Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / III. Nachlasspfleger im Umgang mit Gläubigern

Rz. 163 Bei Beginn der Pflegschaft sollte den Gläubigern mitgeteilt werden, dass der Nachlasspfleger grundsätzlich nicht die Aufgabe hat, Schulden zu tilgen. Der Nachlasspfleger sollte sie jedoch über den Fortgang des Verfahrens unterrichten. Nur wenn Kosten auf den Nachlass zukommen, sollte Schuldentilgung vorgenommen werden.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / II. Vertreter der Erben

Rz. 263 Die Kontrolle der Nachlasspflegertätigkeit, der Vergütungsansprüche und der Anordnung und Aufhebung der Nachlasspflegschaft sind die wesentlichen Bereiche der anwaltlichen Tätigkeit. Im geringeren Umfang sind Rechte des Erben zu wahren, so aus konkurrierender Verpflichtungstätigkeit und Herausgabe der Nachlassgegenstände. 1. Ansprüche gegen den Nachlasspfleger Rz. 264...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / f) Prozesskostenhilfe

Rz. 108 Zur Frage der Unfähigkeit, die Kosten der Prozessführung aufzubringen, ist im Fall einer Nachlasspflegschaft nicht auf die – nicht feststellbaren – Vermögensverhältnisse unbekannter Erben, sondern auf den Bestand des Nachlasses abzustellen.[67]mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 6. Klage auf Feststellung des Erbrechts

Rz. 272 Der Erbe hat ein Klagerecht gegen den Nachlasspfleger auf Feststellung des Erbrechts, wenn der Nachlasspfleger das Erbrecht bestreitet. Es empfiehlt sich als Nachlasspfleger, potenzielle Erben darauf zu verweisen, dass es ihnen im Erbscheinsverfahren unbenommen ist, ihr Erbrecht nachzuweisen. Ein Klagerecht wird dann sinnvoll sein, wenn die Nachlasspflegschaft aufgeh...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / V. Haftung des Nachlassverwalters

Rz. 247 Bei der Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten aus einem unzureichenden Nachlass kann es zur Haftung des Nachlassverwalters kommen.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 8. Kein Recht auf Vermögensverwaltung der Erben

Rz. 274 Die Vermögensverwaltung liegt allein beim Nachlasspfleger.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 20. Nichtzuständigkeit des Nachlassverwalters

a) Erbauseinandersetzung und Veräußerung Rz. 237 Der Nachlassverwalter ist nicht befugt, die Erbauseinandersetzung durchzuführen oder die Erbschaft zu veräußern. b) Gesellschaftsanteil im Nachlass Rz. 238 Der Nachlassverwalter ist nicht befugt, den Auflösungsantrag gem. § 133 HGB zu stellen. Der Nachlassverwalter ist auch nicht befugt, persönliche Mitgliedschaftsrechte eines Ge...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / III. Vertreter des Testamentsvollstreckers

Rz. 276 Wenn Testamentsvollstreckung angeordnet ist, besteht generell kein Bedürfnis auf Anordnung der Nachlasspflegschaft, so dass der Testamentsvollstrecker das Recht hat, Antrag auf Aufhebung der Nachlasspflegschaft zu stellen, es sei denn, es werden gegen den Nachlass Pflichtteilsansprüche geltend gemacht.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / p) Annahme von dem Erblasser zugefallenen Erbschaften

Rz. 137 Hinsichtlich der bereits dem Erblasser angefallenen Erbschaft ist der Nachlasspfleger auch zum Erbscheinsantrag berechtigt.[78] Er kann mit Genehmigung des Nachlassgerichts eine dem Erblasser angefallene Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Der Nachlasspfleger kann Pflichtteilsansprüche, die dem Erblasser zustehen, geltend machen. Diese Rechtsansicht ist nicht unumst...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / I. Erbengemeinschaft – Miterbe als Mandant

Rz. 175 Der Anwalt, der eine gegen die Erbengemeinschaft geltend gemachte Forderung abwehren soll, wird zunächst sehr genau zu prüfen haben, ob er tatsächlich alle Miterben vertreten kann, oder ob hier nicht eine Interessenkollision droht.[412] Nach der Entscheidung des II. Senats des BGH zur Rechtsfähigkeit der GbR[413] wurde (erneut) diskutiert, ob diese Rspr. auf die Erbe...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 8. Feststellung entzogener Werte

Rz. 223 Der Nachlassverwalter muss auch feststellen, ob der Erblasser oder der Erbe dem Nachlass Werte vor Anordnung der Nachlassverwaltung entzogen haben.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 5. Nachlasspflegschaft als Erbrechtsfall i.S.d. FAO

Rz. 203 Die Tätigkeit als Nachlasspfleger ist als Fall i.S.d. § 14f der Fachanwaltsordnung (FAO) anzuerkennen, und zwar jeder einzelne Fall.[125]mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / s) Absicherung durch Haftpflichtversicherung

Rz. 148 Das Nachlassgericht kann ggf. den Abschluss einer Versicherung gegen Schäden, die aus einer Handlung des Nachlasspflegers herrühren können, verlangen.[82] Den Abschluss einer derartigen Versicherung wird das Nachlassgericht anordnen, oder der Nachlasspfleger wird dies aus eigenem Interesse vornehmen.mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Möglichkeit, den Vermögensfluss über den Zeitpunkt des eigenen Todes hinaus zu steuern, wird in unmittelbarer Weise durch das Institut der Vor- und Nacherbschaft gewährleistet – sei es durch die explizite Einsetzung von Vor- und Nacherben (§§ 2100 BGB ff.), sei es durch die Einsetzung des Erben unter aufschiebender und auflösender Bedingung (§§ 2074, 2075 BGB). Die...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 14. Pflicht zur Auskunftserteilung

Rz. 230 Der Nachlassverwalter hat den Gläubigern Auskunft zu erteilen.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 16. Unterhalt

Rz. 232 Der Nachlassverwalter hat mit Genehmigung durch das Nachlassgericht dem Erben notdürftigen Unterhalt zu gewähren, sofern die Masse ausreicht.[152]mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / II. Vertreter von Gläubigern des Erblassers als auch des Erben

1. Honorarfrage Rz. 296 Die Gebühren eines Rechtsanwalts, der einen Nachlassgläubiger in einem die Nachlassverwaltung betreffenden Verfahren vertritt, richten sich i.d.R. nach der Höhe der Forderung.[188] 2. Anmeldung einer Forderung im Aufgebotsverfahren Rz. 297 Für den Fall, dass ein Aufgebotsverfahren eingeleitet worden sein sollte, sollte die Forderung angemeldet werden. Mus...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Allgemeines

Rz. 207 Der Nachlassverwalter hat die Aufgabe, die Nachlassgläubiger zu befriedigen, und besitzt nur zu diesem Zweck die ausschließliche Verwaltungsbefugnis und Verfügungsmacht über den Nachlass (§§ 1984 Abs. 1, 1985 BGB). Durch die Anordnung der Nachlassverwaltung kommt es zur Trennung der Vermögensmasse: Nachlassvermögen von Eigenvermögen des Erben.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / b) Formulierungsbeispiele zur Erbenermittlung

aa) Einwohnermeldeamt Rz. 152 Muster 12.10: Auskunftsersuchen beim Einwohnermeldeamt Muster 12.10: Auskunftsersuchen beim Einwohnermeldeamt An das Einwohnermeldeamt Stadt _________________________ Auskünfte aus dem Einwohnermeldeverzeichnis Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß anliegend beigefügtem Beschluss des Amtsgerichts _________________________ zeige ich an, dass ich zum Nach...mehr

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AGS 12/2023, Erstattung der... / Leitsatz

Beauftragt eine Partei einen nicht am Gerichtsort ansässigen Anwalt, der seine Kanzlei jedoch im Gerichtsbezirk unterhält, sind dessen Reisekosten auch im Verwaltungsgerichtsprozess in voller Höhe erstattungsfähig. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.11.2023 – OVG 3 K 58/23mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Festlegung der Aufgabenbereiche

Rz. 70 Der Nachlasspfleger vertritt die noch unbekannten endgültigen Erben im Rahmen des vom Nachlassgericht angeordneten Wirkungskreises. Es ist also darauf zu achten, ob nur die Sicherung des Nachlasses und dessen Verwaltung zum Aufgabenkreis zählen oder auch die Ermittlung der Erben. Sind dem Nachlasspfleger Sicherung, Erhaltung und Verwaltung des Nachlasses übertragen, s...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / A. Geldwäschegesetz ab dem 1.1.2020

Rz. 1 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GWG sind Rechtsanwälte Verpflichtete, wenn sie in Ausübung ihres Berufs für den Mandanten an der Planung oder Durchführung u.a. von folgenden Geschäften mitwirken, exemplarischmehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Vergleich über ein Pflichtteilsrecht

Rz. 353 Die streitige Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs vom Auskunftsbegehren über die eidesstattliche Versicherung bis hin zur Durchsetzung des Zahlungsanspruchs stellt für die Beteiligten oftmals einen äußerst langwierigen und nervenaufreibenden Prozess dar. Darüber hinaus ist alles andere als sicher, dass der Pflichtteilsberechtigte wirklich vollständig über den Um...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / Literaturtipps

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 6. Gebührenrechtliche Folgen

Rz. 13 Die Vertretung von widerstreitenden Interessen kann für den Rechtsanwalt ein ganzes Bündel von Rechtsfolgen auslösen. Neben der Beendigung des Mandats können strafrechtliche, berufsrechtliche, verfahrensrechtliche und gebührenrechtliche Konsequenzen drohen. Rz. 14 Liegt eine Interessenkollision bereits bei der Annahme des Mandats vor, besteht für den Rechtsanwalt aus d...mehr

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AGS 12/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Schutzschrift: 0,8- oder 1,3-Verfahrensgebühr? NJW-Spezial 2022, 411 Insbesondere in Wettbewerbssachen reicht regelmäßig derjenige, der befürchtet, mit einer einstweiligen Verfügung überzogen zu werden, bei Gericht eine Schutzschrift ein. Dies ermöglicht es dem Gericht, bei seiner Entscheidung über den vom Antragsteller gestellten Antrag auf Er...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 2. Einzeltätigkeit

Ist der Verteidiger nicht Vollverteidiger, sondern nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt, ist zu unterscheiden:mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 3. Mehrere Auftraggeber

Rz. 35 Schließlich konkretisiert § 7 Abs. 1 RVG den Abgeltungsbereich nach dem RVG für den Fall, dass der Rechtsanwalt durch mehrere Mandanten beauftragt wurde. Entsprechend § 15 Abs. 2 RVG erhält der Rechtsanwalt, wenn er für mehrere Auftraggeber tätig wird, nach § 7 Abs. 1 RVG die Gebühren nur einmal. Auf der Grundlage von Nr. 1008 VV RVG (Mehrvertretungszuschlag)[86] kann...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / III. Auseinandersetzungsvertrag (Teilungsvertrag)

Rz. 283 Der Vertrag, mit dem sich die Miterben auf eine Auseinandersetzung einigen, ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Zu beachten sind ggf. Formvorschriften, die sich bei der Übertragung einzelner Nachlassgegenstände im Rahmen der Auseinandersetzung ergeben.[554] Es liegt jedoch auf der Hand, dass in der Praxis schon aus Beweisgründen mindestens die Schriftform vorzu...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Einleitung der Nachlasspflegschaft

Rz. 252 Jeder Gläubiger kann – unter den oben dargestellten Voraussetzungen – Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft stellen. Gegen den durch eine Nachlasspflegschaft gesicherten Nachlass ist ein Arrestbefehl nicht möglich. Der Sicherungszweck der Nachlasspflegschaft überdeckt den Anspruch eines Gläubigers.[165] Rz. 253 Muster 12.19: Antrag eines Nachlassgläubigers auf ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (b) Besondere Pflichten

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das weite Feld der Vermögensnachfolge fordert heute zur Absicherung des Vermögens des Erblassers bis zum Erbfall eine über die erbrechtliche Beratung hinausgehende Beratung über die Möglichkeiten der privatrechtlichen Vorsorgeregelung. Noch bis in die Mitte der 80iger Jahre ereilte den Erblasser in aller Regel ein schneller Tod. Lange Phasen des Leidens und einer damit...mehr

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AGS 12/2023, Fälligkeit der... / II. Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Formerfordernisse Das LAG Berlin-Brandenburg hat zunächst feststellt, dass der Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes zulässig war, weil die Vergütung der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats fällig gewesen sei. Gem. § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszuges den Gegenstandswert auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich – was hier wohl de...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / j) Nachlassinsolvenzverfahren gem. §§ 315–331 InsO

Rz. 112 Bei Überschuldung sollte der Nachlasspfleger gem. § 1980 BGB die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Dazu ist ihm jedenfalls grundsätzlich zur Vermeidung von Regressansprüchen zu raten. Ob der Nachlasspfleger zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet ist, ist umstritten. Eine Verpflichtung gegenüber den Nachlassgläubigern ist dabei zu vernein...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Erbenberatung zur Schuldenhaftung

Rz. 279 Der Erbe ist auf folgende Punkte hinzuweisen: (1) Obwohl der Erbe auch während des Gütersonderungsverfahrens Träger der Nachlassrechte, -pflichten und -lasten bleibt, geht die Prozessführungsbefugnis auf den Verwalter über (§ 1984 Abs. 1 S. 1 und 3 BGB). Er kann bei bestehender Nachlassverwaltung eine Nachlassforderung dann einklagen, wenn er vom Nachlassverwalter zur...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / b) Glaubhaftmachung des Arrestanspruchs und -grunds

Rz. 9 Nach § 920 Abs. 2 ZPO sind der Anspruch und der Arrestgrund glaubhaft zu machen. Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung, gilt dies nur dann, wenn der Gegner die arrestbegründenden Tatsachen gem. §§ 138 Abs. 3, 288 ZPO bestreitet. Im Verfahren muss nicht der volle Beweis durch präsente Beweismittel (z.B. eidesstattliche Versicherung, Urkundenvorlage, Vorlage eines Sac...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / aa) Ermittlung der Konten

Rz. 80 Neben der Sicherung des Nachlassbestandes (Wohnung/Haus) müssen eventuell vorhandene Konten des Erblassers ermittelt werden. Hierbei ist die jeweilige kontoführende Bank dem Nachlasspfleger als gesetzlichem Vertreter der Erben zur vollumfänglichen Auskunft über die Geschäftsbeziehungen zum Erblasser verpflichtet, §§ 675, 666 BGB. Praxishinweis Der Nachlasspfleger tut g...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Tod des Ehegatten während des Scheidungsverfahrens

Rz. 66 Hat der Erblasser bereits seine Zustimmung zur Scheidung erteilt, und will er die Wirkungen des § 1933 BGB wieder beseitigen, bleibt ihm die Möglichkeit des Widerrufs nach Maßgabe des § 134 Abs. 2 FamFG , d.h. die Zustimmung zur Scheidung kann bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder in der mündlichen Verhandlung zur Nieders...mehr

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AGS 12/2023, Anders/Gehle, Zivilprozessordnung

Herausgegeben von Dr. Monika Anders und Dr. Burkhard Gehle. 82. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 3251 S., 183,00 EUR Die 82. Aufl. des von Adolf Baumbach begründeten ZPO-Kommentars berücksichtigt eine Vielzahl neuer, zum Teil noch nicht in Kraft getretener, Gesetze, die Einfluss auch auf die ZPO, das EGZPO und das GVG haben. Beispielhaft sei hier auf die geplante...mehr

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AGS 12/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Vincent Wolf (S. 529) mit den Fallgestaltungen, in denen mehrere Teilgebühren aus unterschiedlichen Gegenstandswerten entstehen, und demzufolge die Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG vorzunehmen ist. Anhand von zahlreichen Beispielen wird der Anwendungsbereich des § 15 Abs. 3 RVG dargestellt. Detlef Burhoff (S. 532) setzt seine Reihe zur Abrechnung der S...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Auseinandersetzung des Nachlasses

Rz. 159 Zur Auseinandersetzung des Nachlasses während der Nachlasspflegschaft ist der Nachlasspfleger nicht befugt, da der Nachlasspfleger nur Vertreter der Erben ist und die Auseinandersetzung nicht in seinen Aufgabenbereich fällt. Zahlreiche Nachlasspfleger versuchen gegen Ende der Nachlasspflegschaft, sich ein Mandat aller Erben für die Erbauseinandersetzung zu sichern. D...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / t) Nichtzuständigkeit des Nachlasspflegers

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AGS 12/2023, Verfahrensgebü... / II. Vorverfahrensgebühr Nr. 4104 VV

Im Ermittlungsverfahren erhalte der Verteidiger neben der Grundgebühr Nr. 4100 VV zusätzlich eine Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV. Abgegolten werden solle seine Tätigkeit im Verfahren bis zum Eingang der Anklageschrift, des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht oder im beschleunigten Verfahren bis zum Vortrag der Anklage, wenn diese nur mündlich erhoben wird. Nehme ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / d) Finanzamt

Rz. 243 Im Fall der Nachlassverwaltung sind Einkommensteuerbescheide, denen mit Mitteln des Nachlasses erzielte Einkünfte zugrunde liegen, an die Erben zu richten und ihnen bekannt zu geben. Die Nachlassverwaltung erzeugt Verwaltungs- und Verfügungsbeschränkungen; sie berührt aber nicht den Tatbestand der Einkünfteerzielung, der nach dem Tod des Erblassers allein von den Erb...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 8. Unbefriedigter Nachlassgläubiger nach Aufhebung der Nachlassverwaltung

Rz. 294 Meldet sich nach der Aufhebung der Nachlassverwaltung noch ein unbefriedigter Nachlassgläubiger, so ist wie folgt vorzugehen:mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Anmeldung einer Forderung im Aufgebotsverfahren

Rz. 297 Für den Fall, dass ein Aufgebotsverfahren eingeleitet worden sein sollte, sollte die Forderung angemeldet werden. Muster 12.30: Anmeldung einer Forderung im Aufgebotsverfahren Muster 12.30: Anmeldung einer Forderung im Aufgebotsverfahren An das Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – Aktenzeichen: _________________________ Nachlasssache: _________________...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / F. Aufbewahrung bzw. Registrierung

Rz. 34 Die Patientenverfügung sollte in Absprache mit den nächsten Angehörigen und dem Vorsorgebevollmächtigten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Diese Personen sollten nicht nur von der Existenz der Patientenverfügung Kenntnis haben, sondern auch von deren Inhalt, da § 1828 Abs. 2 BGB bei der Feststellung des Patientenwillens nach § 1827 Abs. 1 BGB oder der Behandlun...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Rechtsmittel des Erben gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft

Rz. 267 Die frühzeitige Erinnerung gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft kann dazu beitragen, dass Nachlasspflegschaften schnell wieder aufgehoben werden. Dadurch werden unnötige Kosten vermieden, da, wie bereits ausgeführt, die Dauer der Pflegschaft Auswirkungen auf die Vergütung hat. Die Beschwerde des Erben gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft ist gerichtsgeb...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (a) Allgemeine Pflichten

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (e) Reaktionen von Auslandsbanken auf Ermittlungsanfragen

Rz. 107 Wenn Ermittlungen bei im Ausland befindlichen Banken erfolgen (z.B. Österreich, Schweiz, Liechtenstein), werden diese mitteilen, dass sie nicht verpflichtet sind, Auskünfte zu erteilen. Die Banken fügen jedoch dann den Nebensatz hinzu, dass zur Vermeidung weiteren Schriftverkehrs darauf hingewiesen wird, dass der Erblasser unbekannt ist. Diese Mitteilung bedeutet nah...mehr