Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 4 Rückdeckungsversicherung in der Insolvenz

Künftig können Beschäftigte im Insolvenzfall des Arbeitgebers grundsätzlich eine auf ihr Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung fortsetzen, wenn die ihnen gegebene Versorgungszusage auf die Versicherungsleistung verweist.[1] Das Wahlrecht besteht nicht, wenn die Versicherung in die Insolvenzmasse fällt oder eine Übertragung des Anspruchs auf einen Pensionsfonds durch de...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.1 Entgelteigenschaft der Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung

Die Anhebung der steuerfreien Höchstbeträge für Beiträge des Arbeitgebers für eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse wurden im Sozialversicherungsrecht nicht nachvollzogen. Dort sind weiterhin nur bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) nich...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1.7 Maßnahmen aufgrund des Ukraine-Kriegs

Mit BMF-Schreiben v. 24.10.2023 (BStBl 2023 I S. 1869) hat das BMF den zeitlichen Anwendungsbereich der Billigkeitsmaßnahmen in Bezug auf Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg (vgl. dazu die im BMF-Schreiben v. 24.10.2023 genannten Schreiben) bis 31.12.2024 verlängert. Umfasst sind danach u.a. Spendenerleichterungen sowie Steuerbegünstigungen für une...mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 6 Auswirkungen des Kündigungsschutzgesetzes

Der im ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes [1] geregelte "allgemeine Kündigungsschutz" gewährt dem Arbeitnehmer nur Schutz gegenüber ordentlichen Kündigungen des Arbeitgebers. Da dem Ausbildenden aber gemäß § 22 BBiG eine ordentliche Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit verwehrt ist, geht diese speziellere Regelung den Vorschriften ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.4.1 Zurechnung dem Arbeitgeber

Der Gesetzeswortlaut beschränkt sich auf die Grundzüge der beiden Berechnungsverfahren. Die Detailregelungen hierzu hat die Finanzverwaltung in den Lohnsteuer-Richtlinien festgelegt. Danach ist der zwingende Ansatz einer der beiden genannten Methoden nicht nur für Fahrzeuge zu beachten, die im Eigentum der Firma stehen, sondern auch für Leasingfahrzeuge, die als Firmenwagen ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.3 Wahlrecht des Arbeitgebers: Monatspauschale oder tatsächliche Fahrten

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1 %-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03 %-Monatszuschlag und der 0,002 %-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Im Lohnsteuerverfahren ist der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers allerdings verp...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8.2 1 %-Regelung für E-Bike

Elektrofahrrad als Kraftfahrzeug Die 1 %-Regelung ist nach ihrem Gesetzeswortlaut eigentlich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, nicht dagegen auf Fahrräder. Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer jedoch ein Elektrofahrrad auch zur privaten Nutzung, ist die 1 %-Methode anwendbar, wenn das E-Bike verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen ist, also ein Ke...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 4.2 Pauschalbesteuerung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Für den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 6.2 Geänderte Berechnung bei Übernahme von Betriebskosten

Nach dem als Folge zur geänderten Rechtsprechung ergangenen BMF-Schreiben[1] ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, im Lohnsteuerabzugsverfahren die Anrechnung der individuellen Kraftfahrzeugkosten des Arbeitnehmers bei der Nutzungswertermittlung zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl in Fällen, in denen der Nutzungswert pauschal (1 %-Regelung, 0,03 %-Regelung) oder a...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.5 Ladestrom und Ladevorrichtungen

Seit 2017 ist das Auftanken von Strom für Elektro- oder Hybridelektroautos des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber steuerfrei.[1] Der Arbeitgeber ist aus Vereinfachungsgründen nicht verpflichtet, die steuerfreien "Stromvorteile" im Lohnkonto des Arbeitnehmers aufzuzeichnen.[2] Außerdem fördert der Gesetzgeber durch die Einführung einer Pauschalierungsvorschrift die Verbreitung von...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.2 Aufgabe des Anscheinsbeweises bei arbeitsrechtlichen Nutzungsverboten

Der BFH hat in einer Reihe weiterer Urteile entschieden, dass bei Anwendung der 1 %-Methode der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit besteht, den Firmenwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen.[1] Der BFH hat damit seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Firmenwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 2.2 Gesetze zur Vergütungsfestlegung

Auf mehreren Ebenen existieren gesetzliche und einzelvertragliche Vergütungsregelungen (siehe auch Abb. 1): Europäisches Recht Nationales Recht Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag Abb. 1: Rangfolge der Rechtsquellen für die Vergütung Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner erbrachten Arbeitsleistung einen Anspruch auf Vergütung hat. Dabei ist sicherzu...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der Ansatz eines weiteren geldwerten Vorteils neben der Privatnutzung des Firmenfahrzeugs ist an die Wegstrecke Wohnung – erste Tätigkeitsstätte geknüpft.[1] Dienstwagenfahrten, die die Voraussetzungen einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfüllen oder nach dem Gesetz als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten, sind durch einen zusätz...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.1 Bemessungsgrundlage Bruttolistenpreis

Die private Nutzung des Firmenwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen, der im Zeitpunkt der Erstzulassung für den Pkw festgelegt ist. Der Ansatz des inländischen Bruttolistenpreises gilt auch für reimportierte Fahrzeuge. Existiert für reimportierte Firmenfahrzeuge kein inländischer Bruttolistenpreis, ist die Bemessungsgrundlage für die 1 ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.2.2 Laufende Kosten

Neben der Abschreibung bzw. den Leasingraten berechnen sich die Gesamtkosten aus der Summe aller übrigen Betriebskosten, die das ganze Jahr über – also auch für Zeiten des Urlaubs anfallen. Das sind z. B. Aufwendungen für Benzin, Öl, Reifen, Wagenwäsche, Garagenmiete[1], Inspektions-/Reparaturkosten, Straßenbenutzungsgebühren, TÜV/AU, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Finanzierungskosten...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.4.2 Zurechnung dem Arbeitnehmer

Für den umgekehrten Sachverhalt, dass Nutzen und Lasten des Leasingvertrags in vollem Umfang auf den Arbeitnehmer übergehen, sodass der Arbeitnehmer im wirtschaftlichen Ergebnis zum Leasingnehmer wird, ist der Dienstwagen dem Arbeitnehmer zuzurechnen. Der BFH hat für die Fälle des "Behördenleasings" entschieden, dass keine Firmenwagenüberlassung vorliegt. Bei diesen Verträge...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Begriff "Firmenwagen" wird die Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Arbeitgeber umschrieben, das dem Arbeitnehmer kostenlos zur ständigen Nutzung zur Verfügung steht. Ebenso gebräuchlich sind die Bezeichnungen Geschäfts- bzw. Dienstwagen. Der Arbeitgeber kann die Kosten für das Fahrzeug in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehen. Andererseits ist ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.2 0,03 %-Monatspauschale

Der monatliche Zuschlag berechnet sich für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des Bruttolistenpreises. Abzustellen ist auf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, diese ist auf den nächsten vollen Kilometerbetrag abzurunden. Praxis-Beispiel Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tä...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.10 Treibhausgasminderungsprämie (THG-Prämie)

Seit 2015 sind Unternehmen der Mineralölwirtschaft verpflichtet, die durch Otto- und Dieselkraftstoffe entstehenden Treibhausgasemissionen zu mindern. Die für die CO2-Einsparung festgelegte Quote, die sog. Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), kann das Unternehmen u. a. durch Beimischung oder Verkauf von reinem Biokraftstoff oder eFuels erfüllen, aber auch durch die Anrec...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 3.3.2 Übertarifliche Zulagen

Die übertarifliche Zulage – häufig auch als außertarifliche, freiwillige oder betriebliche Zulage bezeichnet –, ist ein Vergütungselement, dass der Arbeitgeber dem Beschäftigten zuzüglich regelmäßig monatlich zu dessen tarifvertraglichem Vergütungsanspruch zahlt. Eine übertarifliche Zulage kann demnach nur erhalten, wer eine tarifliche Grundvergütung erhält. Sie wird im Arbe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn

Leitsatz 1. Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat. 2. Ein lohnsteuerbarer Vorteil kann nur insoweit vorliegen, als der Arbeitnehmer aus der Veräußerung ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.9.1 Keine erste Tätigkeitsstätte im Betrieb

Die Firmenwagenüberlassung begründet nur dann einen geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, wenn es sich hierbei um die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers handelt. Von einem dauerhaften Beschäftigungsort i. S. e. ersten Tätigkeitsstätte ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen einer ortsfesten betrieblic...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 2.6 Vergütungsregelungen im Arbeitsvertrag

Existieren weder Tarifvertrag noch Betriebsvereinbarung und liegt im Unternehmen kein einheitliches Vergütungssystem vor, entscheidet grundsätzlich das Verhandlungsgeschick des Mitarbeiters über die Höhe der Vergütung. Denn in Fragen der Vergütung besteht prinzipiell Vertragsfreiheit. Somit können zwei Mitarbeiter für die identische Arbeitsleistung unterschiedlich entlohnt w...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.2 1 %-Methode

Die Berechnung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Firmenwagens muss zwingend nach einer der beiden Methoden vorgenommen werden. Die gesetzliche Reihenfolge gibt den Vorrang der 1 %-Regelung, die immer zur Anwendung kommt, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht ausdrücklich für den Einzel­nachweis des privaten Nutzungsanteils entscheiden. Ein Wahlrecht ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 6.1 Nutzungsentgelte

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Firmenwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil, sowohl bei der 1 %-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode.[1] Nach bisheriger Besteuerungspraxis durften nutzungsunabhängige Pauschalzahlungen, kilometerabhängige Pauschalen (z. B. 0,25 EUR je km) sowie vom Arbeitnehmer übernommen...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.2 Halbierung des Bruttolistenpreises für Zeiträume ab 2019

Die Halbierung des Bruttolistenpreises, die im Ergebnis zu einer Absenkung des Prozentsatzes von 1 % auf 0,5 % führt, wird nach dem Gesetzeswortlaut für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge angewendet, die im Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden.[1] Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 wurde die Befristung bis zum 31.12.2030 verlängert. Die ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2 Berechnungsverfahren

Die private Nutzung des Firmenwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen, der im Zeitpunkt der Erstzulassung für den Pkw festgelegt ist. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt.[1] Betrieblic...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 3.2.1 Zeitvergütung

Die Zeitvergütung hat eine hohe Praxisrelevanz, ist aber nicht für alle Arbeitsformen gleichermaßen geeignet. Sie bietet wegen ihrer klaren Struktur und einfachen Handhabung vor allem dann Vorteile für den Arbeitgeber, wenn: sich die Arbeitsinhalte, die Arbeitsleistung und das Endergebnis nicht genau bestimmen oder messen lassen, weil es sich schwerpunktmäßig um geistige oder...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 2.7 Gleichbehandlungsgrundsatz

Die prinzipielle Vertragsfreiheit bei der Vereinbarung der Vergütung wird auf Seiten des Arbeitgebers durch den Gleichbehandlungsgrundsatz beschränkt. Demnach darf ein Arbeitnehmer nicht willkürlich von einem Entlohnungsbestandteil ausgeschlossen oder benachteiligt werden. Praxis-Tipp Weitere Informationen zum Gleichbehandlungsgrundsatz Der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflich...mehr

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Zukunftsfinanzierungsgesetz / 1.2 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Aufgeschobene Besteuerung

Außerdem werden die Vorschriften zur aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern in § 19a EStG ausgeweitet. Die Änderungen haben das Ziel, Startup- und KMU-Unternehmen durch Verbesserung der Mitarbeitergewinnung und -bindung zu fördern und zudem die sog. dryincome-Problematik für die Arbeitnehmer zu entschärfen. Folgendes wir...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / Zusammenfassung

Überblick Ob Vergütung, Gehalt, Lohn oder Entgelt – es gibt viele Begriffe für die pekuniäre Seite dieser Tauschbeziehung von Leistung und Gegenleistung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der eine erbringt eine Arbeitsleistung, der andere bezahlt dafür einen bestimmten Betrag für eine bestimmte Leistung. Ob dieser Betrag "gerecht" sein kann, ist dabei ebenso umstritten wi...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 3.1 Zahlung des Arbeitsentgelts

Das Arbeitsentgelt kann nach verschiedenen Kriterien vereinbart und ausbezahlt werden: Stundenweise (Stundenlohn): Das Arbeitsentgelt wird nach den tatsächlich gearbeiteten Stunden abgerechnet. Auch Urlaubs-/Feiertagsentgelt wird stundenweise verrechnet. Monatsweise (z. B. Monatsgehalt): Es ist ein Betrag für einen ganzen Monat vereinbart, unabhängig von der Länge des Monats s...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 1.1 Trends und Treiber

Flexible Arbeitszeiten sind in vielen Unternehmen der Schlüsselfaktor für wichtige ökonomische, technologische und gesellschaftliche Trends. Diese langfristigen Entwicklungen und Prozesse beeinflussen die Arbeitswelt und fordern zum aktiven Handeln heraus. Es eröffnen sich durch Trends neue Möglichkeiten für effektive und innovative Zusammenarbeit, die sich direkt auf die or...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.5.1 Feste Monatspauschale

Das beschriebene Berechnungsverfahren ist im Prinzip einfach. Der feste prozentuale Monatsbetrag führt aber immer dann zu praktischen Problemen, wenn verschiedene Fahrzeuge oder ein Firmenfahrzeug nur teilweise für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden. Dasselbe gilt, falls der Arbeitnehmer mehrere Wohnungen hat. Die 0,03 %-Monatsspauschale berü...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.4 Eigenes Wahlrecht des Arbeitnehmers bei Einkommensteuer

Der Arbeitnehmer ist bei seiner persönlichen Einkommensteuer nicht an die im Lohnsteuerabzugsverfahren angesetzte Methode gebunden. Er kann also von der 0,03 %-Monatspauschale zur Einzelberechnung mit 0,002 % pro Arbeitgeberfahrt übergehen. Vergleichbar mit der Wechselmöglichkeit zwischen 1 %- und Fahrtenbuch-Methode hat es damit der Arbeitnehmer in der Hand, steuerliche Nac...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 3.3.3 Zuschläge für Überstunden

In gesetzlichen Vorschriften finden sich keine Vergütungsregelungen für geleistete Überstunden. Sie sind in der Regel wie normale geleistete Arbeit zu vergüten. Ein Überstundenzuschlag kann nur dann verlangt werden, wenn dieser tarif- oder arbeitsvertraglich vereinbart wurde. Als Überstundenarbeit werden Arbeitsstunden definiert, die über die tariflich vereinbarte Arbeitszei...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.12 Homeoffice und Telearbeit

Vorallem das Homeoffice bzw. die Telearbeit haben an Beliebtheit zugenommen. Die klassische Telearbeit ist nach der Arbeitsstättenverordnung geregelt und betrifft einen fest vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatz im privaten Wohnbereich (ArbStättV). Das Homeoffice hat insbesondere durch die SARS-CoV-2 Pandemie stark an Bedeutung gewonnen und wurde genutzt, um Ansteckung...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 6.3 Anschaffungskosten-Zuschüsse des Arbeitnehmers

Zuschüsse des Arbeitnehmers, die er zu den Anschaffungskosten für einen Firmenwagen zu entrichten hat, z. B. weil er sich mit dem Arbeitgeber auf Sonderausstattungen des Fahrzeugs geeinigt hat, führen zu einer Kürzung des geldwerten Vorteils. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens werden bei der 1 %-Methode nicht nur im Jahr der Zahlung, son...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.6.1 Keine Fahrzeugnutzung

Wie bereits ausgeführt, sind die Monatsbeträge i. H. v. 1 % für die Privatnutzung sowie 0,03 % für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Rahmen der pauschalen Nutzungswertermittlung grundsätzlich unabhängig davon anzuwenden, wie oft der Arbeitnehmer den Firmenwagen im Kalendermonat für Privatfahrten bzw. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 4.1 Steuerabzug nach den mitgeteilten ELStAM-Daten

Der Sachbezug aus der Überlassung eines Firmenwagens rechnet, da er Monat für Monat anfällt, zu den laufenden Bezügen. Die Besteuerung richtet sich also nach den für den laufenden Arbeitslohn geltenden Grundsätzen. Die Lohnsteuer ist deshalb im Regelfall zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn nach den vom Arbeitgeber abgerufenen ELStAM-Daten nach der Monatstabelle zu berechnen.mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 2.1 Notwendige Definitionen

In der Arbeitswelt wird heute auf die begriffliche Trennung von Lohn und Gehalt verzichtet. Auch Entgelt und Vergütung werden oftmals synonym gebraucht. Begriffe wie „Lohnkosten“ oder „Gehaltsstruktur“ beziehen sich überwiegend auf beide Entgeltformen, meinen manchmal wie in Stundenlohn oder Monatsgehalt aber auch die jeweils klassische Begriffsbedeutung. In diesem Text wird...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.1 Kürzung des Bruttolistenpreises je nach Umfang der Akku-Kapazität

Die hohen Anschaffungskosten von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen sind bei diesen Fahrzeugen nachteilig für das sog. Dienstwagensegment. Dasselbe gilt für sog. Brennstoffzellenfahrzeuge. Hier schafft eine Sonderregelung für die Firmenwagenbesteuerung Abhilfe. Ein entsprechender "Preisnachlass" findet sich im Gesetz.[1] Ein ­umfassendes Anwendungsschreiben[2] ergänzt die...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 5.2 Steuerpflichtige Zusatz-Familienheimfahrten

Führt der Arbeitnehmer mehr als eine wöchentliche Familienheimfahrt durch, darf der Arbeitnehmer diese zusätzlichen Fahrten nicht als Werbungskosten abziehen. Folglich ist für jede zweite oder weitere Familienheimfahrt ein zusätzlicher Arbeitslohn zu erfassen. Die gesetzlich festgelegte Saldierung (Verzicht auf die Erfassung eines geldwerten Vorteils) gilt nur für eine Heimf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer mit ruhenden Arbeitsverhältnissen dürfen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen ausgeschlossen werden

Leitsatz Das FG Düsseldorf entschied, dass die Steuerbefreiung für Vorteile aus Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 3 Nr. 39 EStG) auch dann gilt, wenn ruhende Arbeitsverhältnisse von entsprechenden Programmen ausgeschlossen werden. Sachverhalt Die Tochtergesellschaft eines Konzerns unterhielt ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, nach dem alle Arbeitnehmer mit aktivem Beschäft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.4 Kostendeckelung: Begrenzung des Nutzungswerts

Der pauschale Nutzungswert, der sich nach der 1 %-Regelung für die Privatfahrten sowie nach der 0,03 %- bzw. 0,002 %-Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ggf. erhöht um den Nutzungswert für Familienheimfahrten[1], ergibt, kann höher sein als die für das Fahrzeug insgesamt entstehenden Kosten, z. B. bei einem gebrauchten Firmenwagen m...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitmanagement: Schl... / Zusammenfassung

Überblick Die flexible und menschengerechte Arbeitszeitgestaltung ist heutzutage für die moderne Arbeitswelt entscheidend. In Zeiten des Fachkräftemangels muss HR Strategien und Konzepte anbieten, die sowohl den Anforderungen der Mitarbeiter gerecht werden, aber auch den stetigen Veränderungen in der Arbeitskultur und -umgebung Rechnung tragen und die Ziele des Unternehmens ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.13 Workation

Neben Homeoffice oder hybrider Arbeit erfreut sich ein weiterer kreativer Trend besonderer Beliebtheit: Workation = Work + Vacation. Dieser Begriff meint eine Kombination aus "Arbeit" und "Urlaub"- aber definitiv nicht, im Urlaub zu arbeiten. Es handelt sich vielmehr um die Möglichkeit für Arbeitnehmer, selbst zu bestimmen wo und wann sie arbeiten möchten. Somit ist es denkba...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.8 Sabbatical

Ein Sabbatical bietet die Möglichkeit, während des Erwerbslebens eine längere mehrwöchige Freistellungsphase zu nehmen. Diese Freistellung kann zwischen drei und 12 Monaten liegen. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten regelt die genauen Rahmenbedingungen. Folgende Punkte sollten dabei berücksichtigt werden: Dauer des Sabbaticals, Art und Weise ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 3.2 Formen der Barvergütung

Bei der Barvergütung unterscheidet man zwischen der Zeit- und der Leistungsvergütung. Basis der Zeitvergütung ist die in Wochenstunden gemessene Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Diese ist meistens tarifvertraglich geregelt. Andernfalls kann die wöchentliche Anzahl der Arbeitsstunden durch eine Betriebsvereinbarung oder die individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Ent... / 6.3 Jobprofil

: Im Gegensatz zu Stellenbeschreibungen beschränken sich Jobprofile auf die wesentlichen Elemente einer Stelle und vermitteln somit ein klares Bild der zu besetzenden Position. Wer eine solches Profil erstellen möchte, sollte seinen Fokus auf das Anforderungsprofil des Berufs sowie die Erwartungen an die jeweilige Person legen. Ein solches Profil enthält alle Details des Job...mehr