Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Rechtsmittelverfahren, das sich nach dem Gegenstandswert richtet (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 u. 3), erhält der Anwalt die Terminsgebühr ebenfalls i.H.v. 1,2, es sei denn, es liegt ein Fall der VV 3203 vor; siehe hierzu die Kommentierung zu VV 3203. Die Terminsgebühr im Berufungsverfahren bleibt also gegenüber der Terminsgebühr erster Instanz – ungeachtet einer geson...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kombinationen

Rz. 32 Möglich ist auch eine Kombination von Verkehrsmitteln, etwa wenn der Anwalt mit seinem eigenen Pkw zum Flughafen anreist, von dort zum Zielort fliegt, wo er anschließend noch ein Taxi oder die Bahn benutzen muss, um zum Gericht zu gelangen.[37]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vorzeitige Erledigung

Rz. 9 Eine der VV 3101 Nr. 1 vergleichbare Regelung fehlt, so dass der Anwalt daher auch die volle 1,5-Gebühr erhält, wenn sich sein Auftrag vorzeitig erledigt.[7]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Rechtsbeschwerde

Rz. 54 Kommt es zur Einlegung der Rechtsbeschwerde, kann der Anwalt die Gebühren nach VV 6300 und VV 6301 ein drittes Mal erhalten (§ 17 Nr. 1). Im Verfahren der Rechtsbeschwerde wird in aller Regel allerdings keine Anhörung mehr stattfinden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Pauschvergütung für das ganze Verfahren oder einzelne Verfahrensabschnitte

Rz. 101 Die Pauschvergütung kann für das ganze Verfahren bewilligt werden (Abs. 1 S. 1, 1. Alt.). Möglich ist aber auch, die Pauschvergütung lediglich für einzelne Verfahrensabschnitte zu bewilligen (Abs. 1 S. 1, 2. Alt.).[105] Rz. 102 Die Prüfung, ob ein Anspruch auf eine Pauschgebühr für das gesamte Verfahren oder einzelne Verfahrensabschnitte besteht, soll nach OLG Jena re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu VV 4130 ff. / 4. Zusätzliche Gebühr nach VV 4142

Rz. 20 Auch im Revisionsverfahren ist VV 4142 anwendbar, so dass der Anwalt zusätzlich eine Wertgebühr nach VV 4142 erhalten kann. Zu den Voraussetzungen siehe die Kommentierung zu VV 4142. Die Höhe der zusätzlichen Wertgebühr beläuft sich auch im Revisionsverfahren auf 1,0. Eine Erhöhung ist hier nicht vorgesehen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Trennung und Verbindung

Rz. 8 Werden mehrere Strafverfahren vor Gericht verbunden, so erhält der Anwalt alle bis zur Verbindung entstandenen Gebühren getrennt. Ab Verbindung entstehen die Gebühren nur noch einmal. Gegebenenfalls ist aber der Verbindung von überdurchschnittlichen Gebühren auszugehen. Die Grundgebühr (VV 4100) kann allerdings nicht erneut entstehen (Anm. Abs. 1 zu VV 4100).[11] Auf di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 20, 21 / III. Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht an ein zuvor nicht befasstes Gericht innerhalb des Instanzenzugs (Vertikalverweisung)

Rz. 28 Wird vom Rechtsmittelgericht an ein untergeordnetes Gericht desselben Instanzenzugs verwiesen, das allerdings noch nicht mit der Sache befasst war, gilt ebenfalls § 21 Abs. 1: Das Verfahren vor dem annehmenden Gericht ist gegenüber dem Verfahren vor dem verweisenden Gericht eine neue Angelegenheit – die Gebühren entstehen erneut, allerdings hier mit der Maßgabe, dass ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 132 Die Vorschrift der Anm. Abs. 2 ist im Zusammenhang mit Nr. 3 zu sehen. Sofern die Voraussetzungen der Nr. 3 gegeben sind, also an sich eine Ermäßigung eintreten würde, weil der Anwalt lediglich einen Antrag gestellt und eine Entscheidung entgegengenommen hat, wird diese Vorschrift wieder ausgeschlossen, wenn es sich um streitige Verfahren der freiwilligen Gerichtsbar...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einlegung bei demselben Gericht

Rz. 126 Nr. 10, 1. Hs. greift nur dann, wenn das Rechtsmittel bei demselben Gericht eingelegt wird, dessen Entscheidung angefochten wird. Da Berufung und Revision in Strafsachen bei dem Gericht einzulegen sind, dessen Entscheidung angefochten wird, dürfte diese Voraussetzung immer gegeben sein. Gleiches gilt für die Beschwerden nach VV 4145, 4146 (§ 306 Abs. 1 StPO), nach § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang III. Selbstständiges... / C. Selbstständiges Beweisverfahren in arbeitsgerichtlichen Verfahren

Rz. 46 Auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren ist ein selbstständiges Beweisverfahren möglich (§ 46 Abs. 2 ArbGG). Der Anwalt erhält die gleichen Gebühren wie in den zivilgerichtlichen Verfahren. Kommt es nachfolgend zum Hauptsacheverfahren, erstreckt sich der Ausschluss der Kostenerstattung nach § 12a ArbGG auch auf das vorangegangene Beweisverfahren.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 72 Bei der Gebührenbestimmung sind gesetzliche Schranken zu beachten. Insoweit wird das Ermessen des Anwalts nach Abs. 1 i.V.m. § 315 BGB eingeschränkt. Das RVG kennt zwei Anwendungsfälle:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Mehrere Auftraggeber, VV 1008

Rz. 30 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöhen sich die Gebührenrahmen um jeweils 30 % je weiteren Auftraggeber. Eine gemeinschaftliche Beteiligung ist nicht erforderlich.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Sozialgerichtsbarkeit

Rz. 427 In erster Linie richtet sich Abs. 3 an die Sozialgerichtsbarkeit. Obwohl die gesetzliche Regelung an sich eindeutig ist und in den Kostenverfahren nach dem RVG auch nur die Regelung zu den Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln des RVG gelten können, hatte sich die Rechtsprechung – insbesondere in der Sozialgerichtsbarkeit – früher in verfassungswidriger Weise (Verstoß geg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Antrag auf Protokollierung

Rz. 87 Die Tätigkeit des Anwalts im Rahmen von VV 3101 Nr. 2 Var. 2 besteht darin, den Antrag zu stellen, die Einigung zu Protokoll zu nehmen. Für die Entstehung der reduzierten Verfahrensgebühr ist es nach dem eindeutigen Wortlaut nicht erforderlich, dass es nach Antragstellung tatsächlich zur Protokollierung kommt.[94]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anspruchshindernisse

a) Grundsätzliches Rz. 46 Liegen alle Voraussetzungen für einen nach § 55 durchzusetzenden Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Staatskasse vor, ist also insbesondere die Beiordnung oder Bestellung wirksam, der Anwalt gebührenpflichtig tätig geworden und fällt diese Tätigkeit unter die Beiordnung oder Bestellung, so können gleichwohl – ausnahmsweise – Gründe vorliegen, di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung gemäß § 331 Abs. 3 ZPO (Anm. Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 39 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 entsteht eine reduzierte 0,5-Terminsgebühr auch dann, wenn das Gericht gemäß § 331 Abs. 3 ZPO eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung trifft. Der Grundtatbestand ist in diesem Fall die Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 (Entscheidung im schriftlichen Verfahren). Damit sind zunächst die Fälle gemeint, in denen im schriftlichen Vorverfahren ein Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I. Verbundverfahren / d) Teil- oder Zwischeneinigungen

Rz. 20 Soweit Teil oder Zwischeneinigungen getroffen werden, berührt dies den Verfahrenswert nicht, da dieser sich nach dem Wert aller Anrechte richtet. Für den Gegenstandswert der Einigungsgebühr der Anwälte ist dies allerdings von Bedeutung. Die Einigungsgebühr richtet sich dann nur nach dem Wert der Anrechte, über die eine Einigung getroffen worden ist. Zu beachten ist, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Auslagen

Rz. 39 Da das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde eine eigene Angelegenheit darstellt, erhält der Anwalt hier auch seine Auslagen gesondert, insbesondere eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Art und Weise der Glaubhaftmachung

Rz. 41 Zur Berücksichtigung eines Ansatzes genügt dessen Glaubhaftmachung. Ein Ansatz ist glaubhaft dargelegt, wenn der Erklärungsempfänger bei objektivierender Betrachtung und freier und verständiger Würdigung des gesamten Vorbringens die Einschätzung gewinnt, dass der anspruchsauslösende Tatbestand höchstwahrscheinlich zutreffend vorgetragen worden ist. Hierfür reicht es a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu VV 4106 ff. / I. Grundgebühr, VV 4100

Rz. 5 Zunächst einmal kann der Verteidiger auch im gerichtlichen Verfahren die Grundgebühr nach VV 4100, 4101 verdienen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass er erstmals im gerichtlichen Verfahren, also nach Eingang des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls, Eingang der Anklageschrift oder nach Vortrag der Anklage im beschleunigten Verfahren beauftragt wird. War der An...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Sonstige besondere Auslagen

Rz. 22 Besondere Auslagen, die nicht in VV 7000 ff. geregelt sind, kann der Anwalt nach den allgemeinen Vorschriften verlangen, also nach § 675 BGB i.V.m. § 670 BGB (Abs. 1 S. 2). aa) Einzelfälle Rz. 23 Zu den besonderen Auslagen zählen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 13 Der Anwalt erhält für seine Tätigkeit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung zunächst eine Verfahrensgebühr nach VV 3329. a) Höhe der Gebühr Rz. 14 Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf 0,5. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist nicht vorgesehen (arg. e VV 3337). b) Mehrere Auftraggeber Rz. 15 Vertritt der Anwalt im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung mehrere A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Einziehung und verwandte Maßnahmen, VV 5116

Rz. 5 Erstreckt sich die Tätigkeit auf eine Einziehung oder verwandte Maßnahmen, kann der Anwalt im Bußgeldverfahren eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach VV 5116 verdienen. Siehe hierzu die Kommentierung zu VV 5116.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Zusätzliche Gebühr (VV 4141)

Rz. 36 Bei Abschluss einer Einigung im Privatklageverfahren fällt keine zusätzliche Gebühr nach VV 4141 an. Dies folgt aus dem neu eingefügten S. 2 zu Anm. Abs. 2 zu VV 4141, der regelt, dass die zusätzliche Gebühr nach VV 4141 und die Einigungsgebühr nach VV 4147 nicht zugleich entstehen können, sondern sich gegenseitig ausschließen. Rz. 37 Erledigt sich ein Privatklageverfa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Eigennützige Beauftragung und Kappungsgrenze nach § 22 Abs. 2 S. 2

Rz. 14 Eine eigennützige Beauftragung (siehe Rdn 6) durch mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit führt mindestens zu einer Erhöhung der Vergütung nach VV 1008. Sind die Auftraggeber unechte Streitgenossen (verschiedene Gegenstände) und erhält der Anwalt Wertgebühren, verdient er ebenso viel wie bei einer Einzelvertretung mit verschiedenen Gegenständen; auf die Perso...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Beistand

Rz. 15 Antragsberechtigt ist ferner der Beistand, also derjenige Anwalt, der neben der Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten aufgetreten ist, oder auch der Beistand eines Zeugen (VV Vorb. 3 Abs. 1).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I. Verbundverfahren / aa) Verhandlungstermin

Rz. 79 Die Terminsgebühr entsteht danach insbesondere, wenn über die Ehesache und die anhängigen Folgesachen verhandelt wird. Rz. 80 Möglich ist, dass die Terminsgebühr nur aus dem Wert einer Folgesache entsteht, nämlich dann, wenn der Anwalt erst nach Abtrennung einer Folgesache beauftragt wird.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Einigungsgebühr

Rz. 62 Der nach VV 3403 tätige Anwalt kann auch zusätzlich eine Einigungsgebühr verdienen, wenn er beim Abschluss einer Einigung mitwirkt.[69]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. In jedem Rechtszug (Anm. Abs. 3)

Rz. 29 Die zusätzliche Verfahrensgebühr kommt für jeden Rechtszug in Betracht (Anm. Abs. 3), wobei die Gebühr im vorbereitenden Verfahren und im erstinstanzlichen Verfahren insgesamt nur einmal anfallen kann, wie der Formulierung "einschließlich" in Anm. Abs. 3 zu entnehmen ist. Diese Regelung ist erforderlich, da vorbereitendes Verfahren und erstinstanzliches gerichtliches ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Sinn und Zweck der VV 4141

Rz. 9 Da die Vorschrift der VV 4141 zahlreiche Probleme und Auslegungsfragen mit sich bringt, wird häufig auf den Sinn und Zweck dieser Regelung zurückgegriffen werden müssen. Dabei ist bis auf die BRAGO zurückzugehen. Bis zur Einführung des § 84 Abs. 2 BRAGO boten die Gebührenkonstruktionen im Strafverfahren eher einen Anreiz dafür, die Verteidigungsbemühungen auf die Haupt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Keine Terminsg... / II. Teminsgebühr ist nicht entstanden

Eine Terminsgebühr entsteht zum einen nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV, wenn eine Besprechung mit dem Gegner zur Erledigung oder Vermeidung des Verfahrens stattfindet. Hier haben lediglich Gespräche der Anwälte mit dem Berichterstatter stattgefunden. Dies genügt nicht. Selbst wenn – wie hier – eine Kommunikation zwischen den Prozessbevollmächtigten über das Gericht stattfindet,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mehrere Auftraggeber, VV 1008

Rz. 27 Ist der Anwalt für mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands tätig, wird die Gebühr gemäß VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber erhöht, da es sich um eine Verfahrensgebühr handelt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Hat das Gericht bei seiner Entscheidung den Anspruch der Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise verletzt und steht der durch die Entscheidung beschwerten Partei kein Rechtsmittel zu, etwa weil eine Berufung nach § 511 Abs. 2 ZPO nicht zulässig ist, kann sie Gehörsrüge erheben. Dem Gegner ist in diesem Verfahren Gelegenheit zur Stellun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Weitere Voraussetzungen (Abs. 3)

Rz. 38 Abs. 3 bezweckt den Ausgleich der zumeist asymmetrischen Informationsverteilung zwischen Anwalt und Mandant hinsichtlich der Einschätzung der Erfolgsaussichten der Rechtssache. Zugleich soll die Vorschrift etwaigen Beweisschwierigkeiten bei einem Streit über die vereinbarte Vergütung vorbeugen (siehe Rdn 6).[37] 1. Bestimmende Gründe (S. 1) Rz. 39 In der Vereinbarung si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Rechtszug

Rz. 67 Die Vergütung wird für jeden Rechtszug gesondert gewährt, Anm. zu VV 6302 (§ 17 Nr. 1). Das gilt auch für die Terminsgebühr. Der Anwalt kann daher im Beschwerdeverfahren und im Verfahren der Rechtsbeschwerde die Gebühren nach VV 6302, 6303 erneut verdienen. Insoweit gelten die Ausführungen bei VV 6300, 6301entsprechend.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung der Verfahrensgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 2 zu VV 3201

Rz. 30 Auch die Anm. zu VV 3201 sieht eine Anrechnung der Verfahrensgebühr vor, wenn Anzu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Anrechnung

Rz. 40 Kommt es auf die Beschwerde hin zur Durchführung des Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahrens, so ist die Verfahrensgebühr der VV 3506 auf die entsprechende Verfahrensgebühr des Revisionsverfahrens (VV 3206) oder des Rechtsbeschwerdeverfahrens (VV Vorb. 3.2.2, 3206) anzurechnen (Anm. zu VV 3506). Die Anrechnung greift auch, wenn der erhöhte Gebührensatz der VV 3508 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Verkehrsanwalt, VV 3400

Rz. 17 Ebenfalls antragsberechtigt wegen seiner Gebühren ist der Verkehrsanwalt. Festsetzbar sind auf jeden Fall die Gebühren nach VV 3400 sowie eventuelle weitere Gebühren nach VV 3401, 3402 oder VV 1000 ff. Die Festsetzung einer Gebühr nach Anm. zu VV 3400 müsste m.E. ebenfalls zulässig sein, obwohl die zugrunde liegende Tätigkeit des Anwalts nicht im gerichtlichen Verfahr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Tatsächlich erhaltene Zahlung

Rz. 18 Die Staatskasse kann sich indes auf eine Anrechnung unter anderem nur dann berufen, wenn der Anwalt eine den Anrechnungsbetrag erfassende tatsächliche Zahlung erhalten hat (vgl. § 55 Rdn 67 f.).[23] Hierbei kommt es nicht darauf an, ob diese tatsächliche Zahlung von dem Auftraggeber, einem Kostenerstattungsschuldner (§ 55 Rdn 59 ff.) oder der Staatskasse herrührt. Zwei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Keine Anrechnung

Rz. 12 Hat der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit ein (Pauschal- oder Stunden-)Honorar aus einer Vergütungsvereinbarung erhalten, greift die Anrechnungsvorschrift der VV Vorb. 3 Abs. 4 nicht ein.[4] Denn die Anrechnung wird in VV Vorb. 3 Abs. 4 ausdrücklich auf "eine Geschäftsgebühr nach Teil 2" beschränkt. Schließt der Mandant mit seinem Anwalt eine Vergütungsvere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 20 Die in der Hauptsache bewilligte Verfahrenskostenhilfe und die Anwaltsbeiordnung erstrecken sich auch auf die Verfahren nach VV 3328, sodass der beigeordnete Anwalt seine dahingehende Vergütung mit der Landeskasse abrechnen kann.[12]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundgebühr

Rz. 30 Neben der Verfahrensgebühr fällt immer die Grundgebühr (VV 4100) an, da das vorbereitende Verfahren das früheste Stadium ist, in dem der Anwalt als Verteidiger beauftragt werden kann. Hier muss also zwangsläufig die Grundgebühr entstehen, die die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall abdeckt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Ausnahme: Dokumentenpauschale, VV 7000 Nr. 1 Buchst. c

Rz. 64 Abs. 2 S. 1, 2. Hs durchbricht das Gegenseitigkeitsverhältnis, soweit es um die Dokumentenpauschale im Falle von VV 7000 Nr. 1 Buchst. c geht. Für diese soll ein Auftraggeber auch dann einstehen müssen, wenn die Herstellung oder Überlassung von Dokumenten nicht seiner, sondern ausschließlich der Unterrichtung anderer Auftraggeber dient.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anspruchshemmung

a) Bedeutung Rz. 57 Ein frei von Einwendungen bestehender Zahlungsanspruch lässt sich gleichwohl nicht durchsetzen, wenn und soweit der Schuldner berechtigt ist, dessen Erfüllung zu verweigern. Während dieser Gesichtspunkt im allgemeinen Schuldrecht eine erhebliche Rolle spielt, hat er bei dem gesetzlichen Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Staatskasse nur eine untergeo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Additionsverbote

Rz. 10 Additionsverbote gelten in folgenden Fällen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Inanspruchnahme des Betroffenen

Rz. 43 Ist der Anwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, kann er nach § 52 den Betroffenen unter den dort genannten Voraussetzungen unmittelbar in Anspruch nehmen (§ 52 Abs. 6 S. 1).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einzelne Kostengruppen

a) Kosten für Post und Telekommunikation Rz. 35 Werden die Gebühren – wie bei der Prozesskostenhilfevergütung – aus der Staatskasse gezahlt, bestimmt Anm. Abs. 2 zu VV 7002, dass für die Berechnung der Post- und Telekommunikationspauschale (20 %-Satz) die gezahlten Gebühren der Gebührentabelle des § 49 maßgebend sind. Die Pauschale berechnet sich also nicht nach den Gebühren ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Festsetzungsantrag des Auftraggebers

Rz. 50 Stellt der Auftraggeber den Festsetzungsantrag, so ist derjenige Anwalt oder diejenige Sozietät (gegebenenfalls auch eine überörtliche Sozietät) Antragsgegner, dessen oder deren Vergütungsanspruch der Auftraggeber überprüft wissen will.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Prozesskostenhilfe

Rz. 14 Ist der Anwalt dem Verletzten im Ausgangsverfahren in Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet, erstreckt sich diese nicht automatisch auch auf das Beschwerdeverfahren. Hier muss vielmehr gesondert Prozesskostenhilfe beantragt und bewilligt werden.mehr