Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vollstreckungsschutzverfahren nach § 765a ZPO

Rz. 11 Das Verfahren nach § 765a ZPO auf Räumungsschutz fällt nicht unter VV 3334.[10] Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um ein Verfahren der Zwangsvollstreckung, das folglich durch die Gebühren nach VV 3309 abgegolten wird (siehe VV Vorb. 3.3.3 Rdn 9). Jedes Vollstreckungsschutzverfahren gilt als eigene Angelegenheit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 6.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gegenstandswert

Rz. 36 Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Wert des Rechtsmittelverfahrens, für das die Zulassung begehrt wird (§ 47 Abs. 3 GKG). Rz. 37 Der Wert muss mit dem späteren Revisions- oder Rechtsmittelverfahren nicht identisch sein, da sich infolge von Rechtsmittelerweiterung und Anschlussrechtsmittel oder ggf. einer teilweisen Erledigung des Rechtsmittels Veränderungen erge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsätze

Rz. 232 Pflegschaften sind in § 1909 BGB (Ergänzungspflegschaft), § 1911 BGB (Abwesenheitspflegschaft), § 1912 BGB (Pflegschaft für eine Leibesfrucht), § 1913 BGB (Pflegschaft für unbekannte Beteiligte), § 1914 BGB(Pflegschaft für gesammeltes Vermögen) und in § 1960 BGB (Nachlasspflegschaft) geregelt (zum Umgangspfleger vgl. Rdn 307 ff.). Für die Vergütung bei der Bestellung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Europäischer Vollstreckungstitel

Rz. 420 Das Verfahren über den Antrag auf Verweigerung, Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach § 1084 Abs. 1 ZPO ist für den Rechtsanwalt stets eine besondere gebührenrechtliche Angelegenheit. In diesen Verfahren erwachsen Gebühren für eine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung nach VV 3309, 3310. Dies gilt auch für die entsprechenden Anträge gemäß § 1096 Z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Abs. 2

Rz. 3 § 46 Abs. 2 S. 1 enthält die Möglichkeit der Vorabentscheidung der Erforderlichkeit der Reise eines Rechtsanwalts vor deren Antritt. Diese Entscheidung ist bindend. Von dieser Regelung bleibt aber die Möglichkeit der Festsetzung von Reisekosten im Vergütungsfestsetzungsverfahren unberührt, auch wenn kein Antrag zur Feststellung der Erforderlichkeit der Reise vor deren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / H. Recht auf Beitreibung gegen andere Verfahrensbeteiligte

Rz. 15 Nach S. 3 ist § 126 ZPO entsprechend anzuwenden. Der zum Prozesspfleger bestellte Rechtsanwalt kann also seine Vergütung gegen den im Prozess unterlegenen Kläger oder andere Verfahrensbeteiligte, denen die Verfahrenskosten ganz oder teilweise auferlegt worden sind, nach den §§ 103 ff. ZPO im eigenem Namen festsetzen lassen und im eigenen Namen beitreiben. Eine Verpfli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung

Rz. 2 Entsprechend den Regelungen bei Betragsrahmengebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten ist auch in Verfahren nach der WBO für den Fall, dass der Rechtsanwalt bereits im Verfahren vor den Disziplinarvorgesetzten tätig war, in Abs. 2 eine Gebührenanrechnung vorgesehen. Entsprechendes gilt auch im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BVerwG, wenn bereits ein Verfahren vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Terminsgebühr vor Beantragung des Mahnbescheids

Rz. 104 Erstattungsrechtlich bedenklich ist die Situation dann, wenn sich der Rechtsanwalt nach Auftragserteilung aber vor Beantragung des Mahnbescheides mit dem Gegner in Verbindung setzt und mit diesem Besprechungen zur Vermeidung eines gerichtlichen Mahnverfahrens führt. Die Notwendigkeit derartiger Besprechungen und damit auch der dadurch ausgelösten Terminsgebühr wird r...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bestimmung der Vergütung

Rz. 93 §§ 612, 632 BGB sehen in ihrem Absatz 2 vorrangig die taxmäßige Vergütung vor. Zwar ist das RVG eine Taxe im Sinne dieser Vorschriften;[97] die zum 1.7.2006 erfolgte Deregulierung des Vergütungsrechts für die in Abs. 1 S. 1 genannten Tätigkeitsbereiche hat jedoch gerade eine ersatzlose Streichung der einschlägigen Gebührentatbestände des RVG bewirkt (siehe Rdn 2 ff.)....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Beschwerdeverfahren

Rz. 24 Im Beschwerdeverfahren gegen eine erstinstanzliche Endentscheidung (§§ 3, 16 ThUG, §§ 58 ff. FamFG) entsteht die Verfahrensgebühr VV 6300 nach der Anm. zu VV 6300 gesondert. Eine vergleichbare Anmerkung findet sich bei der Terminsgebühr VV 6301 zwar nicht. Dies ist aber auch nicht erforderlich, weil sich bereits aus der allgemeinen Regelung in § 15 Abs. 2 ergibt, dass...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) § 15a Abs. 1 und Staatskasse

Rz. 75 Teilweise wird statt § 15a Abs. 2 im Verhältnis zur Staatskasse die Anwendbarkeit von § 15a Abs. 1 bejaht, weil die Staatskasse die Vergütung an Stelle des bzw. neben dem Mandanten schuldet.[168] Die Beiordnung im Wege der PKH begründet ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis und eine bürgschaftsähnliche Verpflichtung der Staatskasse als Hilfsschuldnerin. Die Beio...mehr

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AGS 06/2021, Entschädigung ... / Leitsatz

Auf eine Geltendmachung der durch die telefonische Kontaktierung eines Rechtsanwalts verursachten Verteidigerkosten im Wege der Leistungsklage muss sich der Kläger nur dann verweisen lassen, wenn ihm deren Bezifferung schon zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Feststellungsklage möglich und zumutbar gewesen ist. Verteidigerkosten stellen einen nach § 7 StrEG erstattung...mehr

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AGS 06/2021, Aufhebung der ... / I. Sachverhalt

Dem Antragsgegner wurde mit Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – im November 2017 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe (VKH) für den ersten Rechtszug unter Beiordnung eines Rechtsanwalts bewilligt. Im November 2019 wurde der Antragsgegner unter Androhung der Aufhebung der VKH-Bewilligung aufgefordert, eine neue Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (§ 107 FamFG)

Rz. 30 Nr. 2a gilt nicht in Verfahren nach § 107 FamFG über die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen. Hier fallen für das Verfahren vor der Justizverwaltung (behördliches Verfahren) Gebühren nach VV 2300 ff. an.[13] Rz. 31 Lehnt die Landesjustizverwaltung den Antrag ab, kann der Antragsteller gemäß § 107 Abs. 5 FamFG beim OLG die Entscheidung beantragen. Im (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 155 Gemäß Nr. 2 Buchst. f gelten in den Beschwerdeverfahren nach dem EnWG die Vorschriften des VV Teils 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1. Eine Anwendung des Unterabschnitts 2 scheidet aus, weil sich die Parteien nicht nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen können (§ 80 EnWG). a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 156 Für das Betreiben des Geschä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) ZIP-Datei

Rz. 168 Umstritten ist, ob bei Versendung einer sog. ZIP-Datei [266] nur eine oder mehrere Dateien versandt werden. Nach einer Auffassung wird beim Versendevorgang nur eine physikalische Datei versandt, so dass nach dem Wortlaut die Dokumentenpauschale nur einmal anfällt.[267] Nach anderer Auffassung ist für die Berechnung der Dokumentenpauschale auf die in der ZIP-Datei enth...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren. (2) 1Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermittel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Erstattung

Rz. 154 Anwaltskosten, die dadurch entstehen, dass der Drittschuldner, der nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses die gemäß § 840 Abs. 1 ZPO geforderten Erklärungen nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist abgibt, eine weiteres Mal zur Abgabe dieser Erklärungen aufgefordert wird, sind nicht als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 ZPO festsetzungsfähig. Das g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Beschwerdewert

Rz. 42 Der Beschwerdewert muss mehr als 200 EUR betragen, sich also auf mindestens 200,01 EUR belaufen. Der Beschwerdewert ergibt sich aus der Differenz zwischen den festgesetzten und den mit der Beschwerde angestrebten Gebühren.[115] Hierbei kommt es auf die aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung und nicht auf die Wahlanwaltsvergütung an.[116] Die Umsatzsteuer ist hie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abgeltungsbereich

Rz. 21 Da es sich um eine Verfahrensgebühr handelt, gilt VV Vorb. 4 Abs. 2. Die Gebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit, i.d.R. mit der Entgegennahme der Information. Sie deckt sämtliche Tätigkeiten im Verfahren auf Einziehung oder eine anderweitige Maßnahme ab, also insbesondere Stellungnahmen und Besprechungen.[36] Auch Tätigkeiten in der Hauptverhandlung und sonstigen Te...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vergütungsvereinbarung

Rz. 50 Anstelle der gesetzlichen Pauschale kann auch eine andere pauschale Berechnung vereinbart werden (siehe § 3a Rdn 90).[76] Da Auslagen grundsätzlich neben den Gebühren und auch bei gesetzlicher Abrechnung zu vergüten sind, kann eine solche abweichende Regelung in einer Vergütungsvereinbarung nicht als überraschend i.S.d. § 305c BGB angesehen werden, sondern entspricht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Fälligkeit

Rz. 45 Die besondere Gebühr wird mit Abschluss des erstinstanzlichen Musterverfahrens fällig. Die Fälligkeit tritt nicht erst mit Rechtskraft des Musterverfahrens ein. Rz. 46 Der Heranziehung des § 8 steht nicht entgegen, dass sich der Mehraufwand des Rechtsanwalts, der den Musterkläger vertritt, erst im Nachhinein zuverlässig bestimmen lässt. Da aber eine tatsächliche Betrac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Schriftliches Verfahren

Rz. 15 Für das Entstehen der Terminsgebühr im Prozesskostenhilfeverfahren reicht es nicht aus, dass der Rechtsanwalt im Prozesskostenhilfeverfahren an einem schriftlichen Vergleichsabschluss (§ 278 Abs. 6 S. 1 ZPO) mitwirkt, da Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 voraussetzt, dass die Einigung in einem Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung erfolgt. Im Prozesskostenhi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensgebühr (VV 6203)

Rz. 2 Durch die Verfahrensgebühr wird nur noch die Tätigkeit des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung abgegolten. Dies ist der Grund für den gegenüber der BRAGO niedrigeren Gebührenrahmen.[1] Bei einem Antrag auf Fristsetzung zum Abschluss des Disziplinarverfahrens handelt es sich um ein Zwischenverfahren i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Volle Anrechnung

Rz. 70 Denkbar ist auch, dass eine Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr nach BRAGO in vollem Umfang auf die später nach dem RVG entstehende Verfahrensgebühr anzurechnen ist. Das OLG Düsseldorf[59] hat im Hinblick auf die Widerspruchsgebühr nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO entschieden, dass diese auf die Verfahrensgebühr nach VV 3100 in voller Höhe anzurechnen ist. Gleiches muss da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung

Rz. 2 Entsprechend den Regelungen bei Betragsrahmengebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten ist auch in Verfahren nach der WBO die Anrechnung einer zuvor entstandenen Geschäftsgebühr nach VV 2302 Nr. 2 vorgesehen, wenn der Rechtsanwalt bereits im Verfahren vor den Disziplinarvorgesetzten tätig war. Entsprechendes gilt auch im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BVerwG, we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Begriff

Rz. 166 Zur Kritik an dieser Vorschrift siehe insbesondere Hansens, der zu Recht darauf hinweist, dass der Begriff der "elektronisch gespeicherten Datei" zu unbestimmt ist.[262] Der Gesetzgeber hat nämlich nicht definiert, was im Rahmen von Nr. 2 unter einer Datei zu verstehen ist. Allgemein dürfte sich die Datei wie folgt umschreiben lassen: Das Wort "Datei" setzt sich aus d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Umfang (§ 48 Abs. 4)

Rz. 177 Bei der Bestimmung der Vergütungshöhe sind nur die Tätigkeiten des beigeordneten Rechtsanwalts zu berücksichtigen, die er nach Stellung des PKH-Antrags vorgenommen hat. Tätigkeiten, die vor PKH-Antragstellung erfolgt sind, dürfen bei der Beurteilung des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit nicht berücksichtigt werden, § 48 Abs. 4.[355]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Vertretung mehrerer Antragsgegner

Rz. 12 Vertritt ein Rechtsanwalt mehrere Antragsgegner, erhält er die Gebühren nur einmal aus der Summe der auf die von ihm vertretenen Antragsgegner entfallenden Werte; VV 1008 findet insoweit keine Anwendung (§ 31a S. 2 i.V.m. §§ 31 Abs. 2, 22 Abs. 1). Einzelheiten dazu siehe § 31 Rdn 22 ff.[6]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) § 721 Abs. 2 und 3 ZPO

Rz. 8 Ein selbstständiges Räumungsfristverfahren, also ein nicht verbundenes Verfahren i.S.d. VV 3334, liegt immer dann vor, wenn der Antrag auf Bewilligung der Räumungsfrist, Verlängerung oder Verkürzung erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt wird und das Gericht ihn somit in seinem Urteil nicht mehr berücksichtigen konnte. Dies sind zum einen also immer die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 171 Gemäß VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. g gelten in den Beschwerdeverfahren nach dem KSpG die Vorschriften des VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1. Eine Anwendung des Unterabschnitts 2 scheidet aus, weil sich die Parteien nicht nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen können (§ 35 Abs. 6 S. 1 KSpG i.V.m. § 80 EnWG). a) Verfahrensgebühr, VV 320...mehr

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ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / 6

Auf einen Blick Die Ausführungen zeigen, dass die neue EU-GüterrechtsVO auch für Zwecke des ErbStG Gestaltungsspielräume eröffnet. Vorteilhaft kann das Erreichen der deutschen Zugewinngemeinschaft statt einer Gütertrennung sein, ggf. die Begründung eines ausländischen Güterstandes mit Gesamtgutsbildung, um der ertragsteuerlichen Veräußerungsfiktion mit Blick auf § 364 BGB be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Angelegenheit

Rz. 29 Nach § 20 Abs. 1 ThUG und der Anm. zu VV 6302 entsteht die Verfahrensgebühr für jeden Rechtszug des Verfahrens über die Verlängerung oder Aufhebung einer Therapieunterbringung. Für die Terminsgebühr VV 6303 gilt das ebenfalls (vgl. Rdn 24). Daraus ergibt sich zunächst, dass das Verfahren auf Verlängerung oder Aufhebung gegenüber dem Anordnungsverfahren (§§ 5 ff. ThUG,...mehr

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ZErb 06/2021, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbst­studiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gerichtskosten

Rz. 4 Das ThUG enthält neben materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Regelungen auch kostenrechtliche Bestimmungen. § 19 ThUG bestimmt, dass in Verfahren über die Anordnung (§ 5 ThUG), Verlängerung (§ 12 ThUG) oder Aufhebung der Therapieunterbringung (§ 13 ThUG) keine Gerichtskosten erhoben werden. Der Gesetzgeber begründet dies mit der vergleichbaren Regelung für Un...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen

Rz. 46 Ein bestimmter Gegenstand wird auch bei der Pfändung und Überweisung von Arbeitseinkommen gepfändet. Wird wegen einer bereits fälligen Forderung Arbeitseinkommen gepfändet, so ist gemäß § 832 ZPO nicht nur das gegenwärtige, sondern auch das künftig fällig werdende Arbeitseinkommen mitgepfändet. Dieses ist bei der Bewertung im Hinblick auf den 2. Hs. daher mit zu berüc...mehr

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AGS 06/2021, Keine Abänderu... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Häufig wird verkannt, dass es sich bei dem Verfahren nach § 33 RVG um ein reines Antragsverfahren handelt und daher im Beschwerdeverfahren das Gericht an die Beschwerdeanträge gebunden ist. Das Gericht darf also im Beschwerdeverfahren weder mehr festsetzen als beantragt, noch darf es von Amts wegen die angefochtene Entscheidung nach unten abä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kostenerstattung – Verhältnis zum Antragsgegner

Rz. 18 Für die Kostenerstattung bleibt es dagegen bei der Regelung nach Abs. 1 S. 3, da es sich insoweit um eine Schutzbestimmung zugunsten des erstattungspflichtigen Antragsgegners handelt.[18] Erteilt der Antragsteller also keine Auskünfte über die Anzahl der von ihm gehaltenen Anteile, so könnte der Rechtsanwalt aufgrund seiner weitergehenden Kenntnisse den Anteilswert sc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Wertgebühren für besondere Verfahren, VV Teil 3 Abschnitt 3

Rz. 88 Für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Bundessozialgericht oder dem Landessozialgericht erhält der Rechtsanwalt eine 1,6 Verfahrensgebühr, die sich bei einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags auf 1,0 beschränkt. Rz. 89 Die Verfahren, in denen das Landessozialgericht erstinstanzlich zuständig ist, bestimmt § 29 Abs. 2–4 SGG.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Legitimation nach einstweiliger Verfügung

Rz. 69 Wird der Rechtsanwalt nach Erlass einer ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss erlassenen einstweiligen Verfügung lediglich damit beauftragt, einen auf die Kosten des Verfahrens beschränkten Widerspruch einzulegen, so entsteht nach h.M. in der Rspr. keine Verfahrensgebühr i.H.v. 0,8 gemäß VV 3101 Nr. 1 aus dem Wert des Verfahrensgegenstands der einstweiligen Verfü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 12b wurde erstmals durch das Justizkommunikationsgesetz zum 1.4.2005 eingefügt. Hierdurch werden der Zivilprozess und die Fachgerichtsbarkeiten für eine elektronische Aktenbearbeitung geöffnet. Die Verfahrensbeteiligten – Richter, Rechtsanwälte, Bürger – sollen die Möglichkeit erhalten, elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der – ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 5103

Gesetzestext Rz. 1 Die VV 5103 regelt die Höhe der Verfahrensgebühr (VV Vorb. 5 Abs. 2) im vorbereitenden Verfahren bei einem Bußgeld zwi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Tatsächlich erfolgte Einreichung

Rz. 23 Eine Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 gemäß VV 3100 erwächst dem Prozessbevollmächtigten des Klägers, wenn er die Klage oder einen der sonstigen in VV 3101 Nr. 1 genannten Schriftsätze bei Gericht einreicht. Der betreffende Schriftsatz oder die Klage muss von dem Rechtsanwalt unterzeichnet sein, um die volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 gemäß VV 3100 zur Entstehung zu bring...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rücknahme des Widerspruchs

Rz. 13 Wird der Rechtsanwalt durch den Antragsgegner erstmals mit der Rücknahme des Widerspruchs beauftragt, nachdem das Verfahren bereits an das Streitgericht abgegeben worden ist, erhält er für die Rücknahme eine volle 1,3-Verfahrensgebühr gemäß VV 3100. Die Rücknahme eines Widerspruchs ist nämlich als Sachantrag i.S.v. VV 3101 Nr. 1 anzusehen.[17] Insoweit steht die Rückn...mehr