Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Berufung wird ohne Begründung in der Hauptsache für erledigt erklärt

Rz. 63 Anders verhält es sich, wenn ohne Berufungsbegründung das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt wird und der Anwalt des Berufungsbeklagten die Zustimmung zur übereinstimmenden Erledigung verweigert, da hierin ein Sachantrag i.S.v. VV 3200, 3201 Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu sehen ist, der bereits die volle Gebühr auslöst, die dann auch erstattungsfähig ist.[34]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Hilfsanträge

Rz. 12 Eine Fallgruppe eigener Art ist diejenige, in der neben einem Hauptanspruch oder zur Verteidigung gegen ihn hilfsweise Ansprüche geltend gemacht werden. Beispiel: Geklagt wird primär auf Zahlung von 10.000 EUR, hilfsweise auf Herausgabe eines Pkw im Wert von 20.000 EUR. Entschieden wird nur über den Zahlungsantrag. Dann bestimmt nur dieser den Wert für die Gerichtsgeb...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / D. Selbstständiges Beweisverfahren in Familiensachen

Rz. 47 Auch in Familiensachen ist ein selbstständiges Beweisverfahren möglich, allerdings nur in Ehe- und Familienstreitsachen. Die Vorschriften der §§ 485 ff. ZPO gelten für diese Verfahren entsprechend (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG). Der Anwalt erhält die gleichen Gebühren wie in den zivilgerichtlichen Verfahren. Wird das Beweisverfahren während eines Beschwerdeverfahrens durch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kopien/Ausdrucke für Versicherungen

Rz. 65 Aktenauszüge aus Straf- und Bußgeldakten werden häufig auch für Versicherungsgesellschaften erstellt, die aufgrund des Akteninhalts ihre Einstandspflicht oder ihre Aussichten auf Regressansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder Dritte beurteilen. Werden solche Aktenauszüge im Rahmen eines von dem Versicherer erteilten Mandats angefertigt, richtet sich die Vergütung...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4130 ff. / B. Aufbau der Gebühren

Rz. 7 Die Gebühren des Verteidigers im Revisionsverfahren sind ebenfalls in Unterabschnitt 3 geregelt. Die Gebührentatbestände entsprechen vom Aufbau her dem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren sowie dem Berufungsverfahren. Im Gegensatz zu den erstinstanzlichen Gebühren und der Vorgänger-Vorschrift (§ 86 BRAGO) sind die Gebühren im Revisionsverfahren nicht (mehr) nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich (Abs. 1)

Rz. 16 Der Anwendungsbereich der strafrechtlichen Gebühren nach VV Teil 4 wird in Abs. 1 geregelt. Unmittelbar gelten die Vorschriften für den Verteidiger, also sowohl für den Wahlverteidiger als auch für den Pflichtverteidiger. Rz. 17 Aus Abs. 1 ergibt sich anstelle der früheren Verweisungen in §§ 94, 95, 96b und 102 BRAGO, dass die in den einzelnen VV-Nummern ausgewiesenen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vorzeitige Auftragsbeendigung

Rz. 40 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, also bevor der Anwalt einen Schriftsatz einreicht oder einen Termin wahrnimmt, so ermäßigt sich die Verfahrensgebühr nicht wie etwa die Verfahrensgebühren nach VV 3101 Nr. 1 oder VV 3201 Nr. 1 u.a.[59] Diese Ermäßigungsvorschriften gelten nicht in allgemeinen Beschwerdeverfahren. Eine Reduzierung ist hier nicht vorgesehen (arg. e A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des Abs. 1 regelt, inwieweit der Anwalt, der beigeordnet worden ist, den Vertretenen in Anspruch nehmen kann. Die Vorschrift er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erinnerung und Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung oder den Kostenansatz (Abs. 4 Nr. 1, 1. Alt.)

Rz. 5 Abs. 4 Nr. 1 und 2 bestimmt, dass die Vorschriften des VV Teil 3 gelten für Verfahren über: Rz. 6 Anzuwenden sind die VV 3500, 3513. Die jeweiligen Verfahren gelten nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 als gesonderte Angelegenheiten, wobei gegebenenfalls mehrere Verfahren na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Anwaltliche Schweigepflicht

Rz. 48 Die vom Urkundsbeamten geforderte Darlegung und Glaubhaftmachung von Ansätzen kann auch nicht mit dem Hinweis auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht abgelehnt werden.[109] Denn zum einen befreit die Regelung in § 55 Abs. 5 S. 1 den Anwalt gegenüber dem Gericht gerade von der Verschwiegenheitspflicht. Zum anderen sind auch der Urkundsbeamte sowie die sonstigen mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Straf- und Bußgeldsachen

Rz. 40 In Straf- und Bußgeldsachen ist Abs. 1 ebenfalls anzuwenden. Der Anwalt erhält nach Zurückverweisung die jeweiligen Verfahrens- und Terminsgebühren erneut.[39] Eine neue Grundgebühr (VV 4100) kann nicht entstehen, da diese begrifflich nur für die erste Einarbeitung anfallen kann (Anm. Abs. 1 zu VV 4100). Rz. 41 Das gilt auch dann, wenn ein Beschluss der Strafvollstreck...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erledigung i.S.d. VV 1002

Rz. 17 Neu aufgenommen wurde der Fall der Erledigung der Rechtssache i.S.d. VV 1002 und damit eine Lücke geschlossen. Die Erledigungsgebühr entsteht dann, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsakts durch die anwaltliche Mitwirkung erledigt. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Rechtssache g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Wertgebühren (§ 49) und weitere Vergütung (§ 50)

Rz. 12 Bei Wertgebühren beschränkt sich der Vorschussanspruch auf die Vergütung nach der Gebührentabelle des § 49.[14] Erwächst dem Anwalt bei einer Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe darüber hinaus ein Anspruch gegen die Staatskasse auf weitere Vergütung (§ 50), kann er diesen erst am Schluss des Verfahrens geltend machen (siehe § 50 Rdn 18). Weil dann ohnehin die Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 2 Für die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rats oder einer Auskunft erhält der Anwalt eine Gebühr nach VV 2501 in Höhe von 38,50 EUR. Rz. 3 Zur Beantwortung der Frage, was unter einer Beratung i.S.v. VV 2501 zu verstehen ist, kann auf § 34 zurückgegriffen werden. Die Beratung besteht danach in einem mündlichen oder schriftlichen Rat oder in einer Auskunft. In...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) 48 Monatsraten

Rz. 21 Stellt der Kostenbeamte fest, dass 48 Monatsraten (§ 115 Abs. 2 ZPO) eingegangen sind (vgl. Nr. 2.4.5 DB-PKHG) oder verfügt der Rechtspfleger vorher die endgültige Einstellung der Zahlungen (Nr. 8.4 DB-PKHG), so kann das beendete Verfahren abgerechnet und mithin die weitere Vergütung des beigeordneten Anwalts festgesetzt werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Versäumnisurteil gegen den Berufungsbeklagten

Rz. 5 Ist der Berufungsbeklagte in der mündlichen Verhandlung säumig, so ist VV 3203 nicht anwendbar. Dies entspricht der früheren Rechtslage und beruht darauf, dass bei Säumnis des Berufungsbeklagten nicht ohne Weiteres ein Versäumnisurteil ergehen darf. Das Gericht muss vielmehr prüfen, ob das tatsächliche Vorbringen des Berufungsklägers sein Begehren rechtfertigt (§ 539 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002, 1004

Rz. 216 Wird im Beschwerdeverfahren eine Einigung geschlossen, so erhalten die daran beteiligten Anwälte eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 1000, und zwar in Höhe von 1,3 (VV 1004), soweit der Gegenstand der Einigung im Beschwerdeverfahren anhängig ist. Die frühere Streitfrage, ob VV 1003 oder VV 1004 gelte, ist auf der Grundlage der durch das FGG-ReformG eing...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 200 Das Gericht kann gemäß § 27 S. 1 EU-VSchDG anordnen, dass im Beschwerdeverfahren gemäß § 13 EU-VSchDG die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch ein unbegründetes Rechtsmittel oder durch grobe...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 1. Verschiedene Angelegenheiten nach § 17 Nr. 4 Buchst. b

Rz. 195 Einstweilige Anordnungen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zählen gem. § 17 Nr. 4 Buchst. b zu den eigenen Angelegenheiten i.S.d. § 15, sodass der Anwalt in den einstweiligen Anordnungsverfahren eine gesonderte Vergütung verlangen kann. Rz. 196 Da zwischenzeitlich der Wortlaut des § 17 Nr. 4 dahingehend geändert worden ist, dass jegliche Anordnungsve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 129 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 130 Sofern derselbe Verfahrensgegenstand zugrunde liegt, erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber (VV 1008). Rz. 131 Wird der Auftrag vorz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verwaltungsverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Nr. 1)

Rz. 2 Nr. 1 ist im Zusammenhang mit der Regelung in § 17 Nr. 1a zu sehen. Nach § 17 Nr. 1a sindmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zurückverweisung des Revisionsgerichts an Erstgericht

Rz. 11 Verweist das Revisionsgericht die Sache nicht an das Berufungsgericht zurück, sondern an das Erstgericht, so gilt Abs. 1 nur für das weitere Verfahren vor dem Erstgericht. Wird gegen die erneute Entscheidung des Erstgerichts wiederum Berufung eingelegt, so gilt Abs. 1 nicht auch für das Berufungsverfahren. Insoweit gilt vielmehr § 15 Abs. 2. Daher erhält der Anwalt au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vorschuss gem. § 47

Rz. 76 In aller Regel ist der zweite Weg vorzugswürdig (Vorschuss § 47). Die Vorabentscheidung des Gerichts wird restriktiv gehandhabt. Zudem schafft sie endgültige Klarheit nur bei einer stattgebenden Entscheidung und selbst dann nicht ganz sicher.[120] Die Vorschussanforderung ist demgegenüber unkompliziert. Sie umfasst sämtliche Auslagen und klärt nicht nur die Ersatzpfli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anspruchsverfolgung

Rz. 206 Ist die Staatskasse für die Regelvergütung nicht voll einstandspflichtig (Zahlung nur der Grundvergütung nach der Tabelle zu § 49 bei Werten über 4.000 EUR und hat der beigeordnete oder bestellte Anwalt anrechenbare Leistungen jedenfalls nicht in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Grundvergütung und Regelvergütung erhalten (§ 58), stellt sich für ihn unabhängig d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Höhe der Geschäftsgebühr

Rz. 12 Die Geschäftsgebühr nach VV 2503 beläuft sich im Grundtatbestand der VV 2504 auf 297 EUR. Sie erhöht sich jeweils um 148/149 EUR, wenn der Anwalt gegenüber mehr als 5, mehr als 10 oder mehr als 15 Gläubigern tätig wird. Die Gebühren nach VV 2504 ff. betragen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Teilnehme an einem gerichtlichen Termin

Rz. 38 Das Gericht hat die Person, der die Freiheit entzogen bzw. die untergebracht werden soll, nach §§ 420, 319, § 167 i.V.m. § 319 FamFG mündlich zu hören. Nimmt der Anwalt an diesem Termin teil, so erhält er hierfür eine Terminsgebühr nach VV 6301. Diese Gebühr erhält er auch dann, wenn er lediglich an einem Termin teilnimmt, in dem Zeugen vernommen oder Sachverständige ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Abgeltungsbereich der VV 5107, 5109, 5111

Rz. 1 Die Verfahrensgebühren der VV 5107, 5109, 5111 decken sämtliche Tätigkeiten im gerichtlichen Verfahren ab mit Ausnahme:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Gebührenrechtliche Angelegenheiten (§ 15)

Rz. 20 Wird der Anwalt in verschiedenen Angelegenheiten tätig, so erhält er die Geschäftsgebühr in jeder Angelegenheit gesondert. So zählen auch in Beratungshilfesachen das Verwaltungsverfahren und ein Nachprüfungsverfahren als gesonderte Angelegenheiten (§ 17 Nr. 1) oder eine außergerichtliche Vertretung und die Vertretung in einem Schlichtungsverfahren (§ 17 Nr. 7). Zur Fra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Vollstreckung der Sicherheitsleistung

Rz. 274 Der auf Leistung einer bestimmten Sicherheit (z.B. Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren, Bürgschaft) lautende Beschluss wird durch den Gläubiger gemäß § 887 ZPO vollstreckt. Hierfür erhält der Anwalt noch zusätzlich die Gebühren nach VV 3309, ggf. auch noch die weiteren nach VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 12.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bezeichnung (S. 2)

Rz. 39 Nach dem Zitiergebot des Abs. 1 S. 2, 1. Teilsatz muss die Vergütungsvereinbarung als solche oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden. Rz. 40 Die Bezeichnung muss freilich nicht explizit auf "Vergütungsvereinbarung" lauten. Auch die Bezeichnung als "Honorarvereinbarung" oder eine sinngemäße Bezeichnung genügt, sofern sich aus ihr eindeutig entnehmen lässt, dass h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Auslagen

Rz. 20 Einen Anspruch auf Auslagenersatz gewährt § 52 nicht.[11] Dies gilt auch für das Abwesenheitsgeld nach VV 7003 (früher § 28 BRAGO).[12] Dies beruht darauf, dass erforderliche Auslagen in voller Höhe von der Staatskasse übernommen werden (§§ 45 Abs. 1, 46). Auslagen, soweit sie nicht erforderlich sind, kann der Anwalt entweder überhaupt nicht verlangen oder nur aufgrun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 13 Hinsichtlich der Fahrtkosten unterscheiden die VV 7003, 7004 zwischen der Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs (VV 7003) und anderer Verkehrsmittel (VV 7004). Dem Anwalt steht grundsätzlich die freie Wahl zu, ob er den eigenen Pkw oder ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt. Ihm kann weder vorgeschrieben werden, mit dem eigenen Pkw zu fahren,[5] noch kann er darauf v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beginn und Ende

Rz. 46 Im Regelfall beginnt die materielle Wirksamkeit der Beiordnung mit dem Wirksamwerden der Bewilligung und endet zeitgleich mit deren Beendigung oder Aufhebung. Das gilt auch dann, wenn die Beiordnung nicht sofort mit der Prozesskostenhilfe, sondern in Ergänzung dazu nachträglich beschlossen wurde. Für den beigeordneten Anwalt vermag sie allerdings frühestens Bedeutung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Hilfswiderklage/Hilfswiderantrag

Rz. 13 Eine Hilfswiderklage (Hilfswiderantrag) wird unter der Bedingung erhoben, dass die Klage (der Antrag) oder die Hauptwiderklage (Hauptwiderantrag) erfolglos oder erfolgreich sei. Beispiel 1: Der Beklagte beantragt die Abweisung einer Klage auf Herausgabe eines Grundstücks; für den Fall seiner Verurteilung erhebt er hilfsweise Widerklage auf Ersatz seiner Verwendungen a...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / g) Beschwerde gegen einstweilige Anordnung

Rz. 279 Wird gegen einen Beschluss des Sozialgerichts im einstweiligen Anordnungsverfahren Beschwerde nach § 172 SGG eingelegt, erhält der Anwalt nicht mehr die Gebühren eines einfachen Beschwerdeverfahrens nach VV Teil 3 Abschnitt 5. Vielmehr gelten seit dem 1.8.2013 gem. VV Vorb. 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a) die Gebühren eines Berufungsverfahrens nach den VV 3204, 3205. Zudem en...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 66 In Strafsachen wird sich der Verteidiger in aller Regel einen Aktenauszug anfertigen müssen, da er über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts nicht automatisch informiert wird. Dem Anwalt ist es insoweit nicht zuzumuten, sich handschriftliche Aktenauszüge anzufertigen oder den wesentlichen Inhalt abzudiktieren.[92] Der Verteidiger muss darauf achten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Volle Anrechnung auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits

Rz. 45 Beispiel: Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr Der Anwalt erhält den Auftrag für ein Mahnverfahren über 7.500 EUR. Der Antragsgegner legt fristgerecht Widerspruch ein. Nach Abgabe an das zuständige LG wird mündlich verhandelt. Die Mahnverfahrensgebühr (VV 3305) ist jetzt in vollem Umfang auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (VV 3100) anzurechnen (Anm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Höhe der Verfahrensgebühr

Rz. 20 Der Wahlanwalt erhält einen Gebührenrahmen in Höhe von 110 EUR bis 759 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 434,50 EUR. Die Höhe der Gebühr bestimmt der Anwalt anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1. Rz. 21 Bei der Bemessung der Verfahrensgebühr VV 6101 ist die Inhaftierung des Verfolgten zu berücksichtigen (§ 14 Abs. 1).[8] Außerdem ist von Bedeutung, dass der Beistand über Ke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Rechtsschutzversicherung

Rz. 363 Lässt sich der Auftraggeber im Festsetzungsverfahren anwaltlich vertreten, so besteht im Rahmen des Vertragsrechtsschutzes Versicherungsschutz.[310] Auf den Gegenstand des Rechtsstreits kommt es insoweit nicht an. Daher kann für das Festsetzungsverfahren auch dann Versicherungsschutz bestehen, wenn für den Hauptsacheprozess Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, wie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Widerspruchs- und Bereicherungsklage und Verteilungsverfahren

Rz. 387 Nicht zu den genannten Verteilungsverfahren gehört das Verfahren der Widerspruchs- bzw. Bereicherungsklage selbst (§§ 878 bis 881 ZPO). Das Verfahren der Widerspruchs- bzw. Bereicherungsklage stellt eine besondere Angelegenheit dar, weil es nicht im, sondern neben dem Verteilungsverfahren geführt wird. Für den Anwalt entstehen in diesem besonderen Verfahren daher die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002, 1004

Rz. 135 Eine Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Nr. 1 kann in der Regel nicht entstehen, weil die Parteien über die Ansprüche nach dem GWB nicht verfügen können (vgl. Anm. Abs. 4 zu VV 1000). Rz. 136 Hingegen kann eine Erledigungsgebühr (VV 1002) entstehen, wenn sich das Beschwerdeverfahren durch Zurücknahme der Verfügung bzw. Erlass der zuvor unterlassenen Verfügung durch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Zusätzliche Gebühren nach VV 4141–4146, 5115, 5116 und 6216

Rz. 92 Die zusätzlichen Gebühren in VV 4142, 4143, 4144, 4145, 4146 und 5116 sind als Verfahrensgebühren ausgestaltet, sodass VV 1008 anwendbar ist (vgl. VV 4142 Rdn 27).[221] Rz. 93 Die Befriedungsgebühr nach VV 4141 erhöht sich dagegen nicht nach VV 1008. Das wird durch Abs. 3 S. 3 der Anm. zu VV 4141 ausdrücklich ausgeschlossen.[222] Für die Befriedungsgebühren VV 5115 und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Möglichkeit der Pauschgebühr für den Wahlanwalt besteht für sämtliche Tätigkeiten in allenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

Rz. 133 Nach § 1065 ZPO findet die Rechtsbeschwerde gegen die in § 1062 Abs. 1 Nr. 2 und 4 ZPO genannten Entscheidungen statt, also Entscheidungen des OLG, das in der Schiedsvereinbarung bezeichnet ist oder, wenn eine solche Bezeichnung fehlt, in dessen Bezirk der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens liegt, über Anträge betreffendmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vorschuss (Abs. 1 S. 1, 2. Hs.)

Rz. 22 Die Anforderung eines Vorschusses ist nach Abs. 1 S. 1, 2. Hs. ausdrücklich ausgeschlossen. Einen Vorschuss kann der Pflichtverteidiger vom Beschuldigten nur insoweit verlangen, als er den Beschuldigten unbeschadet der Vorschrift des § 52 in Anspruch nehmen kann (siehe Rdn 17).[16] Allerdings darf der Anwalt an die Nichtzahlung des Vorschusses keine Konsequenzen knüpf...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 20, 21 / 3. Verweisung und Abgabe im Rechtsmittelverfahren

Rz. 15 Denkbar ist eine Verweisung auch im Rechtsmittelverfahren, wobei dieser Fall in Anbetracht der kurzen Rechtsmittelfristen in der Praxis kaum vorkommen dürfte. Beispiel 1: Gegen das Urteil des LG Dortmund wird Berufung beim OLG Düsseldorf eingelegt. Das OLG Düsseldorf gibt die Sache auf Antrag an das zuständige OLG Hamm ab. Beispiel 2: Gegen die Zurückweisung des Befan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Haftpflichtversicherung

Rz. 25 Andere Versicherer, insbesondere Kfz-Haftpflichtversicherer, haften jedenfalls gesamtschuldnerisch mit ihrem Versicherungsnehmer für Ansprüche. Sie sind im Innenverhältnis verpflichtet, den Versicherungsnehmer freizustellen. Diese Versicherer beauftragen häufig einen Anwalt mit der Abwehr der gegen den Versicherten geltend gemachten Ansprüche. In einem solchen Fall ko...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gegenvorstellung und Gehörsrüge

Rz. 14 Auf Gegenvorstellungen ist VV 3500 dagegen nicht anwendbar.[29] Solche Rechtsbehelfe werden für den Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten durch die Verfahrensgebühr entsprechend § 19 Abs. 1 S. 1 abgegolten. Als Einzelauftrag ist die Tätigkeit nach VV 3403 zu vergüten. Rz. 15 Für die Gehörsrüge findet sich eine spezielle Vorschrift in VV 3330 (siehe dort), die in Höh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 236 Wird nach der durch Nr. 1 Buchst. a bis c gebotenen Erforderlichkeitsprüfung die Entstehung der Dokumentenpauschale bejaht, folgt aus § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, dass diese auch vom Erstattungspflichtigen zu erstatten ist.[360] Es kann auf die Erläuterungen zur Entstehung der Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. a bis c verwiesen werden (vgl. Rdn 45 ff.). Die ständige Re...mehr