Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Ausdrücklicher Auftrag

Rz. 18 Dem Anwalt muss für das Beschwerdeverfahren ein Auftrag erteilt worden sein, § 15 Abs. 1.[31] Soweit er selbst den Beschwerdeführer vertritt, wird er in aller Regel einen ausdrücklichen Auftrag erhalten haben.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kein weiter gehender Auftrag

Rz. 20 Der Auftrag muss ausschließlich zur Prüfung erteilt worden sein. Der Anwalt darf daher noch keinen unbedingten Prozess- oder Verfahrensauftrag für das Rechtsmittel erhalten haben. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren abgegolten, die auch die Beratung abdeckt (§ 19 Abs. 1 S. 1). Ein bedingter Auftrag s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Keine Anwendbarkeit von § 333 ZPO (Anm. Abs. 2)

Rz. 44 Die Vorschrift des § 333 ZPO, wonach als nicht erschienen auch die Partei anzusehen ist, die in dem Termin zwar erscheint, aber nicht verhandelt, ist nach Anm. Abs. 2 ausdrücklich nicht anzuwenden. In Übereinstimmung mit der durch das RVG gewählten Konzeption der Terminsgebühr reicht also die bloße Anwesenheit der Anwälte im Termin zur Entstehung einer 1,2-Terminsgebü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beschwerdeverfahren

Rz. 11 Ein Beschwerdeverfahren ist nur im Klagezulassungsverfahren gem. § 148 Abs. 1, 2 AktG zulässig, in dem das LG entscheidet, § 148 Abs. 2 S. 6 AktG. Hier erhält der Anwalt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 die Vergütung nach VV 3500 gesondert. In den Verfahren nach §§ 246a, 319 Abs. 6, § 327e Abs. 2 AktG, § 20 Abs. 3 S. 4 SchVG sowie § 16 Abs. 3 UmwG, in denen das OLG entscheidet,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgabe, Verweisung oder Zurückverweisung an das Empfangsgericht und Verbindung mit einer dort schon anhängigen Sache

Rz. 34 Wird ein Verfahren von einem anderen Gericht verwiesen und mit einem anderen am Empfangsgericht schon anhängigen Verfahren verbunden, gelten hinsichtlich des abgegebenen, verwiesenen und verbundenen Verfahrens die vorstehenden Ausführungen wiederum entsprechend. Ab der Verbindung liegt dann nur noch eine Angelegenheit vor (zur Abrechnung siehe § 15 Rdn 181 ff.). Bis d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 50 Ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag fehlt, soweit der Beschuldigte freigesprochen worden ist und der Pflichtverteidiger den Beschuldigten ohnehin nach Abs. 2 S. 1, 1. Alt. in Anspruch nehmen kann. Eine Feststellung der Leistungsfähigkeit durch das Gericht wäre in diesem Fall überflüssig. Rz. 51 Der Antrag ist dagegen auch dann zulässig, wenn der Anwalt vom Beschul...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 42 Wird der Anwalt in einem Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen beauftragt, so erhält er hierfür eine gesonderte Vergütung nach den VV 6100 ff. Seine Tätigkeit ist nicht durch eventuelle Gebühren im vorausgegangenen ausländischen Straf- oder Bußgeldverfahren mit abgegolten. Vielmehr sind die deutschen Verfahren über die Bewilligung de...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 3. Kostenfestsetzungsantrag

Rz. 22 Die Kostenfestsetzung erfolgt nur auf Antrag. Das Gericht setzt die Kosten nicht von Amts wegen fest. Erforderlich ist daher stets ein Antrag einer Partei oder eines sonstigen Beteiligten, der einen Kostenerstattungsanspruch hat (etwa ein Streithelfer). Der Festsetzungsantrag unterliegt nicht dem Anwaltszwang. Auch ist keine Frist für den Antrag vorgesehen. Rz. 23 Antr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Zuständigkeit

Rz. 53 Zuständig für die Feststellung der Leistungsfähigkeit ist das Gericht des ersten Rechtszugs (Abs. 2 S. 1). Dieses Gericht entscheidet über die Leistungsfähigkeit hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, auch soweit diese aus höheren Instanzen resultieren, und zwar auch dann, wenn das höhere Gericht den Anwalt bestellt hat.[35] Rz. 54 Bei Abgabe oder Verweisung ist das Gerich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verbesserung der Liquidität

Rz. 27 Kann der beigeordnete Anwalt – bei Gegenstandswerten über 4.000 EUR – die Regelgebühren nur in Höhe der Vergütung nach der Gebührentabelle des § 49 vorschussweise einfordern, ist dadurch eine Arbeitserleichterung zwar nicht zu erwarten, weil in jedem Fall am Schluss des Verfahrens die vollständige Überprüfung der Entlohnung ansteht, nämlich ob eine weitere Vergütung n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bewertung der Anteile der weiteren Antragsteller

Rz. 15 Der Zeitpunkt für die Berechnung der Anteile anderer Antragsteller ist nach Abs. 1 S. 2 ebenfalls der Zeitpunkt der Antragstellung. Hier ist allerdings nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung des Auftraggebers abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung der weiteren Antragsteller. Für jeden Antragsteller ist also gesondert die Anzahl seiner...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verhältnis der Verfahren gemäß § 887 Abs. 1 und 2 ZPO

Rz. 391 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 887 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges die Ermächtigung beantragen, die geschuldete Handlung auf Kosten des Schuldners vornehmen zu lassen. Zugleich, aber auch später, kann er gemäß § 887 Abs. 2 ZPO beantragen, den Schuldner zur Vora...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Trennung von Vollmacht (S. 2)

Rz. 45 Nach Abs. 1 S. 2 darf die Vergütungsvereinbarung nicht in der Vollmacht enthalten sein. Diese Formulierung ist sprachlich ungenau; gemeint ist, dass die Vereinbarung nicht in einer Vollmachtsurkunde enthalten sein darf.[71] De facto müssen daher mindestens zwei Urkunden vorhanden sein, eine Vollmachtsurkunde und eine weitere Urkunde über die Vergütungsvereinbarung. Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Begrenzung der Höhe nach § 15 Abs. 6

Rz. 23 Gemäß § 15 Abs. 6 kommt eine Begrenzung der Gebührenhöhe in Betracht, wenn dem mit der Gesamtvertretung beauftragten Anwalt nur ein geringerer Rahmen zur Verfügung gestanden hätte. Ein solcher Fall dürfte nach dem RVG allerdings nicht mehr vorkommen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Zeitpunkt

Rz. 30 Die erfolgsabhängige Vergütungsvereinbarung kann zulässigerweise nur vor Annahme des Mandats geschlossen werden. Ist das Mandat einmal zu einem erfolgsunabhängigen Honorar angenommen worden, kann der Mandant ja nicht mehr von der Beauftragung des Anwalts abgehalten werden, was aber nach § 4a Tatbestandsvoraussetzung ist.[31] Eine Ausnahme wird man insoweit machen müss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Sonderfall: Scheidungsverbund

Rz. 157 Die Frage der kostensparenden Prozess- bzw. Verfahrensführung stellt sich häufig auch dann, wenn eine Familiensache außerhalb und nicht als Folgesache innerhalb des Scheidungsverbunds anhängig gemacht worden ist. Der BGH hatte insoweit entschieden, dass die Geltendmachung einer zivilprozessualen Scheidungsfolgensache (bis 1.9.2009) außerhalb des Verbundverfahrens gru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Wertfestsetzung

Rz. 31 Da bei einer Einigung keine Gerichtsgebühren anfallen, auch dann nicht, wenn ein Adhäsionsverfahren eingeleitet war (GKG-KV 3700), kommt eine gerichtliche Wertfestsetzung nach § 68 GKG, die nach § 32 Abs. 1 bindend wäre, nicht in Betracht. Der Wert ist daher auf Antrag des Anwalts oder eines Beteiligten nach § 33 Abs. 1 festzusetzen, soweit die Einigung vor Gericht ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Feststellung des Übergangsanspruchs

Rz. 36 Die Feststellung eines auf die Staatskasse übergegangenen Anspruchs gegen den erstattungspflichtigen Gegner kann nur im Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 103 ff., 126 ZPO durch den Rechtspfleger erfolgen. Das ergibt sich auch ausdrücklich aus Teil I A Nr. 2.3.1 VwV Vergütungsfestsetzung. Der Rechtspfleger stellt dort fest, ob und inwieweit der Erstattungsanspruch ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Einigungsgebühr, VV 1000 ff.

Rz. 27 Neben der Gebühr für die Privatklageeinigung kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr nach den VV 1000 ff. verdienen, wenn sich die Parteien über sonstige Ansprüche einigen (Anm. zu VV 4147). Nicht erforderlich ist, dass diese Ansprüche im Wege des Adhäsionsverfahrens anhängig waren. Zur Einigungsgebühr siehe die Erläuterungen zu VV 1000 ff. Rz. 28 Die Höhe der Einigu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeiner Gerichtsstand

Rz. 103 Über den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet gem. § 4 Abs. 1 S. 1 BerHG das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Hat der Rechtsuchende im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist gem. § 4 Abs. 1 S. 2 BerHG das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk ein Bedürfnis für Beratungshilfe auftritt. Di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Übergangsrecht

Rz. 97 Soweit sich die gesetzlichen Vorschriften ändern (so seinerzeit durch das 2. KostRMoG und jetzt durch das KostRÄG 2021), kann es für Terminsvertreter und Hauptbevollmächtigen zu unterschiedlichem Gebührenrecht kommen (§ 60). Es muss für beide Anwälte nicht gleiches Recht gelten. Es sind beide Varianten möglich, nämlich dass der Prozessbevollmächtigte noch nach den alt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahrensgebühr für das weitere Verfahren (VV 4138)

Rz. 25 Schließt sich das weitere Verfahren an, so erhält der Anwalt hierfür eine weitere Verfahrensgebühr, wiederum in Höhe der Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug (VV 4106, 4112, 4118). Erforderlich ist allerdings eine Entscheidung nach § 367 StPO. Ist eine solche nicht getroffen, kommen die Gebühren VV 4137 und VV 4138 mangels dahingehender weiterer Tätigkeit nicht n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Rechtsbeschwerde wird zugelassen

Rz. 36 Wird die Rechtsbeschwerde zugelassen, gilt § 16 Nr. 11. Das Zulassungsverfahren und das Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zulassung sind insgesamt eine Angelegenheit. Die bis dahin verdienten Gebühren bleiben dem Anwalt erhalten. Sie können im nachfolgenden Rechtsbeschwerdeverfahren nicht mehr erneut entstehen. Lediglich der Gebührenrahmen kann wegen der weiteren Tätigke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Regelungsgehalt

Rz. 1 Die nachträglich in das VV eingefügte Vorschrift der VV 4145 erklärt sich aus den zum 1.9.2004 eingeführten Vorschriften der §§ 406 Abs. 5, 406a StPO. Macht der Verletzte Ansprüche gegen den Beschuldigten, die aus einer Straftat erwachsen sind, im Adhäsionsverfahren geltend, so kann das Gericht nach Anhörung (§ 406 Abs. 5 S. 1 StPO) durch Beschluss aussprechen, dass es...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Klage und Widerklage

Rz. 77 Das gleiche Problem kann bei Klage und Widerklage auftreten. Auch dann können vorgerichtlich mehrere Geschäftsgebühren angefallen sein, die im Rechtsstreit anzurechnen sind. Auch dann ist Abs. 2 zu beachten. Beispiel: Der Anwalt wird beauftragt, für den Mandanten eine Forderung von 8.000 EUR außergerichtlich gegen den B geltend zu machen. Später erhält er den Auftrag,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeine Auslegungsgrundsätze

Rz. 76 Häufig werden Vergütungsvereinbarungen nicht eindeutig und zweifelsfrei formuliert, weshalb sie der Auslegung bedürfen. Dies gilt insbesondere, wenn das Verfahren einen unvorhergesehenen Gang nimmt, etwa wenn es zu Verweisungen, Rückverweisungen, Verfahrensverbindungen, Verfahrenstrennungen oder anderen Abweichungen vom üblichen Verfahrensablauf kommt. Solche Auslegun...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / e) Aufhebungs- oder Abänderungsverfahren

Rz. 277 Kommt es nach dem Erlass einer einstweiligen Anordnung zu einem Aufhebungs- oder Abänderungsverfahren,[87] so ist zwar auch das Aufhebungs- bzw. Abänderungsverfahren gegenüber der Hauptsache eine verschiedene Angelegenheit (§ 17 Nr. 4 Buchst. d), nicht aber gegenüber dem Anordnungsverfahren. Insoweit ist nach § 16 Nr. 5 nur eine Angelegenheit gegeben. Allerdings wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahrensgebühr, VV 3330

Rz. 26 In Verfahren nach VV Teil 6 erhält der Anwalt ebenfalls eine Verfahrensgebühr nach VV 3330 (siehe Rdn 18). Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auch hier auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 260 EUR. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird.mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / C. Abrechnung einer Angelegenheit bei einheitlicher Fälligkeit

Rz. 16 Wird die gesamte Angelegenheit nach allgemeiner Fälligkeitsregelung des § 8 Abs. 1 S. 1 RVG einheitlich fällig, ist die Abrechnung unproblematisch. Abzustellen ist auf das Datum der Fälligkeit.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zu vollstreckende Forderung ist höher als gepfändete Forderungen

Rz. 29 Der Umstand, dass mehrere Forderungen gepfändet werden, ist jedoch von Bedeutung für die in § 25 Abs. 1 Nr. 1, 2. Hs. getroffene Regelung. Beispiel: Entsprechend dem erteilten Mandat beantragt der Anwalt wegen einer Forderung des Mandanten gegen den Schuldner in Höhe von 7.500 EUR den Erlass eines einheitlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in zwei Forderunge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 21 Der Auftrag muss ausschließlich zur Prüfung erteilt worden sein. Der Anwalt darf daher noch keinen unbedingten Prozess- oder Verfahrensauftrag für das Rechtsmittel erhalten haben. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren abgegolten, die auch die Beratung abdeckt (§ 19 Abs. 1 S. 1). Ein bedingter Auftrag s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 141 Anm. Abs. 5 regelt die Anwendung der VV 1000 in Familiensachen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Austausch von Klagepositionen

Rz. 331 Wechselt der Kläger den Streitgegenstand aus, so ist nur teilweise anzurechnen, und zwar auch dann, wenn sich der Verfahrensstreitwert nicht ändert. Beispiel: Der Kläger klagt auf Zahlung der Mieten für die Monate Januar und Februar i.H.v. jeweils 1.000 EUR. Im Berufungsverfahren ändert er die Klage und verlangt anstelle der Januarmiete die Miete für den Monat März i...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / a) Überblick

Rz. 212 Der Anwalt erhält in den genannten Verfahren die gleichen Gebühren wie im erstinstanzlichen Rechtsstreit. Die Gebühren nach VV Teil 3 sowie nach VV Teil 1 gelten wie in einem Hauptsacheverfahren. Rz. 213 Wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Aufhebung der Vollziehung oder Anordnun...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 3. Asylangelegenheiten

Rz. 65 Auch in Asylangelegenheiten ist die Frage, ob eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, heftig umstritten. Zutreffend dürfte es auch hier sein, für jeden Antragsteller eine eigene Angelegenheit anzunehmen, da jeder Antragsteller individuell zu beraten und zu vertreten ist. Jeder erstrebt sein Rechtsschutzziel für sich allein. Das Verfahren kann durchaus unterschied...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Anrechnung

Rz. 14 Die Geschäftsgebühr für ein Schreiben einfacher Art ist auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren über denselben Gegenstand zur Hälfte, also mit einem Gebührensatz von 0,15 aus dem Wert des Gegenstands anzurechnen, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist.[22] Die in Abs. 4 der Vorb. 3 geregelte Anrechnung bezieht sich auch auf V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Auftrag

Rz. 19 Zu beachten ist, dass es stets auf den erteilten Auftrag ankommt, nicht auf die ausgeführte Tätigkeit. Zum Teil ist in den Kommentierungen zu lesen, die Frage, wie der Anwalt zu vergüten sei, wäre umstritten. Dies ist, wie ausgeführt, tatsächlich nicht der Fall. Entscheidend ist allein der erteilte Auftrag. Soweit die Gerichte hier zu unterschiedlichen Ergebnissen gel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 47 Umstritten ist, ob für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann. Hartung [30] ist der Auffassung, dass für eine Rechtsmittelprüfung Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt werden könne. Die ganz überwiegende Rechtsprechung hat von Anfang an die Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe j...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebührenrechtliche Angelegenheit

Rz. 49 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren erhält der Anwalt Gebühren nach den VV 6101, 6102. Das gerichtliche Verfahren stellt gegenüber dem Verfahren vor dem Bundesamt für Justiz eine selbstständige Angelegenheit dar, in der die Gebühren erneut entstehen (§ 15 Abs. 2; vgl. auch §§ 17 Nr. 11 und 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1).[23]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mehrere Auftraggeber, VV 1008

Rz. 11 Vertritt der Anwalt mehrere Beteiligte, so erhöht sich die Verfahrensgebühr nach VV 1008, sofern die Auftraggeber gemeinschaftlich beteiligt sind.[8] Die Gebühr erhöht sich für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3.[9] Rz. 12 Verfolgen mehrere Auftraggeber dagegen jeweils eigene Ansprüche, so ist VV 1008 nicht anwendbar. Vielmehr sind die jeweiligen Gegenstandswerte nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr VV 6100

Rz. 44 Vertritt der Anwalt den Mandanten im Bewilligungsverfahren vor dem Bundesamt für Justiz (§§ 87 ff. IRG), so handelt es sich zwar um eine außergerichtliche Tätigkeit. Diese richtet sich jedoch nicht nach VV Teil 2 Abschnitt 3, da die Vorschriften nach VV Teil 2 Abschnitt 3 in Straf- und Bußgeldsachen grundsätzlich ausgeschlossen sind (VV Vorb. 2.3 Abs. 2), sondern es e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich (Abs. 2)

Rz. 22 Wegen der Anknüpfung an den "nach Absatz 1 bestimmte[n] Wert" ist eine Billigkeitskorrektur erst zu prüfen, wenn eine Bewertung nach Abs. 1 vorgenommen worden, insbesondere die in Abs. 1 S. 2 vorgesehene Erhöhung bei Beteiligung mehrerer natürlicher Personen berücksichtigt worden ist.[17] Beispiel: Der Anwalt wird beauftragt, Klage gegen die Abschiebungsandrohung gemä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Wertfestsetzungen nach den Gerichtskostengesetzen

Rz. 426 Ebenfalls unberührt bleiben die Verfahren auf Festsetzung des Streit-, Verfahrens- oder Geschäftswerts nach den jeweiligen Gerichtskostengesetzen. Hier regelt das RVG das Verfahren ohnehin nicht selbst, sondern gewährt dem Anwalt nach § 32 Abs. 1 nur ein eigenes Festsetzungs- und Beschwerderecht. Hinsichtlich der Verfahrensvorschriften, insbesondere für die Beschwerd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Anrechnung auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits bei höherem Wert im streitigen Verfahren

Rz. 48 Hat das nachfolgende streitige Verfahren einen höheren Wert, wird die Mahnverfahrensgebühr (VV 3305) gemäß Anm. zu VV 3305 nur insoweit angerechnet, als sie tatsächlich angefallen ist, soweit sich also seine Gegenstände mit denen des nachfolgenden streitigen Verfahrens decken. Anders ausgedrückt: Die Verfahrensgebühr für das Mahnverfahren ist nur in der Höhe auf die V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Anlagen

Rz. 125 Auch Kopien und Ausdrucke von Anlagen zu Schriftsätzen fallen unter Nr. 1 Buchst. b. Keine Notwendigkeit zur Vorlage von Anlagen zu Schriftsätzen besteht aber insbesondere dann, wennmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zwangsvollstreckung

Rz. 26 Wird vor einer der in Nr. 1 genannten Stellen eine Einigung protokolliert, so kann hieraus gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung betrieben werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; Art. 18 BaySchlG). Der Anwalt erhält für die Vollstreckung dann die Gebühren nach den VV 3309 f. ebenso wie bei einer gewöhnlichen Vollstreckung.[33] Rz. 27 Die Beschaffung der vollstreckbaren Ausfer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Parkgebühren

Rz. 44 Auch Parkgebühren sind nach wie vor zusätzlich zu den Kosten des Kraftfahrzeugs zu übernehmen. Die frühere ausdrückliche Regelung in § 28 Abs. 2 Nr. 1 a.E. BRAGO geht jetzt in der allgemeinen Vorschrift der VV 7003 auf. Rz. 45 Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine Geschäftsreise handelt. Fehlt es an einer Geschäftsreise, weil der Anwalt seine Kanzlei am Or...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 6 Die Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, in der der Anwalt gesonderte Gebühren erhält. Dies ergibt sich aus § 17 Nr. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 3. Rz. 7 Das sich an eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde anschließende Berufungsverfahren stellt wiederum eine verschiedene Angelegenheit da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 In VV Teil 5 Abschnitt 2 ist die Vergütung für Einzeltätigkeiten geregelt.[1] Der Anwalt erhält danach eine Verfahrensgebühr. Rz. 2 Hinzu kommen Auslagen nach VV Teil 7. Soweit mehrere Einzeltätigkeiten gegeben sind, entsteht jeweils eine eigene Postentgeltpauschale (VV 7002).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Keine Abänderung von Amts wegen

Rz. 126 Ein in den Geschäftsbetrieb gelangter Festsetzungsbeschluss darf als Hoheitsakt mit Außenwirkung von dem Urkundsbeamten nicht eigenmächtig zum Nachteil des Anwalts oder der Staatskasse von Amts wegen abgeändert (vgl. Rdn 126 ff.),[241] wohl aber gem. § 319 ZPO berichtigt oder (auf Antrag) gem. § 321 ZPO ergänzt werden. Er hat nur die Vergütung selbst zum Gegenstand. ...mehr