllen. Zu den berufsständischen Versorgungseinrichtungen gehören z. B. Ärzteversorgungen, Apothekerversorgungen, Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgungen, Architektenversorgungen etc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47a Beitrag... / 2.1 Gleichstellung der Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (Abs. 1)

Rz. 3 Aufgrund des zum 1.1.2016 eingeführten § 47a werden Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (Rz. 5), die von einer gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld beziehen, den in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten gleichgestellt: Die Krankenkasse berechnen bei diesen Krankengeldbeziehern auf der Grundlage von 80 % des Bruttoarbeitsentgelts...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.5.3 Prozessfähigkeit und -vertretung

In § 80–§ 84 ArbGG sind keine besonderen Bestimmungen über die Fähigkeit, Verfahrensbeteiligter zu sein, enthalten. Es können daher grundsätzlich alle rechtsfähigen natürlichen und juristischen Personen Beteiligte am Beschlussverfahren sein. § 10 ArbGG erstreckt die Parteifähigkeit auch auf die dort genannten Vereinigungen, d. h. auf kollektivrechtliche Organe und Einrichtun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.4.1.1 Anfechtung einer Betriebsratswahl

Um Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsrecht i. S. d. § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, die im Beschlussverfahren zu entscheiden sind, handelt es sich insbesondere beim Streit über die Wahl (Anfechtung) oder die Nichtigkeit eines Betriebsrats.[1] Antragsberechtigt sind 3 Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft. Nimmt die Gewerkschaft eine Wahlanfechtung nicht ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.1 Nichtöffentlichkeit

Das Verfahren ist grundsätzlich nicht öffentlich, § 71 Abs. 2 Satz 1 BPersVG. Nach außen darf daher auch nur das Ergebnis, nicht aber der Gang der Beratung und das Stimmverhalten der einzelnen Beisitzer gelangen. Da die Zuständigkeit der Einigungsstelle sich aus der Anrufung gemäß § 69 BPersVG im Falle eines Konfliktes über Gegenstände der Beteiligung ergibt, könnte man akzep...mehr