Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anrechnung nach Zurückverweisung vom BVerwG an das Truppendienstgericht

Rz. 20 Kommt es zu einem erneuten Verfahren vor dem Truppendienstgericht nach einer Zurückverweisung durch das BVerwG, so entsteht die neue Verfahrensgebühr anrechnungsfrei. Beispiel: Der Anwalt hatte den Mandanten im Verfahren der weiteren Beschwerde vor dem Dienstvorgesetzten vertreten. Gegen dessen Entscheidung wird Antrag auf Entscheidung des Truppendienstgerichts gem. §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Pauschgebühr

Rz. 28 Die Bewilligung einer Pauschgebühr ist sowohl für den Wahlanwalt (§ 42 Abs. 1 S. 2) als auch für den beigeordneten Anwalt (§ 51 Abs. 1 S. 2) ausgeschlossen, da es sich um Wertgebühren handelt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 3 Ob, inwieweit und in welcher Höhe der Anwalt von seiner Vergütung Umsatzsteuer abzuführen hat, richtet sich nach dem UStG. Wegen Einzelheiten sei insoweit auf die einschlägigen Kommentierungen zum UStG verwiesen. Im Einzelnen gilt Folgendes:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Staffelung der Gebührenrahmen (Abs. 2)

Rz. 2 In Bußgeldsachen ist eine Staffelung der Gebührenrahmen vorgesehen. Im vorbereitenden Verfahren sowie im gerichtlichen Verfahren sind jeweils drei Gebührenrahmen vorgesehen, je nach Höhe des Bußgeldes (unter 60 EUR/60 EUR bis 5.000 EUR/über 5.000 EUR). Durch die Höhe des angedrohten oder verhängten Bußgeldes ist also bereits ein geringerer oder höherer Gebührenrahmen v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Auslagen, VV 7000 ff.

Rz. 27 Neben den Gebühren nach VV 4200 ff. erhält der Anwalt auch Ersatz seiner Auslagen, insbesondere eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Tätigkeit hinsichtlich vermögensrechtlicher Ansprüche

Rz. 36 Werden vermögensrechtliche Ansprüche geltend gemacht, kann eine Verfahrensgebühr nach VV 4143 nicht anfallen, da diese erst im gerichtlichen Verfahren entstehen kann. Die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts wird insoweit durch VV 2300 abgegolten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Prozess- oder Verfahrenspfleger

Rz. 20 Dem nach § 57 ZPO als Prozesspfleger tätigen Anwalt steht ein gesetzlicher Gebührenanspruch gegen den Beklagten zu. Er kann daher die Gebührenfestsetzung nach § 11 beantragen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Staatskasse

Rz. 78 Der Gebührenanspruch gegen die Staats- oder Landeskasse entsteht mit der ersten Tätigkeit nach der Beiordnung.mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / E. Pauschgebühr

Rz. 10 Auch in Bußgeldsachen kommt die Bewilligung einer Pauschgebühr in Betracht, und zwar sowohl für den Wahlanwalt (§ 42 Abs. 5) als auch für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt (§ 51 Abs. 6). Das gilt nicht nur im gerichtlichen Verfahren, sondern auch im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (§ 51 Abs. 6 S. 1). Siehe hierzu im Einzelnen die Kommentierunge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vergütungsprozess

Rz. 9 Dem Anwalt, der für den Auftraggeber nur außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens tätig geworden ist, und den übrigen nach Abs. 2 S. 2 antragsberechtigten Personen stehen die Rechte aus Abs. 1 nicht zu. Der Gegenstandswert, nach dem die vorgerichtliche Tätigkeit abgerechnet wird, kann gegen den Willen des Mandanten nur im Vergütungsprozess durchgesetzt werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Aussöhnung und Einigung

Rz. 31 Unklar ist die gesetzliche Regelung, wenn sich die Eheleute in der Ehesache aussöhnen und dabei gleichzeitig eine Einigung über weitere Gegenstände treffen.[38] Rz. 32 Beispiel: Im Scheidungsverfahren (Werte: Ehesache 6.000 EUR; Versorgungsausgleich 1.000 EUR) söhnen sich die Eheleute im Termin aus und vergleichen sich nach Verhandlung dahingehend, dass ab sofort Güte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Feststellung des Anspruchs

Rz. 33 Übergangsansprüche gem. § 59 werden wie Gerichtskosten eingezogen. Das bedeutet, dass sie wie Gerichtskosten nach den Gerichtskostengesetzen (§ 19 GKG, § 18 FamGKG, § 18 GNotKG) erhoben werden (zu sozialgerichtlichen Verfahren gem. §§ 183 ff. SGG vgl. aber Rdn 42). Für die Geltendmachung gilt bis auf die unter Rdn 8 (Streitgenossen) aufgeführten Kosten das Justizbeitr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungsgebühr

Rz. 117 Wird im Beschwerdeverfahren eine Einigung geschlossen, so erhalten die daran beteiligten Anwälte eine Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Nr. 1, und zwar in Höhe von 1,3 (VV 1004), soweit der Gegenstand der Einigung im Beschwerdeverfahren anhängig ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Die vier Varianten

Rz. 174 Zu unterscheiden sind nach Anm. zu VV 1003 folgende vier Fälle: Erster Fall: Für die Mehreinigung über nicht anhängige Ansprüche wird weder Prozesskostenhilfe beantragt, noch erstreckt sich die bewilligte Prozesskostenhilfe kraft Gesetzes auf die Mehreinigung. Schließen die Parteien eine Einigung über nicht anhängige Ansprüche und wird weder für die Einigung Prozesskos...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr

Rz. 366 Stellt der Prozessbevollmächtigte des Beklagten in der mündlichen Verhandlung des Urkunden- und Wechselprozesses keinen Klageabweisungsantrag, sondern widerspricht er lediglich dem Anspruch oder erkennt er diesen unter Vorbehalt der Rechte im Nachverfahren an und beantragt, ihm die Geltendmachung seiner Rechte im Nachverfahren vorzubehalten, erhält er gleichwohl die ...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / aa) Verfahrensgebühr

Rz. 266 Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem Sozialgericht erhält der Anwalt zunächst eine Verfahrensgebühr nach VV 3102. Die Anrechnung einer vorangegangenen Geschäftsgebühr aus der Hauptsache nach VV Vorb. 3 Abs. 4 kommt nicht in Betracht. Hauptsacheverfahren und Aufhebungs- oder Anordnungsverfahren sind nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) verschiedene gebü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Abrechnungsfähige Kosten

Rz. 5 Liegt eine Geschäftsreise (vgl. Rdn 4) vor, sind dem Anwalt die Fahrtkosten (VV 7003, 7004), eventuelle sonstige Kosten, insbesondere Übernachtungskosten (VV 7006), sowie als pauschale Aufwendungen Tage- und Abwesenheitsgelder (VV 7005) zu erstatten.mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / II. Gebühren

Rz. 7 Die Gebühren des Anwalts richten sich nach den VV 3100 ff. Hinzukommen können eine Einigungsgebühr (VV 1000) und/oder eine Aussöhnungsgebühr (VV 1001). Rz. 8 Denkbar ist hier auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen (VV 1010).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Schriftsatzkontrolle

Rz. 168 Ein Anwalt, der eine weitere Beschwerde einlegt, hat sorgfältig auf diese Unterscheidungen zu achten und seinen Schriftsatz insbesondere genau daraufhin durchsehen, ob und inwieweit er sich lediglich gegen tatsächliche Feststellungen des Beschwerdegerichts wendet. Jede Rüge ist auf die Verletzung einer konkreten Rechtsnorm zurückzuführen. Nur so ist die Erfolgsaussic...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4124 ff. / V. Zusätzliche Gebühr nach VV 4142

Rz. 16 Auch im Berufungsverfahren ist VV 4142 anwendbar, so dass der Anwalt zusätzlich eine Wertgebühr nach VV 4142 erhalten kann. Zu den Voraussetzungen siehe die Kommentierung zu VV 4142. Die Höhe der zusätzlichen Wertgebühr beläuft sich auch im Berufungsverfahren auf 1,0. Eine Erhöhung ist hier nicht vorgesehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Einigungsgebühr

Rz. 80 Zusätzlich zur Verfahrens- und Terminsgebühr kann für den Antragsgegnervertreter auch noch eine Einigungsgebühr entstehen. Die Höhe der Gebühr hängt davon ab, ob sich die Parteien nur über die anhängigen Ansprüche (1,0) einigen oder auch über weiter gehende nicht anhängige Gegenstände (1,5). Beispiel: Der Anwalt des Antragstellers erwirkt für den Mandanten einen Mahnb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Prozesskostenhilfe

Rz. 21 Ist der Anwalt in den in VV Vorb. 3.3.3 aufgeführten Fällen im Wege der VKH beigeordnet, wird hiervon auch die Terminsgebühr erfasst (vgl. auch § 48 Abs. 2, 5).mehr

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Vorbemerkung zu VV 4104 f. / III. Terminsgebühr, VV 4102

Rz. 11 Neben der Verfahrensgebühr kann der Anwalt im vorbereitenden Verfahren eine Terminsgebühr nach VV 4102, 4103 verdienen, wenn er an dort genannten Terminen teilnimmt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Nullplan

Rz. 8 Ebenfalls genügt es nach umstrittener Auffassung nicht, wenn der Anwalt den Gläubigern nur einen sog. starren Nullplan mit dem Erklärungsgehalt des Schuldners "Ich zahle jetzt und auch später – nichts!" übermittelt hat,[16] unabhängig von der weiteren Rechtsfrage, ob ein starrer Nullplan überhaupt eine zulässige Grundlage eines Schuldenbereinigungsverfahrens nach § 305...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / IV. Anwaltskosten

Rz. 183 Das Erinnerungsverfahren ist auch hier eine gesonderte Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Dass sich hier die Erinnerung gegen eine Entscheidung des Urkundsbeamten richtet, ist unerheblich, wie der Gesetzgeber bereits durch das 2. KostRMoG klargestellt hat. Rz. 184 Es entsteht die Vergütung nach VV Teil 3 Abschnitt 5 (VV 3500 ff.). Soweit im zugrunde liegenden Verf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Mehrkosten bei Verlegung der Kanzlei, VV Vorb. 7 Abs. 3 S. 2

Rz. 7 Mehrkosten, die aus der Verlegung der Kanzlei resultieren, kann der Anwalt nicht ersetzt verlangen. Nach Verlegung seiner Kanzlei erhält er Reisekosten nach den VV 7003 bis 7006 nur insoweit, als sie auch vom ursprünglichen Kanzleisitz angefallen wären (siehe VV Vorb. 7 Rdn 58, auch zur Ausnahme beim Pflichtverteidiger).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Festgebühren

Rz. 54 Bei den Festgebühren ergeben sich insoweit keine Probleme. Der Anwalt erhält nach § 5 die volle Vergütung.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 55 Soweit der Anwalt antragsberechtigt ist, soweit er also in einem gerichtlichen Verfahren tätig geworden ist, kann er die gesetzlichen Gebühren festsetzen lassen. Festsetzbar sind danach grundsätzlich alle gesetzlichen Gebühren, soweit sie im Verfahren angefallen sind. Auf die Erstattungsfähigkeit der Gebühren kommt es nicht an.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Entstehung und Begründung

Rz. 36 Befand sich der Angeklagte nicht auf freiem Fuß, so durfte der Verteidiger nach § 83 Abs. 3 BRAGO den jeweiligen Gebührenrahmen um bis zu 25 % überschreiten, wenn die Höchstgebühr der jeweiligen Hauptverhandlungsgebühr anderenfalls nicht ausreichte, um seine Tätigkeit angemessen zu entgelten. Rz. 37 Die Vorschrift des § 83 Abs. 3 BRAGO war erst durch Art. 7 des Gesetze...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4130 ff. / C. Umfang der Angelegenheit

Rz. 13 Das Revisionsverfahren beginnt mit der ersten Tätigkeit nach Auftragserteilung, wobei das Einlegen der Revision für den vorinstanzlich tätigen Anwalt noch zur Vorinstanz zählt (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10). Rz. 14 Zum Verfahren gehören wiederum sämtliche Tätigkeiten bis zum Abschluss der Instanz, also insbesondere die Vorbereitung der Hauptverhandlung, die Teilnahme an Hau...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Abgeltungsbereich

Rz. 20 Abgegolten wird auch hier die gesamte Tätigkeit des Anwalts, einschließlich der Entgegennahme der Information, der Vorbereitung des Termins, eventuell erforderlicher Schriftwechsel sowie die Teilnahme und die Berichterstattung an den Auftraggeber oder dessen Vertreter.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Verjährungshemmung durch Klageerhebung, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB

Rz. 102 Solange keine ordnungsgemäße Abrechnung erteilt ist, kann der Anwalt selbst den Ablauf der Verjährung, der von der Erteilung der Rechnung unabhängig ist (Abs. 1 S. 2), nicht hindern. Weder eine Klage noch ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides noch ein Vergütungsfestsetzungsantrag haben nach § 11 Abs. 7 RVG, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB verjährungshemmende Wirkung.[92]...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4104 f. / V. Zusätzliche Verfahrensgebühr nach VV 4142

Rz. 13 Eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach VV 4142 ist auch schon im vorbereitenden Verfahren möglich, wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf eine Einziehung oder eine verwandte Maßnahme erstreckt. Zu beachten ist allerdings Anm. Abs. 3 zu VV 4142. Die zusätzliche Wertgebühr nach VV 4142 kann im vorbereitenden Verfahren und im ersten Rechtszug insgesamt nur einmal entste...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / II. Anwaltsvergütung

Für die vorgenannten Verfahren entstehen Gebühren nach Teil 6 Abschnitt 3 VV, sodass Nrn. 6300–6303 VV Anwendung finden. Vorgesehen sind danach Betragsrahmengebühren. Zudem sieht das VV für die verschiedenen Rechtszüge keine unterschiedlichen Gebühren vor, sodass der Anwalt im erst- und zweitinstanzlichen Verfahren dieselben Gebühren erhält, die aber in jedem Rechtszug des V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Die BGB-Gesellschaft als Mandantin

aa) Aktiv- und Passivprozesse der GbR Rz. 18 Nach der Rechtsprechung (siehe § 7 Rdn 18) kann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) selbst als Mandantin auftreten mit dem Ziel einer eigennützigen Interessenvertretung. Soweit es um ihre "persönlichen" Belange geht, bedarf es nicht einer Vertretung der (gesamthänderisch verbundenen) Einzelinteressen der Gesellschafter, sond...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines, VV 5101, 5103, 5105

Rz. 1 Die VV 5101, 5103, 5105 regeln die Höhe der Verfahrensgebühren im vorbereitenden Verfahren. Die Verfahrensgebühren sind gestaffelt nach der Höhe des Bußgeldes. Soweit – was im vorbereitenden Verfahren bei Beauftragung des Anwalts die Regel ist – die Höhe des Bußgeldes noch nicht feststeht, ist VV Vorb. 5.1 Abs. 2 anzuwenden (siehe VV Vorb. 5.1 Rdn 2 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Auslagen

Rz. 57 Auch die gesetzlichen Auslagen nach den VV 7000 ff. einschließlich Fahrtkosten und Abwesenheitspauschale kann der Anwalt für die in den Bereich des § 5 fallenden Personen in Rechnung stellen.[31]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebührenhöhe

Rz. 47 Der Terminsvertreter erhält für seine Tätigkeit zunächst einmal eine halbe Verfahrensgebühr, genauer gesagt, erhält er eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr zur Hälfte. Diese Formulierung ist missverständlich. Es ist nicht auf die tatsächlich entstandene Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächtigten abzustellen. Das ergibt si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 15. Anhörungsrüge

Rz. 233 Gegen die abschließende Entscheidung des Beschwerdegerichts ist der Anwalt über Abs. 2 auch berechtigt, Anhörungsrüge nach § 69a GKG binnen zwei Wochen ab Kenntnis der Gehörsverletzung zu erheben.mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 2. Erstinstanzliche Verfahren

Rz. 8 In erstinstanzlichen Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren erhält der Anwalt die Gebühren nach den VV 3100 ff. Dies gilt auch dann, wenn das erstinstanzliche Arrest- oder Verfügungsverfahren vor dem Berufungsgericht als Gericht der Hauptsache (§ 943 ZPO) stattfindet (VV Vorb. 3.2 Abs. 2 S. 1). Rz. 9 Ebenso wie im Erkenntnisverfahren erhält der Anwalt auch im Arr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Anrechnung und Kürzung nach § 15 Abs. 3

Rz. 86 Problematisch ist die Abrechnung, wenn im gerichtlichen Verfahren die Verfahrensgebühr zu unterschiedlichen Sätzen anfällt, sodass eine Kürzung nach § 15 Abs. 3 vorzunehmen wäre, die Geschäftsgebühr aber nur aus einem Teilwert anzurechnen ist. Es stellt sich dann die Frage, ob erst zu kürzen ist und dann anzurechnen oder ob umgekehrt vorzugehen ist. Beispiel: Der Anwa...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4130 ff. / I. Grundgebühr, VV 4100

Rz. 15 Zunächst einmal kann der Verteidiger auch im Revisionsverfahren die Grundgebühr nach VV 4100, 4101 verdienen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass er erstmals im Revisionsverfahren beauftragt wird. War der Anwalt bereits im vorbereitenden oder im gerichtlichen Verfahren oder in der Berufungsinstanz tätig, so hat er dort die Grundgebühr verdient und kann diese im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verweisung

Rz. 150 Ist der Rechtsstreit verwiesen worden, so ist für die gesamte Vergütung, auch dann, wenn der Anwalt nur vor dem verweisenden Gericht tätig geworden ist, das Gericht zuständig, das letztlich erstinstanzlich zur Entscheidung berufen war;[90] dies gilt auch bei einer Verweisung zwischen den Rechtswegen.[91]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / t) Versorgungsausgleich

Rz. 107 Schließen die Parteien den Versorgungsausgleich aus und genehmigt das Familiengericht diese Vereinbarung oder wird die Vereinbarung notariell beurkundet, so war früher strittig, ob und wann dies eine Einigungsgebühr auslöst und wann noch von einem Verzicht i.S.d. Anm. Abs. 1 S. 1, 2. Hs. auszugehen ist. Nach derzeitiger Rechtslage stellt sich das Problem in der Regel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Pauschgebühr (§ 42)

Rz. 23 Sofern der Gebührenrahmen nicht ausreicht, um die Tätigkeit des Anwalts angemessen zu vergüten, kann er nach § 42 eine Pauschgebühr beantragen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beweislast

Rz. 11 Da es sich bei VV 2301 um einen Ermäßigungstatbestand der VV 2300 aufgrund einer Beschränkung des Auftrags handelt, liegt die Beweislast für diese Ermäßigung beim Mandanten. Der Anwalt muss den Geschäftsauftrag nachweisen. Der Mandant muss demgegenüber nachweisen, dass der Geschäftsauftrag auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt war.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahren nach § 495a ZPO

Rz. 32 Steht die Durchführung der mündlichen Verhandlung im Ermessen des Gerichts, so fehlt es im Regelfall an der für den Anfall der Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 vorgeschriebenen Voraussetzung einer vom Gesetz vorgesehenen mündlichen Verhandlung. Eine Ausnahme bilden die Verfahren nach § 495a ZPO . Hier entsteht die volle Terminsgebühr, obwohl das Gericht das Verfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Sonstige Fälle

Rz. 17 Darüber hinaus ist auch an anderer Stelle vorgesehen, dass dem Anwalt bei der Bestimmung seiner Vergütung ein Spielraum zur Verfügung steht. aa) Tage- und Abwesenheitsgelder Rz. 18 Bei den Tage- und Abwesenheitsgeldern für einen Termin im Ausland kann der Anwalt die für das Inland vorgesehene Abwesenheitspauschale um bis zu 50 % überschreiten (Anm. zu VV 7005). Auch hie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mehrere Aufträge

Rz. 11 Soll der Anwalt mehrere Anträge stellen oder mehrere Gesuche oder Erklärungen einreichen, so kann es im Einzelfall fraglich sein, ob eine oder mehrere Angelegenheiten – dann allerdings mit der Begrenzung des § 15 Abs. 6 – gegeben sind (weitere Ausführungen siehe VV Vorb. 4.3 Rdn 25 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Einigungsgebühr

Rz. 15 Neben der Verfahrens- und der Terminsgebühr kann der Anwalt auch eine 1,0- oder 1,3-Einigungsgebühr nach VV 1000, 1003, 1004 verdienen. Eine 1,5-Einigungsgebühr nach VV 1000 kommt nicht in Betracht, da VV 3328 stets eine Anhängigkeit voraussetzt.mehr