Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Pakistan / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 65 Zur Eintragung der private limited by shares sind zunächst das Memorandum of Association und die Articles of Association beim Handelsregister einzureichen. Dabei ist ein Exemplar mit den adhesive stamps zu versehen, welches dann als Originaldokument gilt. Diese adhesive stamps werden vom district treasury officer angebracht nach den jeweils geltenden Regelungen. Dabei...mehr

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Ungarn / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 54 Grundsätzlich muss der Gesellschaftsvertrag gem. § 3:95 Abs. 2 Ptk. von einem ungarischen Rechtsanwalt oder Notar gegengezeichnet werden, wobei Letzteres in Form einer notariellen Urkunde geschieht. In beiden Fällen muss der Gesellschaftsvertrag von allen Gesellschaftern vor dem gegenzeichnenden Rechtsanwalt bzw. Notar unterzeichnet werden. Rz. 55 Die Gegenzeichnung ka...mehr

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Bulgarien / 3. Gründung vom Ausland aus

Rz. 10 Grundsätzlich bestehen keine gesetzlichen Hindernisse, die Gründung einer OOD vom Ausland aus vorzunehmen. Die Anwesenheit des Geschäftsführers in Bulgarien ist jedenfalls entbehrlich, wenn die Handelsregisteranmeldung elektronisch erfolgt und die – von einem bulgarischen Zertifizierungsdienstanbieter bestätigte – elektronische Signatur des Geschäftsführers trägt oder...mehr

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Mexiko / 3. Gesellschaftssitz

Rz. 32 Der Gesellschaftssitz, das sog. domicilio social, ist nach Art. 6 VII LGSM im Gesellschaftsvertrag bei der Gründung anzugeben. Als ständiger Handelsbrauch wird hier nur die Gemeinde oder Stadt und keine konkrete Adresse angegeben, um Ortswechsel innerhalb dieser Entität ohne das bürokratische Erfordernis einer Änderung des Gesellschaftsvertrags zu ermöglichen.[7] Als ...mehr

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Singapur / III. Geschäftsführung

Rz. 120 Wie in Europa haben die Direktoren auch in Singapur das Recht und die Pflicht zur Geschäftsführung. Die Pflichten des Geschäftsführers einer Pte. Ltd. sind sowohl durch Gesetzesrecht als auch durch Richterrecht (Case Law) determiniert. Die Direktoren sind persönlich verantwortlich für die Erfüllung der Vorgaben des Companies Act. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist ihne...mehr

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Kanada / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 4 Erster Schritt im Rahmen einer Gesellschaftsgründung ist die Namensrecherche. Diese ist nach dem Gesetz nicht zwingend, jedoch führt die Wahl eines bereits von einer anderen Gesellschaft belegten oder eines verwechslungsfähigen Namens zur Zurückweisung der Anmeldung; eine Abänderung der Anmeldung ist nicht möglich. Deshalb wird regelmäßig mit den Registrierungsunterlag...mehr

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Kanada / II. Gesellschafter

Rz. 8 Eine Mindestzahl an Gesellschaftern ist nicht vorgeschrieben. Soweit Gesellschafter eine natürliche Person ist, darf im Hinblick auf sie kein Disqualifikationsgrund vorliegen. Dies wäre der Fall, wenn ein Gründer jünger als 18 Jahre ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder wenn er gemäß Feststellung eines kanadischen oder ausländischen Gericht...mehr

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Bulgarien / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 69 Geschäftsanteile können rechtsgeschäftlich übertragen werden. Die Übertragung eines Geschäftsanteils von einem Gesellschafter auf einen anderen kann frei erfolgen. Die Übertragung von Geschäftsanteilen an Nichtgesellschafter kann nur unter Einhaltung der Voraussetzungen für die Aufnahme neuer Gesellschafter erfolgen (Art. 129 TZ), und zwar:mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 5 Die Gründung einer Sp. z o.o. ist schnell und unkompliziert. Sie setzt die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags oder – im Falle einer Gründung über ein dafür bestimmtes amtliches Internetportal – die Verwendung eines dafür online zur Verfügung gestellten vereinfachten Mustergesellschaftsvertrags voraus. Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags k...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1. Gründung einer LLC im Emirat Dubai

Rz. 35 Die Gründung einer LLC durch eine deutsche Kapitalgesellschaft als ausländische Gesellschafterin soll hier am Beispiel des Emirats Dubai skizziert werden. Folgende Unterlagen sind bei der Registrierungsbehörde, dem Dubai Department of Economic Development (DED), einzureichen:mehr

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Österreich / 1. Praktischer Leitfaden

Rz. 17 Die Gründung der GmbH beginnt mit der Erstellung des Textes des Gesellschaftsvertrags. Der Vertragstext wird meist von einem Notar oder Rechtsanwalt entworfen, er kann aber auch von den Parteien selbst stammen. Der Notar oder Rechtsanwalt prüft bereits vor Unterfertigung die Zulässigkeit des gewünschten Firmawortlautes, da dieser von den Firmenbuchgerichten sehr stren...mehr

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Brasilien / 5. Abstimmung

Rz. 81 Jeder Gesellschafter kann sich in der Versammlung durch einen anderen Gesellschafter oder durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (Art. 1074 § 1 CC).mehr

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Japan / d) Gesellschaftsinspektor

Rz. 62 Ein weiterer Gründungsschritt ist die Beantragung eines Gesellschaftsinspektors (kensayaku), falls unübliche Satzungsbestimmungen vereinbart wurden. Aufgabe des Gesellschaftsinspektors ist es, die Angemessenheit der Bewertung von Sacheinlagen sicherzustellen und darauf zu achten, dass Vergütungen und andere finanzielle Zuwendungen an die Gründer für die Gründung sowie...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 53 Eintragungen erfolgen grundsätzlich aufgrund Anmeldung durch eine Partei und nur ausnahmsweise aufgrund einer behördlichen Verpflichtung. Notare verfügen für die Anmeldung aller Eintragungen über entsprechende Formblätter. Die Anmeldung kann auch beispielsweise durch einen Rechtsanwalt (mit notarieller Beglaubigung) verfasst und eingereicht werden. Der Antrag kann in ...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 40 Es ist schwierig, die Kosten für die Gründung einer B.V. zu benennen. Es gibt einige Kosten, die stets anfallen. Kosten für den Entwurf einer Gründungsurkunde aber differieren beispielsweise je nach Notar. Auch der Inhalt des Gesellschaftsvertrags – ob der Gesellschaftsvertrag dem Standard entspricht oder aber ausführlich und spezifisch ist – spielt eine Rolle. Laut d...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / Literaturtipps

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England und Wales1 England ... / 3. Vertretung und Vollmachten

Rz. 246 Falls eine an und für sich nicht befugte Person etwas anmelden will, so benötigt sie eine Vollmacht der Gesellschaft. Eine Kopie einer Vollmacht in einfacher Schriftform für eine Anmeldung wird vom Companies House akzeptiert. Die Vollmacht sollte am besten von einem Rechtsanwalt (solicitor) entworfen sein.mehr

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Slowenien / 3. Schritte bis zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 7 Die Gesellschafter bringen Geld, Sachen oder Rechte als Gründungskapital ein. Für einzelne Unternehmensgegenstände muss eine Zustimmung eines staatlichen Organs oder einer Institution eingeholt werden. Vor Eintragung ins Handelsregister muss beim Handelsgericht überprüft werden, ob die gewünschte oder eine ähnliche Firma nicht bereits eingetragen ist. Die Handelsgesell...mehr

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Österreich / 2. Kosten der Vertragserrichtung

Rz. 31 Die Höhe der Kosten des Notars oder Rechtsanwalts für die Errichtung des Gesellschaftsvertrags und des Firmenbuchgesuches samt allen Nebenurkunden hängt vom individuellen Beratungs- und Regelungsaufwand ab. Die Kosten betragen bei einer einfachen Gründung einer GmbH mit Mindeststammkapital ca. 3–5 % des Kapitals zuzüglich Barauslagen und 20 % Umsatzsteuer (die Umsatzs...mehr

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England und Wales1 England ... / c) Einreichung von Dokumenten beim Gesellschaftsregister

Rz. 50 Die folgenden Dokumente müssen dem registrar of companies eingereicht werden: Das Memorandum of association ist unter dem CA 2006 weiterhin von dem oder den Gründungsgesellschafter(n) (subscriber) zu unterschreiben. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Jeder Zeichner muss neben seinem Namen die Anzahl der persönlich gezeichneten Anteile offenlegen und da...mehr

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Ungarn / IV. Kosten der Gründung

Rz. 34 Die Eintragung der GmbH in das Handelsregister ist seit dem 16.3.2017 gerichtsgebührenfrei. Im Zusammenhang mit der Gründung und Eintragung der GmbH fallen Kosten für die obligatorische Beauftragung eines Rechtsanwalts an, welcher neben dem Verfahren vor dem Registergericht auch die notwendigen Urkundenentwürfe erstellen muss. Die Kosten notarieller Firmenzeichnungser...mehr

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Ungarn / V. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 91 Die Anmeldung auf Eintragung ins Handelsregister muss gem. § 35 Abs. 1 Ctv. in einem elektronischen Dokument, das mittels einer elektronischen Signatur vom verfahrenden Rechtsanwalt unterschrieben werden muss, erfolgen.mehr

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Lettland / IV. Kosten der Gründung

Rz. 20 Zusammengefasst erfordert die Gründung einer SIA folgende Gebühren bzw. Zahlungen:mehr

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Griechenland / IV. Kosten der Gründung

Rz. 41 Seit Abschaffung der Mindestkapitalanforderungen sowie der Abschaffung der Kapitalakkumulationssteuer für die Gründung der EPE und seit der Umsetzung des digitalen One-stop-Shops ab Februar 2020 sind die Kosten für Unternehmensgründungen erheblich gesunken. Die Gebühren für die Gründung einer EPE (sowie für die der anderen Kapitalgesellschaften AE und IKE) über das di...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / N. Anhang: Glossar (deutsch/spanisch)

Rz. 392 Spanisches Gesetz über Kapitalgesellschaften Nr. 1/2010 – Ley de Sociedades de Capital (Real Decreto Ley 1/2010) [232]mehr

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Brasilien / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 41 Eine Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist nicht erforderlich, wohl aber die Mitwirkung eines beim brasilianischen Ordem dos Advogados do Brasil (OAB) zugelassenen brasilianischen Rechtsanwalts sowie zweier Zeugen (siehe näher Rdn 8).mehr

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Japan / a) Hilfsmittel

Rz. 55 Die für die Gründung einer Aktiengesellschaft erforderlichen Formularvordrucke werden in Form einer Sammlung in gut ausgestatteten Schreibwarengeschäften in Japan verkauft. Wer aber mit der japanischen Sprache und Schrift bzw. mit der japanischen Rechtsordnung nicht vertraut ist, sollte sich unbedingt einer Fachkraft bedienen. Als solche kommen insbesondere Rechtsanwä...mehr

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England und Wales1 England ... / 4. Staatliche Aufsicht und Kontrolle

Rz. 83 In begründeten Verdachtsfällen von "corporate and financial malpractice" können gegen eine Ltd. staatliche Ermittlungen eingeleitet werden. Insgesamt darf jedoch nicht vergessen werden, dass solche Untersuchungen bei kleineren privaten Gesellschaften, die kein großes öffentliches Interesse finden, in der Praxis keine wesentliche Rolle spielen. Ermittlungsgegenstände s...mehr

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Österreich / V. Form der Firmenbuchanmeldung

Rz. 112 Anmeldungen zur Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch müssen von sämtlichen Geschäftsführern beglaubigt unterfertigt werden. Notare und Rechtsanwälte haben die Firmenbuchanmeldung elektronisch zu übermitteln (vgl. § 35b FBG). Die Anmeldung der Gesellschaft durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig.[53]mehr

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Brasilien / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 61 Die Eintragung erfolgt durch Archivierung der eingereichten Dokumente unter der Handelsregisternummer NIRE der Gesellschaft. Amtssprache ist portugiesisch. Zwecks Beschleunigung ist die Einschaltung brasilianischer Rechtsanwälte sinnvoll, die ihrerseits in der Regel sog. Paralegais mit der Abwicklung beauftragen werden; dabei handelt es sich um Mittelspersonen mit aus...mehr

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Norwegen / 1. Gründung

Rz. 41 Im Falle der Gründung der AS sind der Handelsregisteranmeldung das Gründungsdokument einschließlich – im Falle der Sachgründung – des Sachgründungsberichts in beglaubigter Kopie sowie verschiedene weitere Anlagen beizufügen.[119] Zu den weiteren Anlagen gehören jeweils in beglaubigter Kopie der Gesellschaftsvertrag als separates Dokument, obwohl er inhaltlich bereits G...mehr

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Türkei / I. Geschäftsführer

Rz. 190 Gemäß Art. 540 Abs. 1 HGB a.F. hatten die Gesellschafter gemeinsam die Gesellschaft vertreten. Das war hilfreich und klar, wenn aus irgendwelchen Gründen die Geschäftsführung abhandengekommen ist. Das HGB 2012 hat auf diese Regelung verzichtet und mit Art. 623 ff. HGB ein etwas anderes System eingeführt. Hier ist nicht mehr von der gemeinsamen Vertretungsbefugnis der...mehr

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Griechenland / 4. Ansprechpartner

Rz. 32 Auf Anfrage vermittelt der Deutsche Anwaltverein in Athen[15] deutschsprachige Rechtsanwälte und Notare, die im Gesellschaftsrecht spezialisiert sind.mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / III. Ermittlung des Insolvenzgrundes

Rz. 263 Der Insolvenzgrund wird vom Gericht nur marginal überprüft; die Hauptschuld muss bewiesen werden, die Nebenschuld muss nur glaubhaft gemacht werden. Der Betrag der unerfüllt gebliebenen Verbindlichkeiten ist irrelevant. Auch wenn feststeht, dass eine Gesellschaft zwei eher geringe Verbindlichkeiten nicht beglichen hat, wird das Gericht grundsätzlich Insolvenz festste...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / I. Allgemeines

Rz. 139 Die Gesellschaft hat nach Art. L 223–18 Abs. 1 C.com. einen oder mehrere Geschäftsführer (gérant). Geschäftsführer können nur natürliche Personen sein, es kann sich um Gesellschafter oder außenstehende Dritte handeln. Ausländische Staatsbürger können Geschäftsführer sein, wenn sie entweder ihren festen Wohnsitz in Frankreich haben oder Inhaber einer (temporären) Aufe...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 54 Von der Gründung der GmbH angefangen sind jede Satzungsänderung bis zum Beschluss der Auflösung der Gesellschaft und Beendigung der Liquidation registrierungspflichtige Tatsachen. Registerpflichtig sind ebenso alle Veränderungen bzw. Tatsachen, die in Zusammenhang mit den Geschäftsanteilen stehen, wie z.B. die Vereinheitlichung oder Abtretung von Anteilen, deren Belas...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 3. Schritte bis zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 7 Die Gesellschafter bringen Geld, Sachen oder Rechte als Gründungskapital ein, wobei bei der Gründung einer j.d.o.o. nur Geld eingebracht werden darf. Für einzelne Unternehmensgegenstände muss eine Zustimmung eines staatlichen Organs oder einer Institution eingeholt werden. Vor Eintragung ins Handelsregister muss beim Handelsgericht überprüft werden, ob die gewünschte o...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 5. Gründung aus dem Ausland

Rz. 11 Nur ein kroatischer Notar darf die Übereinstimmung des Gründungsakts mit dem kroatischen Recht beurteilen und bestätigen. Daher müssen die Gründer bzw. deren gesetzliche Vertreter persönlich in Kroatien erscheinen oder eine Vollmacht erteilen. Üblicherweise wird die Gründung durch einen inländischen Rechtsanwalt betreut, der auf Grundlage einer Vollmacht auch die Grün...mehr

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Liechtenstein / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 11 Ansprechpartner für die Gründung einer GmbH sind die zugelassenen Rechtsanwälte. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung ist insoweit ratsam, aber letztlich nicht zwingend. Am 1.1.2020 trat das am 3.10.2019 beschlossene Notariatsgesetz in Kraft (LGBl 2019 Nr. 306) mit der das Notariat in Liechtenstein eingeführt wurde. Aufsicht führt eine Notarkammer. Rz. 12 Seit der...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 3. Vermietung von Geschäftsanteilen

Rz. 106 Nach Art. L 239–1 Abs. 1 C.com. können Geschäftsanteile an einer körperschaftsteuerpflichtigen SARL an eine natürliche Person vermietet werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag zugelassen wurde. Dies gilt nicht, wennmehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Vertretung bei der Gründung, Vollmacht

Rz. 69 Die Gesellschafter können sich bei der Gründung der Gesellschaft mit einer Vollmacht vertreten lassen. Diese Bevollmächtigung muss gem. Art. 2:176 NL-BGB schriftlich erfolgen. Eine notarielle Vollmacht ist nicht erforderlich. Der Vorentwurf sieht Änderungen von Art. 2:176NL-BGB vor. Zum einen wird die derzeit geltende Fassung als Abs. 1. umnummeriert. Zudem wird ein A...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 23 Hinsichtlich der Gründungskosten ist zwischen der "Turbo"-GmbH und der "normalen" GmbH zu unterscheiden. Bei Ersterer liegen die Kosten für Beantragung der Steuernummer, Gründung der Gesellschaft und Veröffentlichung folgendermaßen:mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Person der Gesellschafter

Rz. 17 Gesellschafter einer SARL können natürliche oder juristische Personen sein. Sie müssen nicht Kaufleute sein und erlangen allein durch die Gesellschafterstellung auch keine Kaufmannseigenschaft. Die Gesellschaft selbst besitzt nach Art. L 210–1 Abs. 2 C.com. Kaufmannseigenschaft. Bis 2014 konnte nach Art. L 223–5 C.com. Alleingesellschafter einer Ein-Mann-SARL nicht wi...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / l) Ausnahmeregelung im Fall von Verschwiegenheitspflichten

Rz. 107 Gemäß Art. 8ab Abs. 5 AHiRL können entsprechende nationale Regelungen eingeführt werden, die die Intermediäre von der Meldepflicht befreien, wenn die Offenlegung gegen eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht verstoßen würde. Intermediäre können die in Unterabs. 1 genannte Befreiung nur insoweit in Anspruch nehmen, als sie ihre Tätigkeit im Rahmen der für ihren Beru...mehr

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England und Wales1 England ... / 4. Vorratsgesellschaften

Rz. 65 Eine Alternative besteht ferner im Erwerb von Vorratsgesellschaften (ready-made companies, off-the-shelf companies oder off-the-peg companies), die bereits eingetragen sind, aber noch keinerlei Geschäftstätigkeit entfaltet haben. Die zuvor genannten Berufsträger oder Dienstleister halten solche Gesellschaften ebenfalls vorrätig. Solche Gesellschaften sind mit neutrale...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 34 Der Gesellschaftsvertrag wird vor einem portugiesischen Notar beurkundet oder bei einem Rechtsanwalt, Rechtsbesorger, CFE oder Handelsregister beglaubigt. Angesichts der relativ niedrigen Gebühren und wegen Vermeidung von übersetzungsbedingten Ungenauigkeiten stellt sich die Frage einer Auslandsbeurkundung nicht. Auch wenn sie im Gesetz nicht ausdrücklich ausgeschloss...mehr

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Brasilien / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 8 Anders als im deutschen Recht bedarf der Gesellschaftsvertrag einer Limitada keiner notariellen Beurkundung. Die Limitada wird errichtet durch übereinstimmenden, schriftlichen Willensakt der Gesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag muss – neben der Unterschrift der Gesellschafter – die Unterschriften zweier Zeugen sowie eines beim brasilianischen Ordem dos Advogados (O...mehr

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Griechenland / I. Geschäftsführer

Rz. 112 Als Geschäftsführer (diacheiristes) können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit bestellt werden, die unbeschränkt geschäftsfähig sind. Die Geschäftsführer können Gesellschafter oder Dritte sein. Eine Höchstzahl der Geschäftsführer gibt es nicht. Sollten mehrere Geschäftsführer bestellt werden, muss die Art der Ges...mehr

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Rumänien / 3. Schritte bis zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 8 Die Gesellschafter bringen Bar- oder Sacheinlagen als Stammkapital ein. Für einzelne Unternehmenstätigkeiten kann vorab die Einholung der Zustimmung oder eines sonstigen Aktes einer staatlichen Behörde oder Institution erforderlich sein (siehe Rdn 20). Beim zuständigen Handelsregister ist auch ein Antrag auf Überprüfung des gewünschten Firmenwortlauts zu stellen. Der A...mehr

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Belgien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 19 Die mit der Gründung einer GmbH in Belgien verbundenen Kosten sind überschaubar. Rz. 20 Die für die Beurkundung der Gründung anfallenden Notarkosten belaufen sich auf rund 1.500 EUR. Die Gebühr für die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt beträgt seit dem 1.3.2020 190,10 EUR (exkl. 21 % MwSt.). Es ist in Belgien allgemein üblich, dass diese Kosten dem Notar bereit...mehr