Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / Zusammenfassung

Überblick Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und somit auch für die Verarbeitung von Bewerberdaten gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO). Die DSGVO wird durch die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes ergänzt. .[1] Für die Verarbeitung von Bewerberdaten gilt neben den allgemeinen Grundsätzen der DSGVO vor allem § 26 BDSG [2], der die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsbezug für das Unte... / 3.3 Lösung

Leistungen, die U als Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG für sein Unternehmen bezieht, sind grundsätzlich seinem Unternehmen zuzuordnen, soweit sie ausschließlich in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Betätigung stehen. Soweit sowohl eine unternehmerische als auch eine nichtunternehmerische Verwendung geplant wäre, würde sich bei dem Bezug von son...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 1.3.4 Frage nach Schwangerschaft

Mit Blick auf die Geschlechterdiskriminierung hat die Frage nach der Schwangerschaft von Bewerberinnen größere praktische Bedeutung erlangt. Sie ist eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts[1] und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht nur bei der Begründung eines unbefristeten, sondern auch eines befristeten Arbeitsverhältnisses un...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Meldepflicht für Arbeitgeber

Tz. 26 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Über die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht muss der Arbeitgeber die Minijob-Zentrale i. R.d. DEÜV-Meldeverfahrens oder per maschinelle Ausfüllhilfe (sv.net) informieren. Eine Befreiung gleich zu Beschäftigungsbeginn kann nur greifen, wenn der Minijob-Zentrale diese Meldung zusammen mit der ersten Entgeltabrechnung spätestens sechs...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Pflichten des Arbeitgebers

Tz. 14 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Arbeitnehmeranteile für die Versicherungspflichtigen sind vom Arbeitgeber bei den jeweiligen Lohnzahlungen einzubehalten und gemeinsam mit den Arbeitgeberanteilen bei den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung anzumelden und an diese abzuführen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 2.8 Einwirkung des Arbeitgebers auf Einträge im sozialen Netzwerk?

Stellt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit beim Arbeitgeber im sozialen Netzwerk umfangreich dar und setzt er das soziale Netzwerk regelmäßig für seine berufliche Tätigkeit ein, darf der Arbeitgeber dann auf den Inhalt der Präsentation Einfluss nehmen? Das Landgericht Freiburg geht wie selbstverständlich davon aus, dass eine solche uneingeschränkte Einflussnahmemöglichkeit best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 2.7 Social Media als Betriebsmittel des Arbeitgebers?

Der Zugang zu sozialen Netzwerken wie Facebook, Xing, LinkedIn oder Instagram ist ein personalisierter Zugang. Der Arbeitgeber wird von seinem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verlangen können, unter Verwendung seines eigenen Namens einen Zugang zu erwerben und ein Profil anzulegen. Eine Ausnahme könnte dort gesehen werden, wo der Zugang über ein soziales Netzwerk zwingend e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 3 Mitteilungs- und Nachweisobliegenheiten

Eine schwangere Frau soll dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr die Schwangerschaft bekannt ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). Darüber hinaus sollen dem Arbeitgeber nach der Gesetzesbegründung alle für die Belange des Mutterschutzes relevanten Informationen mitgeteilt werden (vgl. BT-Drs. 18/8963, S. 86). Hinweis Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschale Kirchensteuer

Begriff Die Kirchenlohnsteuer wird zusammen mit der Lohnsteuer durch Steuerabzug vom Arbeitslohn erhoben. Wird die Lohnsteuer pauschaliert, muss grundsätzlich auch die Kirchensteuer pauschal berechnet werden. Einzige Ausnahme ist die Lohnsteuer-Pauschalierung bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern, bei denen die Pauschalierung mit 2 % vorgenommen wird: hier entfällt die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 8.1 Kündigungsverbot nach § 17 MuSchG

Die Kündigung ist nach § 17 Abs. 1 MuSchG unzulässig während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche und bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt nach d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsplatzgestaltung

Begriff Schaffung der bestmöglichen Voraussetzungen und Bedingungen für das Zusammenwirken von Menschen (Aufgaben), Sachmitteln und Informationen. Ansatzpunkte sind also die Arbeitsplätze, die Arbeitsmittel- und verfahren, die Abläufe sowie die Umgebung. Änderungen basieren meist auf Arbeitsstudien und neuen Erkenntnissen der Arbeitswissenschaft. Wichtig: der Betriebsrat ha...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4.2 Konkrete Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen (§§ 10 Abs. 2 Satz 1, 13 Abs. 1 MuSchG)

Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber gem. § 10 Abs. 2 MuSchG unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen[1]. Wichtig Der Begriff "festlegen" gemäß dieser Vorschrift bedeutet, dass der Arbeitgeber die konkret erforderlichen Schutzm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7.2.7 Ärztliches Beschäftigungsverbot (§ 16 MuSchG)

§ 16 MuSchG regelt ärztliche Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Nach § 16 Abs. 1 MuSchG darf der Arbeitgeber eine Frau während der Schwangerschaft nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes durch die Beschäftigung gefährdet ist. Nach § 16 Abs. 2 MuSchG darf der Arbeitgeber eine Frau, d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 8.3 Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung

Während der Schutzfrist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist die Frau nur vor einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, nicht aber vor einer Beendigung aus sonstigen Gründen geschützt. Insbesondere bei Nichtigkeit eines Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitgeber nicht gehindert, sich jederzeit von der Frau zu trennen. Nach den Grundsätzen des faktisc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7.2.5 Vorläufiges betriebliches Beschäftigungsverbot (§ 10 Abs. 3 MuSchG)

Nach § 10 Abs. 3 MuSchG darf der Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau nur diejenigen Tätigkeiten ausüben lassen, für die er die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach § 10 Abs. 2 MuSchG getroffen hat. Danach hat der Arbeitgeber nach Mitteilung einer Schwangerschaft oder des Umstands des Stillens unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beginn der Versicherungspflicht bei Feststellung von Mehrfachbeschäftigungen

Tz. 56 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle nach § 28a Abs. 1 SGB IV jeden versicherungspflichtigen und jeden geringfügig Beschäftigten zu melden. Die Meldung ist durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstatten. Der Arbeitgeber hat nach § 28e SGB IV d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4.1 Gefährdungsbeurteilung und generelle Ermittlung von Schutzmaßnahmen (§ 10 Abs. 1 Nrn. 1 u. 2 MuSchG)

Bereits § 5 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung von allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen für sämtliche Arbeitsplätze. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG sind im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Abs. 1 ArbSchG die abstrakten Gefahren für schwangere oder stillende Frauen an allen Arbeitsplätzen zu erfassen und zu beurteilen. Die Pfli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 6.2.2 Schutzfrist nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG)

Die Schutzfrist nach der Entbindung dauert 8 Wochen, beginnend am Tag nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG). Diese Schutzfrist wird im Falle einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt oder wenn bei einem Kind vor Ablauf von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX festgestellt wird auf 12 Wochen verlängert (§ 3 Abs. 2 Satz 2 MuSchG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 1 Nutzen und Gefahren aus Arbeitgebersicht

Der Vorteil der aktiven Nutzung von Social Media durch ein Unternehmen liegt sicherlich zu weiten Teilen in der Selbstdarstellung der Firma. Neben formellen Präsentationen auf der firmeneigenen Website wird das Image eines Unternehmens in zunehmendem Maße durch indirekte Äußerungen von Bewerbern, Arbeitnehmern, Kunden und Geschäftspartnern geprägt. Da Bewerber, bevor sie ihr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7.2.6 Betriebliches Beschäftigungsverbot (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG)

Hat eine Frau ihrem Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Abs. 1 MuSchG) erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen[1] . Der Begriff "festlegen" gemäß dieser Vorschrift bedeutet, dass der Arbeitgeber die konkret erforderlichen Schutzmaßnahmen, die bereits im Rahmen der al...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7.2.1 Mehrarbeit (§ 4 Abs. 1 MuSchG)

Nach § 4 Abs. 1 MuSchG ist es dem Arbeitgeber untersagt, schwangere oder stillende Frauen, die 18 Jahre oder älter sind, länger als 8 1/2 Stunden pro Tag oder mehr als 90 Stunden innerhalb einer Doppelwoche zu beschäftigen. Wenn die betroffene Frau jünger als 18 Jahre ist, darf der Arbeitgeber sie nicht mehr als 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in einer Doppelwoche arbeiten...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Personen, die geringfügig (oft nebenberuflich) oder kurzzeitig entgeltlich beschäftigt sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, soweit nicht nach dem SGB eine Versicherungsfreiheit in Betracht kommt. Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitsen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 5 Freistellung für Arztbesuche und zum Stillen (§ 7 MuSchG)

Der Arbeitgeber hat gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 MuSchG eine Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Das betrifft in der Regel die Leistungen nach § 24d Abs. 1 SGB V. Danach hat die Frau Anspruch auf ärztliche Betreuung sowie Hebam...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 6.2.1 Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 MuSchG)

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG dürfen werdende Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären. Für die Festlegung des Beginns der Schutzfrist ist vom voraussichtlichen Tag der Entbindung auszugehen, wie er sich aus dem durch die Frau vorgelegten Zeugnis ihres Arztes oder ih...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7.1.1 Ersatztätigkeit

Ein ganz zentraler Gedanke des Mutterschutzgesetzes ist es, der Frau eine verantwortbare Teilhabe am Erwerbsleben während der Schwangerschaft und Mutterschaft zu ermöglichen[1] . Fällt die Tätigkeit der Frau oder fallen Teile davon unter eines der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote, ist der Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt, ihr im Wege des Weisungsrechts eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 2.3 Freie Meinungsäußerung und Treuepflicht des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat eine Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber. Er darf ihn daher nicht öffentlich beleidigen, verleumden oder ihm übel nachreden. Die grundsätzlich auch im Arbeitsverhältnis bestehende Meinungsfreiheit endet bei der Verwirklichung von Straftatbeständen. Die Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB beschneidet bei Straftaten das Äußerungsrecht des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 2.9 Löschung von "Freunden" bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Was passiert mit den angelegten Kontakten eines Mitarbeiters bei Ausscheiden aus dem Unternehmen? Legt man hierfür die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum unbefugten Verschaffen von Geschäftsgeheimnissen zugrunde, muss man regelmäßig annehmen, dass der Arbeitnehmer bei Ausscheiden die Kontaktdaten dem Arbeitgeber übermitteln und die Daten anschließend löschen mus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 2.1 Nutzung während der Arbeitszeit

Die Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit ist nur zulässig, wenn dies der Arbeitgeber gestattet. Die private Internetnutzung mithilfe der Arbeitsplatzrechner des Arbeitgebers ist insgesamt von der Gestattung durch den Arbeitgeber abhängig.[1] Einen Anspruch hierauf hat der Arbeitnehmer nicht. Lässt der Arbeitgeber die Privatnutzung zu, kann er den Umfang begrenzen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 3 Social-Media-Guidelines

Verschiedenen Orts wird Arbeitgebern geraten, Social-Media-Guidelines zu erstellen. Eine rechtliche Relevanz haben sie nur insoweit, als sie das Verhalten des Arbeitnehmers in den sozialen Netzwerken tatsächlich regeln dürfen. Sobald die Aktivität im sozialen Netzwerk als Privatangelegenheit erscheint, ist die Regelungsmöglichkeit ausgeschlossen. Nimmt man ein Einflussrecht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Fälligkeitstermine für Sozialversicherungsbeiträge 2024

Tz. 110 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Für 2024 gelten folgende Abgabe- und Fälligkeitstermine der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber:mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Grundsätzliche Rentenversicherungspflicht

Tz. 21 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, wobei der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag (ab 2019) von 3,6 % trägt. Allerdings kann der geringfügig Beschäftigte die Rentenversicherungspflicht abwählen. Dazu muss er bei seinem Arbeitgeber schriftlich einen Befreiungs-Antrag stellen, der dann für die gesamte Dauer der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 2.6 Geschäftspartner als "Freunde" im sozialen Netzwerk?

Darf der Arbeitnehmer während des andauernden Arbeitsverhältnisses über soziale Netzwerke Kontakte zu Geschäftspartnern des Arbeitgebers aufbauen, sie also als "Freunde" des Netzwerks gewinnen? Anders als bei der Aufnahme der Kontaktdaten der Geschäftspartner in ein betriebliches Kundenmanagementsystem legt der Arbeitnehmer den Kontakt auf einem privaten Medium an, auf das d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 8.2 Ausnahmen vom Kündigungsschutz

Nach § 17 Abs. 2 MuSchG kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle in besonderen Fällen ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Hinweis Eine Auflistung der jeweils zuständigen Behörden findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Kündigung kann rechtswirksam ers...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Tz. 91 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Kranken- und Pflegeversicherung (alte und neue Bundesländer)mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Allgemeines

Tz. 59 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die generelle Versicherungsfreiheit für geringfügig Beschäftigte wurde zum 01.01.2013 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt wird die Rentenversicherungspflicht zur Regel. Der Arbeitgeber trägt von dem für 2015 geltenden Rentenversicherungsbeitrag von derzeit (seit 2018) 18,6 % pauschal 15 % und der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag i. H. v. derz...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Krankenversicherung

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigungsverbot / Arbeitsrecht

Die wichtigsten Beschäftigungsverbote betreffen den Mutterschutz und den Jugendarbeitsschutz. Darüber hinaus gilt z. B. ein Beschäftigungsverbot für Ausländer, wenn diese nicht im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sind. Außerdem können Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Beschäftigungsverbote normieren. Das Mutterschutzgesetz kennt 2 Arten von Beschäftigungsverbote...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 11.1 Mitteilung an die Aufsichtsbehörde

Teilt eine Frau ihrem Arbeitgeber mit, dass sie schwanger ist oder stillt, ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, zu informieren. Hierdurch soll der Aufsichtsbehörde ermöglicht werden, eine wirkungsvolle Kontrolle der Einhaltung der Schutzpflichten nach dem MuSchG dur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4.5.1 Dokumentationspflichten

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG und den daraus resultierenden allgemeinen Bedarf an Schutzmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG durch Unterlagen zu dokumentieren. Wenn sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass keine Schutzmaßnahmen erfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit (Rechtslage vor 2013)

Tz. 38 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zur Rentenversicherungspflicht von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen seit 01.01.2013 s. Tz. 21. Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübten, konnten nach § 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VI in der bis 31.12.2012 geltenden Fassung auf diese Versicherungsfreiheit verzichten und erwarben dadurch volle Leistungsansprüche in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Rentenversicherung

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7.2.3 Nachtarbeit (§ 5 MuSchG)

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht berechtigt, eine schwangere oder stillende Frau in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr zu beschäftigen. Im Wege des behördlichen Genehmigungsverfahrens nach § 28 MuSchG wird jedoch die Beschäftigung bis 22 Uhr ermöglicht (§ 5 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Dazu kann der Arbeitgeber bei der Aufsichtsbehörde beantrage...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leitende Angestellte / 3 Leitende Angestellte in der Betriebsverfassung

Nach § 5 Abs. 3 BetrVG gilt für sie nicht das Betriebsverfassungsgesetz, soweit dieses Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.[1] Neben Generalbevollmächtigten, Prokuristen, deren Vertretungsmacht auch im Verhältnis zum Arbeitgeber "nicht unbedeutend" ist, und zur Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern befugten Angestellten ist leitender Angestellter i. S. de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zum 01.01.2015 wurde erstmalig für Arbeitnehmer deutschlandweit ein flächendeckender gesetzlich geregelter Mindestlohn i. H. v. ursprünglich 8,50 EUR eingeführt (s. Mindestlohngesetz – MiloG – vom 11.08.2014, BGBl I 2014, 1348, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2023, BGBl I 2023, Nr. 172). Die laufende Anpassung des M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 2.2 Nutzung während der Freizeit

Umgekehrt darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht untersagen, Social Media in seiner Freizeit über einen privaten Internetanschluss oder über sein Smartphone zu nutzen. Solange kein besonderes Geheimhaltungsinteresse an dem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses besteht, was absoluter Ausnahmefall sein dürfte, kann der Arbeitgeber auch nicht verhindern, dass der Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4.3 Gesprächsangebot (§ 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG)

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG hat der Arbeitgeber einer Frau, die ihm mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten. Das Gesprächsangebot hat unverzüglich zu erfolgen, also ohne schuldhaftes Zögern. Die Verpflichtung besteht immer, auch dann, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 2.5 Wettbewerbsrechtliche Verstöße durch den Arbeitnehmer

Setzen Arbeitnehmer ihren privaten Zugang zu einem sozialen Netzwerk für Zwecke des Arbeitgebers ein, kann dies zur Haftung des Arbeitgebers führen. So wurde es als wettbewerbsrechtlicher Verstoß des Arbeitgebers gewertet, wenn der Arbeitnehmer, ein Autoverkäufer, auf seiner privaten Facebook-Seite für den Kauf eines bestimmten Autos seines Arbeitgebers warb, dabei aber wede...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4 Betrieblicher Gesundheitsschutz (§§ 9 – 15 MuSchG)

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, soweit wie im Hinblick auf einen wirkungsvollen Gesundheitsschutz verantwortbar, der Frau eine Fortführung der Tätigkeiten zu ermöglichen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 MuSchG). Durch das Ausschöpfen aller verfügbaren Präventionsmaßnahmen soll schwangeren und stillenden Frauen eine verantwortbare, ihren individuellen Bedürfnissen angepasste Teilhabe am ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7.1.4 Fortbestehen des Erholungsurlaubs (§ 24 MuSchG)

Gemäß § 24 Satz 1 MuSchG gelten für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub die Ausfallzeiten wegen Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz als Beschäftigungszeiten. Für die Zeiten der Beschäftigungsverbote findet daher keine Kürzung des Erholungsurlaubs statt. Wichtig Die Vorschriften des § 24 MuSchG gelten für Beschäftigungsverbote i. S. v. § 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Arbeitslosenversicherung

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