Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vorsorgliche Beschwerde

Rz. 59 Die Verfahrensgebühr ist auch ungemindert erstattungsfähig, wenn eine Beschwerde nur fristwahrend eingelegt worden ist, selbst wenn der Gegner darum gebeten wurde, sich noch nicht zu bestellen.[84] Denn diese entsteht bereits dann in voller Höhe und endgültig, wenn der Anwalt im Auftrag seines Mandanten prüft, ob infolge der Beschwerdeeinlegung etwas zu veranlassen is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsätzliche Bedeutung

Rz. 97 Dieser Begriff lässt sich wie folgt definieren:[56] Zitat "Von grundsätzlicher Bedeutung sind ungeklärte Rechtsfragen, deren Beantwortung über den konkreten Rechtsfall hinaus für alle weiteren Fälle dieser Art entscheidungserheblich sein kann." Rz. 98 Für das Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren (§§ 543 Abs. 2 Nr. 1, 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) hat der Bundesgerichtshof de...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / I. Überblick

Rz. 2 Soweit im gerichtlichen Verfahren Gebühren erhoben werden, die sich nach dem Streitwert richten, ist dieser Wert einerseits nach § 23 Abs. 1 S. 1 auch für den Gegenstandswert der Anwaltsgebühren maßgebend und nach § 32 Abs. 1 bindend. Andererseits ist in vielen Fällen der Anwalt nur mit einem Teil des gerichtlichen Streitgegenstands befasst, so dass für ihn nur ein Ant...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Anhang zu VV 3206 ff.

Rz. 9 Wird im Revisionsverfahren eine Einigung über die dort anhängigen Ansprüche getroffen, so entsteht insoweit nach VV 1000, 1004 eine 1,3-Einigungsgebühr. Werden Ansprüche mit in die Einigung einbezogen, die in einem anderen Rechtsmittelverfahren anhängig sind, entsteht die 1,3-Gebühr aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG, § 33 Abs. 1 FamGKG; § 22 Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 278 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Wird der Auftrag vorzeitig beendet, reduziert sich die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,1 (wegen der Einzelheiten des Begriffs der vorzeitige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erweiterung der Auslieferungsbewilligung gem. § 35 IRG

Rz. 19 Das Verfahren nach § 35 IRG, also wenn eine erneute Verhandlung anberaumt wird, weil nach Durchführung der Auslieferung die ausländische Regierung um Zustimmung zur Strafverfolgung, Strafvollstreckung oder Weiterverfolgung wegen einer Tat ersucht, für die die Auslieferung nicht bewilligt wurde, ist eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit, so dass der Anwalt, der hi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühr, VV 3516

Rz. 7 Für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins (VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1) oder die Wahrnehmung eines außergerichtlichen, von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins (VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1) oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts (VV Vorb. 3 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002, 1004

Rz. 236 Eine Einigungsgebühr dürfte nicht entstehen, weil die Parteien über die Ansprüche nicht verfügen können (vgl. Anm. Abs. 4 zu VV 1000). Rz. 237 Hingegen kann eine Erledigungsgebühr (VV 1002, 1004) entstehen, wenn sich das Beschwerdeverfahren durch Zurücknahme der Verfügung bzw. Erlass der zuvor unterlassenen Verfügung durch die Bundesanstalt erledigt und der Anwalt dab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Allgemeines

Rz. 119 Nach § 19 Abs. 8 BRAGO war die Festsetzung von Rahmengebühren unzulässig. Nach dem RVG ist dagegen die Festsetzung von Rahmengebühren jetzt unter den Voraussetzungen des Abs. 8 möglich. Schon nach der bisherigen Rechtslage hatte die Rspr. Ausnahmen gemacht und die Festsetzung von Rahmengebühren zugelassen, wenn der Anwalt lediglich die Mindestgebühr zur Festsetzung a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Inhaltliche Gestaltung der Vergütungsvereinbarung

Rz. 56 Bei der inhaltlichen Konzeption der Vergütungsvereinbarung haben der Anwalt und sein Auftraggeber einen breiten Gestaltungsspielraum.[81] Schranken der Gestaltungsfreiheit ergeben sich freilich aus dem Erfordernis der Angemessenheit (vgl. Rdn 108 ff.) sowie aus § 134 (vgl. Rdn 12) bzw. § 138 BGB (vgl. Rdn 106). Anzustreben ist stets diejenige Vereinbarung, die im Einz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Besondere Auslagen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 21 Hinsichtlich der besonderen Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Dokumentenpauschalen, Haftpflichtversicherungsprämie und Reisekosten verweist Abs. 1 S. 1 auf die Vorschriften der VV 7000 ff. Die dort aufgeführten Auslagentatbestände sind hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs abschließend. Soweit also Porti, Schreibauslagen, Haftpflichtversicheru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahrenstrennung

Rz. 27 Wird ein einheitliches Ermittlungsverfahren in verschiedene Verfahren getrennt, so erhält der Anwalt für jedes Verfahren eine gesonderte Gebühr nach VV 4104. Die Bemessung der jeweiligen Gebührenhöhe nach § 14 Abs. 1 richtet sich dann hauptsächlich nach dem Zeitpunkt der Trennung. Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie bei einer Verbindung (siehe Rdn 24). Rz. 28 F...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Aussöhnung

Rz. 18 Da die Gebühr der VV 1001 nicht erwähnt ist, erhält der Anwalt für die Mitwirkung an der Aussöhnung von Eheleuten dem Wortlaut der Vorschrift nach keine Gebühr nach VV 2508.[32] Dort ist nur die Rede von einer Einigungs- und Erledigungsgebühr. Gleichwohl wird vertreten, dass VV 2508 auch bei einer Aussöhnung anfallen dürfte, weil ein Grund, die Aussöhnungsgebühr aus d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger und streitiges Verfahren (Nr. 3)

Rz. 18 Die Regelung in Nr. 3 entspricht der in Nr. 2. Das vereinfachte Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger nach den § 249 ff. FamFG und das nachfolgende streitige Verfahren (§ 255 FamFG) sind zwei verschiedene Angelegenheiten, in denen der Anwalt seine Vergütung unbeschadet einer Gebührenanrechnung jeweils gesondert erhält. Rz. 19 Auch hier kann die Auftei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 41 Voraussetzung dafür, dass der Anwalt Reisekosten abrechnen darf, ist, dass eine Geschäftsreise i.S.d. Abs. 1 S. 2 vorliegt. Der früher umstrittene Begriff der Geschäftsreise war bereits durch das KostRÄndG 1994 per Legaldefinition in § 28 Abs. 1 S. 2 BRAGO geklärt worden. Diese Regelung ist unverändert in das RVG aufgenommen worden und findet sich in Abs. 2. Rz. 42 Für...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Auslagen

Rz. 6 Da das gerichtliche Verfahren eine eigene Angelegenheit darstellt, erhält der Anwalt hier auch seine Auslagen erstattet, insbesondere eine gesonderte Postentgeltpauschale nach VV 7002. Die Streitfrage, ob für das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das gerichtliche Verfahren gesonderte Postentgeltpauschalen anfallen, ist zwischenzeitlich durch § 17 Nr. 11 dahingeh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Rechtsschutzversicherung

Rz. 55 Die Tätigkeit des Anwalts ist, soweit Deckungsschutz besteht, im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitversichert, da es sich insoweit um die gesetzliche Vergütung handelt (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 ARB 1994 und 2000 = § 2 Abs. 1 ARB 1975). Aus dem Umstand, dass der Versicherer die Kosten einer Schlichtungsstelle nicht zu tragen hat, folgt nicht, dass durch ein ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Weitere Gebühren bei Vertretung des Auftraggebers im Rahmen von Beratungshilfe

Rz. 25 Führt die Tätigkeit des Anwalts im Rahmen des VV 2503 zu einer Einigung oder zu einer Erledigung, so kann neben diese Gebühr auch eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nach VV 2508 hinzutreten. Ob auch eine Aussöhnungsgebühr anfallen kann, ist umstritten (siehe VV 2508 Rdn 18). Rz. 26 Die Geschäftsgebühr VV 2503 entsteht nicht neben der erhöhten Geschäftsgebühr nach V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202, 3203

Rz. 114 Für die Wahrnehmung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Termins sowie Besprechungen zur Vermeidung oder Erledigung der Angelegenheit erhält der Anwalt eine Terminsgebühr nach VV 3202 mit dem Gebührensatz von 1,2 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Terminsgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 3). Rz. 115 Eine "fiktive" Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu VV 3202 i.V.m....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Prozesskostenhilfe

Rz. 26 Prozesskostenhilfe kann dem Gläubiger sowohl im gerichtlichen Restrukturierungsverfahren (§§ 31 Abs. 3, 38 StaRUG) als auch im Insolvenzverfahren und im schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren, ggf. unter Beiordnung eines Anwalts, bewilligt werden; es gelten dafür die §§ 45 ff., so dass auf die dortigen Erläuterungen verwiesen wird. Rz. 27 Entsprechendes gilt für ...mehr

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Vorbemerkung zu VV 5100 ff.

Rz. 1 Die in Abschnitt 1 geregelten Gebühren des Verteidigers in Bußgeldsachen sind in fünf Unterabschnitte aufgeteilt. Geregelt werden inmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (a) Tätigkeit für einen Unternehmer

Rz. 31 Handelt es sich bei dem ausländischen Leistungsempfänger um einen Unternehmer, ist Leistungsort der Ort seiner Betriebsstätte (§ 3a Abs. 1 UStG). Rz. 32 Danach ist also zu differenzieren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Betragsrahmengebühren

Rz. 35 Bei Betragsrahmengebühren entsteht keine Zusatzgebühr. Vielmehr erhöht sich die Terminsgebühr um 30 %. Die Verfahrensgebühr bleibt unberührt. Rz. 36 Das bedeutet, dass Mindest- und der Höchstbetrag der Terminsgebühr um 30 % angehoben werden. Dadurch ergibt sich dann zugleich eine um 30 % erhöhte Mittelgebühr. Rz. 37 Beispiel: Der Anwalt vertritt einen Auftraggeber. Es ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anteile der weiteren Antragsteller

Rz. 19 Soweit die Anzahl der Anteile anderer Anspruchsteller nicht bekannt ist, greift im Verhältnis zum eigenen Auftraggeber die Vorschrift des Abs. 1 S. 3. Es wird danach vermutet, dass jeder andere Antragsteller, dessen tatsächliche Anteile nicht bekannt sind, nur einen Anteil hält. Abzustellen ist darauf, welche Zahl von Anteilen "gerichtsbekannt" ist. Hieraus folgt, das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Vorschrift regelt für drei typisierte Arten von Angelegenheiten (Beratungshilfe, Verfahren nach VV Teil 3 und Verfahren nach VV Teil 4–6) die Erfüllungswirkung von Leistungen auf den (zukünftigen) Vergütungsanspruch des beigeordneten, bestellten oder im Wege der Beratungshilfe tätigen Anwalts. Es geht um eine gesetzliche Leistungsbestimmung im Außenverhältnis zur S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühren

Rz. 141 Bei Betragsrahmengebühren nach § 3 Abs. 1 S. 1 gelten die gleichen Grundsätze wie bei den Wertgebühren. Dem Anwalt stehen hier anstelle der Gebührensätze jeweils Betragsrahmen zur Verfügung. So erhält der Verkehrsanwalt auch hier nach Anm. zu VV 3400 eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Gebühr, also eine Gebühr aus dem Rahmen der dem Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einzeltätigkeiten

Rz. 14 Auch dann, wenn dem Anwalt nicht die Vertretung des Auftraggebers im gesamten Verfahren übertragen worden war, kommt eine Festsetzung nach § 11 in Betracht, also z.B. für den Terminsvertreter nach VV 3403,[5] insbesondere für den sog. Fluranwalt, der nur einen Vergleich protokollieren oder einen Rechtsmittelverzicht abgeben soll.[6]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 232 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Wird der Auftrag vorzeitig beendet, reduziert sich die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,1. Wegen der Einzelheiten des Begriffs der vorzeitige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 63 War der Anwalt sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im nachfolgenden Nachprüfungsverfahren tätig, so erhält er gemäß § 17 Nr. 1a jeweils eine gesonderte Geschäftsgebühr. Da durch die mehrfache Befassung in nachfolgenden außergerichtlichen Angelegenheiten insoweit ein Entlastungs- und Synergieeffekt eintritt, soll die Vergütung in der nachfolgenden Angelegenheit nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Mehrere Beweisverfahren

Rz. 78 Möglich ist eine Anrechnung mehrerer Gebühren auch bei mehreren selbstständigen Beweisverfahren zur selben Hauptsache.[30] Es entstehen dann im den jeweiligen Beweisverfahren die Verfahrensgebühren gesondert. Anzurechnen ist aber wiederum nach Abs. 2 nicht mehr als eine Gebühr aus dem Gesamtwert. Beispiel: Der Anwalt führt zunächst wegen eines Teilgewerkes ein selbsts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erstattungsfragen

Rz. 20 Der Umfang der Kostenerstattung in finanzgerichtlichen Verfahren bestimmt sich nach § 139 FGO. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens. Die gesetzliche Vergütung des Anwalts ist dabei stets erstattungsfähig. Im Übrig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 20 Der Anwalt erhält die 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3403 zum einen für die Einreichung, die Anfertigung oder die Unterzeichnung von Schriftsätzen. Rz. 21 Durch die Gebühr werden auch begleitende Tätigkeiten, insbesondere die Entgegennahme der Information und die Beratung des Mandanten, abgegolten.mehr

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AnwaltKommentar RVG / b) Mietsachen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verfahren nach Zurückverweisung

Rz. 17 Die Zusätzliche Gebühr kann auch nach einer Zurückverweisung anfallen. Wird das erstinstanzliche Urteil vom Rechtsbeschwerdegericht aufgehoben und die Sache an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen und dort außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt, so erhält der Anwalt alle Gebühren erneut (§ 21 Abs. 1), so dass auch hier die Zusätzliche Gebühr anfallen kann....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002

Rz. 162 Eine Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Nr. 1 kann nicht entstehen, weil die Parteien über die Ansprüche nicht vertraglich verfügen können (vgl. Anm. Abs. 4 zu VV 1000). Rz. 163 Hingegen kann eine Erledigungsgebühr entstehen, wenn sich das Beschwerdeverfahren durch Zurücknahme der Verfügung bzw. Erlass der zuvor unterlassenen Verfügung durch die Regulierungsbehörde e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beratungshilfe

Rz. 71 Bei Abrechnung der Beratungshilfevergütung muss die Landeskasse auch die auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer festsetzen und auszahlen. Rz. 72 Hier war bislang unstrittig, dass die Landeskasse die Umsatzsteuer auch dann zahlen muss, wenn der Rechtsuchende zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, da hier erst gar kein Anspruch gegen den Rechtsuchenden bestand. Infolge de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Rechtskräftige Entscheidung (Abs. 2 S. 2, 1. Alt.)

Rz. 132 Ist nach Abs. 1 S. 1 eine Hemmung der Verjährung eingetreten, so endet sie mit der rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens. Auch hier sind wieder die §§ 16 und 19 im Auge zu behalten. Solange der Anwalt Neben- und Abwicklungstätigkeiten nach diesen Vorschriften vornimmt, bleibt die Verjährung gehemmt. Erst wenn sämtliche dieser Tätigkeiten durch rechtskräftige En...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a

Rz. 24 Der Anwalt erhält in Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Beschwerdeentscheidungen nach VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. a grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i.V.m. Anm. zu VV 3201). Bei mehreren Auftraggebern ist die Verfahrensgebühr nach VV 1008 um 0,3 je weitere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Antrag auf Feststellung

Rz. 88 Der Anwalt muss auftragsgemäß den Antrag stellen, eine erfolgte Einigung zwischen den Parteien oder mit Dritten gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festzustellen. Allerdings dürften aufgrund des Umstandes, dass der Gesetzestext ausdrücklich auf § 278 Abs. 6 ZPO Bezug nimmt, auch die sonstigen Möglichkeiten des Zustandekommens eines Beschlussvergleichs für die Entstehung einer redu...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / VIII. Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren

Rz. 62 Die Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren richtet sich nach § 33. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit ist auf Antrag eines Beteiligten oder eines Verfahrensbevollmächtigten vom Gericht der jeweiligen Instanz festzusetzen. Rz. 63 Eine unmittelbare Bindungswirkung nach § 32 Abs. 1 besteht nicht, da die Gerichtsgebühren sich nach dem Gesamtwert richten, währe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Bindungswirkung

Rz. 5 An die Bemessung des Gegenstandswerts durch das Gericht nach § 74 GNotKG ist der Anwalt auch im Fall des § 31 nach § 32 Abs. 1 gebunden, und zwar auch dann, wenn eine rechtskräftige Streitwertfestsetzung unrichtig sein sollte.[2] Sie muss dann gegebenenfalls angegriffen werden. Geschieht dies nicht, bleibt der festgesetzte Wert bindend. Von diesem festgesetzten Wert is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Gleichartige Gebührensätze

Rz. 234 Keine Anwendung findet Abs. 3 bei gleichartigen Gebührensätzen. In diesem Fall entsteht nach Abs. 1 vielmehr von vornherein nur eine einzige Gebühr. Beispiel: In einem Rechtsstreit über 7.000 EUR schließen die Parteien zunächst eine Einigung über 3.000 EUR und später über die restlichen 4.000 EUR. Es entsteht eine einzige Einigungsgebühr aus dem Gegenstandswert von 7....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Berechnung der Erhöhung

Rz. 5 Die Erhöhung wird bei Wertgebühren (§ 13) nicht prozentual von der jeweiligen Ausgangsgebühr ermittelt, sondern als fester Betrag mit jeweils 0,3 Gebühreneinheiten aufgeschlagen. Rechnerisch handelt es sich also nicht mehr um einen Erhöhungsfaktor.[9] Das begünstigt den Anwalt bei einer Ausgangsgebühr von weniger als 1,0 und belastet ihn bei einer solchen von mehr als ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr, VV 3330

Rz. 7 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3330. Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 0,5. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird. Rz. 8 Die Begrenzung greift also nur, wenn die Hauptsachegebühr nicht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gesonderte Zählung je Angelegenheit

Rz. 204 Seit dem 1.8.2013 (2. KostRMoG) wird in Nr. 1 zwischen Schwarz-Weiß-Kopien bzw. Schwarz-Weiß-Ausdrucken und Farbkopien bzw. Farbausdrucken unterschieden. Für Farbkopien und Farbausdrucke (zum Begriff siehe Rdn 43) sind die doppelten Sätze vorgesehen (1 EUR statt 0,50 EUR und 0,30 EUR statt 0,15 EUR). Auf die Erl. in Rdn 43 f. wird verwiesen. Rz. 205 Bei Farbkopien bzw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 165 Für das Beschwerdeverfahren gemäß §§ 75 ff. EnWG gilt § 90 EnWG . Danach kann das Gericht anordnen, dass die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch eine unbegründete Beschwerde oder durch grobe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Pauschgebühr

Rz. 41 Die Bewilligung einer Pauschgebühr im Revisionsverfahren ist sowohl für den Wahlanwalt nach § 42 als auch für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt nach § 51 möglich, und zwar für sämtliche der dort anfallenden Gebühren (VV 5100, 5113, 5114, 5115), ausgenommen die Wertgebühr der VV 5116 (§§ 42 Abs. 1 S. 2, 51 Abs. 1 S. 2). Rz. 42 Für die Festsetzung zust...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Anrechnung

Rz. 70 Eine Anrechnung der vereinbarten Gutachtengebühr auf andere Gebühren, etwa die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Rechtsstreits, ist – im Gegensatz zu der Beratungsgebühr – nicht vorgesehen (siehe Rdn 123 ff.). Der Anwalt erhält die Vergütung vielmehr zusätzlich und kann diese auch behalten, wenn er anschließend einen weiter gehenden Auftrag, etwa einen Prozessauftr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vorschuss auf die Pauschgebühr (§ 51 Abs. 1 S. 5)

Rz. 20 Der Vorschuss des Pflichtverteidigers auf die Pauschgebühr gem. § 51 Abs. 1 Satz 5 hat nichts mit dem Vorschuss nach § 47 Abs. 1 zu tun. Danach ist auf Antrag ein angemessener Vorschuss zu bewilligen, wenn dem Anwalt insbesondere wegen der langen Dauer des Verfahrens und der Höhe der zu erwartenden Pauschgebühr nicht zugemutet werden kann, die Festsetzung der Pauschge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Teilweise Erledigung vor Antragstellung

Rz. 78 Hierbei ist zunächst die 1,0-Gebühr als auch die 0,5-Gebühr nach VV 1008 zu erhöhen. Bei der Begrenzung nach § 15 Abs. 3 ist jetzt eine erhöhte Gebühr aus dem Gesamtwert (§ 22 Abs. 1) als Maßstab zugrunde zu legen. Beispiel: Der Anwalt ist beauftragt, für zwei Auftraggeber einen Mahnbescheid über 13.000 EUR zu beantragen. Vor Antragstellung zahlt der Schuldner 1.000 E...mehr