Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Besondere Wertvorschrift in § 31a

Rz. 8 Die in § 73 GNotKG für den Wert des Ausschlussverfahrens getroffene Regelung ist für den Rechtsanwalt, der den oder die Antragsgegner vertritt, allerdings nur dann sachgerecht, wenn er alle vom Ausschluss betroffenen Aktionäre vertritt. Vertritt er auf Antragsgegnerseite nur einen oder einzelne Aktionäre, richtet sich sein Vergütungsanspruch nur nach dem Wert der Aktie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Klageverfahren mit Vorbefassung

Rz. 21 Auch im Gerichtsverfahren führt eine Vorbefassung – der Rechtsanwalt war zunächst im Widerspruchs- und dann im Klageverfahren tätig, in dem es dann zu einer Einigung oder Erledigung kommt – nicht (auch) zu einer Kürzung der Einigungs- oder Erledigungsgebühr (VV Vorb. 3 Abs. 4). Es ist auf die jeweilige Geschäftsgebühr abzustellen und nicht auf den Gebührenbetrag, der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Aufhebung früherer Bestellungen

Rz. 13 Bestellt das Gericht gem. § 397b Abs. 1 StPO einen gemeinschaftlichen Rechtsanwalt als Beistand, müssen gem. § 397b Abs. 2 S. 2 StPO bereits erfolgte Bestellungen oder Zuziehungen im Rahmen bewilligter PKH anderer Rechtsanwälte aufgeboben werden. Hierdurch soll verhindert werden, dass derselbe Nebenklagevertreter zugleich als Mehrfach- und Einzelvertreter bestellt ode...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Kostenerstattungsverfahren

Rz. 48 Der Rechtsanwalt hat nach Vorliegen einer Entscheidung zunächst die Festsetzung des Gegenstandswertes zu beantragen (§ 33). Ein Rechtschutzbedürfnis für einen solchen Antrag besteht nicht, wenn er lediglich darauf gerichtet ist, den Mindestwert festzusetzen.[77] Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, übe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren für die Hilfeleistung bei Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten

Rz. 27 Die Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten sind im Vierten Abschnitt der StBVV geregelt, konkret in den §§ 21 bis 31 StBVV. Die Gebühren errechnen sich aus dem zur Anwendung kommenden Gegenstandswert (siehe dazu Rdn 7), der die Höhe der zum Ansatz kommenden vollen Gebühr vorgibt, und dem auf den konkreten Fall anzuwendenden Gebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Anspruch auf Abrechnung

Rz. 109 Dass dem Auftraggeber aus dem Anwaltsvertrag ein Anspruch auf eine ordnungsgemäße Abrechnung zusteht, ergibt sich bereits unmittelbar aus dem Anwaltsvertrag selbst (§§ 675, 666 BGB).[99] Das RVG gibt hierzu keine eigene Anspruchsgrundlage, sondern setzt diese als bestehend voraus. In Abs. 3 ist nur geregelt, wie lange der Auftraggeber seinen Anspruch auf Abrechnung n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Auslagen, insbesondere Reisekosten, werden nicht vergütet, wenn sie zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit nicht erforderlich waren. (2) 1Wenn das Gericht des Rechtszugs auf Antrag des Rechtsanwalts vor Antritt der Reise feststellt, dass eine Reise erforderlich ist, ist diese Feststellung für das Festsetzungsverfahren (§ 55) bindend. 2Im Bußgeldverfahren vor der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Patentanwalt

Rz. 101 Es gibt keine gesetzlich verbindliche Gebührenordnung für Patentanwälte. Für Patentanwälte gilt eine eigene Gebührenordnung, die allerdings nicht verbindlich wie ein Gesetz ist. Nach § 13 der Berufsordnung für Patentanwälte ist der Patentanwalt berechtigt, eine Honorarvereinbarung mit dem Auftraggeber zu treffen, Teilhonorare zu berechnen und Vorschüsse zu verlangen. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Höhe und Abgeltungsbereich

Rz. 4 Nach VV 6400 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in Verfahren vor dem Truppendienstgericht nach § 17 WBO und in Verfahren nach § 42 WDO über Beschwerden von Soldaten und früheren Soldaten gegen Disziplinarmaßnahmen sowie gegen sonstige Maßnahmen und Entscheidungen des Dienstvorgesetzten nach der WDO, in welchen die Vorschriften der WBO entsprechend anwendbar si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Übergangsfälle

Rz. 67 Schwierigkeiten bei der Abrechnung bereiten die Übergangsfälle, die in der Praxis durchaus – wenn auch sehr selten – noch auftreten können. Denn es ist unklar, wie abzurechnen ist, wenn sich die Tätigkeit im Mahnverfahren noch nach der BRAGO, sich hingegen die gerichtliche Tätigkeit nach dem RVG vollzieht. Weder das Gesetz noch die Gesetzesbegründung bieten Anhaltspun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ii) Patentanwalt

Rz. 105 Der BGH[80] hat entschieden, dass bei Mitwirkung eines Patentanwalts aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union dessen Gebühren gemäß § 140 Abs. 3 S. 3 MarkG, § 13 RVG erstattungsfähig sind. Voraussetzung ist allerdings, dass der ausländische Patentanwalt in Kennzeichnungsstreitsachen nach seiner Ausbildung und dem Tätigkeitsbereich, für den er in dem anderen Mit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (8) Anzeige der Aufnahme eines durch Insolvenz unterbrochenen Verfahrens

Rz. 49 Gemäß § 240 ZPO wird ein Klageverfahren unterbrochen, wenn über das Vermögen einer der Prozessparteien das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Nimmt nunmehr der Insolvenzverwalter das Verfahren wieder auf und lässt er dies durch seinen Prozessbevollmächtigten dem Gericht gegenüber erklären, stellt sich die Frage, wie diese Mitteilung des Rechtsanwalts gebührenrechtlich ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Staatskasse

Rz. 50 Die bewilligte besondere Gebühr zuzüglich Umsatzsteuer ist gemäß § 41a Abs. 4 S. 1 aus der Staatskasse zu zahlen. Vergütungsschuldner ist der Auftraggeber des Rechtsanwalts dagegen nicht. Rz. 51 Die gesetzliche Regelung beruht darauf, dass der für den Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt, entstehende Mehraufwand dadurch ausgelöst wird, dass das OLG durch seine A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Anfertigung von Kopien eines Datenträgers/Keine Dokumentenpauschale für die Beschaffung von Datenträgern

Rz. 170 Die Kosten für die digitale Reproduktion eines Datenträgers fallen nicht unter VV 7000. Der Rechtsanwalt kann aber ggf. über VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 2 Ersatz der Kosten für die Beschaffung der Datenträger verlangen.[270] Diese Aufwendungen werden also nicht von der Dokumentenpauschale abgegolten.[271] Das Gericht kann zur Auflage machen, dass die Datenträger nach Beendi...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / II. Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers

In Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen ist dem Betroffenen in den Fällen des §§ 317, 419 FamFG ein Verfahrenspfleger zu bestellen. Wegen dessen Vergütung und Auslagenersatz wird durch §§ 318, 419 Abs. 5 S. 1 FamFG auf § 277 FamFG verwiesen, sodass diese stets aus der Staatskasse zu zahlen sind. Das Verfahren richtet sich nach § 168 Abs. 1 Abs. 1 FamFG. Obwohl § 1 A...mehr

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AnwaltKommentar RVG / a) Verschiedene Auffassungen

Rz. 60 Der Begriff der Angelegenheit ist insbesondere bei Beratungshilfe in Familiensachen umstritten. Vertreten wird etwa:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Nur Unterrichtung des Auftraggebers

Rz. 131 Die Dokumentenpauschale entsteht nur, wenn der Auftraggeber unterrichtet wird. Nicht unter Nr. 1 Buchst. c fällt deshalb die Unterrichtung weiterer anwaltlicher Vertreter des Auftraggebers, z.B. des Verkehrsanwalts oder des Terminsvertreters. Auch die Unterrichtung der hinter dem Mandanten stehenden Versicherung fällt grds. nicht unter Nr. 1 Buchst. c. Insoweit kommt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsgebühr (VV 6201)

Rz. 4 Weiterhin ist in VV 6201 eine Terminsgebühr für die Teilnahme an außergerichtlichen Anhörungsterminen und außergerichtlichen Terminen zur Beweiserhebung eingeführt worden. Nach altem Recht wurde die Teilnahme des Rechtsanwalts an solchen Terminen nicht gesondert vergütet. Durch die Einstellung in VV Teil 6 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 wird zudem klargestellt, dass die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Für das erstinstanzliche Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz kann das Oberlandesgericht dem Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt, auf Antrag eine besondere Gebühr bewilligen, wenn sein Aufwand im Vergleich zu dem Aufwand der Vertreter der beigeladenen Kläger höher ist. 2Bei der Bemessung der Gebühr sind der Mehraufwand sowie der Vortei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Umfang der Tätigkeit

Rz. 8 Die Verfahrensgebühr VV 3309 entsteht nach VV Vorb. 3 Abs. 2 bereits mit der ersten Tätigkeit nach der Auftragserteilung, d.h. der Mandatsannahme bzw. Informationsaufnahme, unabhängig davon, ob die Vollstreckung tatsächlich durchgeführt wird oder das Vollstreckungsorgan (Gerichtsvollzieher/Vollstreckungsgericht) tatsächlich beauftragt wird. Auf den Umfang der Tätigkeit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vertretung des Schuldners (VV 3315)

Rz. 13 In Verbraucherinsolvenzverfahren (vgl. §§ 304 ff. InsO) muss der Schuldner mit seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder unverzüglich danach einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen (vgl. § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO). Dieser wird den Gläubigern vom Gericht mit der Aufforderung zur Stellungnahme zugesandt. Werden Einwendungen gegen den Schuldenbereinigungspla...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Aufenthaltsermittlung

Rz. 80 Beauftragt der Rechtsanwalt den Gerichtsvollzieher gemäß § 755 ZPO neben der Abnahme der Vermögensauskunft auch mit der Aufenthaltsermittlung, bilden die Auskunftseinholung und die Vollstreckungsmaßnahme dieselbe Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr VV 3309 nur einmal verdient (siehe auch VV 3309 Rdn 138 ff.).[121] Deshalb ist der Gegenstandswer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Unvollständige Elektronische Akte

Rz. 94 Nach OLG Köln[157] kann die Fertigung eines Ausdrucks auch dann erforderlich sein, wenn die Gerichtsakten dem Rechtsanwalt zwar in elektronischer Form zur Verfügung stehen, in dieser Fassung aber vereinzelt Seiten der Akte übersprungen werden. Nur wenn die in elektronischer Form vorliegenden Akten die Verfahrensakten vollständig widerspiegeln, kann der Rechtsanwalt hi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Erteilung des Notfrist- und des Rechtskraftzeugnisses

Rz. 99 Der Antrag auf Erteilung des Notfrist- oder des Rechtskraftzeugnisses (§ 706 ZPO) gehört nach Nr. 9 zum Rechtszug und löst damit für den Rechtsanwalt, der bereits in dem Rechtsstreit als Prozessbevollmächtigter tätig war, keine gesonderten Gebühren aus. Die erstmalige Erteilung in der Zwangsvollstreckung ist keine besondere Angelegenheit. Dem Rechtsanwalt des Rechtsst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Höhe und Abgeltungsbereich

Rz. 10 Nach VV 6402 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in Verfahren vor dem BVerwG nach § 21 WBO oder in Verfahren der Rechtsbeschwerde nach §§ 22a, 22b WBO eine Verfahrensgebühr i.H.v. 110 EUR bis 869 EUR (Mittelgebühr 489,50 EUR). Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 Abs. 1 fest. Die Verfahrensgebühr VV 6402 unterscheidet sich von der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren

a) Erstinstanzliches Verfahren aa) Verfahrensgebühr (VV 3334) Rz. 12 Im selbstständigen Räumungsfristverfahren erhält der Anwalt nach VV 3334 zunächst eine 1,0-Verfahrensgebühr. Rz. 13 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich diese Gebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber, soweit diese gemeinschaftlich auf Räumung in Anspruch genommen werden. Rz. 14 Erledigt sich die An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Kompletter oder teilweiser Ausdruck (Vorauswahl)

Rz. 90 Bei der Prüfung der Erforderlichkeit eines kompletten Ausdrucks einer elektronischen Akte ist zu berücksichtigen, dass es gerade in aus mehreren Zehntausend Seiten bestehenden Umfangsverfahren ausgeschlossen ist, mit dem vollständigen Ausdruck der Akte im Hauptverhandlungstermin oder bei den Besprechungen mit dem Mandanten zu arbeiten. Hier wird der Rechtsanwalt ohneh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zusatzgebühr für mehr als acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6210)

Rz. 5 Nach VV 6210 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6208 eine Zusatzgebühr in Höhe einer Terminsgebühr nach VV 6208, wenn er mehr als acht Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt. Diese Regelung bezweckt ebenso wie die Regelung nach VV 6209 die angemessene Honorierung des Zeitaufwands des gerichtlich bestellten Rechtsanwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Art und Weise bzw. Zeitpunkt der Tätigkeit

Rz. 4 Grundsätzlich beginnt die Tätigkeit des als Beistand tätigen Rechtsanwalts mit der Entgegennahme des Auftrags. Es ist als Voraussetzung lediglich zu verlangen, dass der Zeuge oder Sachverständige als solcher vom Gericht bereits geladen worden ist. Nicht ausreichend ist es aber, wenn der Zeuge oder Sachverständige von einer der Prozessparteien bisher nur schriftsätzlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr, VV 3210

Rz. 6 Nach VV 3210 erhält der Rechtsanwalt für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung oder Erörterung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine 1,5-Terminsgebühr. Nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin mit Ausnahme eines Verkündungstermins (VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 2), für die Wahrnehmung eine...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 4. Auslagen

Daneben hat der Rechtsanwalt einen Anspruch auf die Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV i.H.v. 20,00 EUR und auf 19 % Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 3204)

Rz. 4 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren vor dem Landessozialgericht, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3204 eine Verfahrensgebühr i.H.v. 72 EUR bis 816 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 444 EUR. VV 3204 regelt nur die Gebührenhöhe. Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 2 für das Betreiben des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kostenfestsetzung

Rz. 27 Jedes Urteil, jeder Gerichtsbescheid und jede einstellende Entscheidung in Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht muss gleichzeitig darüber befinden, wer die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beteiligten zu tragen hat. Auf Grund dieser Kostenentscheidung wird dann in Disziplinarverfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Zumutbarkeit/Waffengleichheit

Rz. 89 Arbeiten Gericht und Staatsanwaltschaft mit der elektronischen Akte, ist das auch dem Rechtsanwalt zumutbar.[145] Unterlagen, die dem Gericht nicht in Papierform zur Verfügung stehen, führen im Falle ihres Ausdrucks nicht zur Entstehung der Dokumentenpauschale.[146] Umgekehrt hat auch der Rechtsanwalt Anspruch auf Ausdrucke, wenn auch Gericht und Staatsanwaltschaft mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags

Rz. 16 Nach Anm. Abs. 1 kann die Geschäftsgebühr auch für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags entstehen. Nachdem der BGH[25] entschieden hat, dass für die Überprüfung eines Vertrags durch einen Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr (VV 2300) entsteht, wird auch im Rahmen der Beratungshilfe die bloße Überprüfung eines Vertragsentwurfs als Mitwirkung an der Gestaltung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr (VV 3517)

Rz. 5 In einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung vor dem Landessozialgericht nach § 145 SGG, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), kann der der Rechtsanwalt nach VV 3517 zusätzlich eine Terminsgebühr in Höhe von 60 EUR bis 610 EUR (Mittelgebühr 335 EUR) erhalten. Rz. 6 Die Terminsgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einzeltätigkeit

Rz. 175 Ist der Rechtsanwalt mit den in Abs. 2 genannten Tätigkeiten nur als Einzeltätigkeit beauftragt, entsteht die Verfahrensgebühr ebenfalls nur i.H.v. 0,3. Auch wenn insoweit VV 3403 für anwendbar gehalten wird (vgl. dazu VV 3403 Rdn 8),[139] beträgt die Verfahrensgebühr nicht 0,8, sondern 0,3 wie bei der Verfahrensgebühr VV 3309. Denn wegen § 15 Abs. 6 darf der Rechtsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verwaltungsvollstreckung/Verwaltungszwang

Rz. 84 In den Verfahren der Verwaltungsvollstreckung und des Verwaltungszwangs entstehen die Gebühren nach VV 3309 f. Das ergibt sich aus VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 und 3. Für die außergerichtliche Tätigkeit im Verwaltungszwangsverfahren erhält der Rechtsanwalt keine Gebühren nach VV Teil 2 (VV 2300 ff.), sondern in entsprechender Anwendung ebenfalls nach VV 3309, vgl. VV V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Rechtliches Gehör

Rz. 23 Bei Erinnerungen der Staatskasse ist dem Rechtsanwalt, bei einer Erinnerung des Rechtsanwalts ist der Staatskasse vor der Erinnerungsentscheidung rechtliches Gehör zu gewähren.[66] Wird der Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt und ist die Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung nicht möglich (siehe Rdn 34 f.), kommt die Erhebu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 15. Die Vergütung des Restrukturierungsbeauftragten (§§ 73 ff. StaRUG), Sanierungsmoderators (§§ 94 ff. StaRUG) oder Mitglieds des Gläubigerbeirats (§ 93 StaRUG)

Rz. 380 Ist der Rechtsanwalt im Verfahren nach dem StaRUG [692] als Restrukturierungsbeauftragter (§§ 73 ff. StaRUG), Sanierungsmoderator (§§ 94 ff. StaRUG) oder Mitglied des Gläubigerbeirats (§ 93 StaRUG) tätig, richtet sich seine Vergütung gem. § 1 Abs. 2 S. 2 nicht nach dem RVG. Vergütungsregelungen für diese Tätigkeiten finden sich insoweit in §§ 80 ff. und § 98 StaRUG, §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Entbehrlichkeit der mündlichen Verhandlung wegen anwaltlicher Mitwirkung (Anm. Abs. 2)

Rz. 7 Der Rechtsanwalt erhält die Zusätzliche Gebühr nach VV 6216 nicht nur in den in Anm. Abs. 1 genannten Fällen, sondern auch dann, wenn die mündliche Verhandlung oder Hauptverhandlung aus anderen Gründen entbehrlich wird. Die Zusätzliche Gebühr nach VV 6216 entsteht daher auch dann, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird oder das Gericht beschließt, das ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erste Instanz

Rz. 30 Nr. 6 betrifft den Fall, dass eine vorläufige Vollstreckbarkeit (§ 3 Abs. 1 ZPVtrAUTAG) auf Antrag des Gläubigers in eine endgültige Vollstreckbarkeit (§ 3 Abs. 2 ZPVtrAUTAG) umgewandelt werden soll. Das Verfahren über die endgültige Vollstreckbarkeit bildet mit dem Verfahren über die vorläufige Vollstreckbarkeit gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit. Insofern könn...mehr

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AGS 06/2021, Keine Beschwer... / IV. Auch keine Beschwerde nach § 32 Abs. 2 RVG

Auch den Rechtsanwälten steht aus eigenem Recht keine Beschwerde gegen eine vorläufige Wertfestsetzung zu.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zusatzgebühr für mehr als acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6206)

Rz. 5 Nach VV 6206 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6204 eine Zusatzgebühr in Höhe einer Terminsgebühr nach VV 6204, wenn er mehr als acht Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt. Diese Regelung bezweckt ebenso wie die Regelung nach VV 6205 die angemessene Honorierung des Zeitaufwands des gerichtlich bestellten Rechtsanwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrfache Parteirolle

Rz. 43 Vertritt der Rechtsanwalt bspw. sowohl den Beklagten als auch dessen Streithelfer, ist gebührenrechtlich von derselben Angelegenheit auszugehen, wenn ein innerer Zusammenhang im Sinne eines einheitlichen von dem Rechtsanwalt zu prüfenden Lebenssachverhalt auszugehen ist. Sind die Mandanten personenverschieden, fällt die Erhöhung nach VV 1008 an.[141]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Besonderheiten bei der Anrechnung von Gebühren (Abs. 2)

Rz. 54 § 35 Abs. 2 ordnet an, dass Gebühren, die nach der StBVV (§§ 23, 24 und 31) durch einen Rechtsanwalt abgerechnet worden sind, als Geschäftsgebühr im Sinne dieser Vorschrift einzustufen sind und ggf. einer Anrechnung unterliegen. Schließt sich bspw. an die Erstellung einer Steuererklärung (Abrechnung nach StBVV) durch den Rechtsanwalt die Vertretung des Mandanten in de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Treuhandauftrag an Notar

Rz. 484 Erteilt der Rechtsanwalt des Gläubigers dem mit der Beurkundung und der Abwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrages befassten Notar den Treuhandauftrag, die überreichte Löschungsbewilligung des Gläubigers zur Löschung der Sicherungshypothek nur zu verwenden, wenn sichergestellt ist, dass die der Hypothek zugrunde liegende Forderung aus dem Erlös befriedigt wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Papierakte und elektronische Akte

Rz. 46 Nr. 1 Buchst. a erfasst die Herstellung von Kopien aus einer Papierakte sowie die Herstellung von Ausdrucken aus einer elektronischen Akte.[60] Ebenfalls erfasst sind das Einscannen von Seiten einer Papierakte und der anschließende Ausdruck dieser Seiten durch den Rechtsanwalt.[61] Ohne den Ausdruck der eingescannten Akte fällt die Dokumentenpauschale aber nur unter d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Obliegenheitsverletzung bei Rechtsschutzversicherung

Rz. 39 In der Rechtsprechung ist umstritten, ob bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung dem Arbeitnehmer Deckungsschutz auch für eine außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts zu gewähren ist oder nur für eine gerichtliche Tätigkeit.[39] Dabei wird der getrennte Auftrag des Mandanten zur außergerichtlichen Rechtsverfolgung und dann zur gerichtlichen Rechtsverfolgung als v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Bestellung eines auswärtigen Pflichtverteidigers

Rz. 135 Ob die Bestellung eines auswärtigen Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger erforderlich ist, wird vom Gericht bereits bei der Bestellung geprüft. Bestellt das Gericht einen auswärtigen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger, sind daher grundsätzlich auch die Mehrkosten erstattungsfähig, die dadurch entstehen, dass der bestellte Verteidiger seinen Wohnsitz oder seine Kanzl...mehr